Bericht zur Informationsveranstaltung Windkraft am 18. Juni im Gemeindehaus Buoch

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1 Bericht zur Informationsveranstaltung Windkraft am 18. Juni im Gemeindehaus Buoch Am Montag fand im Anschluss an die Sitzung des Technischen Ausschusses eine Informationsveranstaltung für die Remshaldener Bürgerinnen und Bürger zum Thema Windkraft im Gemeindehaus Buoch statt. Inhalte der Veranstaltung waren die aktuellen Standortüberlegungen der Gemeinde Remshalden sowie der Planungsstand der Stadt Waiblingen (innerhalb des Planungsverbandes Unteres Remstal). Hierzu begrüßte Bürgermeister Zeidler den Waiblinger Oberbürgermeister Andreas Hesky sowie den Geschäftsführer der Stadtwerke Waiblingen GmbH, Herrn Volker Eckert. Einleitend gab Bürgermeister Zeidler einen Rückblick auf die bisherige Entwicklung zum Thema Windkraftanlagen in Remshalden. Im September 2011 hatte die Landesregierung ihre Zielsetzung bekannt gegeben, den Anteil der Windkraft an der Stromerzeugung in Baden-Württemberg auf 10 % bis zum Jahr 2020 auszubauen. In Verbindung mit dieser Zielsetzung wurde das Landesplanungsgesetz novelliert. Wesentlicher Inhalt dieser Gesetzesnovelle ist, dass auf Ebene der Regionalplanung die Standorte für Windkraftanlagen zukünftig nur noch als "Vorranggebiete" ausgewiesen werden können. "Ausschlussgebiete", welche bisher im verbleibenden Plangebiet Windkraftanlagen ausgeschlossen haben, sind dagegen in Zukunft nicht mehr zulässig. Dies hat zur Folge, dass die Steuerung der Standorte für Windkraftanlagen zukünftig planungsrechtlich auf der kommunalen Ebene des Flächennutzungsplans erfolgen kann. Von der Stadt Waiblingen war im Sommer 2011 das Büro John Becker Ingenieure zur Untersuchung der Windkraft-Potenzialflächen der Stadt Waiblingen beauftragt worden. Die Ergebnisse dieser Potenzialanalyse waren am den Umlandkommunen Weinstadt, Winnenden, Korb, Remshalden, Winterbach, Berglen, Kernen vorgestellt und die weitere Vorgehensweise diskutiert worden. Im Anschluss daran war der Waiblinger Gemeinderat am in öffentlicher Sitzung informiert worden. Am hatte die Gemeinde Remshalden gegenüber der Stadt Waiblingen eine erste Stellungnahme abgegeben, welche im Zuge der weiteren Planungen bzw. der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans berücksichtigt werden soll. Bürgermeister Zeidler verwies auf den Neujahrsempfang der Gemeinde Remshalden, bei dem auch das Thema Windkraft angesprochen worden war. Anschließend, so der Bürgermeister, hätten sich sowohl Gegner als auch Befürworter von Windkraftanlagen auf der Buocher Höhe zu Wort gemeldet. Zeidler verwies weiter auf die Vorstellung der Planungen der Stadt Waiblingen durch OB Hesky in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats Remshalden am und die ebenfalls in dieser Sitzung vorgestellte Potentialanalyse "Windenergiestandorte. In deren Rahmen war das nordwestlich der Stadt Schorndorf und nördlich der Ortslagen von Remshalden liegende Teilgebiet IV Grafenberg untersucht worden. Die Analyse habe gezeigt, so Bürgermeister Zeidler, dass auch Remshalden bezogen auf Windkraft interessantes Potenzial hat. Dieses wolle die Gemeinde im Rahmen der Informationsveranstaltung mit der Bürgerschaft diskutieren. Wenn im Zusammenhang mit Windenergienutzung über Buoch diskutiert werde, könne schließlich die Rechnung nicht ohne den Wirt gemacht werden, so Zeidler.

2 Oberbürgermeister Hesky verwies in seiner Vorstellung der potenziellen Windkraftstandorte der Stadt Waiblingen auf seine Rede beim Waiblinger Bürgertreff am In dieser hatte er betont, dass die Windkraft für ihn klar ins Kapitel interkommunale Zusammenarbeit gehöre. Mit der Landschaft müsse sorgsam umgegangen werden und dies werde die Kommunen enger zusammenrücken lassen. Die Zusage, die Planungen gegenseitig abzustimmen und einen Konsens zu suchen, gelte nach wie vor, betonte Hesky. Eine umfassende Information und Beteiligung der Bürgerschaft und der Nachbarkommunen sei der Stadt Waiblingen wichtig. Er sprach in diesem Zusammenhang auch von einer Solidargemeinschaft der Kommunen: Wir haben eine gemeinsame Verpflichtung. Künftig entfalten Vorrangflächen für Windkraftanlagen in den Regionalplänen keine Ausschlusswirkung mehr für Windkraft außerhalb dieser Flächen. Damit ist die Errichtung von Windkraftanlagen grundsätzlich im Außenbereich möglich. Die Kommunen haben jedoch die Möglichkeit, in ihren Flächennutzungsplänen (FNP) so genannte Konzentrationszonen für Windkraft darzustellen. Außerhalb dieser Zonen ist der Bau von Windkraftanlagen ausgeschlossen. OB Hesky sprach in diesem Zusammenhang von einem Wandel der bisher geltenden sog. schwarz-weiß-regelung zu einer weiß-grau- Regelung. Wenn wir Kommunen keine Flächen ausweisen, können private Investoren dennoch Windkraftanlagen errichten, unterstrich Hesky die Bedeutung der planungsrechtlichen Steuerung durch die Städte und Gemeinden. Im anderen Fall werde man einen Wildwuchs an Anlagen haben und den, so Hesky, wolle wohl keiner. Im Anschluss ging der Oberbürgermeister im Detail auf die Potenzialanalyse und zunächst auf Ausschlusskriterien für Windkraft ein: Diese seien neben dem Naturschutz (Naturschutzgebiete und Vogelschutzgebiete zzgl. 200m Pufferzone) die Wohnnutzung (Siedlungen zzgl. 700m Puffer und Einzelhäuser zzgl. 500m Puffer), Infrastruktur (Straßen, Wasserwege und Hochspannungsleitungen zzgl. 100m Puffer) und Erholung (Kleingartenanlagen + 500m Puffer). Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zwischenzeitlich auch einzelne, in einer ersten Analyse irrtümlicherweise nicht berücksichtigte Einzelhäuser auf Buocher Gemarkung nach entsprechendem Hinweis der Gemeinde Remshalden in die Analyse aufgenommen worden seien. Erläutert wurden zudem die für eine wirtschaftliche Windkraftnutzung erforderlichen Windgeschwindigkeiten in einer Höhe von 140m über Grund. Diese seien auf der Buocher Höhe bei 4,5 bis 6,75 Metern pro Sekunde erfüllt. Insgesamt verfügt das potenzielle Windparkgebiet "Buocher Höhe" laut der Untersuchung über eine Fläche von insgesamt ca. 233 ha. Zwischen Hanweiler im Norden, Kleinheppach und Gundelsbach im Süden, Steinreinach im Westen und Buoch sowie Reichenbach im Osten wären demnach mehrere Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von jeweils 135m und drei Megawatt Nennleistung möglich. Das ist eine Leistung, über die es sich zu sprechen lohnt, so OB Hesky. So könne mit einer einzigen Windkraftanlage mehr Energie erzeugt werden als die Summe der derzeit regenerativ erzeugten Energie der Stadtwerke Waiblingen im Bereich der Stromproduktion. Er versicherte, dass die Potenzialanalyse zur Untersuchung möglicher Windkraftflächen der Stadt Waiblingen laufend fortgeschrieben werde. Des Weiteren habe die Stadt Waiblingen eine einjährige Windmessung in Auftrag gegeben, um die Aussagen aus dem Windatlas überprüfen zu können. Denn diese Windkartierung, die im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft für Baden-Württemberg vorgenommen worden war, beruhe in Teilen lediglich auf mathematischen Hochrechnungen. So liefert der Windatlas zwar erste Orientierungswerte, die jedoch einer weiteren Prüfung unterzogen werden

3 müssen, um verlässliche Durchschnittswerte für potenziell geeignete Flächen auf der Buocher Höhe zu erhalten. Zuletzt betonte der Waiblinger Oberbürgermeister die regionale Wertschöpfung durch Windkraft, u.a. durch die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Planung, Bau und Wartung. Darüber hinaus sei er überzeugt, dass Windkraft auch ein Image-Faktor für Kommunen sein könne, Stichwort ökologischer Bonus. Es geht um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bekräftigte OB Hesky unter Verweis auf die Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen. Ausdrücklich lud er die Kommune sowie die Remshaldener Bürgerschaft ein, sich an potenziellen, von den Stadtwerken betriebenen Windkraftanlagen zu beteiligen und stellte mögliche Beteiligungsoptionen vor. Im Anschluss an den Vortrag von OB Adreas Hesky stellte Bürgermeister Zeidler die aktuellen Standortüberlegungen der Gemeinde Remshalden vor. Die Gemeinde Remshalden hatte sich der Raumschaft Schorndorf angeschlossen, um eine grundlegende Untersuchung potenziell geeigneter Flächen für Windkraft anzustellen. Vorgestellt worden war diese erste Potenzialanalyse Windenergiestandorte der theolia Naturenergien GmbH für das ca. drei km nordwestlich der Stadt Schorndorf und nördlich der Ortslagen von Remshalden liegende Teilgebiet Grafenberg in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats am Das Untersuchungsgebiet weist große Flächen mit entsprechender Windhöffigkeit auf. Damit ist ein interessantes Potenzial auf unserer Gemarkung gegeben, so Bürgermeister Zeidler. Deshalb seien auch die Befindlichkeiten vor Ort zu Recht hoch. Er betonte aber auch, dass mehrere Siedlungsbereiche auf der Buocher Höhe, ebenso wie Einzelgehöfte sowie deren einzuhaltende Abstandsflächen und zur Erholung genutzte Sonderbauflächen, für große Ausschlussgebiete sorgen. Lediglich östlich der Ortslage von Buoch, entlang der Markungsgrenze der Gemeinden Remshalden und Berglen, befindet sich eine potentiell geeignete Fläche. Beispielhaft ging der Bürgermeister anschließend auf Vor- und Nachteile der Windenergie ein und erläuterte den aktuellen Verfahrensstand in der Gemeinde Remshalden. Potenzielle Windkraftstandorte werden auf der Gemarkung bereits über die Regionalplanung in Form von zukünftigen Vorranggebieten (als Ergebnis der beabsichtigten Teilfortschreibung des Regionalplans) sowie über die Regionalen Grünzüge (als verbindliche Ziele der Raumordnung und somit Ausschlusskriterium) ausreichend gesteuert. Vorgesehen ist deshalb zunächst keine Teilfortschreibung von Konzentrationszonen auf der Ebene der Flächennutzungsplanung, sondern eine projektbezogene Konkretisierung von Standortpotenzialen im Einzelfall, mittels artenschutzrechtlicher Fachgutachten, Windgutachten/-messungen etc. Sollten wider Erwarten Investoren auftreten, die über das gemeldete Vorranggebiet hinaus Windkraftanlagen errichten wollen, würde die Verwaltung ggf. gemäß 5 BauBG den Flächennutzungsplan Remshalden 2020 ändern bzw. teilfortschreiben und gegebenenfalls auch eine Veränderungssperre gem. gemäß 14 bzw. 15 Abs. 3 BauGB erlassen. Diese Vorgehensweise wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am beschlossen. Im Anschluss an die Vorträge haben sich verschiedene Bürgerinnen und Bürger zu Wort gemeldet und teilweise starke Bedenken hinsichtlich der Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet geäußert. Diskussions-Schwerpunkte der Informationsveranstaltung waren:

4 Eingriff in die Natur Einige Bürger wiesen darauf hin, dass potenzielle Anlagen mitten im Forst liegen und durch die zu schaffende Infrastruktur und erforderliche Waldrodungen für den Aufbau solcher Anlagen ein großer Teil des Buocher Erholungsgebietes beeinträchtigt und zerstört würde. OB Hesky erklärte, dass in direkter Umgebung von Windkraftanlagen Ausgleichspflanzungen im Umfang von 0,5 ha je errichteter Anlage stattfinden müssten, dies sei eine Vorgabe der Landesregierung. Rund 1,5 Jahre seien notwendig, bis die gerodete Fläche Wald an anderer Stelle wieder nachgewachsen sei. Für den Betrieb von Windkraftanlagen sei jeweils eine Fläche von 0,5 ha erforderlich, inklusive Infrastruktur würden die beanspruchten Flächen großzügig gerechnet etwa einen Hektar je Anlage betragen. Bei der Planung von Windkraftanlagen werde auf bereits bestehende Infrastruktur in Form von Waldwegen Rücksicht genommen, versicherte er. Bedenken wurden auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf Tiere und Geologie geäußert. Bürgermeister Zeidler wies darauf hin, dass das entsprechende Gebiet auf der Buocher Höhe großflächig von Landschaftsschutz-, Vogelschutz- sowie Wasserschutzgebieten bedeckt sei, die sich teilweise auch überlagern. Zudem lägen Informationen darüber vor, dass auf der Buocher Höhe der unter Artenschutz stehende Rote Milan horste. Diese Ausschlusskriterien für bestimmte Bereiche müssten im weiteren Verfahren besonders berücksichtigt werden. Geräuschemission und Verschattung Befürchtet wird eine Lärmbelästigung durch hörbare Töne, die durch die Rotorblätter entstehen, sowie die Verschattung durch Anlagen. OB Hesky betonte, sowohl Schall- als auch Schattenberechnungen (Prüfung der meteorologisch wahrscheinlichen Beschattung durch die Rotorblätter) fänden bei den Planungen eine besondere Berücksichtigung. Eine konkrete Prüfung müsse bei der Planung von Windkraftanlagen jeweils im Einzelfall erfolgen. Im Falle der Erreichung bzw. Überschreitung von Grenzwerten seien dann Standortänderungen oder ggf. eine zeitweise Abschaltung der Anlagen erforderlich, so Hesky. Er versicherte: Wir werden bei der Planung mit besonderer Sensibilität und Umsicht agieren. Festlegung von Standorten OB Hesky betonte wiederholt, dass es bis zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei endgültig festgelegte Standorte für Windkraftanlagen auf der Buocher Höhe gibt. So müsse jeder einzelne potenziell geeignete Standort zunächst einer detaillierten Prüfung unterzogen werden. Bisherige, zum Teil auch bildliche Darstellungen von Standorten einzelner Windräder seien lediglich beispielhaft vorgenommen und noch in keinster Weise abgestimmt worden. Zeitplan für die Umsetzung eines potenziellen Windparks Buocher Höhe Auf die Frage nach dem Zeitplan erklärte OB Hesky, bis Mitte 2013 werden erste Ergebnisse aus den bis dahin durchgeführten Windmessungen vorliegen. Erst anschließend könne die Diskussion über konkrete Standorte erfolgen. Eine Umsetzungsplanung könne somit frühestens im Herbst 2013 angegangen werden. Sinnvoll sei des Weiteren, so OB Hesky, in enger Abstimmung mit den umliegenden Kommunen eine Ausbauplanung auszuarbeiten und die (aus heutiger Sicht planungsrechtlich möglichen) acht Windkraftanlagen nicht gleich zu Beginn komplett zu errichten.

5 Sowohl OB Hesky als auch Bürgermeister Zeidler wiesen auf die Notwendigkeit einer engen gegenseitigen Abstimmung und umfassenden Beteiligung der Bürgerschaft im Rahmen der weiteren Planungen hin und betonten ausdrücklich, dazu Willens zu sein. Hingewiesen wurde auf die kommenden Informationsveranstaltungen des Planungsverbandes Unteres Remstal, die zum Thema Windkraftanlagen stattfinden. Diese Informationsveranstaltungen seien, so Bürgermeister Zeidler, eine neue und bislang nicht dagewesene Form der Bürgerbeteiligung durch den Planungsverband. Als Planungsgemeinschaft der Kommunen Fellbach, Kernen, Korb, Waiblingen und Weinstadt führt der Planungsverband Unteres Remstal (PUR) derzeit die frühzeitige Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2015 durch. Die Veranstaltungen zur Vorstellung und Erörterung der Planung finden in allen Mitgliedskommunen des Verbandes statt. Sie sind öffentlich und auch für die Remshaldener Bürgerschaft interessant. Kommende Termine: Fellbach: 25.6., 18 Uhr Rathaus Fellbach, Marktplatz 1, Großer Saal Korb: 26.6., 18 Uhr Alte Kelter, Kirchstraße 1 Waiblingen: 28.6., Uhr Beinsteiner Halle, Quellenstraße 14 Kernen: 2.7., 19 Uhr Rathaus Kernen, Stettener Straße 12, 2.OG

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