Stand: 1. März Faktenblatt Bundesinformatik

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stand: 1. März 2012. Faktenblatt Bundesinformatik 2012-2015"

Transkript

1 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB Faktenblatt Bundesinformatik Stand: 1. März 2012 Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2011 die total revidierte Bundesinformatikverordnung (BinfV) und die IKT-Strategie des Bundes für die Jahre 2012 bis 2015 verabschiedet. Was ändert sich? Das vorliegende Faktenblatt liefert einen groben Überblick. Mit der Totalrevision der BinfV, welche am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, ändern sich Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen bei der Steuerung und Führung der IKT auf Stufe Bund. Das hat Konsequenzen für die IKT- Organisation der Departemente, der IKT-Gremien des Bundes und des Informatiksteuerungsorgans des Bundes (ISB). Entsprechend müssen auch die Abläufe und Werkzeuge der Zusammenarbeit überprüft und wo notwendig angepasst werden. Die IKT-Strategie des Bundes ist ein zentrales Instrument der BinfV-Umsetzung und setzt den Rahmen für die bundesweiten Vorgaben zum IKT-Einsatz. Gemäss revidierter BinfV sorgt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), d.h. das ISB für die Umsetzung der IKT- Strategie des Bundes. Mit dem Bundesratsbeschluss zur IKT-Strategie wurde das ISB beauftragt, bis im März 2012 einen Masterplan zur Umsetzung der IKT-Strategie sowie die für die Umsetzung notwendigen Bedürfnisse im Personal- und Ressourcenbereich zum Entscheid vorzulegen. Die grössten Änderungen durch die BinfV- Revision und die IKT-Strategie Bund sind in folgenden Bereichen zu verzeichnen: 1. Steuerung und Führung der IKT auf Stufe Bund, 2. Führung von Standarddiensten, 3. Überarbeitung der IKT-Vorgaben auf Stufe Bund, 4. Führung der Finanzen der IKT, insbesondere der zentral eingestellten IKT-Finanzmittel. Die Umsetzung dieser Änderungsmassnahmen wird von schrittweise realisiert. Bis die Ergebnisse jeweils vorliegen, gelten in jedem Bereich Übergangsregeln. Masterplan IKT-Strategie Bund Der Masterplan wird als Anhang B der IKT-Strategie als eigenständiges Dokument geführt und periodisch aktualisiert. - März: Masterplan IKT-Strategie Bund und Dokumentation zu Bedürfnissen im Personal und Ressourcenbereich im Bundesrat. Dokumentation Die Unterlagen zur IKT-Strategie Bund sowie zur revidierten BinfV finden sich im Intranet ISB unter:

2 1. Steuerung und Führung der IKT auf Stufe Bund Neu übernimmt der Bundesrat die strategische Gesamtverantwortung für die Informations- und Kommunikationstechnik IKT auf Stufe Bund, welche bisher vom Informatikrat Bund (IRB) wahrgenommen wurde. Der Bundesrat bestimmt die IKT- Strategie und überwacht deren Umsetzung anhand des strategischen Controllings, legt die Standarddienste und die Bereiche fest, in denen auf Stufe Bund IKT-Vorgaben erlassen werden und bestimmt im Rahmen des Budgetprozesses über die Zuweisung zentral eingestellter IKT- Mittel. Bei der Beurteilung der IKT-Geschäfte aus operativer Geschäftssicht wirkt neu die Generalsekretärenkonferenz (GSK) mit. Das ISB wird für die Umsetzung der revidierten BinfV und der IKT-Strategie auf Stufe Bund - wie bereits bei der Erstellung der IKT-Strategie im vergangenen Jahr - eng mit den Departementen und der Bundeskanzlei zusammenarbeiten. Diese Kooperation ist äusserst wichtig. Dazu stehen dem ISB die beiden etablierten Organe IRB und Ausschuss-Informatiksicherheit (A-IS) wie auch verschiedene Fachgremien zur Seite. Damit der Bundesrat die relevanten Führungsinformationen zur IKT, insbesondere zu den Risiken, zu den Kosten und zum Finanzbedarf erhält, erarbeitet das ISB ein Konzept «Strategisches Controlling der IKT» für die Stufe Bund. Die IKT-Steuerung und -Führung auf Stufe Departement obliegt wie bis anhin den Departementen, der Bundeskanzlei und den Verwaltungseinheiten im Rahmen der bundesweiten Vorgaben. Die IKT-Steuerung und Führung für übergreifende Planungsfelder in definierter Zuständigkeit (z.b. Supportprozesse, Geschäftsverwaltung, geografische Informationen) obliegt wie bis anhin den zuständigen Verwaltungseinheiten. Die neue IKT-Governance wird im Rahmen der bestehenden Informatikprozesse entwickelt. Das ISB erarbeitet dazu im laufenden Jahr das entsprechende Konzept «IKT-Steuerung und Führung auf Stufe Bund». Übergangsregelung ab 2012 Bis die Vorgaben für die Steuerung und Führung der IKT auf Stufe Bund (Grundlage bilden die nun revidierte BinfV und die IKT-Strategie des Bundes) im Detail für die praktische Anwendung präzisiert sind, gelten Übergangsregeln: Beschlüsse des IRB und des A-IS IRB und A-IS sind fortan Konsultativorgane des ISB, so dass deren Beschlüsse für das ISB empfehlenden Charakter haben. Die Beschluss-Dokumente werden entsprechend angepasst. Bisherige Beschlüsse: Alle auf die frühere BinfV gestützten Entscheide und Vorgaben insbesondere von IRB und A-IS gelten weiter, soweit sie nicht im Widerspruch zu Bestimmungen der revidierten BinfV stehen. Dies gilt bis sie aufgehoben oder abgelöst werden. Fachgremien Vom IRB eingesetzte Gremien üben ihre Rollen gemäss Beauftragung weiter aus, bis sie bzw. ihr Auftrag ausdrücklich geändert oder sie aufgelöst werden (Bsp. ABB, BAST). Die Gremien sollen gemäss Masterplan der IKT-Strategie bis März 2013 neu beauftragt sein. Laufende Programme und Projekte Vom IRB eingesetzte Programme bzw. Projekte werden in der entsprechenden Programm- bzw. Projektorganisation vorbehältlich ausdrücklicher anderer Regelung weiter geführt und abgeschlossen (Bsp. BA Bund). Einbezug der GSK Ob ein Bundesratsgeschäft zur IKT geschäftspolitisch relevant ist resp. wann genau und über welchen Prozess die GSK einbezogen werden soll (BinfV Art. 15 Generalsekretärenkonferenz (GSK)) entscheidet das ISB resp. das EFD, in der Regel unter Einbezug des IRB, welcher grundsätzlich zu diesen Geschäften vorgängig konsultiert wird. - April: Konzept «IKT-Steuerung- und Führung Stufe Bund» - Sept.: Konzept «Strategisches Controlling der IKT» - Dez.: Prozesse und Verwaltungsverordnung zur IKT-Steuerung und -Führung auf Stufe Bund sind definiert.

3 2. Führung von IKT-Standarddiensten Neu werden ausgewählte IKT-Leistungen als Standarddienste geführt. Dabei handelt es sich um Informatikleistungen, welche die Verwaltungseinheiten des Bundes in gleicher oder ähnlicher Funktionalität und Qualität benötigen. Als erste IKT-Leistungen werden die bisherigen Querschnittsleistungen zu Standarddiensten. Das Prinzip der Standarddienste erlaubt eine bessere Steuerung und Führung eines beträchtlichen interdepartementalen Teilbereichs der Informatik durch den Bundesrat und ermöglicht schliesslich auch das Nutzen von Synergien wie auch die Reduktion der Informatikkosten in einem Bereich, in dem sich die Anforderungen durch die Besonderheit des Geschäftsprozesses im Gegensatz zu Fachanwendungen wenig differenzieren. In diesem Sinne soll das ISB pro Standarddienst ein einziges zentrales Anforderungs-, Produkte- und Leistungserbringer- Management auf Stufe Bund wahrnehmen. Dabei werden in Absprache mit den Departementen die abzudeckenden Funktionalitäten, das Sourcing sowie das Leistungsbezugs- und Verrechnungsmodell festgelegt und dem Bundesrat unterbreitet. Folgende bisherige Querschnittsleistungen werden als IKT-Standarddienste vorerst nach den bestehenden Marktmodellen geführt: Teile der Telekommunikation Datennetz (Managed IP, Managed VPN) Festnetz- und Mobiltelefonie (Voice Communications) Geschützter Zugang zum Bundesnetz (Carrier Access, RAS-Portal) Teile der IKT-Basisinfrastruktur IKT-Sicherheitszertifikate und Authentisierungsmittel Eine Beschreibung aller ehemaligen Querschnittsleistungen, den heutigen Standarddiensten, befindet sich im BIT Produktkatalog. Für diese Standarddienste überprüft das ISB bis Ende 2012 die Marktmodelle (Sourcing sowie Leistungsbezugs- und Verrechnungsmodell) und unterbreitet diese dem Bundesrat zur Genehmigung. Grundsätzlich künftig ebenfalls als IKT- Standarddienste geführte IKT-Leistungen sind: Büroautomation, einschliesslich neuer Funktionen für Mobilität, Sicherheit und Kommunikation Infrastruktur- und Sicherheitsdienste: Adressverifikationsdienste (E-Adresse) Enterprise Service Bus Formulardienste (E-Formular) Identity und Accessmanagementdienste (E-Zugang und E-ID) Portalinfrastrukturdienste (E-Portal) SSO-Portal (Single Sign On Portal) Suchdienste für Intranet und Internet der Bundesverwaltung Für die Büroautomation wird bis Ende 2012, für die Infrastruktur- und Sicherheitsdienste bis Mitte 2013 durch das ISB jeweils ein Marktmodell erstellt und der Standarddienst inkl. Marktmodell dem Bundesrat unterbreitet.

4 Übergangsregelung ab 2012 Die Führung der IKT-Standarddienste im ISB hat zur Folge, dass das ISB reorganisiert und personell etwas aufgestockt werden muss. Damit gewährleistet ist, dass die Führung der bisherigen Querschnittsleistungen mit dem bestehenden Fachwissen wahrgenommen werden kann, sind bis Anfang März 2012 fünf Mitarbeitende des BIT ins ISB übergetreten, weitere drei folgen im Verlaufe des Jahres. Bis die Reorganisation im ISB erfolgt ist (Mitte 2012) werden die aktuellen sowie die Projektarbeiten für die künftigen IKT-Standarddienste im Rahmen des Projektes UBIS (Umsetzung BinfV und IKT-Strategie) des ISB geführt. * - März: Konzept «Standarddienste» - März: Übergangsbestimmungen 2012 zur Führung / Steuerung der bisherigen Querschnittsleistungen - Dez.: Übergangsbestimmungen 2013 zur Führung / Steuerung der Standarddienste - Dez.: Marktmodelle für bisherige Querschnittsleistungen und die Büroautomation - Dez.: Teilstrategie «Identitäts- und Zugriffsmanagement». * Die aufgeführten Meilensteine sind noch abhängig vom Bundesratsbeschluss zum Masterplan der IKT-Strategie Bund, welcher im März 2012 erwartet wird. 3. Überarbeitung der IKT-Vorgaben auf Stufe Bund Der Bundesrat hat im Rahmen der IKT-Strategie Bund festgelegt, dass IKT-Vorgaben in den Bereichen Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Interoperabilität in Form von Verfahrensvorgaben, Architekturvorgaben und Teilstrategien sowie Standards erlassen werden sollen - dies unter Berücksichtigung der Anliegen von Departementen und der Bundeskanzlei (BK). In diesem Rahmen erlässt das ISB entsprechende IKT-Vorgaben. Bund ausnahmslos für alle Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung. Die bisherige Ausnahmeregelung in der BinfV für das VBS (Informatik der Waffensysteme sowie Führungsund Einsatzsysteme der Armee) wurde aufgehoben. Besondere Vorgaben gelten für IKT- Schlüsselprojekte. Diese werden neu im strategischen Controllingbericht an den Bundesrat aufgeführt. Dazu müssen sie an den Phasen- Entscheidungspunkten (HERMES) eine Qualitätskontrolle bestehen (Quality Gate), welche die Einhaltung der Vorgaben und die Erreichung der Geschäftsziele sichert. Übergangsregelung ab 2012 Das ISB hat die Überprüfung der IKT-Vorgaben in die Wege geleitet. Alle auf die frühere BinfV gestützten Entscheide und Vorgaben (auch die Prozesse, Abläufe, Methoden) insbesondere von IRB und A-IS gelten weiter, soweit sie nicht im Widerspruch zu Bestimmungen der revidierten BinfV stehen. Dies gilt bis sie aufgehoben oder abgelöst werden. Die Kontrolle der Vorgaben-Einhaltung bleibt vorerst Sache der Linien und der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Übergangsregelung mit VBS Die bisherigen Ausnahmereglungen für Waffenund Führungssysteme der Armee sollen in enger Zusammenarbeit mit dem VBS bis Mitte 2013 geklärt werden. - Sept.: IKT-Vorgaben sind überprüft - Sept.: Vorgaben und Ausbildungsangebot zum Quality Gate stehen zur Verfügung. Die Anwendbarkeit der IKT-Vorgaben soll durch eine bessere Planung und Strukturierung sowie durch Reduktion verbessert werden. Mit der revidierten BinfV gelten die Vorgaben des Bundesrates und des ISB resp. EFD auf Stufe

5 4. Führung der zentral eingestellten IKT-Finanzmittel Der Grossteil der finanziellen Mittel für die IKT ist dezentral in den Departementen und Verwaltungseinheiten eingestellt. Dieser Grundsatz bleibt auch nach dem Inkrafttreten der revidierten BinfV bestehen. Neu bestimmt jedoch der Bundesrat über die Zuweisung der zentral im ISB eingestellten IKT- Wachstumsmittel für wichtige IKT-Vorhaben in den Verwaltungseinheiten oder auf Stufe Bund, dies im Rahmen des ordentlichen Budgetprozesses. Weiter sind folgende IKT-Mittel, zentral beim ISB eingestellt: IKT-Bundesreserve für unvorhersehbare und dringende IKT-Vorhaben (CHF 2.5 Mio.) Investitionskredit für die IKT- Standarddienste im Bereich Daten- und Sprachkommunikation (CHF 10 Mio.) Die zukünftige Ausgestaltung der finanziellen Führung der IKT auf Stufe Bund wird vom ISB in enger Absprache mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) bis im Mai 2012 erarbeitet. Das EFD legt dem Bundesrat anschliessend ein entsprechendes Aussprachepapier zur Genehmigung vor. Übergangsregelung ab 2012 Damit sowohl den Departementen und der Bundeskanzlei, als auch dem ISB genügend Vorlaufzeit eingeräumt werden kann, um sich auf die Veränderungen bei den Budgeteingaben im Informatikbereich vorzubereiten, wurden für den Budgetprozess zum Voranschlag 2013 nur marginale Anpassungen vorgenommen. Über die Zuweisung der IKT- Wachstumsmittel entscheidet der Bundesrat Mitte März Diese Übergangsregelung des EFD hat der Bundesrat am 25. Januar 2012 im Rahmen einer Informationsnotiz zur Kenntnis genommen. Auch die bisherigen Regelungen betreffend Kreditführung im IKT-Bereich werden in die Budgetweisungen der EFV für den Voranschlag 2013 unverändert übernommen. - Juni: Konzept «Finanzielle Führung auf Stufe Bund» vom Bundesrat verabschiedet. Wie packt das ISB die Umsetzung an? Zur Umsetzung der revidierten BinfV und IKT- Strategie hat das ISB ein Gesamtprojekt namens UBIS (Umsetzung BinfV und IKT Strategie Bund) initialisiert. Ziel dieses Projektes ist, die ersten anfallenden Aufgaben koordiniert auszuführen und das ISB zu befähigen (Strukturen, Prozesse, Methoden, Skills, Schnittstellen zu Dritten etc.), die neuen Aufgaben insgesamt wahrnehmen zu können. Gesamtprojektauftraggeber von UBIS ist der Delegierte ISB, Gesamtprojektleiter ist der Stv. Delegierte ISB. Die wichtigsten neuen Aufgaben und Herausforderungen gemäss BinfV und IKT-Strategie für das ISB werden in folgenden vier Teilprojekten innerhalb UBIS wahrgenommen: Standarddienste IKT-Vorgaben Bund Bundesrats-Reporting und Finanzielle Führung Reorganisation ISB Grundsätzlich werden die Arbeiten im Rahmen UBIS entsprechend den Zuständigkeitsvorgaben der BinfV organisiert, bzw. den gemäss BinfV zuständigen Organen zur Genehmigung unterbreitet. Das ISB beabsichtigt, in der Regel alle Vorgaben des ISB sowie die Geschäfte an den Bundesrat dem IRB zur Konsultation zu unterbreiten. Das EFD, resp. das ISB - in der Regel unter Einbezug des IRB - entscheidet, ob ein Bundesratsgeschäft zur IKT geschäftspolitisch relevant ist und somit, gemäss BinfV, die GSK vorgängig konsultiert wird. Die Departemente sowie die zuständigen Organe und Gremien werden bei Bedarf über die UBIS-Projekte und Teilprojekte einbezogen. Der Gesamtprojektauftraggeber informiert regelmässig über den Stand der Arbeiten, insbesondere im IRB. Das Gesamtprojekt- Management erstellt zweimal pro Jahr einen Controllingbericht zum Umsetzungsstand. Dieser wird, zusammen mit weiteren Informationen zum Programm (Organisation, Planung etc.) im Intranet des ISB publiziert. Die wichtigsten Meilensteine von UBIS sind im Masterplan aufgeführt. Darin enthalten sind ins-

6 besondere diverse Meilensteine aus der Masterplanung der IKT-Strategie Es gibt, insbesondere aus der IKT-Strategie Bund aber auch aus dem «Courant- Normal» der Bundes-IKT, Geschäfte und Projekte mit z.t. eigener bestehender oder geplanter Projekt- oder Programmorganisation, die nicht oder nur zum Teil im Rahmen des Gesamtprojektes UBIS abgewickelt werden aber Schnittstellen zum Programm UBIS haben resp. mit UBIS abgestimmt werden müssen. Das Gesamtprojekt- Management UBIS sorgt für die notwendige Abstimmung. Die Umsetzung der BinfV sowie der IKT-Strategie erfolgt schrittweise. Informationen zum Stand der Umsetzung, wichtige Erläuterungen und erste Ergebnisse finden sich im Intranet unter:

Stand: 1. September 2012. Faktenblatt Nr. 2 Bundesinformatik 2012-2015

Stand: 1. September 2012. Faktenblatt Nr. 2 Bundesinformatik 2012-2015 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB Faktenblatt Nr. 2 Bundesinformatik 2012-2015 Stand: 1. September 2012 Seit Anfang Jahr sind sowohl die total revidierte Bundesinformatikverordnung

Mehr

Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung

Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (Bundesinformatikverordnung, BinfV) 172.010.58 vom 9. Dezember 2011 (Stand am 1. Januar 2012) Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert

Mehr

Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung

Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung vom 14. August 2013 Der Schweizerische Bundesrat erlässt folgende Weisungen: 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Gegenstand Diese Weisungen

Mehr

Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung

Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung 172.081 vom 19. Juni 1995 (Stand am 1. Juli 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 36 und 61 Absatz 1 des

Mehr

Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung

Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung 172.081 vom 19. Juni 1995 (Stand am 1. Januar 2009) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 36 und 61 Absatz 1 des

Mehr

GEVER in der Bundesverwaltung Stand und Ausblick

GEVER in der Bundesverwaltung Stand und Ausblick Delegierte des BR für Programm GEVER Bund GEVER in der Bundesverwaltung Stand und Ausblick Kontext 1. Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz (1998, Anpassung 2006) 2.

Mehr

IKT-Governance und Strategie: Aktuelle Herausforderungen der Bundesverwaltung (BVerw) Swiss Networking Day 2011 Peter Trachsel / 3.

IKT-Governance und Strategie: Aktuelle Herausforderungen der Bundesverwaltung (BVerw) Swiss Networking Day 2011 Peter Trachsel / 3. IKT-Governance und Strategie: Aktuelle Herausforderungen der Bundesverwaltung (BVerw) Swiss Networking Day 2011 Peter Trachsel / 3. Mai 2011 Rahmenbedingungen 7 Departemente, BK: 66 Ämter, rund 36 000

Mehr

A007 Web Content Management Systeme (CMS)

A007 Web Content Management Systeme (CMS) Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A007 Web Content Management Systeme (CMS) Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 27.1.2015 Version:

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

ÜBUNG. Einführung in das IT- Projektmanagement WS 2012/13. Dr. The Anh Vuong

ÜBUNG. Einführung in das IT- Projektmanagement WS 2012/13. Dr. The Anh Vuong Einleitung Beschluss der UNI- AG vom 10.10.2012: Bis Ende März 2013 soll ein Portal für Studierende der UNI- AG entwickelt werden. Das Portal bietet aus Anlass der Weltwirtschschaft diverse Informationen

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

Organisation des Qualitätsmanagements

Organisation des Qualitätsmanagements Organisation des Qualitätsmanagements Eine zentrale Frage für die einzelnen Funktionen ist die Organisation dieses Bereiches. Gerade bei größeren Organisationen Für seine Studie mit dem Titel Strukturen

Mehr

Programm GEVER Bund: Vorstoss ins Unbekannte oder machbare Herausforderung?

Programm GEVER Bund: Vorstoss ins Unbekannte oder machbare Herausforderung? Bundeskanzlei BK Delegierte des Bundesrates für das Programm GEVER Bund Programm GEVER Bund: Vorstoss ins Unbekannte oder machbare Herausforderung? Swiss egovernment Forum vom Dienstag, 3. März 2009 Programm

Mehr

Qualitätsmanagementsystem der IHK Köln. Überblick 2015

Qualitätsmanagementsystem der IHK Köln. Überblick 2015 Qualitätsmanagementsystem der IHK Köln Überblick 2015 Aktivitäten zur Weiterentwicklung des QM-Systems /1 Nach dem bestandenen Zertifizierungsaudit (November 2014) hat die Dynamik im QM-System nicht nachgelassen.

Mehr

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen...

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen... DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT lesen, bevor Sie selbst verkaufen... Bevor Sie mit uns über Ihre Immobilie reden, sprechen wir mit Ihnen über unser diskretes Verkaufsmarketing. Wir sind der Meinung, dass Sie

Mehr

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an

Mehr

A585 Mailserver. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-02-04. Version: 2.03. Ersetzt: 2.02. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2005-12-05

A585 Mailserver. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-02-04. Version: 2.03. Ersetzt: 2.02. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2005-12-05 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A585 Mailserver Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-04 Version: 2.03 Status: Genehmigt

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement)

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) Reglement über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) I. Allgemeines 1. Voraussetzungen Art. 1 Grundsätze Das Mitglied von LEADING SWISS AGENCIES muss: a) in der Schweiz domiziliert sein,

Mehr

13.3358 Postulat Grossen vom 17. April 2013 Schaffung von Anreizen zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung

13.3358 Postulat Grossen vom 17. April 2013 Schaffung von Anreizen zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung Der Bundesrat 13.3358 Postulat Grossen vom 17. April 2013 Schaffung von Anreizen zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung Bericht vom 19. September 2014 Inhaltsverzeichnis 1.

Mehr

Risikolandkarte FUB Revision R 038 - Schlussbericht

Risikolandkarte FUB Revision R 038 - Schlussbericht Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevö kerungsschutz und Sport VBS Generalsekretariat VBS Inspektorat VBS 26. August 2014 Risikolandkarte FUB Revision R 038 - Schlussbericht Inhaltsverzeichnis

Mehr

Instrumente zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung vorhanden

Instrumente zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung vorhanden news.admin.ch Instrumente zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung vorhanden Bern, 19.09.2014 - Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen bestehen bereits, um Home-Office

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Installation OMNIKEY 3121 USB

Installation OMNIKEY 3121 USB Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,

Mehr

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Diese Frage kann und darf aus wettbewersrechtlichen Gründen die AGFS nicht beantworten. 24 F12 Siehe Chart Seite 43 F22 Grundsätzlich funktionieren

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Thorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße 30 10247 Berlin

Thorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße 30 10247 Berlin Thorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße 30 10247 Berlin in Ausführung meiner gewählten Position als stellv. Vorsitzender des Bezirkselternausschusses Schule in Friedrichshain-Kreuzberg

Mehr

Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG

Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG Inhalt 1.0 Einstellungen... 3 1.1 Grundeinstellungen... 3 2.0 Rechnungen erstellen und verwalten... 4 2.1 Rechnungen erstellen... 4 2.2 Rechnungen verwalten...

Mehr

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

SwissSupplyChain Musterprüfung

SwissSupplyChain Musterprüfung Prüfungsfach: Prüfungsdauer: 1 Stunde Maximale Punktzahl 60 Anzahl Aufgabenblätter 6 Anzahl Lösungsblätter... Bitte bei den Lösungsblättern nicht auf die Rückseite schreiben! Bitte beachten Sie: Sollten

Mehr

FRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG

FRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG FRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG Fassung 2014 Rechtsgrundlagen BVG Art. 52e, Art. 56 Abs. 3, Art. 65 BVV 2 Art. 1 bis 1h, Art. 48 Swiss GAAP FER 26

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

Fragebogen Weisse Liste-Ärzte

Fragebogen Weisse Liste-Ärzte www.weisse-liste.de Fragebogen Weisse Liste-Ärzte Der Fragebogen ist Teil des Projekts Weisse Liste-Ärzte. DIMENSION: Praxis & Personal trifft voll und ganz zu trifft eher zu trifft eher trifft überhaupt

Mehr

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab: Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe Das Wichtigste vorab: Der Zahlungsverkehr (inkl. Karten, Online-Banking, Vordrucke usw.) wird bis auf weiteres

Mehr

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Allgemeine Hinweise zum Projektantrag Den Prüferinnen und Prüfern der Industrie- und Handelskammer

Mehr

Reglement zum Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterge- srs 191.123 spräch MAGplus und zur Leistungsbeurteilung (RMLB) vom 31.

Reglement zum Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterge- srs 191.123 spräch MAGplus und zur Leistungsbeurteilung (RMLB) vom 31. Reglement zum Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterge- srs 191.123 spräch MAGplus und zur Leistungsbeurteilung (RMLB) vom 31. März 2015 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 6 und Art. 24 Abs. 1 des Personalreglements

Mehr

P030 The Open Group Architecture Framework (TO-GAF) als Unternehmensarchitektur Methode für die Bundesverwaltung

P030 The Open Group Architecture Framework (TO-GAF) als Unternehmensarchitektur Methode für die Bundesverwaltung Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB P030 The Open Group Architecture Framework (TO-GAF) als Unternehmensarchitektur Methode für die Bundesverwaltung Klassifizierung:

Mehr

Verordnung über die Weiterbildung

Verordnung über die Weiterbildung Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Verordnung über die Weiterbildung (WeBiV) vom 24. Februar 2016 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

How-To-Do. Fernwartung einer VIPA Steuerung via Ethernet

How-To-Do. Fernwartung einer VIPA Steuerung via Ethernet How-To-Do Fernwartung einer VIPA Steuerung via Ethernet Inhaltsverzeichnis 1 Allgemein... 2 1.1 Information... 2 1.2 Hinweis... 2 2 Schematischer Aufbau... 3 2.1 Beispielaufbau... 3 3 Plug n Route... 4

Mehr

1. In welchen Prozess soll LPA eingeführt werden und warum? (Auslöser und Prozess)

1. In welchen Prozess soll LPA eingeführt werden und warum? (Auslöser und Prozess) Name: Leitfragen zur Einführung von Layered Process Audit 1. In welchen Prozess soll LPA eingeführt werden und warum? (Auslöser und Prozess) a. Welche Prozesse oder auch Produkte könnten durch die Einführung

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Dokumentenverwaltung im Internet

Dokumentenverwaltung im Internet Dokumentenverwaltung im Internet WS 09/10 mit: Thema: Workflow und Rollenverteilung im Backend Gruppe: DVI 10 Patrick Plaum und Kay Hofmann Inhalt 1. Benutzer und Benutzergruppen erstellen...2 1.1. Benutzergruppen...2

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

vom 30. Juni 2010 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz

vom 30. Juni 2010 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz 813.2 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2010 Nr. 243 ausgegeben am 30. August 2010 Gesetz vom 30. Juni 2010 über die Liechtensteinische Alters- und Kranken- hilfe (LAKG) Dem nachstehenden

Mehr

SSC Basismodulprüfung Stufe Berufsprüfung Musterprüfung. Fach: Projektmanagement (Basiswissen) Kandidat/in: 7 Aufgaben

SSC Basismodulprüfung Stufe Berufsprüfung Musterprüfung. Fach: Projektmanagement (Basiswissen) Kandidat/in: 7 Aufgaben SwissSupplyChain SSC Basismodulprüfung Stufe Berufsprüfung Fach: Projektmanagement (Basiswissen) 7 Aufgaben Mögliche Gesamtpunkte: 60 Erreichte Punkte: Kandidat/in: Fallbeispiel MONTECH Ausgangslange Die

Mehr

Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727

Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727 Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727 Publikumsgesellschaften, d.h., wenn Beteiligungspapiere kotiert sind wenn Anleihensobligationen ausstehend sind wenn Gesellschaften mind. 20% der Aktiven oder des Umsatzes

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren

Mehr

Geschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013

Geschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013 Stadt Stein am Rhein StR 172.102 Geschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013 Änderung vom 27. Mai 2015 Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen dieser Geschäftsordnung gelten - ungeachtet der

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Bürgerhilfe Florstadt

Bürgerhilfe Florstadt Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

Zertifikate Swiss Government SSL CA 01

Zertifikate Swiss Government SSL CA 01 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT Kommunikation BIT Daniel Stich, 01. Mai 2014 Zertifikate Swiss Government SSL CA 01 Antrag erstellen Projektname:

Mehr

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. Themenfeld 3 Beruf und Familie schließen sich auch in der Bundeswehr nicht aus. Als familienfreundlicher Arbeitgeber unterstützt die Bundeswehr bei

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

Historical Viewer. zu ETC5000 Benutzerhandbuch 312/15

Historical Viewer. zu ETC5000 Benutzerhandbuch 312/15 Historical Viewer zu ETC5000 Benutzerhandbuch 312/15 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Hinweise... 3 1.1 Dokumentation...3 2 Installation... 3 3 Exportieren der Logdatei aus dem ETC 5000... 3 4 Anlegen eines

Mehr

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler in DEHSt-VPSMail Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler bremen online services GmbH & Co. KG Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 1 Fehlermeldung...4 2 Fehlerbeseitigung...5

Mehr

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion

Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

Bericht des Verwaltungsrats zu den Abstimmungen über die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

Bericht des Verwaltungsrats zu den Abstimmungen über die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung Bericht des Verwaltungsrats zu den Abstimmungen über die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung 2 Traktandum 4 1. Erste bindende Abstimmung über die Vergütungen an den Verwaltungsrat

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Verordnung über die Aktualisierung des Finanzplans und die Erstellung des Budgets (VFB)

Verordnung über die Aktualisierung des Finanzplans und die Erstellung des Budgets (VFB) 0. Verordnung über die Aktualisierung des Finanzplans und die Erstellung des Budgets (VFB) vom 7. Februar 05 [Stand vom. Januar 06] Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Risch, gestützt auf Abs. des Finanzhaushaltsgesetzes

Mehr

Herzlich Willkommen zum Vortrag: Mitarbeiterführung und Ausbildung. für UNITEIS e.v. Andrea Mills M.A.

Herzlich Willkommen zum Vortrag: Mitarbeiterführung und Ausbildung. für UNITEIS e.v. Andrea Mills M.A. Herzlich Willkommen zum Vortrag: Mitarbeiterführung und Ausbildung für UNITEIS e.v. Andrea Mills M.A. Inhalte Grundlagen der Mitarbeiterführung Aufgaben einer Führungskraft Führungsstile Motivation zum

Mehr

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG) Eidgenössische Postkommission PostCom Commission fédérale de la poste PostCom Commissione federale delle poste PostCom Federal Postal Services Commission PostCom DOKUMENTATION Verfahren bei Schliessungen

Mehr

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben

Mehr

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2

Mehr

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 152.52 Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 27. August 2007 mit Änderungen bis 15. Januar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 27. August 2007; Inkrafttreten

Mehr

Der neue persönliche Bereich/die CommSy-Leiste

Der neue persönliche Bereich/die CommSy-Leiste Der neue persönliche Bereich/die CommSy-Leiste Mit der neue CommSy-Version wurde auch der persönliche Bereich umstrukturiert. Sie finden all Ihre persönlichen Dokumente jetzt in Ihrer CommSy-Leiste. Ein

Mehr

Umfrage: In Deutschland liegt viel Gründerpotential brach

Umfrage: In Deutschland liegt viel Gründerpotential brach Umfrage: In Deutschland liegt viel Gründerpotential brach 47 Prozent der Deutschen wollten schon einmal unternehmerisch tätig werden Größte Hürden: Kapitalbeschaffung und Bürokratie junge Unternehmer sorgen

Mehr

GEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN.

GEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN. GEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN. UNTERNEHMENSNACHFOLGE NUR WER WEISS, WO DAS ZIEL SEINER REISE IST, KANN AUCH DIE SEGEL RICHTIG

Mehr

UNTERNEHMENS-NACHFOLGE PL ANEN. Mit dem St. Galler Nachfolge-Prozess weitsichtig und frühzeitig planen

UNTERNEHMENS-NACHFOLGE PL ANEN. Mit dem St. Galler Nachfolge-Prozess weitsichtig und frühzeitig planen UNTERNEHMENS-NACHFOLGE PL ANEN Mit dem St. Galler Nachfolge-Prozess weitsichtig und frühzeitig planen HEUTE BEGINNEN Erfolgreiche Unternehmer haben ein anderes Verhältnis zu ihrer Firma als Manager im

Mehr

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte

Mehr

SSC Basismodulprüfung Stufe höhere Fachprüfung Musterprüfung. Fach: Projektmanagement

SSC Basismodulprüfung Stufe höhere Fachprüfung Musterprüfung. Fach: Projektmanagement SwissSupplyChain SSC Basismodulprüfung Stufe höhere Fachprüfung Fach: Projektmanagement 5 Aufgaben Mögliche Gesamtpunkte: 60 Erreichte Punkte: Kandidat/in: Ausgangslage Das Unternehmen Wiso AG produziert

Mehr

Checkliste: Projektphasen

Checkliste: Projektphasen Checkliste: Projektphasen Phase Was ist zu tun? Bis wann? erl. Definition Kontrolle Planung Kontrolle Problemanalyse Potenzialanalyse Zielklärung Formulierung der Projektauftrags Grobplanung Durchführbarkeit

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fren zur weiteren Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer

Mehr

Strategie und Umsetzung der Informatikunterstützung

Strategie und Umsetzung der Informatikunterstützung egov Fokus 1/2012: Mobile Government Mobiles Arbeiten in der Bundesverwaltung Strategie und Umsetzung der Informatikunterstützung Dieter Klemme, ISB Vision Generell: Nutzung der Funktionalitäten von Telefonie,

Mehr

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999

Mehr

BEDIENUNGSANLEITUNG: EINREICH-TOOL

BEDIENUNGSANLEITUNG: EINREICH-TOOL BEDIENUNGSANLEITUNG: EINREICH-TOOL Bewerber können ihre maximal 60 Minuten langen Beiträge in neun Kategorien bis zum 07.04.2015 per Upload über die Website www.oesterreichischer-radiopreis.at einreichen.

Mehr

Denken und Träumen - Selbstreflexion zum Jahreswechsel

Denken und Träumen - Selbstreflexion zum Jahreswechsel 1 Denken und Träumen - Selbstreflexion zum Jahreswechsel Welches sinnvolle Wort springt Ihnen zuerst ins Auge? Was lesen Sie? Welche Bedeutung verbinden Sie jeweils damit? 2 Wenn Sie an das neue Jahr denken

Mehr

Kontakte Dorfstrasse 143 CH - 8802 Kilchberg Telefon 01 / 716 10 00 Telefax 01 / 716 10 05 info@hp-engineering.com www.hp-engineering.

Kontakte Dorfstrasse 143 CH - 8802 Kilchberg Telefon 01 / 716 10 00 Telefax 01 / 716 10 05 info@hp-engineering.com www.hp-engineering. Kontakte Kontakte Seite 1 Kontakte Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN KONTAKTEN 4 2. WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR BEDIENUNG VON CUMULUS 4 3. STAMMDATEN FÜR DIE KONTAKTE 4 4. ARBEITEN

Mehr

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. Themenfeld 3 Beruf und Familie schließen sich auch in der Bundeswehr nicht aus. Als familienfreundlicher Arbeitgeber unterstützt die Bundeswehr bei

Mehr

Stadt Stein am Rhein StR 354.113

Stadt Stein am Rhein StR 354.113 Stadt Stein am Rhein StR 354.113 Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und dem Stadtrat von Stein am Rhein über die Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und der Stadtpolizei

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Antrag Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag einen Vorschlag: Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. Der Niedersächsische

Mehr