Studienwegweiser für das Studienjahr 2013/2014. Fakultät für Internationale Unternehmensführung

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1 Studienwegweiser für das Studienjahr 2013/2014 Internationale Unternehmensführung

2 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort des Rektors 3 STUDIEREN AN DER Hochschule Goethe Uni Bratislava Teil I Mit der Hochschule Goethe Uni Bratislava zum Erfolg 4 Hintergrund 7 johann Wolfgang von Goethe 8 über uns 9 Campus Bratislava 10 Campus Piešťany 11 Studienprogramme im Überblick 12 Zeitplan für das akademische Jahr 2013/ Studiengebühren 14 auszug aus der Studienordnung 15 Studium an der internationale Unternehmensführung Teil II unser Leitbild 23 magister Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten 24 Zulassungsbedingungen 24 Magisterstudium Allgemeines 25 Studienplan der Magisterstufe Vollzeitstudium 26 Studienplan der Magisterstufe berufsbegleitend 27 kontakte und Ansprechpersonen 28 hochschule goethe uni bratislava 1

3 vorwort des rektors Liebe Studierende, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Wir sind die erste Hochschule in der Slowakei, an der der Unterricht zum Großteil in deutscher Sprache abgehalten wird und zwar von vielen Pädagoginnen und Pädagogen aus dem deutschsprachigen Raum, die in ihren Heimatländern zu den Spitzen-Fachleuten zählen. Dies ist insofern wichtig, da damit unser Qualitätsanspruch an der Goethe Uni auch erfüllt und umgesetzt wird. Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Tatsache nicht nur die Studentinnen und Studenten, sondern auch die Pädagogen und andere Mitarbeiter der Hochschule beflügeln und zu Höchstleistungen motivieren wird. Es erfordert zwar viel Engagement und Anstrengungen, aber es ist auch der einzige Weg, den man im heutigen Europa einschlagen sollte. Univ. Prof. DDr. Peter Linnert Fuller Der Name unseres pädagogischen Instituts ist im besten Sinne des Wortes eine große Verpflichtung. Trotz der Tatsache, dass Johann Wolfgang von Goethe um die Wende des 18./19. Jahrhunderts in der Zeit der Aufklärung lebte, verkörpert er einen Zeitgeist, der in vielen Richtungen auch heute noch lehrreich ist. Es ist der Geist der Demokratie, der Kunst, des Humanismus, der Bildung und der Leistung. Sein literarisches Werk ist gekennzeichnet vom Kampf zwischen Gut und Böse sowie dem Kampf des Menschen um seine Zukunft in einer Zeit, in der die Gesellschaft begann, das Geld bzw. die Banknoten als Instrument zur Finanzierung der Wirtschaft kennenzulernen. Wir haben die Bildungsprogramme der einzelnen Fakultäten in intensiver Zusammenarbeit mit ausländischen Universitäten konzipiert. Zum Standardangebot der einzelnen Programme zählt auch die Möglichkeit, einen Teil des Studiums im Ausland im Rahmen des Programms der akademischen Mobilität zu absolvieren. Der Integrationsprozess in Europa sowie die allgemeine Globalisierung beeinflussen logischerweise auch die Reformkräfte im Bereich der Hochschulpolitik. Das Spezifikum der Universitäten und der Hochschulen beruht in der Fähigkeit, neue Kenntnisse in einem effektiven und modernen Unterricht zu vermitteln. Es verlangt jedoch einen steten Prozess nachhaltiger Innovation und bedeutet zugleich eine große Herausforderung für das Management jeder Hochschuleinrichtung, die eindeutig Qualität fördert. Univ. Prof. DDr. Peter Linnert Beauftragter Rektor hochschule goethe uni bratislava 3

4 Mit der Hochschule Goethe Uni Bratislava zum Erfolg Die Hochschule Goethe Uni Bratislava wurde gegründet, um dem Bedarf an mehrsprachiger akademischer Ausbildung in der Slowakei nachzukommen. Die Berufsausbildung ist bei uns daher mit dem Erwerb exzellenter Sprachkenntnisse, welcher durch den mehrsprachig geführten Unterricht erreicht wird, verbunden. Gute Sprachkenntnisse sind heute ein Muss sowohl im privaten als auch im beruflichen Leben. Sie spielen oft eine entscheidende Rolle, gerade, wenn sich eine große Zahl an Bewerbern mit gleichen Qualifikationen um eine Arbeitsstelle bewirbt. Die Slowakei ist ein Land mit vielen ausländischen Investoren und ist Teil des Europäischen Wirtschaftsraumes. Die Absolvierung einer fremdsprachigen Fachausbildung bedeutet, sich besser auf dem internationalen Arbeitsmarkt durchsetzen zu können und interessantere Tätigkeitsgebiete zu beanspruchen. Es liegt uns am Herzen, Ihre Ausbildung zu stärken, um im globalen Wettbewerb erfolgreich da zu stehen. TEIL i Studieren an der hochschule goethe uni bratislava Es ist nicht genug zu wissen man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen man muss auch tun. J.W. Goethe Europaweit hervorragende berufliche Perspektiven Berufsausbildung mit einschlägigen Sprachkenntnissen Praxisorientierte, fachlich fundierte Wissensvermittlung Internationale Kontakte und Erfahrungen Internationaler Lehrkörper Flexible Studienstruktur Berufsbegleitende Studiengänge Kleine Studiengruppen Individuelle Betreuung 4 hochschule goethe uni bratislava hochschule goethe uni bratislava 5

5 HINTERGRUND Am 18. Juli 2012 erteilte die slowakische Regierung der Gründung der Hochschule Goethe Uni Bratislava grünes Licht. Die Hochschule Goethe Uni ist eine private, staatlich genehmigte Hochschule. Die Trägerschaft und die staatliche Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit einer privaten Hochschule besitzt die juristische Person GOETHE UNI, a.s. Sitz der Hochschule Goethe Uni sind die Hauptstadt Bratislava (Rektorat, Dekanat der Fakultät der internationalen Unternehmensführung und Medien- und Kulturwissenschaften) und die Stadt Piešťany (Dekanat der Fakultät für Tourismus). Die Bildungseinrichtung ist die erste deutschsprachige Hochschule in der Geschichte des Landes und erweitert das Angebot an fremdsprachiger Hochschulausbildung in der Slowakei. Bei dieser Gelegenheit ist die Unterstützung der Deutschen Botschaft in Bratislava, insbesondere des ehemaligen Botschafters Dr. Axel Hartmann, anerkennend zu erwähnen. Der Studienbetrieb wurde im Wintersemester 2012/2013 aufgenommen. An den Fakultäten für Internationale Unternehmensführung, Medien- und Kulturwissenschaft sowie Tourismus sind jeweils sowohl akkreditierte Bachelor- als auch Magisterstudienprogramme eingerichtet. Derzeit gibt es an der Hochschule Goethe Uni Bratislava rund 220 Studienplätze. Fünf Studienprogramme zwei Bachelor-, drei Magister-Studienprogramme können als Vollzeitstudium oder berufsbegleitend absolviert werden. Ein berufsbegleitendes Studium ist eine interessante Möglichkeit, eine wissenschaftliche Qualifikation zu erwerben und gleichzeitig den Beruf nicht aufzugeben. Staatszulassung für die Hochschule Goethe Uni Bratislava 6 hochschule goethe uni bratislava hochschule goethe uni bratislava 7

6 Wir sind der Meinung, dass Bildung keinen Reisepass braucht und international ist. Wichtig zu erkennen ist dabei, dass das Teuerste an der Bildung ist, keine zu haben. Johann Wolfgang von Goethe Über uns Johann Wolfgang von Goethe gilt als bedeutendster deutscher und einer der bekanntesten Dichter der Welt. Goethe war ein Genie mit vielen Begabungen: Er bewies sein Talent als Geheimrat in der Politik, als Naturwissenschaftler in Physik, Botanik, Mineralogie und sogar Anatomie. Goethe war ein Vorreiter und der wichtigste Vertreter der Sturmund-Drang-Zeit. Die Hochschule Goethe Uni Bratislava ist die erste deutschsprachige Hochschule in der Slowakei und kann auch als Vorreiter im Bildungsbereich bezeichnet werden, weil moderne Wissenschaft global ist. Die Globalisierung ließ unsere Gesellschaft vielsprachig werden. Unsere Leitlinie ist es, diese Herausforderung wahrzunehmen und den Studenten fachspezifisches Wissen mehrsprachig zu vermitteln. Johann Wolfgang von Goethe * 28. Aug in Frankfurt am Main 22. März 1832 in Weimar Die Hochschule Goethe Uni Bratislava zeichnet sich durch ein attraktives mehrsprachig geführtes Studienangebot in zukunftsweisenden Studiengängen, das die Studierenden auf die Herausforderungen der modernen globalisierten Welt vorbereitet, aus. Wir bieten dazu eine Ausbildung in den Studienzweigen Tourismus, Medien- und Kulturwissenschaften sowie Internationale Unternehmensführung. Die Hochschule trägt zudem zur Stärkung des Bildungs- und Wissenschaftsstandortes Slowakei bei. Unser Ziel ist dabei, sowohl dem bewährten Grundsatz der Freiheit der Wissenschaft zu folgen, als auch eine Kombination von Lehre und Praxis in den Mittelpunkt zu stellen. Wir bereiten unsere Studierenden auf eine Karriere in der Wirtschaft vor, indem wir ihnen eine Entwicklung ihrer Fähigkeiten auf höchstem Niveau ermöglichen. Wer eine fundierte mehrsprachig (Deutsch/Englisch/Slowakisch) geführte Wissenserweiterung für den nächsten Karriereschritt sucht, ist an unserer Hochschule bestens aufgehoben. Wir bieten nicht nur einen Unterricht in - hauptsächlich - deutscher Sprache, sondern auch ein optimales theoretisches und praktisches Rüstzeug. Alle drei Studienprogramme der Hochschule sind zukunftsweisende Studiengänge, die die Studierenden auf die Herausforderungen der modernen globalisierten Welt vorbereiten. Genau wie Johann Wolfgang von Goethe in einer Zeit gesellschaftlicher Umwälzungen lebte und von den Gedanken der Aufklärung geleitet wurde, befinden wir uns heute wieder an einer Schnittstelle zwischen mehreren Epochen: Die Zeit der analogen Welt geht zu Ende, und mit der globalen Vernetzung geht der Bedarf an Spezialisten einher, die sich in der Welt des Internets und der globalen Kommunikation zu Hause fühlen. Unsere Verpflichtung ist es, den Studierenden unserer Hochschule bei deren Talententwicklung zu helfen und sie bei der Karriereplanung zu unterstützen. Der Erfolg unserer Studentinnen und Studenten ist unsere Motivation. Das Konzept stützt sich auf die praxisorientierte, fachlich fundierte Wissensvermittlung und auf die Vorbereitung der Absolventinnen und Absolventen auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes. Die Lehrpläne werden dementsprechend laufend an die Anforderungen des Marktes angepasst. Wir stellen höchste Ansprüche an die Lehrenden und an die Qualität unserer Studienprogramme, ebenso liegt uns die Internationalisierung des Ausbildungsangebots besonders am Herzen. Unsere Studienprogramme richten sich nicht nur an slowakische Studentinnen und Studenten, sondern bieten allen Menschen weltweit die Möglichkeit, in Bratislava in einem internationalen Umfeld zu studieren. Die Studierenden erwarten dabei internationale Lehrende, eine umfassende fremdsprachig geführte Ausbildung sowie eine Kooperation mit Partnern aus der Praxis. Die erworbenen Kenntnisse geben unseren Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit, auf europäischer Ebene die passenden Stellenangebote in Anspruch zu nehmen dies im Hinblick darauf, dass unsere Gesellschaft heute durch die Globalisierung vielsprachig und die moderne Wissenschaft weltumfassend ist. 8 hochschule goethe uni bratislava hochschule goethe uni bratislava 9

7 Campus Bratislava campus PiešŤany Bratislava ist mit fast Einwohnern die Hauptstadt der Slowakei und liegt ungefähr 60 km von Wien entfernt. Es ist zwar eine kleine Stadt, aber eine mit vielen Besonderheiten und reich an Geschichte. Bemerkenswert ist, dass alle wichtigen Sehenswürdigkeiten zu Fuß erreichbar sind. In der Hauptstadt haben alle wichtigen Institutionen, Hochschulen und Universitäten ihren Sitz. Bratislava hat gleichzeitig ein dynamisches Nachtleben zu bieten: Viele Cafés, Restaurants und Bars sind gern besuchte Treffpunkte vieler junger Leute. Die Stadt ist von der Bergkette Malé Karpaty (Kleine Karpaten) und mehreren Naturparks geprägt, die Möglichkeiten zum Erholen und Lernen bieten. Gleichzeitig wird Bratislava auch als Schönheit an der Donau bezeichnet, da der Fluss direkt durch die Stadt fließt und ihr insbesondere im Sommer eine fast mediterrane Atmosphäre verleiht. Am Donauufer sind viele Cafés ansässig der perfekte Platz, um die Seele baumeln zu lassen. Die Stadt Bratislava ist Bindeglied zu den angrenzenden Ländern Mittel- und Osteuropas. Durch ihre auch historisch ungemein vielfältigen kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Verbindungen zu den Nachbarländern gehört Bratislava zu den aufstrebenden Metropolen in Osteuropa. Bratislava ist mit seinen vielen internationalen Konzernen sowie der unmittelbaren Nähe zur Weltstadt Wien ein interessanter Ort, um in die global vernetzte Wirtschaft einzutauchen. Die Bratislaver Burg Slowakische Zentrale für Tourismus Internationale Unternehmensführung Medien- und Kulturwissenschaften Das Haus der Familie Winter heute Sitz der Tourismus Hochschule Goethe Uni Bratislava Tourismus Piešťany, der zweite Sitz der Hochschule und Kurort, ist schon seit mehr als hundert Jahren für seine Heilquellen berühmt. Nur wenige Orte in der Slowakei bieten wohl eine derart ideale Gelegenheit, Tourismus nicht nur zu studieren, sondern auch hautnah mitzuerleben. Piešťany erwarb seinen Ruhm aufgrund der heilenden Wirkung des schwefelhaltigen Mineralwassers und des Heilschlamms und wird deshalb nach wie vor von vielen Besuchern aus der ganzen Welt geschätzt. Die Stadt hat auch eine sehr günstige Verkehrslage: nur 80 km vom Flughafen der Hauptstadt Bratislava, 130 km vom internationalen Flughafen Wien Schwechat und 280 km von Budapest entfernt. Die Blütezeit der Stadt Piešťany war in der Zeit der Familie Winter in den Jahren 1889 bis 1940, in denen die Familie die Badeanlagen von der Adelsfamilie Erdödy pachtete. Noch heute ist sie eine Stadt des Wassers, der Sonne und Parks. Sie wartet mit einer Fülle an Wellness- und Entspannungsangeboten auf, bietet Möglichkeiten für Wassersport, zum Radfahren und Golfen wie auch kulturelle Veranstaltungen. Eine Attraktion ist der Stausee Sĺňava, der sowohl Heimat seltener Vögel, als auch Wassersportgebiet ist. Das Stadtzentrum mit seinen Parks, der Promenade, Restaurants und Cafés bietet vor allem während der Sommersaison eine angenehm friedliche Urlaubsatmosphäre. Am Ufer der Váh, die durch die Stadt fließt, erstreckt sich eine Naturlandschaft mit Seen, Bergen, Kurparks und vielen Kurhäusern der Gesellschaft Slovenské liečebné kúpele, die nicht zuletzt auch den Studierenden der Tourismus zur Ausbildung dienen. 10 hochschule goethe uni bratislava hochschule goethe uni bratislava 11

8 StudienprogrammE im Überblick Zeitplan für das akademische Jahr 2013/2014 Bachelor 6 Semester / 180 ECTS Studienprogramm Studienfach MaGISTER 4 Semester / 120 ECTS Studienprogramm Studienfach Wintersemester 2013/2014 VON BIS Vorlesungszeit Fachpraktikum für Studenten der Internationale Unternehmensführung November Dezember 2013 Ferien Internationale Unternehmensführung In Vorbereitung* Unternehmen in der Weltwirtschaft In Vorbereitung* Internationale Unternehmensführung Medien- und Kulturwissenschaften Medien- und Marketingkommunikation tourismus Management von Kur- und Hotelwesen Massenmediale Studien Tourismus Zulassungsvoraussetzungen: Reifeprüfung Bewerbungsgespräch Kosten je Semester: 1.100,- EUR** Unternehmen in der Weltwirtschaft Medien- und Marketingkommunikation Management von Kur- und Hotelwesen Internationale Unternehmensführung Massenmediale Studien Tourismus Zulassungsvoraussetzungen: Bachelorabschluss Bewerbungsgespräch Kosten je Semester: 1.300,- EUR** * Das Studienprogramm Unternehmen in der Weltwirtschaft im Bachelorstudium befindet sich derzeit in Vorbereitung. Den Studieninteressierten empfehlen wir, aktuelle Informationen unserer Webseite ( zu entnehmen oder sich bei der Studienabteilung der Hochschule Goethe Uni Bratislava zu informieren. ** Die Studiengebühren für das akademische Jahr 2013/2014 wurden gesenkt. Mehr dazu finden Sie auf Seite 14. Prüfungszeit Sommersemester 2014 Vorlesungszeit Diplompraktikum für Studenten der Tourismus (1. Jahrgang Magisterstudium) April Mai 2014 Prüfungszeit Sommerferien Sommersemester für Studenten im Magisterstudium im Abschlussjahr Vorlesungszeit Prüfungszeit Termin für Diplomarbeiten und Eintragung ins Zentrale Register der Abschlussarbeiten Termin fürs Abgeben der Studienbücher bei der Studienabteilung Termin für die Anmeldung zu den Staatsprüfungen Staatsprüfungen Promotionen Anmeldung zum Studium Aufnahmeprüfungen Informationen zu eventuellen Änderungen der Termine finden Sie auf unserer Webseite: 12 hochschule goethe uni bratislava hochschule goethe uni bratislava 13

9 Studiengebühren auszug aus der Studienordnung Die Höhe der Studiengebühren beträgt: Bachelorstudium: je Semester 1.100,- EUR Magisterstudium: je Semester 1.300,- EUR Die Studiengebühren für Studenten im 1. Jahrgang des Bachelor- und Magisterstudiums wurden im akademischen Jahr 2013/2014 gesenkt! Bachelorstudium je Semester 680,- EUR Bachelorstudium je Studienjahr 1.360,- EUR Magisterstudium je Semester 780,- EUR Magisterstudium je Studienjahr 1.560,- EUR Fristen für die Bezahlung der Studiengebühren: für das 1. Semester bis einschließlich für das 2. Semester bis einschließlich Zahlungsmöglichkeiten: Einzahlungsschein Typ U Einzahlung oder Banküberweisung auf folgende Bankverbindung: IBAN SK SWIFT: TATR SK BX Bei der Bezahlung des Betrags geben Sie bitte Ihren Vornamen Ihren Nachnamen die Fakultätsbezeichnung an. Bachelor/Semester 680,- EUR Bachelor/Studienjahr 1.360,- EUR Magister/Semester 780,- EUR Magister/Studienjahr 1.560,- EUR Art. 13 Rechte und Pflichten der Studenten 1. Zum Studium zugelassene Bewerber werden zu Studenten der GUNI durch ihre Einschreibung in ein Studienprogramm des Hochschulstudiums, welches an der Hochschule oder ihren Fakultäten durchgeführt wird. 2. Der Student ist vor allem berechtigt: a) jenes Studienprogramm zu studieren, zu dem er zugelassen wurde, b) einen Studienplan nach den Regeln des Studienprogrammes zusammenzustellen, c) sich in nachfolgende Teile des Studienprogrammes einzuschreiben, falls er die durch das Studienprogramm oder die Studienordnung bestimmten Pflichten erfüllt hat, d) unter Berücksichtigung von zeitlichen und räumlichen Beschränkungen seitens der Studienordnung und des Studienprogramms ein entsprechendes Studientempo, die Reihenfolge der Ablegung einzelner Einheiten des Studienprogramms unter Aufrechterhaltung ihrer vorgeschriebenen Reihenfolge zu bestimmen, sowie bei einem durch mehrere Hochschullehrer unterrichteten Fach vor der Aufnahme der Lehrtätigkeit den Hochschullehrer zu wählen, e) sich im Rahmen seines Studiums um ein Studium an einer anderen Hochschule, auch im Ausland, zu bewerben, f) sich an der Forschungs-, Entwicklungsund an einer anderen bildenden Tätigkeit der Hochschule zu beteiligen, g) sich an der Gründung und Tätigkeit von an der GUNI tätigen unabhängigen Vereinigungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften zu beteiligen, h) mindestens einmal jährlich seinen Standpunkt bezüglich der Hochschullehrer und der Qualität der Ausbildung mittels eines anonymen Fragebogens darzulegen, i) frei seine Meinungen und Anmerkungen zum Hochschulwesen abzugeben, j) seine Meinungen zu informativen und beratenden Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Studium und den Möglichkeiten der Studenten am Arbeitsmarkt zu äußern, k) zu den in der Studienordnung festgelegten Bedingungen das Studienprogramm im Rahmen des gleichen Studienfaches oder eines benachbarten Studienfaches zu ändern, l) zur Vorlage einer Beschwerde an den Dekan der Fakultät und deren Bearbeitung; die Annahme, Evidenz, Überprüfung, Erledigung der Beschwerde sowie die Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln werden durch eine besondere Vorschrift geregelt, m) zur Überprüfung des Beschlusses seitens des Dekans über den Ausschluss vom Studium aufgrund der Nichterfüllung von Anforderungen und Verpflichtungen, die aus dem Studienprogramm und der Studienordnung der Hochschule oder der Fakultät hervorgehen, n) zur Überprüfung des Beschlusses seitens des Dekans über den Ausschluss vom Studium aufgrund eines betrügerischen Handelns im Rahmen der Aufnahmeprüfung. 14 hochschule goethe uni bratislava hochschule goethe uni bratislava 15

10 3. Der Student ist vor allem verpflichtet: a) die internen Vorschriften der Hochschule und deren Bestandteile einzuhalten, b) das Vermögen, die Mittel und Dienstleistungen der Hochschule zu schützen und wirtschaftlich zu gebrauchen, c) die Studiengebühr und die mit dem Studium verbundenen Kosten zu entrichten und dies unmittelbar an die GUNI im Rahmen deren Fälligkeit, bzw. nach Abweisung eines Antrages um ihre Befreiung spätestens in einer Frist von 15 Tagen ab Zustellung einer neuen Zahlungsaufforderung; wahrheitsgemäß die zu deren Bestimmung entscheidenden Tatsachen anzugeben, d) der Hochschule oder Fakultät, an der er studiert, die Zustelladresse für den Schriftverkehr, bzw. die Änderung der Adresse bekanntzugeben, e) nach schriftlicher Vorladung seitens des Rektors, Dekans oder eines durch diese betrauten Angestellten der Hochschule oder Fakultät persönlich zu erscheinen. 4. Die Fakultätsorgane der akademischen Selbstverwaltung sind im Einklang mit dem Gesetz über Hochschulen berechtigt, im Namen der Hochschule in den Angelegenheiten betreffend akademische Rechte und Pflichten der zum Studium zugelassenen Studenten zu entscheiden. 5. Der Student ist auf Grundlage des Gesetzes über Hochschulen Mitglied der akademischen Gemeinde der GUNI, und falls er an einer der Fakultäten studiert, auch ein Mitglied der akademischen Gemeinde der Fakultät. 6. Für eine Verletzung der Rechtsvorschriften, des Statuts oder anderer interner Vorschriften der GUNI oder der Fakultät, an der der Student studiert, oder für die Verletzung der öffentlichen Ordnung können dem Studenten Disziplinarmaßnahmen auferlegt werden. 7. Die Einzelheiten über ein Verfahren bei Disziplinarverstößen regelt die Disziplinarordnung der Schule, bzw. die Disziplinarordnung jener Fakultät, an der der Student studiert. Art. 16 Einschreibung in einen weiteren Studienaschnitt 1. Die Einschreibung wird von der Studienabteilung in der Regel nach Festlegung eines Stundenplanes vorgenommen. 2. Die Studenten anderer Fakultäten oder Hochschulen können sich für ein Fach an der Fakultät mit Zustimmung ihres Dekans, bzw. eines betrauten Koordinators unter der Bedingung anmelden, dass der Student die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt und hierbei die Lehrkapazität nicht behindert wird. 3. Verfügt ein Fach, für welches sich die Studenten anmelden, über eine begrenzte Kapazität (aus Raum-, Personal-, oder anderen Gründen), so wird den Studenten eine Anmeldung in dieser Reihenfolge ermöglicht: a) Studenten eigener Fakultät, für die das Fach ein Pflichtfach ist (es wird ihnen laut dem Plan des Studienprogramms im einschlägigen Semester vorgeschlagen), und Studenten anderer Hochschulen, für die das Fach ein Pflichtfach auf Grundlage eines Studienvertrags ist, b) Studenten eigener Fakultät, für die das Fach ein Wahlpflichtfach ist, c) Studenten anderer Fakultäten, für die das Fach ein Wahlpflichtfach auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Fakultäten ist, d) Studenten eigener Fakultät, für die das Fach ein Wahlfach ist, e) Studenten anderer Fakultät, für die das Fach ein Wahlfach ist, f) Studenten anderer Hochschulen, für die das Fach ein Wahlfach ist. 4. Im Rahmen der Kategorien a) bis f) laut Absatz 3 haben jene Studenten Vorrang, die eine größere Anzahl an Punkten angesammelt haben. Art. 17 ECTS-Punktesystem 1. Das Punktesystem des Studiums ermöglicht es, mittels ECTS-Punkten die mit der Absolvierung einzelner Einheiten des Studienprogrammes des Studienfaches (nachfolgend auch Fach ) verbundene Leistung des Studenten zu bewerten, verhilft der inneren Transparenz der Hochschule, unterstützt die Mobilität der Studenten und gewährt dem Studenten Möglichkeiten, an der Gestaltung seines Studienplanes teilzuhaben. 2. Die Punkte sind einzelnen Fächern zugeteilte numerische Werte, welche den zu ihrem erfolgreichen Absolvieren erforderlichen Arbeitsumfang darstellen. Im Rahmen von ECTS werden für das Studienpensum eines vollen akademischen Jahres 60 Punkte, für ein Semester 30 Punkte zugrunde gelegt. 3. Der Student erlangt Punkte nach erfolgreichem Absolvieren des jeweiligen Faches. Es ist im Rahmen des Studiums eines Studienprogrammes möglich, nur einmalig Punkte für ein konkretes Fach nur einmalig zu bekommen. 4. Die für das Absolvieren der Fächer erlangten Punkte werden für den Studenten addiert. Eine der Voraussetzungen für das Fortsetzen des Studiums ist die Erlangung der durch das Studienprogramm festgelegten Punktezahl. 5. Die zum Abschluss des Studiums beim Bachelorstudium erforderliche Punktezahl beträgt 180 Punkte, wenn die Regelstudienzeit drei Jahre beträgt, beim Magisterstudium 120 Punkte, wenn die Regelstudienzeit zwei Jahre beträgt, im kombinierten Bachelor- und Magisterstudium laut 53 Abs. 3 des Gesetzes über Hochschulen 300 Punkte, wenn die Regelstudienzeit fünf Jahre beträgt. Der Student hat die Punkte in einer solchen Zusammensetzung zu erreichen, wie dieses vom Studienprogramm festgelegt wird. 6. Absolviert der Student einen Teil des Studiums an einer anderen Fakultät oder einer anderen Hochschule in der Slowakischen Republik oder im Ausland auf Grundlage eines Studienvertrages, werden ihm die erlangten Punkte auf Grundlage eines Auszuges der Studienleistungen angerechnet. Den Auszug stellt dem Studenten jene Fakultät oder Hochschule aus, an der er diese erworben hatte. Art. 20 Einschreibung und Absolvieren von Fächern 1. Durch die Einschreibung legt der Student seinen Studienplan für das nachfolgende Semester oder Studienjahr fest. 2. Ein eingeschriebenes Pflichtfach, welches der Student nicht erfolgreich absolviert hat, kann im Rahmen des Studiums erneut im Einklang mit den durch das Studienprogramm bestimmten Regeln absolviert werden. Nach dem zweiten erfolglosen Versuch, ein Pflichtfach zu absolvieren, wird der Student vom Studium ausgeschlossen. 3. Für ein eingeschriebenes Wahlpflichtfach, welches der Student nicht erfolgreich absolviert hat, gelten analog die Bedingungen des Absatzes 2, der Student kann jedoch stattdessen ein anderes Fach aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer auswählen, falls dieses zu den Auswahlmöglichkeiten der Wahlpflichtfächer des jeweiligen Studienprogrammes gehört. 4. Ein eingeschriebenes und nicht absolviertes Wahlfach kann erneut belegt werden, oder ein anderes Wahlfach ausgesucht werden, oder bei einer ausreichenden Punkteanzahl kein Wahlfach absolviert werden. 5. Der Student hat sich pro Semester in die Fächer in einem solchen Punktewert und einer solchen Zusammenstellung (Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer und Wahlfächer) einzuschreiben, dass er die Voraussetzungen zum Studienfortgang oder Studienabschluss erfüllt. Der Student rückt in den nachfolgenden Studienabschnitt vor, a) falls er mindestens 80 % (45 Punkte) der Anzahl von (60) Punkten erreicht, die durch den Studienplan für das bewertete akademische Jahr zum Vorrücken in das 2. Studienjahr vorgeschrieben werden, b) falls er mindestens 90 % (108 Punkte) der Anzahl von (120) Punkten erreicht, die für das erste und zweite Studienjahr zum Vorrücken in das 3. Studienjahr vorgeschrieben werden. 6. In jenem akademischen Jahr, in dem der Student beabsichtigt, das Studium abzuschließen, schreibt er sich in Fächer mit einer solchen Punktezahl ein, dass durch deren Erreichen die Voraussetzungen zum Studienabschluss erfüllt werden. 7. Bestandteil der Einschreibung in einen weiteren Studienabschnitt ist auch die Kontrolle des Studentenausweises. 16 hochschule goethe uni bratislava hochschule goethe uni bratislava 17

11 Art. 23 Bewertungssystem und Studiendurchschnitt 1. Zur Bewertung der Studienergebnisse wird eine aus sechs Noten bestehende Skala verwendet: a) A ausgezeichnet (hervorragende Ergebnisse) (numerischer Wert 1), b) B sehr gut (überdurchschnittliche Ergebnisse) (numerischer Wert 1,5), c) C gut (durchschnittliche Ergebnisse) (numerischer Wert 2), d) D befriedigend (akzeptable Ergebnisse) (numerischer Wert 2,5), e) E genügend (die Ergebnisse erfüllen die Minimalkriterien) (numerischer Wert 3), f) FX ungenügend (es ist eine weitere Leistung erforderlich) (numerischer Wert 4). 2. Die Note spiegelt die Qualität der Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten im Einklang mit dem Ziel der Lehrveranstaltung in ihrem Identifikationsblatt ab. 3. Das Fach wurde erfolgreich absolviert, wenn der Student eine Bewertung von A bis E erzielt. Der Student erhält nur für ein erfolgreich absolviertes Fach Punkte. 4. Der Student, der die Bewertung FX erzielt, ist zu zwei Ersatzterminen unter Erfüllung der Voraussetzungen der fortlaufenden Bewertung berechtigt. Der Student ist bei einer erneuten Einschreibung ins Fach unter gleichen Bedingungen lediglich zu einem Ersatztermin berechtigt. 5. Zur Bewertung der Gesamtstudienergebnisse des Studenten in einem definierten Zeitraum wird ein Studiendurchschnitt verwendet. Er wird auf die Weise berechnet, dass im bewerteten Zeitraum die Punktezahl sowie die numerische Bewertung laut Absatz (1) für alle vom Studenten absolvierten Fächer addiert wird und das Ergebnis durch die gesamte vom Studenten für den jeweiligen Zeitraum erworbene Punkteanzahl dividiert wird. Bei Fächern, in die sich der Student eingeschrieben hat, diese jedoch nicht absolviert hat, wird die Benotung 4 eingetragen. Fächer, die nicht durch eine Note bewertet werden, werden in die Berechnung des Studiendurchschnitts nicht einbezogen. 6. Der Studiendurchschnitt wird vor allem bei Platzvergabe, bei der Zuerkennung einiger Stipendien, der Zuteilung der Unterbringung in Hochschulwohnheimen u. ä. herangezogen. Art. 24 Abschlussarbeit 1. Eine Abschlussarbeit ist eine Bachelorarbeit und eine Magisterarbeit. 2. Durch eine Bachelor- und Magisterarbeit hat der Student seine Fähigkeit nachzuweisen, dass er fähig ist, eine schriftliche Arbeit in dem Studienfach, in dem er das Studienprogramm absolviert hat, zu erstellen. 3. Die von der Abschlussarbeit zu erfüllenden Grundkriterien werden durch eine vom Rektor ausgegebene interne Vorschrift geregelt. 4. Die Abschlussarbeit wird vom Studenten unter Betreuung eines Hochschullehrers ausgearbeitet. 5. Die Abschlussarbeit wird von einem Opponenten (im Falle eines Doktoratsstudiums von mehreren Opponenten) bewertet. Der Opponent verfasst zur Abschlussarbeit eine schriftliche Beurteilung. 6. Der Student, der die Abschlussarbeit verfasst hat, ist berechtigt, spätestens drei Tage vor der Verteidigung der Arbeit Einsicht in die vom Betreuer sowie Opponenten erstellten Beurteilungen zu nehmen. 7. Die Verteidigung der Abschlussarbeit gehört zur Staatsprüfung. 8. Das Ergebnis der Verteidigung der Abschlussarbeit wird anhand einer Bewertungsskala von A bis FX bewertet. 9. Sind der Betreuer der Abschlussarbeit oder der Opponent/die Opponenten nicht Mitglieder der Prüfungskommission, so werden sie zur Verteidigung der Arbeit beigezogen, und verfügen bei deren Bewertung über eine beratende Stimme. Über das Ergebnis der Verteidigung der Abschlussarbeit entscheidet die Kommission durch Abstimmung. 10. Die Abschlussarbeit kann in der slowakischen Sprache, oder, ist der Rektor damit einverstanden, in einer anderen Sprache, in der Regel in Deutsch oder Englisch verfasst werden. Im Falle einer fremdsprachigen Arbeit hat diese Arbeit ein Abstrakt in slowakischer Sprache im Mindestumfang von einer Seite zu beinhalten. 11. Der Student übergibt die Abschlussarbeit in elektronischer Form an die akademische Bibliothek zur Archivierung, bibliografischen Registrierung und Veröffentlichung. Die Art und die Bedingungen der Veröffentlichung von Abschlussarbeiten werden vom Gesetz über Hochschulen geregelt. Art. 25 Staatsprüfung 1. Die Ablegung einer Staatsprüfung ist eine der Voraussetzungen des erfolgreichen Absolvierens des Studienprogramms. Die Staatsprüfung kann nicht lediglich aus der Verteidigung der Abschlussarbeit bestehen. 2. Die Staatsprüfung kann in mehreren Staatsprüfungsfächern abgelegt werden. 3. Der Student kann zur Staatsprüfung nach Erfüllung der im Studienprogramm festgelegter Verpflichtungen antreten. 4. Den Termin/die Termine der Staatsprüfung bestimmt der Rektor (Dekan) im Einklang mit dem Zeitplan des Studiums. 5. Ist der Student an der Teilnahme an der Staatsprüfung durch wesentliche Umstände verhindert und entschuldigt er sich im vorhinein oder spätestens binnen 5 Tagen nach dem Termin, kann ihm seitens des Rektors ein Ersatztermin für die Staatsprüfung zugeteilt werden. Tritt der Student den Termin unentschuldigt nicht an, oder wird sein Entschuldigungsgrund nicht vom Rektor (Dekan) anerkannt, wird seine Abwesenheit als eine nicht erfolgreich abgelegte Prüfung bewertet. 6. Die Staatsprüfung wird vor einer Prüfungskommission ( Kommission ) durchgeführt. 7. Das Recht, bei einer Staatsprüfung zu prüfen, besitzen Hochschullehrer in den Funktionen von Professoren und Dozenten sowie andere vom zuständigen Wissenschaftsrat genehmigte Fachkräfte. Handelt es sich um Bachelorstudienprogramme, sind zum Prüfen auch Hochschullehrer in der Funktion eines fachlichen Assistenten mit einer Hochschulausbildung des dritten Grades berechtigt. 8. Der Rektor (Dekan) bestimmt im Einklang mit dem Gesetz über Hochschulen die Zusammensetzung der Kommission aus dem Kreise der zum Prüfen berechtigten Personen. Die Kommission besteht aus mindestens vier Mitgliedern. Die Kommission ist beschlussfähig, wenn deren Vorsitzende und mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind. 9. Die Durchführung der Staatsprüfung sowie die Verkündung der Ergebnisse sind öffentlich. Die Beschlussfassung der Kommission über die Ergebnisse der Staatsprüfung erfolgt im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung der Kommission. 10. Einzelne Fächer der Staatsprüfung werden anhand einer Bewertungsskala von A bis FX bewertet. 11. Die Gesamtbewertung der Staatsprüfung ist bestanden mit Auszeichnung, bestanden und nicht bestanden. 12. Mit der Bewertung bestanden mit Auszeichnung wird eine Staatsprüfung dann benotet, wenn der Student in den einzelnen Fächern der Staatsprüfung lediglich mit den Noten A und B bewertet wurde, wobei die Anzahl der Bewertungen mit A nicht kleiner als die Anzahl der Bewertungen mit B zu sein hat. 13. Mit der Bewertung bestanden wird eine Staatsprüfung benotet, wenn der Student die im Absatz 12 festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt, jedoch in keinem der Fächer mit der Note ungenügend (FX) bewertet wurde. 14. Wurde ein Fach im Rahmen der Staatsprüfung mit der Note ungenügend (FX) bewertet, so ist die Gesamtbewertung der Prüfung nicht bestanden. 15. Hat der Student an der Staatsprüfung nicht teilgenommen oder sie nicht bestanden, so kann er zum nächsten Ersatztermin antreten. Der Student wiederholt nur jenen Teil der Staatsprüfung, in dem er mit ungenügend (FX) benotet wurde. Die Staatsprüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Art. 27 Anerkennung von absolvierten Fächern, Übertragung von Punkten und Noten 1. Der Student kann um Anerkennung von absolvierten Fächern, bzw. um Übertragung von 18 hochschule goethe uni bratislava hochschule goethe uni bratislava 19

12 Punkten und Noten ersuchen, falls nicht mehr als 4 Jahre seit ihrem Erlangen vergangen sind. 2. Die absolvierten Fächer, erlangten Punkte und Noten können anerkannt bzw. übertragen werden, falls diese als Pflichtfächer oder Wahlpflichtfächer Bestandteil des Studienprogrammes sind, und durch eine Benotung von A bis E oder eine adäquate Art bewertet worden sind. Im Magisterstudium können die im Rahmen des erfolgreich absolvierten Faches im Bachelorstudium erlangten Punkte nicht anerkannt werden. 3. Über die Anerkennung von Fächern, bzw. die Übertragung von Punkten und Noten entscheidet der Rektor (Dekan) auf Grundlage einer Stellungnahme des Garanten des jeweiligen Faches, wobei sich der Student im Rahmen eines akademischen Jahres Fächer aus einem vorangehenden Studium mit höchstens 50 Punkten unter der Aufrechterhaltung der im Art. 20. Abs. 5 festgelegter Studienbedingungen anerkennen lassen kann. 4. Der Antrag auf Anerkennung von Fächern aus einem vorangehenden Studium wird an den Rektor (Dekan) zu Beginn des akademischen Jahres gestellt. Zum Antrag hat der Student den Syllabus des Faches vorzulegen, in dem er die Punkte und die Benotung erlangt hat. Über die Anerkennung bzw. Nichtanerkennung der Fächer fasst der Rektor (Dekan) einen schriftlichen Beschluss. 5. Die Ablegung eines Faches im Rahmen des Erasmus-Programmes, Teil des EU-Bildungsprogrammes für lebenslanges Lernen (Lifelong Learning Programme), wird ohne Vorlage weiterer Unterlagen anerkannt. das Studium höchstens für die Dauer von zwei Jahren unterbrochen werden, außer es handelt sich um eine Unterbrechung aufgrund einer Karenz, wo die maximale Dauer der Unterbrechung 3 Jahre beträgt. 4. Die Unterbrechung des Studiums wird vom Rektor (Dekan) genehmigt. 5. Der Student, welcher das Studium unterbricht, hört mit dem Tage der Unterbrechung auf, Student zu sein. Der Beschluss über die Unterbrechung des Studiums wird dem Studenten persönlich oder per Post mitgeteilt. 6. Der Student, dessen Studium unterbrochen wurde, ist zur erneuten Einschreibung ins Studium berechtigt. Er wird nach erfolgter Unterbrechung mit dem Tage der Einschreibung wieder zum Studenten. 7. Hat der Student das Studium während des Lehrzeitraumes unterbrochen, gilt die Einschreibung in Fächer nach seinem Wiederantritt nicht als eine erneute Einschreibung. 8. Hat der Student das Studium in einem solchen Teil des akademischen Jahres unterbrochen, in dem keine Lehrtätigkeit stattfindet, werden für ihn alle Punkte und Bewertungen bis zum Tage des Unterbrechungsantrages erfasst. Studienverpflichtungen, für die der Student bis zum Unterbrechungsantrag eine Bewertung FX oder keine Bewertung erlangt hat, gelten bei seinem Wiederantritt als erneut inskribiert. Bei einer erneuten Einschreibung in Fächern wird nach Art. 20 Abs. 2 und 3 vorgegangen. Art. 31 Ausschluss vom Studium Teil II Studium an der internationale unternehmensführung FAKULTÄT Art. 28 Unterbrechung des Studiums 1. Der Student kann das Studium auf Grundlage seines schriftlichen Antrages in der Regel für einen ganzheitlichen Teil des Studiums (Semester, Jahr) unterbrechen. 2. Ohne Angabe von Gründen kann der Student das Studium höchstens für die Dauer eines Jahres unterbrechen. 3. Sind die Gründe des Unterbrechens gesundheitlicher oder wesentlicher privater Art, kann Der Student wird vom Studium ausgeschlossen: a) wenn er die aus dem Studienprogramm, der Studienordnung der GUNI oder der Studienordnung der Fakultät hervorgehenden Anforderungen oder Verpflichtungen nicht erfüllt; der Student kann auch wegen Verletzung der Verpflichtungen laut Art. 13 Abs. 3 c ausgeschlossen werden, b) falls ihm auf Grundlage eines Disziplinarverstoßes ein Studienausschluss laut 72 Abs. 2 c des Gesetzes über Hochschulen auferlegt wurde. 20 hochschule goethe uni bratislava hochschule goethe uni bratislava 21

13 FAKULTÄT unser leitbild Internationale Unternehmensführung Die Wirtschaft ist und bleibt die Grundlage prosperierender Gesellschaften. Von ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer kreativen Energie und ihrer Wandelbarkeit in einer immer vielschichtiger und unübersichtlicher werdenden Welt hängt die Stabilität ganzer Länder ab. Welthandel ist vor diesem Hintergrund ein Studiengang von zentraler Bedeutung: Längst lösen sich nationale Grenzen auf und ganze Volkswirtschaften verflechten sich zu einer dynamischen Strömung mit vielen Wechselbeziehungen. Der Studiengang verschafft den Studierenden einen profunden Ein- und Überblick in die Thematik und bereitet sie auf die Herausforderungen der globalisierten Welt vor. Ohne internationale Kompetenz ist eine moderne Unternehmensführung heutzutage praktisch nicht mehr denkbar. Bratislava ist dabei mit seinen vielen internationalen Konzernen ein sehr interessanter Ort, um in die global vernetzte Wirtschaft einzutauchen. 22 hochschule goethe uni bratislava hochschule goethe uni bratislava 23

14 MAGISTER Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten allgemeines Die Studierenden erhalten eine fundierte betriebswirtschaftliche Ausbildung mit Blickpunkt auf die globalen Einflüsse der strategischen Unternehmensführung. Der Studiengang vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, wie strategisch bedeutende Märkte erschlossen werden, um den Unternehmenserfolg zu gewährleisten. Die Absolventinnen und Absolventen sind wirtschaftswissenschaftliche Allrounder, die über Fachwissen aus den wichtigsten betrieblichen Funktionsbereichen verfügen. Das Studium zielt darauf ab, Studierende auf eine Führungsrolle in einem internationalen Unternehmen vorzubereiten und allen Anforderungen des globalen Managements gerecht zu werden. Neben ihrer Fachkompetenz zeichnen sie sich durch interkulturelle Kompetenz aus. Sie sind qualifiziert, in allen relevanten Tätigkeitsfeldern der Privatwirtschaft eine Führungsaufgabe ausüben zu können und das erworbene Wissen in praktische Management-entscheidungen umzusetzen. Berufliche Tätigkeitsfelder finden die Absolventinnen und Absolventen vor allem in den Bereichen Internationales Management, Marketing, Finanz- und Rechnungswesen. Zulassungsbedingungen 1. Allgemeine Voraussetzungen Abschluss eines facheinschlägigen Bachelorstudiums Fremdsprachenkenntnisse in Deutsch und Englisch 2. Aufnahmeverfahren In einem Aufnahmegespräch werden die Kenntnisse des Bewerbers in dem Studienfach auf dem Niveau der I. Stufe überprüft. In einem Motivationsgespräch sollen die Voraussetzungen des Bewerbers für das Studium der II. Stufe, seine Fähigkeiten für Arbeit und Wirkung im wirtschaftlichen Umfeld einschließlich sprachlicher Voraussetzungen für die schriftliche und mündliche Kommunikation im Fach, näher kennengelernt werden. Sprache Der Unterricht verläuft primär in deutscher Sprache. Bewerbungsfrist Ende Mai Formular auf Aufnahmeprüfungen Internationale Unternehmensführung Studiendauer 2 Jahre Zielgruppe Personen mit Vorkenntnissen in Betriebswirtschaft, die ihr Fachwissen vertiefen wollen. Ziele und Schwerpunkte In diesem Studiengang vertiefen die Hochschülerinnen und Hochschüler mit betriebswirtschaftlichen Vorkenntnissen das notwendige Wissen über Finanzen, Personalführung, Organisation und Marketing sowie über moderne Führungskonzepte. Die Studienneulinge festigen das theoretische Fundament und lernen, wie sie das theoretische Rüstzeug in praktische Managemententscheidungen umwandeln können. Es werden alle wichtigen Themen der Betriebswirtschaft behandelt, die insbesondere für Führungskräfte und Führungsnachwuchs aus dem technischen und kaufmännischen Bereich von Relevanz sind. Besonderer Wert wird auf den internationalen Bezug gelegt. Der Studiengang vermittelt allgemeines betriebswirtschaftliches Wissen mit Hinblick auf die Nutzung der sich entwickelnden globalen Wirtschaft. Die internationale Ausrichtung des Studiengangs zielt darauf, die Aktivitäten außerhalb der Heimat erfolgreich ausüben zu können und das Risiko bei der Ausübung der komplexen, internationalen Aufgaben abschätzen und bewältigen zu können. Er verschafft den Studierenden in den Bereichen Weltwirtschaft und Welthandel einen profunden Ein- und Überblick mit Fokussierung auf die daraus erwachsenden Führungsaufgaben in privatwirtschaftlich geführten Unternehmen, weil ohne internationale Kompetenz eine moderne Unternehmensführung heutzutage praktisch nicht mehr denkbar ist. 24 hochschule goethe uni bratislava hochschule goethe uni bratislava 25

15 Studienplan Magister Vollzeitstudium Studienprogramm: Unternehmen in der Weltwirtschaft Studienfach: Internationale Unternehmensführung Studienform: Vollzeitstudium Anzahl der Lehrveranstaltungen im Plan: Semesterwochenstunden FACH FACHTYP ECTS Strategisches Management Pflichtfach 6 2/2 TP Internationales Marketing Pflichtfach 7 2/2 TP Internationale Finanzen und Finanzmärkte Pflichtfach 7 2/2 TP Europäisches Arbeitsrecht Pflichtfach 6 2/2 TP Modul I: Präsentationstechniken Handelsprotokoll Diplomatisches Protokoll Wahlpflichtfach Student wählt eines von den Fächern im Modul I aus 4 -/4 P Internationales Finanzmanagement Pflichtfach 6 2/2 TP Europäische Verbraucherpolitik Pflichtfach 6 2/2 TP Operationen im Außenhandel Pflichtfach 6 2/2 TP Internationale Steuerberatung Pflichtfach 4 2/2 T Diplomseminar Pflichtfach 4 -/2 T Fremdsprachenblock: Englische Sprache III Französische Sprache III Spanische Sprache III Wahlpflichtfach Student wählt eine Fremdsprache aus Semesterwochenstunden und Leistungsnachweise 1. Jahrgang 2.Jahrgang WS SS WS SS 4 -/4 P Internationaler Transport und Logistik Pflichtfach 6 2/2 TP Unternehmerische Ethik Pflichtfach 5 -/4 T Europäisches Handelsrecht Pflichtfach 6 4/- P Internationales Personalmanagement Pflichtfach 6 2/2 TP Fachpraktikum Pflichtfach 3 2 Monate Diplomprojekt Pflichtfach 4 -/4 T Internationale Wirtschaftsinstitution Pflichtfach 6 2/2 TP Unternehmenskultur Pflichtfach 5 2/2 TP Modul II: Wirtschaftsgeographie - Regional Wirtschaftsgeographie - Asien Wirtschaftsgeographie - Lateinamerika Wahlpflichtfach Student wählt eines von den Fächern im Modul II aus 4 2/2 TP Abschlussarbeit (Diplomarbeit) Pflichtfach 15 -/8 T Anzahl Lehrveranstaltungen (Stunden) Gesamtzahl ECTS Anmerkung: 2/2 TP bedeutet 2 Vorlesungsstunden pro Woche und 2 Seminarstunden pro Woche, Leistungsnachweis: Test* (T) und Prüfung (P); -/4 T bedeutet 4 Seminarstunden pro Woche, Leistungsnachweis: Test* (T). * in Abhängigkeit vom Professor oder Anwesenheitspflicht Studienplan Magister berufsbegleitendes Studium Studienprogramm: Unternehmen in der Weltwirtschaft Studienfach: Internationale Unternehmensführung Studienform: berufsbegl. Studium Anzahl der Lehrveranstaltungen im Plan: Semesterstunden FACH FACHTYP ECTS Strategisches Management Pflichtfach 6 20 TP Internationales Marketing Pflichtfach 7 20 TP Internationale Finanzen und Finanzmärkte Pflichtfach 7 20 TP Europäisches Arbeitsrecht Pflichtfach 6 20 TP Modul I: Präsentationstechniken Handelsprotokoll Diplomatisches Protokoll Wahlpflichtfach Student wählt eines von den Fächern im Modul I aus 4 16 TP Internationales Finanzmanagement Pflichtfach 6 20 TP Europäische Verbraucherpolitik Pflichtfach 6 20 TP Operationen im Außenhandel Pflichtfach 6 20 TP Internationale Steuerberatung Pflichtfach 4 20 T Diplomseminar Pflichtfach 4 24 T Fremdsprachenblock: Englische Sprache III Französische Sprache III Wahlpflichtfach Student wählt eine Fremdsprache au Semesterstunden und Leistungsnachweise 1. Jahrgang 2.Jahrgang WS SS WS SS 4 16 TP Internationaler Transport und Logistik Pflichtfach 6 20 TP Unternehmerische Ethik Pflichtfach 5 20 T Europäisches Handelsrecht Pflichtfach 6 20 TP Internationales Personalmanagement Pflichtfach 6 20 TP Fachpraktikum Pflichtfach 3 2 Monate Diplomprojekt Pflichtfach 4 24 T Internationale Wirtschaftsinstitution Pflichtfach 6 20 TP Unternehmenskultur Pflichtfach 5 20 TP Modul II: Wirtschaftsgeographie - Regional Wirtschaftsgeographie - Asien Wirtschaftsgeographie - Lateinamerika Wahlpflichtfach Student wählt eines von den Fächern im Modul II aus 4 16 TP Abschlussarbeit (Diplomarbeit) Pflichtfach T Anzahl Lehrveranstaltungen (Stunden) Gesamtzahl ECTS Anmerkung: 20 TP bedeutet 20 Stunden der Konsultationen mit Lehrenden pro Semester, Leistungsnachweis: Test* und Prüfung. Obligatorisches Praktikum erfolgt in Blocks. * in Abhängigkeit vom Professor oder Anwesenheitspflicht MAGISTER 26 hochschule goethe uni bratislava hochschule goethe uni bratislava 27

16 Kontakte und ansprechpersonen Beauftragter Rektor Univ. Prof. DDr. Peter Linnert Prorektorin für Lehrgangsplanung und pädagogische Angelegenheiten PaedDr. Lucia Rákayová, PhD. Prorektor für Wissenschaft und Forschung Univ. Prof. DDr. Peter Bendixen Prorektor für kaufmännische Angelegenheiten Univ. Prof. MMag. DDr. Wolfgang A. Wiesner, PhD. Prorektor für internationale Beziehungen Mag. Dr. Michael Linnert, MBA Quästor PhDr. Peter Slivka Telefon: peter.slivka@guni.sk Sitz der Hochschule Hochschule Goethe Uni Bratislava Radlinského Bratislava Telefon: Standort: 2. Stock, Block C, Büro Nr info@guni.sk Wissenschaftlicher Koordinator JUDr. Mgr. Juraj Hocman, MA, PhD. Telefon: juraj.hocman@guni.sk Leiterin der Studienabteilung Ing. Simona Priecelová Telefon: simona.priecelova@guni.sk Marketing & PR Mgr. Dušan Dúbravský Telefon: dusan.dubravsky@guni.sk Impressum Titel Studienwegweiser für das Studienjahr 2013/1014 internationale Unternehmensführung Redaktion Mgr. Dušan Dúbravský Medieninhaber Hochschule Goethe Uni Bratislava Radlinského 9, Bratislava Umfang 28 Seiten Grafik MEMOdesign.at Fotos Fotolia.at; Slowakische Zentrale für Tourismus; Hochschule Goethe Uni Bratislava Auflage 1. Auflage, 2013 Nachbestellungen info@guni.sk 28 hochschule goethe uni bratislava

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