Herzlich Willkommen. Geschäftspartner Vorlieferanten, Behörden, Aktionäre Mitarbeiter/innen, Gäste
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- Oswalda Voss
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1 Herzlich Willkommen Geschäftspartner Vorlieferanten, Behörden, Aktionäre Mitarbeiter/innen, Gäste
2 Werkstattbericht VERBÄNDEVEREINBARUNG NATIONALE HOCHDRUCKNETZ- GESELLSCHAFT NEUES NETZZUGANGSMODELL UNBUNDLING GASVERSORGUNGSGESETZ GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 2
3 GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 3
4 Verbändevereinbarung Neu ab 1. Oktober 2015 Senkung von 200 Nm3/H auf 150 Nm3/h 400 Kunden können Lieferanten frei wählen 30 % des Gasmarktes der Schweiz sind liberalisiert GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 4
5 Die Arbeit geht weiter... Ausgangssituation Rahmenbedingungen Weiterentwicklung IBZ - EES - netpool nächste Schritte GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 5
6 Ausgangsituation Grundlage Schweizer Gasnetzzugang Mangels spezialgesetzlicher Vorgaben erfolgt der Gasnetzzugang in der Schweiz derzeit auf Grundlage des Rohrleitungsgesetzes Artikel 13 und der am 1. Oktober 2012 geschlossenen Verbändevereinbarung GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 6
7 Rahmenbedingungen Verbändevereinbarung bereits realisierte Punkte Diskriminierungsfreier Netzzugang Überregionale Bilanzzone Separate Buchung von Entry und Exit (Kapazitätsbündelung) Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von Erdgas Wünsche der Industrie für die Zukunft Virtueller Austauschpunkt Eine Bilanzzone Einrichtung eines Entry-/Exit-Systems Optimales Bilanzierungssystem GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 7
8 Weiterentwicklung: IBZ Netzinsel Kreuzlingen Integrierte Bilanzzone Schweiz (IBZ) Die IBZ integriert die fünf heutigen Bilanzzonen Ostschweiz Zentralschweiz Westschweiz Mittelland Bündner Rheintal Die IBZ umfasst ca. 98 % des Schweizer Gasverbrauchs Die IBZ schliesst den für die Inlandversorgung genutzten Teil der Transitgas Pipeline mit ein In der IBZ können alle Ein- und Ausspeisungen eines Netzkunden gegeneinander saldiert werden Bilanzzone Tessin GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 8
9 GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 9
10 Weiterentwicklung: EES Entry- Exit- System (EES) Lokale Ebene Entry Grenze Exit City-Gate Lokalnetz 1 Entry Grenze VAP Transitgas- Inlandskapazitäten Swissgas-Transportleitungen Regionale Transportleitungen Exit City-Gate Lokalnetz 2 Exit City-Gate Lokalnetz 3 Entry Grenze Exit Endverbraucher Exit City-Gate Lokalnetz n Entry-Exit-System (EES) und lokale Ebene Das neue Netzzugangsmodell mit einem EES stellt für die Netzkunden ein einziges Netz dar Ein- und Ausspeiseverträge sind getrennt buchbar Die lokale Ebene ist grösstenteils vom EES entkoppelt Das EES ist über City-Gates mit den Lokalnetzen verbunden VAP: Virtueller Austauschpunkt GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 10
11 Weiterentwicklung: netpool Swissgas und Regionale Netzbetreiber Pachtvertrag Pachtentgelt Anbahnung und Information netpool Kapazitätsvertrag Kapazitätsentgelt Netzkunden im Entry-Exit- System Bilanzierung und Regelenergiemanagement Von KSDL zu netpool netpool pachtet die regionalen und die für die Inlandversorgung benötigen Kapazitäten des überregionalen Netzes und ist verantwortlich für Kapazitätsvermarktung im EES Bilanzierung und Bilanzkontoabrechnung Regelenergiemanagement in der IBZ Assets und Bau, Betrieb und Unterhalt bleiben bei den einzelnen Netzbetreibern GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 11
12 Weiterentwicklung: kompatibel mit GasVG Die Grundsätze des neuen Netzzugangsmodell müssen kompatibel mit dem künftigen Gasversorgungsgesetz sein Verbändevereinbarung (VV) wirksam ab IBZ EES netpool 2020 Bundesgesetz über die Gasversorgung GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 12
13 Nächste Schritte Weiterentwicklung Eine Integrierte Bilanzzone Entry-Exit-System netpool Meinungsbildung und Entscheid der Endverteiler und Netzbetreiber im 2. Semester 2015 Angestrebte Inkraftsetzung per 1. Oktober 2016 GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 13
14 Ein grosses Danke an unser Team Verhandlungsdelegation Vertreter Netzbetreiber Daniela Decurtins, VSG Andreas Bolliger, EGO Antoine de Lattre, Holdigaz Heinz Leitner, IWB Kurt Lüscher, Energie 360 Thomas Schellenberg, Regio Energie Solothurn Josef Winkler, Swissgas / KSDL Beat Badertscher, Rechtsanwalt Christoph Stutz, Swissgas, Verhandlungsleiter Netzbetreiber GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 14
15 Gasnetzzugangsmodell in der EU Europäische Ebene EU Erdgasfernleitungsverordnung Verordnung (EG) Nr. 715/2009 vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen Erdgas-Binnenmarktrichtlinie Richtlinie 2009/73/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt Prozess zur Erstellung europäischer Network Codes (Start Ende 2009) Network Codes Nationale Ebene national-individuelle Gasnetzzugangsmodelle Nationale Gesetzgebung (national individuelle Umsetzung der Erdgas-Binnenmarktrichtlinie) GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 15 GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 15
16 Europäische Network Codes Gas 2. Balancing Bilanzierungsregeln... Stand: Mai Capacity Allocation Mechanisms Anzubietende Laufzeiten von Kapazitäten Interoperability and Data Exchange Rules Inhalte von Netzkopplungsverträgen (u.a. Matching, Messung und Allokation) Harmonised Transmission Tariff Structures Entry-/Exit-Tarifermittlung (u.a. Entry-Exit-Split, Saisonalitätsfaktoren, Entgelte für unterbrechbare Kapazitäten)... Status Network Code * (in Kraft) (in Kraft) (in Kraft) (noch in Arbeit) Anwendung ab ca Quelle: ENTSOG* Erweiterung Network Code um Incremental Capacity (Bedarfsfeststellung und Vergabe) noch in Arbeit GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 16
17 NATIONALE HOCHDRUCKNETZ- GESELLSCHAFT GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 17
18 Nationale Hochdruckgesellschaft EGO Assets Netz SG EGZ HDG GVM Gaznat GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 18
19 Alles hängt zusammen... VERBÄNDEVEREINBARUNG NATIONALE HOCHDRUCKNETZ- GESELLSCHAFT NEUES NETZZUGANGSMODELL UNBUNDLING GASVERSORGUNGSGESETZ GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 19
20 GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 20
21 Legal Unbundling Swissgas Legal Unbundling Bedeutet die gesellschaftsrechtliche Trennung von regulierten und wettbewerblichen Aktivitäten (separate Legal Entities) Der bisherige Netzbetreiber kann weiterhin zu 100 % an der Netzgesellschaft beteiligt sein oder unter Umständen auch das Eigentum am Netz behalten (Netzpacht-Modell) GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 21
22 GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 22
23 GasVG des UVEK/BFE Juli 2014 Durchführung Workshop «GasVG» durch UVEK/BFE; Zweck Auslegeordnung des BFE zur Erarbeitung eines GasVG; Anregungen, Anliegen und Bedürfnisse der Energiebranche sowie von Interessenvertretungen der Endkunden und weiterer Stakeholder einzuholen. BFE hat inzwischen Projekt «GasVG» strukturiert und organisiert; Bestandteil der Projektorganisation- und Arbeiten ist eine «fachliche Begleitgruppe», mehrheitlich zusammengesetzt aus operativen Fachpersonen. In dieser Begleitgruppe sind auf Einladung des BFE wiederum Vertreter der Energiebranche, der Endkunden sowie weiterer Stakeholder dabei. VSG und Swissgas wurden ebenfalls eingeladen. Anfangs Mai fand eine erste Sitzung der fachlichen Begleitgruppe statt. GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 23
24 GasVG des UVEK/BFE GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 24
25 GasVG des UVEK/BFE GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 25
26 GasVG des UVEK/BFE GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 26
27 GasVG des UVEK/BFE GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 27
28 Reverse Flow Geplante Einführung Transitgas Eigentümerin und technische Betreiberin des Transitgassystems ging bisher davon aus, dass die Um- und Ausbauarbeiten bis 2018 dauern; Aktuelle Analysen zeigen, dass kleinere Investitionen erforderlich sind und rascher umgesetzt werden können; Einführung RF neu bereits auf 2017 geplant (definitive Terminbestätigung Herbst 2015) GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 28
29 Wichtigste nächste Etappen Verbändevereinbarung mit EES, IBZ per Betrieb Netpool Weiterentwicklung der Verbändevereinbarung Strukturoptimierung der CH Gasbranche bis Nationale Netzgesellschaft und Unbundling Aktiaktive Mitwirkung am Prozess Gasversorgungsgesetz Inkrafttreten GasVG GENERALVERSAMMLUNG 23. JUNI 2015 S. 29
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
733.21 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2009 Nr. 22 ausgegeben am 23. Januar 2009 Gasmarktverordnung (GMV) vom 20. Januar 2009 Aufgrund von Art. 4a und 33 des Gesetzes vom 18. September 2003
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