REFA-Seminar Datenschutz im Verband

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1 REFA-Seminar Datenschutz im Verband Infos zur Lehrkräftekonferenz REFA Hessen am Grünberg Hartmut Schmidt Datenschutzbeauftragter Inhalt Datenschutz im Verband Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich des Datenschutzrechts Begriffe und Prinzipien Datenschutzrechtliche Themen im Verband 1

2 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage des Datenschutzrechts ist das Bundesdatenschutzgesetz BDSG aus dem Jahr Maßgeblicher Meilenstein war das Urteil zur Volkszählung des Bundesverfassungsgerichts Kernpunkt des Urteils ist das Grundrecht der Bürger zur informationellen Selbstbestimmung. Rechtsgrundlagen Was ist informationelle Selbstbestimmung? Das Bundesverfassungsgericht stellt fest: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt. den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung Speicherung Verwendung Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher ein Grundrecht nach Art.2 Abs.1 GG. 2

3 Anwendungsbereich Für alle privatrechtlichen Verbände gilt das Bundesdatenschutzgesetz BDSG unabhängig ob diese einen bundesweiten Wirkungsbereich haben. Damit findet auch auf eine Verbandsorganisation die nur landesweit aktiv ist das BDSG Anwendung, somit auch für REFA Hessen. Grundprinzipien des Datenschutzrechts Das Datenschutzrecht ist durch einige Grundprinzipien geprägt, die im BDSG gesetzlich verankert sind. 1. Prinzip des Erlaubnisvorbehalts Jeder Datenumgang, der vom BDSG nicht erlaubt ist, ist verboten. 4 Abs.1 2. Prinzip der Erhebung beim Betroffenen Personenbezogene Daten sind grundsätzlich beim Betroffenen zu erheben. Hiermit soll verhindert werden, dass personenbezogene Daten hinter dem Rücken des Betroffenen erhoben werden. In der heutigen Praxis stößt dieser Grundsatz an Grenzen (siehe Internet) und bedarf einer Anpassung, die der technischen Weiterentwicklung geschuldet ist. 3

4 Grundprinzipien des Datenschutzrechts 3. Prinzip der Datensparsamkeit Es sind so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. 3a Satz 1 4. Prinzip der Datensicherheit Schutz der Daten vor dem unbefugten Zugriff Dritter. (1) Datengeheimnis Personen, die in Datenverarbeitungsprozesse eingebunden sind, sind Gesetzlich zum Datengeheimnis verpflichtet. Dieses gilt auch nach Ausscheiden aus dem Verband. Grundprinzipien des Datenschutzrechts 4. Prinzip der Datensicherheit Schutz der Daten vor dem unbefugten Zugriff Dritter. (2) Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit Der Verband hat entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollten jedoch in angemessenen Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen. 4

5 Personenbezogene Daten Was sind personenbezogene Daten? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. 3 Absatz 1 BDSG Die Einzelangaben und Informationen kommen dann zur Geltung, wenn dadurch die Person einwandfrei identifiziert werden kann. Beispiele: Namen, Telefonnummern, Mailadressen usw. Personenbezogene Daten Besondere Arten personenbezogener Daten. Besonders geschützt sind sensible Daten. Dazu zählen Angaben über rassische/ethnische Herkunft politische Meinung religiöse Überzeugung Gewerkschaftszugehörigkeit Gesundheitszustand Diese sollten am besten erst gar nicht erhoben werden. 5

6 Einwilligung Zum Umgang mit personenbezogenen Daten bedarf es einer freiwilligen Einwilligung des Betroffenen. Dieses ist in der Regel durch den Mitgliedsantrag gegeben. Es rechtfertigt aber nicht die Weitergabe dieser Daten an Dritte! Hierzu muss eine gesonderte Einwilligung eingeholt werden, es sei denn dieses ist im Antrag eindeutig erkennbar. Erforderlicher Datenumgang Der Datenumgang im Verband ist prinzipiell erforderlich und erlaubt bei: Durchführung von Mitgliederversammlungen Information über Verbandsaktivitäten Durchführung von Gremiensitzungen Durchführung des Bezugseinzugsverfahrens Durchführung eines Ausschlussverfahrens 6

7 Zusammenfassung Datenschutz gewinnt in der Zukunft einen immer höheren Stellenwert. Die gesetzlichen Maßgaben werden sich weiter verschärfen. Achten Sie als Lehrkraft und/oder aktives Mitglied von REFA Hessen in Hinblick auf personenbezogene Daten darauf: Sowenig Daten wie möglich zu erheben Das Datengeheimnis zu waren Daten im wesentlichen bei den Betroffenen direkt zu erhalten Keine Daten an Dritte weiterzugeben Die Daten Dritten nicht zugänglich zu machen Dieses gilt sowohl für analoge als auch digitale personenbezogene Daten. Auf Wiedersehen bei REFA 7

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