Ablauf der Zuschlags-/Bindefrist Abt Submissionsstelle am: Angebotsschreiben. Fahrbahnerneuerung der K 27 AN 2 (Ostdamm) in Dülmen

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1 Name und Anschrift des Bieters (Stempel), Tel.-Nr.: (Ort) (Datum) An Nr.: Kreis Coesfeld Ablauf der Zuschlags-/Bindefrist Abt Submissionsstelle am: Coesfeld Angebotsschreiben Bezeichnung der Bauleistung: Fahrbahnerneuerung der K 27 AN 2 (Ostdamm) in Dülmen Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom Anlagen: Leistungsbeschreibung Selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses HVA B-StB Nachunternehmerleistungen HVA B-StB Leistungen anderer Unternehmer HVA B-StB Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft HVA B-StB Eigenerklärung Eignung TVgG-NRW Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung, Beachtung ILO- Kernarbeitsnormen sowie Frauenförderung Nebenangebote 1 Ich biete die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte ich mich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. 2 Die Angebotssumme einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung beträgt: EUR 3 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote: St. 4 Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote: v.h. Seite 1

2 5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen folgende Unterlagen: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961 (VOB/B) - Ausgabe 2012, Unterlagen gem. Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B) 6 Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: PQ-Nummer: Name: PQ-Nummer: Name: PQ-Nummer: Name: PQ-Nummer: 7 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). dass ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n), 8 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir bei Verwendung einer selbstgefertigten Leistungsverzeichnisses (Abschrift oder Kurzfassung) den Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnis (Langtext) als allein verbindlich anerkenne(n), mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. ein von mir/uns zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu 3 BaustellV) (RAB 30) geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. Entsprechende Referenzen werden nach Auftragserteilung vorgelegt. das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden. falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. Unterschrift/Signatur. (Stempel und Unterschrift) Ist das Angebot nicht wie vorgegeben signiert oder ist das Angebotsschreiben nicht an dieser Stelle unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen. Seite 2

3 Bezeichnung der Bauleistung Fahrbahnerneuerung der K 27 AN 2 (Ostdamm) in Dülmen (wie Aufforderung zur Angebotsabgabe) Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Leistungsbeschreibung Inhalt Seite/Blatt Baubeschreibung 2 Leistungsverzeichnis Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche Langtext-Verzeichnis Kurztext-/Preis-Verzeichnis Langtext-/Preis-Verzeichnis 9 Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel Anlagen für Bietereintragungen Bieterangaben-Verzeichnis Sonstige Anlagen Abrechnungseinheiten Besondere Kennzeichen m M Meter t T Tonne G Grundposition km KM Kilometer m 2 M2 Quadratmeter h H Stunde d D Tag W Wahlposition km 2 KM2 Quadratkilometer Mt MT Monat ha HA Hektar kwh KWH Kilowattstunde l L Liter St ST Stück m 3 M3 Kubikmeter Psch PSCH Pauschal kg KG Kilogramm HVA B-StB Titelblatt Leistungsbeschreibung L Seite 1

4 BAUBESCHREIBUNG 1. Der Kreis Coesfeld beabsichtigt die Fahrbahn der K 27 AN 2 (Ostdamm) in Dülmen zu erneuern. Die Baustelle gliedert sich in 6 Bauabschnitte: BA 1: Stat. ca bis ca rechts BA 2: Stat. ca bis ca rechts BA 3: Stat. ca bis ca rechts BA 4: Stat. ca bis ca links BA 5: Stat. ca bis ca links BA 6: Stat. ca bis ca links Die BA 1 und BA 3 sowie BA 2 und BA 6 können gemeinsam ausgeführt werden. Sofern die Einmündungen am Beginn und Ende des Bauabschnitts befahrbar bleiben können Vor- und Nebenarbeiten im BA 2 auch während der Ausführung von BA 1 und BA 3 ausgeführt werden. Von ca. Stat bis ca erfolgt eine Grunderneuerung. Von ca. Stat bis ca. Stat erfolgt ein Ersatz der Asphaltbinder- und Deckschicht, zudem werden die unter der Asphaltdecke befindlichen Randsteine durch eine Asphalttragschicht ersetzt. Der neue Fahrbahnaufbau der Grunderneuerung soll von wie folgt erfolgen: 3,5 cm SMA 8 S 6,5 cm AC 16 BS 12,0 cm AC 32 TS 33,0 cm RC 0/45 55,0 cm Gesamtaufbau Der Aufbau von Gehwegen soll wie folgt erfolgen: 8,0 cm Betonpflaster 3,0 cm Bettung 20,0 cm RC 0/45 31,0 cm Gesamtaufbau 2,0 cm Grus 28,0 cm RC 0/45 30,0 cm Gesamtaufbau Der Aufbau von Radwegen soll wie folgt erfolgen: 2,5 cm AC 5 DL 8,0 cm AC 22 TN 20,0 cm RC 0/45 30,5 cm Gesamtaufbau Die Breite der K27 beträgt zwischen ca. 6,00 bis 9,00 m zuzüglich der Aufweitung zur Kreuzung mit der K27/K59. Neben der Hauptfahrbahn ist vorgesehen die Asphaltbefestigung aller 5 asphaltierten Einmündungen zur K27 zu erneuern. Bei der Einmündung in Höhe von Stat soll zudem der Fahrbahnteiler zurückgebaut und die Radwegführung direkt an den Fahrbahnrand der K27 geführt werden. Bei der Aufnahme der vorhandenen Asphaltbefestigung ist zwischen ca. Stat und zu berücksichtigen, dass unter der ehemals im Hocheinbau aufgebrachten Seite 2

5 Deckschicht in den Randbereichen eine einreihige Randeinfassung aus Betonrandsteinen besteht. Als alternative Bauweise ist im Leistungsverzeichnis die Aufnahme, Aufbereitung und Wiederverwendung der vorhandenen Tragschicht (überwiegend HOS) als Frostschutzmaterial vorgesehen. Neben der Umgestaltung der 4 innerörtlichen Bushaltestellen in Buskaps und der Verlängerung der Hochbordführung bis ca. Stat sollen im übrigen Bereich in Teilstrecken abgängige Hochborde ausgewechselt werden. Die innerörtliche einzeilige Rinne wird in Gänze als zweireihige Rinne erneuert. Zwischen Stat. Ca und ca hat das Abwasserwerk der Stadt Dülmen auf der rechten Fahrbahnhälfte im Vorgriff den Regenwasserkanal einschl. der Straßenabläufe und Anschlussleitungen erneuert. Bei den Arbeiten in BA 4 bis 6 müssen die neuen Anschlussleitungen an die bereits bis zur Fahrbahnmitte verlegten Steinzeugrohrleitungen angeschlossen werden. Im Bereich der neuen Querungshilfe muss die neue Steinzeugleitung bis an den vorhandenen Kanal hergestellt werden. Der Anschluss erfolgt in eine bestehende Muffe oder bestehendes Sattelstück. Die Kosten für diesen Anschluss werden nicht besonders vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Es wurde bei den Kanalbauarbeiten das Erdplanum und die Frostschutzschicht bereits hergestellt. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs wurde die Fahrbahn bis zur FOK mit Frostschutzmaterial aufgefüllt. Dieses Material ist ca. 22 cm dick aufzunehmen, zwischenzulagern und wiederzuverwenden. Das Abwasserwerk führt im Rahmen der Arbeiten noch bis voraussichtlich Ende September 2015 einige Restarbeiten (insbesondere Erneuerung Hausanschlussleitungen) im Baufeld durch. Diese punktuellen Maßnahmen betreffen den rechten Bereich von ca. Stat bis ca Die Befahrbarkeit und Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke ist durch entsprechende Provisorien zu gewährleisten. Für das Erdplanum der Fahrbahn ist das Verlegen eines Geotextils (Vlies) im Leistungsverzeichnis vorgesehen. Die K 27 ist teilweise als ein- oder zweireihige Allee mit Baumbestand bepflanzt. Entsprechende Schutzmaßnahmen (Stammpolsterung) sind in der Leistungsbeschreibung vorgesehen. Darüber hinausgehende Erschwernisse durch diese Bäume sind in die Einheitspreise einzurechnen. Das Herstellen der neuen Befestigung auf der linken Fahrbahnseite in Höhe des RWE Umspannwerks zwischen ca. Stat und ca ist zu Beginn der Arbeiten mit auszuführen, um eine durchgehende Umleitungsstrecke für Fußgänger und ggf. Radfahrer zu erhalten. Im Zuge der K 27 befindet sich bei Stat bis die Brücke über die DB-Strecke Wanne-Eicke Hamburg. Das Bauwerk kreuzt die Bahnstrecke in einem Winkel von 40,58. Der 3-feldrige Spannbeton-Überbau hat eine Länge von ca. 52 m. Die Flügelwände sind ca. 2,75 m bzw. ca. 8,65 m lang. Die Kappe am Fahrstreifen Richtung Hiddingsel ist 1,75 breit. Auf ihr befindet sich ein Geh-/Radweg. Die Kappe am Fahrstreifen Richtung Dülmen ist 0,75 m breit. Beide Schrammborde sind 20 cm hoch. Die Fahrbahnbreite zwischen den Schrammborden beträgt 6,50 m. Es ist geplant die Überbau- und Flügelwandkappen mit einem Oberflächenschutz zu Seite 3

6 versehen. Ferner wir die Betonbefestigung am Geh-/Radweg auf der Hinterfüllung vor und hinter dem Überbau aufgebrochen und durch Betonpflaster ersetzt. Auch die Abdichtung der Kappenfugen zwischen Überbau und Flügelwänden werden erneuert. Der Kappenbeton weist insgesamt ein festes Gefüge auf. Besonders in der Geh- /Radwegkappe befinden sich jedoch auch einige oberflächennahe Risse (vornehmlich in Querrichtung) kleiner Rissbreite ( 0,2 mm). Insbesondere an den Enden der Kappen befinden sich Betonabbrüche geringeren Umfangs. Diese und andere durch Abklopfen u. U. festgestellte Betonschäden sind vor dem Auftrag der Oberflächenschutzsysteme mit geeignetem Reparaturmörtel instand zu setzen. Die vorhandenen bituminös verfüllten Bewegungsfugen zwischen den Überbau- und Flügelwandkappen sind zu räumen und mit einem dauerelastisch Kunststoff neu abzudichten. Entsprechend der Nutzung als Geh-/Radweg erhalten die Kappen am Fahrstreifen Richtung Hiddingsel ein Oberfächenschutzsystem OS-F (OS-11 n. DAfStb-Instandsetzungs-Richtlinie) mit oxidroter (RAL 3009) Einfärbung der letzten Schicht. Die Kappen am Fahrstreifen Richtung Dülmen erhalten ein Oberfächenschutzsystem OS-E (OS-9 n. DAfStb- Instandsetzungs-Richtlinie) mit betongrauer (RAL 7023) Einfärbung der letzten Schicht. Da ausschließlich zwischen den Schutzeinrichtungen (Füllstabgeländer auf DAV- Stahlbetonplanken) auf der Brücke gearbeitet wird und ein Betreten der Bahn-Einrichtungen nicht erforderlich ist, ist eine BETRA der Deutschen Bahn AG nicht erforderlich. 2. Die Arbeiten sollen unter Vollsperrung der K 27 - Anlieger frei bis Baustelle frei - erfolgen. Zur Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs ist eine Einbahnstraßenregelung gem. Regelplan B I/16 in FR stadtauswärts einzurichten. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auf 30 km/h zu beschränken. Untergeordnete Straßen und Privatwege haben sich in den Einbahnstraßenverkehr einzuordnen. Eine entsprechende Hinweisbeschilderung ist hier aufzustellen. Sofern nicht in den BA 1 bzw. BA 4 Arbeiten ausgeführt werden, ist zwischen Stat und der Verkehr auch in der Gegenrichtung zuzulassen. Anliegergrundstücke, deren Erreichbarkeit eingeschränkt sind, sind durch den AN rechtzeitig zu informieren. Auch auf sämtlichen untergeordneten Stadtstraßen oder Privatwegen und gegenüber von Gewerbebetrieben ist die Sperr- und Einbahnbeschilderung aufzustellen. Der Durchgangsverkehr wird für die Dauer der gesamten Maßnahme gegenläufig über die K 27, Hiddingseler Straße und B 474 umgeleitet. Zudem ist eine Umleitung in einer FR über die K 59 (Ostlandwehr), L 551 und K 13 vorgesehen. Zur Information und Leitung der Verkehrsteilnehmer sind im Nahbereich der Umleitungsstrecken insgesamt 16 Hinweistafeln aufzustellen. Diese müssen mindestens 1,5 x 1,0 m groß sein und eine ausreichende Nachtsichtbarkeit besitzen. Für Feuerwehrfahrzeuge ist auf der K 27 aus FR Stadtmitte am jeweiligen Baubeginn eines Bauabschnitts sowie aus allen untergeordneten Einmündungen eine Notfall-Alles-Rot-LSA aufzustellen. Während der Arbeiten im BA 1 und BA 4 sind auf der K 59 AN 1 (Ostlandwehr) bzw. K 27 AN 1.1 (Ostdamm) aus jeder FR Signalgeber aufzustellen. Die Bedieneinrichtung ist in Abstimmung mit der Feuerwehr Dülmen am Feuerwehrgerätehaus oder am städtischen Bauhof in Dülmen einzurichten. An den Signalgebern sind Verkehrszeichen 131 mit dem Hinweis bei Rettungseinsatz aufzustellen. Für die Brückenarbeiten in BA 3 ist ein Notweg auf der Fahrbahn analog Regelplan B II/8 einzurichten. Für die Pflasterarbeiten sind die Geh-/Radwege auf der jeweiligen Seite voll zu sperren. Seite 4

7 Diese müssen dann die andere Gehwegseite benutzen. Entsprechende Verkehrszeichen sind aufzustellen. Ein Überqueren von Fußgängern ist an diesen Stellen ggf. durch entsprechende Provisorien zu gewährleisten. Der gegenüberliegende Gehweg ist durch VZ 239 mit Zusatz Radverkehr frei auch in Gegenrichtung auszurüsten. An den Einmündungen ist dann über den vorhandenen VZ 205 das VZ (kreuzender Radverkehr von rechts und links) anzubringen. Sofern Arbeiten im Kreuzungsbereich K59/K27 durchgeführt werden (BA 1 / BA 4) ist der östliche Radfahrstreifen auf der K27 AN 1.1 und K59 AN 1 durch VZ 237 mit dem Zusatz Ende aufzuheben und durch VZ 138 für den Kraftverkehr auf diese Situation hinzuweisen und die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h zu begrenzen. Dem Radfahrer soll durch eine Einfahrtasche in Gelbmarkierung und durch eine Bakenkette für den Kraftverkehr das Einfahren in die Fahrspur erleichtert werden. Das Durchkreuzen von Verkehrsschildern und Wegweisern darf nicht mehr mit Folienabdeckband durchgeführt werden, da durch Ablösen der Folien massive Beschädigungen der Schildoberfläche aufgetreten sind. Hier müssen variable Abdecksysteme verwendet werden. Abbiegestreifen, die durch die Bauarbeiten nicht mehr genutzt werden können sind mit einer Bakenkette gegenüber dem fließenden Verkehr abzubaken. Auch während der Arbeiten wird die K 27 (Ostdamm) an voraussichtlich 3 bis 5 Nächten durch Schwertransporte der Fa. Scholz befahren werden. An diesen Tagen darf nicht im Fahrbahnbereich asphaltiert werden. Ferner muss in der Fahrbahnmitte ein mindestens 4,0 m breiter Korridor für die Schwertransporte befahrbar sein (Oberfläche mindestens Frostschutzmaterial). Ein Höhenversatz zwischen den Fahrbahnhälften von bis zu 10 cm ist zulässig. Ggf. sind hierfür provisorische Maßnahmen erforderlich. Diese sind vom AN direkt mit Fa. Maschinenbau Scholz GmbH & Co KG, Rottkamp 11, Coesfeld abzurechnen. Der AN hat sich in der Disposition der Arbeiten mit der Fa. Scholz, Herrn Stippel, Tel / entsprechend abzustimmen. Die straßenverkehrliche Anordnung einzuholen ist Sache des AN. Genehmigungsbehörde: Stadt Dülmen, Abt. 36 Straßenverkehr, Kreuzweg 27, Dülmen, Ansprechpartner: Herr Schwarzer, Tel /12-771, Fax 02594/ , schwarzer@duelmen.de 3. Die Beschilderung und Absicherung der Baustelle ist entsprechend der ZTV-SA und den RSA unter Einsatz von vollreflektierenden Verkehrszeichen einzurichten und in die entsprechende Position einzurechnen. Zum Durchkreuzen von Verkehrsschildern dürfen nur variable Abdecksysteme verwendet werden, da es beim Durchkreuzen mit Folienabdeckband zu massiven Beschädigungen der Schilderoberfläche beim Ablösen der Folien kommen kann. Die Kosten für das Vorhalten und den Betrieb sowie das laufende Umsetzen der erforderlichen Absperreinrichtungen, Verkehrssicherungsanlagen und Beschilderung der Baustelle sind vom AN zu tragen und in den Pauschalpreis der entsprechenden Position einzurechnen. Hierzu gehört auch die Beseitigung oder Unkenntlichmachung von vorhandenen Fahrbahnmarkierungen, wenn Sie bei der durch den Bauablauf bedingten Veränderung der Verkehrsführung zu Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer Anlass geben. Bei Änderung der Verkehrsführung innerhalb der Baustrecke sind die Kosten für Umleitungsbeschilderung ebenfalls vom AN zu tragen und in der betreffenden Position einzurechnen. Seite 5

8 Der für die Sicherungsarbeiten benannte Verantwortliche muss die deutschen Straßenverkehrsvorschriften und die im Bereich von Arbeitsstellen erforderlichen Aufgaben der Verkehrsführung, der Beschilderung, der Markierung, der Absicherung sowie der Beleuchtung beherrschen und entsprechend der ZTV-SA herstellen und beurteilen können sowie der deutschen Sprache mächtig sein. Transportfahrzeuge dürfen nur das zulässige Gesamtgewicht entsprechend 34 StVZO aufweisen. Entsprechende Kontrollen behält sich der Auftraggeber vor. Bei Feststellung einer Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes bei Transportfahrzeugen erfolgt eine Anzeige bei der zuständigen Behörde. 4. Der für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz verantwortliche Koordinator ist dem Kreis Coesfeld und der Stadt Dülmen mind. 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle zu benennen. 5. Soweit Wege und Straßen durch den Auftragnehmer in Mitleidenschaft gezogen werden, sind diese im ursprünglichen Zustand in Abstimmung mit dem jeweiligen Baulastträger auf Kosten des Auftragnehmers wieder herzustellen. 6. Die Ausführungspläne und Achsberechnungen werden dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung in einfacher Ausfertigung übergeben. Mehrausfertigungen werden gegen Selbstkostenerstattung zu Verfügung gestellt. 7. Die Achsabsteckung, das Aufnehmen und Zeichnen der Ur- und Ausbauprofile ist Sache des AN und hat im Einvernehmen mit dem Straßenbauamt zu erfolgen. Die Vergütung hierfür ist in die Einheitspreise einzurechnen 8. Die Aufmaße sind manuell zu erstellen. Elektronisch erfasste bzw. gemessene Daten werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem AG anerkannt. Die Aufmaßarbeiten sind in Anwesenheit eines Vertreters des Auftraggebers durchzuführen und zu protokollieren. Dem Auftraggeber sind die erfassten Daten unmittelbar nach Durchführung der Vermessungsarbeiten im Original auszuhändigen. 9. Soweit bekannt ist, verlaufen im Straßenkörper Leitungen und Anlagen der Deutschen Telekom AG, der Unitymedia, der Stadtwerke Dülmen, dem Abwasserwerk Dülmen, der DB, der Vodafone D2 GmbH und der Westnetz GmbH (RWE). Diese müssen teilweise umgelegt oder gesichert werden. Der Schutz der vorhandenen und neu zu verlegenden Anlagen der Versorgungsträger gehört zur allgemeinen Verkehrssitte und wird nicht besonders vergütet. Eine Umlegung bzw. Neuverlegung von Leitungen und Anlagen ist Angelegenheit der Versorgungsunternehmen. Der AN hat den Einsatz von Fremdunternehmern für die Umlegung bzw. Neuverlegung von Versorgungsleitungen in der Baumaßnahme entschädigungslos zu dulden. Besondere Beachtung bedarf es der Überlandleitungen in Höhe von ca. Stat und ca Hier ist durch den AN besondere Vorschicht zu walten. 10. Vom Auftraggeber werden keine Zufahrten zur Baustelle zur Verfügung gestellt. Die Beschaffung und Herrichtung von Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle, die Überlassung zur Seite 6

9 Mitbenutzung durch sämtliche, an der Maßnahme beteiligten Firmen, sowie die Reinigung und Wiederinstandsetzung aller als Zufahrt benutzten Straßen und Wege sind Sache des Auftragnehmers. Die Kosten hierfür sind in den Pauschalpreis der entsprechenden Position einzurechnen. Entsprechende Regelungen zur Kostenbeteiligung für die Mitbenutzung obliegen dem AN. 11. Vom Auftraggeber können keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen zur Verfügung gestellt werden. Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des Auftragnehmers. Plätze für die Baustelleneinrichtung und Lagerplätze werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt. Materialtransporte, Zwischenlagerungen und Förderwege innerhalb der Baustelle und zwischen den Lagerplätzen werden nicht besonders vergütet. 12. Die durch die Baumaßnahme ggf. beeinträchtigte Oberflächenentwässerung des anschließenden Geländes ist während der Bauarbeiten im Einvernehmen mit den betreffenden Interessenten und den zuständigen Behörden durch geeignete Maßnahmen aufrecht zu erhalten, so dass eine einwandfreie Abführung des anfallenden Tagwassers im Bereich der Baustelle gewährleistet ist. Diese Leistungen gehören zu den Nebenleistungen und werden nicht gesondert berechnet. 13. Vom AN beabsichtigte Auffüllungen, Aufschüttungen und Verfüllungen sowie Befestigungen von Bodensenken, tiefliegenden Wiesen, Weideflächen, Gräben, alten Tümpeln, Waldwegen und sonstigen naturbelassenen Flächen mit Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruchmaterial außerhalb einer zugelassenen Abfallentsorgungsanlage sind vor Bauausführung mit der zuständigen Unteren Landschaftsbehörde bzw. mit der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des jeweiligen Kreises abzustimmen. Die LAGA M20 mit dem Stand vom entspricht aufgrund der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen im Abfallrecht (KrW-/AbfG bzw. KrWG) und im Bodenschutzrecht (BBodSch9, BBodSchV) sowie des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom zur Verfüllung einer Tongrube ( Tongrubenurteil ) in weiten Teilen nicht mehr der aktuellen Rechtslage. In einer novellierten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung soll zukünftig bundesweit eine verbindliche Regelung zur Verwertung von Bodenmaterial eingeführt werden. Bis dahin ist nach dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) die LAGA- Mitteilung M20 vom anzuwenden. 14. Soweit nach der Leistungsbeschreibung der Einbau bituminöser Massen nach Schichtdicken vorgesehen ist, erfolgt der Nachweis durch elektromagnetische Dickenmessung. Die Messstellen sind im Abstand von ca. 50 m nach Angabe der Bauüberwachung anzuordnen. Das Verlegen der Gegenpole mit allen erforderlichen Materiallieferungen und die Gestellung und Bedienung des Messgerätes ist Sache des AN und wird nicht besonders vergütet. Das Ergebnis der elektromagnetischen Dickenmessung ist nach dem Formblatt des TPD-StB festzuhalten. Der AG behält sich vor die Ebenheit der Deckschichten mit einem Planographen zu überprüfen 15. Für Griffigkeitsmessungen der Fahrbahndecke gelten gemäß ZTV Asphalt-Stb 07 folgende Messgeschwindigkeiten: - Innerörtlich: 40 km/h - Außerörtlich: 60 km/h Seite 7

10 16. Soweit nach der Leistungsbeschreibung der Einbau bituminöser Massen nach Einbaugewicht oder Tonnage vorgesehen ist, erfolgt der Nachweis durch Wiegekarten. Die Originale der Belege sind dem Beauftragten des Auftraggebers bereits bei der Auslieferung der Baustoffe zur Prüfung vorzulegen. Es werden bei der Abrechnung nur solche Belege anerkannt, auf denen der Beauftragte des Auftraggebers durch seine Unterschrift die Richtigkeit der Angaben bestätigt hat. Bei fassgebundener Ware genügt als Nachweis der Lieferschein und die Fassliste mit folgenden Angaben: Fassnummer, Netto- und Bruttogewicht. Die Herstellung von provisorischen Anschlüssen, Rampen und Angleichungen, auch in Längsrichtung und zu den einzelnen Grundstücken, ist ebenso wie ihre Beseitigung eine Nebenleistung und wird nicht besonders vergütet. 17. Eignungsprüfungen dürfen nur von den vom Kreis Coesfeld zugelassenen Prüfstellen und Laborstellen durchgeführt werden. Ein Verzeichnis dieser Prüfstellen kann beim Tiefbauamt des Kreises Coesfeld eingesehen werden. 18. Die Gesteinsarten Diabas und Basalt sind gemäß Anlage 1 der TRGS 517, Ausgabe Januar 2007 (Technische Regeln für Gefahrstoffe Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen ) als potenziell asbesthaltig eingestuft. Das Vorhandensein dieser Gesteinsarten im Straßenoberbau kann nicht ausgeschlossen werden. Beim Fräsen der Straßenbefestigung muss daher, im unmittelbaren Nahbereich der Fräse, mit partikelförmigen Gefahrstoffen (z.b. Asbestfasern) gerechnet werden. Gemäß Abschnitt 4. Allgemeine Schutzmaßnahmen der TRSG 517 müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Minimierung der Gefährdung nach 9 der Gefahrstoffverordnung durchgeführt werden. Es ist Atemschutz nach Punkt 4.13 (2) zu tragen. Die Schutzmaßnahmen sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. Bei den Fräsarbeiten sind mögliche Verunreinigungen durch das Abfräsen von Fahrbahnmarkierungen zu berücksichtigen und in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. 19. Soweit im Leistungstext nicht besonders darauf hingewiesen wird, beinhaltet: - Herstellen: Das Liefern, Fördern, Abladen, Zusammensetzen bis zur vertragsgerechten Fertigstellung der Leistung. - Entsorgen: Das Aufnehmen, Fördern, Abladen, Bearbeiten, Verwerten bis zur vertragsgerechten Nachweisung der ordnungsgemäßen Entsorgung und Endablagerung nach den gesetzlichen Abfallbeseitigungsvorschriften. 20. Die aus der Berücksichtigung der Vorbemerkungen entstehenden Kosten sind, soweit nicht anders angegeben, mit den Einheitspreisen der Leistungspositionen abgegolten. 21. Die vorstehenden Angaben befreien den Anbieter nicht von der Verpflichtung der genauen Prüfung der für das Angebot und die Durchführung der Arbeiten maßgebenden Verhältnisse. Seite 8

11 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und Ursprungswaren aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die diesen technischen Spezifikationen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau (Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit) gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Nachweis obliegt dem Bieter mit Angebotsabgabe. Siehe auch Ziffer 5 des Angebotsschreibens. Verzeichnis der Bezugsquellen: FGSV: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. Konrad-Adenauer-Straße Köln VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag Hohe Straße Dortmund Es gelten alle in der Aufforderung zur Angebotsabgabe unter Mindestanforderungen für Nebenangebote aufgeführten technischen Regelwerke, Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) und Erlasse. Zusätzlich dazu gilt die/das: ZTV Verm-StB 01 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßenund Brückenbau Ausgabe 2001 Bezugsquelle: FGSV ARS 11/2012 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2012 vom Änderungen und Ergänzungen der TL Bitumen-StB 07 der TL Asphalt-StB 07 der ZTV-Asphalt-StB 07 Bezugsquelle: VkBl-Verlag Seite 9

12 Seite Fahrbahnerneuerung K27 AN 2 (Ostdamm) in Dülmen Baustelleneinrichtung und- räumung, Verkehrssicherung, SiGeKo Psch nur Ges.-Preis... Geraete, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemaessen Durchfuehrung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und - soweit der Geraeteeinsatz nicht gesondert berechnet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafuer notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baubueros, Unterkuenfte, Werkstaetten, Lagerschuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportieren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fernsprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl. fuer die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Bei Bedarf Zufahrtswege zur Baustelle sowie Lagerplaetze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten einschl. Beseitigen von Aufwuchs fuer die Baustelleneinrichtung, soweit erforderlich, ausfuehren. Flaechen beschaffen, sofern die vom AG zur Verfuegung gestellten nicht ausreichen. Kosten fuer Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geraete, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebuehren und dgl. werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen verguetet. Soweit nicht fuer bestimmte Leistungen (z.b. Bedarfsleistungen) fuer das Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale fuer alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses. Die Abrechnung dieser Position erfolgt anteilig nach dem Baufortschritt Psch nur Ges.-Preis... Baustelle von allen Geraeten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. raeumen. Benutzte Flaechen und Wege entsprechend dem urspruenglichen Zustand unter Wahrung der landschaftspflegerischen Belange ordnungsgemaess herrichten. Verunreinigungen beseitigen. Soweit nicht fuer bestimmte Leistungen (z.b. Bedarfsleistungen) fuer das Raeumen der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale fuer alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses.

13 Seite Psch nur Ges.-Preis... Einrichtungen zur Verkehrssicherung und Verkehrsregelung nach StVO bei Bauarbeiten auf einbahnigen Strassen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs aufbauen, staendig unterhalten und betreiben, umsetzen und abbauen. 7O v.h. der Pauschale werden nach betriebsfertigem Aufbau, der Rest nach Abbau der Verkehrssicherungseinrichtungen berechnet. Sicherung mit elektrischen Warnleuchten und elektrischer Beleuchtung der Verkehrszeichen am jeweiligen Anfang der Baustelle. Lichtzeichenanlage ist vorgesehen, die wechselweise mit automatischer Steuerung und auf Anordnung des AG von Hand bedient wird. Lichtzeichenanlage wird nicht gesondert berechnet. Groesste Laenge der Engstellen mit einspurigem Verkehr m. Umleitung und Hinweistafeln gem. beigefügten Unterlagen sowie Baubeschreibung Ausfuehrung nach vom AN vorgelegten und vom AG und der Straßenverkehrsbehörde genehmigte Verkehrszeichenplan. Die Pauschale gilt für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses Psch nur Ges.-Preis... Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung erstellen und spätestens zwei Wochen vor Einrichten der Baustelle der zuständigen Behörde übermitteln. Vorankündigung sichtbar und witterungsgeschützt auf der Baustelle aushängen. Bei erheblichen Änderungen während der Bauzeit anpassen Psch nur Ges.-Preis... Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) nach RAB 31 erstellen und mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator dieser und weiterer berührter Baustellen abstimmen. Bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens anpassen. Den SiGe-Plan für jeden Beschäftigten einsehbar auf der Baustelle vorhalten Psch nur Ges.-Preis... Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator während der Ausführung des Bauvorhabens nach RAB 30 und

14 Seite 12 Unterlagen des AG stellen ,000 St Probegefäß zur Aufnahme von Baustoffproben, für Kontrollprüfungen und für Rückstellproben des AG liefern. Probegefäß = sauberer 10-l-Blecheimer mit dicht schließendem Deckel ,000 h Belastungsfahrzeug als Gegengewicht (z.b. ausreichend beladener Lkw) für Plattendruckversuch bei Kontrollprüfungen bereitstellen Baustelleneinrichtung und- räumung, Verkehrssicherung, SiGeKo Straßenbauarbeiten ,000 St Grenzsteine sichern. Holzpfahl, D = 8-10 cm, Länge ca. 1,50 m, liefern, zur Sicherung des Grenzsteines eingraben und bis zum Ende der Bauarbeiten vorhalten. Der Pfahl ist am oberen Ende weiß zu kennzeichnen. Einschl. Ausführung aller Nebenarbeiten. Über die Vollzähligkeit der Grenzsteine ist ein Protokoll zu fertigen. Während der Bauzeit verlorengegangene Grenzsteine sind vom AN zu liefern und von einem öffentlich bestellten Vermessungsbüro zu setzen und einzumessen Psch nur Ges.-Preis... Baugelände abräumen. Baugelände nach Unterlagen des AG. Auf dem Baugelände vorhanden. Busch-, Hecken und Baumbestand sowie sonstiger Aufwuchs bis zu 0,1 m Durchmesser, 1 m über dem Erdboden gemessen, einschließlich Wurzelwerk. Wurzelstöcke anderweitig gefällter Bäume bis zu 0,1 m Durchmesser an der Schnittstelle. Überhängendes Astwerk am Baumstamm abschneiden. Astwerk gefällter und beschnittener Bäume, Holzreste.

15 Seite 13 Steine, Betonreste, Mauerreste Die abzuräumende Fläche beträgt ca m2 Der Anteil von Wald- und Heckenflächen beträgt bis ca. 10 % Gesamtes Räumgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen ,000 St Leitpfosten abbauen einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten. Pfostenlöcher entsprechend der sie umgebenden Fläche schließen. Abbauteil = Eingrabpfosten L= 1,60 m Material innerhalb der Baustelle sortiert lagern ,000 St Leitpfosten abbauen einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten. Pfostenlöcher entsprechend der sie umgebenden Fläche schließen. Abbauteil = Abscherleitpfosten einschließlich Stahleinschlaghalterung. Material innerhalb der Baustelle sortiert nach Unterlagen des AG lagern ,000 St Stationszeichen abbauen einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten in Bodenklasse 3 bis 5. Sockellöcher entsprechend der sie umgebenden Fläche schließen. Abbauteil = Zeichen einschließlich Eingrabsockel. Wiederverwendbares Material an AG übergeben Übriges Material in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen ,000 St Verkehrsschild abbauen. Schildgroesse bis 1 m2. Schild ohne Beleuchtung. Schild mit Rohrpfosten, DU max. 80 mm, abbauen. Abgebaute Teile saeubern und zur Wiederverwendung im Baustellenbereich lagern. Bodenverankerung entfernen. Durch den Abbruch entstandene Gruben mit Boden aus dem Baustellenbereich verfuellen und verdichten.

16 Seite ,000 m Streifen oder Rinnen aus Pflastersteinen aus Beton aufnehmen. Aufbruch der Tragschicht wird gesondert vergütet. Art = Pflastersteine, ca cm dick, Größe bis 50 x 25. Breite des Streifens/Rinne 1 Reihe. Mit Fugenfüllung 'aus Sand ' Fundament aus Beton, über 10 bis 20 cm dick, aufbrechen. Steine und Aufbruchgut einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen ,000 m Streifen oder Rinnen aus Pflastersteinen aus Beton aufnehmen. Aufbruch der Tragschicht wird gesondert vergütet. Art = Pflastersteine r, ca. 14 cm dick, Größe bis 16 x 24. Breite des Streifens/Rinne 2 Reihe. Mit Fugenfüllung 'aus Sand ' Fundament aus Beton, über 10 bis 20 cm dick, aufbrechen. Steine und Aufbruchgut einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen ,000 m Streifen oder Rinnen aus Pflastersteinen aus Beton aufnehmen. Aufbruch der Tragschicht wird gesondert vergütet. Art = Pflastersteine r, ca. 14 cm dick, Größe bis 16 x 24. Breite des Streifens/Rinne 1 Reihe. Mit Fugenfüllung 'aus Sand ' Fundament aus Beton, über 10 bis 20 cm dick, aufbrechen. Steine und Aufbruchgut einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

17 Seite ,000 m Bordsteine aufnehmen. Hoch- und Rundbordsteine aus Beton, Breite bis 18 cm, Höhe bis 30 cm. Fundament aus Beton, über 10 bis 20 cm dick, aufbrechen. Sämtliche Steine und übriges Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen ,000 m Bordsteine aufnehmen. Flachbordsteine aus Beton, Breite bis 25 cm, Höhe bis 30 cm. Fundament aus Beton, über 10 bis 20 cm dick, aufbrechen. Sämtliche Steine und übriges Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen ,000 m Bordsteine aufnehmen. Tiefbordsteine aus Beton, Breite bis 10 cm, Höhe bis 25 cm. Fundament aus Beton, über 10 bis 20 cm dick, aufbrechen. Sämtliche Steine und übriges Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen ,000 m Pflasterdecke aufnehmen. Aufnehmen der Tragschicht wird gesondert vergütet. Art = Pflastersteine aus Beton, ca. 8 cm dick. Mit Fugenfüllung aus Baustoffgemisch ohne Bindemittel. Bettung aus Baustoffgemisch ohne Bindemittel. Steine und übriges Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen ,000 m Asphalt fräsen und Material aufnehmen. Asphaltdeckschicht. Asphaltdeckschicht = ca. 99 % Asphaltbeton, ca. 1 %

18 Seite 16 Gussasphalt Frästiefe über 4 bis 8 cm. Fläche = Fahrbahn, Einmündungen und Nebenflächen Breite der Fläche über 200 cm. Material der Verwertung nach Wahl des AN zuführen ,000 m Asphalt fräsen und Material aufnehmen. Asphaltbinderschicht. Frästiefe über 4 bis 8 cm. Fläche = Fahrbahn, und Einmündungen Breite von über 200 cm Material der Verwertung nach Wahl des AN zuführen ,000 m Asphalt fräsen und Material aufnehmen. Asphalttragschicht mit hohem Anteil rundkörnigen bzw. ungebrochenen Gesteinskörnungen (Bitukies) Frästiefe über 6 bis 20 cm. Fläche = Fahrbahn und Einmündungen Breite über 200 cm Material der Verwertung nach Wahl des AN zuführen ,000 m Asphaltbefestigung geradlinig trennen. Trennen durch Schneiden. Dicke der Asphaltbefestigung über 3 bis 10 cm. Verschiedene nicht zusammenhängende Teilängen ,000 m Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen. Abrechnung erfolgt nach Abtragsprofilen. Fläche 'Radweg, und Nebenflächen ' Dicke der Asphaltbefestigung über 6 bis 15 cm. Gesamtaufbruchtiefe bis 30 cm. Aufbruchstücke zerkleinern, Kantenlängen höchstens 40 cm. Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

19 Seite ,000 m Schicht ohne Bindemittel aufnehmen. Erschwernisse durch Einbauten werden gesondert vergütet. Schicht aus Baustoffgemisch für Schottertragschichten. Dicke ' 10 bis 40 cm ' Fläche = Fahrbahn, Gegwege und Nebenflächen. Baustoffgemisch aus natürlichen und RC- Gesteinskörnungen, sowie Schlacke. Baustoff außerhalb der Baustelle auf Flächen des AN zwischenlagern. Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen. GRUNDPOSITION ,000 m Schicht ohne Bindemittel aufbrechen und aufnehmen. Schicht aus Baustoffgemisch für Frostschutzschichten oder frostunempfindlichem Baustoffgemisch. Dicke '10 bis 40 cm ' Fläche = Fahrbahn und Nebenflächen. Baustoffgemisch mit Eisenhüttenschlacken und Packlage Das Material ist teilweise verbacken, so dass das Aufbrechen mit Hydraulikmeissel in diese Position einzukalkulieren ist. Der Ausbaustoff ist in LAGA-Einbauklasse 2 (Z 2) einzustufen Baustoff der Verwertung oder Entsorgung zuführen und dem AG nachweisen Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen. ALTERNATIVPOSITION ,000 m3... nur Einh.-Preis Schicht ohne Bindemittel aufbrechen und aufnehmen. Schicht aus Baustoffgemisch für Frostschutzschichten oder frostunempfindlichem Baustoffgemisch. Dicke '10 bis 40 cm ' Fläche = Fahrbahn und Nebenflächen. Baustoffgemisch mit Eisenhüttenschlacken und Packlage Das Material ist teilweise verbacken, so dass das Aufbrechen mit Hydraulikmeissel in diese Position einzukalkulieren ist. Baustoff so zerkleinern und aufbereiten, dass er als Frostschutzmaterial wiederverwendet werden kann Baustoff außerhalb der Baustelle auf Flächen des AN zwischenlagern. Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.

20 Seite ,000 St Schutz für Baumstamm durch Mantel mit Polsterung herstellen und während der Bauzeit vor- und unterhalten. Der Mantel darf den Baumstamm und die Wurzelanläufe nicht berühren. Stammumfang bis 100 cm. Polsterung des Stammes mit flexiblen Kunststoff- Drainrohren. Mantel aus Brettern, 24 mm dick, lückenlos befestigen. Mantelhöhe mindestens 2,00 m. Schutz nach Beendigung der Bauarbeiten abbauen und entfernen ,000 St Schutz für Baumstamm durch Mantel mit Polsterung herstellen und während der Bauzeit vor- und unterhalten. Der Mantel darf den Baumstamm und die Wurzelanläufe nicht berühren. Stammumfang über 100 bis 200 cm. Polsterung des Stammes mit flexiblen Kunststoff- Drainrohren. Mantel aus Brettern, 24 mm dick, lückenlos befestigen. Mantelhöhe mindestens 2,00 m. Schutz nach Beendigung der Bauarbeiten abbauen und entfernen ,000 St Bäume fällen, höchstens 0,25 m über dem Erdboden absägen. Wurzelstöcke roden. Gemessen wird der Durchmesser 1 m über dem Erdboden. Durchmesser über 0,1 bis 0,3 m. Gesamtes Holz der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Wurzelstöcke der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Schlagabraum der Verwertung nach Wahl des AN zuführen ,000 St Bäume fällen, höchstens 0,25 m über dem Erdboden absägen. Wurzelstöcke roden. Gemessen wird der Durchmesser 1 m über dem Erdboden. Durchmesser über 0,3 bis 0,5 m. Gesamtes Holz der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Wurzelstöcke der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Schlagabraum der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

21 Seite ,000 m Vegetationsdecke vor Oberbodenabtrag mit Bodenfräse oder Scheibenegge min. 15 cm tief aufreißen und so zerkleinern, dass keine Stücke über 0,05 m2 verbleiben. Arbeitsbreite ca. 20 bis 50 cm ,000 m Oberboden einschließlich Vegetationsdecke abtragen. Dicke des Abtrages ca. 10 bis 40 cm. Oberboden sowie Aufwuchs und Unrat in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. Ausführung auf Böschungen, Acker sowie Weideland Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen ,000 m Oberboden einschließlich Vegetationsdecke abtragen. Dicke des Abtrages ca. 10 bis 40 cm. Oberboden fördern und in der Nähe der Baustelle auf Flächen des AN lagern. Oberboden in regelmäßig geformten Mieten locker aufsetzen. Unrat vorher und während der Arbeiten aussondern. Unrat in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. Ansaat und Mähen einer Decksaat werden gesondert vergütet. Andecken des Oberbodens wird gesondert vergütet. Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen ,000 m Schicht ohne Bindemittel aufnehmen. Erschwernisse durch Einbauten werden gesondert vergütet. Schicht aus Baustoffgemisch für Bankette. Dicke ' 10 bis 20 cm ' Breite ca. 20 bis 30 cm Fläche = Bankettbereich. Baustoffgemisch aus Boden, natürlichen und RC- Gesteinskörnungen, sowie Schlacke. Baustoff außerhalb der Baustelle auf Flächen des AN zwischenlagern und wieder in Bankette einbauen. Material fördern. Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.

22 Seite ,000 m Nicht überwachungsbedürftiger Boden bzw. Fels aus Abtragsbereichen lösen, laden und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Die Herstellung von Mulden und Gräben wird nicht gesondert vergütet. Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen. Klasse 3 bis 5. Profilgerecht lösen. Das Herstellen des Planums wird gesondert vergütet ,000 m Boden bzw. Fels aus Abtragsbereichen profilgerecht lösen und weiterverwenden. Die Herstellung von Mulden und Gräben wird nicht gesondert vergütet. Klasse 3 bis 5. Boden bzw. Fels fördern und während der Bauzeit auf Flächen des AN zwischenlagern. Witterungsempfindlichen Boden verdichten. Das Herstellen des Planums wird gesondert vergütet. Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen ,000 m Suchgraben in reiner Handschachtung zum Auffinden von Leitungen herstellen. Aushub zur Wiederverwendung seitlich lagern. Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen. Boden-/Felsklasse 3 bis 5. Grabentiefe bis 1,75 m. Gelagerten Boden einbauen und verdichten ,000 St Aufsatz des Straßenablaufs freilegen und entsprechend Bauablauf Zug um Zug an die neue planmäßige Höhe anpassen. Aufbrucharbeiten zum Freilegen des Aufsatzes ausführen. Ausbauen sowie eventuelles Liefern und Einbauen von Schachtteilen werden gesondert vergütet. Umgebende Fläche = Asphalt. Aufsatz höher setzen bis 5 cm. Fuge mit Mörtel MG III nach DIN 1053 unter Verwendung von mindestens 3 Distanzstücken entsprechender Festigkeit füllen. Füllung glattstreichen.

23 Seite ,000 St Aufsatz für Straßenablauf freilegen und ausbauen. Umgebende Fläche = Asphalt. Ablauföffnung durch geeignete Abdeckung sichern. Aufsatz und Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen ,000 St Straßenablauf einschließlich Aufsatz vollständig ausbauen. Anschlussleitungen, die bestehen bleiben, soweit erforderlich abdichten. Das Ausbauen von Rohrleitungen wird gesondert vergütet. Straßenablauf aus Betonfertigteilen. Ausbautiefe ab OK Aufsatz bis 1,25 m. Straßenablauf liegt in befestigter Fläche. Aufbruchund Erdarbeiten ausführen. Sämtliche Stoffe und Aushub der Verwertung nach Wahl des AN zuführen ,000 m Entwässerungsrohrleitung abbrechen. Entwässerungsrohrleitung liegt bis Oberkante Rohr frei. Zusätzliche Erdarbeiten in der verbliebenen Leitungszone ausführen. Das Ausbauen von Schächten wird gesondert vergütet. Rohr DN bis 250. Rohr aus Steinzeug oder Kunsstoff. Fließsohlentiefe über 1,25 bis 2,50 m. Wasserhaltung bis zu einer Pumpenleistung von 10 m3 Fördermenge mal 5 m Förderhöhe je Stunde und Haltung ausführen. Abbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Erforderlichen Verbau herstellen ,000 St Vorhandene bzw. neu verlegte kreuzende Versorgungsleitungen sichern. Verguetet wird der Mehraufwand für die Sicherung kreuzender Versorgungsleitungen einschliesslich ggf. notwendiger Handschachtungen gegenüber der durchgemessenen Rohrleitung. In einem Abstand von bis zu 1,0 m parallel verlegte Versorgungsleitungen werden als eine Kabelkreuzung abgerechnet.

24 Seite ,000 m Anschlussleitungen zum Straßenseitengraben bzw. zur Sammelrohrleitung nach statischen und konstruktiven Erfordernissen - Dammleitung nach DIN herstellen. Anschluss an Sammelrohrleitung sowie Formstuecke werden gesondert verguetet. Rohr-DN 150. Einzellängen bis zu 50,0 m Steinzeugrohr nach DIN 1230, Rohrverbindung nach Wahl des AN. Dichtung mit kaltverarbeitbarem Dichtstoff nach DIN 4062, Dichtring o.ae. Auflager nach DIN 4033 herstellen. Verlegetiefe (bis Fliessohle) 1,25 bis 2,50 m, Ueberdeckungshoehe ueber 1 bis 2,5 m. Einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten in Boden der Bodenklasse 3-5, Boden zum Wiederverfüllen verwenden, Überschüssigen Boden entsorgen ,000 St Formstück in Rohrleitung einbauen. Vergütet wird der Mehraufwand für den Einbau des Formstückes gegenüber der bis zur Innenfläche der Sammelrohrleitung durchgemessenen Rohrleitung. Formstück = Bogen DN 150. Material = Steinzeug ,000 St Formstück in Rohrleitung einbauen. Vergütet wird der Mehraufwand für den Einbau des Formstückes gegenüber der bis zur Innenfläche der Sammelrohrleitung durchgemessenen Rohrleitung. Formstück = Abzweig, Anschlussrohr DN 150. Material = Steinzeug. Durchgangsrohr DN ,000 St Straßenablauf aus Betonfertigteilen nach DIN 4052 einbauen. Fugen mit Mörtel MG III nach DIN 1053 dichten und glattstreichen. Aufsatz wird gesondert vergütet. Erdarbeiten in Boden der Klassen 3 bis 5 ausführen. Boden Form 1a, Abfluss im Boden.

25 Seite 23 Schaftkonus Form 11 (295 mm hoch. Ein Zwischenteil, Form 6b (195 mm hoch. Auflagering Form 10b (für rechteckige Aufsätze. Auflager aus Beton C 8/10, 20 cm dick, herstellen. Aushubtiefe ab OK Straßenablauf bis 1,25 m. Aushub der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Füllmaterial liefern ,000 St Aufsatz für Straßenablauf nach DIN 1229 aufsetzen. Klasse C 250, Ausführung nach DIN , 300x500, mit Schlitzweite 34,5 mm. Dämpfende Einlage. Verzinkter Eimer nach DIN 4052, Form C 3. Aufsatz auf planmäßige Höhe setzen. Fuge zwischen Fertigteilen mit Mörtel MG III nach DIN 1053 unter Verwendung von mindestens 3 Distanzstücken entsprechender Festigkeit füllen. Füllung glattstreichen ,000 St Aufsatz für Straßenablauf nach DIN 1229 aufsetzen. Klasse C 250, Ausführung nach DIN , 500x500, mit Schlitzweite 36 mm. Dämpfende Einlage. Verzinkter Eimer nach DIN 4052, Form A 4 oder B1. Aufsatz auf planmäßige Höhe setzen. Fuge zwischen Fertigteilen mit Mörtel MG III nach DIN 1053 unter Verwendung von mindestens 3 Distanzstücken entsprechender Festigkeit füllen. Füllung glattstreichen ,000 m Gelagerten Boden des AG aufnehmen. Klasse 3 bis 5. Einbaustelle = Auftragsbereich, vorhandene Gräben sowie Leitungsgaben einschl. Leitungszone Boden lagert außerhalb der Baustelle auf Flächen des AN. Boden bzw. Fels fördern und innerhalb der Baustelle profilgerecht einbauen und verdichten. Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen. Das Herstellen des Planums wird gesondert vergütet.

26 Seite ,000 m Geotextil als Trennschicht verlegen. Überlappung mind. 0,5 m. Charakteristische Öffnungsweite O 90 bei Vliesstoffen mind.0,06 mm und max. 0,16 mm, bei Folienbändchengeweben mind. 0,06 mm und max. 0,4 mm. Überschüttung wird gesondert vergütet Abgerechnet wird die überdeckte Fläche. Material = Vliesstoff, Geotextilrobustheitsklasse 5. Einbaugewicht mindestens 300 g/m2 Verlegen nach Anleitung Hersteller ,000 m Planum herstellen. Max. Abweichung von der Sollhöhe +2/-2 cm. Verformungsmodul = 45 MN/m ,000 m Vorhandenes Schotterplanum nachprofilieren und nachverdichten Randstreifen Breite 30 bis 50 cm und Nebenflächen Max. Abweichung von der Sollhöhe +2/-2 cm. Verformungsmodul = 100 MN/m ,000 m Vorhandenes Schotterplanum nachprofilieren und nachverdichten Hauptfahrbahn und Einmündungen Max. Abweichung von der Sollhöhe +2/-2 cm. Verformungsmodul = 120 MN/m2 GRUNDPOSITION ,000 m Frostschutzschicht herstellen. In Verkehrsflächen der Bauklassen III, Feldzufahten und Einmündungen Baustoffgemisch 0/45. Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche mindestens 120 MN/m2. Einbaudicke 33 cm

27 Seite 25 Baustoffgemisch aus auf Flächen des AN zwischengelagertem Baustoff des AG Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen. ' ' GRUNDPOSITION ,000 m Frostschutzschicht aus Baustoffgemisch für Frostschutzschichten herstellen. In Verkehrsflächen der Bauklassen III, Feldzufahten und Einmündungen Baustoffgemisch 0/45. Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche mindestens 120 MN/m2. Einbaudicke 33 cm Baustoffgemisch ' RC-Material RCL I ' Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen. GRUNDPOSITION ,000 m Schottertragschicht herstellen. Dicke = 5 bis 20 cm. Einbau in nicht zusammenhängenden Geh - und Radweg und zum Profilausgleich Verformungsmodul EV2 auf der Oberflaeche min. 80 MN/m2. Koernung 0/45. Mineralstoffe = RC-Material Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen. ALTERNATIVPOSITION ,000 m3... nur Einh.-Preis Frostschutzschicht herstellen. In Verkehrsflächen der Bauklassen III, Feldzufahten und Einmündungen Baustoffgemisch 0/45. Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche mindestens 120 MN/m2. Einbaudicke 33 cm Baustoffgemisch aus auf Flächen des AN zwischengelagertem Baustoff des AG Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen. ' '

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