Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? Wind.Energie 2015 Mitteldeutsche Branchentage Erfurt. Rechtsanwalt Dr.

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1 Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? Wind.Energie 2015 Mitteldeutsche Branchentage Erfurt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele

2 Übersicht 1. Einführung 2. Konfliktlage 3. Rechtslage 4. Konflikte lösen 5. Ausblick Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

3 Einführung Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

4 Presse Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

5 BWE-Mitgliederbefragung 2015 Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

6 Aufgaben des DWD Bundesbehörde (im GB des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur) Wettervorhersage auf der Grundlage von Radarmessungen und Windmessungen Gesetzliche Aufgabe: DWD-Gesetz ( 4) Warnung vor wetterbedingten Gefahren meteorologische Sicherung der Seefahrt und Luftfahrt, Unwetterwarnung, Landesverteidigung TÖB im Genehmigungs- und Planverfahren für WEA Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

7 Radar-Anlagen Wetterradarverbund deutschlandweit 17 Standorte Windprofilerverbund deutschlandweit 4 Standorte Vorgaben des DWD: Umsetzung internationaler Richtlinien der WMO Annex VI [notwendige Abstände zwischen Windenergieanlage und Wetterradar] der 15th Session oft he Commission for Instruments and Methods of Observations [CIMO] dort im Dokument CIMO XV, Kapitel 5.13 Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

8 Radar-Standorte Abb. DWD Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

9 Funktionsweise Wetterradar Zwei Systeme zur Wetterbestimmung (sog. Abtastverfahren): Raumabtastung (sog. Volumenscan) Antenne durchläuft alle 15 Min 18 verschiedene Höhenwinkel (von 37,0 bis 0,5 ) bis in 12 km Höhe Niederschlagsabtastung (sog. Precipitationscan) Raumabtastung alle 5 Min. unterbrochen Radarstrahl streicht angepasst an die jeweilige Höhenstruktur zwischen 0,5 und 1,8 über den Horizont für Erfassung der Niederschlagsdaten aus Entfernungen bis 150 km Wassertröpfchen verursachen Echosignal, Tropfengröße lässt auf Niederschlagsart schließen Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

10 Konfliktlage Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

11 Annahme des DWD WEA beeinträchtige die Radarfunktion wesentlich, Radarstrahl werde abgedeckt bzw. verschattet Folge: Fehl-Echos, fehlerhafte Unwetterwarnung 15 km Schutzzone festgelegt mit Einzelfallprüfung DWD: Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

12 Höhenbeschränkung Informationen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Nahbereich der Messsysteme des Deutschen Wetterdienstes, DWD 2013 (Auszug): Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

13 Rechtslage Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

14 Genehmigungsvoraussetzungen 6 I BImSchG: Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn [ ] andere öffentlich-rechtliche Vorschriften der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen. andere öffentlich-rechtliche Vorschriften u.a. Bauplanungsrecht 35 I und III BauGB Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

15 35 III 1 Nr. 8 BauGB ein Vorhaben ist unzulässig, wenn die Funktionsfähigkeit von Funkstellen & Radaranlagen gestört werden Regelung erfasst alle Radaranlagen, auch die des DWD kann auch einem privilegierten Vorhaben der Windenergienutzung entgegengehalten werden => Wetterradar und Windprofiler des DWD als Genehmigungshindernisse Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

16 Was heißt Störung der Funktionsfähigkeit? Störung = eine für die Funktion der Einrichtung nachteilige Einwirkung erfordert eine Prognose bei geplanten WEA-Vorhaben für Wetterradar fehlt es an gesetzlichen oder rechtlich konkretisierenden Festlegungen auch keine Empfehlungen in den Richtlinien der WMO nur Hinweis, dass in Zone 5 km bis 20 km topografische Gegebenheiten zu beachten seien genauere Untersuchungen werden angeraten => Sachverständigengutachten Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

17 Wann steht WEA entgegen? Aktuell VG Trier, U. v : Ob dies der Fall ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, im Wege einer nachvollziehenden Abwägung zu ermitteln. Dabei sind die öffentliche Belange je nach ihrem Gewicht und dem Grad ihrer nachteiligen Betroffenheit einerseits und das Kraft der gesetzlichen Privilegierung gesteigert durchsetzungsfähige Privatinteresse an der Verwirklichung des Vorhabens andererseits einander gegenüber zu stellen (BVerwG, Urteil vom 27. Januar C 5.04, BRS 69, Nr. 107; BVerwG, Beschluss vom 5. September B 58.07, BRS 70, Nr. 96). Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

18 Belange DWD im Regionalplan abgewogen? 35 III S. 2, 2. Hs BauGB: öffentliche Belange stehen raumbedeutsamen Vorhaben nach Absatz 1 nicht entgegen, soweit die Belange bei der Darstellung dieser Vorhaben als Ziele der Raumordnung abgewogen worden sind. bei konkreter Darstellung des Vorhabens (Wind) in einem Raumordnungsplan berührte Belange des DWD bei der Planaufstellung berücksichtigt und abgewogen? DWD beteiligt? Geben Planungsunterlagen Auskunft über Abwägung zugunsten WEA? wenn (+), kein Entgegenstehen isd 35 BauGB Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

19 Konflikte lösen Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

20 Vorgehensweise 1.) Prüfung Genehmigung Radaranlage rechtmäßig? 2.) Steht WEA Radaranlagen entgegen? Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

21 1. Radaranlage genehmigt? Bauaufsichtliches Zustimmungsverfahren 76 Abs.1 ThürBO Überprüfung durch die Behörde unterscheidet sich nur wenig vom normalen Genehmigungsverfahren Die zu beachtenden Mitwirkungsbefugnisse anderer Beteiligter gelten entsprechend Gemeinde, in welcher die Anlage errichtet werden soll, ist zu beteiligen Nachbarn sind anzuhören wer ist Nachbar? kein zwingender räumlicher Bezug => Maßstab: wessen geschützte Belange werden beeinträchtigt? Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

22 Inhaltlich Prüfung Anders als im Genehmigungsverfahren nicht die Vereinbarkeit mit dem gesamten öffentlichen Baurecht zu prüfen nach 76 Abs. 3 ThürBO lediglich: 1. Die Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den 29 bis 38 BauGB und 2. andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit wegen der Zustimmung eine Entscheidung nach anderen öffentlichrechtlichen Vorschriften entfällt oder ersetzt wird Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

23 Anfechtbarkeit der Zustimmung Zustimmung ist ggü. Nachbarn Verwaltungsakt kann grds. gerichtlich angefochten werden Verstößt Zustimmung gegen nachbarschützende Vorschriften ( 42 II VwGO Klagebefugnis)? Nachbarschutz zugunsten WEA-Planung? gehören nachbarschützende Vorschrift zum Prüfungsmaßstab der bauaufsichtlichen Zustimmung? Abstandsflächen (-) => Unterlassungsklage Bauplanungsrechtliches Rücksichtnahmegebot (+) Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

24 Beispiel Wetterradar Prötzel Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

25 Konstellation: Rücksichtnahmegebot (1) Windeignungsgebiet im REP ausgewiesen DWD baut Radar und verhindert WEA oder Repowering was ist das Rücksichtnahmegebot? soll einen Ausgleich schaffen, der den Bauherrn das ermöglicht, was von seiner Interessenlage her verständlich und unabweisbar ist und dem Nachbarn erspart, was an Belästigungen und Nachteilen für ihn unzumutbar ist Nutzungen, die geeignet sind, Spannungen und Störungen hervorzurufen, sollen einander so zugeordnet werden, dass Konflikte möglichst vermieden werden Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

26 Rücksichtnahmegebot (2) Schutz nur des Bestandes oder Pflicht zur Berücksichtigung des WEG und zukünftiger Planung? beeinträchtigt die heranrückende Bebauung des DWD die weitere Ausnutzung der Privilegierung Windenergie in unzumutbarer Weise bzw. stellt diese sogar in Frage? Abwägung der gegenläufigen Interessen des Bauherrn (DWD) und des Nachbarn (WEA) bislang vor allem für an ein landwirtschaftliches Außenbereichsvorhaben heranrückende Wohnbebauung entschieden übertragbar auf vorliegende Konstellation? Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

27 2. Steht WEA Radar entgegen? 1. Stufe Beeinträchtigung : (+) WEA wird durch grundsätzlich Radarantenne erfasst 2. Stufe Entgegenstehen : DWD mit alleinigem Beurteilungsspielraum? Nein! Ebenso wenig vermag die Kammer zu erkennen, dass die privaten Belange der Beigeladenen ohne Weiteres zurückzutreten hätten, weil nur die Klägerin kraft eines Beurteilungsspielraums beurteilen könne, wann ihre Radaranlage in unzumutbarer Weise gestört werde. (VG Trier, U. v ) Beurteilungsspielraum nur bei Landesverteidigung Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

28 VG Regensburg, Urteil vom WEA 196 m (827,90 m ü. NN), Abstand 11,5 km zum Wetterradar Eisberg neg. Stellungnahme DWD, Begründung: wegen Störung durch WEA keine/nicht rechtzeitige korrekte Vorhersage für Erkennung von Wetter-gefahren durch Gutachten des Antragstellers nicht widerlegt Gericht folgt DWD ohne Beweisaufnahme Genehmigung versagt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

29 VG Düsseldorf, Urteil vom WEA 99,7 m, Abstand 11 km zum Wetterradar Essen in Sondergebiet Windenergie des FNP und B-Plans! neg. Stellungnahme DWD, Begründung: wegen Störung durch WEA keine/nicht rechtzeitige korrekte Vorhersage für Erkennung von Wettergefahren DWD könne kleinräumige Wettererscheinungen (z. B. Hagelschlag) nicht mehr zuverlässig erkennen und rechtzeitig davor warnen Genehmigung versagt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

30 VG Trier, Urteil vom : keine Störung! immissionsschutzrechtliche Genehmigung für WEA mit Abstand von 11 km zur DWD Radarstation Beweisaufnahme mit Gutachter die störungsfreie Funktion des Wetterradars durch Anlagen ist zwar beeinträchtigt aber durch technische Maßnahmen und geeignete Veränderung der Datenverarbeitung des Wetterdienstes könne der DWD dem wirksam entgegenwirken Klage DWD abgewiesen! Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

31 Baurechtliches Rücksichtnahmegebot Hierbei berücksichtigt das Gericht, dass auch in der Rechtsprechung zum baurechtlichen Gebot der Rücksichtnahme anerkannt ist, dass der gestörte Grundstücksnutzer unter gewissen Umständen verpflichtet sein kann, durch mögliche und zumutbare Maßnahmen der architektonischen Selbsthilfe auf die von einer benachbarten Anlage ausgehenden Immissionen seinerseits Rücksicht zu nehmen. [ ] Die gleichen Überlegungen müssen nach Ansicht des Gerichts auch gelten, wenn ein Grundstücksnutzer oder Anlagenbetreiber durch eigene technische Maßnahmen Beeinträchtigungen seiner Anlage in zumutbarer Weise abwenden kann. Weiterhin ist im Rahmen der Abwägung zu sehen, dass auch die Klägerin [der DWD] verpflichtet ist, nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

32 Veränderung der Datenverarbeitung Datenlücken durch Interpolation schließen Interpolation der Daten technisch machbar und möglich Ausschluss nicht verwertbarer Daten in der näheren Umgebung fehlende Messungen können durch Werte an benachbarten Orten geschätzt werden verhindern, dass hohe Reflektivität der WEA Einfluss auf Folgeprodukte hat ist auch für Schnee oder überfrierenden Regen möglich Im Übrigen immer Einzelfallprüfung! Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

33 BayVGH Urteil vom : keine Störung! korrigiert Urteil VG Regensburg => Trendwende? um den Bau von WEA zu verhindern muss der DWD im Detail darlegen, warum eine technische Beeinträchtigung den Betrieb des Wetterradars unzumutbar einschränkt kein fachlicher Beurteilungsspielraum Sorge vor Präzedenzfällen unbegründet Revision zum BVerwG zugelassen Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

34 Ausblick Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

35 Kompromisse finden? Meteorologische bedingte Abschaltung von WEA Minderung von Reflexionen durch WEA durch technische Maßnahme an den WEA-Rotoren ggf. Turmhöhen reduzieren ggf. Verzicht auf Standorte Betriebsdaten aufzeichnen und mit DWD auswerten Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

36 Technologischer Fortschritt Forschung, um Fehlmeldung durch WEA zu reduzieren WEA könnten bspw. mit Sekundärradar ausgestattet werden, das dem Wetterradar ein Signal schickt, dass es sich um ein WEA und nicht um Wolkenechos o.ä. handelt Wetterradar ist kein Hindernis mehr??? Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

37 Richtiges Vorgehen Rechtslage kennen Einwendungen genau prüfen Zulässigkeit der Radaranlage (Genehmigung?) durch eigene Gutachten widerlegen Kompromissvorschläge mit DWD erörtern Genehmigungsbehörde überzeugen (Gerichtlicher Rechtsschutz) Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE

38 Vielen Vielen Dank Dank für für Ihre Ihre Aufmerksamkeit! Für Rückfragen wenden Sie sich an Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Mangerstraße Potsdam Tel.: Fax:

39 Viele Kanzleien sind größer als wir, nur wenige spezialisierter. Vielen Dank für Ihre bundesweit im Verwaltungs- und Verfassungsrecht tätig Beratung von privaten Unternehmen, Verbänden und Aufmerksamkeit! Kammern, Landesregierungen, Landkreisen, Gemeinden und Zweckverbänden enge Verbindung zur Rechtswissenschaft Für Rückfragen wenden Sie sich an Herausgeberschaften: altlastenspektrum, Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann KommJur, LKV, ZUR, AUR Wahrnehmen von Lehraufträgen Mangerstraße Potsdam Tel.: Fax:

40 Verfassungsrecht Energiewirtschaft Recht der Erneuerbaren Energien Energiewirtschaftsrecht Planen und Bauen Bauordnungs-, Bauplanungsund Fachplanungsrecht Öffentlicher Dienst Umweltrecht Abfallwirtschaftsrecht Agrar-, Forst- und Jagdrecht Emissionshandelsrecht Immissionsschutzgesetz Staat und Verwaltung Gesundheitsrecht Kommunalrecht Recht der Infrastruktur und der öffentl. Daseinsvorsorge Recht des öffentl. Dienstes Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht Verfassungsrecht Vergaberecht

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