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1 BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN AUSGABE HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR

2 EINLEITUNG Lithium-Ionen-Batterien und Geräte mit Li-Io-Batterien sind für den Transport grundsätzlich als Gefahrgut eingestuft. Je nach Verkehrsträger variieren die einzelnen Bestimmungen. Die vorliegende Information soll einen möglichst einfachen Überblick auf die verscheidenen Vorschriften, Sondervorschriften (SV) und Verpackungsanweisungen (VA) ermöglichen. Die Vorgaben der einzelnen Regelwerke müssen von jedem gewerblichen Versand eingehalten werden. Verantwortlich dafür ist in erster Linie der jeweilige Absender: - Für Batterien mit einer Energie von bis zu 100 Wh gelten, aufgrund einer Ausnahmeregelung, vereinfachte Anforderungen - Für Batterien mit einer Energie von > 100 Wh gibt es keine Ausnahmeregelung - Für den Transport defekter Li-Io-Batterien gelten besondere Vorschriften - Die Beförderung von Li-Io-Batterien zur Entsorgung untersteht ebenfalls bestimmten Vorschriften EINSTUFUNG - UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien - UN 3480 beschädigte / defekte Lithium-Ionen-Batterien - UN 3480 Abfall Lithium-Ionen-Batterien zum Recycling (oder zur Entsorgung) - UN 3481 beschädigte / defekte Litihum-Ionen- - UN 3481 beschädigte / defekte Litihum-Ionen- RECHTSGRUNDLAGEN - Strasse (national): SDR - Strasse/Schiene: ADR/RID

3 EINTRÄGE (UN-Nummern, Benennung und Bezeichnung, Klassifizierung, Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen) UN-Nr. Benennung und Beschreibung Klasse SV VA UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (einschliesslich Lithium-Ionen- Polymer- Batterien) oder: ABFALL LITHIUM-IONEN-BATTERIEN ZUM RECYCLING (ODER ZUR ENTSORGUNG) P903 P908 P909 P910 LP903 LP904 UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN oder LITHIUM- IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT (einschliesslich Lithium-Ionen-Polymer- Batterien) P903 P908 P909 P910 LP903 LP904 Tabelle 1 BEFÖRDERUNG Kriterien Batterie nicht UN-geprüft? Batterie defekt/beschädigt? Batterie defekt/beschädigt? (Zustand kritisch) Batterie zur Entsorgung / zum Recycling Energie 100 Wh*? Sondervorschriften (SV) + Verpackungsanweisungen (VA) Versand gemäss SV P910 Versand gemäss SV P908 Transport nur mit Genehmigung durch die zuständige Behörde Hersteller kontaktieren! Versand gemäss SV P909 Batteriesammelstelle oder Entsorger kontaktieren! Versand gemäss SV 188 (Freistellung) Energie >100 Wh*? Versand gemäss PA 903 * Berechnung Wh: Kapazität (AH) x Spannung (V) s. Typenschild

4 Batterieart: 100 Wh / Batterie Batterien (ohne Gerät) und Verpackungsvorschrift: ADR/RID/ADN: SV 188 max. Stückzahl Gewichtsbegrenzung: 30kg (brutto) Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschliessen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern. Schutz gegen unbeabsichtigtes Aktivieren Schutz gegen Kurzschluss Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschliessen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern. Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschliessen, die batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern. (z.b. Kiste aus Karton) (z.b. Kiste aus Karton) (z.b. Kiste aus Karton) Falltest erfüllt Falltest erfüllt Falltest erfüllt (kein Verrutschen / kein Beschädigen des Inhalts) (kein Verrutschen / kein Beschädigen des Inhalts) (kein Verrutschen / kein Beschädigen des Inhalts) nicht anwendbar, ausser es sind mehr als 2 Batterien eingebaut oder sie Sendung setzt sich aus mehr als 2 Versandstücken zusammen Beförderungspapier:

5 Batterieart: > 100 Wh / Batterie Batterien (ohne Gerät) und Verpackungsvorschrift: max. Stückzahl Gewichtsbegrenzung: ADR/RID/ADN: P903, LP903 ADR : Freistellung max 333kg pro Beförderungseinheit / ansonsten normaler ADR-Transport Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschliessen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern. Schutz gegen unbeabsichtigtes Aktivieren Schutz gegen Kurzschluss Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschliessen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern. Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschliessen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern. Batterien müssen gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert sein Batterien müssen gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert sein Batterien müssen gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert sein UN-geprüfte Verpackung (Verpackungsgruppe II) UN-geprüfte Verpackung (Verpackungsgruppe II) UN-geprüfte Verpackung (Verpackungsgruppe II) Gefahrzettel 9A Gefahrzettel 9A Gefahrzettel 9A Gefahrzettel 9A UN-Nummer: UN 3480 UN 3481 UN 3481 UN 3481 Beförderungspapier: JA JA JA JA

6 Beschädigte oder defekte Batterien Verpackungsvorschrift: Kriterien: max. Stückzahl: SV 376 / P908 nicht kritisch Voraussichtlich keine Gefahr während der Beförderung Die Batterien sind nicht konform mit dem getesteten Typ: Batterien, welche aus Sicherheitsgründen als defekt eingestuft wurden ausgelaufene oder entgaste Batterien Batterien, welche vor der Beförderung nicht diagnostiziert werden konnten Batterien, welche äusserliche, mechanische Beschädigungen aufweisen Falls keine Gefahr beim Transport ebtstehen kann (s. Krieterien), gelten die nachstehenden Transportanforderungen: kritisch Voraussichtlich gefährlich während der Beförderung Batterien, welche unter normalen Beförderungsbedingungen zu einer schnellen Zerlegung, gefährlichen Reaktion, Flammenbildung, gefährlichen Wärmeentwicklung, oder einen gefährlichen Ausstoss (ätzend, giftig oder entzündbar) neigen, dürfen nur unter den, von der zustänigen Behörde (BAV / ASTRA) festgelegten Bedingungen, befördert werden. Bei der Beurteilung ob eine Batterie als kritisch eingestuft wird muss der Batterietyp, die vorherige Verwendung und Fehlnutzung der Batterie berücksichtigt werden. Transport nur nach Genehmigung durch die zuständige Behörde. Die Transportanforderungen werden in der Genehmigung aufgeführt Gewichtsbegrenzung: Wenn die Nettomasse einer Batterie 30kg überschreitet, darf die Aussenverpackung nur eine Batterie enthalten Jede Batterie einzeln in dichte Innenverpackung (Auslaufschutz und Schutz vor Kurzschluss) UN geprü (Verpackungsgruppe II), z.b. Kiste aus Karton, für alle Batterietypen Sichern gegen Bewegung innerhalb der Aussenverpackung durch Füllstoff luftdichte Verpackungen nur mit Entlüftungseinrichtung gefüllt mit nicht brennbarem und nichtleitfähigem Wärmedämmstoff, Baustoffklasse A1 oder A2 ( nicht brennbar, z.b. Steinwolle, Glaswolle, Schaumglas, Vermikulit) genügend Aufsaugmaterial, um austretenden Elektrolyt aufzusaugen Gefahrzettel 9A gemäss Genehmigung gemäss Genehmigung UN-Nummer: UN 3480 / UN 3481 gemäss Genehmigung Beförderungspapier: JA

7 Batterien für Entsorgung + Recycling 100 Wh pro Batterie >100 Wh pro Batterie Verpackungsvorschrift: SV 377 / P909 max. Stückzahl: 30kg Bruttogewicht pro Versandstück Gewichtsbegrenzung: Wenn die Nettomasse einer Batterie 30kg überschreitet, darf die Aussenverpackung nur eine Batterie enthalten Für Batterien > 100 Wh ist eine Verpackung mit UN-Zulassungsnummer erforderlich (Verpackungsgruppe II). Für Batterien 100 Wh oder dürfen widerstandsfähige Aussenverpackungen verwendet werden, die aus einem geeigneten Werkstoff hergestellt sind und hinsichtlich ihres Fassungsraums und ihrer beabsichtgten Verwendung eine geeignete Festigkeit und Auslegung aufweisen. Batterien sollten so sein, dass Kurzschlüssen oder starker Hitzeentwicklung vorgebeugt wird. Dies kann erreicht werden durch: Schutz der einzelnen Batteriepole Innenverpackung, um einen Kontakt von Batterien untereinander zu verhindern Batterien mit eingelassenen Polen, die für einen Schutz vor Kurzschluss ausgelegt sind, oder Verwendung eines nicht leitfähigen und nicht brennbaren Polstermaterials, um den Leerraum zwischen den Batterien in der Verpackung aufzufüllen. Batterien müssen innerhalb der Aussenverpackung gesichert werden, um übermässige Bewegungen während der Beförderung zu verhindern (z. B. durch die Verwendung eines nicht brennbaren und nicht leitfähigen Polstermaterials oder eines dicht verschlossenen Kunststoffsacks) Gefahrzettel 9A Gefahrzettel 9A UN-Nummer: UN 3480 / UN 3481 UN 3480 / UN 3481 Beförderungspapier: JA

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