Stand: 1. März Faktenblatt Bundesinformatik
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- Peter Hauer
- vor 8 Jahren
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1 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB Faktenblatt Bundesinformatik Stand: 1. März 2012 Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2011 die total revidierte Bundesinformatikverordnung (BinfV) und die IKT-Strategie des Bundes für die Jahre 2012 bis 2015 verabschiedet. Was ändert sich? Das vorliegende Faktenblatt liefert einen groben Überblick. Mit der Totalrevision der BinfV, welche am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, ändern sich Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen bei der Steuerung und Führung der IKT auf Stufe Bund. Das hat Konsequenzen für die IKT- Organisation der Departemente, der IKT-Gremien des Bundes und des Informatiksteuerungsorgans des Bundes (ISB). Entsprechend müssen auch die Abläufe und Werkzeuge der Zusammenarbeit überprüft und wo notwendig angepasst werden. Die IKT-Strategie des Bundes ist ein zentrales Instrument der BinfV-Umsetzung und setzt den Rahmen für die bundesweiten Vorgaben zum IKT-Einsatz. Gemäss revidierter BinfV sorgt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), d.h. das ISB für die Umsetzung der IKT- Strategie des Bundes. Mit dem Bundesratsbeschluss zur IKT-Strategie wurde das ISB beauftragt, bis im März 2012 einen Masterplan zur Umsetzung der IKT-Strategie sowie die für die Umsetzung notwendigen Bedürfnisse im Personal- und Ressourcenbereich zum Entscheid vorzulegen. Die grössten Änderungen durch die BinfV- Revision und die IKT-Strategie Bund sind in folgenden Bereichen zu verzeichnen: 1. Steuerung und Führung der IKT auf Stufe Bund, 2. Führung von Standarddiensten, 3. Überarbeitung der IKT-Vorgaben auf Stufe Bund, 4. Führung der Finanzen der IKT, insbesondere der zentral eingestellten IKT-Finanzmittel. Die Umsetzung dieser Änderungsmassnahmen wird von schrittweise realisiert. Bis die Ergebnisse jeweils vorliegen, gelten in jedem Bereich Übergangsregeln. Masterplan IKT-Strategie Bund Der Masterplan wird als Anhang B der IKT-Strategie als eigenständiges Dokument geführt und periodisch aktualisiert. - März: Masterplan IKT-Strategie Bund und Dokumentation zu Bedürfnissen im Personal und Ressourcenbereich im Bundesrat. Dokumentation Die Unterlagen zur IKT-Strategie Bund sowie zur revidierten BinfV finden sich im Intranet ISB unter:
2 1. Steuerung und Führung der IKT auf Stufe Bund Neu übernimmt der Bundesrat die strategische Gesamtverantwortung für die Informations- und Kommunikationstechnik IKT auf Stufe Bund, welche bisher vom Informatikrat Bund (IRB) wahrgenommen wurde. Der Bundesrat bestimmt die IKT- Strategie und überwacht deren Umsetzung anhand des strategischen Controllings, legt die Standarddienste und die Bereiche fest, in denen auf Stufe Bund IKT-Vorgaben erlassen werden und bestimmt im Rahmen des Budgetprozesses über die Zuweisung zentral eingestellter IKT- Mittel. Bei der Beurteilung der IKT-Geschäfte aus operativer Geschäftssicht wirkt neu die Generalsekretärenkonferenz (GSK) mit. Das ISB wird für die Umsetzung der revidierten BinfV und der IKT-Strategie auf Stufe Bund - wie bereits bei der Erstellung der IKT-Strategie im vergangenen Jahr - eng mit den Departementen und der Bundeskanzlei zusammenarbeiten. Diese Kooperation ist äusserst wichtig. Dazu stehen dem ISB die beiden etablierten Organe IRB und Ausschuss-Informatiksicherheit (A-IS) wie auch verschiedene Fachgremien zur Seite. Damit der Bundesrat die relevanten Führungsinformationen zur IKT, insbesondere zu den Risiken, zu den Kosten und zum Finanzbedarf erhält, erarbeitet das ISB ein Konzept «Strategisches Controlling der IKT» für die Stufe Bund. Die IKT-Steuerung und -Führung auf Stufe Departement obliegt wie bis anhin den Departementen, der Bundeskanzlei und den Verwaltungseinheiten im Rahmen der bundesweiten Vorgaben. Die IKT-Steuerung und Führung für übergreifende Planungsfelder in definierter Zuständigkeit (z.b. Supportprozesse, Geschäftsverwaltung, geografische Informationen) obliegt wie bis anhin den zuständigen Verwaltungseinheiten. Die neue IKT-Governance wird im Rahmen der bestehenden Informatikprozesse entwickelt. Das ISB erarbeitet dazu im laufenden Jahr das entsprechende Konzept «IKT-Steuerung und Führung auf Stufe Bund». Übergangsregelung ab 2012 Bis die Vorgaben für die Steuerung und Führung der IKT auf Stufe Bund (Grundlage bilden die nun revidierte BinfV und die IKT-Strategie des Bundes) im Detail für die praktische Anwendung präzisiert sind, gelten Übergangsregeln: Beschlüsse des IRB und des A-IS IRB und A-IS sind fortan Konsultativorgane des ISB, so dass deren Beschlüsse für das ISB empfehlenden Charakter haben. Die Beschluss-Dokumente werden entsprechend angepasst. Bisherige Beschlüsse: Alle auf die frühere BinfV gestützten Entscheide und Vorgaben insbesondere von IRB und A-IS gelten weiter, soweit sie nicht im Widerspruch zu Bestimmungen der revidierten BinfV stehen. Dies gilt bis sie aufgehoben oder abgelöst werden. Fachgremien Vom IRB eingesetzte Gremien üben ihre Rollen gemäss Beauftragung weiter aus, bis sie bzw. ihr Auftrag ausdrücklich geändert oder sie aufgelöst werden (Bsp. ABB, BAST). Die Gremien sollen gemäss Masterplan der IKT-Strategie bis März 2013 neu beauftragt sein. Laufende Programme und Projekte Vom IRB eingesetzte Programme bzw. Projekte werden in der entsprechenden Programm- bzw. Projektorganisation vorbehältlich ausdrücklicher anderer Regelung weiter geführt und abgeschlossen (Bsp. BA Bund). Einbezug der GSK Ob ein Bundesratsgeschäft zur IKT geschäftspolitisch relevant ist resp. wann genau und über welchen Prozess die GSK einbezogen werden soll (BinfV Art. 15 Generalsekretärenkonferenz (GSK)) entscheidet das ISB resp. das EFD, in der Regel unter Einbezug des IRB, welcher grundsätzlich zu diesen Geschäften vorgängig konsultiert wird. - April: Konzept «IKT-Steuerung- und Führung Stufe Bund» - Sept.: Konzept «Strategisches Controlling der IKT» - Dez.: Prozesse und Verwaltungsverordnung zur IKT-Steuerung und -Führung auf Stufe Bund sind definiert.
3 2. Führung von IKT-Standarddiensten Neu werden ausgewählte IKT-Leistungen als Standarddienste geführt. Dabei handelt es sich um Informatikleistungen, welche die Verwaltungseinheiten des Bundes in gleicher oder ähnlicher Funktionalität und Qualität benötigen. Als erste IKT-Leistungen werden die bisherigen Querschnittsleistungen zu Standarddiensten. Das Prinzip der Standarddienste erlaubt eine bessere Steuerung und Führung eines beträchtlichen interdepartementalen Teilbereichs der Informatik durch den Bundesrat und ermöglicht schliesslich auch das Nutzen von Synergien wie auch die Reduktion der Informatikkosten in einem Bereich, in dem sich die Anforderungen durch die Besonderheit des Geschäftsprozesses im Gegensatz zu Fachanwendungen wenig differenzieren. In diesem Sinne soll das ISB pro Standarddienst ein einziges zentrales Anforderungs-, Produkte- und Leistungserbringer- Management auf Stufe Bund wahrnehmen. Dabei werden in Absprache mit den Departementen die abzudeckenden Funktionalitäten, das Sourcing sowie das Leistungsbezugs- und Verrechnungsmodell festgelegt und dem Bundesrat unterbreitet. Folgende bisherige Querschnittsleistungen werden als IKT-Standarddienste vorerst nach den bestehenden Marktmodellen geführt: Teile der Telekommunikation Datennetz (Managed IP, Managed VPN) Festnetz- und Mobiltelefonie (Voice Communications) Geschützter Zugang zum Bundesnetz (Carrier Access, RAS-Portal) Teile der IKT-Basisinfrastruktur IKT-Sicherheitszertifikate und Authentisierungsmittel Eine Beschreibung aller ehemaligen Querschnittsleistungen, den heutigen Standarddiensten, befindet sich im BIT Produktkatalog. Für diese Standarddienste überprüft das ISB bis Ende 2012 die Marktmodelle (Sourcing sowie Leistungsbezugs- und Verrechnungsmodell) und unterbreitet diese dem Bundesrat zur Genehmigung. Grundsätzlich künftig ebenfalls als IKT- Standarddienste geführte IKT-Leistungen sind: Büroautomation, einschliesslich neuer Funktionen für Mobilität, Sicherheit und Kommunikation Infrastruktur- und Sicherheitsdienste: Adressverifikationsdienste (E-Adresse) Enterprise Service Bus Formulardienste (E-Formular) Identity und Accessmanagementdienste (E-Zugang und E-ID) Portalinfrastrukturdienste (E-Portal) SSO-Portal (Single Sign On Portal) Suchdienste für Intranet und Internet der Bundesverwaltung Für die Büroautomation wird bis Ende 2012, für die Infrastruktur- und Sicherheitsdienste bis Mitte 2013 durch das ISB jeweils ein Marktmodell erstellt und der Standarddienst inkl. Marktmodell dem Bundesrat unterbreitet.
4 Übergangsregelung ab 2012 Die Führung der IKT-Standarddienste im ISB hat zur Folge, dass das ISB reorganisiert und personell etwas aufgestockt werden muss. Damit gewährleistet ist, dass die Führung der bisherigen Querschnittsleistungen mit dem bestehenden Fachwissen wahrgenommen werden kann, sind bis Anfang März 2012 fünf Mitarbeitende des BIT ins ISB übergetreten, weitere drei folgen im Verlaufe des Jahres. Bis die Reorganisation im ISB erfolgt ist (Mitte 2012) werden die aktuellen sowie die Projektarbeiten für die künftigen IKT-Standarddienste im Rahmen des Projektes UBIS (Umsetzung BinfV und IKT-Strategie) des ISB geführt. * - März: Konzept «Standarddienste» - März: Übergangsbestimmungen 2012 zur Führung / Steuerung der bisherigen Querschnittsleistungen - Dez.: Übergangsbestimmungen 2013 zur Führung / Steuerung der Standarddienste - Dez.: Marktmodelle für bisherige Querschnittsleistungen und die Büroautomation - Dez.: Teilstrategie «Identitäts- und Zugriffsmanagement». * Die aufgeführten Meilensteine sind noch abhängig vom Bundesratsbeschluss zum Masterplan der IKT-Strategie Bund, welcher im März 2012 erwartet wird. 3. Überarbeitung der IKT-Vorgaben auf Stufe Bund Der Bundesrat hat im Rahmen der IKT-Strategie Bund festgelegt, dass IKT-Vorgaben in den Bereichen Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Interoperabilität in Form von Verfahrensvorgaben, Architekturvorgaben und Teilstrategien sowie Standards erlassen werden sollen - dies unter Berücksichtigung der Anliegen von Departementen und der Bundeskanzlei (BK). In diesem Rahmen erlässt das ISB entsprechende IKT-Vorgaben. Bund ausnahmslos für alle Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung. Die bisherige Ausnahmeregelung in der BinfV für das VBS (Informatik der Waffensysteme sowie Führungsund Einsatzsysteme der Armee) wurde aufgehoben. Besondere Vorgaben gelten für IKT- Schlüsselprojekte. Diese werden neu im strategischen Controllingbericht an den Bundesrat aufgeführt. Dazu müssen sie an den Phasen- Entscheidungspunkten (HERMES) eine Qualitätskontrolle bestehen (Quality Gate), welche die Einhaltung der Vorgaben und die Erreichung der Geschäftsziele sichert. Übergangsregelung ab 2012 Das ISB hat die Überprüfung der IKT-Vorgaben in die Wege geleitet. Alle auf die frühere BinfV gestützten Entscheide und Vorgaben (auch die Prozesse, Abläufe, Methoden) insbesondere von IRB und A-IS gelten weiter, soweit sie nicht im Widerspruch zu Bestimmungen der revidierten BinfV stehen. Dies gilt bis sie aufgehoben oder abgelöst werden. Die Kontrolle der Vorgaben-Einhaltung bleibt vorerst Sache der Linien und der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Übergangsregelung mit VBS Die bisherigen Ausnahmereglungen für Waffenund Führungssysteme der Armee sollen in enger Zusammenarbeit mit dem VBS bis Mitte 2013 geklärt werden. - Sept.: IKT-Vorgaben sind überprüft - Sept.: Vorgaben und Ausbildungsangebot zum Quality Gate stehen zur Verfügung. Die Anwendbarkeit der IKT-Vorgaben soll durch eine bessere Planung und Strukturierung sowie durch Reduktion verbessert werden. Mit der revidierten BinfV gelten die Vorgaben des Bundesrates und des ISB resp. EFD auf Stufe
5 4. Führung der zentral eingestellten IKT-Finanzmittel Der Grossteil der finanziellen Mittel für die IKT ist dezentral in den Departementen und Verwaltungseinheiten eingestellt. Dieser Grundsatz bleibt auch nach dem Inkrafttreten der revidierten BinfV bestehen. Neu bestimmt jedoch der Bundesrat über die Zuweisung der zentral im ISB eingestellten IKT- Wachstumsmittel für wichtige IKT-Vorhaben in den Verwaltungseinheiten oder auf Stufe Bund, dies im Rahmen des ordentlichen Budgetprozesses. Weiter sind folgende IKT-Mittel, zentral beim ISB eingestellt: IKT-Bundesreserve für unvorhersehbare und dringende IKT-Vorhaben (CHF 2.5 Mio.) Investitionskredit für die IKT- Standarddienste im Bereich Daten- und Sprachkommunikation (CHF 10 Mio.) Die zukünftige Ausgestaltung der finanziellen Führung der IKT auf Stufe Bund wird vom ISB in enger Absprache mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) bis im Mai 2012 erarbeitet. Das EFD legt dem Bundesrat anschliessend ein entsprechendes Aussprachepapier zur Genehmigung vor. Übergangsregelung ab 2012 Damit sowohl den Departementen und der Bundeskanzlei, als auch dem ISB genügend Vorlaufzeit eingeräumt werden kann, um sich auf die Veränderungen bei den Budgeteingaben im Informatikbereich vorzubereiten, wurden für den Budgetprozess zum Voranschlag 2013 nur marginale Anpassungen vorgenommen. Über die Zuweisung der IKT- Wachstumsmittel entscheidet der Bundesrat Mitte März Diese Übergangsregelung des EFD hat der Bundesrat am 25. Januar 2012 im Rahmen einer Informationsnotiz zur Kenntnis genommen. Auch die bisherigen Regelungen betreffend Kreditführung im IKT-Bereich werden in die Budgetweisungen der EFV für den Voranschlag 2013 unverändert übernommen. - Juni: Konzept «Finanzielle Führung auf Stufe Bund» vom Bundesrat verabschiedet. Wie packt das ISB die Umsetzung an? Zur Umsetzung der revidierten BinfV und IKT- Strategie hat das ISB ein Gesamtprojekt namens UBIS (Umsetzung BinfV und IKT Strategie Bund) initialisiert. Ziel dieses Projektes ist, die ersten anfallenden Aufgaben koordiniert auszuführen und das ISB zu befähigen (Strukturen, Prozesse, Methoden, Skills, Schnittstellen zu Dritten etc.), die neuen Aufgaben insgesamt wahrnehmen zu können. Gesamtprojektauftraggeber von UBIS ist der Delegierte ISB, Gesamtprojektleiter ist der Stv. Delegierte ISB. Die wichtigsten neuen Aufgaben und Herausforderungen gemäss BinfV und IKT-Strategie für das ISB werden in folgenden vier Teilprojekten innerhalb UBIS wahrgenommen: Standarddienste IKT-Vorgaben Bund Bundesrats-Reporting und Finanzielle Führung Reorganisation ISB Grundsätzlich werden die Arbeiten im Rahmen UBIS entsprechend den Zuständigkeitsvorgaben der BinfV organisiert, bzw. den gemäss BinfV zuständigen Organen zur Genehmigung unterbreitet. Das ISB beabsichtigt, in der Regel alle Vorgaben des ISB sowie die Geschäfte an den Bundesrat dem IRB zur Konsultation zu unterbreiten. Das EFD, resp. das ISB - in der Regel unter Einbezug des IRB - entscheidet, ob ein Bundesratsgeschäft zur IKT geschäftspolitisch relevant ist und somit, gemäss BinfV, die GSK vorgängig konsultiert wird. Die Departemente sowie die zuständigen Organe und Gremien werden bei Bedarf über die UBIS-Projekte und Teilprojekte einbezogen. Der Gesamtprojektauftraggeber informiert regelmässig über den Stand der Arbeiten, insbesondere im IRB. Das Gesamtprojekt- Management erstellt zweimal pro Jahr einen Controllingbericht zum Umsetzungsstand. Dieser wird, zusammen mit weiteren Informationen zum Programm (Organisation, Planung etc.) im Intranet des ISB publiziert. Die wichtigsten Meilensteine von UBIS sind im Masterplan aufgeführt. Darin enthalten sind ins-
6 besondere diverse Meilensteine aus der Masterplanung der IKT-Strategie Es gibt, insbesondere aus der IKT-Strategie Bund aber auch aus dem «Courant- Normal» der Bundes-IKT, Geschäfte und Projekte mit z.t. eigener bestehender oder geplanter Projekt- oder Programmorganisation, die nicht oder nur zum Teil im Rahmen des Gesamtprojektes UBIS abgewickelt werden aber Schnittstellen zum Programm UBIS haben resp. mit UBIS abgestimmt werden müssen. Das Gesamtprojekt- Management UBIS sorgt für die notwendige Abstimmung. Die Umsetzung der BinfV sowie der IKT-Strategie erfolgt schrittweise. Informationen zum Stand der Umsetzung, wichtige Erläuterungen und erste Ergebnisse finden sich im Intranet unter:
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