Berufliche Integration mit Hindernissen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Berufliche Integration mit Hindernissen"

Transkript

1 Maren Bösel, Dipl. Sozialpädagogin (FH) Berufliche Integration mit Hindernissen Was heißt eigentlich berufliche Integration? Dauerhafte Eingliederung in Arbeit und Beruf. Die erforderlichen Hilfen haben die Aufgabe, die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen entsprechend der Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, auszugleichen oder wieder herzustellen. Rechtliche Grundlagen Leistungen zur beruflichen Rehabilitation, gesetzlich bezeichnet als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, können Personen erhalten, deren Aussichten, beruflich eingegliedert zu werden oder zu bleiben, wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung bzw. der gesundheitlichen Beeinträchtigungen länger als 6 Monate wesentlich gemindert sind und diese deshalb Hilfen zur beruflichen Eingliederung benötigen. ( 33 SGB IX, 19 und 98ff SGB III). Weitere Regelungen sind im Berufsbildungsgesetz (BbiG), der Handwerksordnung (HwO), dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX), dem Bundessozialhilfegesetzt (z.b. 40 SGB XII Eingliederungshilfen) und den Schulgesetzen der Länder zu finden. Berufliche Erstausbildung Die Berufsberatung der Arbeitsagentur ist nicht nur Ansprechpartner bei Fragen zur Berufsausbildung oder Studium für Schulabgängerinnen ohne Einschränkungen, sondern auch für junge Menschen mit einem Handicap. Zur Förderung der beruflichen Integration muss aus Sicht der Berufsberatung die vorliegende Behinderung und die spezifische berufliche Eignung durch die Fachdienste des Arbeitsagentur festgestellt werden. Hierzu zählt der ärztliche Dienst und der psychologische Dienst. Es ist auf jeden Fall zu empfehlen darauf zu drängen, dass bereits vorliegende ärztliche und psychologische Stellungnahmen Berücksichtigungen finden. Wichtig ist auch, sich so früh wie möglich an die Berufsberatung zu wenden, da es oft zwischen 6-8 Wochen dauert, bis es zu einem Termin bei den Fachdiensten der Arbeitsagentur kommt und weitere 2-4 Wochen, bis der zuständige Berufsberater den Bericht über die Begutachtung erhält. Einige Berufsberatungen haben eine spezielle Rehaberatung. Die anfängliche Prozedur bei der Begutachtung ist meines Wissens die gleiche. Je nach Ergebnis der Untersuchungen durch den Ärztlichen- und Psychologischen Dienst des Arbeitsamtes gibt es verschiedene

2 Schritte und Hilfen zur Berufsausbildung, die ich im folgenden kurz darstellen möchte. Wichtig ist auch hierbei, die individuellen Vorstellungen und Gefühle zu formulieren. Die Entscheidung liegt bei dem Ratsuchenden. Die Beratung und Vermittlung von Jugendlichen und erwachsenen schwerbehinderten Menschen ist 30 SGB III und 104 SGB IX gesetzlich geregelt. Darüber hinaus sind die örtlichen Integrationsfachdienste, durch die Arbeitsagenturen und den Integrationsämter beauftragt schwerbehinderte Schulabgänger bei der Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu begleiten. ( 110f SGB IX) Berufsvorbereitende Maßnahmen tip Lehrgang (testen, informieren, probieren) Grundausbildungslehrgang Betriebspraktika Förderlehrgänge Diese Förderungsmaßnahmen haben vielerorts verschiedenen Charakter, sowohl von der inhaltlichen Struktur wie auch von den Teilnehmern. Schaut Euch die Maßnahmen im Vorfeld persönlich an. Betriebliche Ausbildung Besondere Ausbildungsregelungen ( 48 Berufsbildungsgesetz, 42b HwO) in Verbindung mit dem SGB III Finanzielle Förderung Ausbildungsbegleitende Hilfen (Stützunterricht, sozialpädagogische Begleitung etc.) 241 Abs. 1 SGB III Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung an den Arbeitgeber 236 SGBIII, für schwerbehinderte Menschen auch 235a SGB III Die Integrationsämter gewähren unter bestimmten Voraussetzungen auch Zuschüsse zu Ausbildungskosten, die dem Arbeitgeber entstehen bei der Einstellung eines behinderte Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen 102 Abs.3 Nr. 2c SGB IX i.v.m 26b SchwbAV

3 Technische Hilfen Zuschüsse zur behindertengerechten Ausgestaltung des Ausbildungsplatzes 237 SGB III Ansprechpartner technische Berater der örtlichen Arbeitsagenturen Prüfungsmodifikationen Besondere Organisation der Prüfung (z. B. Einzel- statt Gruppenprüfung Minderung des Konkurrenzdrucks) Besondere Gestaltung der Prüfung (z. B. Zeitverlängerung) Zulassung spezieller Hilfen Wichtig ist, bei der Anmeldung zur Prüfung auf die vorliegenden Einschränkungen hinzuweisen. Überbetriebliche Ausbildung für jugendliche die aufgrund ihrer Behinderung noch keine/bzw. keine betriebliche Ausbildung absolvieren können. Diese haben die Möglichkeit bei Trägern der beruflichen Bildung (z.b. CJD, IB) eine anerkannte Ausbildung zu absolvieren. Sie erhalten z.b. gezielten Unterricht in Kleingruppen und werden sozialpädagogische betreut. Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung/Erkrankung eine sehr starke Unterstützung auf medizinischer, psychologischer und pädagogischer Ebene bedürfen können in einen Berufsbildungswerk (BBW) eine anerkannte Ausbildung absolvieren. BBW sind überregionale Einrichtungen zur beruflichen Erstausbildung. Informationen dazu erhält man über die Berufsberatung bei der örtlichen Arbeitsagentur. Studium Es gibt neben dem ganz normalen Weg weitere Möglichkeiten, den gewünschten Studienplatz zu bekommen. Umfangreiche Informationen bietet hierbei "zvs info" (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen). Bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches

4 Antrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Abiturdurchschnittsnote) Härtefallantrag (Zulassung zum Studium unabhängig von der Durchschnittsnote) Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, sich mit der gewünschten Hochschule in Verbindung zu setzen und das Gespräch zu suchen, egal ob es sich um einen Studienplatz handelt, bei dem man sich über die ZVS bewerben muss, oder nicht. An den meisten Hochschulen gibt es spezielle Beraterinnen für Studenten mit Einschränkungen. Gute Informationen kann man: BAG Behinderung und Studium e.v, Bildungschancen für behinderte Schülerinnen und Schüler, Wissenschaftszentrum Bonn, Ahrstr. 45, Bonn, Tel. 0228/ erhalten Berufliche Wiedereingliederung Mobilitätshilfen Mobilitätshilfen dienen zur Förderung einer Aufnahme von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, auch einer beruflichen Ausbildung. Rechtliche Grundlage liefert der 53 und 54 SGB III Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung (Übergangsbeihilfe in Form eines Darlehens) Ausrüstungsbeihilfe (Zuschuss zur Arbeitbegleitung und Ausrüstung) Reisekostenbeihilfe bei Antritt einer auswärtigen Arbeit Fahrkostenzuschuss für 6 Monaten für den täglichen Weg zur Arbeit Probebeschäftigungen

5 Es gibt die Möglichkeit für behinderte Menschen der befristeten Probebeschäftigung, wenn dadurch die Chancen einer vollständigen und dauerhaften beruflichen Eingliederung verbessert werden. ( 238 SGB III) Zuschuss erfolgt an den Arbeitgeber Dauer in der Regel 3 Monate Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen Es gibt Möglichkeit das arbeitssuchende bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen an Maßnahmen teilnehmen, in denen die Kenntnisse und Fähigkeiten, das Leistungsvermögen und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten festgestellt werden. Aufgrund der Ergebnisse können bei Bedarf geeignete Arbeitsförderungsmaßnahmen angestrebt werden, wie z.b. Trainingsmaßnahme: - Bewerbungstraining - Beratung über Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche - Motivation der Arbeitsbereitschaft und Arbeitsfähigkeit - Fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um einen erfolgreichen Abschluss einer Aus- und Weiterbildung bzw. die Arbeitsaufnahme zu erleichtern. Die Dauer der Maßnahmen liegen zwischen zwei und acht Wochen. Gesetzliche Grundlage 48 SGB III Eingliederungszuschüsse Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen einstellen (schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen) können Eingliederungszuschüsse beantragen. 217 ff SGB III Einarbeitungsphase bis zu 30% für bis zu 6 Monaten Erschwerte Vermittlung bis zu 50% für bis zu 12 Monaten Ältere Arbeitnehmer (ab 55 Jahren) bis zu 50% bis zu 24 Monaten Berufliche Weiterbildung/Umschulung

6 Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist im 77 ff SGB III geregelt. Wann kann eine berufliche Weiterbildung sinnvoll sein und gefördert werden: - um bei Arbeitslosigkeit die Chancen der beruflichen Wiedereingliederung zu erhöhen - eine drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern - fehlender Berufsabschluss Ist es eine Tätigkeit im erlernten bzw. bisher ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr möglich, ist eine berufliche Umschulung nach Prüfung durch den medizinischen Dienst des Arbeitsamtes bzw. des Rentenversicherungsträger notwendig. Rentenversicherungsträger: Für alle die länger als 15 Jahre gearbeitet haben Antragsstellung in einer medizinischen Reha und bis zu 6 Monate danach Arbeitsagentur: * für alle Arbeitnehmer die noch nicht länger als 15 Jahre gearbeitet haben Arbeitnehmer die in den letzten 3 Jahren 12 Monate Versicherungspflichtig tätig waren können die Lehrgangskosten und Leistungen zum Lebensunterhalt, wenn sie zum Zeitpunkt der Weiterbildung ohne Arbeit sind. Wer die Versicherungszeiten nicht erfüllt, kann die Lehrgangskosten erstattet bekommen. Wichtige Ansprechpartner und Inforamtionsquellen Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet unter der Rubrik Publikationen einige gute Broschüren zu Rehabilitation und Behinderung. Deutsche Rentenversicherung die ausführliche Website der Deutschen Rentenversicherung informiert über Erwerbunfähigkeitsrente, Rehabilitation und aktuelle Veränderungen, z.b. Hinzuverdienstgrenze für

7 Erwerbsminderungsrente ab Die entsprechenden Formulare findet Ihr online vor! Integrationsämter Informationen zum Wiedereinstieg. Rehadat nennt sich das "Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation" und wird angeboten durch das Institut der deutschen Wirtschaft Köln. In dieser Datenbank sind fast alle in Deutschland erhältlichen technischen Hilfsmittel für behinderte Menschen dokumentiert. Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen In der "Infothek" findet Ihr Infos zum Kündigungsschutz, Gesetzestexte, die Zeitschrift "ZB - Behinderte Menschen im Beruf" als Download sowie eine Übersicht über das nächste Integrationsamt in Eurer Nähe. BAG Behinderung und Studium e.v, Bildungschancen für behinderte Schülerinnen und Schüler, Wissenschaftszentrum Bonn, Ahrstr. 45, Bonn, Tel. 0228/ erhalten Aktion Integration IV : ist ein regionales Sonderprogramm zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Förderleistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber

Förderleistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung 22. Februar 2011 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen

Mehr

Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben

Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Information STAR Regionales Netzwerktreffen, AA Bielefeld 07.03.2012 Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Prüfung der Reha-Eigenschaft Behinderte Menschen als Berechtigte i.s.d. 19 Abs. 1 SGB III sind

Mehr

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice

Mehr

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über

Mehr

Arbeitsmarktintegration

Arbeitsmarktintegration Arbeitsmarktintegration Rechtlicher Rahmen und Instrumente MBOR Teilhabefähigkeit Gesetzlicher Rahmen insbesondere im SGB IX Leistungsträger Leistungen Probleme der Leistungserbringung Teilhabefähigkeit

Mehr

Ausgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis

Ausgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis Ausgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis Seite: 1 Allgemeiner Hinweis Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderleistungen Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Berufsorientierung und Jobperspektive. www.bfw-oberhausen.de

Berufsorientierung und Jobperspektive. www.bfw-oberhausen.de Berufsorientierung und Jobperspektive www.bfw-oberhausen.de Den richtigen Beruf finden Berufsorientierung und Jobperspektiven Nach Krankheit oder Unfall wollen Sie endlich wieder den Schritt zurück in

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Beschäftigung und Qualifizierung

Beschäftigung und Qualifizierung Beschäftigung und Qualifizierung Weiterbildung von Beschäftigten - Programm WeGebAU Das Programm Das Programm WeGebAU unterstützt Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse. Es setzt sich

Mehr

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Förderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit

Förderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit 10.07.2014 Carola Möws-Plett, Gerald Kunkel BranchenForum Personal in der Logistik, IHK Gelsenkirchen Förderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit Förderungsmöglichkeiten Arbeitnehmer Eingliederungszuschuss

Mehr

FIT FÜR EINEN JOB NACH PSYCHISCHER ERKRANKUNG

FIT FÜR EINEN JOB NACH PSYCHISCHER ERKRANKUNG FIT FÜR EINEN JOB NACH PSYCHISCHER ERKRANKUNG TRAINING FÜR EINE BERUFLICHE ZUKUNFT SRH BERUFLICHE REHABILITATION Zurück in das Berufsleben nach psychischer Erkrankung Menschen, die psychisch erkrankt waren,

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer

Mehr

Der INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick

Der INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick INTEGRATIONSFACHDIENST - ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung Referenten: Elisabeth Kämmerer Dorit Bleichrodt Fachberaterin Fachberaterin Malteser Hilfsdienst e. V. Malteser

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen ab dem 01.04.2012 6. September 2012

Häufig gestellte Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen ab dem 01.04.2012 6. September 2012 1. Allgemeine Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen 1.1. Allgemeine Fragen Weshalb gibt es zukünftig für alle Träger der Arbeitsförderung die Pflicht zur Zulassung? Aus der Gesetzesbegründung

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

DA Seite 1 28. Gesetzestext

DA Seite 1 28. Gesetzestext DA Seite 1 28 Gesetzestext 28 SGB III Sonstige versicherungsfreie Personen (1) Versicherungsfrei sind Personen, 1. die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches

Mehr

Am Ball bleiben: Inklusion gewinnt!

Am Ball bleiben: Inklusion gewinnt! Woche der Inklusion im Löhr-Center Am Ball bleiben: Inklusion gewinnt! Brosch_Dinlang_standard In Koblenz dreht sich vom 16. bis 20. Juni 2014 alles um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen Menschengruppe

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

Der Weg zur Regelbeschulung mit Dolmetscher

Der Weg zur Regelbeschulung mit Dolmetscher Der Weg zur Regelbeschulung mit Dolmetscher RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN Karin Kestner, Fulda, 15.6.1013 Rechtliche Voraussetzungen? Die Gesetze gibt es! Wir müssen sie nur kennen und anwenden! Der Paragraph

Mehr

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Caritasverband f. d. Stadt und den Landkreis Osnabrück, Johannisstr. 91, 49074 Osnabrück Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Arbeitsgenehmigungsrechtliche Informationsstelle Ansprechpartnerin

Mehr

Außerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein.

Außerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein. 5.14. Ausbildungsberechtigung (Wer darf ausbilden) Auszubildende einstellen darf nur, wer persönlich geeignet ist. Wer ausbilden will, muss darüber hinaus auch fachlich geeignet sein ( 30 BBiG bzw. 22

Mehr

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4

Mehr

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW 1 Protokoll Informationsveranstaltung Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS Datum: 25. Juni 14.00 15.45 Uhr, Ort: BIWI, Währingergürtel 97, 1180 Wien, Erstellt: Koordinationsstelle Jugend Bildung

Mehr

10 Jahre handicap - 10 Jahre Unterstützung der betrieblichen Interessenvertretungen

10 Jahre handicap - 10 Jahre Unterstützung der betrieblichen Interessenvertretungen Jahreshauptversammlung 2014 der Vertrauenspersonen in den Betrieben der Hamburger Wirtschaft 10 Jahre handicap - 10 Jahre Unterstützung der betrieblichen Interessenvertretungen Beratungsstelle handicap

Mehr

IHR PARTNER AUF DEM WEG INS BERUFSLEBEN SRH BERUFLICHE REHABILITATION

IHR PARTNER AUF DEM WEG INS BERUFSLEBEN SRH BERUFLICHE REHABILITATION IHR PARTNER AUF DEM WEG INS BERUFSLEBEN SRH BERUFLICHE REHABILITATION IHR WEG ZURÜCK IN DIE ARBEIT: BERUFLICHES TRAINING Wenn eine psychische Erkrankung das Leben durcheinanderwirft, ändert sich alles:

Mehr

Integrationsamt. Einstellung lohnt sich! Wie das Integrationsamt Arbeitgeber von behinderten Menschen fördert

Integrationsamt. Einstellung lohnt sich! Wie das Integrationsamt Arbeitgeber von behinderten Menschen fördert Integrationsamt Einstellung lohnt sich! Wie das Integrationsamt Arbeitgeber von behinderten Menschen fördert Das Integrationsamt: Partner für Arbeitgeber und behinderte Menschen im Beruf Sie leiten ein

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0026 Stand November 2013 Bereich: Maschinenbau

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0026 Stand November 2013 Bereich: Maschinenbau Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0026 Stand November 2013 Bereich: Maschinenbau Zwischen der XXX, vertreten durch den Vorstand als Konzernleitung, und der Gesamtschwerbehindertenvertretung

Mehr

Transfermaßnahmen und Transfergesellschaften

Transfermaßnahmen und Transfergesellschaften Transfermaßnahmen und Transfergesellschaften Der Weg Entlassungen > Sozialplan > Transfermaßnahmen & / oder Transfergesellschaft > Vermeidung bzw. Verkürzung von Arbeitslosigkeit / Aufbau von Perspektiven

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Inklusion Chancen für Beschäftigte und Unternehmen Wirtschaftsforum Treptow-Köpenick am 22.04.2015. Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen

Inklusion Chancen für Beschäftigte und Unternehmen Wirtschaftsforum Treptow-Köpenick am 22.04.2015. Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Inklusion Chancen für Beschäftigte und Unternehmen Wirtschaftsforum Treptow-Köpenick am 22.04.2015 Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Inhaltsübersicht Nr. Inhalt Seite 1 Warum? 3-4 2 Ihr Arbeitgeber-Service

Mehr

Hinweis in eigener Sache

Hinweis in eigener Sache 02.07.2008 1 Hinweis in eigener Sache Wenn Sie sich als Arbeitsuchende/r oder als Arbeitgeber für eine der nachfolgenden Förderleistungen interessieren, wenden sich bitte ans Job-Center Billstedt (Tel.-Nr.

Mehr

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und

Mehr

Gründungszuschuss 93 SGB III

Gründungszuschuss 93 SGB III Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon

Mehr

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1. Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung

Mehr

Beauftragte für Chancengleichheit. Zurück in den Beruf Tipps für einen erfolgreichen Wiedereinstieg

Beauftragte für Chancengleichheit. Zurück in den Beruf Tipps für einen erfolgreichen Wiedereinstieg Beauftragte für Chancengleichheit Zurück in den Beruf Tipps für einen erfolgreichen Wiedereinstieg Zurück in den Beruf Motiviert zurückkehren erfolgreich durchstarten! Haben Sie in letzter Zeit schon einmal

Mehr

Zukunft Job-Coaching

Zukunft Job-Coaching IFD Tagung Bad Boll 2010 Zukunft Job-Coaching Informationen zur Gegenwart und Zukunft von Job-Coaching sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten für Job-Coaches Reinhard Hötten Was ist Job-Coaching?

Mehr

Chancen für Arbeitnehmer 50plus

Chancen für Arbeitnehmer 50plus Chancen für Arbeitnehmer 50plus Konferenz 50plus Zgorzelec - 22. März 2011 Dzien dobry, serdecznie Panstwa witam Die Jugend ist die Zeit, Weisheit zu lernen, das Alter die Zeit, sie auszuüben. Jean-Jacques

Mehr

Informationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU

Informationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU Informationen für Unternehmen Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU Mehr gewinnen durch Qualifizierung wir helfen Ihnen dabei! Eigentlich ist dies eine ganz einfache

Mehr

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben S. Lehnert, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) K. Fleischer, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) Zentrum für Ambulante Rehabilitation 2014 Grundsatz: Rehabilitation

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Berufsausbildung in außerbetriebliche Einrichtungen (BaE)

Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Berufsausbildung in außerbetriebliche Einrichtungen (BaE) Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Berufsausbildung in außerbetriebliche Einrichtungen (BaE) ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Einstiegsqualifizierung(EQ) Berufsvorbereitungsjahr

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Meine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit

Meine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit Meine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit Die nachfolgende Übersicht soll Sie dabei unterstützen, Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Wiederaufnahme der Arbeit für sich selbst einzuordnen. Sie soll

Mehr

Eine Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. Erstausbildung junger Erwachsener

Eine Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. Erstausbildung junger Erwachsener Eine Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Erstausbildung junger Erwachsener NUTZEN SIE DIE CHANCE FÜR IHRE BERUFLICHE ZUKUNFT Das Erwerbspersonenpotenzial wird

Mehr

Test 2: Universitäts- oder Fachhochschulstudium? 24 Auswertung: Universitäts- oder Fachhochschulstudium? 27

Test 2: Universitäts- oder Fachhochschulstudium? 24 Auswertung: Universitäts- oder Fachhochschulstudium? 27 Inhalt Einleitung 7 Erläuterungen zu den Tests 9 Test 1: Berufliche Ausbildung oder Studium? 10 Ausbildungsmöglichkeiten nach dem Abitur oder der Fachhochschulreife 10 Auswertung: Berufliche Ausbildung

Mehr

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Grundsatz Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Seite 2 WeGebAU

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Unterstützte Beschäftigung nach 38a SGB IX. Fachforum 23.06.11. Agentur für Arbeit Hamburg. Juni 2011

Unterstützte Beschäftigung nach 38a SGB IX. Fachforum 23.06.11. Agentur für Arbeit Hamburg. Juni 2011 Agentur für Arbeit Hamburg Juni 2011 Unterstützte Beschäftigung nach 38a SGB IX Fachforum 23.06.11 Pia Zimmermann, Beraterin für Menschen mit Behinderung 2 Inhalt Übergang in die InbQ Das Rehateam der

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Heft 2. Regeln für die Schule, die Ausbildung und die Arbeit Weg-Weiser Rehabilitation und Teil-Habe

Heft 2. Regeln für die Schule, die Ausbildung und die Arbeit Weg-Weiser Rehabilitation und Teil-Habe Leichte Sprache Heft 2 Regeln für die Schule, die Ausbildung und die Arbeit Weg-Weiser Rehabilitation und Teil-Habe Das Heft wurde von der Bundes-Arbeits-Gemeinschaft für Rehabilitation geschrieben. Kurz

Mehr

Arten und Formen der Weiterbildung

Arten und Formen der Weiterbildung Arten und Formen der Weiterbildung Inhaltsverzeichnis Weiterbildung, was ist das eigentlich? 3 Lernarten Formales Lernen 3 Nicht formales Lernen 4 Informelles Lernen 5 Lernformen 6 2 Weiterbildung, was

Mehr

GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE. Vermittlungsunterstützende. Leistungen

GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE. Vermittlungsunterstützende. Leistungen GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE Vermittlungsunterstützende Leistungen Vorwort Dieses Merkblatt dient dazu, Sie mit vermittlungsunterstützenden Leistungen Ihrer Grundsicherungsstelle vertraut zu machen.

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf? Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was

Mehr

Sehr geehrte (r) Frau/Herr,

Sehr geehrte (r) Frau/Herr, Motivationsfragebogen Sehr geehrte (r) Frau/Herr, Sie haben sich um die Aufnahme im Rehabilitationszentrum für Menschen mit seelischer Erkrankung Häuser am Latterbach beworben. Wir haben die Erfahrung

Mehr

Förderzentrum am Arrenberg

Förderzentrum am Arrenberg Förderzentrum am Arrenberg Wir fördern Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf ihrem Weg zur Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und sozialer Kompetenz. Wir unterstützen Menschen mit Behinderung und chronischer

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

Zentrum für Arbeit und Bildung ggmbh (ZAB)

Zentrum für Arbeit und Bildung ggmbh (ZAB) Anschrift/ Kontaktadresse: Haydnstr. 5 67227 Frankenthal (Pfalz) Tel.: (0 62 33) 37 73-0 info@zab-frankenthal.de Fax: (0 62 33) 7 21 86 www.zab-frankenthal.de Das wurde 1984 als "Jugendwerkstatt e. V."

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Integrationsempfehlungen Flüchtlinge als Arbeits- und Fachkräfte

Integrationsempfehlungen Flüchtlinge als Arbeits- und Fachkräfte Integrationsempfehlungen Flüchtlinge als Arbeits- und Fachkräfte Stand: 27.04.2016 Wo steht Ihr Unternehmen? Ergebnisse der Befragung in der Metropolregion Hamburg Stand der Umsetzung im Betrieb (Fragen

Mehr

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Anleitung. Empowerment-Fragebogen VrijBaan / AEIOU

Anleitung. Empowerment-Fragebogen VrijBaan / AEIOU Anleitung Diese Befragung dient vor allem dazu, Sie bei Ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Anhand der Ergebnisse sollen Sie lernen, Ihre eigene Situation besser einzuschätzen und eventuell

Mehr

Sei dabei und schau nicht nur zu! -Freiwillige an die Schulen

Sei dabei und schau nicht nur zu! -Freiwillige an die Schulen Sei dabei und schau nicht nur zu! -Freiwillige an die Schulen Nur wer neugierig ist, kann lernen (Goethe) Projektkonzept für Schüler an Haupt- und Realschulen Ziel: Steigerung der Ausbildungsfähigkeit

Mehr

Zertifizierte Weiterbildung. Case Management

Zertifizierte Weiterbildung. Case Management Zertifizierte Weiterbildung Case Management Für Fachkräfte aus den Bereichen Soziale Arbeit, Gesundheit, Pflege, Rehabilitation und Beschäftigungsförderung Weiterbildung nach den Standards und Richtlinien

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Anlage 4. Wegweiser. für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich

Anlage 4. Wegweiser. für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich Anlage 4 Wegweiser für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich WfB Der Wegweiser soll den Teilnehmer und seine Angehörigen über den Ablauf des Eingangsverfahrens und der Berufsbildungsmaßnahme

Mehr

Der Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen ist am Standort Charlottenburger Straße 140 in 13086 Berlin zu erreichen.

Der Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen ist am Standort Charlottenburger Straße 140 in 13086 Berlin zu erreichen. Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Frau Abgeordnete Elke Breitenbach (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Kleine

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit Ines Rosowski Bereichsleiterin Mitte/ Harburg/ Bergedorf der Agentur für Arbeit Hamburg Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung,

Mehr

W o h nen im P o. Wohnen im Pott. Inklusiv zuhause sein in Oberhausen. MieterFührerschein. für alle Orte. Mein Weg in die eigene Wohnung

W o h nen im P o. Wohnen im Pott. Inklusiv zuhause sein in Oberhausen. MieterFührerschein. für alle Orte. Mein Weg in die eigene Wohnung tt W o h nen im P o Wohnen im Pott Inklusiv zuhause sein in Oberhausen MieterFührerschein für alle Orte Mein Weg in die eigene Wohnung Sehr geehrte Damen und Herren, die Lebenshilfe Oberhausen hat ein

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Bericht vom Fach-Tag: Schluss mit Sonderwelten

Bericht vom Fach-Tag: Schluss mit Sonderwelten Bericht vom Fach-Tag: Schluss mit Sonderwelten Menschen in Deutschland Die Menschen in Deutschland wurden gefragt, was sie wollen. Die Menschen in Deutschland wollen: Alle Menschen sollen: überall dabei

Mehr

Kinderbetreuung in Hamburg

Kinderbetreuung in Hamburg Kinderbetreuung in Hamburg Ab dem 1. August 2013 hat in Hamburg jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf eine tägliche, bis zu fünfstündige Betreuung

Mehr

Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Universität Siegen

Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Universität Siegen Studierendensekretariat und International Office Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Persönliche Angaben Nachname Geschlecht weiblich männlich Geburtsdatum..

Mehr

Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis

Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Individuelle Hilfeplanung Rheinland-Pfalz Datum Wichtige Informationen Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Ich habe den Hilfeplan

Mehr

Ulrich Krumme. Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab 01.01.2012

Ulrich Krumme. Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab 01.01.2012 Ulrich Krumme Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD Rechtslage ab 01.01.2012 // Inhaltsverzeichnis I. Berücksichtigungsfähige Kinder 3 II. Allgemeine Voraussetzungen 5 III. Begriffsbestimmungen

Mehr

E-Learning für Alle mit und ohne Behinderung

E-Learning für Alle mit und ohne Behinderung E-Learning für Alle mit und ohne Behinderung 21st World Congress of Rehabilitation International (RI), 25.08.2008 Thomas Hänsgen, Chairman of the tjfbv e.v. Lebenslanges Lernen Lebenslanges Lernen ist

Mehr

Grundsätze für die Durchführung von Umschulungs- und Rehabilitationsmaßnahmen

Grundsätze für die Durchführung von Umschulungs- und Rehabilitationsmaßnahmen Seite 1 von 5 Merkblatt Grundsätze für die Durchführung von Umschulungs- Eine Umschulung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt und zu einer anderen als der erlernten und bisher ausgeübten Tätigkeit

Mehr

Schwanger- das heißt, mein Leben überdenken und neu planen. Beruf und Kind miteinander verbinden; klären, wovon wir leben.

Schwanger- das heißt, mein Leben überdenken und neu planen. Beruf und Kind miteinander verbinden; klären, wovon wir leben. Zusammenfassung LIVE-Chat zum Thema: Schwanger ist man nie allein! Schwanger- das heißt, mein Leben überdenken und neu planen. Beruf und Kind miteinander verbinden; klären, wovon wir leben. Sie sind schwanger,

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland

Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen Aufgrund des immensen Mangels an Spenderorganen

Mehr

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp?

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Weitere Hinweise darauf, ob Sie ein Unternehmertyp sind, gibt Ihnen der folgende Persönlichkeitstest. Er ist eine von vielen Möglichkeiten zu erfahren, ob Sie für die

Mehr