Regierungsrat des Kantons Schwyz

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1 Regierungsrat des Kantons Schwyz Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat genehmigt mit RRB Nr. 451/2011 Schwyz, Mai 2011

2 Hinweise zum Bericht Bericht des Regierungsrates Hinweise zum Bericht Aufgrund einer besseren Leseführung wird auf die konsequente Erwähnung der weiblichen Geschlechtsform verzichtet und diese nur benutzt, wenn explizit die weibliche Form gemeint wurde. Die weiblichen Formen sind in allen anderen Fällen jedoch selbstverständlich mitgemeint. Wir bitten die Leserinnen und Leser für dieses Vorgehen um Verständnis. Die in Kapitel 6 vorgestellten Resultate der Studien wurden sinn- oder wortgemäss aus den jeweiligen Berichten übernommen. ) mar- Wichtige Textstellen sind jeweils mit einem Hinweis auf der linken Seite des Textes ( kiert. Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat II

3 Management Summary Management Summary Für die stationäre Grundversorgung im Kanton Schwyz erhalten die Spitäler Schwyz, Lachen und Einsiedeln (SZ-Spitäler) einen Leistungsauftrag des Kantons. Sie erbringen ein ähnliches, umfassendes medizinisches Angebot. Die Vergütung der stationären Behandlungen erfolgt seit 2004 auf Basis eines leistungsorientierten Finanzierungssystems. Im Jahr 2006 beschäftigte sich der Regierungsrat erstmals mit der Frage der künftigen stationären Versorgungsstruktur und entschied damals den Status Quo beizubehalten. Er forderte die drei Spitäler jedoch gleichzeitig auf, Kooperationen, Zusammenschlüsse von Leistungserbringern und Konzentrationen von Leistungen zu fokussieren. Trotz schweizweit steigenden Spitalkosten konnten durch eine gezielte Steuerung im Rahmen der leistungsorientierten Finanzierung die Ausgaben des Kantons Schwyz für die stationäre Grundversorgung stabilisiert werden. Dies war hauptsächlich durch Prozessoptimierungen in den Spitälern möglich. Die Erfahrungen zeigen jedoch auch, dass sich die drei rechtlich unabhängigen SZ- Spitäler stark konkurrenzieren. Die Zusammenarbeit beschränkt sich auf das absolut nötige Minimum. Strukturen werden mehrfach aufrecht erhalten, auch wenn eine sinnvolle Auslastung nicht gegeben ist. Das Konkurrenzverhalten verursacht Kosten und lässt ein beträchtliches Entwicklungs- und Sparpotenzial ungenutzt. Die Möglichkeit von Zusammenschlüssen wurde und wird von den SZ-Spitälern nicht genutzt. Der Kanton kann Zusammenschlüsse nicht verordnen. Die Einführung der neuen Spitalfinanzierung wird den schweizweiten Wettbewerb unter den Spitälern erhöhen sowie den Druck auf die Kosten und Tarife massiv verschärfen. Die SZ-Spitäler müssen deshalb die Patienten durch ihre Qualität und die Attraktivität des eigenen Leistungsangebotes überzeugen können. Nur so werden sie im rauer werdenden Umfeld bestehen können. Mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung werden die Spitäler gezwungen, ihre Abläufe zu optimieren, und Kooperationen unter den Spitälern werden gefördert. Dieser Prozess findet in der Schweiz bereits in mehreren Kantonen statt. So werden u.a. inner- und interkantonale Zusammenarbeiten der Spitäler vorangetrieben (Bern, Glarus Graubünden, Nidwalden Luzern, St. Gallen Fürstentum Lichtenstein) aber auch Spitalschliessungen durchgeführt oder in Erwägung gezogen (Riehen BS, Zürich). Um sich für die Zukunft zu positionieren, planen die Spitäler Lachen und Einsiedeln umfangreiche Investitionen. Das Spital Schwyz hat seine Infrastruktur in den letzten Jahren bereits grösstenteils saniert. Für die Finanzierung der geplanten Investitionen müsste der Kanton jährlich rund 5 Mio. Franken an zusätzlichen Investitionsbeiträgen ausrichten. Die massiven Investitionsbegehren der Spitäler haben zu zwei erheblich erklärten Postulaten geführt. Eines davon verlangte einen externen, unabhängigen Bericht. Gleichzeitig wurden zwei weitere Berichte zur Spitalstrategie 2020 erarbeitet. Der vorliegende Spitalstrategiebericht 2020 fasst die Ergebnisse dieser drei Berichte zusammen. Alle Berichtsersteller favorisieren die 2- Spitalstrategie als zukunftsgerichtete, nachhaltige Lösung. Einig sind sie sich auch, dass der Status Quo nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Der Regierungsrat empfiehlt, die 2-Spitalstrategie mit den Spitälern Lachen und Schwyz im inneren und äusseren Kantonsteil umzusetzen sowie die Aeskulap Klinik als Klinik für Komplementärmedizin auf der Spitalliste zu belassen. Das Spital Einsiedeln wird mit dieser Strategie künftig nicht mehr auf der Spitalliste aufgeführt. Der Kanton beteiligt sich gesetzeskonform mit 55% (Krankenversicherer 45%) an den stationären Kosten. Strukturbeiträge sind nicht vorgesehen. Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat III

4 Management Summary Die 2-Spitalstrategie erfüllt die strategischen Grundsätze des Regierungsrates, weil sie: - die Qualität der medizinischen Leistungen und die Versorgungssicherheit gewährleistet, - die Wettbewerbsfähigkeit stärkt, - das grösste Sparpotential bringt, - den volkswirtschaftlichen Nutzen im Kanton erhält, - den beiden Spitälern ermöglicht, dem Kostendruck zu begegnen, - für den Kanton längerfristig das Risiko zur Ausrichtung von Strukturbeiträgen vermindert, - SpitV- und KVG-konform ist, - die Finanzierung gemäss der Tarifstruktur SwissDRG ermöglicht sowie - ohne gesellschaftliche Zusammenschlüsse machbar ist. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass sich die SZ-Spitäler zusammenschliessen müssten. Dies sowohl im Interesse der Spitäler als auch der Bevölkerung des Kantons. Das Ziel ist eine nachhaltige, moderne und wettbewerbsfähige Spitalversorgung im Kanton Schwyz. Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat IV

5 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Hinweise zum Bericht...II Management Summary...III Inhaltsverzeichnis... V 1 Einleitung Ausgangslage Bisherige Entwicklung der Schwyzer Spitalversorgung Stationäre Spitalversorgung im Kanton Schwyz Einführung der leistungsorientierten Spitalfinanzierung im Jahr Entwicklung der stationären medizinischen Versorgung ab Erste Spitalplanungsarbeiten 04/ Ergebnisse der innerkantonalen Spitalversorgung bis Fazit Neue Spitalfinanzierung ab Wirtschaftlichkeit und Qualität (Art. 39 KVG und Art. 58b KVV) Wirtschaftlichkeit Medizinische Ergebnisqualität Freie Spitalwahl (Art. 41 KVG) Leistungsbezogene Fallpauschalen (Art. 49 KVG) Kostenteiler Kanton/Krankenversicherer (Art. 49a KVG) Anlagenutzungskosten (Art. 49 KVG) Finanzielle Konsequenzen der neuen Spitalfinanzierung Fazit Spitalplanung Teilschritte der Spitalplanung 2012 im Kanton Schwyz Spitalliste Versorgungsbericht zur Schwyzer Spitalplanung Patientenentwicklung und Aufenthaltsdauern Künftiger Bettenbedarf Fazit Investitionsprojekte der SZ-Spitäler Politische Vorstösse Postulat P 15/09 "Kostengünstige stationäre Grundversorgung auch in Zukunft gewährleisten" (RRB Nr. 1157/2009 vom 3. November 2009) Postulat P 30/09 "Gesundes Spitalwesen im Kanton Schwyz transparente Planung und keine Tabus" (RRB Nr. 440/2010 vom 20. April 2010)...12 Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat V

6 Inhaltsverzeichnis 6 Studien zur künftigen Spitalstrategie "Spitalversorgungskonzept 2017 der Schwyzer Spitäler" Auftrag Strategievarianten Bewertungskriterien zur Nutzwert- und Risikoanalyse Schlussfolgerung Empfehlungen der SZ-Spitäler Wertung des Regierungsrates "Strukturbericht zur stationären medizinischen Versorgung im Kanton Schwyz" Auftrag Ist-Analyse und Trends im Gesundheitswesen Szenarien für die künftige Spitalstruktur Die vier attraktivsten Szenarien Empfehlungen der HPO Wertung des Regierungsrates Bericht "Zukunft der Schwyzer Spitalversorgung" Auftrag Übersicht möglicher Versorgungsszenarien Bewertungskriterien zur Nutzwert- und Risikoanalyse Nutzwertanalyse Erfolgsfaktoren Investitionen und finanzielle Konsequenzen Risikoanalyse Rangierung der Szenarien in der Nutzwert- und Risikoanalyse Schlussfolgerung Empfehlungen der FHS-Absolventinnen Wertung des Regierungsrates Zusammenschlüsse von Spitälern und mögliche Rechtsformen Favorisierte Strategievarianten Spitalstrategie Rekapitulation 2-Spitalstrategie Wertung durch den Regierungsrat Spezialklinik Rekapitulation Spezialklinik Wertung durch den Regierungsrat Eine Gesellschaft mit mehreren Standorten/Schwerpunkten Rekapitulation eine Gesellschaft mit mehreren Standorten/Schwerpunkten Wertung durch den Regierungsrat Investitionen und finanzielle Konsequenzen Stellungnahme des Regierungsrates Aeskulap Klinik Bisherige Zahlungspflicht in der Grundversicherung...33 Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat VI

7 Inhaltsverzeichnis 9.2 Künftige Leistungen und Finanzierung ab Blick über die Kantonsgrenzen Empfehlungen des Regierungsrates Strategische Grundsätze der innerkantonalen Spitalversorgung Grundversorgung an zwei Standorten (2-Spitalstrategie) Zukunft des Spitals Einsiedeln Listenplätze für die Spitäler Schwyz, Lachen und die Aeskulap Klinik Revision der Spitalverordnung Vorberatung in der Kommission Weiteres Vorgehen...37 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis...39 Glossar Begriffe und Abkürzungen...40 Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat VII

8 Einleitung 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die überdurchschnittlich hohen Investitionsbegehren der drei Spitäler Schwyz, Einsiedeln und Lachen im Jahre 2009, der wachsende Kostendruck im Gesundheitswesen sowie die steigenden Ausgaben für die stationäre Gesundheitsversorgung im Kanton Schwyz haben im Kantonsrat vermehrt zu Diskussionen und schliesslich zu zwei erheblich erklärten Postulaten geführt. Für die Erarbeitung eines Berichtes zur zukünftigen innerkantonalen Spitalversorgung erteilte der Regierungsrat 2009 und 2010 sowohl an die drei Spitäler Schwyz, Einsiedeln und Lachen als auch an die Beraterfirma HPO einen Auftrag zur Erarbeitung einer Studie für eine optimale künftige Spitalversorgung im Kanton Schwyz. Zwei Mitarbeiterinnen des Amtes für Gesundheit und Soziales erstellten im Herbst 2010 anlässlich ihrer Masterausbildung in Gesundheits- und Spitalmanagement eine eigene Studie. Der Regierungsrat setzte sich schliesslich an zwei Klausurtagungen mit den drei eingereichten Arbeiten und Vorschlägen vertieft auseinander und gelangte zum Ergebnis, dem Kantonsrat aus verschiedenen Varianten einen einzigen Vorschlag für die künftige Entwicklung der innerkantonalen Spitalversorgung vorzulegen. 1.2 Bisherige Entwicklung der Schwyzer Spitalversorgung Stationäre Spitalversorgung im Kanton Schwyz Die Spitalstrukturen im Kanton Schwyz bestehen aus den drei staatsbeitragsberechtigten und von unabhängigen Trägerschaften betriebenen Spitälern Schwyz, Einsiedeln und Lachen (SZ-Spitäler) sowie der privaten Aeskulap Klinik. Letztere ist zwar auf der Schwyzer Spitalliste aufgeführt, arbeitet jedoch aufgrund ihres spezialisierten, auf die Komplementärmedizin ausgerichteten Leistungsangebots und der sehr geringen Anzahl von behandelten Schwyzer Patienten bis heute ohne Leistungsauftrag des Kantons. Die künftige Rolle der Aeskulap Klinik wird in diesem Bericht unter Kapitel 9 speziell beleuchtet. In den weiteren Ausführungen wird deshalb ausschliesslich von den SZ-Spitälern gesprochen, ohne Berücksichtigung der Aeskulap Klinik. Die SZ-Spitäler arbeiten zur Hauptsache in der Grundversorgung und mit einem Leistungsauftrag des Kantons. Alle drei Spitäler bieten ein ähnliches, umfassendes Grundversorgungsangebot an. Schwyz und Lachen arbeiten mit einem breiteren Leistungsangebot, da beide über eine Intensivpflegestation (IPS) sowie spezialisierte Angebote wie beispielsweise eine Dialysestation verfügen. Weil keines der drei SZ-Spitäler die Grösse eines eigentlichen Zentrumsspitals erreicht, wird die gesamte Spezialversorgung (inklusive Psychiatrie und Rehabilitation) über Verträge mit ausserkantonalen Kliniken sichergestellt (vergleiche Spitalliste). Der Kanton tritt in diesem System primär als Leistungseinkäufer auf und gewährleistet für seine Bevölkerung eine breitgefächerte, quantitativ und qualitativ bedarfsgerechte sowie wirtschaftliche Spitalversorgung Einführung der leistungsorientierten Spitalfinanzierung im Jahr 2004 Nachdem die Kosten für die Schwyzer Spitalversorgung nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 (SR , KVG) von 33 Mio. Franken (1996) auf 92 Mio. Franken (2003) massiv angestiegen waren, forderte der Schwyzer Kantonsrat eine Entlastung der an der Finanzierung der SZ-Spitäler beteiligten Bezirke und im Gegenzug dazu die stärkere Beteiligung des Kantons an den Kosten der Spitalversorgung. Die neue Spitalverordnung vom 22. Oktober 2003 (SRSZ , SpitV) trug diesem politischen Anliegen Rechnung, indem der Kanton auf den 1. Januar 2004 die volle finanzielle Verantwortung für die inner- und ausserkantonale Spitalversorgung übernahm. Damit verbunden war die Einführung einer leistungsorientierten Spitalfinanzierung nach APDRG (All Patient Diagnosis Related Groups) Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat 1

9 Einleitung für die SZ-Spitäler. Umgesetzt wurde der Auftrag im Rahmen eines maximal vierjährigen, durch den Kantonsrat zu genehmigenden, globalen Leistungsauftrages für alle SZ-Spitäler und einer jährlichen, durch den Regierungsrat zu genehmigenden Leistungsvereinbarung pro SZ-Spital. Seither erfolgt die Vergütung von stationären Behandlungen, einschliesslich des Aufenthalts in einem Spital, mit diagnosebezogenen Fallpauschalen, auf welchen zusätzlich ein prozentualer Investitionszuschlag vergütet wird. Separat durch den Kanton finanziert werden Leistungen der Aus- und Weiterbildung sowie Notfallvorhalteleistungen Entwicklung der stationären medizinischen Versorgung ab 2004 Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der relevanten Kennzahlen der Spitalversorgung im Kanton Schwyz seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung auf. Die Angaben beziehen sich auf die vom Kanton mitfinanzierte stationäre medizinische Spitalversorgung von Schwyzer Patienten. Nicht berücksichtigt sind die im Kanton Schwyz behandelten Patienten mit ausserkantonalem Wohnsitz, die ambulanten Behandlungen an den Spitälern sowie die Beiträge der Krankenversicherer und Selbstzahler. Tabelle 1: Entwicklung der stationären medizinischen Versorgung Prov Bewilligter Globalkredit (Fr.) * Bewilligtes Globalbudget (Fr.) Fallabhängige Leistungen (Fr.) Fallunabhängige Leistungen (Fr.) Investitionszuschläge absolut (Fr.) Investitionszuschlag in % 15% 15% 14.6% 10% 10% 10% 10% Total (Fr.) SZ-Fälle *bewilligter Globalkredit für die Jahre 2010 und Mio. Franken Umgerechnet auf die drei SZ-Spitäler ergeben sich für das Jahr 2010 gemäss provisorischer Nachkalkulation folgende Ergebnisse: Tabelle 2: Provisorische Kantonsbeiträge 2010 an die innerkantonalen SZ-Spitäler Normpreis Fr % Versichereranteil (Baserate) Fr % Kantonsanteil Fr % Anzahl Fälle % zu 2004 Investitionszuschlag (IZ) 10.0% Schwyz Lachen Einsiedeln SZ Fallabhängige Leistungen % Fallunabhängige Leistungen % Investitionszuschläge (IZ) % Total Kosten prov. Nachkalkulation % SZ-Fälle Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat 2

10 Einleitung Erste Spitalplanungsarbeiten 04/05 Um den aktuellen und künftigen Ansprüchen im Gesundheitswesen sowie den politischen Forderungen nach einer wirtschaftlichen und auch in Zukunft bezahlbaren Spitalversorgung gerecht zu werden, wurde mit der Realisierung des Vorprojektes 04/05 durch das Departement des Innern eine erste systematische Analyse der stationären medizinischen Spitalversorgung durchgeführt. Die Ergebnisse sollten u.a. aufzeigen, ob für eine nachhaltige bedarfsgerechte Spitalversorgung eine Neustrukturierung der bestehenden Spitalinfrastrukturen notwendig sein wird. Da zum damaligen Zeitpunkt noch keine vertieften Erfahrungen mit dem neuen Finanzierungssystem und keine interkantonalen Vergleichsdaten vorlagen, entschied der Regierungsrat im Jahr 2006, den Status Quo (drei SZ-Spitäler) vorläufig weiterzuführen. Die Steuerungsmöglichkeiten der neuen Finanzierung nach DRG sollten voll genutzt werden, indem man sich einerseits bei der Festlegung des Normpreises stets am wirtschaftlichsten innerkantonalen SZ-Spital orientieren sollte. Andererseits wurde das Departement des Innern aufgefordert, ein konsequentes inner- und ausserkantonales Benchmarking aufzubauen und sicherzustellen. Die innerkantonalen Leistungserbringer sollten zudem aktiv bei allen Anstrengungen unterstützt werden, die in Richtung Kooperation, Unternehmenszusammenschlüsse und/oder Konzentration von Leistungen auf einen bestimmten Standort zielten Ergebnisse der innerkantonalen Spitalversorgung bis 2010 Die neue Zuständigkeit und insbesondere das Finanzierungssystem nach DRG haben sich grundsätzlich bewährt. Die SZ-Spitäler konnten sich in den letzten Jahren sehr gut entwickeln: Die medizinischen Angebote wurden modernisiert und teilweise erweitert, neue Ärzte mit speziellem Knowhow konnten gewonnen und die Patientenzahlen markant gesteigert werden. Die regelmässig durchgeführten Patienten- und Mitarbeiterbefragungen zeigen, dass alle drei SZ-Spitäler über eine hohe Attraktivität und Vertrauen in der Bevölkerung sowie den eigenen Belegschaften verfügen. Die Einführung des DRG-Systems löste in den SZ-Spitälern unterschiedliche aber tiefgreifende innerbetriebliche Reorganisationen aus. Durch Prozessoptimierungen und Anpassungen im Leistungsangebot konnten die SZ-Spitäler das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag in den letzten Jahren deutlich verbessern. Die Neuausrichtung der Betriebe ist in vollem Gange. Die Umstellung auf ein finanziell transparentes, EDV-unterstütztes Leistungssystem ist z.b. im Spital Schwyz weit fortgeschritten und auf einem schweizweiten Beststand. Aus Sicht des Auftrag gebenden Kantons wurden sowohl die Steuerung über die Wirtschaftlichkeit als auch das innerkantonale Benchmarking in den letzten Jahren mit guten Resultaten umgesetzt. Die vorhandenen Steuerungsinstrumente Normpreis, Fallzahl, Fallgewicht und Investitionszuschlag haben sich bewährt und erlauben eine relativ einfache sowie transparente Steuerung in einem hochkomplexen Umfeld. Nur teilweise realisiert werden konnte hingegen der Vergleich mit anderen Schweizer Spitälern. Das interkantonale Benchmarking wird dadurch erschwert, dass viele Spitäler ihre Daten nur sehr zurückhaltend veröffentlichen und dadurch eine schweizweite Transparenz gezielt verhindern. Von den Spitälern wenig genutzt wurde zudem auch die Möglichkeit, miteinander zu kooperieren, sich in einzelnen Disziplinen zusammenzuschliessen oder Leistungen auf einen oder zwei Standorte zu konzentrieren. Die erwähnten Investitionsbegehren der SZ-Spitäler zeigen im Weiteren, dass unter den Spitälern nicht über eine gemeinsame und optimale Weiterentwicklung der Schwyzer Spitalversorgung als Ganzes nachgedacht und diskutiert wird. Das Ziel, Investitionen abzusprechen und zu koordinieren, wurde klar verfehlt. Die SZ-Spitäler gehen davon aus, dass dies Sache des Leistungsauftraggebers sei, der die Aufträge entsprechend formulieren solle. Die drei Grundversorgungsspitäler stehen in ausserordentlicher Konkurrenz zueinander, und es herrscht ein sogenanntes "Silodenken" (jedes Spital schaut nur für sich selbst und gibt keinen einzigen Patienten ohne Druck ab). Das Ziel, Mehrspurigkeiten beim medizinischen Angebot konsequent abzubauen und damit in Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat 3

11 Einleitung möglichst allen Disziplinen sinnvolle Behandlungszahlen zu erreichen, wurde ebenfalls klar verfehlt. Damit blieb in den letzten Jahren unbestritten ein beträchtliches Entwicklungs- und Sparpotenzial ungenutzt Fazit Für die stationäre Versorgung sind im Kanton Schwyz drei staatsbeitragsberechtigte Grundversorgungsspitäler und ein privates Spital zuständig. Die drei Grundversorgungsspitäler erbringen ein ähnliches, umfassendes Angebot. Die Vergütung von stationären Behandlungen erfolgt im Kanton Schwyz seit 2004 auf Basis eines leistungsorientierten Finanzierungssystems. Im Jahr 2006 beschäftigte sich der Regierungsrat erstmals mit der Frage der künftigen stationären Versorgungsstruktur. Er entschied damals zwar den Status Quo (drei staatsbeitragsberechtigte Häuser) beizubehalten, forderte die Spitäler jedoch auf, Kooperationen, Zusammenschlüsse von Leistungserbringern und Konzentrationen von Leistungen zu fokussieren. Die drei rechtlich unabhängigen SZ-Spitäler haben sich stets stark konkurrenziert. Die Zusammenarbeit wird nur auf das absolut nötige Minimum beschränkt, und es werden Strukturen mehrfach aufrecht erhalten, auch wenn eine sinnvolle Auslastung nicht gegeben ist. Die Konkurrenzbedingungen fördern Systemineffizienzen (z.b. Doppelspurigkeiten beim medizinischen Angebot). Ein beträchtliches Entwicklungs- und Sparpotenzial bleibt somit ungenutzt. Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat 4

12 Neue Spitalfinanzierung ab Neue Spitalfinanzierung ab 2012 Mit der im Jahr 2012 in Kraft tretenden neuen Spitalfinanzierung (AS ; BBl ) wird mit SwissDRG erstmals eine gesamtschweizerisch einheitliche und fallbezogene Tarifstruktur eingeführt. Der Anteil der Kantone an den Fallpauschalen muss neu mindestens 55% betragen, und die Krankenversicherer haben sich an den Anlagenutzungskosten zu beteiligen. Mit der ebenfalls neu eingeführten freien Spitalwahl können die Patienten ihr Behandlungsspital künftig frei wählen. Diese vom Bundesparlament beschlossenen Änderungen bergen für die Kantone und die Spitäler ein hohes Mass an neuen Herausforderungen. Es sind dies insbesondere: 2.1 Wirtschaftlichkeit und Qualität (Art. 39 KVG und Art. 58b KVV) Von zentraler Bedeutung für die künftige Spitalplanung sind die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Qualität. Von der Erfüllung dieser Kriterien hängt u.a. die Aufnahme auf eine Spitalliste ab. Der Bundesrat kann in Zusammenarbeit mit den Kantonen schweizweit Betriebsvergleiche zwischen Spitälern anordnen, insbesondere zu den Kosten und der medizinischen Ergebnisqualität Wirtschaftlichkeit Die Wirtschaftlichkeitsprüfung soll gemäss Bundesrecht nach einem Benchmarkmodell erfolgen. Der gesamtschweizerische Wechsel zur Abgeltung der Leistungen mittels Fallpauschalen (auch Tarife, Normpreis, Baserate genannt) wird somit endlich schweizweit zu mehr Transparenz und Wettbewerb führen. Bereits heute werden Benchmarkmodelle von santésuisse bei den Tarifverhandlungen und vom Preisüberwacher bei der Anhörung angewendet. Auch die Spitäler führen untereinander Kosten- und Leistungsvergleiche durch. Dazu haben sie den Verein SpitalBenchmark gegründet. Ein allseits anerkanntes Benchmarkmodell gibt es jedoch (noch) nicht, was die Tarifverhandlungen in den letzten Jahren sehr erschwert hat Medizinische Ergebnisqualität Zur Koordination, Durchführung und Publikation nationaler Qualitätsmessungen wurde der Nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) gegründet. Ihm gehören der Spitalverband H+, die Kantone, santésuisse und die Eidgenössischen Sozialversicherer an. Der Kanton verpflichtet in den Leistungsvereinbarungen die SZ-Spitäler zur Teilnahme an den vom ANQ empfohlenen Messungen. Des Weiteren erstellen die SZ-Spitäler jährlich einen Qualitätsbericht nach den Vorgaben von H Freie Spitalwahl (Art. 41 KVG) Allgemeinversicherte Patienten können künftig für eine Spitalbehandlung unter allen privaten oder öffentlichen Spitälern, die auf der Spitalliste des Wohn- oder Standortskantons stehen (Listenspital), frei wählen auch wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht. Somit wird sich der Kanton neu ebenfalls an den Kosten für ausserkantonale Wahlbehandlungen von Schwyzer Patienten beteiligen müssen, jedoch höchstens bis zur Höhe des Tarifs, der für die identische Leistung im Kanton Schwyz gilt. Ist der Tarif des gewählten Spitals höher, werden die Differenzkosten zu Lasten des Patienten oder seiner Zusatzversicherung abgerechnet. Eine Ausnahme bilden medizinisch indizierte Aufenthalte (notfallbedingt oder wenn die entsprechende Behandlung auf einem Listenspital des Wohnkantons nicht angeboten wird). In diesen Fällen vergüten die Krankenversicherer und der Wohnkanton die Leistung nach dem Tarif des Leistungserbringers. Für die Kantone ergibt sich mit der freien Spitalwahl ein grundsätzlicher Konflikt. Einerseits sind sie für die Spitalplanung verantwortlich und müssen mit Spitälern Verträge abschliessen, damit Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat 5

13 Neue Spitalfinanzierung ab 2012 eine bedarfsgerechte stationäre Spitalversorgung für die ganze Kantonsbevölkerung sichergestellt ist. Andererseits können alle Patienten das gewünschte Behandlungsspital frei wählen und der Kanton muss an jedes gewählte Listenspital Beiträge leisten. Er kann somit ab 2012 die Patientenströme nicht mehr wie bis anhin mittels Kostengutsprachen steuern und damit zur möglichst wirtschaftlichen Nutzung der auf der Spitalliste aufgeführten Infrastrukturen beitragen Leistungsbezogene Fallpauschalen (Art. 49 KVG) Mit der neuen Spitalfinanzierung erfolgt der Übergang zur Leistungsfinanzierung mit einer schweizweit einheitlichen Struktur für die Fallpauschalen. Abbildung 1: Fallpauschalen heute und ab 2012 Finanzierung heute ab 2012 Kanton MTK 1) -Zuschlag keine KVG-Leistung Gemeinwirtschaftliche Kosten Kanton Weiterbildung Assistenz-/Oberärzte Zusätzliche Aufwendungen Aus-/Weiterbildung Kanton Löhne Assistenzärzte Kosten berufliche Aus-/Weiterbildung Vorhalteleistung Notfall Kanton Weiterbildung Assistenz-/Oberärzte Zusätzliche Aufwendungen Aus-/Weiterbildung Kanton mindestens 55% Anlagenutzungskosten Betriebskosten Anrechenbare Kosten/ Fallpauschale Kanton (aktuell 12.5%) Investitionszuschlag Kanton 52% 2) / 48% 3) Fallabhängige Leistungen Krankenversicherer 48% 2) / 48% 3) Fallabhängige Leistungen Fallpauschale Krankenversicherer maximal 45% Spital Restkosten 1) Fälle der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung 2) allgemeinversicherte Fälle nach KVG 3) zusatzversicherte Fälle nach KVG Spital Restkosten Die Fallpauschalen werden neu vollumfänglich von den Krankenversicherern und den Spitälern im Rahmen von Tarifverträgen, die von den Kantonen genehmigt werden müssen, ausgehandelt. Innerkantonal sind neu auch spital- und versicherungsindividuelle Fallpauschalen möglich. Im Gegensatz zur bisherigen kantonalen Regelung beinhalten die Fallpauschalen nun auch die Kostenanteile der Anlagennutzung, das heisst die Abschreibung und Verzinsung der Investitionen. Daraus folgt, dass ab 2012 die Erträge aus den Fallpauschalen den Spitälern die volle Finanzierung der Investitionen ermöglichen müssen. Die Spitäler werden somit selbst über ihre Investitionen befinden müssen. Dadurch entfällt die separate Finanzierung der Investitionen (Investitions- Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat 6

14 Neue Spitalfinanzierung ab 2012 zuschlag) durch den Kanton und der zweckgebundene Investitionsfonds macht lediglich noch aus spitalinterner Sicht oder in Bezug auf den Nachweis gegenüber den Krankenversicherern Sinn. Die Lohnkosten der Assistenzärzte sowie die Kosten für die theoretische und praktische Aus- und Weiterbildung des medizin-technischen, des medizin-therapeutischen sowie des Pflegepersonals gelten neu als anrechenbare Kosten und sind im Rahmen der Tarifverhandlungen von den Tarifpartnern (Spitäler und Krankenversicherer) entsprechend zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Vorhalteleistungen für den Betrieb einer Notfallstation oder IPS. Die Kosten für die Weiterbildung der Assistenz- und Oberärzte (z.b. Praxisassistenz, Facharzttitel) sowie die Kosten für ausbildnerische Aufgaben oder Anreizsysteme in der Ausbildung gehen gemäss gültiger und wohl auch zukünftiger SpitV zu Lasten des Kantons. Gemeinwirtschaftliche Leistungen seitens des Kantons zur Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen sind heute und künftig nicht vorgesehen, könnten aber in der SpitV auf politischen Willen hin verankert werden. Ebenfalls nicht mehr vorgesehen ist der MTK-Zuschlag (Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung) Kostenteiler Kanton/Krankenversicherer (Art. 49a KVG) Die Fallpauschalen werden zwischen den Krankenversicherern und den einzelnen Spitälern ausgehandelt. Von den vereinbarten Tarifen muss der Kanton mindestens 55% (aktuell 52%) und die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) höchstens 45% (aktuell 48%) übernehmen. Es obliegt weiterhin dem Kanton, die Tarife auf "Wirtschaftlichkeit und Billigkeit" zu prüfen beziehungsweise zu genehmigen oder falls kein Vertrag zustande kommt einen Tarif festzusetzen. Die künftigen Tarife werden sich am Benchmark orientieren. Wie sich bereits abzeichnet, wird es allerdings Kantone geben, die ihre Spitäler mit zusätzlichen Mitteln stützen und so die Strukturbereinigungsbemühungen und den Benchmark unterlaufen werden Anlagenutzungskosten (Art. 49 KVG) Die Anlagenutzungskosten beinhalten die Abschreibungen und Verzinsungen der Investitionen. Das neue System SwissDRG sieht vor, dass sich der effektive Ressourcenverbrauch der Anlagenutzung in der Kalkulation der Kostengewichte widerspiegelt. Für die Berechnung liefern Referenzspitäler fallbezogene Daten. Wahrscheinlich wird dieser Teil des Systems auf 2012 nicht bereitgestellt werden können, da noch zu wenige Daten vorliegen. Da die Anlagenutzungskosten nicht per 2012 in der Tarifstruktur abgebildet werden können, unterstützt die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) die Regelung, dass für eine Übergangsphase von drei Jahren diese mittels eines nach Spitalkategorien differenzierten Zuschlags abgegolten werden. Für die Regionalspitäler dürfte sich dieser zwischen 10 und 12% des Normpreises bewegen Finanzielle Konsequenzen der neuen Spitalfinanzierung Die neue Spitalfinanzierung führt kurzfristig zu keinen Einsparungen im stationären Bereich. Sie führt jedoch gewollt zu grossen Kostenverschiebungen zwischen den Kantonen, der OKP und den Zusatzversicherungen (siehe Tabelle 3). Massiv von den Verschiebungen profitieren in erster Linie die Zusatzversicherungen. Der Krankenversicherer Helsana rechnet im Zusatzversichertenbereich mit einer kurzfristigen Entlastung von 300 Mio. Franken und einer mittelfristigen Verbesserung von 1.3 Mia. Franken. Am stärksten von den Veränderungen betroffen sind die Kantone. Die GDK schätzt die Mehrbelastung der Staatshaushalte der Kantone auf 1.5 Mia. Franken. Santésuisse kommt je nach Szenario auf eine Mehrbelastung der OKP von 150 bis 650 Mio. Franken. Dies würde zu einem Prämienschub von 1 bis 3% führen. Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat 7

15 Neue Spitalfinanzierung ab 2012 Tabelle 3: Kostenverschiebungen aufgrund der neuen Spitalfinanzierung Grund der Kostenverschiebung Kantone OKP Zusatzversicherungen Kostenteiler 55% Kanton und 45% Krankenversicherer + Investitionsanteil und nichtuniversitäre Ausbildung in Fallpauschale enthalten + Freie Spitalwahl: Neue Listenspitäler + + Freie Spitalwahl: Private Listenspitäler + Höherer Kostenanteil auf Halb- und Privatabteilungen Fazit Die Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 führt zu einer schweizweit einheitlichen Vergütung von vergleichbaren stationären Spitalbehandlungen und damit zu mehr Transparenz. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich die Spitäler im Grundsatz durch die Einnahmen aus den Fallpauschalen finanzieren können. Die Integration der Anlagenutzungskosten in den Normpreis wird noch nicht so weit sein wie geplant. Eine Übergangslösung zeichnet sich ab. Die innerkantonalen Spitäler werden die geplanten Investitionen auch mit den neuen, sich am Benchmark orientierenden Fallpauschalen nicht finanzieren können (Grund für den Bericht Spitalstrategie 2020). Weitere Leistungen, welche heute vom Kanton separat entschädigt werden, werden künftig ebenfalls in der Fallpauschale enthalten sein (z.b. Leistungen für den Betrieb einer Notfallstation). Die freie Spitalwahl wird zu einer verschärften Wettbewerbssituation zwischen sämtlichen Spitälern in der Schweiz führen. Die SZ-Spitäler müssen deshalb die Patienten durch ihre Qualität und die Attraktivität des eigenen Leistungsangebotes überzeugen können. Gehen die Patientenzahlen in einem Spital zurück, hat dies unmittelbar negative Auswirkungen auf die Ertragssituation sowie auf die Zukunft und Entwicklung dieses Spitals. Die neue Spitalfinanzierung und die freie Spitalwahl führen zu massiven Kostenverschiebungen zum Nachteil der Kantone (Steuerzahler) und zum Vorteil der Zusatzversicherungen (Prämienzahler). Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat 8

16 Spitalplanung Spitalplanung 2012 Die Teilrevision des KVG beinhaltet nebst der neuen Spitalfinanzierung auch Änderungen im Bereich der Spitalplanung. Dies bedingt, dass die geltende Schwyzer Spitalliste überarbeitet werden muss. 3.1 Teilschritte der Spitalplanung 2012 im Kanton Schwyz Das KVG überträgt den Kantonen in Art. 39 die Aufgabe, eine bedarfsgerechte Spitalversorgung zu planen und darauf basierend eine Spitalliste zu erstellen. Die heute gültige Schwyzer Spitalliste wurde nach mehr als vierjähriger intensiver Arbeit des Departements des Innern am 14. September 2001 durch den Regierungsrat in Kraft gesetzt. Mit der Teilrevision des KVG vom 21. Dezember 2007 werden die Kantone nun verpflichtet, ihre Spitalplanung leistungsorientiert anzupassen. Die Kantone müssen sich zudem bei der Evaluation der Leistungserbringer für die Spitalliste nicht nur auf Versorgungsaspekte, sondern zusätzlich ausdrücklich auf Kriterien zur Wirtschaftlichkeit und Qualität abstützen. Der Kanton Schwyz sieht bei der Spitalplanung 2012 folgende Teilschritte vor: 1. Versorgungsbericht zur Schwyzer Spitalplanung 2012 (2010 erstellt) 2. Spitalstrategiebericht 2020 zur innerkantonalen Spitalversorgung (Grundversorgung) - Bericht "Konzept der Schwyzer Akutspitäler" - Bericht "Stationäre medizinische Versorgung im Kanton Schwyz" - Bericht "Zukunft der Schwyzer Spitalversorgung" 3. Evaluationsbericht zur ausserkantonalen Spitalversorgung (Spezialversorgung, in Erarbeitung) 4. Spitalstrukturbericht Spitalliste 2012 (bis spätestens Ende 2014 in Kraft gesetzt) Abbildung 2: Teilschritte der Spitalplanung 2012 Versorgungsbericht zur Schwyzer Spitalplanung 2012 Schwyzer Spitäler/Kliniken Ausserkantonale Spitäler/Kliniken Lachen Schwyz Einsiedeln Aeskulap A B W "Konzept der Schwyzer Akutspitäler" "Stationäre medizinische Versorgung im Kanton Schwyz" "Zukunft der Schwyzer Spitalversorgung" Spitalstrategiebericht 2020 Evaluationsbericht Spitalstrukturbericht 2012 Spitalliste Spitalliste 2012 Für die Erstellung und Inkraftsetzung der Spitalliste 2012 wurde den Kantonen eine Übergangsfrist bis Ende 2014 gewährt. Während dieser Frist haben die Kantone ihren Kostenanteil in allen Spitälern, die auf den aktuell gültigen Spitallisten sind, zu übernehmen. Gegen die Entscheide des Regierungsrates zur neuen Spitalliste kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Wer zur Beschwerde berechtigt ist, wird in Art. 48 des Bundesgesetzes vom Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat 9

17 Spitalplanung Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (SR , Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG) geregelt. Santésuisse kommt nach dem neuesten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGE) als letzte Instanz keine Beschwerdelegitimation zu (Urteil C-7165/2010). Es wird davon ausgegangen, dass das Departement des Innern einen Teil der Übergangfrist bis zum Erlass der Spitalliste 2012 benötigen wird. 3.3 Versorgungsbericht zur Schwyzer Spitalplanung 2012 Der Versorgungsbericht untersucht und benennt den Umfang an Grundversicherungsleistungen, die bis ins Jahr 2020 für die Schwyzer Wohnbevölkerung im stationären Spitalbereich und in der Rehabilitation bereitgestellt werden sollen. Dazu bildet er die bisherige Nachfrageentwicklung ab und ermittelt den zukünftigen Leistungsbedarf bis ins Jahr Für die Prognosen wurden Einflussfaktoren wie die demografische, medizin-technische, epidemiologische und ökonomische Entwicklung berücksichtigt. Die umfassenden Analysen im Versorgungsbericht bilden die Basis für die weiteren Schritte in der Spitalplanung Der Versorgungsbericht wurde 2010 in Zusammenarbeit mit Spezialisten der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich erstellt Patientenentwicklung und Aufenthaltsdauern Der Versorgungsbericht prognostiziert in der Akutsomatik (stationäre Versorgung ohne Rehabilitation und Psychiatrie) bis ins Jahr 2020 eine Zunahme der Patienten um rund 13%. Grund dafür sind die Bevölkerungszunahme, der zunehmende Anteil an betagten Menschen (demografische Alterung) sowie der zu erwartende Ausbau der medizin-technischen Behandlungsmöglichkeiten. Demgegenüber steht eine relativ kleine Zunahme der Pflegetage, die auf die prognostizierte Abnahme der Aufenthaltsdauern, u.a. aufgrund der Einführung der Fallpauschalen im Rahmen von SwissDRG vor allem in der Spezialversorgung (ausserkantonale Spitäler), zurückzuführen ist Künftiger Bettenbedarf Die Prognoseberechnungen 2020 ergeben für die SZ-Spitäler eine Zunahme der Spitalbetten von 293 auf 314. Das sind 7% mehr Betten als im Jahr Fazit Mit der Teilrevision des KVG werden die Kantone verpflichtet, ihre Spitalplanungen neu leistungsorientiert nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Qualität zu gestalten und darauf basierend eine neue Spitalliste zu erstellen. Der im Rahmen der Spitalplanung 2020 bereits erstellte Versorgungsbericht prognostiziert für den Kanton Schwyz bis 2020 eine Patientenzunahme von 13%, eine kleine Zunahme der Pflegetage sowie eine Zunahme der notwendigen Spitalbetten von 7%. Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat 10

18 Investitionsprojekte der SZ-Spitäler Investitionsprojekte der SZ-Spitäler 2009 Die Investitionsausgaben der Spitäler liegen in deren Verantwortungsbereich. Die Investitionsprogramme der Spitäler werden durch den Kanton hinsichtlich ihrer Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft. Diese Prüfung entbindet die Spitalträger jedoch nicht von ihrer Verantwortung für die Investitionen hinsichtlich der Sicherstellung der Finanzierung und des Betriebes des Spitals sowie der Erbringung der vereinbarten Leistungen. Die Investitionsausgaben der Spitäler werden mit einem Investitionszuschlag auf dem Normpreis berücksichtigt. Dieser Zuschlag ist für alle Spitäler gleich hoch, leistungsorientiert und berücksichtigt auch die Fallschwere. Der Investitionszuschlag des Kantons ist durch die Spitäler in einen Erneuerungsfond zu legen und dient der Finanzierung der Investitionen im stationären Bereich. Dem Erneuerungsfond werden die Abschreibungen und je nach Saldo die Verzinsung belastet. Der Erneuerungsfond darf nur zweckgebunden für den Investitionsbereich verwendet werden. Der Kanton finanziert demnach keine Investitionen direkt, sondern nur die aus der Investitionstätigkeit entstehenden Abschreibungen und Zinsen. In den SZ-Spitälern sind bis ins Jahr 2021 Investitionen in der Höhe von rund 235 Mio. Franken geplant. Davon entfallen auf das Spital Schwyz 44 Mio. Franken für Investitionen, die vom Regierungsrat bereits bewilligt worden sind und bis Ende 2012 realisiert sein werden. Das Spital Einsiedeln plant aufgrund einer Gebäudeanalyse Investitionen im Betrage von 41 Mio. Franken für einen Erweiterungsbau und in einem zweiten Schritt für die Sanierung des Altbaus. Es wird mit einer Realisierungszeit von drei Jahren gerechnet. Das Gesamtplanungskonzept des Spitals Lachen sieht Investitionen in der Höhe von 150 Mio. Franken (inklusive Medizintechnik) verteilt auf acht Jahre vor. In vier Etappen sollen u.a. Neubauten für einen Pflege-, Behandlungs- und Zwischentrakt (IPS, Tagesklinik) sowie Verbindungs-, Ergänzungs- und Rückbauten realisiert werden. Zu diesen strategischen Investitionen kommen für alle SZ-Spitäler noch jährliche Aufwendungen von 0.8 bis 2.0 Mio. Franken z.b. für Unterhalt, Sofortmassnahmen oder ordentliche Erneuerungen aufgrund des medizinischen Fortschritts hinzu. Die Investitionsplanung der Spitäler steht im Zeichen steigender Fallzahlen, höherer Ansprüche der Patienten, steigendem Wettbewerbsdruck, Innovation und Prozessoptimierung sowie Werterhaltung der Infrastrukturen. Die Spitäler finanzieren die jährlichen Anlagenutzungskosten (Abschreibungen und Verzinsung der Investitionen) auch in Zukunft durch den Investitionszuschlag. Die Höhe des Investitionszuschlages wird es insbesondere den Spitälern Einsiedeln und Lachen nicht ermöglichen, die geplanten, unterschiedlich hohen Investitionen zu finanzieren. Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat 11

19 Politische Vorstösse 5 Politische Vorstösse 5.1 Postulat P 15/09 "Kostengünstige stationäre Grundversorgung auch in Zukunft gewährleisten" (RRB Nr. 1157/2009 vom 3. November 2009) Am 16. April 2009 reichten Kantonsrätin Annemarie Langenegger sowie die Kantonsräte Alois Gmür und Heinz Winet dieses Postulat ein. Sie verweisen darauf, dass in den letzten Jahren die ambulanten und stationären Patientenzahlen in den drei Spitälern Schwyz, Lachen und Einsiedeln stark zugenommen hätten. Dieses stetige Wachstum sei mit den momentanen Platzverhältnissen vor allem in Einsiedeln und Lachen mittel- bis langfristig nicht mehr zu bewältigen. Sie weisen darum den Regierungsrat an, eine zeitgemässe, kostengünstige ambulante und stationäre innerkantonale Grundversorgung auch für die Zukunft zu planen und die dafür nötigen Schritte in die Wege zu leiten. Entgegen dem Antrag des Regierungsrates das Postulat abzuschreiben, weil er den drei SZ- Spitälern den Auftrag erteilen werde, bis spätestens Ende April 2010 ein gemeinsames innerkantonales Spitalkonzept samt Bericht zu entwickeln erklärte der Kantonsrat das Postulat mit Beschluss vom 17. Februar 2010 erheblich. 5.2 Postulat P 30/09 "Gesundes Spitalwesen im Kanton Schwyz transparente Planung und keine Tabus" (RRB Nr. 440/2010 vom 20. April 2010) Am 14. November 2009 reichte die SVP-Kantonsratsfraktion ein Postulat für ein gesundes Spitalwesen im Kanton Schwyz ein. Sie sorgt sich, dass die Kosten des Gesundheitswesens und damit die Belastung für die Prämien- sowie die Steuerzahler in Zukunft weiter ansteigen würden. Dies u.a. aufgrund dessen, dass die drei Regionalspitäler im Kanton Schwyz planten, in den kommenden Jahren über 200 Mio. Franken in die Erweiterung und Erneuerung zu investieren. Um die Frage nach der Notwendigkeit der angesprochenen grossen Investitionen, aber auch des unveränderten Fortbestands aller bestehenden Spitäler im Kanton Schwyz mit der erforderlichen Seriosität beurteilen zu können, forderten sie den Regierungsrat auf, das Schwyzer Spitalwesen vorab einer umfassenden Auslegeordnung und Analyse durch einen unabhängigen Experten zu unterziehen. Mit der Zustimmung für die Investitionen der SZ-Spitäler sei mindestens so lange zuzuwarten, bis der geforderte Bericht vorliege und gestützt darauf eine entsprechende Strategie festgelegt werden könne. Nachdem das Postulat P 15/09 erheblich erklärt wurde, beantragte der Regierungsrat ebenfalls Erheblicherklärung dieses Postulats. Diesem Antrag stimmte der Kantonsrat mit Beschluss vom 20. Mai 2010 zu. Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat 12

20 Studien zur künftigen Spitalstrategie Studien zur künftigen Spitalstrategie 2020 Aufgrund der eingereichten Postulate beschloss der Regierungsrat, entsprechende Studien in Auftrag zu geben. Die erste wurde durch die SZ-Spitäler selbst erstellt, eine weitere durch die auf Spitalplanungsfragen spezialisierte Beratungsfirma HPO aus Freienbach und eine dritte durch zwei Mitarbeiterinnen des Amtes für Gesundheit und Soziales im Rahmen ihrer Masterausbildung in Gesundheits- und Spitalmanagement an der Fachhochschule St. Gallen (FHS). Die Resultate der Studien wurden sinn- oder wortgemäss aus den jeweiligen Berichten übernommen. 6.1 "Spitalversorgungskonzept 2017 der Schwyzer Spitäler" Auftrag Mit Brief vom 10. November 2009 erteilte der Regierungsrat, basierend auf seinem Beschluss Nr. 1214/2009 vom 10. November 2009, den SZ-Spitälern den Auftrag, gemeinsam ein langfristiges kantonales Spitalkonzept zu entwickeln. Der Auftrag hielt folgende Ziele fest: - Strategische und operative Kooperation: Die Spitäler sollen auf allen operativen und strategischen Ebenen miteinander kooperieren; Kooperationen mit ausserkantonalen Spitälern sind ebenfalls möglich. - Konzentration der medizinischen Leistungen: Die steigenden Qualitätsansprüche bei minimalen Kosten lassen sich nur durch eine Konzentration der Spitalleistungen erfüllen. - Koordination der Investitionen: Die Investitionen in Bauten, Ausstattungen und in medizintechnische Geräte müssen auf einer Gesamtplanung beruhen. - Förderung der Aus- und Weiterbildung: Das Aus- und Weiterbildungsangebot für Spitalberufe und Ärzte soll weiterhin nachhaltig gefördert werden. Die Spitäler bildeten zur Bearbeitung dieses Auftrags eine Projektorganisation aus den Präsidenten der Spitalträgerschaften, den Spitaldirektoren und je einem Chefarzt pro Spital. Zur Erarbeitung der Aufgabenstellung wurden verschiedene, durch einen externen Berater moderierte Workshops abgehalten. Als Methode wurde die Nutzwertanalyse gewählt, deren Ergebnisse schliesslich einer Risikoanalyse unterzogen wurden Strategievarianten In einem ersten Schritt wurden sechs mögliche Varianten der Zusammenarbeit identifiziert (die Variante 0 "Status Quo" galt als Referenzvariante). Die beschriebenen Strategievarianten unterscheiden sich bezüglich des Grades der Leistungsintegration (von der Konzentration der Administration und Logistik bis zur vollständigen Konzentration von medizinischen Leistungen) und des Grades der rechtlichen Integration (von drei eigenständigen Spitälern bis zur Fusion in ein einziges Unternehmen). Dem Umstand der zunehmenden Ausrichtung von Leistungsanbietern an Wirtschaftsräumen sowie der Bildung von kantonsübergreifenden Gesundheitsversorgungsregionen wurde in den Ausführungen Rechnung getragen. Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat 13

21 Studien zur künftigen Spitalstrategie 2020 Abbildung 3: Strategievarianten des Spitalversorgungskonzept 2017 Grad der Leistungs- Integration Medizinisches Leistungsportfolio Spezialisierung (Variante 3) Regionalisierung (Variante 4) Zusammenlegung (Variante 6) Konzentration/Kooperation (Var. 5) Logistik Konzentration (Variante 2) Spitalregionen Administration Kooperation (Variante 1) Status Quo (Variante 0) Grad der rechtlichen Integration Eigenständig Quelle: Konzept der Schwyzer Akutspitäler, Seite 7 Holding Fusion Einsiedeln & Lachen Fusion Einsiedeln, Lachen & Schwyz Tabelle 4: Beschreibung der Strategievarianten des Spitalversorgungskonzeptes 2017 Strategievarianten Status Quo Kooperation "Optimierung" Konzentration "Portfoliobereinigung" Spezialisierung "Positionierung" Regionalisierung "Gesundheitsregionen" Konzentration & Kooperation "Die Spitäler Schwyz AG" Zusammenlegung "Zentralspital" Quelle: Konzept der Schwyzer Akutspitäler, Seite 10 Beschreibung Punktuelle, bilaterale Zusammenarbeit in drei eigenständigen Unternehmen analog heute. Dient als Referenzvariante. Verstärkte spitalübergreifende Zusammenarbeit in ausgewählten nichtmedizinischen Fachgebieten und ärztlichen Sprechstunden in eigenständigen Unternehmen. Konzentration der medizinischen Leistungen an den drei Standorten in eigenständigen Unternehmen. Spezialklinik in Einsiedeln mit weitgehender Konzentration von ausgesuchten medizinischen Bereichen. Unter einem Holdingdach (mit rechtlicher Anpassung). Spitalregionen Schwyz und Einsiedeln/Lachen. Einsiedeln/Lachen als gemeinsames Unternehmen mit neuem Standort. Kooperationen zwischen den Spitalregionen. Konzentration der medizinischen und administrativen Bereiche an drei Standorten. Fusion der drei Unternehmen. Konzentration der medizinischen und administrativen Bereiche an einem Standort. Verschmelzung der drei Unternehmen Bewertungskriterien zur Nutzwert- und Risikoanalyse Jedes dieser Szenarien wurde nach seiner möglichen Positionierung im Gesundheitsmarkt, der Qualität der Leistungserbringung, der möglichen Breite und Tiefe des Leistungsangebots sowie seiner potentiellen Wirtschaftlichkeit beurteilt. Die anschliessende Risikoanalyse berücksichtigte insbesondere politische Risiken und den volkswirtschaftlichen Nutzen der einzelnen Lösungsoptionen mit einem Zeithorizont bis Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat 14

22 Studien zur künftigen Spitalstrategie Schlussfolgerung Vier Varianten fallen in der Schlussbewertung weg Aus Sicht der SZ-Spitäler fallen die Varianten "Status Quo" und "Kooperation" mangels relevanten Synergiepotentials und tiefen Nutzwerten ausser Betracht. Ebenso die Variante "Konzentration". Bei letzterer wird zudem befürchtet, dass mit dem Wegfall eines wichtigen Imageträgers (Geburtshilfe) sowie anderer wichtiger medizinischer Leistungsgruppen eine wirtschaftliche Betriebsführung nicht mehr möglich wäre. Bei der Variante "Konzentration und Kooperation" wird davon ausgegangen, dass die Individualität der Betriebe verloren gehen würde. Es wird stark in Frage gestellt, ob es rechtlich und strukturell überhaupt möglich wäre, die bestehenden Betriebe erfolgreich in ein gemeinsames Unternehmen zu integrieren. Die Effizienzgewinne werden als mässig beurteilt. Infolge der zu erwartenden Patientenabwanderungen wird zudem die Variante "Zusammenlegung" ebenfalls als wenig realistisch gewertet, obwohl hierbei die höchsten Effizienzgewinne zu erwarten wären. "Spezialisierung" ist auch für die Grundversorgung attraktiv Die Hauptvorteile der Variante "Spezialisierung" (Spezialklinik in Einsiedeln) sind aus Sicht der Spitäler die Aufrechterhaltung einer bevölkerungsnahen Grundversorgung sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit unter einem Holdingdach. Damit könnten die geforderten Mindestfallzahlen punktuell in allen SZ-Spitälern erhöht werden. Mit neuen Fachgebieten (z.b. Akutgeriatrie, Rehabilitation) könnten zudem Nachbarspitäler entlastet und Leistungen in den Kanton zurückgeholt werden. Der Zusammenschluss unter einer Holding wird als wichtige Voraussetzung dafür angesehen, dass eine wirkliche Zusammenarbeit (Zuweisung von Patienten) und eine möglichst wirtschaftliche Aufstellung zustande kommen. "Regionalisierung" mit hohem Potenzial Die Zweispital-Strategie "Regionalisierung" mit dem Spitalstandort Schwyz und einem neuen Standort im äusseren Kantonsteil orientiert sich an zwei bestehenden unterschiedlichen Wirtschaftsräumen (Grossraum Zürich und Zentralschweiz). Es wird davon ausgegangen, dass diese zwei Räume längerfristig auch die Gesundheitsversorgungsregionen definieren werden. Der Hauptvorteil dieser Variante ist die verstärkte wirtschaftliche Leistungserbringung, welche der Neubau eines Spitals ermöglicht. Prozessorientierte Neubauten sind bezüglich Betriebskosten wesentlich effizienter als sanierte Altbauten. Die neue betriebswirtschaftlich optimale Spitalgrösse führt zu einer besseren Wirtschaftlichkeit und somit auch zu einer besseren Wettbewerbsfähigkeit gegenüber benachbarten ausserkantonalen Spitälern. Weiter kann bei dieser Variante auch eine weitgehende Konzentration medizinischer Leistungen umgesetzt werden. Zudem können neue Fachgebiete (z.b. Akutgeriatrie, Rehabilitation) integriert werden. Durch den Bau eines neuen Spitals an einem anderen Standort entstehen für die weiter laufenden heutigen Betriebe keine Immissionen und betrieblichen Einschränkungen Empfehlungen der SZ-Spitäler Alle Spitäler haben einen hohen Investitionsbedarf, insbesondere Lachen und Einsiedeln, welche ihre Bauten komplett erneuern müssen. Die Projektgruppe erachtet deshalb die Realisierung der Variante Spezialisierung (Spezialklinik in Einsiedeln) mit gleichzeitiger Inangriffnahme der Variante Regionalisierung (Zweispital-Strategie) als zielführendes Vorgehen. Das Aus- und Weiterbildungsangebot für die Spitalberufe und Ärzte bleibt bei jeder Variante unverändert bestehen. Spitalstrategie 2020 Bericht an den Kantonsrat 15

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