FRAUEN SOZIALVERSICHERUNGEN. vom Mutterschaftsurlaub bis zur Pensionierung. FrauenNetzwerk Oberwallis Visp, 10. Dezember 2014.

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1 FRAUEN SOZIALVERSICHERUNGEN vom Mutterschaftsurlaub bis zur Pensionierung Workshop 1 Was Frau wissen sollte zu Beruflicher Vorsorge in verschiedenen Lebenssituationen Providus AG Grubenstrasse 56 CH-8045 Zürich Telefon Telefax Workshop 1 Übersicht Das Vorsorgesystem in der Schweiz Das BVG als Rahmengesetz BVG und verschiedene Lebenssituationen Vollständige Beitragsdauer Arbeitgeberwechsel (Freizügigkeitsleistung) Babypause Teilzeitbeschäftigung Mehrere Arbeitgeber Wohneigentumsförderung (Vorbezug, Verpfändung) Freiwillige Einlagen (Einkauf in die Pensionskasse) Scheidung Arbeitslosigkeit Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung Anstehende gesetzliche Änderungen mit Auswirkungen auf das BVG Verein BVG-Auskünfte 1

2 Workshop 1 Übersicht Das Vorsorgesystem in der Schweiz Das BVG als Rahmengesetz BVG und verschiedene Lebenssituationen Vollständige Beitragsdauer Arbeitgeberwechsel (Freizügigkeitsleistung) Babypause Teilzeitbeschäftigung Mehrere Arbeitgeber Wohneigentumsförderung (Vorbezug, Verpfändung) Freiwillige Einlagen (Einkauf in die Pensionskasse) Scheidung Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung Arbeitslosigkeit Anstehende gesetzliche Änderungen mit Auswirkungen auf das BVG Verein BVG-Auskünfte 2 Das Vorsorgesystem in der Schweiz Das 3-Säulenkonzept Altersvorsorge in der Schweiz 1. Säule 2. Säule 3. Säule AHV / IV Pensionskasse BVG (Minimalleistungen) + zusätzliche Leistungen Private Ersparnisse 3a (geb. Vorsorge) 3b (freie Vorsorge) Staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Private Vorsorge Existenzsicherung Gewohnte Lebenshaltung Zusätzliche Bedürfnisse Ziel: Finanziell gesicherter Ruhestand Umlageverfahren Kapitaldeckung 3

3 Das Vorsorgesystem in der Schweiz 1. Säule: AHV Umlageverfahren in der AHV 4 Das Vorsorgesystem in der Schweiz 2. Säule: Berufliche Vorsorge Kapitaldeckung in der beruflichen Vorsorge 600% 500% 400% Sparprozess Rentenbezug 300% in % vlbvg 200% 100% 0% Alter Altersguthaben Rentenkapital 5

4 Das Vorsorgesystem in der Schweiz 3. Säule: Selbstvorsorge Säule 3a Steuerlich begünstigte gebundene Selbstvorsorge mit diversen gesetzlichen Vorschriften. Steht nur den erwerbstätigen Personen offen. Säule 3b Ungebundene Selbstvorsorge ohne Vorschriften. Steht allen Personen offen. 6 Workshop 1 Übersicht Das Vorsorgesystem in der Schweiz Das BVG als Rahmengesetz BVG und verschiedene Lebenssituationen Vollständige Beitragsdauer Arbeitgeberwechsel (Freizügigkeitsleistung) Babypause Teilzeitbeschäftigung Mehrere Arbeitgeber Wohneigentumsförderung (Vorbezug, Verpfändung) Freiwillige Einlagen (Einkauf in die Pensionskasse) Scheidung Arbeitslosigkeit Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung Anstehende gesetzliche Änderungen mit Auswirkungen auf das BVG Verein BVG-Auskünfte 7

5 Das BVG als Rahmengesetz Der Sparprozess gemäss BVG (Stand 2015) Jahreslohn versicherter Lohn im BVG - 21'149 0 (Eintrittsschwelle: 21'150) 21'150-28'199 3'525 28'200-84'600 Jahreslohn./. 24'675 84'601-59'925 Spargutschriften in % des versicherten im Alter Lohnes /65 (Männer) 18 Altersguthaben (Sparkapital) Summe der Spargutschriften inkl. Zinsen (aktueller Zinssatz: 1.75%) 8 Das BVG als Rahmengesetz Die gesetzlichen Mindestleistungen Altersrente im Alter 64/65 (Männer) 6.8% x Altersguthaben im Alter 64/65 (6.8% = Umwandlungssatz) Invalidenrente 6.8% x [aktuelles Altersguthaben + zukünftige Altersgutschriften] Witwen-/Witwerrente (Ehegatte hat mindestens 1 Kind oder Ehegatte ist älter als 45 Jahre und Ehedauer beträgt mindestens 5 Jahre) 60% x gerechnete Invalidenrente bzw. Altersrente Waisenrenten/Kinderrenten 20% x gerechnete Invalidenrente bzw. Altersrente 9

6 Das BVG als Rahmengesetz Altersrente der Pensionskasse und Altersrente gemäss BVG zusätzliches Sparkapital (überobligatorisches Sparkapital) nach BVG gesetzlich vorgegebenes minimales Sparkapital Sparkapital Die Pensionskasse kann den Umwandlungssatz tiefer festlegen (z. B. 6%) in der Pensionskasse nach BVG gesetzlich vorgegebene minimale Altersrente (Umwandlungssatz: 6.8%) 10 Das BVG als Rahmengesetz Finanzierung Beiträge Anteil Anteil für Arbeitgeber Arbeitnehmer Altersgutschriften Risikoleistungen Verwaltungskosten Finanzierung UWS (selten) Die Pensionskasse ist frei in der Aufteilung der Beiträge auf Arbeitgeber und Arbeitnehmende. Die Beitragsparität muss jedoch eingehalten sein. Beitragsparität Der Beitrag des Arbeitgebers muss mindestens gleich hoch sein wie die gesamten Beiträge aller seiner Arbeitnehmenden. Ein höherer Anteil des Arbeitgebers kann nur mit dessen Einverständnis festgelegt werden. 11

7 Das BVG als Rahmengesetz Begünstigte Personen im Todesfall Gesetzlich vorgegeben der überlebende Ehegatte bzw. der überlebende eingetragene Partner die Waisen (Kinder unter 18 Jahre bzw. 25 Jahre, falls in Ausbildung) Das Vorsorgereglement kann weitere begünstigte Personen vorsehen: a) natürliche Personen, die von der versicherten Person erheblich unterstützt wurden oder der Lebenspartner (Begünstigung nur möglich, sofern die Person keine Witwer- oder Witwenrente bezieht); b) bei Fehlen von Personen nach a), die übrigen Kinder, die Eltern oder die Geschwister; c) Bei Fehlen von Personen gemäss a) und b), die übrigen gesetzlichen Erben (ohne Gemeinwesen). Die Pensionskasse legt die näheren Bestimmungen fest. Diese sind zu beachten! 12 Das BVG als Rahmengesetz Berechnungsmodell für die Leistungen Goldene Regel Der Zinssatz, mit welchem das Sparkapital verzinst wird, ist identisch mit dem Prozentsatz der Lohnerhöhung. Beispiel: Die Lohnerhöhung per beträgt 1.75%, das Sparkapital wird in 2015 mit 1.75% verzinst. Mathematische Äquivalenz Berechnungs- Lohnerhöhung: 1.75% variante 1 Verzinsung Sparkapital: 1.75% Berechnungs- Lohnerhöhung: 0% variante 2 Verzinsung Sparkapital: 0% Die beiden Varianten sind mathematisch äquivalent. Die Berechnungsvariante 2 hat den Vorteil, dass die Resultate mit dem aktuellen Lohn bzw. der heutigen Kaufkraft vergleichbar sind. 13

8 Workshop 1 Übersicht Das Vorsorgesystem in der Schweiz Das BVG als Rahmengesetz BVG und verschiedene Lebenssituationen Vollständige Beitragsdauer Arbeitgeberwechsel (Freizügigkeitsleistung) Babypause Teilzeitbeschäftigung Mehrere Arbeitgeber Wohneigentumsförderung (Vorbezug, Verpfändung) Freiwillige Einlagen (Einkauf in die Pensionskasse) Scheidung Arbeitslosigkeit Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung Anstehende gesetzliche Änderungen mit Auswirkungen auf das BVG Verein BVG-Auskünfte 14 Vollständige Beitragsdauer Berechnungsblatt 1 Gewohnte Lebenshaltung Für Jahreslöhne bis zum 3-fachen Betrag der maximalen AHV-Altersrente (3 x 28'200 = 84'600) gilt die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise als sichergestellt, wenn AHV-Rente und BVG-Rente zusammen 60% des Lohnes ausmachen (Ersatzquote). Eine Ersatzquote von 60% kann nur bei einer vollständigen Beitragsdauer in der AHV und im BVG erreicht werden. 15

9 Arbeitgeberwechsel (Freizügigkeitsleistung) Freizügigkeitsfall muss der alten PK die neue PK bekanntgeben (wenn nicht, kann die alte PK die FZL nach 6 Monaten an die Auffangeinrichtung überweisen) Arbeitgeber alt Arbeitgeber neu alte PK FZL neue PK FZL = Freizügigkeitsleistung (bei Austritt vorhandenes Sparkapital) Hinweis Falls man nicht gleich eine neue Stelle antritt, ist man noch während 1 Monat nach den Bestimmungen der alten PK für die Risiken Tod und Invalidität versichert (Nachdeckung). 16 Babypause Berechnungsblätter 2a bis 2c Arbeitsunterbruch Je später ein Arbeitsunterbruch stattfindet, umso grösser ist die Auswirkung auf die BVG-Altersrente. Beitragsdauer BVG-Altersrente Berechnungsblatt vollständig 13'711 Babypause zwischen '380 2a Babypause zwischen '968 2b Babypause zwischen '872 2c Grund Die Spargutschriften nehmen mit zunehmendem Alter zu. 17

10 Teilzeitbeschäftigung Berechnungsblatt 3 Koordinationsbetrag Im BVG wird der Koordinationsbetrag nicht dem Beschäftigungsgrad angepasst. Je tiefer der Beschäftigungsgrad, umso geringer fällt die gesetzliche Vorsorge aus. Praxis Pensionskassen können den Koordinationsbetrag entsprechend dem Beschäftigungsgrad reduzieren. Beispiel Beschäftigungsgrad Koordinationsbetrag 100% 24'675 60% 14'805 (= 60% x 24'675) 18 Mehrere Arbeitgeber Berechnungsblatt 4 Koordinationsbetrag Der Koordinationsbetrag kommt bei jedem Arbeitsverhältnis voll zur Anwendung. Auswirkungen Keine BVG-Pflicht, wenn der Lohn in jedem Arbeitsverhältnis unter der Eintrittsschwelle liegt (Beispiel 1). Bei mehreren Arbeitsverhältnissen kommt der Koordinationsbetrag mehr als einmal zur Anwendung (Beispiel 2). 19

11 Wohneigentumsförderung (1/2) Berechnungsblatt 5 Vorbezug Versicherte können bis drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen von ihrer Pensionskasse einen Betrag für Wohneigentum zum eigenen Bedarf geltend machen. Der Ehegatte / eingetragene Partner muss dem Vorbezug schriftlich zustimmen. Mit dem Bezug wird der Anspruch auf Vorsorgeleistungen entsprechend dem jeweiligen Vorsorgereglement gekürzt. Zur Vermeidung der Leistungseinbusse bei Tod oder Invalidität bietet die Pensionskasse eine Zusatzversicherung an (selten) oder vermittelt eine solche. Der Vorbezug ist zu versteuern (getrennt vom übrigen Einkommen). Ein Vorbezug kann alle 5 Jahre geltend gemacht werden. 20 Wohneigentumsförderung (2/2) Verpfändung Versicherte können bis drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen den Anspruch auf Vorsorgeleistungen oder einen Betrag bis zur Höhe ihrer Freizügigkeitsleistung verpfänden. Der Ehegatte / eingetragene Partner muss schriftlich zustimmen. Vorteil Aushandeln von vorteilhafteren Konditionen bei Hypotheken. 21

12 Freiwillige Einlagen (Einkauf in die Pensionskasse) Berechnungsblatt 6 Recht gemäss Gesetz Bei Eintritt in eine Pensionskasse haben Versicherte das Recht, sich in die vollen Leistungen (= Leistungen bei voller Beitragsdauer) einzukaufen. Praxis Pensionskassen lassen in der Regel den Einkauf in die vollen Leistungen auch noch nach dem Eintritt zu. Steuerliche Behandlung von freiwilligen Einlagen Freiwillige Einlagen sind bei den direkten Steuern des Bundes der Kantone und der Gemeinden abziehbar. Freiwillige Einlagen sind von der Pensionskasse zu bescheinigen. Es ist zu beachten: Wurden Vorbezüge für Wohneigentum getätigt, so dürfen freiwillige Einlagen erst vorgenommen werden, wenn die Vorbezüge zurückbezahlt sind. Der Steuervorteil wird rückgängig gemacht, falls innerhalb von 3 Jahren nach dem Einkauf Vorsorgeleistungen in Kapitalform (Vorbezug für Wohneigentum, Barauszahlung FZL, Alterskapital) bezogen werden. 22 Scheidung Berechnungsblatt 7 Grundsatz (sofern keine Renten aus beruflicher Vorsorge bezogen werden) Die während der Ehedauer erworbene Freizügigkeitsleistung wird je hälftig geteilt. Hinweis zur Behandlung von freiwilligen Einlagen Einlagen oder Anteile davon, die aus Mitteln finanziert werden, welche unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung von Gesetzes wegen dem Eigengut zugeordnet wären, sind inkl. Zins von der zu teilenden Freizügigkeitsleistung abzuziehen. Wiedereinkauf Der verpflichtete Ehegatte / eingetragene Partner hat die Möglichkeit, sich im Rahmen der übertragenen Freizügigkeitsleistung wieder einzukaufen. 23

13 Arbeitslosigkeit Versicherungsschutz Bezüger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung unterstehen für die Risiken Tod und Invalidität der obligatorischen Versicherung. Die Versicherung erfolgt über die Auffangeinrichtung. 50% der Beiträge werden vom Arbeitslosentaggeld abgezogen. Nach Erlöschen des Taggeldanspruches ("Aussteuerung") scheidet man aus der obligatorischen Versicherung aus. Man kann jedoch die Vorsorge für die Risiken Tod und Invalidität im bisherigen Umfang bei der Auffangeinrichtung weiterführen. 24 Das BVG in verschiedene Lebenssituationen Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung Ausscheidungsgrund Möglich- Möglichkeiten keiten Jahreslohn fällt unter die Eintrittsschwelle (Stand 2015: 21'150) Sparkapital verbleibt in bisheriger Pensionskasse und wird weiter verzinst möglich (sofern Reglement dies zulässt) Verbleib in bisheriger Pensionskasse mit Weiterführung der Vorsorge oder bloss der Altersvorsorge möglich (sofern Reglement dies zulässt) Weiterführung der Vorsorge oder bloss der Altersvorsorge bei der Auffangeinrichtung Erhalt Vorsorgeschutz mit einem Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice Barauszahlung möglich möglich nicht möglich Aufgabe Berufstätigkeit nicht möglich möglich (sofern Reglement dies zulässt) möglich möglich nicht möglich Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit nicht möglich möglich (sofern Reglement dies zulässt) möglich möglich möglich Definitives Verlassen der Schweiz nicht möglich nicht möglich nicht möglich möglich BVG-Teil EU-Raum nicht möglich ausserhalb EU möglich überobli. Teil EU-Raum möglich ausserhalb EU möglich 25

14 Workshop 1 Übersicht Das Vorsorgesystem in der Schweiz Das BVG als Rahmengesetz BVG und verschiedene Lebenssituationen Vollständige Beitragsdauer Arbeitgeberwechsel (Freizügigkeitsleistung) Babypause Teilzeitbeschäftigung Mehrere Arbeitgeber Wohneigentumsförderung (Vorbezug, Verpfändung) Freiwillige Einlagen (Einkauf in die Pensionskasse) Scheidung Arbeitslosigkeit Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung Anstehende gesetzliche Änderungen mit Auswirkungen auf das BVG Verein BVG-Auskünfte 26 Anstehende gesetzliche Änderungen mit Auswirkungen auf das BVG Zivilgesetzbuch Lebenssituation Scheidung Problem Heute Änderung Teilung der Vorsorgeansprüche Teilung nur möglich, wenn noch niemand eine Rente aus beruflicher Vorsorge bezieht Generelle Teilung der Vorsorgeansprüche, also auch Teilung einer laufenden Rente 27

15 Anstehende gesetzliche Änderungen mit Auswirkungen auf das BVG Altersvorsorge 2020 Situation Problem Heute Altersvorsorge 2020 Teilzeitbeschäftigung Mehrere Arbeitgeber Zunahme der Lebenserwartung Koordinationsbetrag Eintrittsschwelle (Mindestlohn für Aufnahme in berufliche Vorsorge) Koordinationsbetrag 24'675 unabhängig vom Beschäftigungsgrad 21'150 14'100 Mehrfacher Koordinationsbetrag Kein Koordinationsbetrag mehr Kein Koordinationsbetrag mehr Umwandlungssatz 6.8% ist zu hoch Reduktion UWS auf 6% unter Beibehaltung des Leistungsniveaus durch Erhöhung der Spargutschriften und der Abschaffung des Koordinationsbetrages 28 Workshop 1 Übersicht Das Vorsorgesystem in der Schweiz Das BVG als Rahmengesetz BVG und verschiedene Lebenssituationen Vollständige Beitragsdauer Arbeitgeberwechsel (Freizügigkeitsleistung) Babypause Teilzeitbeschäftigung Mehrere Arbeitgeber Wohneigentumsförderung (Vorbezug, Verpfändung) Freiwillige Einlagen (Einkauf in die Pensionskasse) Scheidung Arbeitslosigkeit Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung Anstehende gesetzliche Änderungen mit Auswirkungen auf das BVG Verein BVG-Auskünfte 29

16 Verein BVG-Auskünfte Unentgeltliche Auskünfte für Versicherte von Pensionskassen Internet: bvgauskuenfte.ch Zweck des Vereins Der Verein bezweckt unentgeltliche Auskünfte an natürliche Personen ausschliesslich in persönlichen Fragen der beruflichen Vorsorge. Auskünfte erteilen unabhängige, fachlich ausgewiesene Personen. Diese sind zur absoluten Schweigepflicht und zur neutralen Auskunft verpflichtet. Auskunftsorte jeweils jeden ersten Mittwoch im Monat vom 17 bis 19 Uhr Bern Eigerplatz 2 Luzern Taubenhausstr. 38 Brugg Lesezimmer Stadtverwaltung St. Gallen Bahnhofplatz 1 Frauenfeld Rathaus Winterthur Metzggasse 2 Lausanne «La Mobilière» Avenue du théâtre 7 Keine Auskünfte im Januar und August. Zürich Sozialzentrum Ausstellungsstr

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