Große Kreisstadt WANGEN IM ALLGÄU

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1 Große Kreisstadt WANGEN IM ALLGÄU Liste Liste - Liste 2 Liste 2 - Liste 3 Liste 3 Bebauungsplan Bregenzer Straße im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Begründung Stand Stadtbauamt Wangen im Allgäu, Stadtplanung Seite 1 von 9

2 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Zweck der Planung Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB Lage und Beschreibung des Plangebietes Planungsrechtliche Situation Landesentwicklungsplan und Regionalplan Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Bebauungspläne Planungen anderer Fachbehörden Planungsziele Begründung zum Maß der baulichen Nutzung Begründung zum Baufenster Begründung zu den örtlichen Bauvorschriften Begründung zur Höhe der baulichen Anlagen Begründung zur Stellplatzanzahl... 9 Stadtbauamt Wangen im Allgäu, Stadtplanung Seite 2 von 9

3 1. Anlass und Zweck der Planung Aufgrund von Nutzungsaufgaben und Grundstücksverkäufen im Bereich der Bregenzer Straße besteht die Gefahr, dass dieser Straßen- und Gebietscharakter überformt wird. Insbesondere durch die Bebauung des Wohnparks als auch der Erzberger Straße ist die Maßstäblichkeit beim Einfügen nicht mehr gewährleistet. Aus städtebaulicher Sicht ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, um den Siedlungscharakter des Vorderen Ebnets zu wahren. Insbesondere aufgrund der räumlichen Nähe zur Altstadt ist ein sensibler Umgang mit dem Stadtbild geboten. Hierbei sind zwei Bereiche zu unterscheiden, die Bebauung entlang der Erzberger Straße als auch die Bregenzer Straße. Beide Straßen erfüllen unterschiedliche Funktionen und sind in ihrer Bebauungsstruktur entsprechend unterschiedlich. Die Bebauung der Bregenzer Straße bildet zusammen mit der Isnyer Straße einen städtebaulich harmonischen Eingang in die Altstadt. Zur Wahrung des Siedlungscharakters ist es daher erforderlich, den Bereich der Bregenzer Straße zu überplanen. Die Bebauung der Erzberger Straße wird durch die Funktion als Bundesstraße geprägt und wurde in den vergangenen Jahren bereits durch Neubauten entsprechend überformt. 2. Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB Die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach 13a BauGB liegen vor, weil der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, hier insbesondere: Sicherung einer städtebaulich geordneten Entwicklung des Innenbereichs zur Wahrung des Ortsbildes, und weniger als m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden. Da das Bauleitplanungsverfahren im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB durchgeführt wird, kann in Verbindung mit 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung, von einem Umweltbericht und von der Angabe der zur Verfügung stehenden umweltbezogenen Informationen abgesehen werden. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. 13a Abs. 3, Satz 2 BauGB erfolgte als Planauslage entsprechend 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom bis in der Stadtplanung, Stadtverwaltung Wangen. Angekündigt wurde die Planauslage im Rahmen der amtlichen Bekanntmachung vom in der Schwäbischen Zeitung. Die frühzeitige Behördenbeteiligung nach 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom bis Stadtbauamt Wangen im Allgäu, Stadtplanung Seite 3 von 9

4 3. Lage und Beschreibung des Plangebietes Das ca. 1,24 ha große Plangebiet befindet sich im Süden der Stadt Wangen im Allgäu und liegt rund 200 m von der Altstadt entfernt. Das Gebiet zwischen Bregenzer- und Erzberger Straße weist eine sehr heterogene gewachsene Struktur auf. Diese ist insbesondere der verkehrlichen Situation geschuldet. Die Erzberger Straße erfüllt in ihrer Funktion als Bundesstraße eine überörtlich bedeutende Erschließungsfunktion. Die Bedeutung und Verkehrsbelastung der B32 spiegelt sich in der angrenzende Bebauung wider. Die bestehenden Strukturen und Freiflächen wurden durch große Baukörper, auch zur Abschirmung gegenüber der Straße, ersetzt. Die Bregenzer Straße hingegen stellt eine innerörtliche Erschließungsstraße dar, welche überwiegend dem Verkehr aus dem angrenzenden Siedlungsbereich dient. Der Charakter entspricht im Wesentlichen dem einer Dorfstraße mit einer gemischten Nutzungsstruktur. Landwirtschaftliche Gebäude, Gewerbe und Wohnen prägen das Straßenbild. Die Bebauung orientiert sich zur Straße, so dass ein gefasster Straßenraum entsteht. Die Gebäudestruktur der Bregenzer Straße wird geprägt durch eine zweigeschossige Bebauung mit steilen Satteldächern. Die historischen Strukturen sind noch deutlich abzulesen und bestimmen weiterhin das Gesamterscheinungsbild des Straßenzuges. Die Bebauung der Wohnanlage Rosenpark mit ihren vier Geschossen und überwiegend Flachdächern prägt diesen Straßenzug nicht. Die Gebäude werden sowohl an der Isnyer Straße als auch der Bregenzer Straße von zweigeschossigen Gebäuden mit Satteldach umgeben, so dass die Bebauung des Rosenparks das homogene Straßenbild nicht unterbricht. Der Bebauungscharakter wird in der beigefügten Fotodokumentation ersichtlich. Stadtbauamt Wangen im Allgäu, Stadtplanung Seite 4 von 9

5 Bregenzer Straße Blick Richtung Südring Stadtbauamt Wangen im Allgäu, Stadtplanung Seite 5 von 9

6 Bregenzer Straße Blick Richtung Isnyer Straße Stadtbauamt Wangen im Allgäu, Stadtplanung Seite 6 von 9

7 Geltungsbereich Der Geltungsbereich wird im Norden durch das Flurstück 373/1 begrenzt, im Westen durch die Bregenzer Straße, im Süden durch den Südring und im Osten durch die Flurstücke Nr. 371/6, 367/3, 365 (Neubebauung Reihenhäuser). Folgende Flurstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans: 378,371/3, Teilfläche von 371/6, 370, 370/1, 367, 367/2, 364/1, 364, 364/2, Teilfläche von 365 (Zufahrt zur Reihenhausbebauung Bregenzer Straße 29-35), 363 und 360/3. Das Flurstück 360/3 ist derzeit unbebaut; die anderen Grundstücke weisen teilweise große Potenziale für eine weitere Bebauung auf. 4. Planungsrechtliche Situation 4.1. Landesentwicklungsplan und Regionalplan Die Stadt Wangen im Allgäu ist als Mittelzentrum ausgewiesen und liegt gemäß des Landesentwicklungsplans 2002 auf einer regionalen Entwicklungsachse, die das Oberzentrum Ravensburg mit dem Oberzentrum Kempten verbindet. Zudem liegt die Stadt Wangen im Allgäu auf einer weiteren Landesentwicklungsachse, die das Oberzentrum Memmingen mit der Stadt Leutkirch im Allgäu sowie mit der Stadt Lindau verbindet Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan vom der Verwaltungsgemeinschaft Wangen, Achberg und Amtzell als Gemischte Baufläche bzw. als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan Bregenzer Straße ist aufgrund der Art der geplanten baulichen Nutzung als Mischgebiet ( 6 BauNVO) aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt Bebauungspläne Für den Bereich zwischen Bregenzer Straße und Erzberger Straße südlich der Wohnanlage Rosenpark I, liegt kein Bebauungsplan vor. Die Isnyer Straße liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Hinteres Ebnet Teil 1, rechtskräftig seit Für die daran anschließende Bebauung, die sog. Wohnanlage Rosenpark I, wurde der seit rechtskräftige Vorhabenbezogene Bebauungsplan Wohnpark Bregenzer Straße aufgestellt. Das Gebiet westlich der Bregenzer Straße liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Vorderes Ebnet, rechtskräftig seit Das Gebiet südwestlich der Bregenzer Straße liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Vorderes Ebnet 1. Änderung, rechtskräftig seit Stadtbauamt Wangen im Allgäu, Stadtplanung Seite 7 von 9

8 4.4. Planungen anderer Fachbehörden Es sind keine Planungsabsichten anderer Behörden oder sonstiger Träger öffentlicher Belange bekannt, die der gemeindlichen Planung innerhalb des Plangebiets entgegenstehen. 5. Planungsziele 5.1. Begründung zum Maß der baulichen Nutzung Da das Gebiet zwischen Bregenzer- und Erzberger Straße eine sehr heterogene gewachsene Struktur aufweist, soll über die Festsetzungen des Bebauungsplanes das Höchstmaß der Verdichtung geregelt und der bestehende Siedlungscharakter definiert und erhalten werden. Mit dem Bebauungsplan Bregenzer Straße soll auf den Flurstücken auf der östlichen Seite der Bregenzer Straße eine zweigeschossige, offene Bebauung festgesetzt werden. Der Siedlungscharakter auf der westlichen Seite der Bregenzer Straße ist bereits durch den Bebauungsplan Vorderes Ebnet festgeschrieben und erhält somit seine Entsprechung. Da diese Umgebung überwiegend zweigeschossig bebaut ist, ist dieses Ziel städtebaulich zweckgemäß. Ähnlich verhält es sich mit der Bebauung im Bereich des Bebauungsplanes Vorderes Ebnet 1. Änderung. Die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,4, einer Geschossflächenzahl von 0,8 und einer Dachgestalt mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von werden daher entsprechend übernommen. In dem im Bebauungsplan separat ausgewiesenen Bereich mit einer unterschiedlichen Nutzung, wird durch die zusätzliche Festsetzung eines Flachdachs eine Anpassung an die benachbarte Bebauung an der Erzberger Straße ermöglicht. Um insbesondere im Bereich der Flurstücke 363 und 360/3 den städtebaulichen Zielen einer künftigen Innenentwicklung Rechnung zu tragen, wird dieser Bereich in den Geltungsbereich Bebauungsplans Bregenzer Straße aufgenommen Begründung zum Baufenster Die Festsetzung des Baufensters orientiert sich an den Grundstücksgrenzen; dabei werden die Abstände der bestehenden Gebäude an der Bregenzer Straße berücksichtigt, die Abstände zu den rückwärtigen Baugrundstücken orientieren sich größtenteils an der bestehenden Bebauung und werden mit durchgehend 5,0 m festgesetzt. Ziel dieser Festsetzungen ist es den Straßenraum an der Bregenzer Straße in der bestehenden Form zu bewahren; für den rückwärtigen Bereich der Grundstücke ein Mindestmaß an Freiraum zu schaffen, das dem ursprünglichen Charakter der Vorstadt entspricht Stadtbauamt Wangen im Allgäu, Stadtplanung Seite 8 von 9

9 und seine Entsprechung bei den Grundstücken auf der westlichen Seite der Bregenzer Straße findet Begründung zu den örtlichen Bauvorschriften Die örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung der Gebäude, Freiflächen und Einfriedungen dienen dem gestalterischen Einfügen in die gewachsene städtische Baustruktur und damit dem Erhalt des Charakters entlang der Bregenzer Straße. Sie ergeben einen Rahmen für eine durchgängige Gestaltungslinie und werden andererseits nur im erforderlichen Umfang formuliert, um für die individuelle Gestaltung der Bebauung genügend Spielraum zu belassen Begründung zur Höhe der baulichen Anlagen Firsthöhe Ergänzend zu den Anpassungen der Vollgeschosse sowie Geschossflächenzahl, wird eine maximale Gebäudehöhe von 10,0 m festgesetzt. Die maximal zulässige Gebäudehöhe im Plangebiet orientiert sich an den planungsrechtlichen Festsetzungen der Umgebung mit einer zwei- bis dreigeschossig zulässigen Bebauung. Gemessen wird die maximale Gebäudehöhe zwischen der Erdgeschoss-Rohfußbodenhöhe (EFH) und dem obersten Dachabschluss bzw. Dachfirst (FH). Wandhöhe Neben der Festsetzung einer maximalen Firsthöhe von 10,0 m, wird eine Wandhöhe von maximal 6,5 m festgesetzt. Die Festsetzung der Wandhöhe soll eine optimale städtebauliche Eingliederung von Aufstockungen oder Neubauten in die Bestandsbebauung gewährleisten und eine optische dreigeschossige Bebauung ausschließen. Die Wandhöhe von 6,5 m orientiert sich an der Bebauung im angrenzenden Bebauungsplan Vorderes Ebnet Begründung zur Stellplatzanzahl Besondere Regelungen zur Stellplatzanzahl wurden nicht getroffen, da der Bereich sehr zentrumsnah und fußläufig ist und von einer geringeren Anzahl von PKW pro Wohneinheit ausgegangen wird. Die Stellplatzanzahl richtet sich nach 37 LBO. Stadtbauamt Wangen im Allgäu, Stadtplanung Melanie Griebe Ludwig Petzoldt Stadtbauamt Wangen im Allgäu, Stadtplanung Seite 9 von 9

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