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1 Angaben zum Objekt Bauvorhaben Bauherr Planung Umbau/Modernisierung Kindertagesstätte Holz Glück-Auf-Weg Heuweiler-Holz Gemeinde Heusweiler der Bürgermeister Saarbrücker Str Heusweiler Manfred Schaus Architekten GmbH Schlachthofstr.11a Sulzbach ABGABETERMIN: ABGABEORT: / 14:30 Uhr Gemeinde Heusweiler Saarbrücker Straße Heusweiler Abgabesumme Vor der Prüfung Nach der Prüfung Gesamtsumme Netto... EUR... EUR MWSt. (19,0 %)... EUR... EUR Gesamtsumme inkl. MWSt.... EUR... EUR Alle Einzelbeträge Netto in EUR Seite 1 von 15

2 Angaben zur Angebotsabgabe Sonstige Vereinbarungen 1. Die VOB ist Ausschreibungsbestandteil. 2. Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus. 3. Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich. 4. Alle Einzelpreise sind netto in EUR einzutragen. 5. Der Anbieter erklärt sich sowohl mit der Leistungsbeschreibung, als auch mit den technischen und allgemeinen Vorbemerkungen einverstanden. 6. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsverzeichnises haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart werden. 7. Die vorstehenden Vereinbarungen werden von den Vertragspartnern durch rechtsverbindliche Unterschrift anerkannt. Unterschrift ist erforderlich auf den Seiten 1, 2 und 15. Vertragsbedingungen Sicherheitseinbehalt 10,0 % Skontovereinbarung Sonstiges... Diese Ausschreibungsunterlagen können Sie zusätzlich zur Papierform auf Wunsch auch in digitaler Form im Format GAEB KE 81, KE 83 (DA81, DA83) erhalten. Die Angebotsabgabe kann im Format GAEB KE 84 (DA84) erfolgen. Rechenansätze und Mengen können im Format DA 11, DA 12 (REB , ) übermittelt werden. Wir bitten, das Duplikat rechtsverbindlich zu unterschreiben und für einen termingerechten Eingang am Abgabeort zu sorgen. (Ort und Datum) (Ort und Datum) (Stempel und Unterschrift) Anbieter - Geprüft (Stempel und Unterschrift) Ausschreiber - Geprüft Alle Einzelbeträge Netto in EUR Seite 2 von 15

3 Ordnungszahl Bezeichnung der Leistungsverzeichnisebene Seitennummer Inhaltsverzeichnis 1 01 Titel INNENPUTZARBEITEN Seite 3 von 15

4 BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG 1.1 BAUBESCHREIBUNG Die Gemeinde Heusweiler beabsichtigt den Umbau und die Modernisierung der 1972 entstandenen Kindertagesstätte Holz im Glück-Auf-Weg in Heusweiler-Holz. Bei dem Bauwerk handelt es sich um einen eingeschossigen Stahlbetonbau mit einer maximalen Länge von ca. 55,70 m, einer maximalen Breite von ca. 36,30 m und einer überbauten Fläche von ca ,00 qm. Die heutige Nutzung als Kindertagesstätte und als Kinderhort sowie die gestiegenen Anforderungen hinsichtlich der notwendigen energetischen Gebäudeinstandsetzung zur Minimierung der Unterhaltskosten erfordern Sanierungsmaßnahmen. Geplant ist, neben diversen kleineren Umbaumaßnahmen innerhalb der Räumlichkeiten der KITA, die komplette Außenhaut mit einem zeitgemäßen und energiesparenden Wärmedämm-Verbundsystem zu versehen. Bestandteil der Modernisierungsmaßnahme ist neben der Erneuerung der elektrischen und haustechnischen Anlage auch die optische Auffrischung des gesamten Erscheinungsbildes innen und außen, so sind neue Bodenbeläge, neue Farbanstriche sowie neue Einbauteile wie Möbel und teilweise Sanitärobjekte vorgesehen. 1.2 Besondere Angaben zur Baustelleneinrichtung Für die Ausführung der Bauarbeiten ist eine Beeinträchtigung des Tagesstätten- und Hortbetriebes und des direkten Umfeldes gegeben. Die gesamte Baumaßnahme ist in 3 zeitlich aufeinanderfolgende Bauabschnitte gegliedert, da der Hort- und Tagesstättenbetrieb während des Baubetriebes fortgeführt wird. Der einzelne Bauabschnitt muss mit entsprechenden Staubschutzwänden hermetisch von den in Betrieb befindlichen Gebäudeabschnitten getrennt werden. Aufgrund der während der Bauphase weiter genutzten Gruppenräume ist die Einhaltung des vorgegebenen Zeitfensters für die Ausführung der gesamten Arbeiten zwingend. Grundsätzlich sind lärm- und staubintensive Arbeiten möglichst zu vermeiden. Zwangsweise erschütterungsintensive Arbeiten sind vor Seite 4 von 15

5 BAUBESCHREIBUNG Ausführung mit dem Nutzer / KITA-Leitung, bzw. der Bauleitung abzustimmen. Hier ist in besonderem Maße auf unfallverhütende und kindersichere Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb zu achten Seite 5 von 15

6 BESONDERE VORBEMERKUNGEN BESONDERE VORBEMERKUNGEN 1.2 BESONDERE VORBEMERKUNGEN Vorgesehene Arbeitszeit, Arbeitsschritte Die vom AN geplante Reihenfolge der einzelnen Arbeitsschritte ist mit dem AG abzustimmen und werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil. - Beginn der EMB-Arbeiten: voraussichtlich Anfang 20. KW Verbindliche Ausführungszeit: 30 Werktage, aufgeteilt in 3 Bauabschnitte - Fertigstellung bis: voraussichtlich 45. KW Mögliche Arbeitszeiten Von folgenden Arbeitszeiten ist auszugehen: Montag bis Freitag 6-22 Uhr Samstag 6-16 Uhr Für evtl. geplante Arbeitszeiten ausserhalb v. g. Zeiten sind entspr. Genehmigungen durch den AN eigenständig zu beantragen Nutzung von Flächen des Umfeldes Die Lieferung/Montage sollte "just in time" erfolgen. Deshalb sind die Liefer- und Montagetermine mit einem Vorlauf von mindestens 5 Arbeitstagen mit dem AG abzustimmen. Gelagerte Kleinmaterialien sind vorzugsweise auf Paletten bzw. hebezugfähig anzuliefern. Die Benutzung von Räumen des Bauvorhabens für Materiallagerungen, Unterkünfte, etc. ist grundsätzlich untersagt! Die Montage der Bauteile hat direkt vom LKW ohne Zwischenlagerung bzw. Wartezeiten zu erfolgen. Lagerflächen sind durch den AN zu erbringen Baustellenverordnung Die Baustelle fällt unter die Baustellenverordnung von Durch den Bauherrn wurde ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt. Alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von Personen und Sachen sind unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen, zuverlässig und solide durchzuführen, laufend zu Seite 6 von 15

7 BESONDERE VORBEMERKUNGEN unterhalten, soweit vorhanden unbedingt zu belassen und gfls. zu vervollständigen. Schutzeinrichtungen, Geräte und Maschinen etc. müssen den Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften der BG und der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen. Die Baustelleneinrichtung ist gem. den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft herzustellen. Die Einhaltung der Vorschriften, insbesondere die Erfüllung der Vorgaben - des Arbeitsschutzgesetzes - der Arbeitsstättenverordnung - der Arbeitsstättenrichtlinie ist vertragliche Pflicht des AN. Der entsprechende SIGE-Plan ist zu den üblichen Geschäftszeiten beim beauftragten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator einzusehen Verkehrswege, Bauzaun, Zuwegungen Die Baustellenzufahrt erfolgt über den Glück-Auf-Weg, es gilt generell die StVO Sicherung des Verkehrs Der AN ist zur sofortigen Beseitigung von Verschmutzungen öffentlicher und nicht öffentlicher Straßen und Gehwege, die durch Fahrzeuge des AN oder seiner Lieferanten entstehen, verpflichtet. Die Kosten hierfür sind in dem EP abgegolten. Eine separate, abschließende mechanische Reinigung der Strassenbereiche wird nicht vergütet und ist in Absprache mit der Bauleitung zu erbringen. Der AN hat im Rahmen der Baustelleneinrichtung die notwendigen Beschilderungs- und Verkehrssicherungs- einrichtungen gem. der StVO in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zu kalkulieren Lage Anschlüsse für Energie und Wasser Die notwendigen Anschlüsse für Bauwasser und Baustrom sind durch den AN vorzunehmen Auf und Abbau von Gerüsten / Krananlagen Alle Hebezeuge zur Erbringung der nachfolgend beschriebenen Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, sie sind in einer gesonderten Position ausgewiesen Umweltverträglichkeit von Stoffen Bei der Bauausführung dürfen nur Materialien verwendet werden, die hinsichtlich Ihrer Gewinnung, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen Seite 7 von 15

8 BESONDERE VORBEMERKUNGEN Werden vom AN Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung eingesetzt, so sind Produktinformationen und Sicherheitsdatenblätter dem AG vorzulegen. Für die Einsetzung des Gefahrstoffes ist dem AN eine Betriebsanweisung aufzustellen. Gebinde und Verpackungen müssen eine Sicherheitskennzeichnung tragen mit folgenden Angaben: - Bezeichung des Stoffes oder Zubereitung - Gefahrensymbol und dazugehörige Gefahrenbezeichnung - Sicherheitsratschläge - Hersteller, Importeur, Lieferant Abfall / Entsorgungsnachweise Die Entsorgung von Stoffen aus dem Bereich des Auftragnehmers hat gem. den geltenden entsorgungsrechtlichen Vorschriften zu erfolgen. Baustellenabfälle, Restmaterial aus den Leistungen des AN sind durch den AN zu entsorgen. Diese Stoffe sind in Containern zu sammeln und einer Entsorgung oder Deponierung zuzuführen. Für diese Stoffe die aus Leistungen des AN verursacht werden ist der AN eigenverantwortlich. Die Kosten für die Entsorgung von Bauabfällen und Restmaterialien aus der Leistungserbringung des AN werden nicht besonders vergütet und sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Der AN ist für die Bestellung, An- und Abfahrt der Container verantwortlich. Aufstellungsorte sind mit der Bauleitung des AG einvernehmlich abzustimmen. Für zu entsorgende Stoffe die aus der Baustelle gewonnen werden ist auf Verlangen des AG ein Entsorgungsnachweis zu führen und vorzulegen. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet Abrechnung nach Zeichnungen und Tabellen Die Abrechnung der Leistungen erfolgt grundsätzlich nach Zeichnungen, Tabellen und sonstiger geeigneter schriftlicher Dokumente Projektleitung und örtliche Bauleitung AN Der AN benennt dem AG schriftlch innerhalb von 8 Tagen nach Auftragserteilung seinen verantwortlichen Projetleiter / Ansprechpartner und 2 Wochen vor Arbeitsaufnahme den an der Baustelle verantwortlichen Bauleiter. Beide müssen der deutschen Sprache perfekt in Wort und Schrift mächtig sein! Beide dürfen während der Durchführung der Baumaßnahme nur mit Seite 8 von 15

9 BESONDERE VORBEMERKUNGEN Einwilligung des AG ausgetauscht werden. Der örtliche Bauleiter muß während der Ausführung der Arbeiten ständig anwesend sein. Er muß ermächtigt sein verantwortlich für den AG zu handeln, sowie Anweisungen und Entscheidungen des AG gem. den vertraglichen Vereinbarungen für den AN entgegennehmen. Der AN ist verpflichtet Bautageberichte zu führen und davon der Bauleitung des AG in mit diesem vorab abgestimmten Zeitintervallen eine Durchschrift zu übergeben. Die Tagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung der beauftragten Leistungen von Bedeutung sein können. Während der Bauausführung sind die der Ausführung zugrunde gelegten Zeichnungen, Berechnungen und Planunterlagen vom AN an der Baustelle vorzuhalten Planübergabe Der AN erhält die zur Ausführung seiner Leistungen erforderlichen Unterlagen (Pläne, Zeichungen, Berechnungen, usw.) jeweils 1-fach als kopierfähiges Exemplar ausgehändigt. Es bleibt dem AN überlassen die für Ihn notwendigen Mehrausfertigungen der Planunterlagen anzufertigen, bzw. weitere zur Umsetzung notwendige Werkstattpläne anzufertigen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht Informationspflicht des Bieters Dem Bieter wird empfohlen die Örtlichkeit einzusehen. Die Besichtigung erfolgte am / durch :... ( rechtverbindl. Unterschrift des AN ) Seite 9 von 15

10 PROJEKTBETEILIGTE PROJEKTBETEILIGTE 1.3 Projektbeteiligte Bauherr Gemeinde Heusweiler FB IV, Bauen + Umwelt Saarbrücker Straße Heusweiler Tel Fax dieter.gross@heusweiler.de Architekt + Bauleitung Manfred Schaus Architekten GmbH Schlachthofstraße 11a Sulzbach Tel Fax architekten@schaus.de Tragwerksplanung Dipl.-Ing. Jörg Ziegler Trierer Straße Heusweiler Tel.: Fax: j.ziegler@ing-buero-ziegler.de Technische Gebäudeausrüstung SiGeKo IG tec Ingenieurgesellschaft GmbH Bühlerstrasse Saarbrücken Tel.: Fax: igtec@igtec-saarbruecken.de Architektur + Raum Klaus Peter Koch Elversberger Strasse Spiesen-Elversberg Tel Fax info@architekturraum-koch.de Seite 10 von 15

11 PUTZ- UND STUCKARBEITEN PUTZ- UND STUCKARBEITEN 3.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die tech ni sche Ausführung aus ATV/DIN Putz- und Stuckarbeiten und und den folgenden technischen Regeln. Ergänzend zu den in der VOB, Teil C aufgeführten Normen sind u.a. folgende zu berücksichtigen: DIN Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Zu beachtende Technische Regeln u.a.: - BFS-Merkblätter insbesondere Merkblatt Merkblätter der Bauberatung Zement insbesondere Merkblatt H Ausführung Die Verarbeitungsrichtlinien der Werkmörtelhersteller sollen ein ge halten wer den, auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren. Werkfrischmörtel und Mehrkammer-Silomörtel sind nur mit Zu stim mung der Bauleitung zu verwenden. Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar sind oder wo Risse er wartet werden müssen, sind vor Beginn mit dem Auf trag geber zu be sichtigen und festzulegen. Die erforderlichen Maß nahmen zur Risse verhinderung sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Auf trag geber ab zu sprechen und deren Vergütung zu regeln. Das gilt be sonders für Stoß stellen unter schiedlicher Materialien (Mauerwerk, Beton, Dämm material) als Putzgrund und dabei vor allem an unter schiedlichen Bauteilen (z. B. Decke/Unterzug). Fehlstellen, zu tiefe oder zu breite Fugen sind mit besonderen Maßnahmen auszugleichen; sie dürfen nicht im Zusammenhang mit der ersten Putzlage ausgeglichen werden. Ebenso dürfen mit Mörtel geschlossene Fugen und Seite 11 von 15

12 PUTZ- UND STUCKARBEITEN Aussparungen auf keinen Fall "nass-in-nass" überputzt werden. Fenster, Fensterstöcke, Türen, Türfutter, Türrahmen, Türzargen, Ver gla sun gen, Sichtbeton-Bauteile, angrenzende Bauteile etc. sind sorg fältig abzu decken. Beim Entfernen von Putzschichten sind Geräte, Einrichtungen u. ä. staub sicher abzudecken. Das Klammern, die Verwendung von Reißzwecken oder ähnlichen Befe sti gungsmitteln, die die abzudeckende Oberfläche verletzen oder Rost ver ursachen, ist ausdrücklich untersagt. Bei Nicht be achtung gehen auch Folge schäden zu Lasten des Auftragneh mers. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Tür zargen nicht angreifen. Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen. Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind sofort ohne Beschädigung zu reinigen. Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalkoder Zementputz in Berührung kom men. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu ver mei den. Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu ver anlassen, dass sie vor dem Putzen gekenn zeichnet werden. Sie sind nach dem Putzen freizu legen; die Dosen sind sauber anzuarbeiten und von Mörtel zu reinigen. Diese Arbeiten gelten als Nebenleistung. Fensterbänke, Rohre, Einbauten u. dgl. sind so einzuputzen, dass durch tempe raturbedingte Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen können. Mörtelreste sind unbedingt vor Erhärtung vom Fussboden zu ent fernen. Die geputzten Räume sind besen rein zu über geben Seite 12 von 15

13 01 Titel INNENPUTZARBEITEN Nr. Menge / Einheit Eh.-Preis Gesamt 01 Titel INNENPUTZARBEITEN Bauteile abkleben 200 m² Schmutzempfindliche und -gefährdete Bauteile, wie Leichtmetallfenster und -türen, lackiert, mit Folie wasserfest abkleben, einschl. der Beseitigung des Abdeckmaterials nach Beendigung der Arbeiten Gipswandputz 120 m² Innenwandputzsystem nach DIN 18550, mineralisch gebunden, Putzhöhe bis ca. 3,00 m, als geglätteter, gefilzter Putz, mittlere Putzdicke 10 mm, einlagiger Putz aus Putzmörtel P IV, Putzgrund: KS-Mauerwerk / Beton, Oberflächenqualität: Q3 Fabrikat Knauf Gips-Kalk-Putz MP 75 oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: Grundierung / Aufbrennsperre 120 m² Grundierung / Aufbrennsperre als Haftbrücke auf Wände vor Aufbringen der beschriebenen Gipsputze als Vorbehandlung des Untergrundes zur Gewährleistung einer ausreichenden Haftung liefern und fachgerecht aufbringen. Wandhöhe: Putzgrund: bis ca. 3,00 m ab OKFF Mauerwerk, Stahlbeton Ausbesserungen Innenputz 50 m² Gipsputz, einlagig, liefern und fachgerecht auftragen. Putzgrund: Mauerwerk, Stahlbeton Wandflächen: ca. 1,00-16,00 m² Wandhöhe: bis ca. 6,00 m ab OKFF Putzdicke: ca. 15 mm Staub, Schmutz oder die Putzhaftung beeinträchtigende Teile vom Untergrund entfernen, ggf. vornässen. - Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag:... Alle Einzelbeträge Netto in EUR B = Bedarfsposition Seite 13 von 15

14 01 Titel INNENPUTZARBEITEN Übertrag:... Nr. Menge / Einheit Eh.-Preis Gesamt Gipsputz mit einer Mindeststärke von im Mittel 15 mm in unterschiedlichen Kleinflächen bestehender Wände einlagig auftragen, fluchtrecht aufziehen und auffilzen, im letzten Arbeitsgang als streichfähige Oberfläche fertig glätten. Oberflächenqualität nach Bundesverband der Gips- und Gipsplattenindustrie Merkblatt Nr.2, gefordert wird die Qualitätsstufe 3 für matte nicht strukturierte Anstriche. Auftragsstärke den bestehenden Putzflächen anpassen. Erzeugnis/ Typ: Knauf Marmorit MP75 oder gleichwertig Angeb. Fabrikat: Zulage zu Pos , Tür-, Fensterleibungen 40 m Zulage zu vorbeschriebener Position für das fachgerechte Verputzen von Tür- u. Fensterleibungen Leibungstiefe: ca cm Beiputz neue Türen und Durchbrüche 7 Stk Gipsputz, einlagig, liefern und fachgerecht auftragen, wie in Position beschrieben, im Bereich von neuen Türen und Durchbrüchen Beiputz Installationsschlitze 200 m Gipsputz, einlagig, liefern und fachgerecht auftragen, wie in Position beschrieben, im Bereich von Installationsschlitzen. Putzgrund: Wandhöhe: Putzdicke: Schlitzbreite: Schlitztiefe: Mauerwerk, Stahlbeton bis ca. 3,25 m ab OKFF ca mm bis ca. 50 mm bis ca. 50 mm Gesamtsumme Titel 01 INNENPUTZARBEITEN... Alle Einzelbeträge Netto in EUR B = Bedarfsposition Seite 14 von 15

15 Ordnungszahl Bezeichnung der Leistungsverzeichnisebene Gesamt in EUR Zusammenfassung der Gliederungspunkte 01 Titel INNENPUTZARBEITEN... Gesamtsumme LV 05 INNENPUTZ-/TROCKENBAUARBEITEN... MWSt. 19,0 %... Gesamtsumme inkl. MWSt.... (Ort und Datum) (Ort und Datum) (Stempel und Unterschrift) Anbieter - Geprüft (Stempel und Unterschrift) Ausschreiber - Geprüft Alle Einzelbeträge Netto in EUR Seite 15 von 15

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