REFA-Seminar Datenschutz im Verband
|
|
- Karl Schuster
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 REFA-Seminar Datenschutz im Verband Infos zur Lehrkräftekonferenz REFA Hessen am Grünberg Hartmut Schmidt Datenschutzbeauftragter Inhalt Datenschutz im Verband Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich des Datenschutzrechts Begriffe und Prinzipien Datenschutzrechtliche Themen im Verband 1
2 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage des Datenschutzrechts ist das Bundesdatenschutzgesetz BDSG aus dem Jahr Maßgeblicher Meilenstein war das Urteil zur Volkszählung des Bundesverfassungsgerichts Kernpunkt des Urteils ist das Grundrecht der Bürger zur informationellen Selbstbestimmung. Rechtsgrundlagen Was ist informationelle Selbstbestimmung? Das Bundesverfassungsgericht stellt fest: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt. den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung Speicherung Verwendung Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher ein Grundrecht nach Art.2 Abs.1 GG. 2
3 Anwendungsbereich Für alle privatrechtlichen Verbände gilt das Bundesdatenschutzgesetz BDSG unabhängig ob diese einen bundesweiten Wirkungsbereich haben. Damit findet auch auf eine Verbandsorganisation die nur landesweit aktiv ist das BDSG Anwendung, somit auch für REFA Hessen. Grundprinzipien des Datenschutzrechts Das Datenschutzrecht ist durch einige Grundprinzipien geprägt, die im BDSG gesetzlich verankert sind. 1. Prinzip des Erlaubnisvorbehalts Jeder Datenumgang, der vom BDSG nicht erlaubt ist, ist verboten. 4 Abs.1 2. Prinzip der Erhebung beim Betroffenen Personenbezogene Daten sind grundsätzlich beim Betroffenen zu erheben. Hiermit soll verhindert werden, dass personenbezogene Daten hinter dem Rücken des Betroffenen erhoben werden. In der heutigen Praxis stößt dieser Grundsatz an Grenzen (siehe Internet) und bedarf einer Anpassung, die der technischen Weiterentwicklung geschuldet ist. 3
4 Grundprinzipien des Datenschutzrechts 3. Prinzip der Datensparsamkeit Es sind so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. 3a Satz 1 4. Prinzip der Datensicherheit Schutz der Daten vor dem unbefugten Zugriff Dritter. (1) Datengeheimnis Personen, die in Datenverarbeitungsprozesse eingebunden sind, sind Gesetzlich zum Datengeheimnis verpflichtet. Dieses gilt auch nach Ausscheiden aus dem Verband. Grundprinzipien des Datenschutzrechts 4. Prinzip der Datensicherheit Schutz der Daten vor dem unbefugten Zugriff Dritter. (2) Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit Der Verband hat entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollten jedoch in angemessenen Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen. 4
5 Personenbezogene Daten Was sind personenbezogene Daten? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. 3 Absatz 1 BDSG Die Einzelangaben und Informationen kommen dann zur Geltung, wenn dadurch die Person einwandfrei identifiziert werden kann. Beispiele: Namen, Telefonnummern, Mailadressen usw. Personenbezogene Daten Besondere Arten personenbezogener Daten. Besonders geschützt sind sensible Daten. Dazu zählen Angaben über rassische/ethnische Herkunft politische Meinung religiöse Überzeugung Gewerkschaftszugehörigkeit Gesundheitszustand Diese sollten am besten erst gar nicht erhoben werden. 5
6 Einwilligung Zum Umgang mit personenbezogenen Daten bedarf es einer freiwilligen Einwilligung des Betroffenen. Dieses ist in der Regel durch den Mitgliedsantrag gegeben. Es rechtfertigt aber nicht die Weitergabe dieser Daten an Dritte! Hierzu muss eine gesonderte Einwilligung eingeholt werden, es sei denn dieses ist im Antrag eindeutig erkennbar. Erforderlicher Datenumgang Der Datenumgang im Verband ist prinzipiell erforderlich und erlaubt bei: Durchführung von Mitgliederversammlungen Information über Verbandsaktivitäten Durchführung von Gremiensitzungen Durchführung des Bezugseinzugsverfahrens Durchführung eines Ausschlussverfahrens 6
7 Zusammenfassung Datenschutz gewinnt in der Zukunft einen immer höheren Stellenwert. Die gesetzlichen Maßgaben werden sich weiter verschärfen. Achten Sie als Lehrkraft und/oder aktives Mitglied von REFA Hessen in Hinblick auf personenbezogene Daten darauf: Sowenig Daten wie möglich zu erheben Das Datengeheimnis zu waren Daten im wesentlichen bei den Betroffenen direkt zu erhalten Keine Daten an Dritte weiterzugeben Die Daten Dritten nicht zugänglich zu machen Dieses gilt sowohl für analoge als auch digitale personenbezogene Daten. Auf Wiedersehen bei REFA 7
Datenschutz, Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung
Datenschutz, Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung Aleksander Paravac watz@nerd2nerd.org Grüne Jugend Würzburg Seminar Übersicht 1 Motivation 2 Datenschutz 3 Massenüberwachung 4 Vorratsdatenspeicherung
MehrZusammenarbeit zwischen ASD und Wirtschaftlicher Jugendhilfe Welche Daten darf der ASD an die Wirtschaftliche Jugendhilfe weitergeben?
Zusammenarbeit zwischen ASD und Wirtschaftlicher Jugendhilfe Welche Daten darf der ASD an die Wirtschaftliche Jugendhilfe weitergeben? Jahrestagung der Leiterinnen und Leiter der Allgemeinen Sozialen Dienste
MehrDatenschutz als Grundhaltung
Warum das Ganze? Datenschutz als Grundhaltung V 0.1 160309 Köln Jochim Selzer jselzer@vorratsdatenspeicherung.de A57A 4E28 A59D 0385 D33D 6301 763D CE1B 65F4 C445 Zur Person Beruflich Applikationsadministrator
MehrDie Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen. in Schulen. November 2016
Datenschutz in Schulen November 2016 Kurzvorstellung in Person: Barbara Thiel vom Landtag gewählt; zugl. Leiterin der gleichnamigen Behörde Aufgaben Behörde unabhängige oberste Landesbehörde zugl. Aufsichtsbehörde
MehrWorüber wir sprechen. Digitalisierung was kann man darunter verstehen. Datenschutz eine fachliche Eingrenzung
DATENSCHUTZ Worüber wir sprechen Datenschutz eine fachliche Eingrenzung Datenschutz im Betrieb und Tätigkeit des DSB Digitalisierung was kann man darunter verstehen Datenschutz in neuen Szenarien 2 Volkszählungsurteil
MehrRecht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator
Recht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit 07.10.2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt Privatsphäre und Datenschutz Datenschutz dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und würde
MehrInformationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben
Informationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben 8.7.2015 Datenschutz ist Grundrechtsschutz (1) Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (= IT- Grundrecht )
MehrAnsätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning
Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in
MehrIMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner,
MehrDatenschutz Freiermuth Wolfgang 1
Datenschutz Freiermuth Wolfgang 1 IT- Sicherheit und Datenschutz IT Sicherheit Datenschutz die DATEN müssen sicher sein die PERSONEN müssen sicher sein Datenschutz Freiermuth Wolfgang 2 IT Sicherheit:
MehrVORLESUNG DATENSCHUTZRECHT
VORLESUNG DATENSCHUTZRECHT Fakultät Informatik TU Dresden Sommersemester 2012 Rechtsanwalt Daniel Schöneich Grobgliederung 0. Organisatorisches 1. Datenschutzrecht Grundlagen 2. Arbeitnehmer/Beschäftigtendatenschutz
MehrDatenschutz und Datensicherheit. Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017
und Datensicherheit Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Das Grundgesetz garantiert im Rahmen des Persönlichkeitsrechts den
MehrDatenschutz in der Marktund Sozialforschung
ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. Datenschutz in der Marktund Sozialforschung Erich Wiegand BVM Regionalgruppe Rhein-Main 10. Oktober 2005 Datenschutz in der Markt- und
MehrVerpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für (ehrenamtliche) Mitarbeiter des Nordrhein-Westfälischer Ruder-Verband e.v.
Sehr geehrte(r) Herr/Frau, aufgrund Ihrer ehrenamtlichen/beruflichen Aufgabenstellung/Tätigkeit bei dem Nordrhein- Westfälischer Ruder-Verband e.v. werden Sie hiermit auf das Datengeheimnis nach 5 des
MehrDatenschutz im Web
Datenschutz im Web - 20.07.2016 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
MehrCloud und Datenschutz
Cloud und Datenschutz Cloudspeicher und Datenschutz bei der Stammorganisation Jens Hoffmann Inhalt Datenschutz Rechtsgrundlagen Personenbezogene Daten Besondere Arten personenbezogener Daten Cloudspeicher
MehrDatenschutz durch Technik: wie entgehe ich dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt?
Datenschutz durch Technik: wie entgehe ich dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt? Bird&Bird LawCamp 08.06.2016 Dr. Sebastian Kraska Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. Externer Datenschutzbeauftragter Telefon: 089 1891
MehrThüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI)
Dr. Lutz Hasse Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) 14. April 2014 4. Konferenz für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte 1 Gliederung 1 Überblick
MehrVorlesung Polizei- und Ordnungsrecht
Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. WiSe 2017/2018 Datenschutz und Gefahrenabwehr I Nach dem Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1) umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht
MehrSpannungsfeld Sozialdatenschutz und Nutzung von Sozialdaten durch die Wissenschaft aus Sicht der Aufsichtsbehörde BMAS
Spannungsfeld Sozialdatenschutz und Nutzung von Sozialdaten durch die Wissenschaft aus Sicht der Aufsichtsbehörde BMAS Simone Solka, BMAS Referat IIa2 Recht auf informationelle Selbstbestimmung Volkszählungsurteil
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (2) Vorlesung im Sommersemester 2005 von Bernhard C. Witt
und der IT-Sicherheit (2) Vorlesung im Sommersemester 2005 von Grundsätze des Datenschutzes 2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht Art. 2 Abs. 1 GG: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner
MehrGeodaten & Datenschutz. GeoForum MV 29. April 2008 Dr. Moritz Karg
Geodaten & Datenschutz GeoForum MV 29. April 2008 Dr. Moritz Karg Grundlagen des Datenschutzes Gliederung Interessenlagen bei der Nutzung von Geoinformationen Definitionen / Terminologie und derzeitige
MehrDatenschutz beim Umgang mit Datenbanken
Datenschutz beim Umgang Vortrag im Rahmen der SIG Security der DOAG Florian Gerhard Loomans & Matz AG Ihr Partner für Datenschutz Unsere Services eine runde Sache Informationssicherheit Wirtschaft ISO
MehrEinführung Datenschutz in der Pflege
Einführung Datenschutz in der Pflege Eine Informationsgesellschaft ohne Daten ist nicht denkbar. Ob Online- Shopping, Internet-Banking oder elektronische Verwaltung; wir sind es gewohnt, dass beinahe jedes
MehrDatenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien
Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien Berlin, 17. Juni 2015 Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen Deutschlands Carolyn Eichler Berliner Beauftragter für Datenschutz und
MehrSchweigepflicht in sozialen Einrichtungen
Aufgaben einer WfbM in sozialen Einrichtungen In Werkstätten sollen behinderte Menschen die Möglichkeit erhalten, ihre Teilnahme am Arbeitsleben zu verbessern. Sie sollen persönlich und beruflich qualifiziert
MehrVerpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat III C Puttkamerstraße 16-18 10958 Berlin Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund
MehrIT-Sicherheit und Datenschutz in der Verwaltung
IT-Sicherheit und Datenschutz in der Verwaltung Studienbereichsleiter Technik Studiengangleiter Informationstechnik 1 Quelle: http://www.abhoergeraete.biz 2 Quelle: http://www.abhoergeraete.biz 3 Kamera
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrGrundlagen des Datenschutzes
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2009: BDSG (1) 1.1 BDSG-Rechtsgrundlagen für Aktiengesellschaften Aufgabe: Welche Abschnitte aus dem BDSG sind für Aktiengesellschaften relevant?
MehrGrundlagenschulung Datenschutz
Grundlagenschulung Datenschutz Gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der Fassung vom 30.06.2017 Seite 1 Gedanken vorweg Grundlage der datenschutzrechtlichen
MehrHinweise zum Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz Rheumaliga Baden Württemberg Einführung in den Datenschutz Seite 1 Volkszählungsurteil 1983 "Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen
MehrDATENSCHUTZ & WERBUNG
DATENSCHUTZ & WERBUNG 30 MINUTEN MIT FACHANWÄLTIN STEFANIE BRUM R I G H T ANWALTSKANZLEI VERBORGENE SCHÄTZE - WIE AUS KUNDENDATEN MEHR REISEN WERDEN TEIL 1 DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN 1 AUSGANGSFRAGEN Wie
Mehr3 0 M I N U T E N M I T F A C H A N W Ä LT I N S T E F A N I E B R U M R I G H T A N WA LT S K A N Z L E I
DATENSCHUTZ & WERBUNG 3 0 M I N U T E N M I T F A C H A N W Ä LT I N S T E F A N I E B R U M R I G H T A N WA LT S K A N Z L E I VERBORGENE SCHÄTZE - WIE AUS KUNDENDATEN MEHR REISEN WERDEN TEIL 1 DIE RECHTLICHEN
MehrDatenschutz & Datensicherheit
Grundlegende Aspekte zum Thema Datenschutz 1 Definition 2 und Aufgabe Datenschutz: Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor dem Missbrauch durch Dritte (NICHT zu verwechseln
MehrBAYERISCHER LEICHTATHLETIK-VERBAND E.V.
BAYERISCHER LEICHTATHLETIK-VERBAND E.V. Einwilligung in die Datennutzung zu weiteren Zwecken Ich,, Funktion im BLV willige ein, dass neben den vertraglichen oder satzungsgemäßen Pflichten des Verbandes
MehrDatenschutz. Vortrag
Datenschutz Vortrag 15.06.2018 Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen. Datenschutz als Grundrecht Einführung in den Datenschutz Seite
MehrAb wann ist der Verein zum Datenschutz verpflichtet? Was sind eigentliche personenbezogene Daten?
Ab wann ist der Verein zum Datenschutz verpflichtet? Das BDSG gilt für die Vereine, die mit personenbezogenen Daten von Mitgliedern und sonstigen Personen umgehen, wenn sie diese Daten erheben verarbeiten
MehrDatenschutzrechtliche Anforderungen und Lösungsansätze. Markus Pleyer Paritätischer Berlin
Datenschutzrechtliche Anforderungen und Lösungsansätze Markus Pleyer Paritätischer Berlin Gesetzlicher Datenschutz was soll geschützt werden? Sämtliche Informationen über bestimmte Personen (Namen, Biografie-
Mehr#mittelstand Online Marketing Recht
#mittelstand Online Marketing Recht 27.4.16 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz
MehrBrennpunkte des Vereinsrechts: Datenschutz. Referentin: Jutta Stock Kreissportbund Wesel e.v., 20. November 2018
Brennpunkte des Vereinsrechts: Datenschutz Referentin: Jutta Stock Kreissportbund Wesel e.v., 20. November 2018 Warum muss sich der Verein mit dem Thema Datenschutz befassen? Zunehmende gesellschaftliche
MehrRösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1
Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?
MehrGesetzliche Grundlagen des Datenschutzes
Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht
MehrÜberblick zu den gesetzlichen Grundlagen. Datenschutz. / \ allgemeine Regeln bereichsspezifische Regeln BDSG
Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen Datenschutz Schutz der Daten = Schutz der Menschen Datenschutz / \ allgemeine Regeln bereichsspezifische Regeln BDSG Gesundheit/Soziales Landesdatenschutzgesetze
MehrDATENSCHUTZ. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten: Martinus van der Heijden. Anschrift: Martinus van der Heijden
DATENSCHUTZ Angaben nach Art. 13 der VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten,
MehrETS Egger GmbH Vertreten durch Gerald Bacher, GF Trautenfelserstraße Irdning-Donnersbachtal. Mobil
Datenschutzerklärung Datenerhebung bei der betroffenen Person Die Firma ETS Egger GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zu den mit Ihnen vereinbarten Zwecken unter
MehrAdmincamp Der Admin und das BDSG. - was kann, darf, muss ich mit IP-Daten machen?!?
Der Admin und das BDSG - was kann, darf, muss ich mit IP-Daten machen?!? 1 Grundsätzlich spricht das Bundesdatenschutzgesetz von Datensparsamkeit 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung
MehrVorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de
Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. www.dids.de Agenda 06.04.2016 I. Organisatorisches II. Literaturempfehlung III. Grundlagen 1. Historisches zum Datenschutzrecht
MehrV orw ort... Abkürzungsverzeichnis... XVII. Literaturverzeichnis... XXI. Einführung B. Gang der Darstellung Teil: Grundlagen...
V orw ort... V Inhaltsverzeichnis...VII Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI Einführung... 1 A. Gegenstand und Zielsetzung der Arbeit... 3 B. Gang der Darstellung... 4 1. Teil: Grundlagen...
Mehrahd GmbH & Co. KG Datenschutzerklärung für unseren Bewerbungsprozess
ahd GmbH & Co. KG Datenschutzerklärung für unseren Bewerbungsprozess Datenschutz im Bewerbungsprozess Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Bearbeitung während des gesamten Bewerbungsprozesses
MehrDatenschutz-Richtlinie der SenVital
Datenschutz-Richtlinie der SenVital Vorwort Die SenVital betreibt Senioren- und Pflegeeinrichtungen (inkl. ambulante Pflege). Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung in vielen Bereichen stehen dabei
MehrRichtlinie zur Verwendung und Übermittlung personenbezogener Daten an der Hochschule Emden/Leer
Richtlinie zur Verwendung und Übermittlung personenbezogener Daten an der Hochschule Emden/Leer Der Senat der Hochschule Emden/Leer hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 die nachstehende Fassung der Richtlinie
MehrGuter Datenschutz schafft Vertrauen
Oktober 2009 Guter Datenschutz schafft Vertrauen 27.10.2009 ruhr networker e.v. in Mettmann K.H. Erkens Inhalt Handlungsbedarf, Aktualität Grundlagen oder was bedeutet Datenschutz Pflichten des Unternehmens
MehrRemote Support Datenschutz-
Lenze Service & Support Remote Support Datenschutz- erklärung (DSE) 22.08.2016 Seite 1/5 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Nutzung von TeamViewer und Registrierung... 3 3 Erbringung der Remote-Leistungen... 4
MehrDatenschutzinformationen für Kunden und Interessenten der ML Gruppe
Wir sichern Zukunft durch innovatives Bildungsmanagement Datenschutzinformationen für Kunden und Interessenten der ML Gruppe ML Gruppe Max-Planck-Straße 39 50858 Köln ML Gruppe Mit den nachfolgenden Erläuterungen
Mehr(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch
Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 1970) Erster
MehrMUSTER- Einwilligungserklärung für Interviews
Diese Muster-Einwilligungserklärung für Interviews von audiotranskription ist frei verwendbar verwendbar unter der CC BY 3.0 DE (Namensnennung) MUSTER- Einwilligungserklärung für Interviews Revision 2
MehrOPEN TRANSFER AKADEMIE STIFTUNG BÜRGERMUT BERNHARD VEECK & JÖRG SCHÜLER
BERNHARD VEECK & JÖRG SCHÜLER Datenschutz für Non-profit-Organisationen Jörg Schüler Geschäftsführer & Gründer Digitale Helden, Dipl.-Ing. Medieninformatik Bernhard Veeck Rechtsanwalt, LL.M. im Medienrecht
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (5)
und der IT-Sicherheit (5) Vorlesung im Sommersemester 2006 an der Universität Ulm von Grundsätze des Datenschutzes 2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht Art. 2 Abs. 1 GG: Jeder hat das Recht auf die
MehrD_09d Musterschulungsunterlage zum Datenschutz
D_09d Musterschulungsunterlage zum Datenschutz Hinweis: Dieses Muster dient der beispielsweisen Umsetzung der Regelungen der DSGVO in Bezug auf den Schulungen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen.
MehrLandessportbund Berlin e. V. Datenschutz. Cornelia Köhncke Justitiarin/ Datenschutzbeauftragte
Landessportbund Berlin e. V. Datenschutz Cornelia Köhncke Justitiarin/ Datenschutzbeauftragte 3. März 2019 Übersicht Rechtsgrundlagen Grundprinzipien Pflichten des Verantwortlichen: Datenschutzbeauftragte/-r
MehrBundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Personenbezogene Daten ( 2 BDSG und Artikel 4 DSGVO)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und -Grundverordnung (DSGVO) Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden sich im deutschen BDSG und seit Mai 2018
MehrDatenschutzordnung des MTV Stuttgart 1843 e.v.
Datenschutzordnung des MTV Stuttgart 1843 e.v. Zweck Dieses Dokument soll haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter des MTV Stuttgart 1843 e.v. mit den wesentlichen Bestimmungen des neuen Datenschutzgesetztes
MehrDatenschutzinformation für unsere Mitglieder
Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei. muss Ihr Verein Daten zu Ihrer Person verarbeiten. Der Umgang mit diesen sogenannten "personenbezogenen Daten"
MehrAktuelles aus der Rechtsprechung
Aktuelles aus der Rechtsprechung 68. Betriebstagung 14.03.2018 Ass. iur. Charlotte Röttgen Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren Übersicht I.
MehrDatenschutz im Luftsportverein
Bayerischer Fliegertag 2018 Martin Plötz Luftsport-Verband Bayern München, Personenbezogene Daten Name Anschrift Wohnort Alter Beruf Personenbezogene Daten! Auch bloße Namen sind personenbezogene Daten
MehrLandessportbund Berlin e. V. Datenschutz. Cornelia Köhncke, Justitiarin
Landessportbund Berlin e. V. Datenschutz Cornelia Köhncke, Justitiarin Übersicht Rechtsgrundlagen Datenschutz Datenschutz in der Praxis Aktuelles Grundlagen BVerfG: Volkszählungsurteil vom 15.12.1983 Berührt
MehrGliederung. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel
Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel II. Was ist Datenschutzrecht? 1. Beispiel 2. Ansatzpunkt: Schutz des Persönlichkeitsrechts 3. Datensicherung 4. Datenschutzrechtliches
MehrDas Forschungsdatenzentrum im Zielkonflikt zwischen Datenschutz und Forschungsfreiheit
Das Forschungsdatenzentrum im Zielkonflikt zwischen Datenschutz und Forschungsfreiheit Wer weiß was? Auf dem Weg in die Datengesellschaft Ad Hoc Gruppe beim Kongress der DGS 2010 Daniela Hochfellner Dana
MehrDatenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht
Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit
MehrDatenschutzrechtliche Anforderung an den Einsatz von Smart Meter in Schleswig-Holstein
Datenschutzrechtliche Anforderung an den Einsatz von Smart Meter in Schleswig-Holstein Dr. Moritz Karg Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 18. Februar 2010 Die 7 Säulen des ULD
MehrDatenschutz bei profilbasierten Location Based Services
Christoph Schnabel Datenschutz bei profilbasierten Location Based Services Die datenschutzadäquate Gestaltung von Service-Plattformen für Mobilkommunikation kassel WM university press Gliederung 1 Einleitung
MehrCritical Parts. Teilvorhaben: Rechtliche Fragestellungen. Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Ass. iur. Juliane Holtz
Critical Parts Teilvorhaben: Rechtliche Fragestellungen Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Ass. iur. Juliane Holtz Ziel Optimierung der Sicherheitsprozesse beim Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen
MehrRechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte
WEIMER I BORK Rechtsanwälte Fachanwälte Historischer Rückblick 1970: Weltweit erstes Datenschutzgesetz in Hessen 1974: zweites Datenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz 1977: Bundesdatenschutzgesetz 1995:
MehrDr. Gregor Scheja. Einführung in das Datenschutzrecht
Dr. Gregor Scheja Einführung in das Datenschutzrecht Inhalt I. Gegenstand des Datenschutzrechts 1 II. Beginn der Datenschutzdiskussion 1 III. Datenschutzgesetzgebung 2 IV. Ziel des Datenschutzrechts 5
MehrWeisung des Roche-Konzerns. betreffend. Schutz von personenbezogenen Daten
Weisung des Roche-Konzerns betreffend Schutz von personenbezogenen Daten PRÄAMBEL Als weltweit operierender Konzern setzt Roche auf allen Sektoren Systeme für die Verarbeitung und den Transfer von Daten
MehrInformation zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten
Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Intelligente Sensorsysteme Dresden GmbH und die Ihnen nach dem
MehrEU-D atenschutz-g rundverordnung 2018 NRW. Wir gestalten Zukunft. (vgl, BGBI, 12017, 2097ff)
~zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbazy NRW Tischler NRW 1Kreuzstraße 108-110 144137 Dortmund Fachverband des Tischlerhandwerks Nordrhein-W estfalen Wir gestalten Zukunft. Gemeinsam,zyxwvutsrqponmlkji EU-D atenschutz-g
MehrDas Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) Kirchliches Amtsblatt Nr. 5/2018. Datenschutz im Kirchenrecht Can. 220 CIC
Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) Kirchliches Amtsblatt Nr. 5/2018 Datenschutz im Kirchenrecht Can. 220 CIC Niemand darf den guten Ruf, den jemand hat, rechtswidrig schädigen und das Recht
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrSaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf
SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, 11.11.2009 Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf 1 1 2 3 Datenschutzrecht Wann greift es ein? Auftragsdatenverarbeitung
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (3) Vorlesung im Sommersemester 2005 von Bernhard C. Witt
und der IT-Sicherheit (3) Vorlesung im Sommersemester 2005 von Ergebnis Datenschutzrecht (1) Definition personenbezogener Daten Funktionsweise des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt Kennzeichen der verantwortlichen
Mehr12. Fachtag IV / IT des BeB - Datenschutz Fragestellungen aus dem tatsächlichen IT-Leben
12. Fachtag IV / IT des BeB - Datenschutz Fragestellungen aus dem tatsächlichen IT-Leben Dr. Axel Gutenkunst Datenschutzbeauftragter für die Evangelische Landeskirche Württemberg und das Diakonische Werk
MehrAktuelles aus der Rechtsprechung
Aktuelles aus der Rechtsprechung DFN-Kanzlerforum 24.04.2018 Ass. iur. Marten Tiessen Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren Übersicht IP-Adressen
MehrDATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN
DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN Annika Selzer Vortrag an der Fachhochschule Frankfurt am 10. Oktober 2013 AGENDA Begriffsbestimmungen Definition Datenschutz Definition
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1)
Gliederung zur Vorlesung im Sommersemester 2006 an der Universität Ulm von 1. Geschichte des 1.1 Sieben Schutzziele des 1.1.1 Datenschutz als Abwehrrecht 1. Schutz vor Missbrauch 2. Schutz vor unzulänglichen
MehrDatenschutzrechtliche Vorgaben für digitale Forschungsdaten
Datenschutzrechtliche Vorgaben für digitale Forschungsdaten Öffentliche Workshoptagung zu den rechtlichen Aspekten bei digitalen Forschungsdaten - Frankfurt (Oder), 30. Januar 2018 - Philipp Krahn, LL.M.
MehrGrenzen der Kontrolle elektronischer Kommunikationsmittel am Arbeitsplatz
Britta Mester Grenzen der Kontrolle elektronischer Kommunikationsmittel am Arbeitsplatz Autor Dr. Britta Mester Universität Oldenburg Veranstaltung Stärkung des Arbeitnehmer-Datenschutzes Tagung der Hanns-Seidel-Stiftung
MehrEU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) Stand:
EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) v Stand: 28.11.2017 DAS WICHTIGSTE ZUR DSGVO IM ÜBERBLICK Allgemeines zur DSGVO Beschlossen im Frühjahr 2016 durch EU Anpassung BDSG-neu im Sommer 2017 Gültig in
MehrFreie Hansestadt Bremen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. DSGVO, keine Panik! Dr. Imke Sommer. Bremen,
DSGVO, keine Panik! Dr. Imke Sommer, 21.02.2018 Ab 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutzgrundverordnung Titelbild des 40. Jahresberichtes der bremischen LfDI, Gestaltung: Marco Seifert 2 Ab 25.
MehrBeschäftigtendatenschutz in kirchlichen Einrichtungen
Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Christine Burger, Rechtsreferentin Stand: 10.12.2015 Beschäftigtendatenschutz
MehrDatenschutz eine Einführung. Malte Schunke
Datenschutz eine Einführung Malte Schunke Gliederung 1. Wieso Datenschutz? 2. Was hat das mit mir zu tun? 3. Begriffserklärungen Pause 4. Wichtige Rechtsvorschriften 5. Datenschutz in der Arztpraxis Wieso
MehrMERKBLATT ZUM DROHNENEINSATZ
Im Vergleich zum Einsatz stationärer Videoüberwachungsmaßnahmen kann der Einsatz von mit Kameras ausgestatteten unbemannten Luftfahrtsystemen (sog. Drohnen) mit einem ungleich größeren Eingriff in das
MehrINFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ
INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ Onlinebewerbungen Einwilligung und Aufklärung Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Online-Stellenausschreibung. Die (VNG) legt großen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen
MehrDatenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
MehrAuftragsdatenverarbeitung
Auftragsdatenverarbeitung Inhaltsverzeichnis Präambel 1 1 Definitionen 1 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit 1 3 Pflichten des Auftragnehmers 2 4 Pflichten des Auftraggebers 3 5 Anfragen Betroffener
MehrDatenschutzkonzept. der Alfred Hermann GmbH & Co. KG
Seite 1 von 7 Datenschutzkonzept der Alfred Hermann GmbH & Co. KG Inhalt 1. Geltungsbereich... 1 1.1 Begriffsdefinitionen... 2 2. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte... 3 3. Erheben, Verarbeiten und
MehrSchutz vor Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts
Schutz vor Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts Durch: Rechtmäßigkeit Zweckbindung Erforderlichkeit Transparenz Betroffenenrechte Datensicherheit Rechtmäßigkeit Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 4
Mehr