Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

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1 V o r b e m e r k u n g: Vgl. die Hinweise im Abschn. B des Vorworts. Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen 10,2 a) 10,2 10,2 Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 10,2 a) 10,2 10,2 Übrige Einnahmen Zuweisungen Dritter für die Beschaffung von 0,0 a) 0,0 0,0 Höchstleistungsrechnern der Universitäten Stuttgart und Karlsruhe Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit W 131 Zuweisungen des Bundes zur Beschaffung von 2.050,0 a) 0,0 0,0 Großgeräten für Ausbildung und Forschung 3.235,4 b) 4.743,0 c) W 168 Zuweisungen des Bundes zur Beschaffung von 2.050,0 a) 0,0 0,0 EDV-Anlagen 2.149,0 b) 1.475,0 c) W 131 Zuweisungen des Bundes nach dem Hochschulbau- 0,0 a) 0,0 0,0 förderungsgesetz für Maßnahmen des Strukturfonds 47 für die Universitäten Zuweisungen des Bundes nach Art. 91b GG für die 0,0 a) 0,0 0,0 Beschaffung von Höchstleistungsrechnern der 4.749,7 b) Universitäten Stuttgart und Karlsruhe 4.499,7 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit Zwischensumme Übrige Einnahmen 4.100,0 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 4.110,2 a) 10,2 10,2-193-

2 Ausgaben Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 8.280,0 a) 8.640, , ,5 b) 1.369,1 c) Erläuterung: Dem kw-stellen-pool werden 2007 vier und 2008 eine weitere Beamtenstelle zugeführt. Vgl. Nr. 1 des Stellenteils Vergütungen der Angestellten 1.240,0 a) 1.160, ,0 107,9 b) 81,5 c) Erläuterung: Dem kw-stellen-pool werden 2007 und 2008 jeweils eine Angestelltenstelle zugeführt. Eine mittlerweile besetzte Angestelltenstelle wird 2007 in das Kapitel 1419 übertragen. Vgl. Nr. 1 des Stellenteils Löhne der Arbeiter, soweit nicht Tit ,0 a) 120,0 120,0 Zwischensumme Personalausgaben 9.640,0 a) 9.920, ,0-194-

3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Die Mittel sind übertragbar Erstattung von Verwaltungsausgaben an das Land 1.020,3 a) 1.020, ,3 Nordrhein-Westfalen für die Zentralstelle für die 902,5 b) Vergabe von Studienplätzen 1.016,8 c) Erläuterung: Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) wurde auf Grund des Staatsvertrages der Länder über die Vergabe von Studienplätzen vom 20. Oktober 1972 am 1. Mai 1973 mit dem Sitz in Dortmund als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Ein neuer Staatsvertrag wurde von den Regierungschefs der Länder am 24. Juni 1999 abgeschlossen; er ist am 1. August 2000 in Kraft getreten. Von der ZVS wird ein bundesweites Vergabeverfahren durchgeführt, an dem sämtliche Länder mit den jeweils in das zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengängen beteiligt sind. Die Kosten für dieses Verfahren werden gemäß Art. 17 Abs. 2 des Staatsvertrages nach dem Verteilerschlüssel des Königsteiner Staatsabkommens auf die einzelnen Länder aufgeteilt. Gemäß Art. 17 Abs. 3 des Staatsvertrages haben die Länder die besonderen Kosten des Sitzlandes (insbesondere Kosten für die Verwaltungsgerichtsbarkeit) dem Land Nordrhein- Westfalen zu erstatten. Auch diese Kosten werden nach dem Verteilerschlüssel des Königsteiner Staatsabkommens aufgeteilt. Veranschlagt sind die auf das Land Baden-Württemberg entfallenden Kosten: Tsd. EUR 1. Bundesweites Vergabeverfahren 920,3 2. Sitzlandkosten 100,0 zus , Zuweisungen für die Hochschulmedizin für Forschung 0,0 a) 0,0 0,0 und Lehre 4.160,2 b) 248,5 c) Ausgaben sind gem. den Kriterien des Wissenschaftsministeriums für Lehr- und Forschungsleistungen sowie zur Förderung von Strukturmaßnahmen zur Qualitätssicherung bis zur Höhe von Einsparungen bei Kap. Kap. 1410, 1415 und jeweils Tit.Gr. 97- und Kap Tit.Gr. 96 und 97 zulässig. Erläuterung: Die dem Universitätsklinikum zugunsten von Forschung und Lehre entstehenden Kosten werden gemäß Art. 1 6 Abs. 2 HMG aus Fördermitteln des Landes erstattet. Für die endgültige Höhe der Förderbeträge für die einzelnen Einrichtungen sollen ihre Leistungen in Forschung und Lehre und die Umsetzung von Strukturmaßnahmen zur Qualitätssicherung nach Maßgabe der vom Wissenschaftsministerium festgelegten Kriterien entscheidend sein. Die Zuschüsse an die Medizinischen Fakultäten sowie an die Stiftungen Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg und Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim können dementsprechend geändert werden, mit der Folge, dass sich die Zuschüsse an die einzelnen Einrichtungen im Rahmen der Gesamtsumme erhöhen oder vermindern. Die hierdurch erforderliche Verstärkung des s erfolgt durch entsprechende Einsparungen in den Kapiteln 1410, 1415 und 1421 jeweils gruppe 97 und in Kap bis zur Höhe von Einsparungen bei den gruppen 96 und 97 mit Einwilligung des Wissenschaftsministeriums

4 Zuschuss an die International University 0,0 a) 0,0 0,0 in Germany 1.022,6 c) Erläuterung: In seiner Sitzung am 11. Februar 1998 hat der Ministerrat die International University in Germany (IU) mit den Studiengängen Master of Information and Communication Technology und Master of Business Administration als nichtstaatliche Hochschule anerkannt. Mit Ministerratsbeschluss vom 4. Februar 2003 wurde die ursprünglich bis 30. September 2003 befristete Anerkennung bis 30. September 2010 verlängert. Als Zuschuss zum laufenden Betrieb wird der IU in den Jahren 2000 bis 2004 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von EUR bereitgestellt N 131 Zuschuss an die Steinbeis-Hochschule in Berlin für 0,0 a) 1.500,0 0,0 die Übernahme des Stuttgart Institute of Management and Technology Die Mittel sind übertragbar. Die Mittel sind gesperrt. Erläuterung: Mit dem einmaligen Zuschuss wird der Steinbeis-Hochschule in Berlin eine Finanzierungshilfe gegeben, durch die sie in die Lage versetzt wird, den Studienbetrieb des SIMT fortzuführen. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 1.020,3 a) 2.520, ,3 Ausgaben für Investitionen Beschaffung von Höchstleistungsrechnern für die 6.670,0 a) 6.660,0 0,0 Universitäten Stuttgart und Karlsruhe 8.202,2 b) 7.825,5 c) Mehrausgaben sind bis zur Höhe der Einnahmen bei Tit und und bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit sowie bei Kap Tit sowie Kap Tit zulässig. Erläuterung: Das Ist-Ergebnis 2005 betrug insgesamt ,6 Tsd. EUR. Davon wurde den Universitäten über Tit ein Betrag in Höhe von 7 291,4 Tsd. EUR zur Verfügung gestellt. Vgl. Erl. zu Tit Der Wissenschaftsrat hat am 16. Mai 2002 den Antrag des Landes Baden-Württemberg zur gemeinsamen Beschaffung eines Höchstleistungsrechner-Systems für die Universitäten Stuttgart und Karlsruhe gebilligt. Beschafft wird ein verteiltes Höchstleistungsrechner-System für die Universitäten Stuttgart und Karlsruhe mit Gesamtkosten von 56 Mio. EUR. An den Kosten beteiligt sich die Industrie voraussichtlich mit 10 Mio. EUR (vgl. Tit ). 23 Mio. EUR werden über Zuweisungen des Bundes finanziert (bis 2006 nach dem Hochschulbauförderungsgesetz, ab 2007 nach Art. 91b GG; vgl. Tit ). Mittel in Höhe von 3 Mio. EUR werden aus dem Einzelplan 14 finanziert. Die Universitäten Stuttgart und Karlsruhe haben gemeinsam die Vorfinanzierung des restlichen Landesanteils in Höhe von 20 Mio. EUR für die Rechnerbeschaffung übernommen. Die Rechnerbeschaffung erfolgt seit dem Jahr Das Land wird die Vorleistungen der Universitäten bis 2007 gegen finanzieren. Im Jahr 2007 ist die dritte Rate der Rückzahlung der Vorfinanzierung veranschlagt. Die Rückzahlung wird über abgewickelt

5 Beschaffung von Großgeräten für Ausbildung und 4.100,0 a) 2.050, ,0 Forschung Verkaufserlöse fließen den Mitteln zu Tsd. EUR Tsd. EUR Verpflichtungsermächtigung 1.500, ,0 Davon zur Zahlung fällig im Haushaltsjahr bis zu 1.500,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 0, ,0 Erläuterung: Veranschlagt sind die Landesanteile an den Kosten zur Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Großgeräten für Ausbildung und Forschung einschließlich Zubehör. Für die Beschaffung von Großgeräten nach Art. 91b GG vgl. die Erläuterungen zu Kap Tit Der Bedarf für den medizinischen Bereich ist bei den Kap. 1410, 1412, 1415, 1421 jeweils Tit A sowie Kap Tit A veranschlagt. Das Ist-Ergebnis 2005 betrug insgesamt 5 436,2 Tsd. EUR. Vgl. Erl. zu Tit N 132 Zuweisungen für die Hochschulmedizin für 0,0 a) , ,0 Investitionen Tit und Kap. 1410, 1412, 1415 und 1421, jeweils Tit A und C sowie Kap Tit A, B und sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Die Medizinstrukturkommission hebt in ihren Empfehlungen heraus, dass über die für die Sicherstellung des laufenden Betriebs der Hochschulmedizinstandorte notwendigen Investitionen hinaus ein "Entwicklungsbedarf" für Innovationen im Bereich wichtiger Bau-, Ausstattungsvorhaben und Großgeräte an den einzelnen Medizinstandorten besteht. Die veranschlagten Mittel sollen für besonders bedeutsame und kostenintensive Maßnahmen zur strukturellen Weiterentwicklung der Medizinischen Fakultäten Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm, sowie der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm und der Stiftungen Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg und Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim auch unter besonderer Berücksichtigung der Empfehlungen der Medizinstrukturkommission eingesetzt werden. Die Bundeszuweisungen für Ausstattungsmaßnahmen und Forschungsvorhaben werden bei Kap Tit und zentral veranschlagt; vgl. die Erläuterungen hierzu. Zum Verfahren über die Beschaffung von Großgeräten nach Art. 91b GG wird auf die Erläuterungen bei Kap Tit verwiesen. Die DFG- Einnahmen werden über den Wirtschaftsplan abgewickelt. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen ,0 a) , ,0 Besondere Finanzierungsausgaben Globale Minderausgaben ,1 a) 0,0 0,0-197-

6 Erwirtschaftung der Einsparauflage ,6 a) , ,0 Erläuterung: Einsparauflage im Bereich Universitäten zur Beteiligung an der Erwirtschaftung des Einsparbetrags zum Ausgleich des Haushalts und zur Verringerung der Neuverschuldung. Darin enthalten ist die Fortführung der auf den bisherigen Solidarpakt entfallenden Anteil an der Globalen Minderausgabe (vgl. Tit ) und die Ressourcengewinne aus der Erhöhung der Lehrverpflichtung (2007: 6,25 Mio. EUR 2008: 7,5 Mio. EUR). Die Minderausgaben sind in den Kapiteln 1410 bis 1423 einzusparen Haushaltstechnische Verrechnungen 0,0 a) 0,0 0, ,1 b) ,6 c) Ausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit und sowie Tit.Gr. 69, 70, 71, 74 und 98 zulässig. Erläuterung: Die zentral veranschlagten Mittel der Tit und sowie der Tit.Gr. 69, 70, 71, 74 und 98 sollen den Universitäten im Wege der Verrechnung zugewiesen werden. Das Ist-Ergebnis 2005 betrug ,1 Tsd. EUR. Davon entfielen auf Tit ,4 Tit ,2 Tit.Gr ,0 Tit.Gr ,6 Tit.Gr ,9 Tit.Gr ,2 Tit.Gr ,8 Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben ,7 a) , ,0 gruppen Die Mittel der gruppen sind übertragbar. Innerhalb der einzelnen gruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 69 Aufwand für Informationstechnik Erläuterung: Mit dem Einsatz der EDV soll das Dienstleistungsangebot der Bibliotheken des Landes verbessert werden. Daher ist es notwendig, den Bibliotheksbetrieb weiter zu automatisieren. Die Mittel werden eingesetzt für die Verbundkatalogisierung, die Automatisierung der Ausleihe und den Nachweis der Bestände sowie für sonstige EDV-Projekte im Bibliotheksbereich. Das Ist-Ergebnis 2005 betrug insgesamt 1 022,5 Tsd. EUR. Davon wurde den Universitäten über Tit ein Betrag in Höhe von 442,0 Tsd. EUR zur Verfügung gestellt. Vgl. Erl. zu Tit Vertretungs- und Aushilfskräfte 0,0 a) 0,0 0,0-198-

7 Sachaufwand 11,1 a) 11,1 11,1 47,6 b) 151,5 c) Erläuterung: Veranschlagt ist der Aufwand insbesondere für Landeslizenzen und für die Erstattung von Reisekosten an die Mitglieder von Projektgruppen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von EDV-Verfahren in den Universitätsbibliotheken und den Landesbibliotheken sowie der Betreuung des landeseinheitlichen Bibliothekssystems entstehen Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 1.025,0 a) 1.277, ,4 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 532,9 b) 313,2 c) Tsd. EUR Tsd. EUR Verpflichtungsermächtigung 500,0 500,0 Davon zur Zahlung fällig im Haushaltsjahr bis zu 500,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 0,0 500,0 Erläuterung: Mehr insbesondere aufgrund der Beschaffung integrierter Lokalsysteme sowie Beschaffungen im Bereich der Digitalen Bibliothek Baden-Württemberg. Veranschlagt sind die Kosten für Erst-, Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen von EDV-Anlagen und Programmen für das Bibliotheksservice-Zentrum Baden- Württemberg sowie für die Universitätsbibliotheken und Landesbibliotheken in den Bereichen a) Verbundkatalogisierung b) lokales Bibliothekssystem c) Sonstiges Die Bundeszuweisungen für Ausstattungsmaßnahmen werden bei Kap Tit zentral veranschlagt; vgl. die Erläuterungen hierzu. Summe gruppe ,1 a) 1.288, ,5 70 EDV-Anlagen Die Tit.Gr. 70 und Kap Tit.Gr. 70 sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Das Ist-Ergebnis 2005 betrug insgesamt 3 631,6 Tsd. EUR. Vgl. Erl. zu Tit Beschaffung von EDV-Anlagen für die Universitäten 4.100,0 a) 2.050, ,0 Verkaufserlöse fließen den Mitteln zu Tsd. EUR Tsd. EUR Verpflichtungsermächtigung 1.500, ,0 Davon zur Zahlung fällig im Haushaltsjahr bis zu 1.500,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 0, ,0-199-

8 Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für die Beschaffung von EDV-Anlagen a) für Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen für Lehre und Forschung b) für die Universitätsverwaltungen. Die Bundeszuweisungen für Ausstattungsmaßnahmen werden bei Kap Tit zentral veranschlagt; vgl. die Erläuterungen hierzu. Hinsichtlich des Ist-Ergebnisses 2005 vgl. Erl. zu Tit Summe gruppe ,0 a) 2.050, ,0 71 Fonds zur Stärkung der Lehre Die Tit.Gr. 71 und 98 sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Die Mittel sind im Rahmen eines Bündnisses für die Lehre insbesondere für folgende Zwecke zu verwenden: 1. Gezielte Projektförderung z.b. zur Erprobung und Entwicklung innovativer Ansätze, zur Verbesserung der Qualität in der Lehre und Maßnahmen zur Studienzeitverkürzung. 2. Sonstige Einzelmaßnahmen wie z.b. der Vergabe des Landeslehrpreises, für das Schwerpunktbereich-Studium für Rechtsreferendare, zur Förderung der Hochschuldidaktik und für Maßnahmen der Aus- und Fortbildung. 3. Honorierung erzielter Verbesserungen in der Lehre durch anreizorientierte Mittelvergabe. Das Ist-Ergebnis 2005 betrug insgesamt 2 141,0 Tsd. EUR. Davon wurde den Universitäten über Tit ein Betrag in Höhe von 1 967,9 Tsd. EUR zur Verfügung gestellt. Vgl. Erl. zu Tit Personalaufwand 3.403,1 a) 3.403, ,1 0,7 c) Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig Sächliche Verwaltungsausgaben 830,8 a) 830,8 830,8 173,1 b) 292,1 c) Erläuterung: Hieraus dürfen auch Reisekosten und Reisebeihilfen bestritten werden Preise für Hervorragende Lehre 120,0 a) 120,0 120, Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 387,0 a) 387,0 387,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. Summe gruppe ,9 a) 4.740, ,9-200-

9 74 Forschungszusatzausstattung für die Universitäten Die Mittel der Tit.Gr. 74 sowie des Tit und der Tit.Gr. 71 von Kap sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Neben der Förderung von Schwerpunkten in der Forschung soll das Forschungsschwerpunktprogramm verstärkt auf die Sicherung der Forschungsinfrastruktur zur Verbesserung der Drittmittel- bzw. Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten konzentriert werden. Die Zuteilung der Mittel soll ausschließlich nach Qualitätsgesichtspunkten unter Einschaltung auch von Sachverständigen außerhalb der Landesuniversitäten erfolgen. Die Mittel werden auch zur Förderung von wissenschaftlichen Nachwuchsgruppen an den Landesuniversitäten eingesetzt sowie zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, insbesondere zur Schaffung Erfolg versprechender Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Forschungs- und Entwicklungseinheiten von Unternehmen auf dem Campus. Dies gilt insbesondere für die naturwissenschaftliche Forschung in Schlüsseltechnologien als auch für die ingenieurwissenschaftliche Forschung mit den interund transdisziplinären Schnittstellen zwischen ihnen. Das Ist-Ergebnis 2005 betrug insgesamt ,2 Tsd. EUR. Vgl. Erl. zu Tit Personalaufwand 8.953,0 a) 8.953, ,0 Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse im Sinne von 57b Abs.4 HRG zulässig. Erläuterung: Die Personalmittel dürfen auch für einen mehrjährigen Zeitraum bewilligt werden mit der Möglichkeit, Personal für einen bis zu maximal fünfjährigen Zeitraum verbindlich einzustellen Sächliche Verwaltungsausgaben 3.265,0 a) 3.265, ,0 Erläuterung: Hieraus dürfen auch Reisekosten und Reisebeihilfen bestritten werden Stipendien 0,0 a) 0,0 0,0 Erläuterung: Hieraus können anstelle einer Beschäftigung in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis Stipendien an Nachwuchswissenschaftler aus dem Ausland gewährt werden Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 6.033,2 a) 6.033, ,2 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. Summe gruppe ,2 a) , ,2-201-

10 98 Strukturfonds für die Universitäten Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit , und Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einsparungen bei Kap bis 1421 jeweils Tit sowie Kap. 1412, 1418 und 1421 jeweils Tit Die Tit.Gr. 98 und 71 sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Aus den veranschlagten Mitteln werden insbesondere folgende Maßnahmen durchgeführt: 1. Unterstützung von Struktur- und Entwicklungsplanungen der Universitäten 2. Schwerpunktförderung durch Zielvereinbarungen 3. Leistungsbezogene Mittelvergabe 4. Informatik-Programm entsprechend dem Kabinettsbeschluss vom 19. September Durchführung von Einzelfördermaßnahmen und Sicherstellung einer ausreichenden Grundausstattung Veranschlagt sind Personalmittel für Vergütungen und Löhne für befristete Beschäftigungsverhältnisse. Personal darf maximal bis zu einem 5jährigen Zeitraum eingestellt werden. Das Ist-Ergebnis 2005 betrug insgesamt 6 319,4 Tsd. EUR. Davon wurde den Universitäten über Tit ein Betrag in Höhe von 6 226,8 Tsd. EUR zur Verfügung gestellt. Vgl. Erl. zu Tit Personalaufwand 2.053,0 a) 1.889, ,6 28,9 b) Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig Sächliche Verwaltungsausgaben 2.528,8 a) 2.528, ,8 63,7 b) 24,8 c) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 8.116,1 a) 8.116, ,1 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. Tit und Tit.Gr. 74 sind gegenseitig deckungsfähig. Summe gruppe ,9 a) , ,5 Gesamtausgaben ,7 a) , ,4 Erläuterung: Hieraus dürfen auch Reisekosten und Reisebeihilfen bestritten werden

11 Abschluss Kapitel 1423 Verwaltungseinnahmen 10,2 a) 10,2 10,2 Übrige Einnahmen 4.100,0 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 4.110,2 a) 10,2 10,2 Personalausgaben ,1 a) , ,7 Sächliche Verwaltungsausgaben 6.635,7 a) 6.635, ,7 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 1.140,3 a) 2.640, ,3 Ausgaben für Investitionen ,3 a) , ,7 Besondere Finanzierungsausgaben ,7 a) , ,0 Gesamtausgaben ,7 a) , ,4 Kapitel 1423 Zuschuss ,5 a) , ,2-203-

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