Einwohnergemeinde Bolken
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- Rüdiger Schäfer
- vor 5 Jahren
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1 Einwohnergemeinde Bolken Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, Uhr Mehrzweckgebäude
2 E I N L A D U N G an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Einwohnergemeinde Bolken zum Besuch der RECHNUNGS-Gemeindeversammlung vom Montag, 23. Juni 2014, Uhr, im Mehrzweckgebäude. Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler/-innen 2. Genehmigung der Traktandenliste 3. Genehmigung der Rechnung Laufende Rechnung und Investitionsrechnung 3.2 Verwendung des Aufwandüberschusses 3.3 Rechnung der Gemeinschaftsantenne 3.4 Rechnung der Wasserversorgung 3.5 Rechnung der Abwasserbeseitigung 3.6 Rechnung der Abfallbeseitigung 3.7 Bericht der Rechnungsprüfungskommission 4. Genehmigung des überarbeiteten Baureglements 5. Beschlussfassung über die Ergreifung des fakultativen Referendums gegen die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen dem Kanton und den Gemeinden (NFA SO) und das Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden (FILAG EG) 6. Verschiedenes Freundliche Grüsse EINWOHNERGEMEINDERAT BOLKEN Ab 12. Juni, während den normalen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, kann die Rechnung 2013 und das überarbeitete Baureglement bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Ebenfalls liegt in dieser Zeit das genehmigte Protokoll der Budgetgemeindeversammlung vom 11. Dezember 2013 zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen sind auch unter aufgeschaltet. Zu dieser Gemeindeversammlung sind alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger freundlich eingeladen.
3 An die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Einwohnergemeinde Bolken Bericht und Anträge zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung vom Montag, 23. Juni 2014 Traktandum 3 Genehmigung der Rechnung Laufende Rechnung und Investitionsrechnung Die Rechnungen liegen bei der Gemeindeschreiberei zum Bezug auf. Im Weiteren verweisen wir auf die Erläuterungen der Gemeindeverwaltung. 3.2 Verwendung des Aufwandüberschusses Der Gemeinderat beantragt, den Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung wie folgt zu verwenden: Pos Belastung im Eigenkapital CHF Rechnung der Gemeinschaftsantenne 3.4 Rechnung der Wasserversorgung 3.5 Rechnung der Abwasserbeseitigung 3.6 Rechnung der Abfallbeseitigung Wir verweisen auf die Erläuterungen der Gemeindeverwaltung. 3.7 Bericht der Rechnungsprüfungskommission Antrag: Der Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission beantragen der Gemeindeversammlung die vorliegende Rechnung 2013 zu genehmigen. Traktandum 4 Genehmigung des überarbeiteten Baureglements Die Kantonale Bauverordnung wurde überarbeitet. Seit dem 1.März 2013 ist die neue Bauverordnung in Kraft. Das aktuelle Baureglement der Gemeinde Bolken, aus dem Jahre 2003, bezieht sich in vielen Paragrafen auf die Kantonale Bauverordnung. Weiter musste festgestellt werden, dass vereinzelnde Paragrafen in der Anwendung nicht ganz umgesetzt werden konnten, und zum Teil die Bauwilligen stark einschränken und gestalterische sinnvolle Lösungen verhindern. Die vorliegende Fassung hat alle gestrichen welche in anderen Gesetzen schon genau gleich festgehalten sind, z.b. in der Kantonalen Bauverordnung. Diese Gesetze sind vom Kanton und somit übergeordnet. Weiter wurden einzelne Paragrafen der heutigen Situationen und Bedürfnissen angepasst. Die Änderungen wurden dem Bau- und Justizdepartement zur Vorprüfung zu gestellt und genehmigt. Antrag: Der Gemeinderat und die Baukommission beantragen der Gemeindeversammlung das vorliegende Baureglement zu genehmigen.
4 Traktandum 5 Beschlussfassung über die Ergreifung des fakultativen Referendums gegen die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen dem Kanton und den Gemeinden (NFA SO) und das Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden (FILAG EG) Der Kantonsrat hat mit den Beschlüssen vom 7 Mai 2014 dem Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleiches der Einwohnergemeinden (FILAG AG) zugestimmt und die Steuerungsgrössen im Finanzausgleich abgeändert. Aufgrund des Stimmenverhältnisses unterliegen diese Beschlüsse nicht mehr dem obligatorischen sondern dem fakultativen Referendum. Gemäss 37 der Kantonsverfassung kommt ein fakultatives Referendum zustande, wenn mindestens fünf Einwohnergemeinden das Ergreifen des Referendums beschliessen. Mit dem Zustandekommen des fakultativen Referendums wird die Regierung beauftragt, die Vorlage dem Volk an der Urne zur Abstimmung vorzulegen. Der Gemeinderat hat am 24. September 2013 am öffentlichen Vernehmlassungsverfahren teilgenommen. Dabei ist er zur Auffassung gelangt, dass das Ziel des NFA, die finanzschwächeren Gemeinden zu entlasten und die Steuerfuss-Schere zu verkleinern, im Moment noch verfehlt wird, da der Gemeindesteuerbedarf nicht mehr berücksichtigt wird. Weiter sind die Verbundaufgaben, Kantonsstrassen und Soziale Wohlfahrt, nicht berücksichtigt. Daher ist er der Meinung, dass eine Überarbeitung des Entwurfes des NFA doch sehr sinnvoll ist und die Einführung noch verschoben werden kann (2 bis 4 Jahre) und die heutige Regelung des Finanzausgleiches in dieser Zeit weitergeführt werden soll. Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Ergreifung des fakultativen Referendums gem. 36 der Kantonsverfassung vom 8. Juni 1986 (Stand am 23. September 2013) gegen die Beschlüsse des Kantonsrates vom 7.Mai 2014 in Sachen Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden (FILAG EG) und Änderung der Steuerungsgrössen im direkten Finanzausgleich. Anhang: - Erläuterungen zur Rechnung Bestätigungsbericht RPK
5 Erläuterungen zur Rechnung 2013 Laufende Rechnung Die Laufende Rechnung 2013 schliesst bei einem Aufwand von CHF und einem Ertrag von CHF mit einem Aufwandüberschuss von CHF gegenüber einem budgetierten Aufwandüberschuss von CHF ab. Allgemeine Verwaltung Die Verwaltungskosten der Gemeinde haben gegenüber dem Voranschlag um ca. CHF besser abgeschlossen. Die Kredite von Gemeindepräsidium und Gemeinderat wurden nur minimal benützt. Dagegen sind infolge der regen Bautätigkeit in unserer Gemeinde die Kosten in der Bauverwaltung um ca. CHF höher ausgefallen als budgetiert. Auf der einen Seite hat die externe Fachberatung um ca. CHF mehr gekostet als vorgesehen. Dagegen konnte auch auf der Einnahmenseite ca. CHF mehr Baubewilligungsgebühren eingenommen werden. Die RPK hat die Bauverwaltung einer genaueren Revision unterzogen und hat dem Gemeinderat bzw. der Baukommission einen Bericht erstattet. Allgemeine Verwaltung Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Abweichung Gemeindeversammlung 9' ' ' Wahlbüro 7' ' ' RPK 2' ' Gemeinderat, Kommissionen 37' ' ' Besoldung Gemeinde- und Vizegemeindepräsidium 16' ' Besoldung Gemeinderäte 7' ' Sitzungs- und Taggelder Gemeinderat 7' ' ' Diverses 1' ' Kredite GP / GR 2' ' ' Verrechnete Soziallasten 2' ' Gemeindeverwaltung 181' ' Besoldung Verwaltungspersonal - 39' ' Sitzungs- und Taggelder Verwaltungspersonal Besoldung Dorfweibel und Anzeigerverträger 5' ' Verrechnete Soziallasten ' ' Verwaltungsmandat 98' ' ' Übriges Gemeindeverwaltung 77' ' Bauverwaltung 64' ' ' Besoldung, Sitzungs- und Taggelder Baukommission 7' ' Anpassung Baureglement - 7' ' Externe Fachberatung Baukommission 69' ' ' Übriger Aufwand Baukommission 7' ' ' Baubewilligungsgebühren -15' ' ' Übriger Ertrag Baukommission -3' ' Allgemeine Personalkosten Mehrzweckgebäude 34' ' ' Total Allgemeine Verwaltung 327' ' '513.10
6 Öffentliche Sicherheit Die Kosten fielen um ca. CHF höher aus als im Voranschlag. Vor allem der Einbruch bei der Feuerwehrpflichtersatz um ca. CHF fällt hier ins Gewicht. Öffentliche Sicherheit Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Abweichung Rechtswesen Feuerwehr 16' ' ' Zivilschutz 9' ' Total 25' ' ' Bildung Die Nettokosten im Bildungsbereich sind um ca. CHF (vor allem die Regionalschule) besser ausgefallen als budgetiert. Dies ist u.a. auf einen grösseren Kantonsbeitrag noch für das Jahr 2012 bei der Regionalschule zurückzuführen. Bei der Sonderschulung mussten wir bis zum Sommer für drei Kinder und seit dem Spätsommer für zwei Kinder pro Monat CHF pro Kind bezahlen. Im Voranschlag wurde mit einem Kind für das ganze Jahr gerechnet. Bildung Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Abweichung Regionalschule 284' ' ' Beitrag an Regionalschule 755' ' ' Entschädigung Schulräume -120' ' Kantonsbeiträge -350' ' ' Kreisschule 261' ' ' Schulgelder 330' ' ' Zinsen/Amortisation OWO 47' ' ' Beitrag an Werterhalt 6' ' Kantonsbeitrag -123' ' ' Schulanlagen 36' ' ' Schule, nicht aufteilbaren Aufwendungen 1' Sonderschulung 62' ' ' Total Bildung 646' ' ' Kultur, Freizeit Die Kosten für die Kulturförderung und Sport liegen beinahe exakt auf denen des Voranschlages. Gesundheit Auch bei der Gesundheit entsprechen die Kosten der Rechnung denen des Voranschlages.
7 Soziale Wohlfahrt Der gesamte Bereich der sozialen Wohlfahrt hat gegenüber dem Voranschlag um ca. CHF schlechter abgeschlossen. Seit dem Jahr 2004 sind die Kosten um CHF gestiegen. Soziale Wohlfahrt Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Abweichung Sozialversicherungen 170' ' ' Leistungen an das Alter 4' ' Jugendschutz Alimentenbevorschussung 9' ' ' Invalidität Altersheim 45' ' ' Allgemeine Sozialhilfe 12' ' Gesetzliche Sozialhilfe 249' ' ' Total Soziale Wohlfahrt 491' ' ' Verkehr Die Kosten im Bereich Verkehr fielen gegenüber dem Voranschlag um ca. CHF tiefer aus. Das Projekt Aeschistrasse des Kantons wurde noch nicht in Angriff genommen. Bei den Dorfstrassen musste kein Unterhalt durchgeführt werden und ansonsten gehen die Kommissionen sehr sparsam um. Verkehr Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Abweichung Kantonsstrassen - 9' ' Gemeindestrassen 44' ' ' Regionalverkehr 33' ' ' Total Verkehr 78' ' ' Umwelt und Raumordnung Ebenfalls besser als im Voranschlag schliesst dieser Bereich ab. Der geplante 1. Teil der Seesanierung konnte im letzten Jahr leider immer noch nicht durchgeführt werden. Dafür waren CHF budgetiert. Ebenfalls tiefer war der Unterhalt Gewässer. Umwelt und Raumordnung Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Abweichung Bestattungswesen 22' ' ' Unterhalt von Verbauungen und Entwässerungen 3' ' ' Naturschutz 2' ' Übriger Umweltschutz 5' ' ' Raumordnung 3' ' ' Total Umwelt und Raumordnung 37' ' ' Volkswirtschaft Die Kosten für die Volkswirtschaft entsprechen denen des Voranschlages. Finanzen und Steuern Der Bereich Finanzen und Steuern schliesst um ca. CHF besser ab als budgetiert. Der Mehrertrag bei den Steuern von CHF trägt zu diesem Ergebnis bei. Wobei die Sondersteu-
8 er Kapitalabfindung rund CHF und die Grundstück-Gewinnsteuern rund CHF Mehrertrag generierten. Diese beiden Steuern sind sehr schwierig zu budgetieren. Die Abschreibungen vom Verwaltungsvermögen werden mit den gesetzlich, vorgeschriebenen 8% berechnet. Finanzen und Steuern Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Abweichung Gemeindesteuern -1'541' '499' ' Gemeindesteuern -1'454' '467' ' Sondersteuer Kapitalabfindung -50' ' ' Grundstück-Gewinnsteuern -33' ' ' Hundetaxen -2' ' ' Finanzausgleichsbeitrag -250' ' Kapital-/Zinsendienst 49' ' ' Liegenschaften des Finanzvermögens Abschreibungen 127' ' ' Total Finanzen und Steuern -1'614' '567' ' Spezialfinanzierungen Gemeinschaftsantenne Dank dem Einnahmenüberschuss aus der Investitionsrechnung von CHF und einer höheren Internet-Rückerstattung von CHF konnte dem Eigenkapital der Spezialfinanzierung der Betrag von CHF (Voranschlag: CHF ) zugewiesen werden. Dieses Eigenkapital, welches am Ende des Jahres CHF beträgt, soll für den Glasfaser- Ausbau benützt werden. Wasserversorgung Im abgelaufenen Jahr musste die Gemeinde nur ein geringer Unterhalt am Leitungsnetz und an Hydranten vornehmen. Dagegen mussten neue Wasseruhren angeschafft werden. Hier wurde ebenfalls ein Einnahmenüberschuss aus der Investitionsrechnung von CHF ausgewiesen. Darum konnte dem Eigenkapital der Spezialfinanzierung der Betrag von CHF zugewiesen werden. Im Voranschlag war ein Bezug von CHF budgetiert. Abwasserbeseitigung Der Einnahmenüberschuss aus der Investitionsrechnung beträgt hier CHF Daher konnte dem Eigenkapital der Spezialfinanzierung (Rechnungsausgleich) der Betrag von CHF gutgeschrieben werden. Dem Werterhalt wurden CHF zugewiesen. Dieses Eigenkapital wird in den nächsten Jahren für die Umsetzung des Generellen Entwässerungsplanes (GEP) eingesetzt werden. Abfallbeseitigung Die Abfallbeseitigung ist fast ausgeglichen. Der Ausgabenüberschuss von CHF wird vom Eigenkapital der Spezialfinanzierung bezogen. Dieses beträgt am Ende des Jahres noch CHF
9 Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung schliesst mit Nettoinvestitionen von CHF ab. Folgende Investitionen wurden verbucht: Mobilien, Geräte, Schränke Schulhaus CHF Ersatz Strassenbeleuchtung CHF Erschliessung Günscheler CHF Hochwasserschutz Günscheler CHF Anschaffung Schneepflug CHF Projekt Spielplatz Günscheler CHF Gemeinschaftsantennen-Anlage (SF) Es wurden Anschlussgebühren von CHF eingenommen. Wasserversorgung (SF) Hier wurden Anschlussgebühren von CHF eingenommen. Abwasserbeseitigung (SF) Anschlussgebühren von CHF wurden hier eingenommen. Kennzahlen Selbstfinanzierungsgrad % Die Investitionen von CHF konnten aus eigenen Mittel finanziert werden. Zinsbelastungsanteil 0.86% Die Nettozinsen in Prozenten des Finanzerfolges sind gering. Kapitaldienstanteil 6.72% Nettozinsen und ordentliche Abschreibungen in Prozenten des Finanzertrages. Sie sind gering bzw. noch tragbar. Nettovermögen pro Einwohner Per Ende 2013 weisen wir ein Nettovermögen pro Einwohner aus. Bolken, Juni 2014 Gemeindeverwaltung Thomas Beer Treuhand GmbH Thomas Beer
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