VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera

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1 Ingenieurbüro Arnulf Bührer Beratende Ingenieure für Wärmeschutz und Akustik Aga Ahornstraße Gera Telefon Telefax Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera Schall-Immissionsschutz Auftraggeber GOLDBECK Ost GmbH Seestraße Ludwigsfelde Projektnummer 7400 Bearbeiter Dipl.-Ing. (FH) Arnulf Bührer Gera, den Dieser Bericht umfasst 8 Textseiten und 2 Anhänge.

2 1 Aufgabenstellung Zwischen der Kaimberger Straße und dem Einsteinweg sind Wohngebäude geplant. Die von dem an das Plangebiet angrenzenden Betrieb der Fa. GABLER- Schweißtechnik ausgehenden Schallimmissionen innerhalb des Plangebiets sind zu ermitteln. 2 Ausgangsdaten Der Ausarbeitung der Immissionsprognose liegen folgende Unterlagen zu Grunde: Planinhalt Maßstab Stand Erstellt Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB/79/09 Einsteinweg 1 : GSL Sachsen/Thüringen GmbH & Co.KG Ergänzende Daten wurden im Rahmen einer Ortsbesichtigung aufgenommen. 3 Örtliche, bauliche und betriebliche Gegebenheiten und Planungen Die in der Kaimberger Straße 5 ansässige Fa. Gabler-Schweißtechnik handelt mit technischen Gasen. Gelegentlich werden Arbeiten wie Schweißen oder Schleifen auf dem Betriebsgelände durchgeführt. Die Geschäftszeit der Fa. Gabler ist von 7 bis 16 Uhr. Ein Betrieb zwischen 22 Uhr und 6 Uhr (Nachtzeit) kann ausgeschlossen werden. Südlich und westlich des Betriebs grenzen Wohngebäude an, die auf Grund ihrer Nutzung einem allgemeinen Wohngebiet gemäß Baunutzungsverordnung /1/ zugewiesen werden. Zwei Wohngebäude befinden sich an der Kaimberger Straße östlich der Firma als straßenbegleitende Stadtvillen. Innerhalb des ebenfalls als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Plangebiets Einsteinweg nördlich und nordöstlich der Fa. Gabler ist die Errichtung zweigeschossiger Wohngebäude vorgesehen. Im Anhang 1 ist der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans dargestellt, aus dem die beschriebenen Gegebenheiten ersichtlich sind. Bericht Nr vom Seite 2 von 8

3 4 Beurteilungsgrundlagen 4.1 Geplante Gebiete Gemäß 50 BImSchG /2/ sind bei Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftigen Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Wie dem Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 /3/ zu entnehmen ist, sind für Gewerbelärm bei der Bauleitplanung den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zuzuordnen. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebiets oder der betreffenden Baufläche verbundenen Erwartungen auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastung zu erfüllen: Flächennutzung gemäß BauNVO /1/ Orientierungswert im Beurteilungszeitraum Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Allgemeine Wohngebiete 55 db 40 db Abbildung 2: schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Für die Beurteilung wird tags der Zeitraum von 6 bis 22 Uhr und nachts von 22 bis 6 Uhr zu Grunde gelegt. Die Orientierungswerte gelten für die städtebauliche Planung, nicht dagegen für die Zulassung von Einzelvorhaben oder den Schutz einzelner Objekte. Sie unterscheiden sich nach Zweck und Inhalt von immissionsschutzrechtlich festgelegten Werten wie etwa den Immissionsrichtwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm /4/. 4.2 Bestehende und geplante Betriebe Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz /2/ sind genehmigungsbedürftige Anlagen hinsichtlich des Schallschutzes so zu errichten und zu betreiben, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können; Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen. Analog hierzu sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass Bericht Nr vom Seite 3 von 8

4 schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Für die schalltechnische Beurteilung von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm /4/ heranzuziehen. In Abhängigkeit von der Flächennutzung sind folgende Immissionsrichtwerte in 0,5 m Abstand vor den nächstgelegenen Fenstern benachbarter, fremder Wohngebäude in der TA Lärm festgesetzt: Flächennutzung gemäß BauNVO /1/ Immissionsrichtwert "außen" in db(a) im Beurteilungszeitraum Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Allgemeine Wohngebiete Abbildung 3: Immissionsrichtwerte "außen" Zusätzlich zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte sind die nachfolgend genannten Anforderungen der TA Lärm zu berücksichtigen. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten (Spitzenpegelkriterium). Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Bei der Ermittlung des Beurteilungspegels ist an Werktagen in der Zeit von 6-7 Uhr und Uhr und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 6-9 Uhr, Uhr und Uhr ein Zuschlag von 6 db(a) für diese Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezeitenzuschlag) zu berücksichtigen. Dies gilt nicht für Misch- und Gewerbegebiete. Somit sind die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm bzgl. Gewerbelärm identisch mit den für die Bauleitplanung maßgeblichen Orientierungswerten des Beiblatt 1 zu DIN Bericht Nr vom Seite 4 von 8

5 5 Berechnungsgrundlagen Den Berechnungen, die mit dem Computerprogramm Cadna/A der Fa. Datakustik GmbH, Greifenberg durchgeführt werden, liegen folgende Richtlinien und Regelwerke zu Grunde: DIN ISO , Entwurf /5/ VDI 2571 /6/ VDI 2720 /7/ RLS-90 /8/ Mittels der vorliegenden Daten wird eine Immissionsprognose gemäß TA Lärm unter Berücksichtigung der abschirmenden und reflektierenden Wirkung bestehender Gebäude durchgeführt. 6 Schallemissionen Die Schallemission betreffende Eingabedaten sowie die örtliche Lage der Schallquellen sind im Anhang 2 dokumentiert. Die Betriebszeiten der technischen Anlagen werden so angesetzt, dass die maximal zulässigen Schallimmissionen vor den Bestandsgebäuden noch eingehalten werden. Dadurch ergeben sich die Schallimmissionen auch innerhalb des unbebauten Plangebiets. Die Schallimmissionen in der Nachbarschaft ausgehend von der Fa. Gabler werden vor allem durch folgende Schallquellen verursacht: LKW- und Pkw-Fahrverkehr Staplerverkehr (Dieselstapler) Lärmintensive Arbeiten (z.b. Schweißen, Sägen im Freien) Schallabstrahlung des Gebäudes aus lauten Räumen über offene Türen/Tore Der Fahrverkehr auf dem Betriebsgelände der Fa. Gabler findet im westlichen Bereich des Betriebsgrundstücks statt. Hier befindet sich auch ein Lager für Gasflaschen im Freien bzw. unter einem Vordach. Lärmintensive Tätigkeiten können östlich der Halle auf einer Freifläche durchgeführt werden. Die Schallabstrahlung über massive Außenwände des Gebäudes kann im vorliegenden Fall vernachlässigt werden. Bericht Nr vom Seite 5 von 8

6 Fahrverkehr auf dem Betriebsgelände Für den Fahrverkehr auf dem Betriebsgrundstück westlich des Firmengebäudes werden folgende Fahrten pro Tag angesetzt: 14 LKW-Fahrten zur Anlieferung oder Abholung von Gasflaschen oder sonstiger Schweißtechnik 20 Fahrten mit Transportern ( Sprinter ) zur Anlieferung oder Abholung von Gasflaschen oder sonstiger Schweißtechnik 32 Pkw-Fahrten zur Anlieferung oder Abholung von Gasflaschen oder sonstiger Schweißtechnik Die Schallemissionen des Pkw- und LKW-Verkehrs auf dem Betriebsgelände wird nach den RLS-90 /8/ mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h berechnet. Transporter werden als Linienschallquelle mit einem Schallleistungspegel von L w = 100 db(a) unter Zugrundelegung einer Fahrgeschwindigkeit von 5 km/h berücksichtigt. Verladegeräusche Die Be- und Entladung von LKWs erfolgt mit Hilfe eins Dieselstaplers, für den von einem Schallleistungspegel von L w = 103 db(a) und einer Betriebszeit von 45 Minuten innerhalb der Geschäftszeit ausgegangen wird. Lärmintensive Arbeiten Für lärmintensive Arbeiten östlich der Halle werden folgende Tätigkeiten angesetzt: Trennschleifer oder Kreissäge mit einem Schallleistungspegel von L w = 102 db(a) während 40 Minuten innerhalb der Geschäftszeit Druckluftgeräusche mit einem Schallleistungspegel von L w = 95 db(a) während 10 Minuten innerhalb der Geschäftszeit Schweißarbeiten mit einem Schallleistungspegel von L w = 85 db(a) während 120 Minuten innerhalb der Geschäftszeit Schallabstrahlung Halle Für die Schallabstrahlung aus dem Firmengebäude über das geöffnete, nach Osten orientierte Tor wird ein Schalldruckpegel im Innenraum von 90 db(a) während 4 Stunden innerhalb der Geschäftszeit angesetzt. 7 Schallimmissionen und Beurteilung Die Beurteilungspegel ausgehend von dem Betrieb der Fa. Gabler-Schweißtechnik werden in der Umgebung als Flächen gleichen Schalldruckpegels in Höhe Obergeschoss unter Berücksichtigung der im Kapitel 3 beschriebenen Gegebenheiten und Planungen sowie der im Kapitel 6 dargestellten Ansätze für die Schallemissionen prognostiziert (s. Abbildung 2). Bericht Nr vom Seite 6 von 8

7 Ernst-Zimmermann-Straße Lager Garagen Lager, Pkw- und LKW-Verkehr GABLER- Schweißtechnik lärmintensive Arbeiten Kaimberger Straße Beurteilungspegel Tag in db(a) Höhe Obergeschoss Abbildung 2: Schallimmissionen ausgehend von dem Betrieb der Fa. Gabler Im Bereich der grün, grau und gelb hinterlegten Flächen wird der für den Tagzeitraum geltende Orientierungswert für ein allgemeines Wohngebiet von 55 db(a) eingehalten, d.h. im Bereich dieser Flächen sind Wohngebäude aus Gründen des Lärmschutzes zulässig und die Fa. Gabler wird nicht in ihren Rechten zur Aufrechterhaltung des Betriebs verletzt. Gera, den Ingenieurbüro A. Bührer Beratende Ingenieure für Wärmeschutz und Akustik Arnulf Bührer Dipl.-Ing.(FH) für Bauphysik Bericht Nr vom Seite 7 von 8

8 Literatur /1/ Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der gültigen Fassung /2/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom /3/ Beiblatt 1 zu DIN Teil Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung /4/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TALärm) vom 26. August 1998 GMBl 1998, Nr. 26 /5/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 /6/ DIN ISO Entwurf Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren /7/ VDI Schallabstrahlung von Industriebauten /8/ VDI 2720 Blatt Schallschutz durch Abschirmung im Freien /9/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Ausgabe 1990 Bericht Nr vom Seite 8 von 8

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