Die Bürgerstiftung für das Mehrgenerationenhaus Saerbeck

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1 Gemeinde Saerbeck - NRW Klimakommune der Zukunft Die Bürgerstiftung für das Mehrgenerationenhaus Saerbeck Generationen zusammenbringen Stiftungsinitiative zur Stärkung des Generationenzusammenhalts in Bayern München,

2 Saerbeck Nordrhein-Westfalen, Münsterland, Kreis Steinfurt, Einwohner verkehrsgünstige Lage wachsende Gemeinde vier Kindergärten (ca. 250 Kinder) St. Georg-Grundschule (ca. 400 Schüler) Maximilian-Kolbe- Gesamtschule (ca Schüler) vielfältiges Vereinsleben seit 2009 Klimakommune NRW

3 Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesregierung ruft im Jahr 2006 das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser ins Leben in jedem Landkreis und jeder kreisfreie Stadt soll durch die Einrichtung eines Mehrgenerationenhauses eine flächendeckende soziale Infrastruktur geschaffen werden Landesweit sollen 500 Einrichtungen das Prinzip der früheren Großfamilie übernehmen vielfältige Angebote sollen die Vereinbarkeit von Familie bzw. Pflege und Beruf fördern

4 Ausgangspunkt Kolpingsfamilie vor über 75 Jahren gegründet rund 700 Mitglieder sind in den verschiedensten Gruppen und Angeboten organisiert Motto der Kolpingfamilie Saerbeck Leben braucht Gemeinschaft die Kolpingfamilie Saerbeck bewirbt sich beim Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend um die Gewährung von Fördermitteln für den Betrieb eines Mehrgenerationenhauses in Saerbeck Voraussetzung zur Gewährung der Fördermittel ist u.a. ein passendes Gebäude, dass dem Träger zur Verfügung steht

5 Ausgangspunkt Gemeinde Umzug des Rathauses in neue Räumlichkeiten im Jahr 2002 Suche nach Vermarktungsmöglichkeiten des Alten Rathauses durch Rat und Verwaltung Zwischennutzung des Alten Rathauses als Art- Haus für Künstlerinnen und Künstler aus Saerbeck 2006: Konkreter Antrag der Kolpingfamilie Saerbeck zur Nutzungsüberlassung des Alten Rathauses für die Errichtung eines Mehrgenerationenhauses

6 Entwicklung vom Alten Rathaus zum Mehrgenerationenhaus der Rat stellt der Kolpingsfamilie Saerbeck die Nutzung des Gebäudes des Alten Rathauses in Aussicht, sollten die Fördermittel zum Betrieb eines Mehrgenerationenhauses gewährt werden ein Gutachtens über den Zustand des Gebäudes samt Feststellung des Sanierungsbedarfes und der Gesamtbaukosten wird erstellt verschiedene Finanzierungskonzepte werden geprüft

7 Rahmenbedingungen Gebäude bleibt im Eigentum der politischen Gemeinde Saerbeck Bestellung eines Erbbaurechts für die Dauer von 99 Jahren mit dem Zweck Mehrgenerationenhaus Kolpingfamilie Saerbeck muss eine Miete / Nutzungsentschädigung für das Alte Rathaus in Höhe eines Anteils der Zins- und Tilgungsleistungen für den Aufwand des Sanierungsbedarfes aufbringen

8 Entwicklung der Idee einer Bürgerstiftung Ziel der Bürgerstiftung: Erhalt des Mehrgenerationenhauses Saerbeck verschiedene Rechtsformen der Nutzungsüberlassung werden geprüft eine Machbarkeitsstudie für die Gründung einer Bürgerstiftung Mehrgenerationenhaus altes Rathaus wird erstellt Rat stimmt der Gründung einer Bürgerstiftung grundsätzlich zu Information der Bürgerinnen und Bürger durch eine Einwohnerversammlung mit dem Thema Gründung einer Bürgerstiftung

9 Voraussetzungen der Bürgerstiftung Stiftungskapital in Höhe von Euro muss mindestens gezeichnet werden Satzungsentwurf der Stiftung muss mit der Bezirksregierung abgestimmt werden Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zwischen der Gemeinde Saerbeck und der Bürgerstiftung Mehrgenerationenhaus / Altes Rathaus Nutzungsvertrag zwischen der Bürgerstiftung (Nutzungsgeberin) und der Kolpingfamilie Saerbeck (Nutzungsnehmerin) Stiftung als Nutzungsgeberin wurde Erbbauberechtigte des Grundstücks Stiftung überträgt das Nutzungsrecht für das Grundstück und für das Gebäude auf die Kolpingfamilie Saerbeck als Trägerin der Einrichtung Mehrgenerationenhaus

10 Historie der Bürgerstiftung Oktober 2007: Einwohnerversammlung zur Information über die mögliche Gründung einer Bürgerstiftung in Saerbeck August 2008: Gründung der Saerbecker Bürgerstiftung Mehrgenerationenhaus Altes Rathaus November 2008: Anerkennungsurkunde für die Bürgerstiftung überreicht durch Regierungspräsident Dr. Peter Paziorek Rechtskräftige Stiftung des privaten Rechts

11 Zweck der Stiftung Denkmalspflege Förderung der Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenarbeit, insbesondere die Begegnung der Generationen Förderung von gemeinnützig anerkannten Vereinen Förderung kultureller Zwecke

12 Organe der Stiftung die Stifterversammlung der Stiftungsrat der Stiftungsvorstand

13 Stiftungsvermögen Startkapital: rund ,00 Euro Stiftung von Bürgern für Bürger (mehr als 90 Bürger gingen stiften ) viele Kleinspenden ab 100,00 Euro aber auch einige Großspenden haben ein solides finanzielles Fundament geschaffen die Erhaltung und der Betrieb des Mehrgenerationenhauses für die Saerbecker Bürger wird aus den Kapitalerträgen (Zinsen) unterstützt Kapital der Bürgerstiftung bleibt unangetastet im Vermögen der Stiftung

14 Zustiftungen und Spenden Zustiftungen zur Aufstockung des Grundkapitals der Bürgerstiftung sind jederzeit möglich Spenden (gebunden oder frei) versetzen die Bürgerstiftung in die Lage, kurzfristig ganz nach dem Willen des Spenders bestimmte Projekte zu unterstützen

15 Zukunft der Bürgerstiftung Bürgerstiftung ist kein abgeschlossenes Projekt stetige Entwicklung ist wesentliches Element der Bürgerstiftung Bürger können als Zustifter etwas für die Gemeinschaft tun ,00 Euro des Grundkapitals wurden in die Bürgergenossenschaft Energie für Saerbeck eingebracht. Höhere Rendite als auf dem Kapitalmarkt

16 Bürgerstiftung fördert Projekte im Mehrgenerationenhaus Finanzielle Unterstützung für zwei Projekte: Initiative Helfende Hände Computerclub für Menschen mit Behinderungen Berufsorientierung mit ehrenamtlichen Paten Alle Projekte sind im Mehrgenerationenhaus entstanden und schaffen die Möglichkeit, dass sich Menschen begegnen und das Miteinander im Dorf besonders gefördert wird.

17 Das Mehrgenerationenhaus: Die neue Mitte Saerbecks entstanden im Rahmen des Modellprojektes Mehrgenerationenhäuser des Bundesfamilienministeriums seit 2007 ist die Kolpingfamilie Saerbeck Träger des Mehrgenerationenhauses soziale Mitte Saerbecks

18 Förderung des Mehrgenerationenhauses Überführung des erfolgreichen Modells in das MGH-Aktionsprogramm II bis 2014 jährlich mit ,00 pro Jahr vom Bund gefördert weitere ,00 pro Jahr werden von der Gemeinde Saerbeck bezuschusst ab 2015 keine Förderung mehr durch den Bund

19 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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