ErweiterungdesKreisesderförderfähigenRegionenundÄnderungderindividuellen Zugangsvoraussetzungen wurden bisher nicht vorgenommen.
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- Jens Busch
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Sabine Zimmermann, Dr. Dagmar Enkelmann, Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/12386 Umsetzung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi Vorbemerkung der Fragesteller DasBundesprogrammKommunal-Kombiwirdnachwievornursehrzögerlich umgesetzt stellensolltenindenjahren2008und2009mithilfedes Programmsgeschaffenwerden.MitStand1.März2009wurden10864Stellen beantragt,vondenen8959genehmigtwurden.diegründefürdiezögerliche InanspruchnahmedesBundesprogrammssindderBundesregierungseitlängerembekannt.DiebereitsimDezember2008angekündigtenKorrekturen ErweiterungdesKreisesderförderfähigenRegionenundÄnderungderindividuellen Zugangsvoraussetzungen wurden bisher nicht vorgenommen. 1.WiebewertetdieBundesregierungdieInanspruchnahmedesBundesprogrammsKommunal-Kombi,undwelcheGründehabendieBundesregierungdazubewogen,dieFördervoraussetzungenbeimBundesprogramm Kommunal-Kombi zu ändern? DieInanspruchnahmehängtvonderBereitstellungeinerausreichendenKofinanzierungdurchdieKommunenbzw.dieLänderab.DiekommendenÄnderungenderRichtliniezielendaraufab,dieBesetzungderbeantragtenStellen zuerleichternundweiterenkommunendiemöglichkeitzugeben,vondiesem Angebot Gebrauch zu machen. 2.WarumwurdendiebereitsAnfangDezember2008angekündigtenKorrekturenamBundesprogrammKommunal-KombiundeineÄnderungder RichtliniefürdasKommunal-KombinichtbereitsimJanuar2009vorgenommen? 3.TreffenAussagenderBundesregierungzu,dassdieAusweitungderFörderregionendurcheineAbsenkungderArbeitslosigkeitsschwelleauf12Prozenterfolgensoll (AntwortderBundesregierungaufdieschriftliche Frage47derAbgeordnetenSabineZimmermann (DIELINKE.)aufBun- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom7.April 2009 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode destagsdrucksache16/11525),odertreffenaussagendesbundesministers fürverkehr,bauundstadtentwicklungwolfgangtiefenseezu,dassdie AusweitungderFörderregionendurcheineAbsenkungderArbeitslosigkeitsschwelleauf10Prozenterfolgensoll (Interview,LEIPZIGERVOLKS- ZEITUNG vom 17. März 2009)? 4.WelcheRegionenwürdenbeieinerAusweitungderFörderregionendurch eineabsenkungderarbeitslosigkeitsschwelleauf12prozentbzw.10prozenthinzukommen (bittedieregionenaufgeschlüsseltnachbundesländern benennen)? DerÄnderungderRichtliniegingeineeingehendePrüfungvoraus.ImDezemberwardiesenochnichtvollständigabgeschlossen.Eswarinsbesondere erforderlichweiterealternativenaufbasiseinesaktuellenreferenzzeitraums August 2008 bis Januar 2009 zu prüfen. BeidennunendgültigabgestimmtenÄnderungensiehtdasBundesministerium fürarbeitundsozialesu.a.eineausweitungderförderregionenaufbasisdes neuenreferenzzeitraumsaugust2008bisjanuar2009durchabsenkungder Arbeitslosigkeitsschwelleauf10Prozentvor.HierdurchsteigtdieZahlder förderfähigenregionenabapril2009von79auf101.dieverteilungaufdie Bundesländer ergibt sich aus der folgenden Übersicht: FörderfähigeRegionenALO 10ProzentimReferenzzeitraumAugust2008 bis Januar 2009 nach Bundesländern BundeslandRegion ALO in % BerlinBerlin, Stadt13,3 BrandenburgBarnim12,3 Brandenburg an der Havel, Stadt14,3 Cottbus, Stadt14,1 Elbe-Elster16,2 Frankfurt (Oder), Stadt15,4 Havelland11,2 Märkisch-Oderland12,3 Oberhavel11,7 Oberspreewald-Lausitz16,5 Oder-Spree11,8 Ostprignitz-Ruppin15,4 Prignitz14,4 Spree-Neiße13,5 Teltow-Fläming10,1 Uckermark18,2 BremenBremen, Stadt10,1 Bremerhaven, Stadt15,6 HessenKassel, Stadt12,2 Offenbach am Main, Stadt10,5
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/12579 BundeslandRegionALO in % Mecklenburg-VorpommernDemmin17,5 Greifswald, Hansestadt14,0 Güstrow15,0 Ludwigslust10,0 Mecklenburg-Strelitz14,9 Müritz12,3 Neubrandenburg, Stadt15,3 Nordvorpommern14,5 Nordwestmecklenburg11,1 Ostvorpommern15,8 Parchim11,5 Rostock, Hansestadt12,8 Rügen12,6 Schwerin, Landeshauptstadt13,3 Stralsund, Hansestadt15,3 Uecker-Randow17,7 Wismar, Hansestadt15,3 NiedersachsenDelmenhorst, Stadt10,1 Emden, Stadt10,5 Lüchow-Dannenberg11,5 Osterode am Harz10,1 Wilhelmshaven, Stadt11,9 Nordrhein-WestfalenAachen, Stadt10,5 Dortmund, Stadt13,1 Duisburg, Stadt12,3 Essen, Stadt11,9 Gelsenkirchen, Stadt14,6 Hagen, Stadt10,5 Hamm, Stadt10,1 Herne, Stadt12,4 Köln, Stadt10,4 Krefeld, Stadt10,5 Mönchengladbach, Stadt11,4 Oberhausen, Stadt11,6 Recklinghausen11,1 Wuppertal, Stadt12,0
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode BundeslandRegionALO in % Rheinland-PfalzKaiserslautern, Stadt10,0 Pirmasens, Stadt13,3 SachsenBautzen11,7 Chemnitz, Stadt12,4 Dresden, Stadt11,0 Erzgebirgskreis11,8 Görlitz15,5 Leipzig12,0 Leipzig, Stadt15,2 Meißen10,9 Mittelsachsen10,6 Nordsachsen12,8 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge11,2 Vogtlandkreis11,1 Zwickau11,2 Sachsen-AnhaltAltmarkkreis Salzwedel12,1 Anhalt-Bitterfeld13,8 Burgenlandkreis15,7 Dessau-Roßlau, Stadt14,2 Halle (Saale), Stadt13,6 Harz12,4 Jerichower Land10,4 Magdeburg, Landeshauptstadt12,8 Mansfeld-Südharz16,6 Saalekreis12,1 Salzlandkreis13,3 Stendal15,8 Wittenberg11,5 Schleswig-HolsteinFlensburg, Stadt11,7 Kiel, Landeshauptstadt10,9 Lübeck, Hansestadt11,9 Neumünster, Stadt10,9 ThüringenAltenburger Land15,2 Eisenach, Stadt10,5 Erfurt, Stadt12,2 Gera, Stadt14,4
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/12579 BundeslandRegionALO in % Greiz10,9 Ilm-Kreis11,0 Kyffhäuserkreis15,7 Nordhausen13,0 Saalfeld-Rudolstadt10,0 Sömmerda14,0 Suhl, Stadt10,2 Unstrut-Hainich-Kreis12,1 Weimar, Stadt12,2 5.WiebewertetdieBundesregierungdieTatsache,dassesausderPraxisder UmsetzungdesBundesprogrammsherauseineReiheweitererForderungen bzw.vorschlägezurveränderungdesprogrammsgibt,diezueinerbesseren Inanspruchnahme des Programms führen würden? 6. Wie steht die Bundesregierung zu folgenden Vorschlägen: a)ermöglichungvonqualifizierungs-undweiterbildungsmaßnahmenaußerhalb der 30 Stunden, b)anerkennungderunschädlichkeitvonarbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Saisonarbeit, c)denununterbrocheneneinjährigenarbeitslosengeld-ii-bezugaufdie vorgegebene Rahmenfrist beziehen, d)erhöhungdesfinanzierungsanteilsdesbundes,um120bis140euro, umeinedemtarifvertragfürdenöffentlichendienstentsprechende tarifgemäßebezahlungzugewährleisten,diedefactodie9-prozentige Steigerung einschließt, e)entbürokratisierung des Verfahrens, f)entfristungdesbundesprogramms (bittediepunkteeinzelnbegründen)? MitdenjetztfestgelegtenÄnderungenwerdenbereitsVorschlägeaufgegriffen, diezurverbesserungdesbundesprogrammskommunal-kombiunterbreitet wurdenunddieaufeinebessereinanspruchnahmedesprogrammszielen.das BundesministeriumfürArbeitundSozialesbewertetjedochVorschlägekritisch, diediedembundesprogrammkommunal-kombizugrundeliegendengrundsätzebzw.dierechtlichenundarbeitsmarktpolitischenrahmenbedingungen konterkarieren würden. Zu Buchstabe a EsistKommunal-Kombi-Teilnehmernbereitsjetztmöglich,anQualifizierungsund Weiterbildungsmaßnahmen außerhalb der Arbeitszeit teilzunehmen. Zu den Buchstaben b und c Kommunal-KombisolldenjenigenLangzeitarbeitsloseneineBeschäftigungsmöglichkeitbieten,diebereitsseitlängeremdurchgehendaufstaatlicheUnterstützungangewiesensindunddenenbishermitdemRegelinstrumentarium keinebeschäftigungsmöglichkeiteröffnetwerdenkonnte.beidevorschläge laufendaraufhinaus,dasseineeinmündunginkommunal-kombiübergangslos auseinerarbeitsbeschaffungsmaßnahmeodersogareinerregulärenbeschäf-
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode tigungmöglichwird.damitwäredervorrangeinervermittlungaufdemallgemeinenarbeitsmarktunterlaufen.auchwürdediederentscheidungfürdie EinführungderKommunal-KombizugrundeliegendeAnnahme,dieFörderung seifürdenbundkostenneutral,nichtmehrzutreffen.darüberhinausistauch unterdemaspektdersozialengerechtigkeitzuberücksichtigen,dassdiebegrenztezahlderöffentlichgefördertenbeschäftigungsmöglichkeitenvorallem auchdenjenigenzugutekommensoll,dieüberhauptnochnichtineinesolche Maßnahme eingemündet sind bzw. deren Maßnahme schon länger zurückliegt. Zu Buchstabe d DieHöhederBundeszuwendungwurdefürdieProgrammlaufzeitunterdem GesichtpunktderKostenneutralitätundunterBeachtungdesSubsidiaritätsprinzipsaufBundesebeneverbindlichfestgelegt.Bereitsjetztsind,sofernkeine Landes-ESF-MittelzurKofinanzierungeingesetztwerden,ausBundes-ESF- Mitteln zusätzliche Zuschüsse zu gewähren. Zu Buchstabe e NachdergeändertenRichtliniewirdderESF-ZuschusszudenSV-Beiträgenab sofortverfahrenserleichterndalsfestbetrag (bisherhöchstbetragsregelung) geleistet. Zu Buchstabe f DasBundesprogrammKommunal-KombiistalszeitlichbegrenztesAngebotan strukturschwacheregionengedacht.eineentscheidungüberdieentfristung desprogrammsüberdasjahr2009hinausstehtnichtan.sonderprogrammesind üblicherweiseauchnichtalsdauerleistungvorgesehen,sondernsollenvor allemdererprobungdienen.sofernsicheinsonderprogrammbewährt,istausgehendvondenevaluierungsergebnissenzuprüfen,obundwieeineaufnahme der inkludierten Maßnahmen in das Regelinstrumentarium sinnvoll ist. 7.MitwelchemZielundnachwelchenKriterienerfolgtdieEvaluierungdes BundesprogrammsKommunal-Kombi,undzuwelchemZeitpunktsollen die Ergebnisse der Evaluierung vorgelegt werden? DasBundesprogrammKommunal-KombisollinbegleitenderundabschließenderFormevaluiertwerden.BeiderEvaluierungsollenfolgendeKriterienberücksichtigtwerden:ErstenseinedeskriptiveAnalysederTeilnehmerstrukturen unddergeschaffenenstellen.zweitenseinezielerreichungs-undwirksamkeitskontrollezurschaffungvonzusätzlichenarbeitsplätzenundentlastung desregionalenarbeitsmarktes,zurstärkungderkommunalenstrukturenund zurintegrationinbeschäftigungundverbesserungderbeschäftigungsfähigkeit derteilnehmer.drittenseinewirtschaftlichkeitskontrolle,d.h.obdasprogrammimhinblickaufdieübergeordnetenzielsetzungeninsgesamtwirtschaftlich ist. DerabschließendeBerichtzurEvaluationdesBundesprogrammsKommunal- Kombi soll Ende Juni 2013 vorgelegt werden. 8.WenndasBundesprogrammfürdenBundkostenneutralistundersteEinschätzungenausderbegonnenenEvaluierungeineinsgesamtpositive Bewertungerkennenlassen,warumistdieBundesregierungnichtbereit,hier einen stärkeren finanziellen Anteil zu leisten (bitte begründen)? DerzeitliegenerstevorläufigeErgebnissederEvaluierungvor,dieeineGesamtbewertungdesProgrammsnichtzulassen.DasGebotderKostenneutralitätund
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/12579 dassubsidiaritätsprinzipverbieteneinestärkerefinanziellebeteiligungdes Bundes.EinenegativeEntwicklungsiehtdieBundesregierungdarin,dassvielfacheAnfragenausdenLändernundGemeindendaraufhinweisen,dassdie Kommunennurdannbereitsind,ineineKofinanzierungeinzutreten,wennganz bestimmte,ihnenausanderenförderungenschonbekanntearbeitnehmerinnen undarbeitnehmergefördertwerden.hiermitwerdendiechancenderförderung durch das Programm für Langzeitarbeitslose beschnitten. 9.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdasBundesprogrammdazu geeignetist,zursozialenstabilisierungundzurerhöhungderbeschäftigungsfähigkeitvonlangzeitarbeitslosenbeizutragenunddassesbisherkein anderes Instrument gibt, um diese Ziele zu erreichen? AusSichtdesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesdientdasBundesprogrammKommunal-KombinichtprimärzurStabilisierungundzurVerbesserungderBeschäftigungsfähigkeitvonLangzeitarbeitslosen,daesnichtspeziell daraufausgelegtistbestehendevermittlungshemmnissezuberücksichtigenund abzubauen.vielmehrsolldasbundesprogrammkommunal-kombidenjenigen ArbeitsloseneineÜberbrückungsmöglichkeitbieten,dieaufgrundderSchwächedesregionalenArbeitsmarkteskeineBeschäftigungfinden.Esergänztsomit dievorhandenengesetzlichenregelinstrumentezurberuflichenwiedereingliederung Langzeitarbeitsloser nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Im Übrigen verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 6f und 8.
8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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