5. Sitzung vom 27. März 2012 INHALTSVERZEICHNIS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "5. Sitzung vom 27. März 2012 INHALTSVERZEICHNIS"

Transkript

1 GEMEINDERAT 5. Sitzung vom 27. März 2012 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Initiative Änderung BZO Gebiet Langfuren - Auflage- und Anhörungsverfahren Erneuerung EDV-Netzwerk Gemeinde- und Schulverwaltung - Kredit Fr Stiftung Albisbrunn - Neubau Turnhalle Beitragsgesuch - Zusicherung Fr. 10' Rechnung Pol. Gemeinde Abnahme / Antrag an die Gemeindeversammlung Klein- und Mittelverkaufspatent - Reppisch Märt - Patentinhaber Peter Wäch, Wettswil Geographisches Informationssystem (GIS) - Ablösung durch WebGIS - Kredit Fr. 30' Aufnahme Jean-Jacques Gorlero in Jagdgesellschaft Stallikon Uetliberg - Zustimmung Meteorwasserkonzept Sellenbüren - Kanal "Rainpark" Kreditabrechnung - Genehmigung Langfurenstrasse - Verkehrsberuhigung - Einbau Berliner Kissen - Festsetzung nach StrG Postautolinie Verlängerung Versuchsbetrieb - Kredit Fr. 560' Antrag an GV

2 Bauplanung, Natur- und Heimatschutz B1 Ortsplanung B1.4 Gesamtplan, Leitbild B1.4.6 Initiative Änderung der Bau- und Zonenordnung im Gebiet Langfuren - Auflage- und Anhörungsverfahren Von Martin Brugger, Holger Feurer, Carl Mikic und Theophil Weber (Initiativkomitee, c/o IG Langfuren) ist am die Initiative Änderung der Bauund Zonenordnung im Gebiet Langfuren zur Behandlung gemäss Art. 9 der Gemeindeordnung eingegangen. Die in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs eingereichte Initiative enthält folgende Anträge: 1. Es seien die Grundstücke Kat.-Nrn und 1268 ( Langfuren ) von der Wohnzone W2/35 in die Wohnzone W2/30 umzuzonen. 2. Es sei Ziffer BZO [neu] dahingehend zu ändern, dass die Umsetzung der Gestaltungsplanziele nicht auch mit Arealüberbauungen im Sinne von 71 PBG nachgewiesen werden kann (Streichung des Passus: oder ersatzweise Arealüberbauungen gemäss Ziff. 9.1 BZO [neu] ). Zur Begründung der Initiative führen die Initianten aus, dass die Parzellen Langfuren (Kat. Nrn und 1268), welche sich zwischen Stallikon Dorf, Weid und Aegerten befinden, gemäss aktuellem Zonenplan der Wohnzone W2/35 zugewiesen sind, was zur Folge hat, dass bereits nach der Regelbauweise vier-, mit einer Arealüberbauung sogar fünfgeschossige Gebäude gebaut werden könnten. Da eine Überbauung bei maximal möglicher Ausnutzung ein beträchtliches Ausmass erreicht, sind die Initianten besorgt, dass eine solche den vorhandenen ländlichen Dorfcharakter von Stallikon zerstört und keinesfalls einen guten ortsbaulichen Übergang zur Kernzone Dorf, zur obenliegenden Überbauung Weidsicht sowie zum feingliedrigen Ortsteil Aegerten aufweist, was nach Ziffer der von der Gemeindeversammlung vom beschlossenen Bau- und Zonenordnung (BZO neu ) verlangt wird. Dies macht deutlich, dass das geltende Recht zu grosse Baumöglichkeiten vorsieht, bzw. der Gemeinderat nicht gewillt ist, das geltende Recht konsequent durchzusetzen. Eine Revision der Bau- und Zonenordnung ist damit unerlässlich, um das Ortsbild vor zu voluminösen, ortsuntypischen Überbauungen zu bewahren. Mit einer Umzonung ist gewährleistet, dass auch mit Arealüberbauungen nur noch zwei Vollgeschosse realisiert werden könnten. Weiter soll die Einhaltung der Gestaltungsplanziele nicht auch mit einer Arealüberbauung nachgewiesen werden können, sondern ausschliesslich mit einem Gestaltungsplan, zu dem sich die Bevölkerung im Rahmen ihrer gesetzlichen Mitwirkungsrechte äussern kann.

3 Der Gemeinderat erklärte mit Beschluss vom die Initiative für ungültig, da sie gegen den in Art. 21 Abs. 2 Raumplanungsgesetz (RPG, AS 700) verankerten Grundsatz der Planbeständigkeit und somit gegen übergeordnetes Recht verstösst. Mit Beschluss vom hiess der Bezirksrat den von den Initianten erhobenen Rekurs gegen die Ungültigkeitserklärung gut und erklärte die Initiative für gültig. Der Gemeinderat verzichtete am auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht Kanton Zürich und gab den zuständigen Stellen den Auftrag, die Unterlagen für das Auflage- und Anhörungsverfahren vorzubereiten. Die Unterlagen liegen nun vor, und die Initiative Änderung der Bau- und Zonenordnung im Gebiet Langfuren kann nunmehr zuhanden des - parallel zur Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung stattfindenden - Auflage- und Anhörungsverfahrens gemäss 7 Planungs- und Baugesetzes (PBG, LS 700.1) verabschiedet werden. Es ist vorgesehen, die Initiative den Stimmbürgern an der Gemeindeversammlung vom (Aktivierung Reservedatum) vorzulegen. Der Gemeinderat beschliesst: 1. Die Initiative von Martin Brugger, Holger Feurer, Carl Mikic und Theophil Weber (Initiativkomitee, c/o IG Langfuren) zur Änderung der Bau- und Zonenordnung im Gebiet Langfuren vom wird zuhanden des Auflage- und Anhörungsverfahrens gemäss 7 Planungs- und Baugesetzes (PBG, LS 700.1) verabschiedet. 2. Die Unterlagen werden vom bis öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist kann sich jedermann zum Planinhalt schriftlich äussern ( 7 Abs. 2 PBG). Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden ( 7 Abs. 3 PBG). Die amtliche Publikation erfolgt am im kantonalen Amtsblatt, im Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern und auf der Gemeindehomepage. 3. Den nach- und nebengeordneten Planungsträgern werden die Unterlagen zur (freigestellten) Mitwirkung im Sinne von 7 Abs.1 PBG zugestellt. 4. Die Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Raumentwicklung, wird um baldmöglichste Vorprüfung der Initiative ersucht.

4 Datenverarbeitung D1 Einführung, Organisation, Programmierung D1.2 EDV-Netzwerk Gemeinde- und Schulverwaltung Erneuerung - Rahmenkredit Fr Das bestehende EDV-Netzwerk (Windows XP) der Gemeindeverwaltung wurde im Frühjahr 2008 angepasst (GRB Nr. 26 vom ), wobei es sich um eine punktuelle Erneuerung handelte. Die überdurchschnittliche steigende Komplexität der verschiedenen Fachapplikationen sowie das zunehmende Datenvolumen stellen in den letzten Jahren je länger je mehr sehr grosse Anforderungen an die eigene EDV-Infrastruktur. Dies führt bei den PC-Arbeitsplätzen zu regelmässigen Kapazitätsengpässen und Störungen. Des Weiteren sind noch veraltete Hardwaregeräte in Betrieb, die aus Kostengründen bei den letzten Revisionen nicht ausgewechselt worden sind, die mit der neuen Software (Win 7) nicht mehr kompatibel sind. Bei der Schulverwaltung treten seit geraumer Zeit Störungen und Verbindungsschwierigkeiten auf, die den Ablauf des Schulverwaltungsbetriebes übermässig behindern. Im August 2011 wurden im Hinblick auf die EDV-Umstellung die UKV-Verkabelung im Gemeindehaus ausgewechselt (vgl. GRB Nr. 70 vom ). Damit sind die Voraussetzungen für die Gesamterneuerung der EDV erfüllt. Der EDV-Lieferant (Cadd-Line Products AG, Freienbach) wurde beauftragt, den Ist-Zustand zu analysieren und eine Offerte für die Gesamterneuerung der EDV-Infrastruktur (Server/Arbeitsplätze) der Gemeinde- und der Schulverwaltung einzureichen. Die Arbeitsplätze werden nach neuester Technik als Terminal-Arbeitsplätze installiert und der Rack im Serverraum ausgetauscht. Des Weiteren werden ein Outlook-WebAccess und ein VPN-Zugang erstellt. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, sich von zu Hause oder von einem PC ausserhalb der Gemeindeumgebung (z.b. TaSS und später Werkhof) zum Terminal- Server sicher zu verbinden. Kreditierung Die Microsoft Software-Lizenzen werden zu günstigen Konditionen direkt bei der KDMZ erworben. Es sind folgende Kosten (inkl. MwSt. und nach Abzug der Rabatte und Sonderkonditionen) zu erwarten. - Cadd-Line Products AG (Hardware und Installation) Fr. 131' KDMZ (Lizenzkosten Microsoft/Adobe-Software) Fr. 21' Elektroinstallationen / Spezialsoftware Fr. 7' Total, inkl. MwSt Fr. 160' =============

5 Terminplan: - Lieferung der Hardware (Gemeinde) Montag, Vorbereitungsarbeiten/Tests (Gemeinde) Umstellungstag und Inbetriebnahme Montag, Die bestehende EDV-Anlage wurde durch die Cadd-Line Products AG geliefert. Die kompetenten und zuverlässigen Dienstleistungen dieses "VRSG- und LEUnet-erprobten" Anbieters haben in der Vergangenheit sehr überzeugt und gewährleisten die erforderliche Betriebssicherheit zu einem günstigen Preis rund um die Uhr. Der Gemeinderat beurteilt die Umsetzung des Projektes als notwendig. Die Realisierung soll im Sommer 2012 erfolgen. Budgetiert sind dafür Fr (020.16/217.16). Die erforderliche Beschaffung einer neuen EDV-Anlage dient dem Ersatz einer den technischen Anforderungen nicht mehr genügenden, betriebsnotwendigen Anlage der Gemeindeverwaltung. Diese Investitionen gelten nach Lehre und Rechtssprechung als gebundene Ausgaben im Sinne 121 Gemeindegesetz (GG, LS 131.1), vgl. Thalmann zu 121, S Die Bewilligung des erforderlichen Kredites liegt in der Kompetenz des Gemeinderates. Der Gemeinderat beschliesst: 1. Für die EDV-Ersatzbeschaffung von Hardware, Software und Betriebssystem der Gemeinde- und Schulverwaltung wird im Sinne der Erwägungen als gebundene Ausgabe ein Rahmenkredit von Fr. 160' zulasten der Investitionsrechnung 2012 bewilligt. 2. Gemeindepräsident und Gemeindeschreiber werden ermächtigt, gestützt auf die entsprechenden Anträge und im Rahmen des verfügbaren Kredites, die erforderlichen Auftragsbestätigungen zu unterschreiben. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Umstellung für Montag, (letzte Sommerferien-Woche) geplant ist. Die Vorbereitungsarbeiten finden bereits ab anfangs Juli 2012 statt.

6 Finanzen F4 Gemeindebeiträge F4.7 Stiftung Albisbrunn, Hausen am Albis - Neubau Turnhalle Beitragsgesuch - Zusicherung Fr. 10' Mit Brief vom reicht die Stiftung Albisbrunn, Hausen am Albis, zuhanden der Gemeinderäte der Bezirksgemeinden ein Spendengesuch ein. Dabei geht es um einen Beitrag an den Neubau einer Turnhalle auf dem Areal der Stiftung. Auszugsweise ist im Spendengesuch folgendes formuliert: "Die Stiftung Albisbrunn ein offenes, sozialpädagogisches Jugendheim für Jugendliche in Entwicklungskrisen. Im Albisbrunn leben insgesamt 24 Sekundarschüler und 32 Lernende junge Männer im Alter zwischen 13 und 22 Jahren. Die Einweisung der Jugendlichen erfolgt durch Schul-, Vormundschafts- oder Sozialbehörden, sowie durch Jugendsekretariate und Jugendanwaltschaften. Ziel und Auftrag der Stiftung Albisbrunn ist es, Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, ihnen die Möglichkeit zu bieten den Schulabschluss der Volksschule und/oder intern eine Berufsausbildung zu absolvieren. Sie werden gefördert und ausgebildet durch ein interdisziplinäres Team, bestehend aus den Bereichen Sozialpädagogik, Schule, Produktions- und Ausbildungsbetriebe, Therapie und den zentralen Diensten der Verwaltung. Jugendliche brauchen für eine gesunde Entwicklung Erfolgserlebnisse, Momente der Bestätigung, dass sie etwas können. Das geschieht im Albisbrunn intensiv im Sportunterricht, welcher in der pädagogischen Arbeit eine grosse Rolle spielt. In diesem Zusammenhang nimmt die Turnhalle eine zentrale Funktion ein. Sei dies für den obligatorischen Sportunterricht der Volks- und Berufsschule, oder bei der sinnvollen Freizeitgestaltung an Abenden und Wochenenden. Das Motto lautet hier: Fordern und Fördern. Die Turnhalle der Stiftung Albisbrunn ist veraltet und weist sowohl bauliche, als auch sicherheitstechnische und hygienische Mängel auf. Der Stiftungsrat hat auf Grund einer Machbarkeitsstudie entschiede, die Halle neu zu bauen. Das Bauprojekt umfasst die eigentliche Turnhalle, sowie einen Annexbau für Freizeit und Fitness. Die Finanzierung des Annexbaus ist gesichert durch Mittel der Stiftung in Form einer Hypothek. Die Finanzierung der eigentlichen Turnhalle ist nicht gesichert. Neben Beiträgen von Bund und Kanton, sowie einer nochmaligen Erhöhung der Hypothek bleibt eine Finanzierungslücke von CHF 1,75 Mio., welche die Stiftung Albisbrunn mit Spenden und Zuwendungen zu decken hofft.

7 Im September 2011 hat uns der Gemeinderat Hausen eine Spende über Fr. 70' zugesichert. Gleichzeitig wurde die Baubewilligung durch die Gemeinde und Kanton erteilt. Der Gemeinderat Hausen setzt damit ein deutliches Zeichen, dass das Projekt auch in der Gemeinde gut verankert ist und dass die Gemeinde Hausen an das Projekt und die Institution glaubt. Wir würden uns daher ausserordentlich freuen, wenn die Solidarität aller Ämtler Gemeinden spielen würde und diese das Albisbrunn, als landesweit anerkannte Institution der Jugendhilfe, innerhalb der von uns lancierten "Gemeinde- Spendenkampagne" ebenfalls mit einem einmaligen Beitrag in Form eines Beitrags von Fr pro Einwohner unterstützen könnten." Der Bezirks-Gemeindepräsidentenverband (Bezirks-GPV) hat an seiner Sitzung vom von der Stiftung Albisbrunn Ruedi Jans, Gesamtleiter, und Toni Schönbächler, Leiter Schul- und Berufsbildung (Kampagnenleiter), eingeladen und sich das Projekt vorstellen lassen. Mehrheitlich (9 von 13 Stimmen) empfiehlt der Bezirks-GPV den Gemeinden, das Beitragsgesuch zu unterstützen. Zweifellos kann die Gemeinde Stallikon nicht im gleichen Mass von der Turnhalle profitieren, wie dies die Standortgemeinde Hausen am Albis kann. Trotzdem wird das Gesuch seitens des Gemeinderates im Sinne einer Solidaritätsaktion positiv beantwortet. Zulasten des E. Zimmermann-Fonds soll ein Beitrag von Fr. 10' zugesprochen werden. Im Voranschlag 2012 sind keine Finanzmittel für diese Beitragsaktion eingestellt. Dies ist insofern von untergeordneter Bedeutung, als dass die Auszahlung erst im kommenden Jahr anfallen und eine fristgerechte Budgetierung für 2013 möglich sein wird. In Bezug auf das eigentliche Bauprojekt und die Termine wird auf die Detailunterlagen verwiesen, welche dem Beitragsgesuch beiliegen. Der Gemeinderat beschliesst: 1. Entsprechend dem Gesuch vom wird der Stiftung Albisbrunn an den Neubau der Turnhalle, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Voranschlages 2013 durch die Gemeindeversammlung, ein Gemeindebeitrag von Fr zulasten des E. Zimmermann-Fonds zugesichert. 2. Die Stiftung Albisbrunn wird eingeladen, nach dem , unter Berufung auf diesen Beschluss, beim Gemeinderat den unter Ziffer 1 zugesicherten Beitrag in Rechnung zu stellen. 3. Die Finanzverwaltung wird beauftragt, den Beitrag ins Budget 2013 aufzunehmen.

8 Finanzen F4 Rechnungsführung F4.8 Rechnungen, Nachtragskredite F4.8.5 Rechnung Politische Gemeinde Abnahme Antrag an die Gemeindeversammlung Nach vorgenommener Prüfung kann die von der Verwaltung vorgelegte Jahresrechnung 2011 der Politischen Gemeinde, einschliesslich der Sonderrechnungen, mit den Begründungen zu den Abweichungen vom Voranschlag, genehmigt werden. E r w ä g u n g e n a) Der Abschluss der laufenden Rechnung präsentiert sich im Überblick und im Vergleich mit dem Vorjahr wie folgt: Rechnung Budget Rechnung Aufwand ordentlich 15'674' '240' '758' zus. Abschreibungen Aufwand 15'674' '240' '758' Ertrag 15'573' '179' '298' Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss 101' ' ' Statt des budgetierten Aufwandüberschusses von Fr. 60' wird ein Aufwandüberschuss von Fr. 101' ausgewiesen. Die Jahresrechnung 2011 schliesst damit um Fr. 40' schlechter ab als budgetiert. Zum Rechnungsergebnis tragen mehrere Faktoren bei: höhere Kosten für Soziale Wohlfahrt und Verkehr, tiefere Ausgaben für Behörden und Verwaltung sowie für Spital. Der markant tiefere Steuerertrag konnte durch den Verkauf von Finanzvermögen mit Buchgewinnen etwas abgefangen werden. Insgesamt liegt das Ausgaben-, wie ebenfalls das Ertrags-Volumen im Rahmen des Voranschlags. Wasserwerk, Abwasser- und Abfallbeseitigung sind eigenwirtschaftlich geführte Gemeindebetriebe. Der Betrieb Wasserwerk schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 139' ab. Beim Abwasser können die Reserven um Fr. 50' aufgestockt werden. Zum Ausgleich der Rechnung Abfallbeseitigung können dem Spezialfinanzierungskonto Fr. 102' gutgeschrieben werden; budgetiert war ein Ertragsüberschuss von Fr. 13'

9 b) Die Abschlüsse der Investitionsrechnungen präsentieren sich wie folgt: 1. Verwaltungsvermögen Rechnung Budget Rechnung Ausgaben 3'161' '376' '595' Einnahmen 378' ' ' Nettoinvestitionen 2 782' '826' ' Die gegenüber dem Budget tieferen Nettoinvestitionen sind vor allem auf zeitlich verschobene Investitionen zurückzuführen. Die ordentlichen Abschreibungen des Verwaltungsvermögens betragen Fr. 1'216' Per Ende Rechnungsjahr verbleibt ein Restbuchwert an Verwaltungsvermögen von Fr. 10'489' Im Vergleich mit dem Vorjahr ist der in den nächsten Jahren weiter abzuschreibender Buchwert um Fr. 1'566' höher. 2. Finanzvermögen Rechnung Budget Rechnung Ausgaben 526' ' Einnahmen 942' ' Nettoveränderung 415' ' c) Die Bilanz weist Aktiven und Passiven von Fr. 25'219' aus. Durch den Fehlbetrag der laufenden Rechnung verringert sich das Eigenkapital per um Fr. 101' auf Fr. 15'518' d) Begründungen für die notwendigen Nachtragskredite gegenüber dem Voranschlag und zu den übrigen Mehr- oder Mindereinnahmen, bzw. - ausgaben von wesentlicher Bedeutung: Laufende Rechnung 0 Behörden und Verwaltung Minderaufwand Fr. 124'903 Bei den Entschädigungen RPK/Wahlbüro, Gemeinderat, Dienstleistungen Dritter, Betriebsmaterial und Spesen, sind gegenüber dem Budget begründete Mehrkosten angefallen. Wegen eindringender Feuchtigkeit fällt beim Liegenschaftenunterhalt "altes Gefängnis" und "Feuerwehrlokal Buchenegg" unvorhersehbarer, im Budget nicht in dieser Höhe disponierter Aufwand für Unterhalt an. Auf der Ertragsseite sind die Gebührenerträge und die internen Verrechnungen beim Personal- und Sachaufwand höher als angenommen.

10 1 Rechtsschutz und Sicherheit Mehraufwand Fr. 24'613 Beim Aufwand entfallen zunächst rund Fr. 79' Mehrausgaben bei der Nachführung des Vermessungswerkes, Sicherheitsdienst, Polizei und Anteil des Personalaufwandes an. Höhere Gebührenerträge bei der Einwohnerkontrolle, sowie Minderausgaben beim regionalen Zivilstandsamt Affoltern und dem regionalen Betreibungsamt Bonstetten, Übersichtplan, Expertisen und Registerharmonisierung federn diese Mehrkosten etwas ab. Der Anteil am Zweckverband Feuerwehr Unteramt beträgt Fr. 143' Bildung Mehraufwand Fr. 53'351 Die Jahresrechnung 2011 weicht lediglich 1.7 % vom eingegebenen Budget ab, obwohl die Anzahl Schulkinder im letzten Jahr markant zugenommen hat. Die gestiegene Kinderzahl hat zur Folge, dass eine Klasse mehr eingerichtet werden musste und sorgt bei den Lohnkosten der Lehrpersonen (reguläre Lehrkräfte sowie für den Deutschunterricht fremdsprachiger Kinder) für einen Mehraufwand von insgesamt Fr. 181' Die Ausgaben für Schulmaterial, Klassenlager, Schulreisen und die Beiträge an die Musikschule erhöhen sich und tragen insgesamt zur Budgetüberschreitung von Fr. 28' bei. Im Gegenzug erhöhen sich die Staatsbeiträge an die Schule um Fr. 22' Bei den Personalaufwendungen, Weiterbildungen, Klassenkrediten und Honoraren an Drittpersonen wird gespart und Minderausgaben von Fr. 20' erreicht. Viele der neu zugezogenen Schulkinder beanspruchen die schulergänzenden Tagesstrukturen, was zu einer markant höheren Auslastungsziffer führt. Der Gemeindebeitrag fällt entsprechend um Fr. 14' niedriger aus als budgetiert. Nachdem in Wettswil die Einführung der Schulsozialarbeit vom Souverän abgelehnt wurde, kann diese auch in Bonstetten und Stallikon nicht eingerichtet werden. Die dafür budgetierten Fr. 45' werden folglich nicht beansprucht. Minderausgaben bei den Beiträgen an Zweckverbände und Sonderschulen in der Höhe von Fr. 26' sowie ein bewusster Umgang mit den finanziellen Ressourcen in vielen Bereichen (insgesamt Minderausgaben von Fr. 17'000.--) tragen zusätzlich zur letztlich fast ausgeglichenen Rechnung bei. 3 Kultur und Freizeit Minderaufwand Fr. 3'615 In der Schul- und Gemeindebibliothek musste die Abwaschmaschine ersetzt werden. Der Beitrag an den Anzeiger Bezirk Affoltern beträgt Fr. 28' Der Kostenanteil für den Betrieb des Fussballplatzes "Moos" fällt infolge späterer Inbetriebnahme rund Fr. 9' tiefer aus als budgetiert.

11 4 Gesundheit Minderaufwand Fr. 436'058 Ab 2008 ist Stallikon zu je 50 % der Spitalregion Zürich und dem Spital Affoltern zugeteilt. Streitpunkte sind noch die verrechnete Verzinsung von 3,7 % und die Abschreibungen. Der provisorische Beitrag 2011, inkl. Rückzahlung 2010 an die Spitalregion Zürich beträgt Fr. 227' Bedingt durch die Neuzuteilung erfolgen vom Spital Affoltern Rückzahlungen. Die vorläufige Abrechnung des Spital Affoltern an das Defizit 2011 sowie Korrekturen der Vorjahre ergeben eine Rückzahlung von Fr. 153' Die Sockelbeiträge an stationäre Aufenthalte von Gemeindeeinwohnern in Halbprivat- und Privatabteilungen von öffentlichen Spitälern belaufen sich auf Fr. 310' Mit dem geänderten Bundesgesetz über die Krankenversicherung und dem neuen kantonalen Pflegegesetz wurde per die Finanzierung der Pflege neu geregelt. Neben den Krankenversicherungen und den Patient/innen müssen neu die Wohngemeinden einen erheblichen Teil der Pflegekosten übernehmen. Im Zeitpunkt der Budgetierung des Jahres 2011 waren das Kantonale Pflegegesetz und die entsprechende Verordnung noch nicht verabschiedet, weshalb diese Positionen nicht veranschlagt werden konnten. Die Kosten betragen Fr. 213' Der Gemeindeanteil des Spitexvereins Knonaueramt Nord-West sowie die Pflegekosten der ambulanten Krankenpflege betragen zusammen Fr. 153'055.35, budgetiert waren Fr. 112' Die Erhöhung ist vor allem auf die um 70 % höhere Anzahl Pflegestunden zurückzuführen. 5 Soziale Wohlfahrt Mehraufwand Fr. 78'607 Krankenversicherung: Die Mehrkosten bei der Sozialhilfe und die grosse Fallzunahme bei den Zusatzleistungen haben im Bereich der Krankenversicherung zu einem höheren Aufwand und entsprechend höheren Staatsbeiträgen beim Ertrag geführt (Netto-Mehraufwand Fr. 9'000.--). Zusatzleistungen zur AHV/IV: Die Gemeinde Stallikon wies in der Vergangenheit im Vergleich mit anderen Gemeinden eine relativ geringe Anzahl Bezüger/innen von Zusatzleistungen auf. Im Jahr 2011 wird eine starke Fallzunahme, sowohl bei den Alters- und bei den Invalidenrentnern verzeichnet. Mehraufwand gegenüber Voranschlag: Fr. 108' Die Anzahl der Zusatzleistungsfälle nimmt tendenziell weiterhin zu. Die hohe Rückerstattungssumme bei den Ergänzungsleistungen ist auf eine anzurechnende Erbschaft zurückzuführen und bildet eine Ausnahme. Jugendschutz: Höhere Kosten bei der Jugend- und Familienberatung haben einen Mehraufwand von rund Fr. 15' zur Folge.

12 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe: Trotz einer Zunahme der Sozialhilfe- Fälle und höheren Aufwendungen blieb der Nettoaufwand dank mehreren Rückerstattungen aus Rentenleistungen und Verrechnungen an andere Kostenträger im Rahmen des Voranschlags. Die Aufwendungen für Alimentenbevorschussungen (- Fr. 11'800.--) und Beschäftigungsprogramme für Arbeitslose (- Fr. 12'000.--) blieben deutlich unter dem Voranschlag. Dank Gutschriften für eigene Schulung von Asylkindern fallen die Kosten rund Fr. 28' tiefer als budgetiert an. Ein Mehraufwand von rund Fr. 6' ist beim Beitrag an den Sozialdienst Bezirk Affoltern zu verzeichnen. 6 Verkehr Mehraufwand Fr. 122'793 Beim Werkdienst führen krankheits- und unfallbedingte Ausfälle für längere Zeit zu nicht vorhersehbaren Zusatzkosten. Für den Betrieb und den Unterhalt der Strassenbeleuchtung, Strassenreinigung, Unterhaltskosten für Strassen, Maschinen und Fahrzeuge und Winterdienst fallen Mehraufwendungen an. Der Anteil am Defizit des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV), inkl. Zusatzangebote, beträgt Fr. 273' und liegt leicht über dem Budget. Der Versuchsbetrieb der neuen Buslinie 237, inkl. der zusätzlichen Nachtfahrt verursacht Kosten von Fr. 659' Der Anteil der Sekundarschulgemeinde Bonstetten beträgt Fr. 78'756.--, und die Gemeinde Birmensdorf beteiligt sich mit Fr. 24' an den Buskosten. 7 Umwelt und Raumordnung Mehraufwand Fr. 3'225 Die Betriebsrechnung "Wasserwerk" weist einen Ertragsüberschuss von Fr. 139' aus; budgetiert waren Fr Zum guten Ergebnis tragen vor allem Mehreinnahmen Wasserverbrauch und Rückerstattungen für Leitungsbrüche bei. Die Reserven des Betriebs "Wasserwerk" stellen sich Ende Jahr auf Fr. 1'170' Das Ergebnis im Betrieb "Abwasser" ist aufgrund der Senkung der Gebühren und höheren Abschreibungen infolge umfangreicher Investitionen rund Fr. 105' tiefer als budgetiert. Der Anteil an den Betriebskosten der regionalen Kläranlage Birmensdorf beträgt Fr. 204'817.30; vorgesehen waren Ausgaben von Fr. 227' Das Kapital des Betriebs "Abwasser" beträgt Ende 2011 Fr. 1'070' Es liegt im Rahmen der künftigen Bedürfnisse.

13 Der Ertragsüberschuss bei der Spezialrechnung "Abfall" beträgt Fr. 102'136.65; budgetiert war eine Einlage in das Spezialfinanzierungskonto von Fr. 13' Die Zunahme der Bevölkerung hat zu höheren Erträgen aus den Grundgebühren (+ Fr. 36'000.--) und den Sackgebühren (+ Fr. 21'500.--) geführt. Da auf der anderen Seite der Aufwand im Rahmen des Vorjahres gehalten werden konnte, resultierte gegenüber dem Voranschlag ein Minderaufwand von rund Fr. 33' Insgesamt schliesst die Sonderrechnung Abfallbeseitigung somit um Fr. 88' besser ab als veranschlagt. Ende 2011 belaufen sich die Reserven des Betriebs "Abfall" auf Fr. 150' Volkswirtschaft Mehrertrag Fr. 27'145 Für die energiepolitische Bestandesaufnahme entstehen nicht budgetierte Kosten von rund Fr. 10' Der Anteil am Gewinn 2010 der Zürcher Kantonalbank liegt mit Fr. 253' erfreulicherweise um Fr. 16' über dem Budget. 9 Finanzen und Steuern Minderertrag Fr. 349'232 Die Erträge der ordentlichen Steuern früherer Jahre, Quellensteuern, Aktive Steuerausscheidungen und Nach- und Strafsteuern liegen rund Fr. 414' unter dem Budget. Dies resultiert zum Grossteil aus den Mindererträgen bei den Steuern der früheren Jahre, welche rund Fr. 692' unter dem budgetierten Betrag liegen. Die Einnahmen aus den Quellensteuern sind mit einem Mehrertrag von ca. Fr. 250' deutlich über dem Budget. Bei den Grundstückgewinnsteuern werden Fr. 814' eingenommen; Fr. 185' weniger als veranschlagt. Im Total muss gegenüber dem Voranschlag ein Minderbetrag der Steuereingänge von Fr. 928' hingenommen werden. Aus dem Verkauf des Hauses Aqua resultiert ein Buchgewinn von rund Fr. 131' und aus dem Verkauf der Liegenschaft Sellenbüren 26 fällt einen Buchgewinn von Fr. 324' an. Die definitive Abrechnung der Minderzuteilung Feld und Wald bei der Landumlegung und die Übernahme des Flurweges Weidhogerweg - Reppischtalstrasse Kat. Nr. 547 ergibt Buchgewinne von ca. Fr. 24' Die Aufwendungen für Grundstückgewinnsteuern und sonstige Kosten von Fr. 46' sind als ausserordentliche Abschreibungen verbucht.

14 Investitionsrechnung a) Verwaltungsvermögen An Nettoinvestitionen im Verwal tungsvermögen waren Fr. 3'826' geplant. Die Nettoinvestitionen 2011 betragen gesamthaft Fr. 2'782' Wesentliche Abweichungen ergeben sich aus den folgenden Faktoren: Projekte Budget Rechnung Differenz Behörden und Verwaltung 2'445' '773 2'230'227 Rechtschutz und Sicherheit 153'000 15' '534 Bildung 70'000 61'554 8'446 Kultur + Freizeit 1'000'000 1'000'000 0 Gesundheit 544' '511 40'489 Verkehr 251' '063 47'937 Wasserwerk 352' ' '466 Abwasserbeseitigung -340' ' '598 Gewässer, Friedhof, Brunnen 526' ' '001 Naturschutz + Raumordnung 25'000 80'398-55'398 Total Umwelt und Raumordnung 0 Volkswirtschaft Plafonierung -1'200' '200'000 Total 3'826'000 2'782'896 1'043'104 Verschiebungen zwischen Budget und Rechnung sind insbesondere bei den Verwaltungsliegenschaften, Ve rkehrsanlagen, Gewässerunterhalt und bei der Raumordnung entstanden. Höhere Einnahmen bei den Anschlussgebühren senken die Nettoinvest itionen bei der Spezialfinanzierung Wasser. b) Finanzvermögen Aus den Verkäufen der Häuser Haus Aqua und Sellenbüren 26, der Übernahme des Flurweges Kat. Nr. 547 Weidhogerweg-Reppischtalstrasse sowie der definitiven Abrechnung Minderzuteilung Feld und Wald Landumlegung Stallikon resultier en Buchgewinne im Total von Fr. 479' Der Gemeinderat beschliesst: 1. Die vorliegende Rechnung 2011 der Po litischen Gemeinde, einschliesslich der Sonderrechnungen, wird nac h vorgenommener Prüfung genehmigt.

15 2. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, gestützt auf Art. 23 lit. d) Ziffer 4 der Gemeindeordnung, zu beschliessen: 2.1 Die Rechnung 2011 der Politischen Gemeinde, einschliesslich der Sonderrechnungen, wird unter Erteilung der erforderlichen Nachtragskredite mit folgenden Hauptkennzahlen, genehmigt: Laufende Rechnung Ertrag Aufwand Aufwandüberschuss Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen Ausgaben Einnahmen Nettoinvestitionen Investitionen Finanzvermögen Ausgaben Einnahmen Nettoveränderung Bestandesrechnung Aktiven Passiven ohne Eigenkapital Eigenkapital 15'573' '674' ' '161' ' '782' ' ' ' '219' '700' '518' Der Aufwandüberschuss der laufenden Rechnung von Fr. 101' wird vorschriftgemäss dem Eigenkapital belastet, welches Ende Rechnungsjahr Fr. 15'518' beträgt. 2.3 Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

16 Gewerbe, Industrie und Handel G3 Wirtschaften, Klein- und Mittelverkaufspatente G3.12 Einzelne Patente G Klein- und Mittelverkaufspatent - Reppisch Märt, Sellenbüren 61 Patentinhaber: Peter Wäch, Wettswil am Albis Peter Wäch, wohnhaft in Wettswil am Albis, Im Muchried 8, hat am das Gesuch für ein Klein- und Mittelverkaufspatent für den Reppisch Märt, Sellenbüren 61, Stallikon eingereicht. Er führt als Geschäftsführer den neuen Betrieb ab dem Die Beurteilung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass sich der Bewerber über die persönlichen Voraussetzungen zur Patenterteilung gemäss 30 Gastgewerbegesetz (GGG, LS ) ausweisen kann. Aus den Gesuchsunterlagen ist ersichtlich, dass der Betrieb den Ausschank und Verkauf von gebrannten Wassern anbietet. Damit verbunden ist eine Abgabe im Sinne von 34 GGG. Der Gemeinderat beschliesst: 1. Peter Wäch wird für den Reppisch Märt, Sellenbüren 61, Stallikon ein Klein- und Mittelverkaufspatent im Sinne von 2 lit. b) des Gastwerbegesetzes (GGG, LS ) erteilt. Das Patent ist unbefristet und nicht übertragbar ( 7 GGG und 3 VO GGG). 2. Patentabgabe und Gebühren Patentabgabe für den Ausschank und Verkauf von gebrannten Wassern (pro Rata Periode ) Fr Kosten und Gebühren für diesen Beschluss Fr Total Fr ========== Sie sind innert 30 Tagen auf der Gemeindekasse einzuzahlen.

17 3. Die Patenterteilung erfolgt unter dem Vorbehalt von allfälligen lebensmittel- und baurechtlichen Bewilligungsverfahren. 4. Gegen diese Patenterteilung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

18 Grundbuch und Vermessung G4 Grundbuchvermessung G4.3 Allgemeine und komplexe Akten G4.3.1 Geographisches Informationssystem (GIS, MapInfo) Ablösung durch WebGIS - Kredit Fr Die PC-Anwendung "Geographische Informationssystem (GIS)" ist seit vielen Jahren begrenzt auf 8 Arbeitplätzen (Verwaltung/Brunnenmeister/Bauamt/ Ackerbaustellenleiter) installiert. Die darin enthaltenen Informationen - in Ergänzung zum kantonalen GIS - erleichtern die tägliche Arbeit der Benutzer/innen und sind unabdingbar für den Arbeitsablauf. Aufgrund der Lizenzkosten je Arbeitsplatz war es aus Kostengründen nicht möglich, alle Benutzer/innen mit dem GIS-Zugriff auszustatten. Im Hinblick auf die Ablösung der IT-Infrastruktur in der Verwaltung von Win XP zu Win 7 in den nächsten Monaten ist nun der Zeitpunkt gekommen, auf das moderne, webbasierte WebGIS umzusteigen. Der Zugang zum WebGIS erfolgt über einen Standardbrowser (z. B. Internet Explorer oder FireFox) von sämtlichen Arbeitsstationen der Gemeinde-/Schulverwaltung oder über einen beliebigen am Internet angeschlossenen Computer. Aufgrund der sensitiven, dem Datenschutz unterstellten Informationen können verschiedene passwortgeschützte Zugänge definiert werden, wobei gewisse Grunddaten (z. B. Ortsplan und Luftbild) ohne Passwort allgemein zugänglich sein können. Damit steht der Bevölkerung jederzeit ein aktuelles GIS kostenlos zur Verfügung. Es wird auf die bei den Akten liegende Dokumentation verwiesen. Gemäss Offerte vom des Gemeindegeometers Frick & Partner, Adliswil und der Osterwalder, Lehmann - Ingenieure und Geometer AG, Thalwil belaufen sich die einmaligen Investitionskosten auf Fr. 13' (inkl. MwSt.). Die Investitionskosten für die hochauflösende Orthofotos 2012 (und normale Orthofotos 2001) belaufen sich auf Fr. 14' (inkl. MwSt.). Die jährlichen Betriebskosten (Unterhalt, Betrieb und Aktualisierung) betragen Fr. 9' (inkl. MwSt.) Der Gemeinderat beschliesst: 1. Für die Ablösung des geographischen Informationssystems (MapInfo) mit den modernen, webbasierten WebGIS (GIS, Orthofotos 2001/2012) wird zulasten der laufenden Rechnung ein Kredit von Fr. 30' (inkl. MwSt.) bewilligt. Grundlage bildet die Offerte vom Für die jährlich wiederkehrenden Kosten (Unterhalt, Betrieb und Aktualisierung WebGIS) wird ein Kredit von Fr. 9' (inkl. MwSt.) bewilligt. Grundlage bildet die Offerte vom

19 Jagd, Fischerei und Tierschutz J1 Jagd J1.2 Einzelne Reviere J1.2.2 Aufnahme des Neupächters Jean-Jacques Gorlero in die Jagdgesellschaft Stallikon Uetliberg I (Revier Nr. 31) - Zustimmung Mit Schreiben vom meldet Henri Grandjean, Obmann der Jagdgesellschaft Uetliberg I, Stallikon die Aufnahme von Jean-Jacques Gorlero, Thalwil als weiteren neuen Jagdpächter. Der Gemeinderat wird um Zustimmung zur beabsichtigten Mutationen ersucht. E r w ä g u n g e n 1. Gemäss 24 Abs. 5 Gesetz über Jagd und Vogelschutz (LS 922.1) sind die Revierpächter berechtigt, sich für den Rest der Pachtdauer zu ergänzen, sofern der Gemeinderat gegen die Person des neuen Mitglieds keine Einwendungen erhebt. Laut Ziffer 5 des Jagdpachtvertrages vom kann die maximale Pächterzahl um die Anzahl der bisherigen Pächter mit mehr als 75 Jahren und der bisherigen Pächter mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich überschreiten. Der neue Pächter muss im Besitz eines amtlichen Ausweises und einer Jagdkarte sein. Jean-Jacques Gorlero erfüllt diese Voraussetzungen. Er hat 1985 den Fähigkeitsausweis und 1995 die Jagdaufseher-Prüfung im Kanton Zürich erworben. 2. Gemäss 18 der Jagdverordnung (LS ) sind die Jagdpächter verpflichtet, der Gemeinde von jedem Wechsel im Bestand der Gesellschaft und der Person des Bevollmächtigten unverzüglich Kenntnis zu geben. Die Gemeinde teilt diese Änderung der kantonalen Jagdverwaltung mit. Der Gemeinderat beschliesst: 1. Der Aufnahme von Jean-Jacques Gorlero, Thalwil, als weiteren Pächter im Jagdrevier Uetliberg I Stallikon (Revier Nr. 31) wird in Anwendung von 24 Abs. 5 des Jagdgesetzes, 18 Abs. 1 der Jagdverordnung sowie Ziffer 5 des Jagdpachtvertrages vom zugestimmt.

20 Kanalisation und Kläranlagen K1 Kanalisation K1.1 Generelle Projekte, Richtpläne, GKP K1.1.3 Strassen, Wege, Trottoirs, Leitungen S3.4 Meteorwasserkonzept Sellenbüren - Kanal "Rainpark" Kreditabrechnungen - Genehmigung Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 3 vom das Meteorwasserkonzept Sellenbüren genehmigt. Der erforderliche Kredit wurde von der Gemeindeversammlung am erteilt. Für den Bau des Kanals "Rainpark" als vorläufig letzte Etappe bewilligte der Gemeinderat mit Beschluss Nr. 233 vom zulasten des Rahmenkredites einen Kredit von Fr. 247' und zulasten des Strassenunterhaltes einen Kredit von Fr. 26'800. Zudem erklärte sich der Gemeinderat bereit, das Inkasso des Miteigentümeranteils von Fr. 70' zu übernehmen. Gemäss vorliegender Kreditabrechnung vom betragen die Bruttokosten zulasten des Rahmenkredites Fr. 226' Der bewilligte Kredit wird um Fr. 20' unterschritten. Die Minderkosten sind mit der äusserst günstig erfolgten Vergabe der Bauarbeiten, verbunden mit einer strikten Kostenkontrolle während der Ausführung der Bauarbeiten, zu begründen. Zudem musste die Position "Verschiedenes/Unvorherzusehendes" nur marginal beansprucht werden. Die Bruttokosten zulasten des Strassenunterhalts betragen gemäss Kreditabrechnung vom Fr. 26' Die Kreditunterschreitung beträgt Fr Der Kostenanteil der Miteigentümer "Rainpark" für die private Anschlussleitung reduziert sich um Fr. 23' auf Fr. 46' Die Kostenanteile der Grundeigentümer wurden bereits durch die Finanzverwaltung in Rechnung gestellt. Der Gemeinderat beschliesst: 1. Die vorliegende Kreditabrechnung für den Bau des Kanals "Rainpark" mit Kosten zulasten Rahmenkredites (Konto ) von Fr. 226' sowie die Kosten zulasten des Strassenunterhaltes (Konto ) von Fr. 26' werden nach vorgenommener Prüfung genehmigt.

21 Strassen, öffentliche Anlagen S3 Strassen, Wege, Trottoirs, Leitungen S3.4 Quartierpläne, Landumlegungen B1.4.8 Langfurenstrasse - Verkehrsberuhigung Einbau Berliner Kissen - Festsetzung nach Strassengesetz Mit GRB Nr. 254 vom bewilligte der Gemeinderat einen Kredit für den Einbau eines Berliner Kissens auf der Langfurenstrasse im Bereich vor der Einmündung in die Reppischtalstrasse. Das Bauprojekt wurde gemäss 16 und 17 Strassengesetz (StrG, LS 722.1) vom bis öffentlich aufgelegt. Gegen das Bauprojekt sind innert der Auflagefrist keine Einsprachen erhoben worden, somit kann der Gemeinderat das Projekt im Sinne von 15 StrG festsetzen. Gemäss 309 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG, LS 700.1) schliesst die Festsetzung von Projekten für Verkehrsanlagen die baurechtliche Bewilligung ein. Der Gemeinderat beschliesst: 1. Das Projekt für den Einbau eines Berliner Kissens auf der Langfurenstrasse im Bereich vor der Einmündung in die Reppischtalstrasse (gemäss Plan M 1:200 vom ) wird im Sinne von 15 StrG festgesetzt. 2. Es wird Vormerk genommen, dass innert der Auflagefrist keine Einsprachen erhoben worden sind.

22 Verkehr und Kommunikation V1 Regionalverkehr, komplexe Akten V1.6 Postautolinie 237 (Birmensdorf - Stallikon - Bonstetten) Verlängerung Versuchsbetrieb um 1 Jahr (Fahrplanjahr 2013) Kredit Fr. 560' Antrag an die Gemeindeversammlung Ausgangslage Am haben die Stalliker Stimmberechtigten die Vorlage für den dreijährigen Versuchsbetrieb der Buslinie 237 für die Fahrplanjahre 2010, 2011 und 2012 auf der Strecke Birmensdorf - Stallikon - Bonstetten mit Kosten von Fr. 1'680' an der Urne angenommen. Die Buslinie verbindet Montag bis Samstag die beiden S-Bahn-Stationen Bonstetten-Wettswil und Birmensdorf via Stallikon. Abgestimmt auf die S-Bahn-Anschlüsse verkehrt der Bus im Pendelverkehr und gewährleistet so einen Halbstundentakt, je nach Wunsch in die eine oder andere Richtung. Zwischen den beiden Endstationen werden 14 Haltestellen (neun auf Gemeindegebiet Stallikon, drei in Birmensdorf und zwei in Bonstetten) angefahren. An den beiden Endstationen wird der letzte reguläre Zug bedient. Die Vorteile der Buslinie 237: Attraktive direkte Verbindungen zu einer leistungsfähigen S-Bahnlinie in Richtung Limmattal, den Arbeitsgebieten in Zürich West (Altstetten/Hard), Nord (Oerlikon) und City sowie in Richtung Affoltern am Albis und Zug. Standortvorteile: Stallikon verfügt mit der neuen und der bestehenden Postautolinie für den Berufs- und Freizeitverkehr über ein leistungsfähiges ÖV-Angebot in alle Hauptrichtungen. Aufbau von attraktiven Verkehrsverbindungen in Richtung der Lehr- und Ausbildungsstätten im Limmattal (Kantonsschule Urdorf) und in Zürich (u. a. Kantonsschule Enge, Universität, ETH, etc.) Möglichkeit zum Umsteigen auf die Direktbusse ab Bonstetten, durch den Uetlibergtunnel nach Sihlcity / Zürich-Enge. Vorteilhafte, ins Konzept integrierte Schulbusverbindungen - teilweise mit separaten Beiwagen - zwischen Stallikon und der Sekundarschule in Bonstetten, teilweise auch für die Primarschule nutzbar. Vernetzung und Koordination mit der Infrastruktur der 3 Unteramtgemeinden Bonstetten, Stallikon und Wettswil am Albis, in den Bereichen Sport, Jugendarbeit, Vereinsleben, Kultur, etc. Entlastung der in Spitzenzeiten überfrequentierten Buslinie 235 in Richtung Triemli - Wiedikon.

23 Zugang mit dem ÖV zu den Einkaufsmöglichkeiten in Bonstetten und Birmensdorf. Anschluss der Nachtlinie NS9 zu den stündlich verkehrenden Nachtbussen der Linie N23 ab den Bahnhöfen Bonstetten-Wettswil und Birmensdorf. Vertragsabschluss für den Versuchsbetrieb Die Gemeinde Stallikon und der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) haben nach der Urnenabstimmung den Vertrag über die Bestellung und Finanzierung der Linie 237 gemäss 20 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (PVG, LS 740.1) abgeschlossen. Der Vertrag gilt für die Fahrplanjahre 2010, 2011 und 2012 und wurde von der Gemeinde am und vom ZVV am unterzeichnet. Dieser Vertrag wurde ab Fahrplanjahr 2011 um eine zusätzliche Fahrt um 0.28 Uhr ab Bonstetten-Wettswil nach Stallikon, Diebis ergänzt. Zusätzlich sind noch drei Schülerkurse (Anhang 2 zum Vertrag) im Versuchsbetrieb integriert, die die Sekundarschulpflege Bonstetten der Gemeinde gemäss Vereinbarung vom mit jährlich Fr. 78' vergütet. Kriterien zur Übernahme durch den ZVV Die Kriterien zur Übernahme von 20-Leistungen ins reguläre ZVV-Angebot lauten wie folgt: Die Übernahme wird im Rahmen des ordentlichen Fahrplanverfahrens auf Antrag der Gemeinde durch die zuständige markverantwortliche Verkehrsunternehmen (in diesem Fall die PostAuto Schweiz AG, Region Zürich) eingegeben und durch den ZVV überprüft. Die Auslastung der bestellten Angebote sollte so hoch sein, dass sich in der Linienerfolgsrechnung des ZVV im Minimum ein Kostendeckungsgrad von 30 % errechnet. Wird dieser Kostendeckungsgrad nicht erreicht, kann auch eine Übernahme erfolgen, wenn während der Versuchsphase im Durchschnitt mindestens 10 Einsteiger pro Kurs das Angebot nutzten. Zusätzlich müssen im Rahmen des Fahrplanverfahrens genügend finanzielle Mittel für eine Übernahme vorhanden sein. Aufgrund der statistischen Auswertungen der Fahrgastzahlen durch die PostAuto Schweiz AG resultiert während der Versuchsphase eine recht gute Auslastung und die Nachfragekriterien des ZVV können mindestens montags bis freitags erreicht werden. Zusätzlich hat der Gemeinderat im Rahmen eines Werbekonzeptes im Frühjahr 2011 versucht die Bevölkerung weiter zu motivieren, tagsüber vermehrt die Buslinie 237 zu benützen, um die Frequenzen zwischen und Uhr zu steigern. Dies mit Erfolg: Gegenüber der Jahressumme 2010 hat sich einen spürbaren Zuwachs von rund 28 % Einsteigern gegeben.

24 Gesuch um Übernahme an den ZVV ab Fahrplanjahr 2013 Gemäss Vertrag wäre eine Übernahme der Linie 237 in das reguläre ZVV- Angebot frühestens auf den Fahrplan 2013 (ab Dezember 2012) möglich. Die Gemeinde hat fristgerecht mit Beschluss Nr. 192 vom die Übernahme in das reguläre ZVV-Angebot auf die Fahrplanperiode 2013 bei der PostAuto Schweiz AG beantragt. Mit Schreiben vom informiert die PostAuto Schweiz AG, dass sich die äusseren Rahmenbedingungen verändert hätten. Als Teil der Sanierungsprogramms San 10 ( sanierungsprogrammsan10.html#a-content) und im Zuge des neuen Bundesrechts habe der ZVV im Sommer 2010 entschieden, den Beginn der zweijährigen Fahrplanperiode jeweils auf eine gerade Jahreszahl (2012/2013, 2014/2015, usw.) zu legen. Da bei 20-Leistungen weiterhin der Grundsatz gelte, dass solche Leistungen jeweils nur auf einen grossen Fahrplanwechsel hin ins Verbundangebot aufgenommen werden können, seien in den vom Verkehrsrat genehmigten Fahrplankonzepten keine Mittel für die Linie 237 eingestellt worden. Eine Übernahme der Linie 237 vor Dezember 2013 sei im ordentlichen Rahmen nicht möglich. Daraufhin fanden verschiedene Gespräche zwischen Vertretern des Gemeinderates, des ZVV, der PostAuto Schweiz AG und des Verkehrsrates des Kantons Zürich statt. Obwohl seitens der Gesprächspartner Verständnis für das Stalliker Anliegen vorliegt, wurde nochmals darauf hingewiesen, dass dem ZVV keine finanziellen Mittel für die Übernahme ab Dezember 2012 zur Verfügung stehen und eine Übernahme nicht möglich sei. Dies wurde auch im Schreiben des Verkehrsrates des Kantons Zürich an die Petitionäre Buslinie 237 vom Februar 2012 bestätigt. Möglicher Lösungsansatz in Planung für Fahrplanperiode 2014/2015 Gemäss vom überarbeitet die PostAuto Schweiz AG, Region Zürich, zurzeit zusammen mit dem Büro INFRAS ein neues Buskonzept für den Raum Bonstetten, Wettswil am Albis und Stallikon für den Zeithorizont Dezember Dabei wird die Buslinie 237 mit einbezogen. Insbesondere soll nach Ansätzen für eine kostenoptimierte Lösung gesucht werden. Weitere Informationen sollen an der regionalen Verkehrskonferenz am folgen. An der Gemeindeversammlung vom könnte die Stossrichtung einer Gesamtlösung, die ab Dezember 2013 (Fahrplanjahr 2014) eingeführt werden soll, vorliegen. Um einen Unterbruch der Buslinie 237 ab Dezember bis zur Einführung einer möglichen Gesamtlösung ab Dezember 2013 abzuwenden hat der Gemeinderat sich deshalb entschlossen, den Stimmberechtigten die Verlängerung des Versuchsbetriebes der Buslinie 237 um ein weiteres Jahr (Fahrplanjahr 2013) zu beantragen.

25 Kreditierung Die bisherigen Partner haben wiederum folgende Beiträge für die Verlängerung des Versuchsbetriebes um 1 Jahr zugesichert: - Zürcher Verkehrsverbund Fr. 100' Politische Gemeinde Birmensdorf Fr. 24' Sekundarschule Bonstetten Fr. 78' Fr. 202' ============= Der Zusatzkredit für die einjährige Verlängerung des Versuchsbetriebes der Buslinie 237 (Fahrplanjahr 2013) beträgt somit netto Fr. 560' Die Gemeinden Birmensdorf und Bonstetten haben in dankenswerterweise auf eine Mitfinanzierungen durch die Gemeinde Stallikon hinsichtlich der Haltestellen und Mitbenützung der jeweiligen Bahnhofsanlagen (v. a. Umbaukosten) verzichtet. Zuständigkeit: Gemäss Art. 23 lit. d) Ziffer 3 der Gemeindeordnung ist die Gemeindeversammlung für die Kreditbewilligung zuständig (vgl. Gemeindeamt des Kantons Zürich, Info Gemeindefinanzen Nr. 02/08, Kreditrecht, Juni 2008): Soll der Zusatzkredit den Verpflichtungskredit zur Bewilligung einer einmaligen Ausgabe ergänzen, ist der Betrag des Zusatzkredits dafür ausschlaggebend, welches Gemeindeorgan für die Bewilligung zuständig ist. Damit sind Zusatzkredite entsprechend ihrer eigenen Höhe und unabhängig vom Verfahren zu behandeln, in dem der Hauptkredit bewilligt wurde Schlussfolgerung Für den Gemeinderat hat sich die Buslinie 237 während des Versuchsbetriebs nicht nur für die Stalliker Bevölkerung sondern auch für die Nachbargemeinden sehr bewährt. Vor allem ermöglicht sie eine attraktive direkte Verbindung zur S- Bahn sowie den Zugang zu Einkaufsmöglichkeiten in Bonstetten und Birmensdorf. Des Weiteren fördert sie die Vernetzung innerhalb der Unteramtgemeinden in den Bereichen Sport, Jugendarbeit und Kultur und gewährleistet den Anschluss an die Nachtbusse. Gleichzeitig wird die in Spitzenzeiten überfrequentierten Buslinie 235 in Richtung Zürich entlastet. Sowohl für die Gemeinde Stallikon als auch für die Nachbargemeinden Bonstetten und Birmensdorf bereichert diese Verbindung das Angebot für den Berufs- und Freizeitverkehr. Laut Auswertung der Fahrgastzahlen durch die PostAuto Schweiz AG konnte festgestellt werden, dass die Nachfragekriterien des ZVV mindestens montags bis freitags gut erreicht wurden (samstags nur knapp). Leider stehen dem ZVV keine genügenden finanziellen Mittel im Rahmen des Fahrplanverfahrens für die Übernahme ab Fahrplanjahr 2013 zur Verfügung. Ob eine Übernahme ab Fahrplanjahr 2014 im gleichen Rahmen tatsächlich möglich ist, kann der ZVV zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beurteilen.

26 Zurzeit sind die PostAuto Schweiz AG in Zusammenarbeit mit dem Büro INFRAS an der Überarbeitung des Buskonzeptes für den Raum Bonstetten, Wettswil am Albis und Stallikon (Zeithorizont Dezember 2015). Dabei wird auch nach einer kostenoptimierten Lösung der Buslinie 237 gesucht. Welche alternative Lösung ab Dezember 2013 vorgeschlagen wird, ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Ein Vorschlag soll aber bis zur Gemeindeversammlung vom vorliegen. Gemäss Terminplan für das Fahrplanverfahren 2014/2015 (ab Dezember 2013) legt der Verkehrsrat den Verbundfahrplan erst im Juni/Juli 2013 fest. Um einen Unterbruch der Busverbindung vom Dezember 2012 bis zu einer alternativen Lösung ab Dezember 2013 abzuwenden - und weil die Verlängerung der Buslinie 237 um ein Jahr bis Ende Juni 2012 bestellt werden muss - beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Verlängerung des Versuchsbetriebes bis Dezember Der Gemeinderat beschliesst: 1. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, gestützt auf Art. 23 lit. d) Ziffer 3 der Gemeindeordnung, zu beschliessen: 1.1 Der Verlängerung des Versuchsbetriebes der Buslinie 237 um ein weiteres Jahr (Fahrplanjahr 2013: Dezember 2012 bis Dezember 2013) wird zugestimmt. 1.2 Für die Verlängerung des Versuchsbetriebes (Fahrplanjahr 2013) wird ein Zusatzkredit von Fr. 560' (netto) bewilligt. 1.3 Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt und ermächtigt, mit dem Zürcher Verkehrsverbund die notwendigen Verträge gemäss 20 Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (PVG, LS 740.1) abzuschliessen.

13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte

13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte GEMEINDERAT 13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Interne Verzinsung/Festlegung Zinssatz und Modalität Investitionsplan 2011-2015 - Genehmigung Revisionsberichte Pol.

Mehr

11. Sitzung vom 18. Juni 2012 INHALTSVERZEICHNIS

11. Sitzung vom 18. Juni 2012 INHALTSVERZEICHNIS GEMEINDERAT 11. Sitzung vom 18. Juni 2012 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Vernetzungsprojekt Phase 2/Überarbeitung und Übernahme in Amtl. Vermessung Entwurf Vereinb. zur Zusammenarbeit zw. Gemeinden/Kt.

Mehr

Friedhofverband Dällikon-Dänikon. Verbandsvereinbarung

Friedhofverband Dällikon-Dänikon. Verbandsvereinbarung Friedhofverband Dällikon-Dänikon Verbandsvereinbarung I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck, Name, Zusammenschluss Die Politischen Gemeinden Dällikon und Dänikon bilden für die Besorgung des Friedhof-

Mehr

176. Bezirksgemeinde vom 17. April 2013

176. Bezirksgemeinde vom 17. April 2013 Bezirk Höfe www.hoefe.ch Richard Kälin, Bezirksammann Mark Steiner, Säckelmeister Der Bezirksrat heisst Sie herzlich willkommen! 176. Bezirksgemeinde vom 17. April 2013 Übersicht zur Versammlung und zu

Mehr

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3. Die Finanzkontrolle hat die folgenden Kreditabrechnungen geprüft:

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3. Die Finanzkontrolle hat die folgenden Kreditabrechnungen geprüft: Die Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3 Kreditabrechnungen Kenntnisnahme; Direktion Präsidiales und Finanzen Bericht des Gemeinderates an das Parlament 1. Zusammenfassung Die Finanzkontrolle

Mehr

zur Gemeindeversammlung am Donnerstag, 6. Juni 2013 um 20.00 Uhr im Singsaal des Sekundarschulhauses in Dielsdorf

zur Gemeindeversammlung am Donnerstag, 6. Juni 2013 um 20.00 Uhr im Singsaal des Sekundarschulhauses in Dielsdorf Sekundarschulgemeinde Dielsdorf Regensberg - Steinmaur Einladung zur Gemeindeversammlung am Donnerstag, 6. Juni 2013 um 20.00 Uhr im Singsaal des Sekundarschulhauses in Dielsdorf Sekundarschulgemeinde

Mehr

Verwaltungsreglement "Winkelried- Fonds"

Verwaltungsreglement Winkelried- Fonds Verwaltungsreglement "Winkelried- Fonds" 5.9 Vom. April 000 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Ziffer.6 des RRB Nr. 86 vom. April 000 über die Neuorganisation der "Winkelried-Fonds"

Mehr

11. Sitzung vom 19. Juni 2013 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte

11. Sitzung vom 19. Juni 2013 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte GEMEINDERAT 11. Sitzung vom 19. Juni 2013 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Revisionsbericht finanztechnische Prüfung Jahresrechnung 2012/Vormerknahme Revision Orts- und Verkehrsrichtplan/Kreditabrechnung/Genehmigung

Mehr

Defizit niedriger als budgetiert dank Sparmassnahmen des Gemeinderats und ausserordentlichen Einnahmen

Defizit niedriger als budgetiert dank Sparmassnahmen des Gemeinderats und ausserordentlichen Einnahmen Seite 1 von 8 Geschäft 3420 Beilage: Jahresrechnung 2002 Bericht an den Einwohnerrat vom 30. April 2003 Jahresrechnung der Einwohnerkasse pro 2002 1. Kommentar Defizit niedriger als budgetiert dank Sparmassnahmen

Mehr

Stellungnahme der Finanzkommission zum Budget 2016

Stellungnahme der Finanzkommission zum Budget 2016 Finanzkommission der Gemeinde Kaiseraugst Stellungnahme der Finanzkommission zum Budget 2016 Basisunterlagen und Erläuterungen Die Erläuterungen zum Budget und teilweise die Nachweise zu den einzelnen

Mehr

Stadt Dübendorf. A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007

Stadt Dübendorf. A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007 Stadt Dübendorf A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007 Nr. 77 Beschluss des Gemeinderates betreffend Bauabrechnung Sanierung der Sportanlagen Im Chreis Der Gemeinderat, in Kenntnis eines Antrages

Mehr

Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010

Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010 Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010 Geschäft 2 Bodenstrasse (Gattikonerstrasse bis Sportanlage Brand) Trottoirneubau inkl. Strassensanierung, Kredit 375'000 Franken 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission

Mehr

GEMEINDE HORNUSSEN. Strassenreglement

GEMEINDE HORNUSSEN. Strassenreglement GEMEINDE HORNUSSEN Strassenreglement INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1 2 STRASSENEINTEILUNG 1 5 1 Strassenrichtplan

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 16. Dezember 1997 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Mietzinsbeiträge\Reglement

Mehr

Stallikon plant für jetzige und kommende Generationen es stehen richtungweisende Entscheidungen über die Gemeindeinfrastruktur

Stallikon plant für jetzige und kommende Generationen es stehen richtungweisende Entscheidungen über die Gemeindeinfrastruktur Medienmitteilung des Gemeinderates vom 12. April 2012 Stallikon plant für jetzige und kommende Generationen es stehen richtungweisende Entscheidungen über die Gemeindeinfrastruktur bevor An der Gemeindeversammlung

Mehr

Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8.

Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8. Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8. März 2005 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 18 Abs. 3 des Geschäftsreglements

Mehr

9. Sitzung vom 7. Juni 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Nr. Geschäfte Seiten

9. Sitzung vom 7. Juni 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Nr. Geschäfte Seiten GEMEINDERAT 9. Sitzung vom 7. Juni 2011 INHALTSVERZEICHNIS Nr. Geschäfte Seiten Beschlüsse Finanzausgleichsgesetz (FAG)/Entwurf Verordnung/Stellungnahme Beleuchtung Reppischtalstr./Schützenhaus/Sennhütte/Kreditabrechnung

Mehr

Der Bildungsrat. des Kantons Zürich. Beschluss vom 15. April 2013

Der Bildungsrat. des Kantons Zürich. Beschluss vom 15. April 2013 Der Bildungsrat des Kantons Zürich Beschluss vom 15. April 2013 15. Informatikmittelschulen. Promotionsreglement (Neuerlass) A. Ausgangslage Aufgrund des in der Schweiz bestehenden Fachkräftemangels in

Mehr

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 25 Selbständige

Mehr

E I N L A D U N G zur. Kirchgemeindeversammlung

E I N L A D U N G zur. Kirchgemeindeversammlung E I N L A D U N G zur Kirchgemeindeversammlung Dienstag, 14. Juni 2011 20.00 Uhr Pfarreiheim Kriegstetten Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Rechnung 2010 a) Laufende Rechnung b) Verwendung Ertragsüberschuss

Mehr

16. Sitzung vom 3. November 2009 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte

16. Sitzung vom 3. November 2009 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte GEMEINDERAT 16. Sitzung vom 3. November 2009 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Törlibach/Behebung von Ufer-/Rutschschäden/Bauabrechnung/Genehmigung Zügnisbach/Erweiterung Abflussprofil/Bauabrechnung/Genehmigung

Mehr

Einwohnergemeinde Berken

Einwohnergemeinde Berken Seite 357 Vorsitz: Protokoll: Geissbühler Hans, Gemeindepräsident Bürki Eliane, Gemeindeschreiberin Der Präsident begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Versammlung. Dieselbe wurde ordnungsgemäß im Amtsanzeiger

Mehr

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE E I N W O H N E R G E M E I N D E Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil Reglementssammlung der Einwohnergemeinde

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1 Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 44.0 (Vom 8. März 007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 6 des Bundesgesetzes vom 8. März 960 über die Nationalstrassen, nach Einsicht

Mehr

Aufwand, Ertrag und Nettoaufwand der laufenden Rechnung nach Aufgabengebiet, Stadt St.Gallen 2003-2013

Aufwand, Ertrag und Nettoaufwand der laufenden Rechnung nach Aufgabengebiet, Stadt St.Gallen 2003-2013 Aufwand, Ertrag und Nettoaufwand der laufenden Rechnung nach Aufgabengebiet, Stadt St.Gallen 2003-2013 Quelle: Tabelle: Amt für Gemeinden Kanton St.Gallen: Gemeindenfinanzstatistik Aufwand und Ertrag Hinweis:

Mehr

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa STATUTEN 1. Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen besteht in Stäfa ein am 9. November 1862 gegründeter, 1869 aufgelöster und am 10. März 1877 erneut gebildeter, unabhängiger Verein im Sinne von Art. 66

Mehr

Verordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Glarus

Verordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Glarus Verordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Glarus (erlassen von der Gemeindeversammlung am 25. November 2011) Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen...3

Mehr

EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG

EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG GEMEINDE 8474 DINHARD EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG Dienstag, 13. November 2012, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Dinhard POLITISCHE GEMEINDE 1. Voranschlag 2013 2. Revision der Statuten des Zweckverbandes

Mehr

Gemeinde Othmarsingen. Antennenanschlussreglement

Gemeinde Othmarsingen. Antennenanschlussreglement Gemeinde Othmarsingen Antennenanschlussreglement 1985 A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ORGANISATION Art. 1 Zweck Die Gemeinschaftsantennenanlage (GAA) bezweckt, den Benützern von Othmarsingen die möglichen

Mehr

16.2 Schenkungen, Vermächtnisse und Erbschaften mit Zweckbindung

16.2 Schenkungen, Vermächtnisse und Erbschaften mit Zweckbindung 16 ZWECKGEBUNDENE ZUWENDUNGEN 16.1 Allgemeines über die bisherigen Fonds 16.2 Schenkungen, Vermächtnisse und Erbschaften mit Zweckbindung 16.3 Grabunterhaltsfonds 16.4 Muster einer Jahresrechnung für zweckgebundene

Mehr

Verteiler gemäss letzter Seite. Stadtrat. Brugg, 7. April 2011 We. Rechnungsabschlüsse 2010

Verteiler gemäss letzter Seite. Stadtrat. Brugg, 7. April 2011 We. Rechnungsabschlüsse 2010 Stadtrat Verteiler gemäss letzter Seite Brugg, 7. April 2011 We Rechnungsabschlüsse 2010 1. Einwohnergemeinde Die Erfolgsrechnung der Einwohnergemeinde weist für das Jahr 2010 einen Umsatz von 50.4 Mio.

Mehr

Verordnung über die Aktualisierung des Finanzplans und die Erstellung des Budgets (VFB)

Verordnung über die Aktualisierung des Finanzplans und die Erstellung des Budgets (VFB) 0. Verordnung über die Aktualisierung des Finanzplans und die Erstellung des Budgets (VFB) vom 7. Februar 05 [Stand vom. Januar 06] Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Risch, gestützt auf Abs. des Finanzhaushaltsgesetzes

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Gemeinde Blumenstein. Richtlinien für die Unterstützung der Vereine von Blumenstein

Gemeinde Blumenstein. Richtlinien für die Unterstützung der Vereine von Blumenstein Gemeinde Blumenstein Richtlinien für die Unterstützung der Vereine von Blumenstein Inkraftsetzung 01. Januar 2011/ Anpassung 13.09.2011 1 Richtlinien für die Vereinsunterstützung Inhalt: 1. Einleitung

Mehr

Gemeinde Gipf-Oberfrick Abteilung Finanzen

Gemeinde Gipf-Oberfrick Abteilung Finanzen Gemeinde Gipf-Oberfrick Abteilung Finanzen Informationsbroschüre Rechnungsabschluss 2012 Einleitung Die Broschüre zeigt allgemeine Kennzahlen zum Rechnungsabschluss 2012 sowie Entwicklungen über die vergangenen

Mehr

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Verhandlungsmandat und Genehmigung Verpflichtungskredite Mieterausbau und Miete Arztpraxisräumlichkeiten im Neubau Hotel

Mehr

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer Obergrenze von 42'000 Franken. Botschaft zum Gemeinderatsbeschluss

Mehr

STATUTEN. des Vereins Kinderkrippe Sennhof

STATUTEN. des Vereins Kinderkrippe Sennhof STATUTEN des Vereins Kinderkrippe Sennhof 1. INHALT 2. Name und Sitz... 3 3. Zweck... 3 4. Mitgliedschaft... 3 4.1 Allgemeines, Entstehung, Erlöschen, Ausschluss... 3 5. Rechte und Pflichten der Mitglieder...

Mehr

Seftigen. Kreditbeschlüsse. Seite 1. Weisungen. des. Gemeinderates Seftigen. über das. Verfahren bei Kreditbeschlüssen und die Verwendung von Krediten

Seftigen. Kreditbeschlüsse. Seite 1. Weisungen. des. Gemeinderates Seftigen. über das. Verfahren bei Kreditbeschlüssen und die Verwendung von Krediten Seftigen Kreditbeschlüsse Seite 1 Weisungen des Gemeinderates Seftigen über das Verfahren bei Kreditbeschlüssen und die Verwendung von Krediten vom 28. Februar 2005 Der Gemeinderat erlässt gestützt auf

Mehr

Nachtragskredit Nr. 02 für die Ausweitung des neuen Systems zur Zeiterfassung auf die restlichen Dienststellen des Sicherheitsdepartements

Nachtragskredit Nr. 02 für die Ausweitung des neuen Systems zur Zeiterfassung auf die restlichen Dienststellen des Sicherheitsdepartements Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt 02.1521.02 An den Grossen Rat SiD/P021521 Basel, 10. August 2005 Regierungsratsbeschluss vom 9. August 2005 Ausgabenbericht Nachtragskredit Nr. 02 für die Ausweitung

Mehr

Gemeinde Walchwil. Verordnung zum Gesetz über die Beherbergungsabgabe

Gemeinde Walchwil. Verordnung zum Gesetz über die Beherbergungsabgabe Gemeinde Walchwil Seite 3 Gemeinde Walchwil Der Gemeinderat von Walchwil, gestützt auf 5 des Gesetzes über die 1) vom 26. November 1998 in der Fassung vom 10. April 2014, beschliesst: Art. 1 Grundsatz

Mehr

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom ; auf Antrag dieser Behörde,

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom ; auf Antrag dieser Behörde, FIND/Vorentwurf vom 0.0.010 Gesetz vom 009 zur Anpassung des Gesetzes vom 5. November 1994 über den Finanzhaushalt des Staates an das neue harmonisierte Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement gültig ab 1. Juli 2012 Inhalt Art. 1 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 3 Art. 2 Anteil am freien Vorsorgevermögen bzw. am Fehlbetrag 4 Art. 3 Höhe des freien Vermögens

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse K 14 Büron Triengen, Abschnitt Dorfausgang

Mehr

Verordnung über die Beiträge an die familienergänzende, vorschulische Kinderbetreuung (Kinderkrippen und Tagesfamilien) vom 06.

Verordnung über die Beiträge an die familienergänzende, vorschulische Kinderbetreuung (Kinderkrippen und Tagesfamilien) vom 06. Verordnung über die Beiträge an die familienergänzende, vorschulische Kinderbetreuung (Kinderkrippen und Tagesfamilien) vom 06. Juni 04 KITA-Verordnung vom 06. Juni 04 Allgemeine Bestimmungen Grundsatz

Mehr

Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF

Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF SIWF ISFM Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

Botschaft des Regierungsrates. der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse. Escholzmatt Wiggen, Gemeinde Escholzmatt

Botschaft des Regierungsrates. der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse. Escholzmatt Wiggen, Gemeinde Escholzmatt Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B3 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse K10 und die Aufhebung von sechs SBB-Niveauübergängen,

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern

Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 5.4..1.1 Ausgabe vom 1. April 007 Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern vom 30. November 1995 Der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt auf Art.

Mehr

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001 Schweizerische Steuerkonferenz Kreisschreiben Nr.14 Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden (Art. 90 Abs. 2 DBG, Art. 34 Abs.

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement Gemeinde Flühli Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 3 Art. 1 Grundsatz und Zweck... 3 II. Kurtaxe... 3 Art.

Mehr

1. Sitzung vom 8. Januar 2013 INHALTSVERZEICHNIS

1. Sitzung vom 8. Januar 2013 INHALTSVERZEICHNIS GEMEINDERAT 1. Sitzung vom 8. Januar 2013 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Neue Darlehensverträge mit der Zürcher Kantonalbank/Vollmachterteilung/Ergänzung Patenschaft Schweizer Berggemeinden/Zusprechung

Mehr

B U L L E T I N. zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, 20.00 Uhr Medienraum Mehrzweckgebäude Dünnerehof

B U L L E T I N. zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, 20.00 Uhr Medienraum Mehrzweckgebäude Dünnerehof B U L L E T I N zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, 20.00 Uhr Medienraum Mehrzweckgebäude Dünnerehof Traktanden 1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler 2. Nachtragskredite

Mehr

Gemeinde Berg a.i. Mitteilungen des Gemeinderates

Gemeinde Berg a.i. Mitteilungen des Gemeinderates Gemeinde Berg a.i. Mitteilungen des Gemeinderates Prüfung der Jahresrechnung Während die Rechnungsprüfungskommission die Jahresrechnung der Gemeinde aus finanzpolitischer Sicht prüft, führt eine Revisionsgesellschaft

Mehr

17. JUNI 2012 FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE. Prämienverbilligung... 2

17. JUNI 2012 FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE. Prämienverbilligung... 2 POLITIK EINFACH ERKLÄRT: EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE Kanton Schwyz FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM 17. JUNI 2012 Prämienverbilligung............. 2 Verpflichtungskredit Werkhof.... 4 Heilpädagogisches

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr 14. Dezember 2015 1. Zweck Mit der Darlehenskasse soll: 1.1 berechtigten Personen Gelegenheit zu sicherer und zinstragender Anlage von Geldbeträgen

Mehr

Datenschutzreglement. 10. Dezember 2004 1.3

Datenschutzreglement. 10. Dezember 2004 1.3 Datenschutzreglement 10. Dezember 2004 1.3 2 Datenschutz-Reglement Die Gemeindeversammlung erlässt gestützt auf - das Datenschutzgesetz des Kantons Bern vom 19. Februar 1986 (BSG 152.04) und - Art. 13

Mehr

Reglement über die. Finanzierung von. Strassen

Reglement über die. Finanzierung von. Strassen G E M E I N D E H U N Z E N S C H W I L Reglement über die Finanzierung von Strassen 2000 - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 3 2 Finanzierung der Strassen 3 3 Mehrwertsteuer

Mehr

Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern

Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern Anforderungsprofil / Leistungsvereinbarung 1. Ausgangslage 2. Das Konzept 3. Erwartungen

Mehr

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Bauen im Wohngebiet Kirchstraße Die Gemeinde Straßberg bietet in der Kirchstraße drei Grundstücke an. Die Bauplätze sind 494, 495 und 534 Quadratmeter groß. Der

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung»

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb

Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb 7.60 Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb vom 9. November 00 / 6. November 00 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und der Stadtrat

Mehr

Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG. (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei)

Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG. (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei) Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei) Rev 0 18 Juni 2010 Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei Präambel:

Mehr

Verordnung über Zuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen

Verordnung über Zuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen Verordnung über Zuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen Vom 8. Februar 2006 GVBl. I S. 31 Aufgrund des 32 des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung vom 16. Januar 2004 (GVBl. I S. 22), zuletzt geändert

Mehr

Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen

Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen 45.00 Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen vom. Februar 968 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen beschliesst als Gesetz: I. Allgemeines Art. ) Schützenswerte Landschaften,

Mehr

REGLEMENT TEILLIQUIDATION

REGLEMENT TEILLIQUIDATION REGLEMENT TEILLIQUIDATION Gültig ab 01. Januar 2014 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Grundlagen 1 2. Bestimmung der Höhe der freien Mittel 2 3. Aufteilung zwischen verbleibenden und austretenden versicherten

Mehr

Datenhomogenisierung (GIS-Thurgau)

Datenhomogenisierung (GIS-Thurgau) Mustervertrag anlässlich der GV GIV vom 29. Mai 2008, unter Berücksichtigung des Antrags gemäss Traktandum 7. Vertrag zwischen Kanton Thurgau vertreten durch Amt für Geoinformation des Kantons Thurgau

Mehr

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds. Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten

Mehr

Leistungsziel 1.1.6.1.1 Beispiele des öffentlichen Rechnungsmodells HRM/HRM 2 ÜBERBLICK

Leistungsziel 1.1.6.1.1 Beispiele des öffentlichen Rechnungsmodells HRM/HRM 2 ÜBERBLICK Leistungsziel 1.1.6.1.1 Beispiele des öffentlichen Rechnungsmodells HRM/HRM 2 ÜBERBLICK HRM Verwaltungsrechnung Aktiven Passiven Finanzvermögen Verwaltungsvermögen Fremdkapital Spezialfinanzierungen Aufwand

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

Traktanden. Rückblick Der Präsident gibt einen Rückblick auf die vergangenen Monate

Traktanden. Rückblick Der Präsident gibt einen Rückblick auf die vergangenen Monate Generalversammlung Toastmasters Luzern 25.06.2013 Zeit 20:16-21:30 Ort Restaurant Seepark Luzern Anwesend Alex Mühle, Uwe Müller, Rosa-Maria Schildknecht, Roger Hard, Gordana Klaric, Peter Eberli, Crispin

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der linksufrigen Zuflüsse zur Kleinen Emme entlang der

Mehr

Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Vom 16. Mai 000 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Mehr

5.1 Allgemeine Hinweise zur Ausgabenbewilligung und zu den Kreditarten

5.1 Allgemeine Hinweise zur Ausgabenbewilligung und zu den Kreditarten 5 KREDITBEWILLIGUNG 5.1 Allgemeine Hinweise zur Ausgabenbewilligung und zu den Kreditarten 5.2 Der Verpflichtungskredit 5.3 Der Voranschlagskredit 5.4 Gebundene Ausgaben 5.5 Zusammenfassung Kreditbewilligung

Mehr

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015. Stefan Schneider, Gemeindepräsident

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015. Stefan Schneider, Gemeindepräsident Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015 Vorsitz: Protokoll: Ort: Entschuldigt: Stefan Schneider, Gemeindepräsident Beatrice Fink Gemeinderatszimmer

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

Einwohnergemeinde Worben

Einwohnergemeinde Worben Einwohnergemeinde Worben Reglement zur Übertragung der Aufgabenerfüllung der Kabelfernsehanlage Dezember 2010-1 - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I. ORGANISATION Grundsatz Art. 1 3 Aufgabenübertragung

Mehr

Feiertage in Marvin hinterlegen

Feiertage in Marvin hinterlegen von 6 Goecom GmbH & Co KG Marvin How to's Feiertage in Marvin hinterlegen Feiertage spielen in Marvin an einer Reihe von Stellen eine nicht unerhebliche Rolle. Daher ist es wichtig, zum Einen zu hinterlegen,

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

GEMEINDE DACHSEN. Politische Gemeinde und Primarschulgemeinde

GEMEINDE DACHSEN. Politische Gemeinde und Primarschulgemeinde GEMEINDE DACHSEN Politische Gemeinde und Primarschulgemeinde Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt (Entschädigungsverordnung [Evo]) vom 5. Dezember

Mehr

Volksinitiative für einen Quartierrichtplan (neu Masterplanung) WEGMATTEN Abrechnung des Planungskredits

Volksinitiative für einen Quartierrichtplan (neu Masterplanung) WEGMATTEN Abrechnung des Planungskredits G E M E I N D E R AT Geschäft No. 3995A Volksinitiative für einen Quartierrichtplan (neu Masterplanung) WEGMATTEN Abrechnung des Planungskredits Bericht an den Einwohnerrat vom 30. Januar 2013 2 Inhalt

Mehr

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt

Mehr

1 Planung Migration UNIMOD collect (=neues Release TOC@web)

1 Planung Migration UNIMOD collect (=neues Release TOC@web) Endlich ist es so weit! Ein neuer TOC@web Release steht ab Herbst für unsere Kunden bereit. Entnehmen sie alle für Sie als Kunde relevanten Informationen diesem Insider von VOLAG System AG. Für weitere

Mehr

10.04.2013. Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte)

10.04.2013. Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte) Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte) Themen 1. Blauer Ausweis mit Kategorie D2 (altrechtlich) Umtausch gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat 2. Kategorie D1 (neurechtlich)

Mehr

Abendangebot Buslinie 950 Kredit 125 000 Fr. für die Weiterführung

Abendangebot Buslinie 950 Kredit 125 000 Fr. für die Weiterführung Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2014 Antrag des Gemeinderates 2 Abendangebot Buslinie 950 Kredit 125 000 Fr. für die Weiterführung - 2-2 Abendangebot Buslinie 950 Kredit 125 000 Fr. für die Weiterführung

Mehr