Datenschutz im Schatten der Cloud

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1 Datenschutz im Schatten der Cloud Realistische Konzepte für Datenschutz im Unternehmen Dr. Stefan Brink Leiter Privater Datenschutz beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz 28. September 2012 SAP Fachtagung 2012 TBS-Netz

2 Privatsphäre als kulturelles Konzept regional: Privacy Right to be let alone (Brandeis/Warren) technisch: - Photographie - Phonographie - Videographie - Geolokalisation - Social Media - Cloud

3 Datenschutz und Cloud Externe DV (Speicherung/Verarbeitung): Transaktionskosten/Skaleneffekte Probleme: - Informationssicherheit => technisches race to the bottom (*/Trennung) => Abschöpfung - Grenzüberschreitung => Rechtsgeltung / Fremdregime => DS-Kontrolle - Unteraufträge => organisierte Unverantwortlichkeit - Verlust der Unabhängigkeit => Datenportabilität /Lock-in-Effekt

4 Datenschutz und Cloud ADV: - 11 Vertrag - 11 Abs. 2 BDSG Vor-Ort-Kontrolle Örtliche Radizierung des Datenschutzrechts - 3 Abs. 8 Satz 2 BDSG: EU-Privileg Sanktionierung internationaler Datentransfers - 4b,c BDSG Scheitern pragmatischer Lösungsansätze: Safe Harbour (Beschluss Düsseldorfer Kreis 29. April 2010)

5 Datenschutz und Cloud Ratschläge der Datenschützer International Working Group on Data Protection in Telecommunications Sopot Memorandum April 2012 => PIA für CC => Trusted Clouds / Zertifizierung => German Cloud /European Cloud => Analyse der Sensibilität von Informationen

6 Datenschutz und Internationalisierung Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen Nationales Zuständigkeitsregime: - DV Inland /verantw. Stelle Ausland => Zuständigkeit nach LVwVfG / 38 BDSG => anwendbares Recht Mitgliedstaat EU Internationale Konzernstrukturen contra DS-Recht => Konzern: Mehrheit wirtschaftl. verbundener jur. Personen => 3 Abs. 7 BDSG knüpft an jur. Entität an Vollzugsphantom

7 Realistische Konzepte Konsensualer Datenschutz 4 Abs Alt. BDSG: Einwilligung Informationelles Selbstbestimmungsrecht als Individual(grund)recht

8 Lösungsansätze Einwilligung - freiwillig (Art. 7 Abs. 4 EU-DS-GVO-E erhebliches Ungleichgewicht ) - informiert (Art. 4 Ziff 8 in Kenntnis der Sachlage ) - dokumentiert (Art. 4 und 7 Abs. 1 explizit, Beweislast )

9 Lösungsansätze (II) Konsensualer Datenschutz 4 Abs Alt. 2. Var. BDSG: Betriebsvereinbarung => Information statt verdeckter DV aber: Informationelles Selbstbestimmungsrecht als Individual(grund)recht

10 Kollektivrechtliche Vereinbarungen Betriebsvereinbarung als Rechtsvorschrift 4 I? Betriebsräte als Datenschützer? Wahrnehmungszuständigkeit? nur in den Grenzen höherrangigen Rechts!

11 Neue Bedeutung der BV Chancen und Risiken ( 32l Abs 5 BDSG-E) Soweit in Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Vereinbarungen nach 28 Absatz 2 Sprecherausschussgesetz von den übrigen Vorschriften dieses Unterabschnitts abgewichen wird, haben diese die sich aus den allgemeinen Grundsätzen des Arbeits- und Datenschutzrechts ergebenden Beschränkungen zu beachten. => Öffnungsklauseln geben Gestaltungsmacht => Öffnungsklauseln machen erpressbar

12 Welche Lösungsansätze gibt es (III)? Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz 32m Datenübermittlung im Konzern Beschäftigtendaten dürfen zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen im Sinne des 15 Aktiengesetz übermittelt werden, soweit dies zur Wahrung eines sich aus der Konzernzugehörigkeit ergebenden berechtigten Interesses erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. 4b und 4c bleiben unberührt. Die übermittelnde Stelle hat sicher zu stellen, dass die empfangende Stelle die übermittelten Daten nur für solche Zwecke speichert, verarbeitet und nutzt, zu denen sie übermittelt wurden.

13 Erste Schritte Risikomodell Datenschutz => Differenzierung Informationsstrategie Fortbildung: - der betrieblichen DSB - der Betriebsräte - der MitarbeiterInnen Verstärkte Kooperation - mit betrieblichen Datenschutzbeauftragten - mit Aufsichtsbehörden

14 Von der Aufsicht zur Beratung Neuausrichtung: - präventiv - punktuell repressiv Stichprobenbehörde Beratungspflicht BDSG ( 38 Abs. 1, 38a Abs. 2 BDSG) Gleichlauf der bdsb

15 Datenschutz als eine gemeinsame Aufgabe bisher: zukünftig? - bürokratisch - minimalistisch - phobisch - qualifiziert - vernetzt - offensiv

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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