SHFV-Qualifizierungsoffensive
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- Kerstin Pfeiffer
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 SHFV-Qualifizierungsoffensive Kurzschulung Saisoneinweisung (Basismodul Fußballobleute) 1
2 Saisoneinweisung Aufbau der Kurzschulung Basismodul Begrüßung, Ziel der Kurzschulung, Vorstellung der Teilnehmer Wie funktioniert Fußball in Schleswig-Holstein.. SHFV-Satzung und Ordnungen, Durchführungsbestimmungen DFB-Fußballregeln Das DFBnet-Module Vereinsmeldebogen, Mannschaftsmeldungen, Pass-Online, Spielbericht-Online, Ergebniseingabe Pause Papier-Spielberichte vollständig ausfüllen Ergebniseingabe Durchführungsbestimmungen KFV SLFL Projekte im Spielbetrieb Pause Regeländerungen /-hinweise für Trainer und Betreuer Trainingsprogramme Online Trainingsprogramm der UEFA Elf+ (Vorbeugung von Verletzungen) Allgemeines /Fragen/Anregungen/Verabschiedung Gesamtdauer 240 Min. 15 Min. 45 Min. 45 Min. 10 Min. 10 Min. 30 Min. 30 Min. 10 Min. 30 Min. 10 Min. 5 Min. 10 Min. 2
3 Saisoneinweisung Aufbau der Kurzschulung Basismodul - Jugendfußball Begrüßung, Ziel der Kurzschulung, Vorstellung der Teilnehmer Wie funktioniert Fußball in Schleswig-Holstein.. SHFV-Satzung und Ordnungen, Durchführungsbestimmungen DFB-Fußballregeln 15 Min. 30 Min. Das DFBnet-Module - Vereinsmeldebogen, Mannschaftsmeldungen, Pass-Online, Spielbericht-Online, Ergebniseingabe 30 Min. Pause Saisonplanung (Staffelplanung, Feld- und Hallenserie, Pflege DFBnet) Die Jugendordnung Pause Durchführungsbestimmungen Jugend KFV Projekte im Spielbetrieb Regeländerungen /-hinweise für Trainer und Betreuer Trainingsprogramm der UEFA Elf+ (Vorbeugung von Verletzungen) Allgemeines /Fragen/Anregungen/Verabschiedung 10 Min. 15 Min. 45 Min. 10 Min. 30 Min. 5 Min. 30 Min. 10 Min. 10 Min. Gesamtdauer 240 Min. 3
4 Saisoneinweisung Aufbau der Kurzschulung Zusatzmodul - Fußballobleute Begrüßung, Ziel der Kurzschulung, Vorstellung der Teilnehmer Wie funktioniert Fußball in Schleswig-Holstein.. SHFV-Satzung und Ordnungen, Durchführungsbestimmungen DFB-Fußballregeln Das DFBnet-Module Vereinsmeldebogen, Mannschaftsmeldungen, Pass-Online, Spielbericht-Online, Ergebniseingabe Papier-Spielberichte vollständig ausfüllen Ergebniseingabe 15 Min. 15 Min. 30 Min. 10 Min. Pause SHFV-Satzung und Ordnungen (Rechtsordnung, Pass-/Meldwesen, Spielordnung, Jugendordnung) 60 Min. Spielordnung / Jugendordnung Durchführungsbestimmungen KFV Regeländerungen /-hinweise Allgemeines /Fragen/Anregungen/Verabschiedung 25 Min. 15 Min. 10 Min. Gesamtdauer 180 Min. 4
5 Saisoneinweisung Aufbau der Kurzschulung Zusatzmodul Regelwerk für Trainer/Betreuer Begrüßung, Ziel der Kurzschulung, Vorstellung der Teilnehmer Wie funktioniert Fußball in Schleswig-Holstein.. SHFV-Satzung und Ordnungen, Durchführungsbestimmungen DFB-Fußballregeln Spielberechtigungen / Pass-Online Spielverlegungen gem. Durchführungsbestimmungen Spielbericht (Papier und Online) DFB Fußball-Regeln incl. Regeländerungen Von Regel 1 (Das Spielfeld) bis Regel 17 (Eckstoß)Regel1 bis Regel 17i Pause (nach ca. 1 Std) Durchführungsbestimmungen in Bezug auf das Regelwerk (u.a. Auswechslungen, Einsatz von Spieler, Coaching) Projekte (Fairplay, DFBmobil) und Qualifizierungspyramide Allgemeines /Fragen/Anregungen/Verabschiedung 15 Min. 25 Min. 15 Min. 10 Min. 10 Min. 60 Min. 10 Min. 15 Min. 10 Min. 10 Min. Gesamtdauer 180 Min. 5
6 Saisoneinweisung - Themenübersicht Begrüßung, Ziel der Kurzschulung, Vorstellung der Teilnehmer, Wie funktioniert Fußball in Schleswig-Holstein.. Allgemeine Arbeitsweise in den Kreisfußballverbänden Spielberichte Online ab 2012/13 in den Kreisligen Spielberichte vollständig ausfüllen - Ergebniseingabe Satzung / Ordnungen des SHFV (Paß-und Meldewesen, Spielordnung, Jugendordnung, Finanzordung) Durchführungsbestimmungen Spielbetrieb über das DFBnet (incl. Freundschaftsspiele) Spielverlegungen nur über ElPoFa Regeländerungen /-hinweise für Trainer und Betreuer Trainingsprogramme Online Trainingsprogramm der UEFA Elf+ (Vorbeugung von Verletzungen) 6
7 Saisoneinweisung Wie funktioniert Fußball in SH Mannschaftsmeldungen über den Vereinsmeldebogen im Juni Arbeitstagungen und Staffelsitzungen vor Saisonbeginn Rahmenterminplan für den Spielbetrieb Arbeitstagung mit den Fußball- und Jugendobleuten Erstellung Spielpläne in Reihenfolge der Spielklassenebenen Prüfung der Spielpläne durch die Vereine (Spielzeiten, Freitermine) Endgültige Freigabe (Spielpläne sind im DFBnet sichtbar) Durchführungsbestimmungen Saisonstart / Spielbetrieb Spielbericht Online oder Spielbericht incl. Ergebniseingabe Anträge zu Spielverlegungen nur über ElPoFa Genehmigungen der Spielverlegungen (jede Spielverlegung ist kostenpflichtig!!!) 7
8 Saisoneinweisung Wie funktioniert Fußball in SH Kommunikation der Trainer/Betreuer mit dem SHFV/KFV immer nur über Fußball-/Jugendobmann Fußballobleute mit dem Spielausschuss bzw. dem Vorstand Jugendobleute mit dem Jugendausschuss Offizieller Weg in Schriftform immer das ElPoFa Verband/KFV mit Trainern/Betreuern Saisoneinweisungen Kurzschulungen Qualifizierungsmaßnahmen Talentförderung 8
9 Saisoneinweisung Arbeitsweise im KFV SLFL Geschäftsstelle alle Spielberichte offizieller Schriftverkehr außerhalb ElPoFa allgemeine Fragestellungen Wocheninfo ElPoFa offizieller Weg im Fußball in SH Mails werden immer zugestellt gehen nicht verloren Keine Mails von außen in das ElPoFa Weiterleitung von Mails an die privaten Adressen möglich Internetadressen
10 Saisoneinweisung Wocheninfo 10
11 Saisoneinweisung Wocheninfo 11
12 Saisoneinweisung SHFV-Magazin 12
13 Saisoneinweisung - Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen 2012/13 Jugend (Feldserie, Pokal) Frauen- und Mädchen Herren (Feldserie, Pokal) 13
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15 Saisoneinweisung - Spielbericht Im Jugendbereich sind immer die Pass-Nummern einzutragen Das Geburtsdatum ist immer dann einzutragen, wenn kein Spielerpass vorliegt 15
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18 Saisoneinweisung Arbeitsweise im KFV SLFL Spielbericht Online in den Verbandsspielklassen und in den Kreisligen 1 und 2 der Herren im KFV SLFL Der Spielbericht muss grundsätzlich ausgedruckt und dem Schiedsrichter 30 Minuten vor Spielbeginn übergeben werden. Spielbericht muss nicht per Post versendet werden, alle Eintragungen nach Spielende werden im Spielbericht Online vorgenommen. Der Kein Einsatz in den weiteren Spielklassen des KFV!!! Der Spielbericht Online kann immer nur für eine gesamte Staffel aktiviert werden. Auch Vereine, die über Mannschaften verfügen, die bereits den Spielbericht-ONLINE nutzen, müssen in den anderen Staffeln den Papier-Spielberichtsbogen verwenden. 18
19 Saisoneinweisung Fairplay ist weiterhin eines der wichtigsten Projekte im Land. Wir fordern Fair Play unabhängig von Hautfarbe und Nationalität. Respekt gegenüber allen Gegenspielern, Mitspielern und den Schiedsrichtern 19
20 Saisoneinweisung Fairplay Vorstellung Fairplay Projekte im Rahmen von SH kickt fair Spieler übernehmen Verantwortung bei Einwurf und Ab-/Eckstoß Mitmachen können alle!!! aktueller Flyer FairPlay Ajax Amsterdam Regeländerung durch die FIFA 20
21 Saisoneinweisung Fairplay-Liga F-Jugend Vorstellung Fairplay Projekte im Rahmen von SH kickt fair Fairplay-Liga in der F-Jugend Ziele/Vorteile der Fair-Play-Liga sind: Kindgerechte Rahmenbedingungen und Sensibilisierung für die eigentlichen Ziele des Kinderfußballs (Mehr) Respekt Gegenspielern und Schiedsrichtern gegenüber Aktive Mitarbeit auf dem Spielfeld Übertragung des Fair-Play-Gedankens auf die Zuschauer Frühe und nachhaltige Förderung sozialer Kompetenzen Individuelle Förderung von Spiel- und Entscheidungsfreude, Kreativität, Mut und Selbstvertrauen 21
22 Saisoneinweisung Fairplay-Liga F-Jugend 1.) Die Fanregel: Die Fans halten sich in einem angemessenen Abstand zum Spielfeld auf (ca. 15m). Um das sicherzustellen, ist die Einrichtung einer speziell angrenzenden Elternfanzone (z.b. durch Flatterband, Hütchen oder Kreidelinien sichtbar gemacht) sinnvoll. Bei der hier genannten Meterzahl handelt es sich lediglich um eine Idealangabe. Die Einhaltung ist abhängig von den örtlichen Begebenheiten. Sollte nur ein geringerer Abstand realisierbar sein, ist der Spielbetrieb auch durchführbar. Wichtig ist, dass der Grundgedanke eines angemessenen Abstandes der Zuschauer/Eltern vom Spielfeldrand gewährleistet ist. 2.) Die Schiedsrichterregel: Die Spiele finden ohne Schiedsrichter statt. Die Kinder sollen selbst entscheiden. 3.) Die Trainerregel: Die Trainer begleiten das Spiel gemeinsam aus der Coachingzone heraus. Der ideale Ablauf: 1. Spielfeldaufbau nach Muster (siehe Anhang) 2. Treffen zum Einlaufen in der Fanzone 3. Spieler und beide Trainer laufen zur Platzmitte ein 4. Eltern/Fans bleiben in der Fanzone und applaudieren beim Einlaufen 5. Begrüßung durch die Trainer in der Platzmitte 6. Mannschaftsritual und Spielbeginn 7. Nach Spielende Verabschiedung in der Mitte und 8. gemeinsames Verlassen des Spielfeldes 22
23 Saisoneinweisung Fairplay-Liga F-Jugend 23
24 Saisoneinweisung - Spielordnung Par 4 SpO Teilnahmenmeldung Die Mannschaftsmeldungen der Vereine erfolgen über den DFBnet-Meldebogen. Dort gibt es eine Unterteilung nach Vereinsdaten und Mannschaftsmeldebögen. Bei den Vereinsdaten müssen die Grundinformationen des Vereins angegeben werden. Namentlich haben dabei folgende Meldungen zu erfolgen bzw. sind als vakant zu melden: Offizielle Adresse, Vereinsheim, Spielstätte Vorsitzender, 2.Vorsitzender, Schatzmeister, Schriftwart, Geschäftsführer Fußballobmann, Jugendobmann Leiterin Frauen- und Mädchenbereich Schiedsrichterbeauftragter Ehrenamtsbeauftragter EDV-Beauftragter Passbeauftragter gesamt bzw. Senioren, Passbeauftragter Junioren Ligaobmann, Altliga-Beauftragter Sicherheitsbeauftragter bei Vereinen der Schleswig-Holstein-Liga Herren Für den Spielbetrieb werden für alle Mannschaften die Ansprechpartner benötigt. Die Pflege dafür erfolgt ausschließlich durch die Vereine über das DFBnet. 24
25 Saisoneinweisung - Spielordnung Par 9 - Schiedsrichtermeldung Die Vereine haben grundsätzlich für jede Frauen/-Herren sowie A-Junioren-/A- Juniorinnenmannschaft bei Abgabe der Mannschaftsmeldung für das neue Spieljahr einen nach 11 Schiedsrichterordnung für Spielleitungen zugelassenen Schiedsrichter zu melden (Zählschiedsrichter). Dieselbe Verpflichtung besteht für jede B- bis C- Junioren-/Juniorinnenmannschaft, die über Kreisebene hinaus spielt. Für jede Herrenmannschaft der Spielklassen Verbandsliga und höher ist/sind für das neue Spieljahr (Spieljahr 2012/13) jeweils ein ab dem Spieljahr 2013/14 jeweils zwei gemäß 11 Schiedsrichterordnung für Spielleitungen zugelassene Schiedsrichter zu melden. Zählschiedsrichter im Sinne des Absatzes 1kann nur sein, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Schiedsrichter, welche erfolgreich die Schiedsrichterprüfung abgelegt, das 16. Lebensjahr vollendet haben bzw. älter sind, aber noch nicht die Probezeit im Sinne von 11 Abs. 2 Schiedsrichterordnung absolvierten, gelten als Zählschiedsrichter im Sinne von Abs. 1 unter Vorbehalt. Zählschiedsrichter sowie Zählschiedsrichter unter Vorbehalt werden gleichermaßen bei der Erfüllung des Schiedsrichtersolls im Sinne von Abs. 1 berücksichtigt. 25
26 Saisoneinweisung - Spielordnung Par 9 - Schiedsrichtermeldung Stichtag für die Meldung ist der eines jeweiligen Jahres. Die Wechselfristen für Schiedsrichter ergeben sich aus 19 der Schiedsrichterordnung. Die Vereine können aufgefordert werden, zu einem früheren Zeitpunkt eine vorläufige Meldung abzugeben. Der Verein, welcher einen Schiedsrichter zur Ausbildung erstmals gemeldet hat, behält diesen mindestens drei Jahre als Zählschiedsrichter im Sinne von Abs. 1, sofern dieser im Zuständigkeitsbereich des Kreisfußballverbandes als anerkannter Schiedsrichter tätig ist. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Schiedsrichter zwischenzeitlich von seinem Ausbildungsverein zu einem anderen Verein innerhalb desselben Kreisfußballverbandes gewechselt ist. Wechselt der Schiedsrichter allerdings den Kreisfußballverband, geht das Recht des Zählschiedsrichters an den Verein, in welchem er im neuen Kreisfußballverband als Schiedsrichter tätig wird. 26
27 Saisoneinweisung - Spielordnung Par 9 - Schiedsrichtermeldung Stichtag für die Meldung ist der eines jeweiligen Jahres. Die Wechselfristen für Schiedsrichter ergeben sich aus 19 der Schiedsrichterordnung. Die Vereine können aufgefordert werden, zu einem früheren Zeitpunkt eine vorläufige Meldung abzugeben. Der Verein, welcher einen Schiedsrichter zur Ausbildung erstmals gemeldet hat, behält diesen mindestens drei Jahre als Zählschiedsrichter im Sinne von Abs. 1, sofern dieser im Zuständigkeitsbereich des Kreisfußballverbandes als anerkannter Schiedsrichter tätig ist. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Schiedsrichter zwischenzeitlich von seinem Ausbildungsverein zu einem anderen Verein innerhalb desselben Kreisfußballverbandes gewechselt ist. Wechselt der Schiedsrichter allerdings den Kreisfußballverband, geht das Recht des Zählschiedsrichters an den Verein, in welchem er im neuen Kreisfußballverband als Schiedsrichter tätig wird. 27
28 Saisoneinweisung - Spielordnung Par 9 - Schiedsrichtermeldung Gegen säumige Vereine, die das Schiedsrichtersoll im Sinne von Ziffer 1 nicht erfüllen, sind folgende Maßnahmen einzuleiten: Im ersten Jahr pro fehlendem Schiedsrichter: Ein Ordnungsgeld in Höhe von 125,00. Im zweiten Jahr pro fehlendem Schiedsrichter: Ein Ordnungsgeld in Höhe von 250,00 sowie pro Schiedsrichterfehlbestand (Gesamtheit aller fehlender Schiedsrichter) Abzug von 3 Punkten für die höchstklassigste Mannschaft des Vereins im SHFV. Im dritten Jahr pro fehlendem Schiedsrichter: Ein Ordnungsgeld in Höhe von 375,00 sowie pro Schiedsrichterfehlbestand (Gesamtheit aller fehlender Schiedsrichter) Abzug von 6 Punkten für die höchstklassigste Mannschaft des Vereins im SHFV. Im vierten Jahr pro fehlendem Schiedsrichter: Ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,00 sowie pro Schiedsrichterfehlbestand (Gesamtheit aller fehlender Schiedsrichter) Abzug von 9 Punkten für die höchstklassigste Mannschaft des Vereins im SHFV. Im Falle eines durchgängigen Schiedsrichterfehlbestandes von Zählschiedsrichtern im Sinne von Ziffer 1 erfolgt im vierten Jahr zusätzlich eine Nichtzulassung der untersten Herren- bzw. Frauenmannschaft des säumigen Vereins. Ein Punktabzug gegen bzw. eine Nichtzulassung von Junioren- /Juniorinnenmannschaften des säumigen Vereins ist nicht zulässig. Für den Fall eines Punktabzuges im Sinne von Ziffer b.) bis d.) gegen einen Verein, der in der betreffenden Spielklasse sowohl eine Herren- wie auch Frauenmannschaft am Spielbetrieb gemeldet hat, erfolgt der Punktabzug zu Lasten der Herrenmannschaft. 28
29 Saisoneinweisung - Spielordnung Par 9 - Schiedsrichtermeldung Ab der Spielserie 2013/14 erhalten Vereine, welche mehr Schiedsrichter als das Schiedstrichtersoll im Sinne von Ziffer 1 zum Meldezeitpunkt gemeldet haben, pro Zählschiedsrichter eine Wertgutschrift in Höhe von 50,00 auf ihr beim zuständigen Kreisfußballverband einzurichtendes und zu führendes Vereinsschiedsrichterkonto. Diese Regelung gilt nicht für Zählschiedsrichter unter Vorbehalt. Gutschriften auf dem Vereinsschiedsrichterkonto können mit Ordnungsgeldern verrechnet werden, die sich aus Ziffer 2 ergeben, oder aber mit Verwaltungskosten gemäß 15 der Schiedsrichterordnung. Ein Vereinsschiedsrichterkonto darf nie ins Soll geraten, so dass bei etwaigen Verrechnungen mit Ordnungsgeldern bzw. Verwaltungskosten im Sinne von Satz 1 etwaige Differenzen seitens des Vereins durch Sonderzahlung auszugleichen sind. Eine Auszahlung von etwaigen Guthaben erfolgt nicht. Erklärender Zusatz:: Anrechnung z. B. auf OG gem. Par 9 SpO und Gebühren für SR-Lehrgänge (ab März 2013) 29
30 Saisoneinweisung Ansetzung von Schiedsrichtern 5 Ansetzung von Schiedsrichtern für Freundschaftsspiele Gem. Spesenordnung (Abs. 4) erfolgt die Abrechnung bei Pokalspielen nach dem Ausrichter. Kreispokal = Kreisliga Bei Freundschaftsspielen nach der Zugehörigkeit des Ansetzers aus Par 5 SRO Heimverein Gastverein Antragstellung an Ansetzung durch Lizenzverein Lizenzverein DFB DFB Lizenzverein Amateurverein DFB DFB Regionalliga Lizenzverein DFB/RV NOFV DFB/RV NOFV Schleswig-Holstein-Liga Lizenzverein Landesverband Landesverband Verbandsliga Lizenzverein Landesverband Landesverband Kreis Lizenzverein Landesverband Landesverband Regionalliga Amateurverein DFB/RV NOFV DFB/RV NOFV Schleswig-Holstein-Liga SH-Liga oder VL Landesverband Kreis Schleswig-Holstein-Liga Kreisliga und niedriger Kreis Kreis Verbandsliga SH-Liga und VL Landesverband Kreis Verbandsliga Kreisliga und niedriger Kreis Kreis Kreis Amateurverein Kreis Kreis 30
31 30 Spielabbruch mit und ohne Verschulden Wird ein Spiel ohne Verschulden beider Mannschaften oder der Vereine abgebrochen, so ist es neu anzusetzen, wenn nicht beide Vereine innerhalb einer Frist von drei Tagen übereinstimmend erklären, dass sie auf eine Neuansetzung des Spiels verzichten. In diesem Fall ist das Spiel wie ausgetragen zu werten. Hinweis: Dies gilt u.a. bei Abbruch wegen Gewitter, Schneefall oder Verletzungen 39 Nichterscheinen eines Schiedsrichters Erscheint zu einem Spiel der angesetzte Schiedsrichter nicht, so hat sich der bauende Verein um einen anerkannten, neutralen Schiedsrichter zu bemühen 31
32 Saisoneinweisung - Jugendordnung 9 Altersklassen *A-Jgd: In der Altersklasse der jüngeren A-Juniorinnen sind auch gemischte Mannschaften zulässig, jedoch nur bis zum Ende des Spieljahres, in welchem die jüngeren A-Juniorinnen sich in dieser Altersklasse befunden haben, sofern die Erziehungsberechtigten der Juniorinnen zustimmen. **D-G-Jgd: In diesen Altersklassen sind auch gemischte Mannschaften (Junioren und Juniorinnen) zulässig. *** C-Jgd: In dieser Altersklasse sind auch gemischte Mannschaften (Junioren und Juniorinnen)zulässig, sofern die Erziehungsberechtigten der Juniorinnen zustimmen. Im Bedarfsfall können hier auch Juniorinnen des jüngeren B-Juniorinnen-Jahrganges noch ein drittes Jahr eingesetzt werden. ****B-Jgd: In dieser Altersklasse sind auch gemischte Mannschaften (Junioren und Juniorinnen) zulässig, sofern die Erziehungsberechtigten der Juniorinnen zustimmen. Wo die örtlichen Verhältnisse es notwendig erscheinen lassen, können vom zuständigen Jugendausschuss Spielrunden mit Mannschaften zugelassen werden, in denen Spieler verschiedener Altersklassen mitspielen. Im Bedarfsfall können hier auch Juniorinnen des jüngeren A-Juniorinnen-Jahrgangs noch ein drittes Jahr eingesetzt werden. Im Bereich der B-Junioren/B-Juniorinnen und jünger sind gemischte Staffeln (Jungenund Mädchenmannschaften) zulässig. 32
33 Saisoneinweisung - Regeländerungen Regeländerungen zum Abseits (neue Regelauslegung) 33
34 Saisoneinweisung - Melde- und Passwesen 34
35 Saisoneinweisung Melde- und Passwesen Wechselperioden Abmeldung bis Freigabe Ja Antragseingang bis (Wechselperiode I) Spielberechtigung ab Eingang der vollständigen Vereinswechselunterlagen (alternativ über DFBnet Pass Online) jedoch frühestens ab Abmeldung bis Freigabe Ja Antragseingang nach dem Antragsfrist verpasst! Spielberechtigung ab des folgenden Jahres bzw. maximal 6 Monate, berechnet vom letzten Spiel. Abmeldung bis Freigabe Nein Antragseingang bis zum Spielberechtigung ab bzw. maximal 6 Monate berechnet vom letzten Spiel Die Nichtzustimmung kann durch die Zahlung der entsprechenden Entschädigung ersetzt werden. Achtung! Auch hier ist die Wechselfrist einzuhalten. 35
36 Saisoneinweisung Melde- und Passwesen Wechselperioden Abmeldung nach dem Freigabe Ja Antragseingang bis zum Spielberechtigung ab des folgenden Jahres, maximal 6 Monate berechnet vom letzten Spiel Abmeldung nach dem Freigabe Nein Antragseingang bis zum Spielberechtigung ab des folgenden Jahres, maximal 6 Monate berechnet vom letzten Spiel 36
37 Saisoneinweisung Melde- und Passwesen Wechselperioden Abmeldung nach dem Freigabe Ja Antragseingang bis zum Spielberechtigung ab des folgenden Jahres, maximal 6 Monate berechnet vom letzten Spiel Abmeldung nach dem Freigabe Nein Antragseingang bis zum Spielberechtigung ab des folgenden Jahres, maximal 6 Monate berechnet vom letzten Spiel 37
38 Saisoneinweisung Melde- und Passwesen Vereinswechsel Unter Vereinswechsel versteht man, wenn ein/e Spieler/in vom derzeitigen Verein zu einem anderen Verein wechseln möchte. Für einen Vereinswechsel sind folgende Unterlagen erforderlich: der Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis mit Stempel und Unterschrift des antragstellenden Vereins der bisherige Pass oder eine Passverlustmeldung des abgebenden Vereins unter Angabe des Datums der Abmeldung als aktiver Spieler aus der Fußballabteilung, des letzten Spiels sowie der Zustimmung oder Nichtzustimmung nebst Stempel und Unterschrift Bei Antragstellung Online müssen diese Unterlagen vor Antragstellung vorliegen und müssen auf Anforderung der Passstelle jederzeit vorgelegt werden können. 38
39 Saisoneinweisung Melde- und Passwesen Abmeldung Bei Abmeldungen ist folgendermaßen vorzugehen: Hat sich ein Spieler abgemeldet, so muss der Pass binnen 14 Tagen entweder an den aufnehmenden Verein oder die Passstelle übermittelt werden bzw. kann eine Abmeldung über die Antragsstellung Online über das Feld Abmeldung durchgeführt werden. Abmeldedatum, Datum letztes Spiel sowie die Angabe über die Freigabe sowie Stempel und Unterschrift des Vereins müssen auf der Passrückseite eingetragen werden. Bei Abmeldung über Passonline sind diese Daten dann entsprechend einzugeben. Sollten die Abmeldungen über Passonline vorgenommen werden, so ist der jeweilige Pass 2 Jahre zu archivieren. 39
40 Saisoneinweisung Satzung Ordnungen - Durchführung SHFV- Satzung incl. Ordnungen (neu Juli 2012) Durchführungsbestimmungen für alle Spielklassen immer vor dem Saisonstart Verband pro Spielebenen für Herren, Frauen, Junioren und Juniorinnen Die Kreisfußballverbände geben jeweils eigene Durchführungsbestimmungen heraus FIFA / DFB-Regelheft 40
41 Saisoneinweisung Satzung Ordnungen - Durchführung SHFV-Satzung und Ordnungen v v v v v v v v v Satzung Rechtsordnung Melde- und Passwesen Spielordnung Jugendordnung Schiedsrichterordnung Ausbildungsordnung Ehrungsordnung Finanzordnung 41
42 Saisoneinweisung Satzung Auszüge Verbandszweck: Zu den Aufgaben des Verbandes zählen ferner die Pflege und Förderung des Ehrenamtes sowie die Förderung des Freizeit- und Breitensportes im Fußball. Der Verband bekennt sich zum Grundsatz des fairen, gewalt- und manipulationsfreien sportlichen Handelns und der Entwicklung der Integration der hier beheimateten Menschen mit Migrationshintergrund. 42
43 Saisoneinweisung Rechtsordnung Gerichte erster Instanz sind: a) das Kreisgericht, b) das SHFV-Sportgericht, c) das SHFV-Sportjugendgericht d) das Verbandsgericht in den Fällen des 7 f Melde- und Passwesen, e) das Gericht für besondere Fälle gem. 4 Rechtsordnung. Das Gericht zweiter Instanz ist das Verbandsgericht. 43
44 Saisoneinweisung Rechtsordnung Protest (bis 3 Tage nach dem Spiel plus Gebühr angewiesen) Mit dem Protest eines Berechtigten kann die Gültigkeit oder die Wertung eines Verbandsspieles angefochten werden. Protestgrund sind die Verletzung der Fußballregeln und der Spielbestimmungen. Im Falle eines nachgewiesenen Regelverstoßes des Schiedsrichters ist dem Protest nur dann stattzugeben, wenn der Regelverstoß mit hoher Wahrscheinlichkeit von spielentscheidender Bedeutung für den Protestführer war. Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters sind kein Protestgrund. Hat der Schiedsrichter sich in der Person des vom Felde verwiesenen Spielers geirrt, liegt keine Tatsachenentscheidung vor. Der Protest und seine Begründung sind binnen drei Tagen nach dem Spiel bei dem zuständigen Gericht einzulegen. Die Frist ist gewahrt, wenn das Datum des Poststempels die Rechtzeitigkeit beweist. Zugleich sind die Beweismittel beizubringen und der Nachweis zu führen, dass die nach 34 zu entrichtende Protestgebühr gezahlt worden ist Sind der Protest oder seine Begründung verspätet eingelegt oder ist die Zahlung nicht rechtzeitig erbracht worden, wird der Protest durch Beschluss des Vorsitzenden auf Kosten der den Protest einlegenden Partei als unzulässig verworfen. Die Protestgebühr wird hierfür nicht erhoben. Die Protestgebühr beträgt bei Anrufung a) des Kreisgerichts 50,00 Euro b) des SHFV-Sportgerichts 100,00 Euro 44
45 Saisoneinweisung Rechtsordnung Überprüfungen von Spielberichten sind keine Proteste!!! Beschwerden: gegen Verwaltungsentscheidungen z. B. Ordnungsgelder beim KFV-Vorstand Par 9 der Spielordnung beim Kreisgericht Die Bearbeitung erfolgt nur bei schriftlicher Beschwerde über das ElPoFa!!! 45
46 Saisoneinweisung - Melde- und Passwesen 46
47 Saisoneinweisung - Melde- und Passwesen 47
48 Saisoneinweisung - Melde- und Passwesen 48
49 Saisoneinweisung - Melde- und Passwesen 49
50 Saisoneinweisung - Melde- und Passwesen 50
51 Saisoneinweisung - Spielordnung Par 2 Pflicht- und freier Spielbetrieb Par 4a Meldung von Freundschaftsspielen Alle Freundschaftsspiele sind durch den Heimverein bei dem jeweils für die Mannschaft zuständigen Ausschuss zu melden. 6 Untere Mannschaften Von der Kreisliga an aufwärts - ausgenommen Kreisliga Frauen, sofern keine tieferen Spielklassen vorhanden - darf in einer Spielklasse jeweils nur eine Mannschaft eines Vereins spielen. Demgemäß verliert eine untere Mannschaft ihr Aufstiegsrecht, wenn ihre höhere Mannschaft bereits der nächst höheren Spielklasse angehört. Das Aufstiegsrecht geht auf die nächst bestplatzierte Mannschaft über. Die untere Mannschaft verliert auch dann ihr Aufstiegsrecht, wenn die höhere Mannschaft einen Abstiegsplatz belegt. Im Falle des Abstiegs einer höheren Mannschaft in die Spielklasse der Kreisliga oder höher, der bereits eine untere Mannschaft des Vereins angehört, muss die untere Mannschaft als Regelabsteiger in die nächst niedrigere Spielklasse absteigen. 7a Spielgemeinschaften 51
52 Saisoneinweisung - Spielordnung 44 Prüfung der Spielerpässe Die Schiedsrichter vergleichen die einzelnen Spielerpässe mit den namentlichen Eintragungen der Mannschaften im Spielbericht. Die Passkontrolle kann der Mannschaftsführer vornehmen. Werden Beanstandungen festgestellt, so sind diese dem Schiedsrichter zu melden, der verpflichtet ist, sie in seinem Bericht aufzunehmen. Spieler, die nicht im Besitz eines Passes sind, können vom Schiedsrichter nicht vom Spiel ausgeschlossen werden, doch hat der Spieler, der einer gesetzlichen Ausweispflicht unterliegt (mit Vollendung des 16. Lebensjahres) sich zwingend mit einem amtlichen Lichtbilddokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) auszuweisen. Erfolgt dieses nicht, ist vom Schiedsrichter ein entsprechender Hinweis auf dem Spielbericht zu vermerken. Der Spieler ist nicht spielberechtigt. 52
53 Saisoneinweisung - Spielordnung 45 und 45a Feldverweise und Feldverweis nach 2 Verwarnungen Wenn ein Spieler nach einer ersten Verwarnung durch Vorzeigen der Gelben Karte ein weiteres Mal hätte verwarnt werden müssen, so ist er vom Schiedsrichter durch Vorweisen der Gelben und Roten Karte des Feldes zu verweisen und für den Rest des Spieltages ( 2 Pkt. 8 der Spielordnung) gesperrt. Wird ein Spieler in einem Meisterschaftsspiel der Verbandsspielklassen ( 5 Pkt. 1 Spielordnung) oder in den Kreisligen der Herren infolge zweier Verwarnungen (gelb/rot) im selben Spiel des Feldes verwiesen, ist er bis zum Ablauf des Spieltages des nächsten Meisterschaftsspiels dieser Mannschaft gesperrt. Während dieses Zeitraums ist er auch für alle Meisterschaftsspiele anderer Mannschaften seines Vereins gesperrt. Wird ein Spieler einer Mannschaft im SHFV-LOTTO-Pokal in Folge zweier Verwarnungen (gelb/rot) im selben Spiel des Feldes verwiesen, so ist er für das nächstfolgende Pokalspiel seiner Mannschaft in diesem Wettbewerb gesperrt. 53
54 Saisoneinweisung - Spielordnung Paragraph 55 der Spielordnung Grundsätzlich darf jeder Spieler eines Vereins an einem Wochenende nur an einem Pflichtspiel (Meisterschaft oder Pokal) teilnehmen. Hiervon ausgenommen sind Spieler einer unteren Mannschaft, die an diesem Wochenende bei ihrem zweiten Spiel in einer höheren Mannschaft mitwirken. Die Einschränkung gemäß Nr. 1 und 2 gilt nicht für Spieler der 3. Liga, der Regionalliga, der Schleswig-Holstein-Liga, die mit Beginn des Spieljahres am 01. Juli das 23. Lebensjahr noch Spielordnung nicht vollendet haben ( 11 a DFB- Spielordnung) bzw. für alle Spieler in den darunter liegenden Spielklassen, die mit Beginn des Spieljahres am 01. Juli das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Freigeholte A-Junioren bzw. freigeholte B-Juniorinnen fallen nicht unter diese Ausnahmeregeln. Die Einschränkung gemäß Nr. 1 und 2 gilt nicht für Spieler, die mit Beginn des Spieljahres das 40. Lebensjahr vollendet haben bzw. älter sind. Achtung: An den letzten 4 bzw. 2 Spieltagen gelten andere Regelungen 54
55 Saisoneinweisung - Jugendordnung 6 Vereinswechsel 9 Altersklassen 11 Beschränkung des sportlichen Einsatzes Spieler/Spielerinnen dürfen nur in der nächst höheren Altersklasse eingesetzt werden 17 Einsatz von Junioren in Herrenmannschaften (neu gefasst 2011) 17a Einsatz von Juniorinnen in Frauenmannschaften (neu 2011) 55
56 Saisoneinweisung - Jugendordnung 6 Vereinswechsel Ein(e) Junior(in) kann in einem Spieljahr grundsätzlich nur für einen Verein eine Spielerlaubnis erhalten, es sei denn, der abgebende Verein stimmt dem Vereinswechsel zu oder es liegen die Ausnahmegründe nach Nr. 5 vor. Die Fristen für die Spielerlaubnis richten sich nach den Regelungen für den Jahrgang, den der (die) Junior(in) nach Fristablauf bei dem aufnehmenden Verein erreicht. Für A-Junioren und B-Juniorinnen des älteren Jahrganges und älter gelten die Wechselbestimmungen des SHFV Melde- und Passwesens vom des Spieljahres an, in dem diese Junioren/Juniorinnen des älteren Jahrganges werden. Die nachfolgenden Bestimmungen mit Ausnahme der Nr. 6 gelten daher für diese Jahrgänge nicht. 56
57 Saisoneinweisung - Jugendordnung 6 Vereinswechsel Jüngere A- bis ältere D-Junioren Junioren, der unter Nummer 2.1. genannten Altersklassen, die sich bis zum eines Jahres bei ihrem Verein abmelden, oder die sich danach innerhalb von sieben Tagen nach dem letzten angesetzten Pflichtspiel bei ihrem Verein abmelden, erhalten ab Eingang des Antrages auf Erteilung der Spielerlaubnis bei Zustimmung des abgebenden Vereins eine sofortige Spielerlaubnis für alle Pflichtspiele des aufnehmenden Vereins; stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel nicht zu, wird eine Spielerlaubnis erst zum des Jahres erteilt. Jüngere A- bis D-Junioren / B- bis D-Juniorinnen Spieler/Spielerinnen dieser Altersklassen, die sich außerhalb der in Nummer 2 genannten Fristen abmelden, müssen bei Zustimmung zum Vereinswechsel eine Wartefrist für Pflichtspiele von drei Monaten ab dem Tag der Abmeldung aus der Fußballabteilung einhalten, es sei denn, 6, Nr. 4, der Jugendordnung kommt zur Anwendung. Bei Nichtzustimmung Wartefrist 6 Monate 57
58 Saisoneinweisung - Jugendordnung 6 Vereinswechsel Jüngere D- bis G-Junioren / B- bis G-Juniorinnen Spieler/Spielerinnen der unter 2.2. genannten Altersklassen, die sich bis zum des Jahres bei ihrem Verein abmelden, oder die sich danach innerhalb von sieben Tagen nach dem letzten angesetzten Pflichtspiel bei ihrem Verein abmelden, erhalten ab dem des Jahres die Spielerlaubnis für alle Pflichtspiele des aufnehmenden Vereins, ohne dass eine Zustimmung zum Vereinswechsel erforderlich ist. Altersklasse E, die sich außerhalb der in Nummer 2 genannten Fristen abmelden, erhalten bei Zustimmung eine sofortige Spielerlaubnis. bei Nichtzustimmung eine Wartefrist von drei Monaten. Altersklassen F und G, die sich außerhalb der in Nr.2 genannten Fristen abmelden, erhalten unabhängig einer Zustimmung des abgebenden Vereins zum Vereinswechsel eine sofortige Spielerlaubnis. 58
59 Saisoneinweisung - Jugendordnung 9 Altersklassen Das Spieljahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des folgenden Jahres. Stichtag für die Einteilung in die Altersklassen ist der 1. Januar eines jeden Jahres. Die Junioren/Juniorinnen spielen in den Altersklassen der A-, B-, C-, D-, E-, F- und G- Junioren/Juniorinnen. Ihre Zugehörigkeit zur jeweiligen Altersklasse richtet sich nach den folgenden Lebensjahren, die sie im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, vollenden oder vollendet haben: Junioren/Juniorinnen: A-Junioren/Juniorinnen (U19/U18)* 17. oder 18. Lebensjahr B-Junioren/Juniorinnen (U17/U16)**** 15. oder 16. Lebensjahr C- Junioren/Juniorinnen (U15/U14)*** 13. oder 14. Lebensjahr D- Junioren/Juniorinnen (U13/U12)** 11. oder 12. Lebensjahr E- Junioren/Juniorinnen (U11/U10)** 9. oder 10. Lebensjahr F- Junioren/Juniorinnen (U9/U8)** 7. oder 8. Lebensjahr G- Junioren/Juniorinnen (U7)** 6. Lebensjahr oder jünger 59
60 Saisoneinweisung - Schiedsrichterordnung 12 Weiterbildung, Regelabende, Lehrgänge, Training Die Schiedsrichter werden in Regelabenden und Lehrgängen weitergebildet. Mindestens einmal im Monat soll ein Lehrabend stattfinden. Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, diese Lehrabende ausreichend zu besuchen und die DFB-Schiedsrichter-Zeitung (amtliches Organ) zu beziehen. Schiedsrichter und Beobachter der SHFV-Listen haben in der Spielserie mindestens 8 Schulungsabende zu besuchen. Die Anzahl der Lehrabendbesuche für die Schiedsrichter und Beobachter der Kreise legt der jeweilige Kreisschiedsrichterausschuss fest, wobei der Besuch einer Schulungsveranstaltung je Quartal Pflicht ist. 60
61 Saisoneinweisung Schiedsrichterordnung - Spesen Die Schiedsrichterspesen wurden mit Wirkung vom angepasst. Spesen- und Kostenvergütung für Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten Die Spesen auf Kreisebene und im Jugendbereich wurden nicht verändert!!! 61
62 Saisoneinweisung Ausbildungsordnung Eine der bedeutsamsten Aufgaben des Verbandes ist es, durch eine fundierte Aus-, Fortund Weiterbildung die verschiedenen Funktionsträger im Fußball auf allen Ebenen auszubilden. Sie sollen in der Lage sein, das Fußballspiel in seinen vielfältigen Formen und differenzierten Leistungsmerkmalen zu lehren, die pädagogischen Möglichkeiten des Fußballs zielgruppenorientiert einzusetzen, die Rolle des Fußballs für die Gestaltung des Lebens zu begreifen und die Notwendigkeit ständiger Fort- und Weiterbildung zu erkennen und im Hinblick auf unterschiedliche Angebote wahrzunehmen. Die nachstehende Ausbildungsordnung ist unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des DFB und aufgrund der eigenen langjährigen Erfahrungen in der Sportschule Malente zusammengestellt und vom Vorstand des SHFV verabschiedet worden. Die SHFV-Ausbildungsordnung gilt in ihrer sprachlichen Fassung für Frauen und Männer gleichermaßen. 62
63 Saisoneinweisung Ehrungsordnung Der Schleswig-Holsteinische Fußballverband e.v. ehrt Personen, die sich um den Fußballsport verdient gemacht haben: a) Durch Ernennung zum: 1. Ehrenpräsidenten 2. Ehrenvorsitzenden 3. Ehrenmitglied. b) Durch Verleihung der: 1. silbernen und goldenen Ehrennadel, 2. goldenen Verdienstnadel 3. silbernen und goldenen Schiedsrichterehrennadel, 4. bronzenen, silbernen und goldenen Jugendleiterehrennadel, 5. bronzenen, silbernen und goldenen Leistungsnadel. 63
64 Saisoneinweisung Finanzordnung 8 Bis zum eines jeden Jahres ist für jede gemeldete Mannschaft zu den Verbandsspielen ein Nenngeld zu zahlen. Für Junioren-/Juniorinnenmannschaften auf Kreisebene Für Junioren-/Juniorinnenmannschaften auf Verbandsebene Für Frauenmannschaften auf Kreisebene Für Frauenmannschaften auf Verbandsligaebene Für Frauenmannschaften auf SH-Ligaebene 25,- Euro 35,- Euro 70,- Euro 100,- Euro 230,- Euro Für Herrenmannschaften der Kreisklassen + Altherrenmannschaften im Pflichtspielbetrieb 80,- Euro Für Herrenmannschaften der Kreisligaebene Für Herrenmannschaften auf Verbandsligaebene Für Herrenmannschaften auf SH-Ligaebene 100,- Euro 190,- Euro 290,- Euro 64
65 Saisoneinweisung Finanzordnung - Ordnungsgeldkatalog I. Tatbestand II. Rechtsgrundlage IIIa. Senior/-in Verband IIIb. Senior/-in Kreis IVa. Junior/-in Verband IVb. Junior/-in Kreis 1. Mannschaftsmeldung verspätet 4 SpO 50,00 25,00 50,00 25,00 2. fehlender Schiedsrichter 9 SpO von 125,00 bis 500,00 19,21 SpO 50,00/ 40,00/ 15,00/ 15,00/ *Zu Punkt 3 und 4: SHFV und Kreis Nordfriesland können für den Spielbetrieb mit 75,00/ 125,00 60,00/ 90,00 30,00/ 50,00 30,00/ 50,00 und gegen Inselvereine Sonderregelungen treffen. 3. Nichtantreten* Senioren/ A+B+C-Jugend Senioren/ A+B+C-Jugend ab D-Jugend abwärts ab D-Jugend abwärts 4. Zurückziehen v. Mannschaften* 19,20 SpO 125,00 75,00 50,00 25,00 Senioren/ Senioren/ ab D-Jugend abwärts ab D-Jugend abwärts A+B+C-Jugend A+B+C-Jugend 5. unzul. Spielbetrieb 26,27,38 SpO, 75,00 50,00 30,00 25,00 15 JO Senioren/ Senioren/ ab D-Jugend abwärts ab D-Jugend abwärts A+B+C-Jugend A+B+C-Jugend 6. Spielberechtigung I 55 SpO/ 11 JO 50,00 - max ,00 - max 75 50,00 - max ,00 - max Spielberechtigung II 28,29 SpO i. V. m. 100,00 50,00 100,00 50,00 9, 17 JO 1 MuP 8. Platzaufbau 32 SpO 50,00 50,00 50,00 25,00 9. Meldung DFBnet 2a SpO, 4 Abs. 4 SpO 10,00 10,00 10,00 10, Spielabsage n. ordng. 35 SpO 25,00 25,00 25,00 10, Platzdisziplin 37 SpO 100,00 100,00 100,00 100, fehlender Pass 43 SpO i. V. m. 20,00 20,00 10,00 10,00 2 MuP Senioren/ Senioren/ ab D-Jugend abwärts ab D-Jugend abwärts A+B+C-Jugend - max. 60 pro Spiel A+B+C-Jugend - max. 60 pro Spiel - max. 30 pro Spiel - max. 30 pro Spiel 13. Passmängel/Fehler im Pass 43 SpO i. V. m 2 MuP 10,00 10,00 10,00 10, Spielbericht nicht bzw. nicht rechtzeitig eingesandt 43 SpO 25,00 25,00 25,00 10, Spielberichtsvorlage mangelhaft 43 SpO 10,00 10,00 10,00 10, Nichtantritt Schiedsrichter 7 SRO 50,00 50,00 50,00 50,00 16a.Fehlverhalten Schiedsrichter 7/8/17 SRO LK 1+2: 50,00 - LK 3: 30,00 - Unterhalb LK 3: 20, sonstige Verstöße gegen Durchführungsbestimmungen 1 SpO 47 Satzung 20,00 10,00 50,00 20,00 10,00 50,00 65
66 Saisoneinweisung - Allgemeines Zu jedem Spiel mit angesetztem Schieri muss ein Spielbericht ausgefüllt werden Der Spielbericht ist eine Urkunde Vollständiges und korrektes Ausfüllen (Spielnummer, Spielklasse, Mannschaften, Ergebnis.) Spieler ab 16 Jahren müssen sich ausweisen, wenn der Spielerpass nicht vorliegt. Der Spielbericht muss dem Schiedsrichter rechtzeitig vor übergeben werden (30 Minuten) Spielbeginn Spätestens am Tag nach dem Spieltag muss der Spielbericht in den Briefkasten. Für alle Spiel- und Altersklassen des KFV Flensburg bitte immer an die Geschäftsstelle: KFV Schleswig-Flensburg, Postfach 2865, Flensburg 66
67 Saisoneinweisung Regelhinweise für Trainer/Betreuer Vor dem Anstoß - Worauf kommt es an? Das Spiel läuft - Was gilt es zu beachten. Allgemeine Regelkenntnisse - Anweisungen an die Schlusspfiff - Wann ist wirklich Schluss? Schieris 67
68 Saisoneinweisung Regelhinweise für Trainer/Betreuer 68
69 Saisoneinweisung Regelhinweise für Trainer/Betreuer Platzaufbau bis 30 Minuten vor Spielbeginn Der Schieri sollte ebenso 30 Minuten vor Spielbeginn eintreffen Je Sportanlage Abstimmung über die technische Zone (in jedem Fall muss eine Mannschaft sich zusammen Platzieren) Nur kurze Begrüßung des Schieris Platzkontrolle durch den Schieri Abstimmung der Trikotfarben Ausrüstungskontrolle (Stollen, Schmuck, Radlerhosen) nur in der Kabine Je Sportanlage Abstimmung über die technische Zone (in jedem Fall muss eine Mannschaft sich zusammen platzieren) 69
70 Saisoneinweisung Regelhinweise für Trainer/Betreuer Spielberechtigung muss vorliegen (Prüfung DFBnet) Einsatz von U21-Spielern ( Lebensjahr nicht vollendet) Einsatz von Spielern aus "höheren Mannschaften Sonderregelung für die letzten 4 und die letzten beiden Spieltage Einsatz von freigeholten A-Jugendspielern Der Spielbericht muss vorbereiteten und spätestens 30 Min. vor Spielbeginn, incl. der Pässe, dem Schiedsrichter übergeben werden 70
71 Saisoneinweisung Regelhinweise für Trainer/Betreuer Aufgaben des Mannschaftsführer Anweisungen durch Trainer/Betreuer Die "Auswechselbank Coaching-Zone Trainer/Betreuer dürfen nicht an der Torauslinie stehen!!! Wiedereintritt nach Verletzungen Aus-/Einwechselungen Nach einem Felderverweis durch "Gelb/Rot" bzw. "Rot immer den Innenraum verlassen Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter = Spielabbruch 71
72 Saisoneinweisung Regelhinweise für Trainer/Betreuer 72
73 Saisoneinweisung Regelhinweise für Trainer/Betreuer Verhinderung einer schnellen Spielfortsetzung = Verwarnung Ort der Freistoßausführung Mauerabstand Abstoß aus dem gesamten Torraum (schnelle Fortsetzung) Strafraum (Spielfortsetzungen Abwehr immer aus dem Strafraum) aktiv/passiv Abseits Wiedereintritt nach Verletzungen (Toraus-/Seitenlinie) Verhinderung einer klaren Torchance / Notbremse Kontrolliertes Rückspiel zum Torwart (mit dem Fuß) Einwurf am richtigen Ort Nachspielzeit 73
74 Saisoneinweisung Regelhinweise für Trainer/Betreuer Nach dem Schlusspfiff sind grundsätzlich keine Spielstrafen mehr möglich Die Strafgewalt des Schiedsrichters beginnt mit dem betreten des Spielfeldes zum Anstoß und endet mit dem Verlassen nach Spielende Meldungen und Anzeigen über Unsportlichkeiten sollten immer erfolgen. Ein Schieri freut sich immer ganz besonders, wenn auch die unterlegene Mannschaft/Trainer nach Spielende noch einen Händedruck übrig hat!!! 74
75 Saisoneinweisung Regelhinweise für Trainer/Betreuer Allgemein Jugendbereich Spiele gegen Senioren grundsätzlich nicht erlaubt A- bis C-Jugend 4 Auswechselspieler (Wiedereinwechseln möglich) D- bis G-Jugend (Es können beliebig viele Spieler ein- und ausgewechselt werden) Nur E- bis F-Jugend kein Abseits Rückpass zum Torwart erlaubt Einwurf durch den selben Spieler bis korrekt (E-Jugend) immer direkter Freistoß G- und F-Jugend kann der Abstoß wahlweise aus der Hand oder vom Boden erfolgen Falscher Einwurf wird nicht geahndet Nach Möglichkeit keine Karten zeigen durch den SR neue Spielfeldgrößen 75
76 Saisoneinweisung Regelhinweise für Trainer/Betreuer Verhalten nach einem Feldverweis Innenraum verlassen Spielabbruch bei Tätlichkeit gegen SR Wenn der Ball beim Strafstoß auf dem Weg zum Tor platzt - gibt es Wiederholung Regelung - Wer ist Offizieller?! Spielbericht-Online muss als Offizieller eingetragen werden ansonsten siehe Durchführungsbestimmungen 76
77 Saisoneinweisung Regelhinweise für Trainer/Betreuer Unerlaubtes Betreten des Spielfeldes immer indirekter Freistoß und Verw. Abseits neue Regelauslegung der SR Abseits aufgehoben bei Abstoß, Einwurf, Eckstoß Spielfortsetzung aus dem Strafraum der Ball muss den Strafraum immer verlassen Spielfortsetzung bei Freistößen (der Ball muss ruhen) der Ball ist sofort mit dem Pfiff frei, die angreifende Mannschaft kann den Mauerabstand herstellen lassen nur dann muss der Pfiff erfolgen Abstoß schnelle Spielfortsetzung aus dem gesamten Torraum Spielfortsetzungen mit Pfiff (Mauerabstand, Einwechslung, Verwarnung, Strafstoß Verhalten nach einem Platzverweis mit Rot oder Gelb/Rot immer den Innenraum verlassen. 77
78 Saisoneinweisung Regelhinweise für Trainer/Betreuer Pflichtverwarnungen - Freistoß an der falschen Stelle ausführt und dadurch das Spiel verzögert - einen Einwurf vorbereitet, dann aber plötzlich den Ball einem Mitspieler überlässt - nach einer Spielunterbrechung den Ball wegspielt oder wegträgt - die Ausführung eines Freistoßes oder Einwurfes übermäßig verzögert - Trikothalten (um zu verhindern, dass der Gegner an den Ball kommt) - eine Schwalbe macht - Das Spielfeld unerlaubt betritt oder verlässt - bei einer Auswechslung das Spielfeld absichtlich langsam verlässt - eine Konfrontation provoziert, indem er den Ball in die Hand nimmt, nachdem der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen hat. Ausrüstung der Spieler Die Grundausrüstung eines Spielers besteht zwingend aus: Hemd, Hose (ggf. Thermohose in der Hauptfarbe der Hose), Stutzen, Schienbeinschützer und Schuhen. Das Hemd und die Hose dürfen nicht verbunden sein! Eckstoß Bei der Ausführung müssen sich die verteidigenden Spieler mind. 9,15 m vom Viertelkreis aus entfernt aufhalten. 78
79 Saisoneinweisung Regelhinweise für Trainer/Betreuer Unterleibchen Zahl der Spieler bei Torerzielung (zus. Personen auf dem Spielfeld) Anzeige bei Foulspiel des SRA Abseits (ggf. Verwarnung bei unerlaubtem Wiedereintritt) Persönliche Strafen auch nach Spielfortsetzung möglich Verwarnung z. B. Schmuck erst nach unterlassener Aufforderung Vorteil keine konkrete Vorgabe 2-3 Sekunden mehr (Praxis bleibt) Das Simulieren von Verletzungen ist zu verurteilen! Die Fußballfamilie ruft dazu auf, den Fußball gemeinsam von der Geisel des Simulierens zu befreien, damit der Schiedsrichter ernsthafte Verletzungen als solche auch erkennen kann. Angehörige der techn. Zone dürfen keine Zugang zu Kameras am Spielfeldrand erhalten (FIFA, DFB) Es wurde eine Erlaubnis zum Test mit 2 zus. Assistenten erteilt (FIFA, DFB) Wurfvergehen gegen Personen, die sich außerhalb des Spielfeldes aufhalten werden gleich bestraft. Indirekter Freistoß am Ort des Balles bei der Spielunterbrechung Abseitsentscheidung der EM bestätigt. Ein Abwehrspieler zählt auch wenn er sich kurzfristig außerhalb des Spielfeldes befindet. Ausnahme: Er hat sich vorher offiziell beim SR abgemeldet 79
80 Saisoneinweisung Regelhinweise für Trainer/Betreuer Ergebnisse müssen bis spätestens 1 Stunde nach Spielende in das DFBnet eingepflegt werden. Für Spiele, die nach Uhr enden, gilt die Vorgabe spätestens 3 Stunden nach Spielbeginn Jeder Verein kann beliebig viele Kennungen beantragen. Eingabe per PC und Handy sind möglich Hinweise: Wir müssen pro Mannschaft zahlen, erhalten eine Vergütung aber nur dann, wenn die komplette Staffel für den Spieltag vollständig gepflegt wurde. 80
81 Saisoneinweisung Allgemeines Freier Eintritt für Schiedsrichter SpO 50 Eintrittsgelder freier Eintritt Schiedsrichter und Träger der Silbernen und Goldenen Verbands-Ehrennadel, jeweils mit gültigem Ausweis, sind zum freien Eintritt bei Spielen auf allen Verbandsebenen berechtigt. Entsprechendes gilt für Verbandsmitarbeiter mit gültigem Ausweis für Verbandsspiele in dem Bereich, in dem der Mitarbeiter tätig ist. Für Hallenspiele gilt Nr Bei Hallenspielen haben die veranstaltenden Vereine bzw. der Verband oder die Kreise ein Kontingent von Freikarten für den unter Nr. 2 genannten Personenkreis vorzuhalten. Regelung für Trainer ab C-Lizenz Es ist ungeschriebenes Gesetz bzw. Empfehlung der Verbandes, dass Trainern mit gültiger Lizenz ebenso wie den Schiedsrichtern freier Eintritt gewährt wird aber nicht in der Satzung verankert. Nach Rücksprache mit Flensburg 08 (SH-Liga) und dem ETSV Weiche (VL NW) wird dies auch so in den höchsten Spielklassen durchgeführt. So weit dies noch nicht erfolgt, bitten wir alle Vereine sich dieser Regelung anzuschließen und auch die Kassenwarte und Kassierer entsprechend zu informieren. 81
82 Saisoneinweisung Qualifizierungsmaßnahmen Die DFB-Ausbildungspyramide Kurzschulungen (kostenfrei für alle Teilnehmer) Pflicht für alle hauptverantwortlichen Jugendtrainer/-betreuer Teamleiter C-Breitenfußball C-Lizenz Juniorenecke Ballzauber Ansprechpartner im KFV SLFL Kreislehrwart Holger Sohrweide 82
83 Saisoneinweisung Qualifizierungsmaßnahmen 83
84 Saisoneinweisung Qualifizierungsmaßnahmen 84
85 Saisoneinweisung Qualifizierungsmaßnahmen 85
86 Saisoneinweisung 86
87 Saisoneinweisung Training Online so trainiert man heute 87
88 Saisoneinweisung Aufwärmprogramm der UEFA Verletzungsrisiko minimieren 88
89 Saisoneinweisung Aufwärmprogramm der UEFA Verletzungsrisiko minimieren 89
90 Saisoneinweisung Qualifizierungsmaßnahmen Ansprache Trainer an die Mannschaft Saisonablaufplan Trainingsprogramme Online Coaching vor dem ersten Spiel Abschlusstraining vor dem Spiel nach dem Spiel Beispiel Trainingsaufbau C- Jugend von Horst Hrubesch Aufwärmteil 1 Aufwärmteil 2 Hauptteil 1 Hauptteil 2 Abschluss 90
91 Saisoneinweisung Terminvorschau Saisoneinweisung in Lindewitt Saisoneinweisung bei IF Schleswig Saisoneinweisung beim TSV Süderbrarup Saisoneröffnung SH-Liga in Heikendorf Saisonstart SH 18er-Staffeln Saisoneinweisung beim ETSV Weiche Saisonstart Kreisligen Herren und weitere 16er-Staffeln Saisoneinweisung in Gammellund Saisoneinweisung bei DGF Flensborg Saisoneinweisung beim TSB Flensburg Saisonstart Kreisklassen Herren Start Schiedsrichter-Anwärterlehrgang 91
92 Saisoneinweisung Themen für das nächste Jahr Themenvorschläge 2013/14 Saisoneinweisungen getrennt für Zielgruppen Fußball- und Jugendobleute Trainer Kreisligen und Kreisklassen Senioren Trainer und Betreuer Leistungsklassen Jugend (A- bis D-Jugend) Trainer und Betreuer Jugendmannschaften Allgemeine Rahmenbedingungen für den Amateuerfußball insbesondere im Bereich Freizeit- und Breitensport 92
93 Saisoneinweisung Verschiedenes Fragen, Anregungen, Verschiedenes 93
94 Saisoneinweisung Verabschiedung Vielen Dank für die Teilnahme Viel Freude und den erhofften Erfolg in der Saison 2012/13 Gute Heimfahrt 94
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