WSI. Nur geringe Unterschiede in den Arbeitslosenquoten von Frauen und Männern GENDERDATENPORTAL. Arbeitslosigkeit

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1 Arbeitslosigkeit Arbeitslosenquoten von Frauen und Männern Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Nur geringe Unterschiede in den Arbeitslosenquoten von Frauen und Männern Grafik AL 01.1 Arbeitslosenquoten der Frauen und Männer in Deutschland ( ), in Prozent bezogen auf zivile Erwerbspersonen 25 DEUTSCHLAND ,6 11,8 11,7 Männer 8,5 6,4 Frauen 5 5, WSI GENDERDATENPORTAL

2 Grafik AL 01.2 Arbeitslosenquoten der Frauen und Männer in Westdeutschland ( ), in Prozent bezogen auf zivile Erwerbspersonen 25 WESTDEUTSCHLAND ,3 8,0 9,9 9,8 5,8 Männer Frauen Grafik AL 01.3 Arbeitslosenquoten der Frauen und Männer in Ostdeutschland ( ), in Prozent bezogen auf zivile Erwerbspersonen 25 OSTDEUTSCHLAND ,8 18,9 18,5 Männer ,4 9,0 7,9 Frauen Seite 2

3 Die Arbeitslosenquoten der Frauen und Männer unterscheiden sich den letzten Jahren nur wenig. Seit 2005 sind die Arbeitslosenquoten stetig gesunken. Die Entwicklung der Arbeitslosenquoten nach Geschlecht zeigt geringe Unterschiede. Die Arbeitslosenquote der Frauen lag 2016 das achte Jahr in Folge knapp unter der Quote der Männer. Die Arbeitslosenquote der Frauen lag im Jahr 2016 jahresdurchschnittlich bei 5,8 Prozent, die der Männer bei 6,4 Prozent. Die geringen geschlechtsbezogenen Unterschiede bei den Arbeitslosenquoten bedeuten nicht, dass Frauen und Männer annähernd gleiche Arbeitsmarktchancen haben. Vielmehr gibt es zwischen ihnen erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Erwerbsbeteiligung, der Arbeitszeiten und der Einkommen. Zudem leisten Frauen tendenziell häufiger als Männer Sorgearbeit (Kindererziehung und Pflege) und sind deshalb für den Arbeitsmarkt nicht so verfügbar, wie es erforderlich ist, um sich arbeitslos zu melden. Mehr Frauen als Männer befinden sich in der sogenannten Stillen Reserve, der Anteil des gegenwärtig nicht genutzten Arbeitskräftepotenzials ist unter Frauen größer als unter Männern. Das Niveau der Arbeitslosigkeit hat sich im Zeitverlauf verändert und lässt sich nicht allein mit konjunkturellen Einflüssen erklären. Zu berücksichtigen sind vielmehr auch Veränderungen in der statistischen Erfassung der Arbeitslosigkeit, eine schwankende Entlastung durch Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und ein verändertes Angebot an Arbeitskräften. Mit Einführung des Sozialgesetzbuches (SGB) II im Jahr 2005 stieg die Arbeitslosigkeit an, was zu einem großen Teil auf die veränderte Erfassung zurückzuführen ist. Der Anstieg war in Westdeutschland größer als in Ostdeutschland und schlug sich bei den Frauen stärker nieder als bei den Männern. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 1 waren in Westdeutschland 2005 im Jahresdurchschnitt ca Menschen mehr arbeitslos, als es ohne diese Reform der Fall gewesen wäre. Seither ist die registrierte Arbeitslosigkeit zurückgegangen. In Ost- und Westdeutschland ist der Trend im Zeitverlauf ähnlich allerdings bei deutlichen Unterschieden im Niveau: Ostdeutsche Frauen und Männer sind häufiger arbeitslos als westdeutsche. Während die Arbeitslosenquoten der Männer und Frauen in Westdeutschland im Jahr 2016 unter 6 Prozent lagen, waren sie in Ostdeutschland mit knapp 8 Prozent bei den Frauen und 9 Prozent bei den Männern erheblich höher. Dies spiegelt die im Vergleich zu Westdeutschland schlechtere Arbeitsmarktlage in den neuen Bundesländern wider. Deutliche geschlechtsbezogene Unterschiede in den Arbeitslosenquoten gab es in Ostdeutschland in den ersten zehn Jahren nach der Wende. Frauen hatten in diesem Zeitraum bei insgesamt hoher Erwerbsbeteiligung vergleichsweise schlechtere Arbeitsmarktchancen. Demgegenüber waren die geschlechtsbezogenen Arbeitslosenquoten in Westdeutschland annähernd gleich. 1 Bundesagentur für Arbeit (2006): Arbeitsmarkt Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Sondernummer, Nürnberg. Seite 3

4 Glossar Arbeitslose Grundlage für die hier verwendeten Daten ist die sozialrechtliche Definition von Arbeitslosigkeit. 2 Als Arbeitslose werden diejenigen Personen erfasst, die sich bei den Arbeitsagenturen (SGB III) und den Jobcentern (SGB II) gemeldet haben. Nach 16 SGB III sind Arbeitslose Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Personen im SGB II-Bezug sind häufig nicht arbeitslos im sozialrechtlichen Sinne. So werden Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, nicht als arbeitslos gezählt. Auch Personen, denen nach 10 SGB II eine Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, werden nicht als arbeitslos gezählt, weil sie dem Arbeitsmarkt faktisch nicht zur Verfügung stehen. Unter diese Regelung fallen z. B. Männer und Frauen, die Kinder im Alter von unter drei Jahren erziehen, Angehörige pflegen oder noch zur Schule gehen. Arbeitslosengeld II - Beziehende, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos ( 53a Abs. 2 SGB II). Die Arbeitslosigkeit beginnt frühestens mit Vollendung des 15. Lebensjahres und endet spätestens mit Überschreiten der Regelaltersgrenze. Arbeitslosenquoten Die Arbeitslosenquote ist das relative Maß der Arbeitslosigkeit. Sie drückt aus, wie hoch der Anteil der Arbeitslosen an der jeweils betrachteten Personengruppe ist. Die Arbeitslosenquote bezieht sich auf alle zivilen Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Arbeitslose). Die zivilen Erwerbstätigen sind die Summe aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen. Die Arbeitslosenquote wird wie folgt berechnet: Arbeitslosenquote Arbeitslose = (auf Basis aller ziv. EP) alle zivilen Erwerbstätigen + Arbeistlose ( ) x Davon zu unterscheiden ist das ILO-Konzept der Erwerbslosigkeit, mit dem der Mikrozensus arbeitet. Seite 4

5 Datentabellen zu den Grafiken Tabelle AL 01.1 Arbeitslosenquoten der Frauen und Männer in Deutschland ( ), in Prozent bezogen auf zivile Erwerbspersonen Jahre Frauen Männer Insgesamt ,6 8,5 9, ,2 9,7 10, ,2 10,8 11, ,8 10,5 11, ,2 9,9 10, ,0 9,2 9, ,5 9,2 9, ,5 9,9 9, ,0 10,9 10, ,1 11,0 10, ,8 11,7 11, ,1 10,5 10, ,6 8,5 9, ,2 7,4 7, ,9 8,3 8, ,5 7,9 7, ,0 7,1 7, ,8 6,9 6, ,7 7,0 6, ,6 6,8 6, ,2 6,6 6, ,8 6,4 6,1 Seite 5

6 Tabelle AL 01.2 Arbeitslosenquoten der Frauen und Männer in Westdeutschland ( ), in Prozent bezogen auf zivile Erwerbspersonen Jahre Frauen Männer Insgesamt ,3 8,0 8, ,9 8,9 8, ,6 9,7 9, ,3 9,1 9, ,8 8,4 8, ,7 7,5 7, ,1 7,2 7, ,2 8,0 7, ,7 8,9 8, ,8 9,0 8, ,9 9,8 9, ,4 8,8 9, ,0 6,9 7, ,8 6,1 6, ,7 7,0 6, ,5 6,7 6, ,0 6,0 6, ,9 5,9 5, ,9 6,1 6, ,9 6,0 5, ,6 5,8 5, ,3 5,8 5,6 Seite 6

7 Tabelle AL 01.3 Arbeitslosenquoten der Frauen und Männer in Ostdeutschland ( ), in Prozent bezogen auf zivile Erwerbspersonen Jahre Frauen Männer Insgesamt ,8 10,4 13, ,4 12,9 15, ,6 15,1 17, ,0 15,8 17, ,2 15,6 17, ,4 16,0 17, ,0 16,7 17, ,9 17,5 17, ,5 18,5 18, ,4 18,4 18, ,5 18,9 18, ,5 17,1 17, ,5 14,5 15, ,4 12,9 13, ,4 13,5 13, ,4 12,5 12, ,9 11,6 11, ,2 11,0 10, ,8 10,8 10, ,3 10,1 9, ,7 9,6 9, ,9 9,0 8,5 Seite 7

8 Methodische Anmerkungen Die Auswertungen basieren auf den Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit. Die sozialrechtliche Definition der Arbeitslosigkeit hat sich häufig geändert 3, was sich auf die Daten zur Arbeitslosigkeit auswirkt. Die wichtigsten Änderungen waren: Seit Januar 1998 gilt, dass nicht mehr eine Beschäftigung von weniger als 18 Wochenstunden, sondern nur noch eine Beschäftigung von weniger als 15 Wochenstunden Arbeitslosigkeit nicht ausschließt. Seit Januar 2005 gelten diese Arbeitszeitgrenzen auch für Selbständige und mithelfende Familienangehörige. Bis Ende 2007 konnten 58-jährige und ältere Personen den Anspruch erwerben, Transferleistungen unter erleichterten Voraussetzungen (gem. 105c AFG bzw. nach 428 SGB III sowie nach 65 Abs. 4 SGB II) zu beziehen. Sie mussten nicht mehr jede zumutbare Beschäftigung annehmen und galten wegen fehlender Verfügbarkeit nicht mehr als Arbeitslose. Seit kann ein solcher Anspruch nicht mehr erworben werden. Ab Januar 2004 werden auch Teilnehmer/innen an Trainings- und Eingliederungsmaßnahmen nicht mehr als arbeitslos gezählt. Mit der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wurde zwar der Begriff der Arbeitslosigkeit nicht geändert, gleichwohl hatte diese Reform durch höhere Anforderungen an die Arbeitsbereitschaft und Verfügbarkeit der Leistungsbeziehenden (im Vergleich zur früheren Sozialhilfe) erhebliche Auswirkungen darauf, ob sie als arbeitslos erfasst werden: Bis dahin waren erwerbsfähige Sozialhilfebeziehende häufig nicht als Arbeitslose erfasst, weil sie sich nicht immer bei der Agentur für Arbeit registrieren ließen. Mit der Einführung des SGB II wurden diese Personen systematisch erfasst und bei Vorliegen der Bedingungen als arbeitslos registriert. Dies betrifft auch erwerbsfähige Angehörige von SGB II-Beziehenden. Im Januar 2009 wurde der 53a SGB II eingeführt, wonach ALG II-Beziehende, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, nach Ablauf dieses Zeitraums nicht als arbeitslos gelten. Zum 1. Januar 2009 sind Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 46 SGB III eingeführt worden. Teilnehmende an diesen Maßnahmen gelten nicht als arbeitslos. Bisher waren Personen, die in die Betreuung Dritter übergeben wurden, weiterhin arbeitslos. Zum Berichtsmonat August 2014 fand eine Generalüberholung der Arbeitslosenstatistik ab 2007 statt. 4 Dies war notwendig, nachdem sich über die letzten Jahre Verfahrensverbesserungen bei der Datenerfassung ergeben hatten, die bisher nicht für die Vergangenheit, sondern immer nur ab dem Einsatzzeitpunkt der Verbesserung umgesetzt werden konnten. Die Ergebnisse änderten sich dadurch nur geringfügig. 3 Eine detaillierte Auflistung dieser Änderungen seit 1986 findet sich in: Bundesagentur für Arbeit. Statistik (Mai 2009): Methodenbericht. Umfassende Arbeitsmarktstatistik: Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung, Nürnberg. 4 Vgl. Bundesagentur für Arbeit. Statistik (August 2014): Neuaufbereitung der Arbeitslosenstatistik. Revisionsbericht, Nürnberg. Seite 8

9 Literatur Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2017): Grundlagen: Definitionen Gesamtglossar der Fachstatistiken der BA, Nürnberg. Bundesagentur für Arbeit (2006): Arbeitsmarkt Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Sondernummer, Nürnberg. Bundesagentur für Arbeit. Statistik (Mai 2009): Methodenbericht. Umfassende Arbeitsmarktstatistik: Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung, Nürnberg. Bundesagentur für Arbeit. Statistik (August 2014): Neuaufbereitung der Arbeitslosenstatistik. Revisionsbericht, Nürnberg. Bundesagentur für Arbeit, Statistik (Juli 2017): Arbeitsmarkt Arbeitsmarktanalyse für Deutschland. Sondernummer der Amtlichen Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit (ANBA), Nürnberg. Seite 9

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