18. Wahlperiode A/PA 19. Sitzung 8. Mai Petitionsausschuss (Stadt) 19. Sitzung am 8. Mai 2013
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1 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT AUSSCHUSSPROTOKOLLE 18. Wahlperiode A/PA 19. Sitzung 8. Mai 2013 Petitionsausschuss (Stadt) 19. Sitzung am 8. Mai 2013 Anwesend: Abg. Frau Bernhard (Die Linke) Abg. Herr Holsten (SPD) Abg. Frau Hoppe (Bündnis 90/Die Grünen) Abg. Frau Motschmann (CDU), Vorsitzende Abg. Herr M. Öztürk (Bündnis 90/Die Grünen) Abg. Herr Oppermann (SPD) Abg. Herr Pohlmann (SPD) Abg. Herr Rohmeyer (CDU) Abg. Schmidtmann (Bündnis 90/Die Grünen) Abg. Herr Seyrek (SPD) Abg. Herr Ravens (CDU) Abg. Herr Vogelsang (SPD) Ständige Gäste: Abg. Herr P. Öztürk (SPD) Außerdem anwesend: Frau Vial Petentin S 18/126 Herr Dr. Vial für die Petentin S 18/126 Herr Schröder ) für die Petition S 18/129 Herr Stüwe ) Frau Fiedler von der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Herr Voigt )
2 Herr Dr. Viebrock-Heinken )vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Frau Kornblum ) Frau von Ilsemann ) von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft Frau Jacobsen ) Herr Fritsch von der Bürgerschaftskanzlei als Assistent des Ausschusses
3 Beratungsgegenstände I. Öffentlicher Teil 1. Beratung öffentlicher Petitionen 1.1 Beratung der Petition S 18/122 wegen Vorbereitung von Planfeststellungsverfahren 1.2 Beratung der Petition S 18/126 wegen Windkraftanlagen in Oslebshausen 1.3 Beratung der Petition S 18/127 wegen Eingliederungshilfe (persönliche Assistenz) 1.4 Beratung der Petition S 18/129 wegen Planungssicherheit in der gymnasialen Oberstufe 2. Verschiedenes
4 I. Öffentlicher Teil Abg. Frau Motschmann eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung um 15:10 Uhr. 1. Beratung öffentlicher Petitionen 1.1 Beratung der Petition 18/122 wegen Vorbereitung von Planfeststellungsverfahren Abg. Herr Schmidtmann trägt vor, der Petent beschwere sich darüber, dass bei Planaufstellungsbeschlüssen oder bei der Entwicklung von neuen Gebieten die Behörde nicht, wie in 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches vorgesehen, mehrere alternative Lösungsmöglichkeiten unterbreite, sondern regelmäßig nur ein Lösungsvorschlag präsentiert werde. Aus seiner Erfahrung im Beirat könne er die Einschätzung des Petenten teilen, so dass es auch ihn interessieren würde, ob diese Praxis mit den Vorgaben des Baugesetzbuches vereinbar ist. Abg. Herr Holsten stimmt den Erfahrungen des Abg. Herrn Schmidtmann zu. Es könne nicht sein, dass den Beiratsmitgliedern regelmäßig vermittelt werde, die Planentwürfe seien so, wie sie vorgestellt werden, alternativlos. Herr Voigt hält die Erfahrungen der Abgeordneten nicht für repräsentativ. Entsprechend der Vorgaben des Baugesetzbuches würden im Rahmen von Planverfahren sehr wohl alternative Lösungsvorschläge diskutiert und unterbreitet. Letztlich hänge die Zahl der alternativen Lösungsvorschläge jedoch stark vom Einzelfall und vom Planungsziel ab. Da es immer häufiger vorhabenbezogene Planungen gebe, in denen der Vorhabenträger selbst seine Ziele definiere, zumeist auf seinem eigenen Grundstück, käme es in diesen Fällen naturgemäß auch selten zu alternativen Lösungsvorschlägen. Abg. Herr Oppermann verweist darauf, dass wenn man Bürgerbeteiligung ernst nehme wolle, die Behörde die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Planverfahren auch berücksichtigen müsse. Es genüge nicht, dass innerhalb der Behörde mehrere Alternativen diskutiert und der Bevölkerung dann nur noch die Ergebnisse mitgeteilt würden. Insoweit seien die einzelnen Verfahrenprozesse auf Ihre Zeitgemäßheit zu überprüfen.
5 Abg. Herr Schmidtmann bekräftigt noch einmal, dass es seiner Ansicht nach dem Petenten darum gehe, als Bürger die Abwägungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen zu können. Abg. Frau Motschmann fasst zusammen, im Ausschuss gebe es einen breiten Konsens hinsichtlich des Wunsches nach mehr Bürgerbeteiligung. Insoweit schlägt sie vor, dass der Inhalt der Petition noch einmal in den Fraktionen beraten werde. Herr Voigt stellt klar, dass es zum einen die vorgezogene Bürgerbeteiligung gebe, zum anderen die öffentliche Auslegung. Alle dort von den Bürgern geäußerten Vorschläge würden in die Planungsunterlagen aufgenommen werden. Abg. Herr Oppermann erwidert, dies sei zwar richtig, treffe jedoch nicht die Intention des Petenten. Diesem ginge es nicht darum, Vorschläge äußern zu dürfen. Er wolle vielmehr, dass ihm die bestehenden Alternativen und die Abwägungsentscheidungen der Behörde nachvollziehbar dargelegt werden Beratung der Petition 18/126 wegen Windkraftanlagen in Oslebshausen Abg. Herr Rohmeyer trägt vor, die Petentin wende sich gegen den Bau von Windkraftanlagen im Bereich Blockland, Wummensieder Feldmark. Es handele sich hierbei um das Windkraftvorranggebiet F. Herr Dr. Vial führt ergänzend aus, das Haus seiner Mutter befinde sich in einem Siedlungsgebiet, welches nördlich vom Oslebshauser Bahnhof zwischen dem Bahndamm und der Autobahn liege und welches geprägt sei von Einfamilienhäusern mit großen Gärten. Jenseits der Autobahn und damit ca. 350 bis 400 Meter vom Haus seiner Mutter entfernt sei nun der Bau von Windkraftanlagen geplant. Hierdurch würden die gesetzlichen Abstandsgrenzen zumindest für einen Teil der Siedlung bereits unterschritten. Die vorliegenden Gutachten kämen folglich auch zu dem Ergebnis, dass es zu Störungen kommen werde. Die Behörde hoffe indes, dass sich diese noch im Rahmen der erlaubten Grenzwerte bewegen. Herr Dr. Vial bezweifelt weiter die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorliegenden Gutachten. In diesen sei die dort vorherrschende Windrichtung nicht ausreichend einbezogen worden. Vor allem aber vermisst Herr Dr. Vial eine bürgerorientierte Interessensabwägung und kritisiert, dass die Behörde sich immer wieder auf eine Argumentation mit den zulässigen Grenzwerten zurückziehe und die besondere Situation des Siedlungsgebietes ignoriere. So zeichne sich das Siedlungsgebiet durch
6 kleine Häuser mit großen Gärten aus. Die Bewohner, die den Sommer vor allem im Garten verbrächten, könnten sich insoweit nicht durch Lärmschutzverglasung oder ähnliche Maßnahmen schützen. Letztlich müsse berücksichtigt werden, dass die Bewohner des Siedlungsgebietes in den letzten Jahren zahlreiche Einschränkungen hätten hinnehmen müssen. Der Bau und die Erweiterung des Sander-Centers, die unzureichende Lärmschutzwand, die Erweiterung des Schlachthofs, der Ausbau des Piepengrabens zur Hauptverkehrsstraße sowie das Heranrücken der Autobahnabfahrt an die Wohnsiedlung habe die Wohnqualität merklich eingeschränkt. Herr Dr. Viebrock-Heinken erwidert, das Windkraftvorranggebiet F sei durch Beschluss der Bürgerschaft im Januar 2007 in den Flächennutzungsplan aufgenommen worden. Ohne diese politische Entscheidung wäre in dem betroffenen Gebiet der Bau von Windkraftanlagen schon nicht genehmigungsfähig. Nunmehr gebe es ein Baugenehmigungsverfahren eines privaten Investors für die Errichtung von Windkraftanlagen in dem Vorranggebiet F. Diese Genehmigung werde nur erteilt, wenn die Anlagen alle gesetzlichen Bestimmungen u.a. zum Immissionsschutz einhalten. Im Moment gebe es keine Anzeichen dafür, dass diese gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden können. Im Genehmigungsverfahren sei aufgrund der geäußerten Bedenken die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Es bestehe somit für die betroffenen Bewohner zum einen die Möglichkeit, ihre Einwände gegen die Windkraftanlagen im Genehmigungsverfahren vorzubringen, zum anderen könne gegen eine etwaige Genehmigung Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben werden. Abg. Frau Motschmann äußert ihre Zweifel, ob ein Abstand von 350 Metern zwischen den Windkraftanlagen und den Siedlungshäusern ausreichend sein könne. Abg. Herr Rohmeyer verweist darauf, dass dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben zu Windkraftanlagen vorliegen würden. 1 Er schlage eine fachliche Anhörung vor, damit sich der Ausschuss die nötige Expertise aneignen könne, um die komplizierten Sachverhalte zum Immissionsschutz und zum Schattenwurf besser beurteilen zu können. Der Verwaltung möchte er auf den Weg geben, während eines laufenden Verfahrens keine Fakten zu schaffen. Abg. Herr Vogelsang führt aus, er sei mit den örtlichen Gegebenheiten sehr vertraut. Der Stadtteilbeirat habe sich 2007 gegen das Windkraftvorranggebiet ausgesprochen. Er 1 Die Ausschussassistenz weist darauf hin, dass dem Petitionsausschuss entgegen der Annahme des Abg. Herrn Rohmeyer neben der Petition S 18/126 momentan keine weiteren Petitionen gegen Windkraftanlagen vorliegen.
7 kritisiert die Stellungnahme des Bauressorts, welches sich nur auf die Fakten zurückziehe und sich der Probleme und Bedürfnisse der tatsächlich in den letzten Jahren erheblich beeinträchtigten Siedlungsbewohner nicht annehme. Er schlage eine Ortsbesichtigung vor. Abg. Frau Motschmann schlägt vor, in allen Petitionen, die sich gegen Windkraftanlagen wenden, eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Frau Vial weist ergänzend darauf hin, dass die Straße Bauerndobben mittlerweile von drei Seiten mit Lärmschutzwänden eingekesselt sei. Die Straße sei dadurch nur mit erheblichen Umwegen zu erreichen. Herr Dr. Viebrock-Heinken gibt zu bedenken, dass der Antragsteller in einem Genehmigungsverfahren einen Anspruch auf Genehmigung habe, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt seien. Das Genehmigungsverfahren könne nicht grundlos verlängert werden. Abg. Frau Motschmann tritt dem entgegen und verweist auf eine Absprache mit der Bürgerschaft, nach welcher bis zum Abschluss einer Petition keine Fakten geschaffen werden dürfen. Abg. Herr Dr. Schlenker möchte abschließend wissen, wie hoch die Anlagen und mit welcher Wattzahl sie betrieben werden sollen. Herr Dr. Viebrock-Heinken antwortet, die Anlagen seien mit einer Gesamthöhe von 150 Metern und einer Leistung von 2,3 Megawatt beantragt. Der Ausschuss beschließt in der Petition S 18/126 eine Ortsbesichtigung durchzuführen. 1.3 Beratung der Petition S 18/127 wegen Eingliederungshilfe (persönliche Assistenz) Abg. Herr Vogelsang führt in die Petition ein. Danach befürchten die Petenten, dass durch die Einführung der Inklusion die persönlichen Assistenzen für ihre Kinder wegfallen und sich hieraus erhebliche Nachteile für ihre Kinder ergeben.
8 Frau von Ilsemann erläutert, im Zuge der Inklusion gebe es eine Systemumstellung von der persönlichen Assistenz auf die Schulassistenz. In Zukunft stünden somit die Mittel für die persönliche Unterstützung unmittelbar den Schulen zur Verfügung. Anders als die Petenten annehmen, käme es durch diesen Wechsel jedoch nicht zu Kürzungen. Vielmehr seien im letzten Jahr mehr Assistenzstunden gewährt worden, als im Jahr zuvor. Zwischen den beteiligten Behörden gäbe es intensive Gespräche, wie für die Zukunft ein finanzierbares, sicheres und adressatengerechtes System gewährleistet werden könne. Ziel sei es, ein solches System bis zum Ende des Jahres aufzustellen. Aufgrund der komplexen Materie könne dies aber auch noch ein halbes Jahr länger dauern. Wichtig sei, dass die betroffenen Eltern in der Zwischenzeit nicht rechtlos seien. Es gäbe klare Absprachen zwischen den beteiligten Behörden. Zudem habe das System der Gewährung von Assistenzen in der Zwischenzeit bereits vereinfacht werden können. So seien Schulen wie Eltern informiert worden, dass mit den ZUPs (Zentren für unterstützende Pädagogik) ein zentraler Ansprechpartner bereitstehe, der sich um das ganze Verfahren kümmere. Abg. Frau Bernhard möchte zum einen wissen, ob es tatsächlich keine Kürzungen, weder im alten System der Eingliederungshilfe noch im neuen System der Schulassistenz gegeben habe und zum anderen, was sich hinter den erwähnten klaren Absprachen konkret verberge. Frau von Ilsemann antwortet, in der Summe seien im Schuljahr 2011/2012 insgesamt 3678 Stunden pro Woche für die Assistenz gewährt worden. Im Schuljahr 2012/2013 sei diese Zahl um mehr als 200 Stunden auf insgesamt 3915 Stunden pro Woche angestiegen. Dies bedeute jedoch nicht, dass es nicht im Einzelfall zu Kürzungen gekommen sei, da zum Beispiel einem Kind im individuellen Fall unter Berücksichtigung seiner Entwicklung mehr zugetraut werden könne. Zu den klaren Absprachen führt Frau von Ilsemann noch einmal die ZUPs als einheitlicher Ansprechpartner für die Eltern an. Leiter des ZUPs sei immer ein Schulleitungsmitglied. Im Jahr 2013 sei nach wie vor die Sozialbehörde für die Gewährung der Mittel zuständig. Abg. Frau Motschmann möchte ergänzend wissen, wie viele Schülerinnen und Schüler in Bremen eine persönliche Assistenz benötigen und wie hoch das sog. persönliche Budget sei. Frau von Ilsemann antwortet, in der Summe seien dies augenblicklich 253 Kinder. Das persönliche Budget hänge von zwei Faktoren ab. Zum einen von der erforderlichen Qualifikation der Assistenz, also ob eine Erzieherin oder eine Krankenschwester benötigt werde, zum anderen wie viele Stunden für die Tagesbetreuung erforderlich seien. Die Idee
9 hinter der Umstellung auf die Schulassistenz sei insbesondere, dass sich eine Schulassistenz im Rahmen der Inklusion auch um mehrere Kinder kümmern könne. Abg. Herr Dr. Schlenker möchte wissen, ob und wie die Vertretung einer Schulassistenz gewährleistet werde und ob hierbei immer die Schulpflicht des Kindes entsprechend gewichtet werde, oder auch einmal Kinder zuhause bleiben müssten. Frau von Ilsemann führt hierzu aus, dass diesbezüglich ein Vertrag mit dem Martinsclub abgeschlossen worden sei. Im Falle des Ausfalls einer Assistenz habe der Martinsclub für adäquaten Ersatz zu sorgen. Frau Jacobsen ergänzt, es seien Fälle bekannt, in denen es der Martinsclub nicht geschafft habe, adhoc einen Ersatz für die ausgefallene Assistenz zu stellen. Es werde momentan an einer Regelung im Vertrag mit dem Martinsclub gearbeitet, wie diese Fälle zukünftig verhindert werden können, zumal es für den Martinsclub durch die Umstellung auf die Schulassistenz prinzipiell schwieriger werde, eine geeignete Ersatzkraft zu stellen. Abg. Frau Bernhard meint, hierdurch zeige sich doch, dass es insgesamt durch die Systemumstellung auf die Schulassistenz zu einer Verknappung der Kapazitäten komme. Frau von Ilsemann tritt dem entgegen. Das Gegenteil sei der Fall. Man müsse fragen, was eine Wirkung der Inklusion sei. Die Inklusion habe zur Folge, dass die betroffenen Kinder nicht mehr in der Gruppe zusammen seien, sondern vereinzelt in den Regelschulen. Die Frage sei also nicht, ob es zu einer Verknappung von Kapazitäten komme, sondern ob man durch die Inklusion mehr Personal benötige Beratung der Petition S 18/129 wegen Planungssicherheit in der gymnasialen Oberstufe Abg. Herr Seyrek führt aus, der Petentin gehe es um die Sicherstellung eines verlässlichen Kursangebotes in der gymnasialen Oberstufe der Bremischen Schulen. Herr Schröder trägt ergänzend vor, das Problem bestehe darin, dass das bei der Oberstufenanwahl durch die Schulen offerierte und genehmigte Fächerangebot für den betreffenden Jahrgang bis zum Erreichen des Abiturs bislang nicht garantiert werde. So bestehe keine Planungssicherheit für die Schülerinnen und Schüler, die die gymnasiale Oberstufe anstreben. Diese könnten am Ende der Sekundarstufe 1 zwar ein Fächerprofil
10 wählen. Häufig kämen die Schülerinnen und Schüler auch an die angewählte Schule, müssten dann jedoch feststellen, dass das von ihnen gewählte Fächerprofil nun nicht mehr angeboten werde. In diesen Fällen würden sie dann regelmäßig umberaten. Erschwerend komme hinzu, dass die Schülerinnen und Schüler in der Einführungsphase die Möglichkeit hätten, ihre Wahl noch einmal zu ändern. Dies führe ebenfalls dazu, dass die zuvor angebotenen Fächerprofile oftmals wegen einer zu niedrigen Anfrage nicht angeboten werden könnten. Letztlich habe das gegenwärtige System die Demotivation der Schülerschaft zur Folge, da diese nicht auf ihre gut überlegte Wahl vertrauen dürfe. Frau von Ilsemann antwortet, die Schülerinnen und Schüler, die aus der Mittel- in die Oberstufe wechseln würden, müssten die Möglichkeit haben, ihre getroffene Wahl in der Einführungsphase noch einmal zu überdenken, da sich oftmals eine Diskrepanz zwischen ihren Erwartungen und der Realität zeige. Diese Umwahl könne natürlich zur Folge haben, dass einzelne Kurse und Profile nicht angeboten werden könnten, zumal die Schulen diesbezüglich budgetiert seien. Gleichwohl sei es nach ihrer Ansicht keine Alternative, es wie die anderen Bundesländer zu machen und die Wahl der Fächerprofile ans Ende der Einführungsphase zu legen. Denn hierdurch kämen zum einen die Schulen in die Not, in kurzer Zeit ihre Profile anzupassen, zum anderen wären die Schülerinnen und Schüler häufig gezwungen, die Schule am Ende der Einführungsphase noch zu wechseln, um ihr Wunschprofil an der Nachbarschule zu bekommen. Letztlich führe ein solcher Weg somit zu Unzumutbarkeiten und sei auch von den Schulen in Bremen abgelehnt worden. Herr Schröder stimmt zu, dass die Schülerschaft die Möglichkeit der Umwahl in der Einführungsphase haben müsse. Es könne jedoch nicht sein, dass nach der Umwahl ganze Profile kippen würden. Frau von Ilsemann hält dagegen, dass es nur sehr selten dazu komme, dass ein ganzes Profil nicht zustande komme. Ihrer Ansicht nach geschehe dies pro Jahrgang höchstens in einer Schule. Insgesamt seien die Profile, sobald sie genehmigt seien, sehr stabil. Dass ein einzelner Kurs nicht angeboten werden könne, käme dagegen öfter vor, sei jedoch der Budgetierung der Schulen geschuldet. 2. Verschiedenes Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Beratungsgegenstände vor.
11 (Ende des öffentlichen Teils Uhr)
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