Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Fitnessökonom/Diplom-Fitnessökonomin (BA) vom
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- Eugen Beckenbauer
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1 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Fitnessökonom/Diplom-Fitnessökonomin (BA) vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Der Abschluss Diplom-Fitnessökonom/in (BA) setzt ein Studium an einer Berufsakademie voraus. Diese Ausbildung bietet den Studierenden ein verzahntes Lernsystem: Theoretische Studienphasen an einer Berufsakademie und praktische Ausbildungsphasen in einem Betrieb wechseln einander ab. Die Umstellung der Diplom- auf Bachelorstudiengänge ist im Gange bzw. in einigen Bundesländern bereits vollzogen. Ausbildungsinhalte Die Ausbildungspläne der Ausbildungsstätten und die Studienpläne der Berufsakademie sind aufeinander abgestimmt, so dass die Studierenden sowohl theoretisch als auch praktisch auf die Übernahme von Führungsaufgaben bei der Gestaltung und Durchführung von Training und Behandlungen im Fitness- und Wellnessbereich sowie im Marketing und Management von Fitness- und Wellnesseinrichtungen vorbereitet werden. Grundlagenstudium Das Studium besteht durchgängig aus den Bereichen Fitness und Gesundheit sowie Management. Während des Grundstudiums werden beispielsweise folgende Studieninhalte vermittelt: Im Fachbereich Fitness/Gesundheit: Trainingslehre Sportpädagogik Ernährung Gerätehandling Sportrehabilitation Gruppentraining (Grundlagen) Sportbiologische Grundlagen des Bewegungsapparates Cardiofitness Wellness und Gesundheit Im Fachbereich Wirtschaft/Management: Verkauf und Service Betriebswirtschaftslehre Marketing Hauptstudium/Vertiefungsstudium Während des Hauptstudiums stehen beispielsweise folgende Fächer auf dem Lehrplan: Im Fachbereich Fitness/Gesundheit:
2 Wellness und Gesundheit Sportrehabilitation Im Fachbereich Wirtschaft/Management: Marketingmanagement Betriebswirtschaftliche Unternehmensführung und -steuerung Im interdisziplinären Fachbereich Fitness/Gesundheit und Wirtschaft/Management: Organisation und Konzeption Qualitäts- und Servicemanagement Personalwirtschaft und Personalführung Vertriebsmanagement/Verkauf Praktische Ausbildung Während der praktischen Ausbildungsphasen in den kooperierenden Unternehmen erwirbt man in praktischer, zunehmend eigenverantwortlicher Arbeit Qualifikationen für die spätere Tätigkeit als Diplom-Fitnessökonom/in. Man lernt die einzelnen Funktions- und Tätigkeitsbereiche des Unternehmens kennen, wirkt bei Arbeits- und Geschäftsvorgängen mit und übernimmt selbstständig qualifizierte Teilaufgaben. Rechtsgrundlagen Studien- und Prüfungsordnungen der Berufsakademien auf Grundlage der Berufsakademiegesetze der Bundesländer Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die Diplom-Fitnessökonomen und -ökonominnen (BA) werden an wechselnden Lernorten - zu Hause, in der Berufsakademie und in einem Unternehmen - ausgebildet. Während der theoretischen Ausbildung studiert man im Fernstudium am häuslichen Schreibtisch und besucht während der Präsenzphasen an der Studienakademie Vorlesungen, Seminare und Übungen. Diese finden in Hörsälen, Seminar- und Übungsräumen (Computerräume) statt. Das Gelernte bereiten die Studierenden zu Hause nach. Während der Praxisphasen lernen sie die verschiedenen Geschäftsbereiche des ausbildenden Betriebes kennen und gewinnen dabei einen Einblick in die Bedingungen der späteren Arbeitswelt. Hier bewegt man sich in Bädern, Fitnessräumen oder Wellness-Einrichtungen sowie in Büroräumen mit Bildschirmarbeitsplätzen. Die Ausbildung zum bzw. zur Diplom-Fitnessökonom/in (BA) wird derzeit nur im Saarland angeboten. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit. Ausbildungsstätten Berufs- und Fachakademien (ohne Hochschulen) Ausbildungssituation/-bedingungen Durch den permanenten Wechsel von berufspraktischen und theoretischen Ausbildungsphasen ist das Studium der Fitnessökonomie an der Berufsakademie eine wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte Ausbildung. Während des Akademiestudiums werden in Vorlesungen und Übungen fachwissenschaftliche Grundlagen, die Fähigkeiten zum theoretisch-systematischen Denken und die Beherrschung des wissenschaftlichen Instrumentariums vermittelt. Das Lernen in häuslicher Alleinarbeit oder in selbstorganisierten Kleingruppen stellt hohe Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation. Während der praktischen Ausbildungsphasen in den Betrieben steht die Vermittlung von berufspraktischen Erfahrungen und der Erwerb von betriebsspezifischem Wissen im Vordergrund. Sowohl zur Aufnahme des Studiums als auch während des Studiums ist in der Regel Mobilität erforderlich. Während der Studienhalbjahre findet ein Wechsel zwischen der praktischen Ausbildung in den Betrieben und dem Akademiestudium statt. Sowohl für die Theorie- als auch für die Praxisphasen gilt Anwesenheitspflicht. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Während der Theoriephasen erarbeiten sich die Studierenden ihren Lernstoff eigenverantwortlich am häuslichen Schreibtisch und besuchen in den Präsenzphasen meist ganztags die Berufsakademie. Unterrichtsfreie Zeiten, zum Beispiel die Abendstunden, benutzen sie zur persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Besonders vor Klausuren und Prüfungen kann dazu ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich sein. Ist der Studiengang modularisiert und mit Leistungspunktsystemen z.b. nach dem European Credit Transfer System (ECTS) versehen, wird der Leistungsstand kontinuierlich kontrolliert. Während der praktischen Ausbildungsphasen entspricht die Arbeitszeit der in den Betrieben üblichen, meist tarifvertraglich geregelten Wochenarbeitszeit. Da Fitness-Studios und Wellnesseinrichtungen vor allem in der Freizeit besucht werden, das heißt außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeiten, müssen die angehenden Fitnessökonomen und -ökonominnen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten rechnen.
3 Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für das Berufsakademiestudium sind neben Fachliteratur die in einer Hochschule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Die in den praktischen Ausbildungsphasen verwendeten Arbeitsmittel entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Theoretisches Studium an der Studienakademie und praktische Ausbildung in einem Unternehmen wechseln einander ab. Für die Dauer des Studiums werden die Studierenden fest einem Kurs zugeordnet, woraus sich eine dem Klassenverband ähnliche Grundsituation herausbildet. Es gibt so ein Miteinander von Studierenden und Lehrenden, in der Regel in überschaubaren Gruppen. In der praktischen Ausbildung sind die angehenden Fitnessökonomen/-ökonominnen in die internen Abläufe des Ausbildungsunternehmens integriert. Sie haben Kontakt mit den Angestellten der einzelnen Unternehmensbereiche und mit Kunden. Finanzielle Aspekte In der Regel erhalten die Studierenden an Berufsakademien sowohl für die Praxis- als auch für die Theoriephasen von den kooperierenden Ausbildungsunternehmen eine sozialversicherungspflichtige Vergütung. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Januar 2005 das Verbot allgemeiner Studiengebühren an staatlichen Einrichtungen für nichtig erklärt hat, ist davon auszugehen, dass einige Bundesländer ab 2007 auch an staatlichen Berufsakademien Studiengebühren erheben werden. Berufsakademien in privater Trägerschaft können schon immer Studiengebühren erheben. Zudem entstehen Kosten, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, wie Verwaltungskostenbeiträge, Beiträge für das Studentenwerk, Ausgaben für Studienmaterial und Prüfungsgebühren. Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei der jeweiligen Berufsakademie erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit entnehmen. Daneben fallen eventuell Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Lebenshaltungskosten an. Informationen zu den durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden in Deutschland erhalten Sie durch die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Grundsätzlich haben Studierende an Berufsakademien einen Anspruch auf Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz: Das neue BAföG Einkünfte im Sinne des Gesetzes werden bei der Berechnung der Förderungshöhe berücksichtigt. Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung. In Niedersachsen ist das Studium an Berufsakademien keine förderungsfähige Ausbildung im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert drei Jahre. Ausbildungsform Die Ausbildung findet zu gleichen Teilen an einer Berufsakademie sowie in einem Unternehmen der Fitness- oder Wellnessbranche statt, das mit der Studienakademie kooperiert. Sie ist in sechs Abschnitte von je einem halben Jahr unterteilt, wobei sich jedes Studienhalbjahr in eine Theorie- und eine Praxisphase gliedert. Der theoretische Unterricht setzt sich aus Fernlehreinheiten und Präsenzphasen an der Berufsakademie zusammen. Im Rahmen der Hochschulreform werden Studieninhalte und Prüfungen neu gestaltet und modularisiert. Die dreijährige Ausbildung ist gestuft in ein zweijähriges Grund- und ein einjähriges Hauptstudium. Das Saarland regelt die Ausbildung im Saarländischen Berufsakademiegesetz. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung an Berufsakademien stellt einen berufsqualifizierenden Abschluss dar. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in den Prüfungsordnungen der Berufsakademien geregelt. Diese basieren auf den Berufsakademiegesetzen der jeweiligen Bundesländer sowie auf den Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen. Informationen zu den Abschlüssen an unterschiedlichen Berufsakademien finden Sie unter Studien- und Berufswahl Erforderliche Nachweise Die Zulassung zur Diplomprüfung setzt voraus, dass die studienbegleitenden Leistungsnachweise erbracht wurden die Diplom-Vorprüfung bestanden wurde die praktische Ausbildung im Betrieb planmäßig durchgeführt wurde Die Prüfungsordnung der jeweiligen Berufsakademie schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei Studiengängen, die modularisiert oder international akkreditiert wurden, erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points.
4 Erforderliche Prüfungen Diplom-Vorprüfung Nach zwei Ausbildungsjahren wird das Grundstudium mit einer Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Die Prüfung besteht aus einem theorie- und einem praxisbezogenen Teil. Sie findet in Form von schriftlichen oder mündlichen Fachprüfungen statt. Die Fachprüfungen werden meist studienbegleitend abgelegt, d.h. jeweils nach Abschluss der entsprechenden Lehrveranstaltung. Diplom-Prüfung In der Diplomprüfung werden die Studierenden schriftlich und mündlich in den Fächern des Hauptstudiums und aus der Diplomarbeit geprüft. Sie legen die Prüfungen meist studienbegleitend ab. Wie im Grundstudium gliedern sich die Prüfungen je in einen theorie- und praxisbezogenen Teil. In der Diplomarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, ein Problem aus dem Bereich Fitnessökonomie innerhalb einer vorgegebenen Frist selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Für die Diplomarbeit stehen drei Monate zur Verfügung. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Prüfungen können ein- bis zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Für die Wiederholung der Prüfungen und der Diplomarbeit gelten die Bestimmungen des Bundeslandes. Prüfende Stelle Die interne Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der jeweiligen Berufsakademie abgenommen; teilweise unter Beteiligung der Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Diplom-Fitnessökonom/Diplom-Fitnessökonomin (BA). Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Generell ist für ein Studium an einer Berufsakademie die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU- Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und die deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzt. Bewerber/innen mit Fachhochschulreife müssen zum Teil eine Eignungsprüfung ablegen. Bei Studieninteressierten aus anderen Ländern ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. In der Regel müssen Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes. Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Zwingend erforderliche Bedingung für die Aufnahme an einer Berufsakademie ist zudem ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten, von der Studienakademie anerkannten Unternehmen (Wellness-Betrieb), das den betrieblichen Teil der Ausbildung übernimmt. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzungen für das Studium an einer Berufsakademie ist in der Regel die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Insbesondere für Bewerber/innen mit ausländischem Bildungsabschluss gilt auch eine vom zuständigen Ministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Berufliche Vorbildung - rechtlich Ein Vorpraktikum wird nicht verlangt, da die praktische Ausbildung in den Studiengang integriert ist. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Auswahlverfahren Auswahlverfahren werden in der Regel von den mit der Berufsakademie kooperierenden Betrieben durchgeführt, meist in Form von Vorstellungsgesprächen oder Tests. Darüber hinaus führen die Berufsakademien teilweise Eignungsprüfungen durch. Beispielsweise müssen im Bundesland Sachsen Studieninteressierte, die lediglich über die Fachhochschulreife verfügen, eine solche Prüfung absolvieren.
5 Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzung zum Studium ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen (Praxispartner), welches von der Studienakademie für die Ausbildung zugelassen worden ist. Ausländische Bewerber und Bewerberinnen müssen über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Perspektiven nach der Ausbildung Diplom-Fitnessökonomen und -ökonominnen (BA) arbeiten nach ihrer Ausbildung vor allem in Betrieben der Fitnesswirtschaft wie zum Beispiel Fitness-Centern, Fitness-Studios und in Wellnesseinrichtungen. Aber auch in Reha-Kliniken, Gesundheitszentren oder zum Beispiel in großen Hotels und Ferienanlagen mit entsprechendem Sport- und Gesundheitsangebot können sie tätig werden. Aufgrund ihrer Ausbildung können Fitnessökonomen und -ökonominnen sowohl Aufgaben im kaufmännisch-verwaltenden Bereich als auch in der Trainingsleitung übernehmen. Spezialisierungsmöglichkeiten sind beispielsweise in Richtung Ernährungs-, Fitness- und Gesundheitsberatung, Sportmanagement oder Sportmarketing möglich. Um ihren Wissensstand aktuell zu halten und den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Fitnessökonomen und -ökonominnen immer wieder dazulernen. Beispielsweise müssen sie sich über neue Erkenntnisse der Sportmedizin, neue Gesundheits- und Fitnesstrends, neue Sportgeräte und -technik auf dem Laufenden halten. Auch für den kaufmännischverwaltenden Tätigkeitsbereich gibt es eine Vielzahl von Weiterbildungsangeboten, zum Beispiel im Bereich Sportmarketing und Werbung oder in der Mitarbeiterführung. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Ausbildungsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert die fachliche Weiterbildung die berufliche Position und bildet die Grundlage für einen beruflichen Aufstieg zum Beispiel als Studiomanager/in. Abhängig von der schulischen Vorbildung, können Fitnessökonomen und -ökonominnen auch ein Studium in Betracht ziehen. Hier bieten sich beispielsweise Studiengänge in Sportökonomie, Sportpädagogik/Sportwissenschaft, Sportmanagement, in der Gesundheitsberatung oder betriebswirtschaftliche Studiengänge an. Auch der Weg in die Selbstständigkeit mit der Gründung eines eigenen Fitness-Studios oder im Sportmanagement ist möglich. Ausbildungsalternativen Für den Beruf Diplom-Fitnessökonom/in (BA) können Ausbildungsalternativen in verschiedenen Bereichen gefunden werden: Sport, Fitness Animation Sporttherapie, Bewegungstherapie Touristik, Fremdenverkehr Kaufmännische Verwaltung, Betriebswirtschaft,Bürowirtschaft Die Gemeinsamkeit der Berufe dieser Bereiche mit dem Fitnessökonomen und der Fitnessökonomin liegt in der Anleitung zu sportlicher und gesundheitsfördernder Betätigung oder im kaufmännisch-verwaltenden Bereich. Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Anerkennung der Abschlüsse der Berufsakademien im tertiären Bereich, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom , zuletzt geändert am (KMK-Beschlusssammlung) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 97kB) Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) Fundstelle: KMK Internet Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz sind kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln das Berufsakademiestudium in ihren Berufsakademiegesetzen und den dazugehörigen Studien- und Prüfungsordnungen. Regelungen auf Länderebene Dies gilt nur für Bundesland Saarland: Saarländisches Berufsakademiegesetz (Saarl. BAkadG) vom (Saar.Amtsbl. S. 438), zuletzt geändert durch Gesetz vom (Saar.Amtsbl. S. 1308)
6 Fundstelle: 1996 (Saar.Amtsbl. S. 438), 2001 (Saar.Amtsbl. S. 1270, 2158), 2003 (Saar.Amtsbl. S. 2935), 2005 (Saar.Amtsbl. S. 1308) Volltext (pdf, 1471kB) Dies gilt nur für Bundesland Saarland: Studien- und Prüfungsordnung Diplom-Fitnessökonom (BA Saarland), Diplom- Gesundheitsmanager (BA Saarland) (Private Berufsakademie für Fitness und Freizeit) Fundstelle: Private Berufsakademie für Fitness und Freizeit Internet Ausblick - absehbare Änderungen Mit Berufsakademieabschluss an die Universität? Der Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur soll zu einer hochschulrechtlichen Gleichstellung von akkreditierten Bachelorabschlüssen an Berufsakademien und Hochschulen führen. Diese würde es Berufsakademieabsolventen u.a. ermöglichen, weiterführende Masterstudiengänge an Universitäten und Fachhochschulen zu besuchen. Voraussetzung dafür ist allerdings die Umsetzung des Beschlusses in den Hochschulgesetzen der Länder.
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