Datenverlust im Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/6011 Datenverlust im Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr Vorbemerkung der Fragesteller IneinemSchreibendesStaatssekretärsimBundesministeriumderVerteidigungandenVerteidigungsausschussdesDeutschenBundestagesals1.UntersuchungsausschussgemäßArtikel45aAbs.2GGvom12.Juni2007informiertdieserdieAusschussmitgliederdarüber,dassimZentrumfürNachrichtenwesenderBundeswehr (ZNBw) imwesentlichendiedaten,dieinden Jahren1999bis2003ausdenEinsatzgebietengewonnenwurden,imZuge einerversuchtendatensicherungvondatenausdemsystemverbundjasmin (JointAnalysisSystemMilitaryIntelligence)verlorengegangenseien.Dieser DatenverlustresultiereausdemtechnischenDefekteinesDatensicherungsroboters,mitdessenHilfeaufBandkassettenDatenaußerhalbdesSystems JASMIN archiviert werden sollten. 1.VonwelchenStellenstammendieDaten,dieindasSystemJASMINim AmtfürNachrichtenwesenderBundeswehr (ANBw,seit2002:Zentrum fürnachrichtenwesenderbundeswehr [ZNBw])eingespeistwurden/werden, und um welche Art von Daten handelt es sich dabei? BeidenDatenhandeltessichnachheutigemErkenntnisstandumMeldungen mitmöglicherrelevanzfürdiefeststellungundbewertungderlageanderer Staaten:MeldungendesBundesnachrichtendienstes (BND),Lagemeldungen desmilitärischennachrichtenwesensausdeneinsatzgebietenderbundeswehr sowienationalemberichtsaustauschmitpartnernundverbündetensowie NATO/EU-Stäben. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderVerteidigungvom20.Juli2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 2.WerdendieDaten,dieandasANBw/ZNBwgesendetwurden/werden,stets nur dorthin oder auch an weitere Stellen übermittelt? Wenn ja, an welche? 3.AnwelcheStellenaußerdemANBw/ZNBwwurdendieDaten,dieim ZNBwverlorengingen,imZugederÜbermittlungandasANBw/ZNBw entwederinvollemumfangoderinformvonzusammenfassungenebenfalls übermittelt? DieVerteilungvonDatenerfolgtinderVerantwortungderjeweiligenHerausgeber.Esistdavonauszugehen,dassdemAmtfürNachrichtenwesenderBundeswehr/ZentrumfürNachrichtenwesenderBundeswehr (ANBw/ZNBw)bereitgestellte Daten auch anderen Stellen zur Verfügung stehen. 4.FürdenFall,dassdieverlorengegangenenDatenauchanweitereStellen übermittelt wurden, liegen diese Daten bei diesen Stellen noch vor? Die Prüfung dauert noch an. 5.LiegendieinRedestehendenDatennochbeidenStellenvor,diediese übermittelt haben? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6.Wurden/werdendieimANBw/ZNBweingehendenDatenvonihmanandere Stellen weitergeleitet? Wennja,anwelcheStellenundaufwelchemWege (elektronischoderauf Papier) erfolgte die Weiterleitung? DasZNBwsetztdieeingehendenMeldungenimRahmenderLagebearbeitung ineigeneprodukteum,diedanndenbedarfsträgernbereitgestelltwerden.eine WeiterleitungvoneingehendenMeldungenerfolgtnurimEinzelfall,danninder Regel in elektronischer Form. 7.FürdenFall,dassvomANBw/ZNBwDatenanandereStellenweitergeleitet wurden, liegen diese Daten bei diesen Stellen noch vor? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 8.WirdbeimEingangvonDaten,dieindasSystemJASMINimANBw/ ZNBw eingespeist wurden/werden, ein Eingangsbuch geführt? Wennja,ließesichanhanddieserEingangsbücherrekonstruieren,welche DatenübermitteltwurdenoderließensichdieverlorengegangenenDaten damit sogar wiederbeschaffen? Wenn nein, warum werden solche Eingangsbücher nicht geführt? DerfachlicheAuftragdesANBw/ZNBwsiehteineErfassungvonEingängenin das System JASMIN nicht vor. Ein Eingangstagebuch wird nicht geführt.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WelchenSpeicherumfangwiesendieverlorengegangenenDatenauf,und mitwelcherspeicherkapazitätwardereingesetztedatensicherungsroboter ausgestattet? BeidendurchtechnischenDefektverlorengegangenenDatenhandeltessich umzweibandkassettenmiteinerspeicherkapazitätvonjeweilsfünfgigabyte. DaderDateiinhaltaufgrundderaktenkundigenVernichtungdieserBandkassettennichtmehrherstellbarist,kanndergenaueUmfangdesDatenverlustesnicht quantifiziertwerden.derimfraglichenzeitraumeingesetztedatensicherungsroboter hatte Zugriff auf eine Speicherkapazität von ca Gigabyte. 10.WarumwurdebeimVersuchderDatensicherungmitdemeingesetzten DatensicherungsroboterkeinezweiteSicherungskopieangefertigt,beispielsweisedurchdenEinsatzeineszweitenDatensicherungsroboters,um das Risiko eines eventuellen Datenverlustes zu minimieren? MitzunehmendemMeldeaufkommenausdenEinsatz-undKrisengebietengerietdasSystemJASMINimJuli2003anseineKapazitätsgrenzen.DeshalbwurdenzurEntlastungzusätzlichDatendeslaufendenDatenbestandesvonden jeweiligenbearbeiternzurarchivierungindendatensicherungsroboterausgelagertundimlaufendendatenbestandgelöscht.diesführteauchbeiderarchivierungzukapazitätsproblemen.abweichendvonderüblichenpraxiseiner doppeltendatensicherungwurdedaherausbetrieblichengründennureineversionderarchiviertendatenabgelegt.dasmitdiesemvorgeheneinhergehende Risikowurdealstragbarbewertet.InderGüterabwägunggabdenAusschlag, dassohneeinearchivierungdassystemjasminwegendatenüberfüllung praktischarbeitsunfähiggewordenwäre.esgingauchnurumdieüberbrückung einesrelativüberschaubarenzeitraumsvonca.einemjahr,dazudiesemzeitpunktderersatzdesroboters,dermitderverwendungleistungsfähigererbandkassettentypenverbundenwar,bereitseingeleitetwar.fürdiesicherungdes laufendendatenbestandsjasminwurdenweiterhin,wieüblich,zweikopien angefertigt. Ja. 11.VertrittdieBundesregierungdieAuffassung,dassbeiderexternenSicherungderartrelevanterDaten,wiesieimFalldesSystemsJASMINdurch dendatensicherungsroboterdurchgeführtwerdensollte,einezweite Sicherungskopie Standard sein sollte? 12.WurdenangesichtsderRelevanzderimANBw/ZNBwgespeicherten DatenfürdieEinsätzederBundeswehrregelmäßigeDatensicherungen aufalternativenspeichermedien (Backups)desSystemsJASMINdurchgeführt,aufdieimFalleeinesDatenverlusteszurückgegriffenhättewerden können? Wennja,warumlassensichdieDatennichtanhanddieserBackupsrekonstruieren? Wenn nein, warum wurden solche Backups nicht durchgeführt? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13.WurdeeinVersuchfürdieRettungoderRekonstruktionderDatenunternommen,alsimZNBwbemerktwurde,dassdieBandkassettenausdem zumeinsatzgekommenendatensicherungsrobotersnichtmehrlesbar waren? Wennja,werhatdiesenVersuchderDatenwiederherstellungunternommen, und wie oft wurde versucht die Daten zu rekonstruieren? DurchmechanischeDefekteamRoboterarmimDezember2003warenzweivon 80KassettenderArchivierungunddreivon540KassettenderDatensicherung betroffen.diesefünfkassettenkonntenauchmitunterstützungderfürdasrobotersystemzuständigenfirmaibmdeutschlandaufdenimanbw/znbw vorhandenensystemennichtmehrlesbargemachtwerden.weitergehendeaufwändigereversuche,dieinhaltederdatenträgerwiederherzustellen,wurden nicht unternommen. AktuelleDatenausdemBereichDatensicherungkonntendurcherneuteSicherung aus dem laufenden System heraus noch einmal gesichert werden. DerDatenverlustbeziehtsichsomitausschließlichaufdiezweiKassettender Archivierung.ImLaufedesJahres2004wurdevergeblichversucht,diesewiederlesbarzumachen.NachdemdurchdiebetreffendenBearbeiterdieBedeutungihrerinsArchivgegebenenDatengeprüftundderenVerzichtbarkeitbestätigtwordenwar,wurdeEnde2004durchdenKommandeurdesANBw/ZNBw gebilligt, weitere Wiederherstellungsversuche aufzugeben. Ende2004wurdederneueRoboterinBetriebgenommenunddamitdienotwendigeKapazitätzurdoppeltenArchivierungwiedergewonnen.NachAustausch desroboters,integrationindassystem,übertragungvondatenundprüfung derdatenwerdenseitjanuar2005wiederalledaten (ArchivierungundDatensicherung)gedoppeltundprüfgelesen.BeiderÜbertragungderDatenvomalten aufdenneuenroboterwurdenneuekassettengenutzt.dabeiwurdenocheinmalerfolglosversucht,diedatenvondendefektendatenträgernverfügbarzu machen. 14.WenneinodermehrereRettungs-/RekonstruktionsversuchederDatenunternommen wurden, wurde hierbei externer Sachverstand herangezogen? Wenn ja, in welcher Form? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 15. Wurde der Datenverlust, als dieser im ZNBw bekannt wurde, gemeldet? Wenn ja, wann und wem? DerDatenverlustwurdeunmittelbarnachdemtechnischenDefektamDatensicherungsroboterimDezember2003derFührungdesdamaligenANBwgemeldet.NachAbschlussdesAustauschsdesDatensicherungsroboters,erneutem erfolglosenversuchzurrekonstruktiondesdateninhaltsderbeschädigten BandkassettenundnachPrüfungderRelevanz/BedeutungderbetroffenenDatendurchdiejeweiligenBearbeiter,erfolgteeineabschließendeMeldungandie Führung des ZNBw im Dezember 2004.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ WarumwurdederVerteidigungsausschussdesDeutschenBundestages nachdembekanntwerdendesdatenverlustesimznbwnichthierüberin Kenntnis gesetzt? ImZusammenhangmitdemBeweisbeschluss16-35vom23.Mai2007bekam derdatenverlustimanbw/znbwmöglicherweiserelevanzfürdietätigkeit desverteidigungsausschussesals1.untersuchungsausschussundfandeingang indessenbeantwortungam12.juni2007.eineunterrichtungdesverteidigungsausschusses erfolgte am 4. Juli AufgrundwelcherVorschriften/Rechtsgrundlagenwurdendienichtmehr lesbaren Bandkassetten am 4. Juli 2005 vernichtet? DieVernichtungerfolgtenachMaßgabedes 64derdamalsgültigen AllgemeinenVerwaltungsvorschriftzummateriellenundorganisatorischenSchutz vonverschlusssachen (VS-Anweisung,VSA)i.V.m. 12,Abs.2derdamals gültigen RichtlinienzumGeheimschutzvonVerschlusssachenbeimEinsatz voninformationstechnik (VS-IT-Richtlinien,VSITR).DieVorgabenderVSA sindindiezentraledienstvorschrift (ZDv2/30) SicherheitinderBundeswehr eingearbeitet.diewesentlichenregelungenergebensichausderzdv2/30,ziffer1401,anlageb16/21sowiedemvorhabenbezogenenit-sicherheitskonzept JASMINvom26.März2003.DiesesSicherheitskonzeptJASMINlegtinKapitel5.3 FestlegungorganisatorischerSicherheitsmaßnahmen,laufenderPunkt Xfest: KanneindefekterDatenträgernichtgelöschtwerden,isterphysikalisch gemäß ZDv 2/30 zu vernichten. 18.WielautetendieeinschlägigenBestimmungenderzumdamaligenZeitpunktgültigenVorschriftenzumUmgangmitVerschlusssachengenau, und wurden diese seither geändert? DieZentraleDienstvorschrift (ZDv)2/30 SicherheitinderBundeswehr vom September1988,zuletztgeändertam1.September2002,führtdazuinZiffer 1401aus: Verschlusssachen (VS)dürfennuraufWeisungdesDienststellenleitersodereineszeichnungsbefugtenVS-Bearbeitersvernichtetwerden.DerzuständigeVS-VerwalterundeinentsprechendermächtigterZeugeprüfenunabhängigvoneinanderdiezuvernichtendeVSaufVollzähligkeitundvernichten sie. Der Zeuge darf nicht an der Verwaltung der VS beteiligt sein. 19. Wer hat wann die Vernichtung der Bandkassetten angeordnet? NachdemimDezember2004derKommandeurdesZNBwgebilligthatte,weitereWiederherstellungsversucheaufzugeben,wurdendieBandkassettenauf AnordnungdesfachlichzuständigenLeitersdesSystemzentrumsimMai2005 nachabschließenderfeststellungdergescheitertenwiederherstellungvernichtet. 20.WelcheAufbewahrungsfristenfürDatenhabenamANBwgegolten,bzw. gelten am ZNBw? AufbewahrungsfristenwerdeninDatensicherungskonzeptenderDienststellen niedergelegt.dasdatensicherungskonzeptdesanbw/znbwvom12.dezember 2003 sieht eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren vor.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 21.GeltengesonderteAufbewahrungsfristenfürunbrauchbargewordeneDaten? Wennja,welcheundaufwelchenVorschriften/Rechtsgrundlagenbasieren diese Sonderfristen? EsgeltenkeineAufbewahrungsfristenfürunbrauchbareDaten (sieheantwort zu Frage 17). 22.WelcheGegenmaßnahmenwurdenergriffenodersindgeplant,umeinen Datenverlust am ZNBw in Zukunft zu verhindern? Ende2004wurdederneueDatensicherungsroboterinBetriebgenommenund damitdienotwendigekapazitätzurdoppeltenarchivierungwiedergewonnen. NachAustauschdesRoboters,IntegrationindasSystem,ÜbertragungvonDatenundPrüfungderDatenwerdenseitJanuar2005wiederalleDatengedoppelt undprüfgelesen.somitistausgeschlossen,dassdurcheinenfehlerimroboter wie im Jahre 2003 unbeabsichtigt Daten verloren gehen.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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