Schalltechnische Untersuchung

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1 Ingenieure Sachverständige Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Östlich der Bremer Straße" der Gemeinde Riede Bericht Nr /03 Auftraggeber: VOBA Immobilien Beratungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Volksbank Bassum, Stuhr, Syke und Weyhe mbh Bremer Straße Bassum Bearbeiter: Jens Lapp, Dipl.-Met. Datum: Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC für die Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen Bekannt gegebene Stelle nach 29b im Sinne von 26 BImSchG Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 WENKER & GESING Akustik und Immissionsschutz GmbH Gartenstraße Gronau Tel.: Fax: mail@wenker-gesing.de

2 Seite 2 von 29 1 Zusammenfassung Die Gemeinde Riede (Samtgemeinde Thedinghausen) beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Östlich der Bremer Straße", die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauungen südlich der Straße Auf dem Felde in Riede zu schaffen. In diesem Zusammenhang waren im Auftrag der VOBA Immobilien Beratungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Volksbank Bassum, Stuhr, Syke und Weyhe mbh die auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einwirkenden Verkehrsgeräusche, hervorgerufen durch den Verkehr auf der westlich verlaufenden Bremer Straße (L 331), zu ermitteln und die daraus resultierenden Anforderungen an den baulichen Schallschutz gemäß DIN 4109 zu definieren. Die schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass der nach Beiblatt 1 zu DIN in allgemeinen Wohngebieten anzustrebende schalltechnische Orientierungswert von tagsüber 55 db(a) in Teilen des Plangebietes eingehalten, insbesondere im Nahbereich der Bremer Straße an den direkt angrenzenden Flurstücken jedoch stellenweise auch um bis zu 16 db(a) überschritten wird (siehe Kapitel 6.1 sowie Lärmkarten in Kapitel 9.1.1). Der im Nachtzeitraum ( Uhr) für Verkehrsgeräusche in allgemeinen Wohngebieten anzustrebende schalltechnische Orientierungswert von 45 db(a) wird im südöstlichen Bereich des Plangebietes eingehalten oder unterschritten, in unmittelbarer Nähe zum o. g. Verkehrsweg jedoch auch um bis zu 18 db(a) überschritten (siehe Kapitel 6.1 sowie Lärmkarten in Kapitel 9.1.2). Zum Schutz von Aufenthaltsräumen vor den Geräuscheinwirkungen sind aufgrund der ermittelten "maßgeblichen Außenlärmpegel" gemäß DIN 4109 von 58 db(a) bis 74 db(a) an die Außenbauteile die Anforderungen an die Luftschalldämmung für die Lärmpegelbereiche II bis V zu stellen (siehe Kapitel 6.2). Der Lärmpegelbereich V beschränkt sich dabei auf Flächen im äußersten Westen des Plangebietes (vgl. Kap 9.2). Zudem sind in den Bereichen des Plangebietes mit Nacht-Beurteilungspegeln von > 45 db(a) für Schlafräume und Kinderzimmer, die auch als Schlafräume genutzt werden, mechanische, fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen vorzusehen.

3 Seite 3 von 29 Die vorliegende schalltechnische Untersuchung schreibt den Bericht Nr /01 vom fort und umfasst einschließlich Anhang 29 Seiten. *) Gronau, den WENKER & GESING Akustik und Immissionsschutz GmbH i. V. Jens Lapp, Dipl.-Met. Jürgen Gesing, Dipl.-Ing. *) Die Vervielfältigung dieses Berichts ist nur dem Auftraggeber zum internen Gebrauch und zur Weitergabe in Zusammenhang mit dem Untersuchungsobjekt gestattet.

4 Seite 4 von 29 Inhalt 1 Zusammenfassung Situation und Aufgabenstellung Beurteilungsgrundlagen DIN Anforderungen an den Schallschutz gemäß DIN Grundlagen der Verkehrslärmberechnung für Straßen Berechnung der Geräuschemissionen und -immissionen Berechnungsergebnisse Verkehrsbedingte Mittelungspegel Erforderliche Schalldämm-Maße der Fassadenbauteile Vorschlag für die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Quellen- und Literaturverzeichnis Anlagen Lärmkarten Straßenverkehr Lärmpegelbereiche und "maßgebliche Außenlärmpegel" gem. DIN

5 Seite 5 von 29 Abbildungen Abb. 1: Übersichtskarte mit Kennzeichnung der Lage des Plangebietes... 6 Abb. 2: Lageplan mit Markierung des vorgesehenen Geltungsbereiches /7/... 7 Tabellen Tab. 1: Schalltechnische Orientierungswerte gem. Beiblatt 1 zu DIN Tab. 2: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109, Tab Tab. 3: Kennwerte für die Lärmberechnung Tab. 4: Kennwerte für die Lärmberechnung gemäß /3/ und /7/ Tab. 5: Tab. 6: Tab. 7: Ergebnisse: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß in Abhängigkeit vom Verhältnis S(W+F) / SG nach DIN 4109, Tab Erforderliche Schalldämm-Maße erf. R' w,res von Kombinationen von Außenwänden und Fenstern... 18

6 Seite 6 von 29 2 Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Riede (Samtgemeinde Thedinghausen) beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Östlich der Bremer Straße", die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauungen südlich der Straße Auf dem Felde in Riede zu schaffen. Unmittelbar nördlich des Plangebietes befindet sich ein Einkaufsmarkt (NP-Markt), der über die Straße Auf dem Felde erschlossen wird. Westlich verläuft die Bremer Straße (L 331). Die Lage des Plangebietes kann der Übersichtskarte in nachstehender Abbildung entnommen werden (Abb. 1). Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in Abbildung 2 dargestellt. Plangebiet Abb. 1: Übersichtskarte mit Kennzeichnung der Lage des Plangebietes Im Auftrag der VOBA Immobilien Beratungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Volksbank Bassum, Stuhr, Syke und Weyhe mbh sind die auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einwirkenden Verkehrsgeräusche, hervorgerufen durch den Verkehr auf der Bremer Straße (L 331), auf Basis der Ergebnisse einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2016 zu ermitteln und die daraus resultierenden Anforderungen an den baulichen Schallschutz gemäß DIN 4109 /4/ zu definieren.

7 Seite 7 von 29 Abb. 2: Lageplan mit Markierung des vorgesehenen Geltungsbereiches /7/

8 Seite 8 von 29 3 Beurteilungsgrundlagen 3.1 DIN Die DIN /5/ gibt Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen Planung und führt hierzu im Beiblatt 1 /6/ schalltechnische Orientierungswerte als Zielvorstellungen an. Nach Beiblatt 1 müssen Lärmvorsorge und Lärmminderung "[...] deshalb auch durch städtebauliche Maßnahmen bewirkt werden. Voraussetzung dafür ist die Beachtung allgemeiner schalltechnischer Grundregeln bei der Planung und deren rechtzeitige Berücksichtigung in den Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) sowie bei anderen raumbezogenen Fachplanungen." Die Einhaltung oder Unterschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte "[...] ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen." Bei der Planung von Straßen und Schienenwegen ist grundsätzlich die Einhaltung der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN anzustreben. Das Plangebiet soll gemäß den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft werden /7/. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen werden daher die in Tabelle 1 genannten schalltechnischen Orientierungswerte zu Grunde gelegt. Tab. 1: Schalltechnische Orientierungswerte gem. Beiblatt 1 zu DIN Gebietseinstufung Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN [db(a)] tags nachts Allgemeines Wohngebiet (WA) (45) *) *) gilt für Verkehrsgeräusche

9 Seite 9 von 29 Das Beiblatt 1 zu DIN nennt folgende Hinweise für die Anwendung der Orientierungswerte: "Die [...] genannten Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen [...] zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange [...] zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. [...] In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte [...] und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes [...] sollen im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan oder in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und gegebenenfalls in den Plänen gekennzeichnet werden." Die schalltechnischen Orientierungswerte beziehen sich auf folgende Zeiten: tags nachts Uhr Uhr und gelten entsprechend für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden tags bzw. 8 Stunden nachts. Die Berechnung der Beurteilungspegel des Straßenverkehrs erfolgt nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) /3/. 3.2 Anforderungen an den Schallschutz gemäß DIN 4109 In der DIN 4109 /4/ sind Anforderungen an den Schallschutz mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen.

10 Seite 10 von 29 Allgemein gilt die Norm zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Geräusche aus fremden Räumen, z. B. Sprache, Musik oder Gehen, Stühlerücken und den Betrieb von Haushaltsgeräten, gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen und aus Betrieben im selben Gebäude oder in baulich damit verbundenen Gebäuden, gegen Außenlärm wie Verkehrslärm (Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr) und Lärm aus Gewerbe- und Industriebetrieben, die baulich mit den Aufenthaltsräumen im Regelfall nicht verbunden sind. Schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN 4109 sind Aufenthaltsräume, soweit sie gegen Geräusche zu schützen sind: Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien, Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen, Büroräume (ausgenommen Großraumbüros), Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume. Die Anforderungen an die Luftschalldämmung in Abhängigkeit der maßgeblichen Außenlärmpegel sind in Tabelle 8 der DIN 4109 als erforderliche resultierende Bauschalldämm-Maße R' w,res der Außenbauteile angegeben (siehe Tabelle 2). Umfassungsbauteile von Aufenthaltsräumen sind dabei insbesondere Wände einschließlich Fenster, Türen, Rollladenkästen oder anderer Einzelflächen, Dächer sowie Decken, die Aufenthaltsräume umschließen. Tab. 2: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109, Tab. 8 Lärmpegelbereich "Maßgeblicher Außenlärmpegel" [db(a)] Aufenthaltsräume in Wohnungen u. ä. erf. R' w,res des Außenbauteils [db] Büroräume u. ä. I II III IV V VI VII > 80 * ) 50 * ) Festlegung der Anforderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten

11 Seite 11 von 29 Rührt die Geräuschbelastung von mehreren gleich- oder verschiedenartigen Quellen her, so berechnet sich der resultierende Außenlärmpegel aus den verschiedenen "maßgeblichen Außenlärmpegeln" der einzelnen Quellen. Anmerkung: In Abschnitt 1 - Anwendungsbereich und Zweck - der DIN 4109 wird ausgeführt, dass auf Grund der festgelegten Anforderungen nicht erwartet werden kann, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht mehr wahrgenommen werden.

12 Seite 12 von 29 4 Grundlagen der Verkehrslärmberechnung für Straßen Die Berechnung der Geräuschemissionen durch Straßenverkehr erfolgt nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90) /3/. Zur Berechnung des Mittelungspegels L m von einem Fahrstreifen wird dieser beim Teilstückverfahren nach Nr der RLS-90 in annähernd gerade Teilstücke i unterteilt. Die Teilstücke sind so zu wählen, dass über die Länge jedes Einzelnen die Emission und die Ausbreitungsbedingungen annähernd konstant sind. Der Emissionsort wird in der Mitte des Teilstückes in 0,5 m Höhe über dem Fahrstreifen angenommen. Die Länge l i eines Teilstückes darf höchstens 0,5 s i sein, wobei s i der Abstand zwischen Immissions- und Emissionsort ist. Der Mittelungspegel L m,i von einem Teilstück ist L m,i = L m,e + D I + D S + D BM + D B mit L m,e D I D S D BM D B Emissionspegel für das Teilstück Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstück-Länge: D I = 10 lg (l) Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption Pegeländerung zur Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung Pegeländerung durch topographische und bauliche Gegebenheiten Der Emissionspegel L m,e ist L m,e = L m (25) + D v + D StrO + D Stg + D E mit (25) L m D v D StrO D Stg D E Mittelungspegel in einem horizontalen Abstand von 25 m Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen Zuschlag für Steigungen und Gefälle Korrektur nur bei Spiegelschallquellen Für jedes Teilstück i ist der Mittelungspegel L m,i getrennt zu berechnen und energetisch zum Mittelungspegel zusammenzufassen: L m 10 lg 10 i 0,1 Lm,i

13 Seite 13 von 29 Der Beurteilungspegel L r von einer Straße ist dann: mit L L r L m K m K Mittelungspegel einer Straße Zuschlag für erhöhte Störwirkungen von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen (hier: K = 0) Im vorliegenden Fall werden die schalltechnischen Berechnungen für die Erd- und Obergeschossebene durchgeführt. Die daraus resultierenden und nachfolgend aufgeführten Immissionshöhen entsprechen bei einer Geschosshöhe von 2,8 m den Vorgaben gemäß Kap. 2 der RLS-90, wonach als Immissionshöhe die Höhe der Geschossdecke des zu schützenden Raumes anzunehmen ist. Erdgeschoss (EG) / Außenwohnbereiche 2,8 m über Gelände Obergeschoss (OG) 5,6 m über Gelände Das Rechenraster beträgt 0,5 m x 0,5 m. Die Immissionspegel werden für jede Immissionshöhe flächenhaft berechnet. Bei den Ausbreitungsrechnungen wird für jeden Immissionspunkt eine die Schallausbreitung fördernde Mitwind- und Temperaturinversions-Situation berücksichtigt. Die Lärmberechnung erfolgt mit Hilfe des Computerprogramms CadnaA /10/, das auch die Unterteilung der Fahrstreifen in die erforderlichen Teilstücke vornimmt.

14 Seite 14 von 29 5 Berechnung der Geräuschemissionen und -immissionen Die Berechnung der Geräuschemissionen und -immissionen der Bremer Straße (L 331) erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse einer Verkehrszählung, die im Jahr 2016 an dem Knotenpunkt Bremer Straße / Auf dem Felde durchgeführt wurde /7/. Demnach beträgt die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) auf den relevanten Abschnitten der Bremer Straße (L 331): nördlich Auf dem Felde Kfz/24 h südlich Auf dem Felde Kfz/24 h Die prozentualen Lkw-Anteile werden im Rahmen der vorliegenden Untersuchung mit Verweis auf /7/ mit p t = 12,0 % für den Tageszeitraum ( Uhr) und p n = 9,0 % für den Nachtzeitraum ( Uhr) in Ansatz gebracht. In dem Bereich unmittelbar westlich des Plangebietes gelten fahrtrichtungsabhängig unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten /8/, sodass die Verkehrsmengen hier entsprechend aufgeteilt werden. Die Verkehrsbelastungsdaten sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Tab. 3: Kennwerte für die Lärmberechnung Straßenabschnitt DTV 2016 Tageszeitraum ( Uhr) Nachtzeitraum ( Uhr) zul. Höchstgeschw. p t p n v max [Kfz/24h] [%] [%] [km/h] Bremer Str., Abschnitt N (nördlich Auf dem Felde) Bremer Str., Abschnitt N (südlich Auf dem Felde) 12,0 9,0 Bremer Str., Abschnitt S Bremer Str., Fahrtrichtung N Bremer Str., Fahrtrichtung S Die Korrektur für die Ausführung der Fahrbahnoberfläche wird gemäß Tabelle 4 der RLS-90 mit D StrO = 0 db(a) für nicht geriffelten Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastixasphalt berücksichtigt. Um Verkehrsschwankungen oder einer möglichen künftigen Verkehrssteigerung Rechnung zu tragen, werden die maßgebenden Verkehrsstärken für die schalltechnische Berechnung mit Verweis auf /7/ pauschal um 5 % erhöht (Prognosehorizont 2030).

15 Seite 15 von 29 Damit ergeben sich für die schalltechnische Untersuchung die in Tabelle 4 dargestellten Ausgangsdaten. Tab. 4: Kennwerte für die Lärmberechnung gemäß /3/ und /7/ Straßenabschnitt Tageszeitraum ( Uhr) Nachtzeitraum ( Uhr) M t p t L m,e M n p n L m,e [Kfz/h] [%] [db(a)] [Kfz/h] [%] [db(a)] Bremer Str., Abschnitt N (nördlich Auf dem Felde) 403,2 (0,06 DTV zzgl. 5 %) 64,4 53,8 (0,008 DTV zzgl. 5 %) 54,9 Bremer Str., Abschnitt N (südlich Auf dem Felde) 384,3 (0,06 DTV zzgl. 5 %) 64,2 51,2 (0,008 DTV zzgl. 5 %) 54,7 Bremer Straße, Abschnitt S 384,3 (0,06 DTV zzgl. 5 %) 12,0 66,1 51,2 (0,008 DTV zzgl. 5 %) 9,0 56,7 Bremer Straße, Fahrtrichtung N 192,2 (0,06 DTV zzgl. 5 %) 61,2 25,6 (0,008 DTV zzgl. 5 %) 51,7 Bremer Straße, Fahrtrichtung S 192,2 (0,06 DTV zzgl. 5 %) 63,1 25,6 (0,008 DTV zzgl. 5 %) 53,7

16 Seite 16 von 29 6 Berechnungsergebnisse 6.1 Verkehrsbedingte Mittelungspegel In Kapitel 9.1 dieser Untersuchung sind die für den Tages- und Nachtzeitraum berechneten verkehrsbedingten Mittelungspegel in Form von Lärmkarten dargestellt. Die Berechnungen erfolgten dabei für die in Kapitel 4 genannten Aufpunkthöhen. Ausgenommen der im Bereich der Geräuschquellen liegenden Flächen ergeben sich für das Plangebiet verkehrsbedingte Mittelungspegel L m von 51 db(a) bis 71 db(a) im Tages- ( Uhr) und 43 db(a) bis 63 db(a) im Nachtzeitraum ( Uhr). Das Maß der Verkehrslärmeinwirkungen hängt dabei insbesondere vom Abstand zur Bremer Straße, aber auch von der Geschossigkeit ab. Der nach Beiblatt 1 zu DIN für allgemeine Wohngebiete (WA) im Tageszeitraum anzustrebende schalltechnische Orientierungswert von 55 db(a) wird somit in Teilen des Plangebietes eingehalten, in unmittelbarer Nähe zu dem Verkehrsweg auf den direkt östlich angrenzenden Flurstücken jedoch auch um bis zu 16 db(a) überschritten (siehe Lärmkarten, Kapitel 9.1.1). Der im Nachtzeitraum für Verkehrsgeräusche anzustrebende schalltechnische Orientierungswert von 45 db(a) wird im Nahbereich der Bremer Straße um bis zu 18 db(a) überschritten, mit größerem Abstand zu der vorgenannten Straße im südöstlichen Bereich des Plangebietes jedoch auch eingehalten oder unterschritten (siehe Lärmkarten, Kapitel 9.1.2). Aufgrund der für Teilbereiche des Plangebietes ermittelten Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte sind im Bebauungsplan passive Schallschutzmaßnahmen festzusetzen, die in Kapitel 6.2 näher erläutert werden. 6.2 Erforderliche Schalldämm-Maße der Fassadenbauteile Die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ermittelten Geräuschimmissionen können durch passive Schallschutzmaßnahmen ausgeglichen werden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Ausstattung der Gebäude mit Schallschutzfenstern und in Teilbereichen mit schallgedämmten, fensterunabhängigen Lüftungsanlagen an Schlafräumen und Kinderzimmern, die auch als Schlafräume genutzt werden können. Zur Ermittlung der entsprechenden Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen empfiehlt sich hierbei die Bestimmung sogenannter Lärmpegelbereiche nach Abschnitt 5.5 der DIN 4109 unter Zugrundelegung des "maßgeblichen Außenlärmpegels". Ist die Geräuschbelastung auf mehrere gleich- oder verschiedenartige

17 Seite 17 von 29 Quellen zurückzuführen (hier: Straßenverkehr, Gewerbe (NP-Markt)), so berechnet sich der "maßgebliche Außenlärmpegel" aus den einzelnen "maßgeblichen Außenlärmpegeln" nach Gleichung (1) der DIN Im Sinne einer Vereinfachung werden dabei unterschiedliche Definitionen der einzelnen "maßgeblichen Außenlärmpegel in Kauf genommen. Im vorliegenden Fall erscheint es sachgerecht, für Gewerbelärmimmissionen, die von dem Kunden- und Anlieferverkehr des nördlich gelegenen Einkaufsmarktes hervorgerufen werden, den nach Nr. 6.1 der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete tagsüber geltenden Immissionsrichtwert von 55 db(a) zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Außenlärmpegel ergeben sich somit aus folgendem Rechengang: Verkehrsgeräusche + 3 db(a) zzgl. 55 db(a) Im vorliegenden Fall ergeben sich für die Flächen östlich der Bremer Straße "maßgebliche Außenlärmpegel" von 58 db(a) bis 74 db(a). Daraus resultieren mit Verweis auf die DIN 4109 die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile der Lärmpegelbereiche II bis V. Der Lärmpegelbereich V beschränkt sich jedoch auf Flächen im äußersten Westen des Plangebietes (siehe Kap. 9.2). Entsprechend den Anforderungen an die Luftschalldämmung in Abhängigkeit der "maßgeblichen Außenlärmpegel" gemäß Tabelle 8 der DIN 4109 ergeben sich für die Außenbauteile somit die in Tabelle 5 aufgeführten erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße R' w,res. Tab. 5: Lärmpegelbereich Ergebnisse: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen "Maßgeblicher Außenlärmpegel" [db(a)] Aufenthaltsräume in Wohnungen und ähnliches erf. R' w,res des Außenbauteils [db] II III IV V Farbdarstellung in den Lärmkarten Die für das Plangebiet ermittelten Lärmpegelbereiche sind im Anhang, Kapitel 9.2, für das schalltechnisch ungünstigste Geschoss (hier: Obergeschoss) dargestellt. Das resultierende bewertete Bauschalldämm-Maß R' w,res ist in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raumes S (W+F) zur Grundfläche des Raumes S G nach Tabelle 9 der DIN 4109 zu erhöhen oder zu vermindern (siehe Tabelle 6).

18 Seite 18 von 29 Tab. 6: Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß in Abhängigkeit vom Verhältnis S(W+F) / SG nach DIN 4109, Tab. 9 S (W+F) / S G 2,5 2,0 1,6 1,3 1,0 0,8 0,6 0,5 0,4 Korrektur S (W+F) : S G : Gesamtfläche des Außenbauteils eines Aufenthaltsraumes in m². Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m². Bei Fassadenkombinationen aus Außenwänden und Fenstern können die erforderlichen Bauschalldämm-Maße in Abhängigkeit des Fensterflächenanteils für Außenwände und Fenster gemäß Tabelle 10 der DIN 4109 angenommen werden (siehe nachfolgende Tabelle 7). Tab. 7: erf. R' w,res in db nach Tabelle 8 der DIN 4109 Erforderliche Schalldämm-Maße erf. R' w,res von Kombinationen von Außenwänden und Fenstern Schalldämm-Maße für Wand/Fenster in db/ db bei folgenden Fensterflächenanteilen in % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 30 30/25 30/25 35/25 35/25 50/25 30/ /30 40/25 40/32 45/30 45/37 50/35 35/30 35/32 40/30 40/30 40/35 45/35 45/35 45/40 50/37 50/40 50/40 40/32 50/30 40/37 60/35 50/42 60/ /40 55/42 55/45 55/45 60/ /32 40/37 60/42 Diese Tabelle gilt nur für Wohngebäude mit üblicher Raumhöhe von etwa 2,5 m und Raumtiefe von etwa 4,5 m oder mehr, unter Berücksichtigung der Anforderungen an das resultierende Schalldämm- Maß erf. R' w,res des Außenbauteils nach Tabelle 8 und der Korrektur von -2 db nach Tabelle 9 Anmerkung: Da bei Nacht-Beurteilungspegeln von > 45 db(a) ein ungestörter Schlaf häufig nicht möglich ist, sind für betroffene Schlafräume und Kinderzimmer, die auch als Schlafräume genutzt werden, mechanische, fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen vorzusehen.

19 Seite 19 von 29 7 Vorschlag für die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Um eine mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes bzw. der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen, schlagen wir folgende textliche Festsetzung für den Bebauungsplan Nr. 35 "Östlich der Bremer Straße" der Gemeinde Riede (Samtgemeinde Thedinghausen) vor: "Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109: In den gekennzeichneten Bereichen des Plangebietes sind beim Neubau oder bei baugenehmigungspflichtigen Änderungen von Wohn- und Aufenthaltsräumen und ähnlichem die folgenden erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße (erf. R' w,res ) für die Außenbauteile (Wände, Fenster, Lüftung, Dächer etc.) einzuhalten: Lärmpegelbereich II: Aufenthaltsräume in Wohnungen und ähnliches Lärmpegelbereich III: Aufenthaltsräume in Wohnungen und ähnliches Lärmpegelbereich IV: Aufenthaltsräume in Wohnungen und ähnliches Lärmpegelbereich V: Aufenthaltsräume in Wohnungen und ähnliches erf. R' w,res = 30 db erf. R' w,res = 35 db erf. R' w,res = 40 db erf. R' w,res = 45 db Weiterhin sind in Bereichen des Plangebietes mit Nacht-Beurteilungspegeln von L r > 45 db(a) für Schlafräume und Kinderzimmer, die als Schlafräume genutzt werden, mechanische Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Für die von der Bremer Straße (L 331) abgewandte Gebäudeseite dürfen der "maßgebliche Außenlärmpegel" gemäß DIN 4109 und der Nacht-Beurteilungspegel ohne besonderen Nachweis bei offener Bebauung um 5 db(a), bei geschlossener Bebauung bzw. bei Innenhöfen um 10 db(a) gemindert werden. Für sonstige Minderungen ist ein gesonderter Nachweis erforderlich." Anmerkung: Auf Grund der Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) /2/ werden bei neuen Gebäuden im allgemeinen Fenster mindestens der Schallschutzklasse 2 eingebaut. Abgesehen von Lüftungseinrichtungen für Schlafräume sind somit in den Lärmpegelbereichen I und II gegenüber den Wärmeschutzanforderungen in der Regel keine weitergehenden baulichen Schallschutzmaßnahmen erforderlich.

20 Seite 20 von 29 8 Quellen- und Literaturverzeichnis Die Ermittlung und Beurteilung der Geräuschsituation erfolgte unter Verwendung folgender Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien und sonstigen Unterlagen: /1/ BImSchG /2/ EnEV /3/ RLS-90 Ausgabe 1990 /4/ DIN 4109 November 1989 /5/ DIN Juli 2002 /6/ DIN Beiblatt 1 Mai 1987 Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 76 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 24. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1789) geändert worden ist Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen; Der Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung /7/ pk plankontor städtebau GmbH, Oldenburg: Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Östlich der Bremer Straße" der Gemeinde Riede sowie Angaben zur Verkehrsbelastung gemäß den Ergebnissen einer Zählung im Jahr 2016 /8/ Ortstermin zur Aufnahme der örtlichen Gegebenheiten am /9/ WENKER & GESING Akustik und Immissionsschutz GmbH, Gronau: Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Östlich der Bremer Straße" der Gemeinde Riede, Bericht Nr /01 vom /10/ Schallimmissionsprognose-Software CadnaA, Version (32 Bit) der DataKustik GmbH, Greifenberg

21 Seite 21 von 29 9 Anlagen 9.1 Lärmkarten Straßenverkehr Verkehrsbedingte Mittelungspegel tags ( Uhr) Verkehrsbedingte Mittelungspegel nachts ( Uhr) 9.2 Lärmpegelbereiche und "maßgebliche Außenlärmpegel" gem. DIN 4109

22 Seite 22 von Lärmkarten Straßenverkehr Verkehrsbedingte Mittelungspegel tags ( Uhr)

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25 Seite 25 von Verkehrsbedingte Mittelungspegel nachts ( Uhr)

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28 Seite 28 von Lärmpegelbereiche und "maßgebliche Außenlärmpegel" gem. DIN 4109

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