BM.I BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BM.I BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES"

Transkript

1 BM.I BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES.KRIMINALITÄTSBERICHT 2013 STATISTIK UND ANALYSE

2 BM.I BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES.KRIMINALITÄTSBERICHT 2013 STATISTIK UND ANALYSE

3 KRIMINALITÄTSBERICHT STATISTIK UND ANALYSE 2013 BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

4 GLIEDERUNG A 1. Einleitung... A Vorbemerkungen... A Gegenstand... A Begriffsbestimmungen und Abkürzungen... A Berechnungsgrundlagen (Einwohnerzahlen)... A Aufbau des Kriminalitätsberichtes... A Österreichtabellen... A Bundesländertabellen... A 7 Bosnien-Herzegowina... B 56 Ungarn... B 61 Polen... B 66 Slowakei... B 71 Russische Föderation... B 76 Kroatien.... B 81 Straftaten mit Waffenverwendung... B 86 Zeitreihe Delikte und Deliktsgruppen B 87 B 2.1. Österreichtabellen... B 1 Grundtabelle... B 2 Besondere Formen der Kriminalität... B 12 Altersstruktur der Opfer... B 16 Täter-Opfer-Beziehung... B 20 Altersstruktur der Tatverdächtigen... B 22 Rangordnung einzelner Nationen in der Fremdenkriminalität... B 27 Kriminalität der Fremden... B 31 Kriminalitätsanteil einzelner Nationalitäten: Rumänien... B 36 Serbien... B 41 Deutschland..... B 46 Türkei..... B 51 C 2.2. Bundesländertabellen... C 1 Burgenland... C 2 Kärnten... C 16 Niederösterreich... C 30 Oberösterreich... C 44 Salzburg... C 58 Steiermark... C 72 Tirol... C 86 Vorarlberg... C 100 Wien... C 114 A 3

5 1. Einleitung 1.1. Vorbemerkungen Mit dem vorliegenden Kriminalitätsbericht werden die von den Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienststellen im Berichtsjahr gemeldeten Daten über die bekannt gewordenen gerichtlich strafbaren Handlungen veröffentlicht. Der Kriminalitätsbericht ist eine Anzeigenstatistik, das heißt, die Daten werden anlässlich der Vorlage der Anzeige über eine strafbare Handlung an die Strafverfolgungsbehörde in die Datenbank der EDV-Zentrale des Bundesministeriums für Inneres gespeichert, dort aufbereitet und vom Bundeskriminalamt zu den veröffentlichten Tabellen verarbeitet. Ziel des Kriminalitätsberichtes ist es, unter sinnvoller Beschränkung der zu erfassenden Daten und mit ökonomisch vertretbarem Arbeitsaufwand ein möglichst umfassendes und realitätsgerechtes Bild des bekannt gewordenen kriminellen Geschehens zu bieten. Für die Meldung der Daten ist die im Allgemeinen zutreffende strafrechtliche Beurteilung durch die Sicherheitsbehörden maßgeblich. Zur Zählung einer Person als Tatverdächtiger reicht nach der Vorschrift über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Österreichs bereits ein begründeter Tatverdacht aus. Daraus folgt, dass die Anklagebehörde und das Gericht den der Anzeige zu Grunde liegenden Sachverhalt und die strafrechtliche Verantwortlichkeit der angezeigten Personen in manchen Fällen anders beurteilen. Die Angaben über die als Tatverdächtige ermittelten Personen lassen nur bedingte Rückschlüsse zu, da nicht zu jedem bekannt gewordenen Delikt auch ein Tatverdächtiger ermittelt werden kann. Bei der Beurteilung der Angaben über ausländische Täter und der von diesen begangenen strafbaren Handlungen ist zu berücksichtigen, dass die Struktur der von Nichtösterreichern begangenen gerichtlich strafbaren Handlungen nur hinsichtlich der geklärten Fälle wiedergegeben werden kann Gegenstand Gegenstand des Kriminalitätsberichtes sind: Art und Zahl der den Sicherheitsbehörden bekannt gewordenen strafbaren Handlungen. Bekannt gewordene strafbare Handlung ist jeder Sachverhalt, bei dessen Bearbeitung sich der Verdacht einer nicht bloß auf Verlangen des Verletzten zu verfolgenden strafbaren Handlung nach dem Strafgesetzbuch (StGB) oder nach strafrechtlichen Nebengesetzen ergeben hat. Art und Zahl der durch Ermittlung eines Tatverdächtigen geklärten strafbaren Handlungen. Geklärt ist eine strafbare Handlung, wenn ein Tatverdächtiger entweder auf frischer Tat betreten wurde oder durch Geständnis oder andere Beweismittel als überführt gelten kann oder sich zwar dem Zugriff der Sicherheitsbehörden entzogen hat, aber seiner Identität nach bekannt und durch Beweismittel als überführt anzusehen ist. Alter, Geschlecht, Zahl und Nationalität der als Tatverdächtige einer strafbaren Handlung von den Sicherheitsbehörden ermittelten Personen, gegebenenfalls Aufenthaltsstatus bei fremden Tatverdächtigen. Ermittelter Tatverdächtiger ist, wer dringend verdächtig erscheint, die strafbare Handlung allein oder im Zusammenwirken mit anderen unmittelbar begangen zu haben bzw. einen anderen dazu bestimmt zu haben, sie auszuführen (Anstifter) oder sonst zu ihrer Ausführung beigetragen zu haben (Gehilfe). Tatverdächtigenzählung Ein Tatverdächtiger wird mehrfach gezählt, wenn ihm mehrere strafbare Handlungen zugeordnet werden. Eine Einfachzählung erfolgt nur in der Gesamtsumme aller gerichtlich strafbaren Handlungen und in der Untergliederung in Verbrechen und Vergehen. Bis galt für die Zählung der ermittelten Tatverdächtigen der Grundsatz, dass eine Person nur A 4

6 einmal gezählt wurde, auch wenn sie für mehrere strafbare Handlungen verantwortlich gemacht wurde. Daraus ergibt sich, dass die Angaben über die Tatverdächtigen mit den Ergebnissen aus Vorjahren (bis ), mit Ausnahme der Gesamtsumme aller gerichtlich strafbaren Handlungen und der Untergliederung in Verbrechen und Vergehen, nicht mehr vergleichbar sind. Alter und Geschlecht der Opfer einiger ausgewählter strafbarer Handlungen. Anzahl der strafbaren Handlungen, bei denen das Versuchsstadium nicht überschritten wurde. Anzahl der strafbaren Handlungen, zu deren Tatbegehung mit einer Schusswaffe entweder gedroht, geschossen oder ob eine Schusswaffe mitgeführt wurde. Ebenso ausgewiesen wird die Anzahl der strafbaren Handlungen unter Verwendung von Stich- oder Hiebwaffen. Der Kriminalitätsbericht enthält neben der Aufschlüsselung der strafbaren Handlungen nach den strafrechtlichen Tatbildern auch eine solche nach besonderen Erscheinungsformen der Kriminalität unter Bedachtnahme auf kriminologische und kriminalistische Gesichtspunkte. Zwischen den Tabellen, welche die besonderen Erscheinungsformen ausweisen, und jenen, die der Erfassung nach strafrechtlichen Tatbeständen (Grundtabellen) dienen, ergeben sich zahlenmäßige Unterschiede, da möglicherweise ein und derselbe strafbare Tatbestand mehreren besonderen Erscheinungsformen zuzuordnen ist. Bei den Tabellen, welche die besonderen Erscheinungsformen der Kriminalität ausweisen, wird jeder Täter, dem eine strafbare Handlung mit mehreren verschiedenen Erscheinungsformen zur Last gelegt wird, zwecks Darstellung der Täterstruktur bei jeder in Betracht kommenden Erscheinungsform berücksichtigt. In den Grundtabellen mit strafrechtlicher Aufschlüsselung der strafbaren Handlungen, aus denen die Gesamtzahlen der ermittelten Tatverdächtigen errechnet werden, erfolgt aber auch in diesen Fällen nur eine einmalige Zählung Begriffsbestimmungen und Abkürzungen In den einzelnen Tabellen werden folgende Begriffe und Abkürzungen verwendet: Kriminalität: Im Kriminalitätsbericht wird Kriminalität stets im Sinne von bekannt gewordene gerichtlich strafbare Handlungen verwendet. Kennzahl: Die bei einigen Tabellen angeführte Kennzahl dient entweder zur leichteren Auffindung der entsprechenden Zeile, wenn es sich um eine solche Tabelle handelt, die ihre Fortsetzung auf der zweiten (der gegenüberliegenden) Seite findet; oder aus Platzmangel zur Angabe der jeweiligen strafbaren Handlungen. Die zugehörige strafbare Handlung ist in diesem Fall aus der Grundtabelle zu entnehmen. Häufigkeitszahl (HZ): Die Häufigkeitszahl gibt an, wie viele bekannt gewordene strafbare Handlungen auf je Einwohner der Wohnbevölkerung entfallen. Kriminalitätsbelastungszahl (KBZ): Die Kriminalitätsbelastungszahl gibt an, wie viele ermittelte Tatverdächtige auf je Einwohner der Wohnbevölkerung entfallen. Besondere Kriminalitätsbelastungszahl (BKBZ): Die besondere Kriminalitätsbelastungszahl gibt an, wie viele ermittelte Tatverdächtige einer Altersgruppe auf je Angehörige der Wohnbevölkerung dieser Altersgruppe entfallen. Schusswaffenverwendung: gedroht, geschossen oder mitgeführt. Zur Bestimmung des Begriffes Schusswaffe dient der 2 des Waffengesetzes Aufklärungsquote: Die Aufklärungsquote stellt das prozentuelle Verhältnis der geklärten zu den bekannt gewordenen strafbaren Handlungen dar. A 5

7 Ermittelte Tatverdächtige insgesamt (INSG) und männlich (M): Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen wird jeweils nach insgesamt (Summe der männlichen und weiblichen Tatverdächtigen) und männlichen Tatverdächtigen ausgewiesen. Die Anzahl der weiblichen Tatverdächtigen ist durch Subtraktion zu ermitteln Berechnungsgrundlagen Zur Berechnung der Häufigkeitszahlen, Kriminalitätsbelastungszahlen bzw. Besonderen Kriminalitätsbelastungszahlen standen zum Zeitpunkt des Tabellenausdruckes nachstehend von Statistik Austria bekannt gegebenen Zahlen zur Verfügung: Altersgruppen Jahresdurchschnitt 2012 männlich weiblich Summe 0 bis 10 Jahre bis 14 Jahre bis 18 Jahre bis 21 Jahre bis 25 Jahre bis 40 Jahre Einwohnerzahlen Österreichs Jahresdurchschnitt 2012 Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Österreich und älter 1.5. Aufbau des Kriminalitätsberichtes Die Tabellenausdrucke weisen einen Österreichteil (Papierfarbe rosa) und einen Bundesländerteil (Papierfarbe gelb) auf. Zu den einzelnen Tabellen ist auf Folgendes hinzuweisen: Österreichtabelle (auf rosa Papier) Grundtabelle (Tabelle 1): Darstellung der bekannt gewordenen Kriminalität anhand strafrechtlicher Tatbilder. Neben den Daten über bekannt gewordene und geklärte strafbare Handlungen wird auch die Altersstruktur der ermittelten Tatverdächtigen dargestellt. Besondere Formen der Kriminalität (Tabelle 2): Der Aufbau der Tabelle 2 entspricht der Grundtabelle. Der Unterschied liegt darin, dass die Gliederung der Vorspalte nicht nach strafrechtlichen Tatbeständen, sondern nach kriminologisch/kriminalistisch relevanten Erscheinungsformen erfolgt. A 6

8 Mit 1. Jänner 2013 wurde die Erfassung der kriminologischen Sachverhalte in der Kriminalstatistik geändert und an den Schlagwortkatalog der Systeme Kriminalpolizeilicher Aktenindex, Sicherheitsmonitor und Protokollieren-Anzeigen-Daten angepasst. Die Zuordnung der kriminologischen Sachverhalte bei ausgewählten Delikten erfolgt nun über die Zusatzinformationen Begehung Örtlichkeit Gut. Ziel war die Vereinheitlichung des Schlagwortkataloges zur Verwendung in den verschiedenen Systemen. Aus diesem Grund werden in der Tabelle 2 nur jene Sachverhalte angeführt, die mit Ergebnissen der Vorjahre kompatibel erscheinen. Delikte nach dem Suchtmittelgesetz: Die angegebenen Daten stammen aus dem Suchtmittelbericht des jeweiligen Jahres. Rangordnung einzelner Nationen in der Fremdenkriminalität (Tabelle 6): Dargestellt werden die einzelnen Nationen gereiht nach den Tatverdächtigen. Kriminalität der Fremden (Tabelle 7): Darstellung der Kriminalität aller Fremden nach Einzeldelikten und Deliktsgruppen. Kriminalitätsanteil einzelner Nationalitäten (Tabelle 8): Die Tabellen 9 entsprechen in ihrem Aufbau der Tabelle 8; es wird der Kriminalitätsanteil jeweils einer einzelnen Nationalität dargestellt. Kriminalitätsanteil mit Schusswaffenverwendung (Tabelle 9): Es wird der Kriminalitätsanteil mit Waffenverwendung nach Einzeldelikten dargestellt. Altersstruktur der Opfer (Tabelle 3): Darstellung der Alterstruktur der Opfer von strafbaren Handlungen nach ausgewählten Einzeldelikten und Deliktsgruppen. Täter- Opfer Beziehung (Tabelle 4): Darstellung von Beziehungsverhältnissen zwischen Tatverdächtigen und Opfern nach ausgewählten Einzeldelikten und Deliktsgruppen. Altersstruktur der Tatverdächtigen (Tabelle 5): Darstellung der Altersstruktur der Tatverdächtigen in absoluten Zahlen sowie die Kriminalitätsbelastung der einzelnen Altersgruppen Bundesländertabellen (auf gelbem Papier) Für jedes einzelne Bundesland wird eine Grundtabelle (Tabelle 1) und eine Tabelle Besondere Formen der Kriminalität (Tabelle 2) ausgewiesen. A 7

9 TEIL B ÖSTERREICH - TABELLEN 2013 B 1

10 ÖSTERREICH G R U N D T A B E L L E TABELLE 1 JÄNNER BIS DEZEMBER 2013 BLATT 1, TEIL 1 S T R A F T A T E N KENN- DAVON HÄUFIGKEITS- AUFKLÄRUNGS- ZAHL ANZAHL VERSUCHE ZAHL ANZAHL QUOTE IN % MORD , ,87% TOTSCHLAG TÖTUNG AUF VERLANGEN ,01-0,00% MITWIRKUNG AM SELBSTMORD , ,00% TÖTUNG EINES KINDES BEI DER GEBURT , ,00% FAHRLÄSSIGE TÖTUNG IM STRASSENVERKEHR 80 80/S 316-3, ,15% FAHRLÄSSIGE TÖTUNG - SONSTIGE FÄLLE , ,77% FAHRL TÖTUNG U BES GEF VERHÄLTNISSEN IM STRASSENVERKEHR 81 81/S 26-0, ,15% FAHRL TÖTUNG U BES GEF VERHÄLTNISSEN - SONSTIGE FÄLLE , ,67% AUSSETZUNG , ,00% KÖRPERVERLETZUNG , ,29% SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG , ,81% KÖRPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN , ,24% KÖRPERVERLETZUNG MIT TÖDLICHEM AUSGANG , ,89% ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG , ,10% FAHRLÄSSIGE KÖRPERVERLETZUNG IM STRASSENVERKEHR 88 88/S , ,84% FAHRLÄSSIGE KÖRPERVERLETZUNG - SONSTIGE FÄLLE , ,64% GEFÄHRDUNG DER KÖRPERLICHEN SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR 89 89/S , ,26% GEFÄHRDUNG DER KÖRPERLICHEN SICHERHEIT - SONSTIGE FÄLLE , ,58% RAUFHANDEL , ,51% RAUFHANDEL BEI SPORTGROSSVERANSTALTUNG 91 ABS 2a 91/2a 3-0, ,67% QUÄLEN OD VERNACHL UNM, JÜNG OD WEHRL PERS 92 - VERGEHEN , ,26% QUÄLEN OD VERNACHL UNM, JÜNG OD WEHRL PERS 92 - VERBRECHEN 92/V 16-0, ,75% ÜBERANSTR UNM, JÜNG OD SCHONUNGSBED PERS 93 - VERGEHEN , ,00% ÜBERANSTR UNM, JÜNG OD SCHONUNGSBED PERS 93 - VERBRECHEN 93/V IMSTICHLASSEN EINES VERLETZTEN IM STRASSENVERKEHR 94 94/S 209-2, ,20% IMSTICHLASSEN EINES VERLETZTEN - SONSTIGE FÄLLE , ,87% UNTERLASSUNG DER HILFELEISTUNG IM STRASSENVERKEHR 95 95/S 26-0, ,77% UNTERLASSUNG DER HILFELEISTUNG - SONSTIGE FÄLLE , ,44% FREIHEITSENTZIEHUNG 99 - VERGEHEN , ,52% FREIHEITSENTZIEHUNG 99 - VERBRECHEN 99/V 13-0, ,62% ENTFÜHRUNG EINER GEISTESKRANKEN ODER WEHRLOSEN FRAU ,01-0,00% ENTFÜHRUNG EINER UNMÜNDIGEN PERSON ,02-0,00% ERPRESSERISCHE ENTFÜHRUNG , ,00% ÜBERLIEFERUNG AN EINE AUSLÄNDISCHE MACHT SKLAVENHANDEL MENSCHENHANDEL 104a - VERGEHEN 104a , ,00% MENSCHENHANDEL 104a - VERBRECHEN 104a/V 4-0, ,00% NÖTIGUNG , ,69% SCHWERE NÖTIGUNG , ,71% B 2 ANGEZEIGTE FÄLLE GEKLÄRTE FÄLLE

11 ÖSTERREICH G R U N D T A B E L L E TABELLE 1 JÄNNER BIS DEZEMBER 2013 BLATT 1, TEIL 2 E R M I T T E L T E T A T V E R D Ä C H T I G E KENN- S U M M E unter 10 Jahre 10 bis unter 14 J. 14 bis unter 18 J. 18 bis unter 21 J. 21 bis unter 25 J. 25 bis unter 40 J. 40 und älter ZAHL INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M /S /S /S /S /2a /V /V /S /S /V a a/V B 3

12 ÖSTERREICH G R U N D T A B E L L E TABELLE 1 JÄNNER BIS DEZEMBER 2013 BLATT 2, TEIL 1 S T R A F T A T E N KENN- DAVON HÄUFIGKEITS- AUFKLÄRUNGS- ZAHL ANZAHL VERSUCHE ZAHL ANZAHL QUOTE IN % GEFÄHRLICHE DROHUNG , ,44% BEHARRLICHE VERFOLGUNG 107a 107a , ,26% FORTGESETZTE GEWALTAUSÜBUNG 107b - VERGEHEN 107b , ,25% FORTGESETZTE GEWALTAUSÜBUNG 107b - VERBRECHEN 107b/V 45-0, ,78% TÄUSCHUNG , ,19% HAUSFRIEDENSBRUCH , ,84% SACHBESCHÄDIGUNG , ,41% SCHWERE SACHBESCHÄDIGUNG VERGEHEN , ,80% SCHWERE SACHBESCHÄDIGUNG VERBRECHEN 126/V 19-0, ,05% DATENBESCHÄDIGUNG 126a - VERGEHEN 126a , ,02% DATENBESCHÄDIGUNG 126a - VERBRECHEN 126a/V 2-0, ,00% STÖRUNG D FUNKTIONSFÄHIGKEIT E COMPUTERSYSTEMS 126b - VERG 126b , ,13% STÖRUNG D FUNKTIONSFÄHIGKEIT E COMPUTERSYSTEMS 126b - VERBR 126b/V 34-0,40 2 5,88% MISSBRAUCH VON COMPUTERPROGRAMMEN ODER ZUGANGSDATEN 126c 126c , ,64% DIEBSTAHL , ,53% SCHWERER DIEBSTAHL VERGEHEN , ,30% SCHWERER DIEBSTAHL VERBRECHEN 128/V , ,82% DIEBSTAHL DURCH EINBRUCH ODER MIT WAFFEN , ,57% GEWERBSM DIEBSTAHL U IM RAHMEN EINER KRIM VEREINIGUNG , ,93% RÄUBERISCHER DIEBSTAHL , ,63% ENTZIEHUNG VON ENERGIE VERGEHEN , ,27% ENTZIEHUNG VON ENERGIE VERBRECHEN 132/V VERUNTREUUNG VERGEHEN , ,55% VERUNTREUUNG VERBRECHEN 133/V , ,38% UNTERSCHLAGUNG VERGEHEN , ,20% UNTERSCHLAGUNG VERBRECHEN 134/V 7-0, ,43% DAUERNDE SACHENTZIEHUNG VERGEHEN , ,53% DAUERNDE SACHENTZIEHUNG VERBRECHEN 135/V 1-0,01-0,00% UNBEFUGTER GEBRAUCH VON FAHRZEUGEN , ,74% EINGRIFF IN S JAGD- ODER FISCHEREIRECHT , ,00% SCHWERER EINGRIFF IN S JAGD- ODER FISCHEREIRECHT , ,48% GEWALTANWENDUNG EINES WILDERERS , ,00% ENTWENDUNG , ,91% RAUB , ,94% SCHWERER RAUB , ,94% ERPRESSUNG , ,65% SCHWERE ERPRESSUNG , ,68% BETRUG , ,62% SCHWERER BETRUG VERGEHEN , ,77% SCHWERER BETRUG VERBRECHEN 147/V , ,92% B 4 ANGEZEIGTE FÄLLE GEKLÄRTE FÄLLE

13 ÖSTERREICH G R U N D T A B E L L E TABELLE 1 JÄNNER BIS DEZEMBER 2013 BLATT 2, TEIL 2 E R M I T T E L T E T A T V E R D Ä C H T I G E KENN- S U M M E unter 10 Jahre 10 bis unter 14 J. 14 bis unter 18 J. 18 bis unter 21 J. 21 bis unter 25 J. 25 bis unter 40 J. 40 und älter ZAHL INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M a b b/V /V a a/V b b/V c /V /V /V /V /V /V B 5

14 ÖSTERREICH G R U N D T A B E L L E TABELLE 1 JÄNNER BIS DEZEMBER 2013 BLATT 3, TEIL 1 S T R A F T A T E N ANGEZEIGTE FÄLLE GEKLÄRTE FÄLLE KENN- DAVON HÄUFIGKEITS- AUFKLÄRUNGS- ZAHL ANZAHL VERSUCHE ZAHL ANZAHL QUOTE IN % GEWERBSMÄSSIGER BETRUG , ,01% BETR DATENVERARBEITUNGSMISSBRAUCH 148a - VERGEHEN 148a , ,18% BETR DATENVERARBEITUNGSMISSBRAUCH 148a - VERBRECHEN 148a/V 5-0, ,00% ERSCHLEICHUNG EINER LEISTUNG , ,83% NOTBETRUG , ,00% VERSICHERUNGSMISSBRAUCH , ,00% UNTREUE VERGEHEN , ,32% UNTREUE VERBRECHEN 153/V 96-1, ,83% GESCHENKANNAHME DURCH MACHTHABER 153a 153a 1-0, ,00% FÖRDERUNGSMISSBRAUCH 153b - VERGEHEN 153b 3 1 0, ,00% FÖRDERUNGSMISSBRAUCH 153b - VERBRECHEN 153b/V 1-0, ,00% VORENTHALTEN VON DIENSTNEHMERBEITRÄGEN ZUR SOZIALVERS 153c 153c 248-2, ,77% BETR VORENTHALTEN VON BEITRÄGEN U ZUSCHLÄGEN 153d - VERGEHEN 153d 19-0, ,47% BETR VORENTHALTEN VON BEITRÄGEN U ZUSCHLÄGEN 153d - VERBR 153d/V 11-0, ,91% ORGANISIERTE SCHWARZARBEIT 153e 153e 15-0, ,00% GELDWUCHER VERGEHEN , ,00% GELDWUCHER VERBRECHEN 154/V SACHWUCHER VERGEHEN , ,16% SACHWUCHER VERBRECHEN 155/V 1-0, ,00% BETRÜGERISCHE KRIDA , ,21% SCHÄDIGUNG R GLÄUBIGER , ,00% BEGÜNSTIGUNG EINES GLÄUBIGERS , ,00% GROB FAHRL BEEINTRÄCHTIGUNG VON GLÄUBIGERINTERESSEN , ,27% UMTRIEBE WÄHREND EINER GESCHÄFTSAUFSICHT , ,00% VOLLSTRECKUNGSVEREITELUNG , ,55% VOLLSTRECKUNGSVEREITELUNG ZUGUNSTEN EINES ANDEREN , ,00% HEHLEREI VERGEHEN , ,96% HEHLEREI VERBRECHEN 164/V , ,00% GELDWÄSCHEREI VERGEHEN , ,14% GELDWÄSCHEREI VERBRECHEN 165/V , ,96% GLÜCKSSPIEL , ,33% KETTEN- ODER PYRAMIDENSPIELE 168a 168a 7 2 0, ,71% WETTBEWERBSBESCHR ABSPRACHEN BEI VERGABEVERFAHREN 168b 168b 4-0, ,00% GESCHENKANNAHME DURCH BEDIENSTETE ODER BEAUFTRAGTE 168c 168c BESTECHUNG VON BEDIENSTETEN ODER BEAUFTRAGTEN 168d 168d B 6

15 ÖSTERREICH G R U N D T A B E L L E TABELLE 1 JÄNNER BIS DEZEMBER 2013 BLATT 3, TEIL 2 E R M I T T E L T E T A T V E R D Ä C H T I G E KENN- S U M M E unter 10 Jahre 10 bis unter 14 J. 14 bis unter 18 J. 18 bis unter 21 J. 21 bis unter 25 J. 25 bis unter 40 J. 40 und älter ZAHL INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M a a/V /V a b b/V c d d/V e /V /V /V /V a b c d B 7

16 ÖSTERREICH G R U N D T A B E L L E TABELLE 1 JÄNNER BIS DEZEMBER 2013 BLATT 4, TEIL 1 S T R A F T A T E N KENN- DAVON HÄUFIGKEITS- AUFKLÄRUNGS- ZAHL ANZAHL VERSUCHE ZAHL ANZAHL QUOTE IN % BRANDSTIFTUNG , ,63% FAHRLÄSSIGE HERBEIFÜHRUNG EINER FEUERSBRUNST VERGEHEN , ,91% FAHRLÄSSIGE HERBEIFÜHRUNG EINER FEUERSBRUNST VERBRECHEN 170/V 3-0, ,33% VORSÄTZLICHE GEMEINGEFÄHRDUNG , ,00% FAHRLÄSSIGE GEMEINGEFÄHRDUNG VERGEHEN , ,44% FAHRLÄSSIGE GEMEINGEFÄHRDUNG VERBRECHEN 177/V VERGEWALTIGUNG , ,07% GESCHLECHTLICHE NÖTIGUNG , ,38% SEXUELLER MISSBRAUCH E WEHRL OD PSYCH BEEINTR PERSON , ,16% SCHWERER SEXUELLER MISSBRAUCH VON UNMÜNDIGEN , ,27% SEXUELLER MISSBRAUCH VON UNMÜNDIGEN , ,39% PORNOGRAPHISCHE DARSTELLUNG MINDERJÄHRIGER 207a - VERGEHEN 207a , ,58% PORNOGRAPHISCHE DARSTELLUNG MINDERJÄHRIGER 207a - VERBRECHEN 207a/V , ,82% SEXUELLER MISSBRAUCH VON JUGENDLICHEN 207b 207b , ,23% SITTLICHE GEFÄHRDUNG VON PERSONEN UNTER 16 JAHREN , ,57% ANBAHNUNG VON SEXUALKONTAKTEN ZU UNMÜNDIGEN 208a 208a , ,38% BLUTSCHANDE , ,00% MISSBRAUCH EINES AUTORITÄTSVERHÄLTNISSES , ,18% KUPPELEI VERGEHEN , ,00% KUPPELEI VERBRECHEN 213/V ENTGELTLICHE VERMITTLUNG VON SEXUALKONTAKTEN VERGEHEN , ,00% ENTGELTLICHE VERMITTLUNG VON SEXUALKONTAKTEN VERBRECHEN 214/V 1-0, ,00% ZUFÜHREN ZUR PROSTITUTION , ,86% FÖRDERUNG D PROST U PORNOGR DARBIETUNGEN MINDERJ 215a - VERG 215a 4 1 0, ,00% FÖRDERUNG D PROST U PORNOGR DARBIETUNGEN MINDERJ 215a - VERBR 215a/V ZUHÄLTEREI , ,33% GRENZÜBERSCHREITENDER PROSTITUTIONSHANDEL , ,84% SEXUELLE BELÄSTIGUNG UND ÖFFENTLICHE GESCHL HANDLUNGEN , ,68% ANKÜNDIGUNG ZUR HERBEIFÜHRUNG UNZÜCHTIGEN VERKEHRS , ,00% WERBUNG FÜR UNZUCHT MIT TIEREN 220a 220a 1-0, ,00% TÄTIGKEITSVERBOT 220b 220b 1-0, ,00% VERBRECHERISCHES KOMPLOTT , ,50% KRIMINELLE VEREINIGUNG , ,50% KRIMINELLE ORGANISATION 278a 278a 6-0, ,00% BEWAFFNETE VERBINDUNGEN NPOLIZEIGESETZ FPG , ,22% SUCHTMITTELGESETZ SMG , ,47% WAFFENGESETZ WaffG , ,31% B 8 ANGEZEIGTE FÄLLE GEKLÄRTE FÄLLE

17 ÖSTERREICH G R U N D T A B E L L E TABELLE 1 JÄNNER BIS DEZEMBER 2013 BLATT 4, TEIL 2 E R M I T T E L T E T A T V E R D Ä C H T I G E KENN- S U M M E unter 10 Jahre 10 bis unter 14 J. 14 bis unter 18 J. 18 bis unter 21 J. 21 bis unter 25 J. 25 bis unter 40 J. 40 und älter ZAHL INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M /V /V a a/V b a /V /V a a/V a b a FPG SMG WaffG B 9

18 ÖSTERREICH G R U N D T A B E L L E TABELLE 1 JÄNNER BIS DEZEMBER 2013 BLATT 5, TEIL 1 S T R A F T A T E N ANGEZEIGTE FÄLLE GEKLÄRTE FÄLLE KENN- DAVON HÄUFIGKEITS- AUFKLÄRUNGS- ZAHL ANZAHL VERSUCHE ZAHL ANZAHL QUOTE IN % STRAFBARE HANDLUNGEN GEGEN LEIB UND LEBEN , ,51% DAVON VERBRECHEN , ,01% DAVON VERGEHEN , ,49% DAVON DELIKTE IM STRASSENVERKEHR , ,45% STRAFBARE HANDLUNGEN GEGEN DIE FREIHEIT , ,62% DAVON VERBRECHEN , ,66% DAVON VERGEHEN , ,52% STRAFBARE HANDLUNGEN GEGEN S VERMÖGEN , ,06% DAVON VERBRECHEN , ,04% DAVON VERGEHEN , ,19% STRAFB HANDLUNGEN GG D SEXUELLE INTEGRITÄT U SELBSTBESTIMMUNG , ,63% DAVON VERBRECHEN , ,15% DAVON VERGEHEN , ,61% STRAFB HANDLUNGEN GG D GELD- U ZAHLUNGSVERKEHR , ,32% DAVON VERBRECHEN , ,02% DAVON VERGEHEN , ,19% SONSTIGE STRAFBARE HANDLUNGEN NACH DEM STRAFGESETZBUCH , ,83% DAVON VERBRECHEN , ,73% DAVON VERGEHEN , ,43% SUMME ALLER STRAFBARER HANDLUNGEN N. STRAFR. NEBENGESETZEN , ,02% DAVON VERBRECHEN , ,18% DAVON VERGEHEN , ,64% GESAMTSUMME ALLER GERICHTLICH STRAFBAREN HANDLUNGEN , ,09% DAVON VERBRECHEN , ,75% DAVON VERGEHEN , ,82% B 10

19 ÖSTERREICH G R U N D T A B E L L E TABELLE 1 JÄNNER BIS DEZEMBER 2013 BLATT 5, TEIL 2 E R M I T T E L T E T A T V E R D Ä C H T I G E KENN- S U M M E unter 10 Jahre 10 bis unter 14 J. 14 bis unter 18 J. 18 bis unter 21 J. 21 bis unter 25 J. 25 bis unter 40 J. 40 und älter ZAHL INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M B 11

20 ÖSTERREICH BESONDERE FORMEN DER KRIMINALITÄT TABELLE 2 JÄNNER BIS DEZEMBER 2013 BLATT 1, TEIL 1 S T R A F T A T E N ANGEZEIGTE FÄLLE GEKLÄRTE FÄLLE KENN- DAVON HÄUFIGKEITS- AUFKLÄRUNGS- ZAHL ANZAHL VERSUCHE ZAHL ANZAHL QUOTE IN % MORD SEXUALMORD (BEGEHUNG) RAUBMORD (BEGEHUNG) , ,00% RAUB IN GELDINSTITUTEN/BANKEN/WECHSELSTUBEN (ORT) , ,03% IN JUWELIERGESCHÄFTEN (ORT) , ,50% IN TANKSTELLEN (ORT) , ,81% IN TRAFIKEN (ORT) , ,48% IN GLÜCKSPIELBETRIEBEN (ORT) , ,49% IN WOHNUNGEN (ORT) , ,97% IN ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTELN/HALTESTELLEN (ORT) , ,93% AN ÖFFENTLICHEN ORTEN (ORT) , ,59% AN GELDBOTEN/WERTTRANSPORTEN (BEGEHUNG) , ,29% AN TAXIFAHRERN (BEGEHUNG) , ,56% HAND-/AKTENTASCHENRAUB (GUT) , ,71% EINBRUCHSDIEBSTAHL IN GELDINSTITUTEN/BANKEN/WECHSELSTUBEN (ORT) , ,24% IN FIRMEN/GESCHÄFTE (ORT) , ,61% IN WOHNUNGEN (ORT) , ,48% IN WOHNHÄUSER (ORT) , ,85% IN KELLER (ORT) , ,69% IN KRAFTFAHRZEUGE (BEGEHUNG) , ,69% DIEBSTAHL UND ENTWENDUNG TASCHEN-/TRICKDIEBSTAHL (BEGEHUNG) , ,19% LADENDIEBSTAHL (BEGEHUNG) , ,53% VON LASTKRAFTWAGEN (GUT) , ,72% VON PERSONENKRAFTWAGEN (GUT) , ,31% VON KRAFTRÄDERN (GUT) , ,28% VON ANDEREN FAHRZEUGEN (GUT) , ,63% VON FAHRRÄDERN (GUT) , ,84% VON KFZ-BESTANDTEILIEN (GUT) , ,23% VON TRESOREN/HANDKASSEN (GUT) , ,07% VON KULTURGUT/KUNSTGEGENSTÄNDEN (GUT) , ,00% VON BUNTMETALL/EISEN/SCHROTT (GUT) , ,54% B 12

21 ÖSTERREICH BESONDERE FORMEN DER KRIMINALITÄT TABELLE 2 JÄNNER BIS DEZEMBER 2013 BLATT 1, TEIL 2 E R M I T T E L T E T A T V E R D Ä C H T I G E KENN- S U M M E unter 10 Jahre 10 bis unter 14 J. 14 bis unter 18 J. 18 bis unter 21 J. 21 bis unter 25 J. 25 bis unter 40 J. 40 und älter ZAHL INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M B 13

22 ÖSTERREICH BESONDERE FORMEN DER KRIMINALITÄT TABELLE 2 JÄNNER BIS DEZEMBER 2013 BLATT 2, TEIL 1 S T R A F T A T E N ANGEZEIGTE FÄLLE GEKLÄRTE FÄLLE KENN- DAVON HÄUFIGKEITS- AUFKLÄRUNGS- ZAHL ANZAHL VERSUCHE ZAHL ANZAHL QUOTE IN % VON WAFFEN (GUT) , ,32% VON SUCHTGIFTEN/MEDIKAMENTEN/BETÄUBUNGSMITTEL (GUT) , ,19% VON SCHI/SNOWBOARDS/ZUBEHÖR (GUT) , ,66% TREIBSTOFFDELIKTE (BEGEHUNG/GUT) , ,68% SACHBESCHÄDIGUNG AUF FRIEDHÖFEN (ORT) , ,81% AN GEBÄUDEN (GUT) , ,02% AN KRAFTFAHRZEUGEN (GUT) , ,03% AN ÖFFENTLICHEM GUT (GUT) , ,60% DURCH BRAND (BEGEHUNG) , ,98% DURCH GRAFFITI (BEGEHUNG) , ,21% BETRUG ANLAGEBETRUG (BEGEHUNG) , ,38% BESTELLBETRUG (BEGEHUNG) , ,56% DARLEHENS-/KREDITBETRUG (BEGEHUNG) , ,88% EINMIETEBETRUG (BEGEHUNG) , ,61% HANDYBETRUG (BEGEHUNG) , ,72% KREDITKARTENBETRUG (BEGEHUNG) , ,88% SUBVENTIONSBETRUG (BEGEHUNG) , ,12% VERSICHERUNGSBETRUG (BEGEHUNG) , ,12% ZECHBETRUG (BEGEHUNG) , ,92% B 14

23 ÖSTERREICH BESONDERE FORMEN DER KRIMINALITÄT TABELLE 2 JÄNNER BIS DEZEMBER 2013 BLATT 2, TEIL 2 E R M I T T E L T E T A T V E R D Ä C H T I G E KENN- S U M M E unter 10 Jahre 10 bis unter 14 J. 14 bis unter 18 J. 18 bis unter 21 J. 21 bis unter 25 J. 25 bis unter 40 J. 40 und älter ZAHL INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M INSG. M B 15

24 ÖSTERREICH JÄNNER BIS DEZEMBER 2013 OPFERTABELLE TABELLE 3 BLATT 1, TEIL 1 ALTERSSTRUKTUR DER OPFER unter 6 J. 6 bis unter 10 J. 10 bis unter 14 J. 14 bis unter 18 J. 18 bis unter 21 J. 21 bis unter 25 J. AUSGEWÄHLTE DELIKTE m w ges m w ges m w ges m w ges m w ges m w ges 75 StGB StGB StGB StGB StGB StGB StGB StGB StGB StGB StGB StGB - Vergehen StGB - Verbrechen StGB - Vergehen StGB - Verbrechen StGB - Vergehen StGB - Verbrechen StGB StGB StGB StGB StGB a StGB - Vergehen a StGB - Verbrechen StGB StGB StGB a StGB b - Vergehen b - Verbrechen StGB StGB StGB B 16

25 ÖSTERREICH JÄNNER BIS DEZEMBER 2013 OPFERTABELLE ALTERSSTRUKTUR DER OPFER TABELLE 3 BLATT 1, TEIL 2 25 bis unter 40 J. 40 bis unter 65 J. 65 und älter männlich weiblich davon davon INSGESAMT AUSGEWÄHLTE DELIKTE m w ges m w ges m w ges gesamt gesamt Inländer Fremde 75 StGB StGB StGB StGB StGB StGB StGB StGB StGB StGB StGB StGB - Vergehen StGB - Verbrechen StGB - Vergehen StGB - Verbrechen StGB - Vergehen StGB - Verbrechen StGB StGB StGB StGB StGB a StGB - Vergehen a StGB - Verbrechen StGB StGB StGB a StGB b - Vergehen b - Verbrechen StGB StGB StGB B 17

26 ÖSTERREICH JÄNNER BIS DEZEMBER 2013 OPFERTABELLE ALTERSSTRUKTUR DER OPFER TABELLE 3 BLATT 2, TEIL 1 unter 6 J. 6 bis unter 10 J. 10 bis unter 14 J. 14 bis unter 18 J. 18 bis unter 21 J. 21 bis unter 25 J. AUSGEWÄHLTE DELIKTE m w ges m w ges m w ges m w ges m w ges m w ges 201 StGB StGB StGB StGB StGB b StGB StGB DELIKTSGRUPPEN STRAFBARE HANDLUNGEN GEGEN LEIB UND LEBEN DAVON VERBRECHEN DAVON VERGEHEN STRAFBARE HANDLUNGEN GEGEN DIE FREIHEIT DAVON VERBRECHEN DAVON VERGEHEN STRAFBARE HANDLUNGEN GEGEN S VERMÖGEN DAVON VERBRECHEN DAVON VERGEHEN STRAFBARE HANDLUNGEN GG D SEXUELLE INTEGRITÄT UND SELBSTBESTIMMUNG DAVON VERBRECHEN DAVON VERGEHEN GESAMTSUMME ALLER GERICHTLICH STRAFBAREN HANDLUNGEN DAVON VERBRECHEN DAVON VERGEHEN B 18

III-290 der Beilagen XXV. GP - Bericht - Kriminalitätsbericht gesamt (elektr. übermittelte Version) 1 von 227

III-290 der Beilagen XXV. GP - Bericht - Kriminalitätsbericht gesamt (elektr. übermittelte Version) 1 von 227 III-290 der Beilagen XXV. GP - Bericht - Kriminalitätsbericht gesamt (elektr. übermittelte Version) 1 von 227 KRIMINALITÄTSBERICHT STATISTIK UND ANALYSE 2015 BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES 2 von 227 III-290

Mehr

BM.I BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

BM.I BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES BM.I BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES.KRIMINALITÄTSBERICHT 2016 STATISTIK UND ANALYSE KRIMINALITÄTSBERICHT STATISTIK UND ANALYSE 2016 BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES GLIEDERUNG A 1. Einleitung... A 4 1.1.

Mehr

.KRIMINALITÄTSBERICHT STATISTIK UND ANALYSE

.KRIMINALITÄTSBERICHT STATISTIK UND ANALYSE .KRIMINALITÄTSBERICHT 2017 STATISTIK UND ANALYSE KRIMINALITÄTSBERICHT STATISTIK UND ANALYSE 2017 BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES GLIEDERUNG A 1. Einleitung... A 4 1.1. Vorbemerkungen... A 4 1.2. Gegenstand...

Mehr

Strafgesetzbuch (StGB)

Strafgesetzbuch (StGB) Zurück zum Index StGB Strafgesetzbuch (StGB) Besonderer Teil Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 75 Mord 76 Totschlag 77 Tötung auf Verlangen 78 Mitwirkung am Selbstmord 79 Tötung

Mehr

Kriminologische Fragen und Antworten

Kriminologische Fragen und Antworten 1. Wie groß ist das Hellfeld (polizeilich registrierte von Kriminalität) im Vergleich zum Dunkelfeld (nicht registrierte )? - Kann nicht konkret festgestellt werden. Unterliegt der Wandlung und ist für

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/5110 11.10.2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Renner (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Innenministeriums Interne Ermittlungen bei der

Mehr

Antwort. Drucksache 16/8781. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode 27.05.2015. Datum des Originals: 26.05.2015/Ausgegeben: 01.06.

Antwort. Drucksache 16/8781. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode 27.05.2015. Datum des Originals: 26.05.2015/Ausgegeben: 01.06. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8781 27.05.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3352 vom 21. April 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8502

Mehr

Wie findest du folgende Handlungen?

Wie findest du folgende Handlungen? Kinderuniversität 12. Deutscher Präventionstag Wieso gibt es das Böse? Und müssen wir das Böse bestrafen? Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner Institut für Kriminologie der Universität Tübingen Wiesbaden, 19.06.2007

Mehr

Vorläufige Polizeiliche Kriminalstatistik Jänner bis Oktober 2008/2009 Vorarlberg

Vorläufige Polizeiliche Kriminalstatistik Jänner bis Oktober 2008/2009 Vorarlberg Vorläufige Polizeiliche Kriminalstatistik Jänner bis Oktober / Vorarlberg PRESSEAUSSENDUNG Vorläufige polizeiliche Kriminalstatistik Jänner bis Oktober für das Bundesland Vorarlberg Anstieg (+9,5 %) der

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Rechtspflege. Stand: 20.02.2015. Statistisches Bundesamt

Rechtspflege. Stand: 20.02.2015. Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt Rechtspflege Strafverfolgung I.2 Lange Reihen über verurteilte Deutsche und Ausländer nach Art der Straftat, Altersklassen und Geschlecht ( ) Stand: 20.02.2015 Erscheinungsfolge:

Mehr

.KRIMINALITÄTSBERICHT STATISTIK UND ANALYSE

.KRIMINALITÄTSBERICHT STATISTIK UND ANALYSE .KRIMINALITÄTSBERICHT STATISTIK UND ANALYSE 2011 BM.I BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES KRIMINALITÄTSBERICHT STATISTIK UND ANALYSE 2011 BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES GLIEDERUNG A 1. Einleitung... A 4 1.1.

Mehr

Polizeiliche Kriminalstatistik

Polizeiliche Kriminalstatistik Polizeiliche Kriminalstatistik 2009 Polizeiliche Kriminalstatistik 2009 Polizeidirektion Werra-Meißner Pressemitteilung zur polizeilichen Kriminalstatistik 2009 hohe Aufklärungsquote: 62,4 % der Straftaten

Mehr

.KRIMINALITÄTSBERICHT STATISTIK UND ANALYSE

.KRIMINALITÄTSBERICHT STATISTIK UND ANALYSE .KRIMINALITÄTSBERICHT STATISTIK UND ANALYSE 2010 BM.I BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES .KRIMINALITÄTSBERICHT STATISTIK UND ANALYSE 2010 GLIEDERUNG A 1. Einleitung... A 4 1.1. Vorbemerkungen... A 4 1.2. Gegenstand...

Mehr

Gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung in Österreich im Jahr 2012

Gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung in Österreich im Jahr 2012 Gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung in Österreich im Jahr 2012 1 Erhebungsmethode Statistik der Arbeitskräfteüberlassung Im Jahr 2006 wurde eine neue Erhebungsmethode - ein Webportal für Arbeitskräfteüberlasser

Mehr

316 StGB - Strafzumessung

316 StGB - Strafzumessung 316 StGB - Strafzumessung StGB 316, 69, 69a Die Regelung gilt nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für Fahrradfahrer! Wer in Folge des Genusses alkoholischer Getränke nicht mehr in der Lage ist,

Mehr

Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer

Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer I n h a l t s ü b e r s i c h t: 1. Versicherungsnehmer/Versicherte

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Unbefugtes Verschaffen von Daten/ Betriebsgeheimnissen in Intranet und Internet

Unbefugtes Verschaffen von Daten/ Betriebsgeheimnissen in Intranet und Internet Unbefugtes Verschaffen von Daten/ Betriebsgeheimnissen in Intranet und Internet IT-Anwaltskonferenz 4.0 Berlin, 30. März 2001 Dr. Jürgen-Peter Graf Oberstaatsanwalt beim BGH Email: post@internet-strafrecht.de

Mehr

Kriminalitätsentwicklung im Kreis Paderborn 2014

Kriminalitätsentwicklung im Kreis Paderborn 2014 Foto: M. Maurer, Blende 78 Kriminalitätsentwicklung im Kreis Paderborn 2014 Veröffentlicht am 11.03.2015 Betrachtung der Gesamtstatistik und einzelner ausgewählter Deliktsfelder Tatverdächtige Entwicklung

Mehr

Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1

Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1 Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht 1 Einleitung Fremdbestimmte Arbeit birgt für den Arbeitnehmer Gefahren in sich Zum Schutz vor diesen Gefahren hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, deren

Mehr

Strafgesetzbuch. Boschton

Strafgesetzbuch. Boschton Strafgesetzbuch Boschton 1 (Verpflichtungen gegenüber dem Staat) (1) Alle Bürgerinnen und Bürger des Staates Boschton sowie dessen Besucher sind den Gesetzen dieses Staates verpflichtet. (2) Die Gesetze

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 1677, 1678 und 1679 Urteil Nr. 70/2000 vom 14. Juni 2000 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Fragen in bezug Artikel 67 des königlichen Erlasses vom 16.

Mehr

Lösungsvorschlag Fall 8

Lösungsvorschlag Fall 8 UE Strafrecht und Strafverfahrensrecht SS 2008 Hinterhofer 1 Lösungsvorschlag Fall 8 1. Schulden und die Folgen I. I. Strafbarkeit des P wegen Unterlassens der Anweisung der Rechtsabteilung Qualifizierte

Mehr

Aggression und Gewalt im Arbeitsumfeld öffentlicher Verwaltungen

Aggression und Gewalt im Arbeitsumfeld öffentlicher Verwaltungen Aggression und Gewalt im Arbeitsumfeld öffentlicher Verwaltungen Juristische und administrative Massnahmen Referat von Johann-Christoph Rudin an der Tagung des VZGV vom 19.1.2012 Rudin Rechtsanwälte Mainaustrasse

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4406 6. Wahlperiode 31.08.2015

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4406 6. Wahlperiode 31.08.2015 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4406 6. Wahlperiode 31.08.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jürgen Suhr und Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ersatzfreiheitsstrafen und ANTWORT

Mehr

18: Weitere Delikte gegen die persönliche Freiheit

18: Weitere Delikte gegen die persönliche Freiheit I. Bedrohung ( 241 StGB) 18: Weitere Delikte gegen die persönliche Freiheit 241 StGB dient nach h.m. (Rengier BT II 27 Rn. 1; Wessels/Hettinger Rn. 434a) dem Schutz des individuellen Rechtsfriedens. Die

Mehr

Die Sexualstraftaten im polnischen kodex im Vergleich zum deutschen Strafgesetzbuch

Die Sexualstraftaten im polnischen kodex im Vergleich zum deutschen Strafgesetzbuch Monika Lipinska Die Sexualstraftaten im polnischen kodex im Vergleich zum deutschen Strafgesetzbuch ACADEMIC RESEARCH Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 23 Einleitung 25 I.Grundlagen und gesetzliche

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Verarbeitung von ZV-Dateien im Internetbanking. Inhalt. 1. Datei einlesen... 2. 2. Datei anzeigen, ändern, löschen... 4. 3. Auftrag ausführen...

Verarbeitung von ZV-Dateien im Internetbanking. Inhalt. 1. Datei einlesen... 2. 2. Datei anzeigen, ändern, löschen... 4. 3. Auftrag ausführen... Inhalt 1. Datei einlesen... 2 2. Datei anzeigen, ändern, löschen... 4 3. Auftrag ausführen... 5 4. Hinweise... 7 Seite 1 Im Internetbanking haben Sie die Möglichkeit, Zahlungsverkehrsdateien (DTA-Dateien,

Mehr

SQL - Übungen Bearbeitung der Datenbank Personal (1)

SQL - Übungen Bearbeitung der Datenbank Personal (1) Bearbeitung der Datenbank Personal (1) 1. Abfragen einer einzigen Tabelle 1.1. Zeigen Sie alle Informationen an, die über die Kinder der Mitarbeiter gespeichert sind. 1.2. Zeigen Sie aus der Tabelle stelle

Mehr

Fragen und Antworten zum Sozialversicherungsausweis

Fragen und Antworten zum Sozialversicherungsausweis Fragen und Antworten zum Sozialversicherungsausweis Was ist der Sozialversicherungsausweis? Wer bekommt einen Sozialversicherungsausweis? Wer stellt den Sozialversicherungsausweis aus? Welche Angaben enthält

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XIII. Autorenverzeichnis...XIX

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XIII. Autorenverzeichnis...XIX Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XIII Autorenverzeichnis...XIX Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben... 1 75. Mord (Walter Eichinger)... 1 76. Totschlag (Walter Eichinger)...

Mehr

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Mitgliederbereich (Version 1.0) Bitte loggen Sie sich in den Mitgliederbereich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten

Mehr

DROP OUT Berichtsjahr 2013

DROP OUT Berichtsjahr 2013 DROP OUT Berichtsjahr 2013 In den Bildungsverläufen der Statistik Österreich wird unterschieden zwischen: - ohne Abschluss der Sekundarstufe I (bis 8te Schulstufe), - Verlustraten ab Sekundarstufe II (ab

Mehr

Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte 9. Stunde Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Prüfungsschema Erpressung, 253 StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Nötigungsmittel: Gewalt

Mehr

UMSATZSTEUERVORANMELDUNGSSTATISTIK Sonderauswertung

UMSATZSTEUERVORANMELDUNGSSTATISTIK Sonderauswertung UMSATZSTEUERVORANMELDUNGSSTATISTIK Sonderauswertung AUGUST 2013 Stabsabteilung Statistik Sonderauswertung der Umsatzsteuervoranmeldungsstatistik für das 1.Quartal 2013 für Unternehmen mit Schwerpunkt Fachverband

Mehr

Ihre Kunden in Handschellen? Unschuld schützt vor Strafe nicht

Ihre Kunden in Handschellen? Unschuld schützt vor Strafe nicht 0 Ihre Kunden in Handschellen? Unschuld schützt vor Strafe nicht Selbst bei Beachtung aller Vorschriften sind Ihre Kunden nicht vor Strafverfahren geschützt! Ca. 95 % der Menschheit sind nett, korrekt

Mehr

40 Probleme aus dem Strafrecht Besonderer Teil

40 Probleme aus dem Strafrecht Besonderer Teil 40 Probleme aus dem Strafrecht Besonderer Teil Bearbeitet von Dr. Dr. h. c. Thomas Hillenkamp Professor an der Universität Heidelberg Neunte, neubearbeitete Auflage LUCHTERHAND Inhalt Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Kinder- und Betreuungsfreibeträge auf mich übertragen werden.

Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Kinder- und Betreuungsfreibeträge auf mich übertragen werden. Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinder- und Betreuungsfreibeträgen/ zur Zuordnung von Kindern für den Haushaltsfreibetrag

Mehr

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Frank Ulrich Montgomery Konsultativtagung 2013 Oberbozen, 5. Juli 2013-1- Ausgangspunkt Was ist eigentlich Korruption bei Ärzten? Angestellte und beamtete

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

h a s 1 * i 4 Handy Richtlinien Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport

h a s 1 * i 4 Handy Richtlinien Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport Handy Richtlinien h a s 1 * p t M i 4 j Richtlinien für den Umgang mit Mobiltelefonen von Kindern und Jugendlichen in den Volksschulen Handy Richtlinien

Mehr

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Über die Zählmarkenrecherche kann man nach der Eingabe des Privaten Identifikationscodes einer bestimmten Zählmarke, 1. Informationen zu dieser Zählmarke

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr

über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr Bundesgesetz 74.xx über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST) vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 57 Absatz,

Mehr

SchiedsamtsZeitung 34. Jahrgang 1963, Heft 09 Online-Archiv Seite 132a-136 Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 34. Jahrgang 1963, Heft 09 Online-Archiv Seite 132a-136 Organ des BDS DIE KÖRPERVERLETZUNG IM ENTWURF 1962 ZU EINEM NEUEN DEUTSCHEN STRAFGESETZBUCH Von Reichsgerichtsrat R. Dr. jur. Fritz H a r t u n g, Marburg In der SchsZtg. 1961 S. 169 ff. und S. 182 ff. hatte ich den

Mehr

Euiehung und Beratung

Euiehung und Beratung Landesbetrieb Euiehung und Beratung I ili ---n Hamburg Überarbeitung: 01.11.2008 Erstveröffentlichung: 01.11. 2008 Nachfragen an: Klaus-Dieter Müller, Geschäftsführung Landesbetrieb Er2iehung und Beratung

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Der Bewerber versichert, dass gem. 6 EG Abs. 4 VOL/A keine Gründe

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/1441-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch OWEH&CASH, vom 6. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes

Mehr

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon WinWerk Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052-740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Ablauf der Rabattverarbeitung...

Mehr

Access [basics] Rechnen in Berichten. Beispieldatenbank. Datensatzweise berechnen. Berechnung im Textfeld. Reporting in Berichten Rechnen in Berichten

Access [basics] Rechnen in Berichten. Beispieldatenbank. Datensatzweise berechnen. Berechnung im Textfeld. Reporting in Berichten Rechnen in Berichten Berichte bieten die gleichen Möglichkeit zur Berechnung von Werten wie Formulare und noch einige mehr. Im Gegensatz zu Formularen bieten Berichte die Möglichkeit, eine laufende Summe zu bilden oder Berechnungen

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

Dienstanweisung Gleitzone (Gültig ab 01.01.2013)

Dienstanweisung Gleitzone (Gültig ab 01.01.2013) Dienstanweisung Gleitzone (Gültig ab 01.01.2013) Stand Juni 2013 Verfasser: Frau Pniok Stand 06.2013 Seite 1 von 10 Vordruck Nr. BTD036 1 Vorbemerkung... 3 2 Rechtliche Grundlagen... 4 3 Zuständigkeitsregelung/Anordnung...

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem?

Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem? Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem? Durch das System der Punkte in Flensburg ist die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer mit deutscher Fahrerlaubnis gewährleistet.

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

B. Erpressung ( 253 StGB)

B. Erpressung ( 253 StGB) B. Erpressung ( 253 StGB) (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

BEITRAGSTABELLE DER BÄUERLICHEN SOZIALVERSICHERUNG. gültig ab 1. Jänner 2014

BEITRAGSTABELLE DER BÄUERLICHEN SOZIALVERSICHERUNG. gültig ab 1. Jänner 2014 BEITRAGSTABELLE DER BÄUERLICHEN SOZIALVERSICHERUNG gültig ab 1. Jänner 2014 E r l ä u t e r u n g e n 1. Beitragsbemessung in der bäuerlichen Sozialversicherung Die Beiträge zur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4

Mehr

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Eingangsseite Umwelt-online

Eingangsseite Umwelt-online Mit dem Erwerb einer Lizenz haben Sie die Möglichkeit, sich ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Kataster zu erstellen. Die Funktionen dieses Rechtskataster wird nachstehend erläutert. Eingangsseite Umwelt-online

Mehr

Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727

Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727 Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727 Publikumsgesellschaften, d.h., wenn Beteiligungspapiere kotiert sind wenn Anleihensobligationen ausstehend sind wenn Gesellschaften mind. 20% der Aktiven oder des Umsatzes

Mehr

RECHTSSCHUTZREGLEMENT des Zentralverbandes der Magistraten, der Lehrerschaft und der Beamten des Staates Wallis (ZMLB)

RECHTSSCHUTZREGLEMENT des Zentralverbandes der Magistraten, der Lehrerschaft und der Beamten des Staates Wallis (ZMLB) REGLEMENT des Zentralverbandes der Magistraten, der Lehrerschaft und der Beamten des Staates Wallis (ZMLB) I. GRUNDSATZ Art. 1 Grundsatz Der ZMLB gewährt allen Mitgliedern, welche ihren Verpflichtungen

Mehr

Behörde für Bildung und Sport Abitur 2008 Lehrermaterialien zum Leistungskurs Mathematik

Behörde für Bildung und Sport Abitur 2008 Lehrermaterialien zum Leistungskurs Mathematik Abitur 8 II. Insektenpopulation LA/AG In den Tropen legen die Weibchen einer in Deutschland unbekannten Insektenpopulation jedes Jahr kurz vor Beginn der Regenzeit jeweils 9 Eier und sterben bald darauf.

Mehr

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von spy & track - Unternehmen Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder

Mehr

Internationales Altkatholisches Laienforum

Internationales Altkatholisches Laienforum Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Strafgesetzbuch (StGB) der USR

Strafgesetzbuch (StGB) der USR Strafgesetzbuch (StGB) der USR 1 Verpflichtung gegenüber dem Staat und dem Gesetz (1) Alle Bürgerinnen und Bürger der USR sowie deren Besucher sind zur Einhaltung der Gesetze des Staates USR verpflichtet.

Mehr

Strafrecht. Rechtsanwältin Annett Lindemann. Fachanwältin für Verkehrsrecht Fachanwältin für Strafrecht

Strafrecht. Rechtsanwältin Annett Lindemann. Fachanwältin für Verkehrsrecht Fachanwältin für Strafrecht Strafrecht Aufbau + Prüfung von Rechtsnormen Rechtsnormen bestehen aus Tatbestand (= Voraussetzungen) alle Studentinnen mit braunen Haaren die eine blaue Jeans anhaben und Rechtsfolge (= Ergebnis) dürfen

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte

Mehr

Auf der linken Seite wählen Sie nun den Punkt Personen bearbeiten.

Auf der linken Seite wählen Sie nun den Punkt Personen bearbeiten. Personenverzeichnis Ab dem Wintersemester 2009/2010 wird das Personenverzeichnis für jeden Mitarbeiter / jede Mitarbeiterin mit einer Kennung zur Nutzung zentraler Dienste über das LSF-Portal druckbar

Mehr

Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel

Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel AJR Informatique Conseil Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel Kurzanleitung Version 01-17 Februar 2009 1 Zugang zur Datenbank Zugang zur Datenbank erhalten Sie unter www.dblap.ch. Zum Training können

Mehr

Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5

Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 Inhalt 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 2. So wird der Zugewinnausgleich durchgeführt... 7 2.1 Erster Schritt: So erfährt man vom Vermögen des Ehepartners... 8 2.2 Zweiter Schritt: Die

Mehr

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen !BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),

Mehr

Polizeipräsidium Freiburg Polizeiliche Kriminalstatistik 2013

Polizeipräsidium Freiburg Polizeiliche Kriminalstatistik 2013 Pressemitteilung vom 03.04.2014 Polizeipräsidium Freiburg Polizeiliche Kriminalstatistik 2013 Rückgang registrierter Straftaten bei nur gering veränderter Aufklärungsquote, Häufigkeitszahl liegt über Landesdurchschnitt.

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen

Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Einerseits besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit; 203 StGB Andererseits kann er sich aber auch dann strafbar machen, wenn er nicht handelt. Strafnormen,

Mehr

Aufbewahrung von Waffen

Aufbewahrung von Waffen Aufbewahrung von Waffen Der tragische Amoklauf von Winnenden gibt dem Deutschen Schützenbund e.v. erneut Veranlassung, unsere Sportschützinnen und Sportschützen nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine

Mehr

Präsentation Projektarbeit, Ziele

Präsentation Projektarbeit, Ziele Präsentation Projektarbeit, Ziele Den SchülerInnen werden wichtige Tipps für die Projektorganisation an die Hand gegeben. Die Darstellung erfolgt mit Hilfe eines großen Plakates, dass sukzessive durch

Mehr

Um eine Person in Magnolia zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:

Um eine Person in Magnolia zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor: Personendaten verwalten mit Magnolia Sie können ganz einfach und schnell alle Personendaten, die Sie auf Ihrer Webseite publizieren möchten, mit Magnolia verwalten. In der Applikation Adressbuch können

Mehr