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1 Dr. Dröscher Lustnauer Straße Tübingen Stadt Freiberg a. N. Recht und Ordnung Frau Christel Back Marktplatz Freiberg a.n. U m w eltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Lustnauer Straße Tübingen Ruf / Fax / Dr-Droescher.de Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017 Freiberg a.n. : Kurzstellungnahme Klima Sehr geehrte Frau Back, die Stadt befindet sich im Bebauungsplanverfahren Steige. Im Plangebiet soll auf einer bisher unbebauten, aber weitgehend mit Schotter befestigten Fläche (hydraulisch gebundene Trag- und Deckschicht eines Parkplatzes/Lager- und Veranstaltungsplatzes) eine Obdachlosenunterkunft errichtet werden. Im Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan gingen Einwendungen unter anderem zum Thema Klima bezüglich der Funktion des Plangebiets als Frischluftbahn ein. Im Bebauungsplanverfahren sind somit zu untersuchen: Klimatologische Bedeutung des Plangebiets für die umliegende Region Freiberg am Neckar In der vorliegenden klimatologischen Kurzstellungnahme erfolgen dafür folgende Schritte: Darstellung der Aussagen des Klimaatlas der Region Stuttgart und sonstiger klimatologischer Aussagen zum Vorhabensgebiet Qualitative geländeklimatologische Analyse des Plangebiets Kaltluftanalyse Qualitative klimatologische Bewertung der geplanten Bebauung Dokumentation in Form eines kurzen Ergebnisberichts Die Grenze des Bebauungsplangebiets verläuft im Nordern entlang des Gründelbachs (Vgl. Abbildung 1 und Abbildung 2), der von Südwesten nach Nordosten fließt und ca. 1,7 km nordöstlich Blatt 1

2 des Standorts in Freiberg in den Neckar mündet. Das geplante Gebäude soll parallel zum Gündelbach ausgerichtet und durch einen breiten Gewässerrandstreifen von ihm getrennt werden. Abbildung 1: Entwurf zum Bebauungsplan "Steige, 2. Änderung" vom (KMB Stadtplaner) Blatt 2

3 Autobahn A81 Abbildung 2: Übersicht über die derzeitige Flächennutzung im Plangebiet; in gelb: Plangebiet. (Quelle: google.maps) Blatt 3

4 1 Darstellungen aus dem Klimaatlas der Region Stuttgart, klimatologische Analyse und Interpretationen für das Plangebiet Der Verband Region Stuttgart hat 2008 einen Klimaatlas veröffentlicht, in dem eine raumbezogene Bestandsaufnahme des heutigen Klimas dargestellt wird. Das Plangebiet ist demnach als Gartenstadt-Klimatop (siehe Abbildung 3) ausgewiesen, das geringen Einfluss auf den Tagesgang von Temperatur und Feuchte sowie geringen Einfluss auf die Windsysteme hat. Ein Gartenstadt-Klimatop umfasst im Allgemeinen bebaute Flächen mit offener, max. dreigeschossiger Bebauung und hohen Grünflächenanteilen, wobei eine deutliche nächtliche Abkühlung stattfindet und bodennahe Winde nur unwesentlich gebremst werden. Abbildung 4 zeigt einen Auszug aus der Klimahinweiskarte des Kimaatlasses des Verbands Region Stuttgart. Demnach liegt der Standort im Wesentlichen auf einer Siedlungsfläche mit bedeutender klimarelevanter Funktion und erheblicher klimatisch-lufthygienischer Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierung. Das Plangebiet ist bereits derzeit zum Großteil mit Schotter befestigt. Der Gewässerrandstreifen entlang des Gründelbachs mit einer Größe von ca. 50 m² bleibt auch in der Planung weiterhin bestehen. Die derzeit befestigte Plangebietsfläche besitzt eine Größe von ca m². Im nordöstlichen Bereich dieser Fläche wird ein Teil dieser Befestigung wieder entfern und bepflanzt (ca. 140 m²). Die geplante Bebauung ist zweigeschossig und überragt die umgebende Vegetation nicht, was den Charakter des bisher als Gartenstadt-Klimatop ausgewiesenen Bereichs in Hinblick auf die zuvor genannten Klimaeigenschaften nicht wesentlich verändern wird. Aufgrund der bislang ohnehin befestigten Fläche ist der Standort bereits heute kein maßgebliches Kaltluftproduktionsgebiet und kein maßgebliches Kaltluftsammelgebiet (vgl. Abbildung 3). Das Plangebiet ist unmittelbar von Freiland- und weiteren Gartenstadtflächen (siehe Abbildung 3) umgeben. Freilandflächen, insbesondere ausgedehnte Wiesen- und Ackerflächen sowie Freiflächen mit sehr lockerem Gehölzbestand, weisen eine intensive nächtliche Frischund Kaltluftproduktion und sehr geringe Windströmungsveränderungen auf. Die in Abbildung 3 gekennzeichnete Luftleitbahn (grauer Pfeil) entlang der nördlich an das Plangebiet angrenzenden Autobahn A81, die in Richtung der Stadt führt, ist ohnehin durch Verkehrsemissionen belastet. Blatt 4

5 Plangebiet Abbildung 3: Klimaanalysekarte; Auszug aus dem Klimaatlas des Verbands Region Stuttgart Stand; in schwarz = Umgriff des Plangebiets Blatt 5

6 Plangebiet Abbildung 4: Klimahinweiskarte; Auszug aus dem Klimaatlas der Stadt Stuttgart; in schwarz = Umgriff des Plangebiets Abbildung 5 zeigt die Mächtigkeit der Kaltluftschicht aus den Klimaatlas 4 Stunden nach Beginn der Kaltluftbildung bei Windstille sowie die Volumenstromdichte. In den ersten Nachtstunden wird Kaltluft mit dem lokalen Windsystem entlang des Gründelbachs in nordöstliche Richtung zur Mündung des Gründelbachs in den Neckar hin verfrachtet. Danach entwickelt sich neckartalabwärts gerichtet von der Schwäbischen Alb über Plochingen bis nach Heilbronn ein teilweise bis zu 100 m mächtiger Kaltluftstrom mit einer Kaltluft-Volumendichte von bis zu 120 m³/(m*s). Die in Abbildung 5 dargestellten im Kreis verlaufenden Kaltluftrichtungen im Südwesten von entsprechen nicht diesen Gegebenheiten des Kaltluftgeschehens in klaren Nächten und gehen vermutlich auf Rechenartefakte zurück. Blatt 6

7 ?? Plangebiet Abbildung 5: Kaltluftströme; Auszug aus dem Klimaatlas des Verbands Region Stuttgart (Stand 2008); in rot= Plangebiet Dies wir durch die synthetischen Windstatistiken der LUBW (Abbildung 6) bestätigt, die in einer Auflösung von 500 m x 500 m für das Land Baden-Württemberg vorliegen. Am Standort des Plangebiets beträgt das Jahresmittel der Windgeschwindigkeit 2,3 m/s mit überwiegenden West-/Südwestwinden und leicht untergeordneten Südostwinden (siehe Abbildung 13). Die Windgeschwindigkeit liegt in einem mittleren Geschwindigkeitsbereich. Blatt 7

8 Abbildung 6: Synthetische Windrosen (Quelle: LUBW); in schwarz = Umgriff des Plangebiets Blatt 8

9 Vor diesem Hintergrund ist das Vorhaben wie folgt zu bewerten: 1. Auswirkungen auf die lokale Frischluftleitbahn Die Grenze des Bebauungsplangebiets verläuft entlang des Gründelbachs (Vgl. Abbildung 1). Das geplante zweigeschossige Gebäude, das die umgebende Vegetation nicht überragt, soll parallel zum Gündelbach ausgerichtet und durch einen breiten Gewässerrandstreifen von ihm getrennt werden. Aufgrund der vornehmlich aus westlichen Richtungen entlang des Gründelbachs anströmenden lokalen Winde und nächtlichen Kaltluftströme sowie der Ausrichtung des geplanten Gebäudes parallel zu dieser bodennahen Luftleitbahn ist durch das geplante Gebäude nicht von einer Beeinträchtigung der Frischluftzufuhr für die Stadt Freiberg auszugehen. Ohnehin ist die Luft dieser Leitbahn mit verkehrsbedingten Luftschadstoffen belastet. 2. Auswirkungen auf die regionale Frischluftleitbahn Bei den Anströmungen mächtiger Kaltluftmassen aus südöstlicher Richtung handelt es sich um großräumige, überregionale Winde, die als Frischluftlieferanten durch das geplante zweigeschossige Gebäude, das die umgebende Vegetation nicht überragt, nicht gestört werden können. Insgesamt ist mit keiner erheblich nachteiligen Auswirkung des Vorhabens auf das Lokal- sowie Regionalklima zu rechnen. Mit freundlichen Grüßen Ingenieurbüro Dr. Dröscher Dr.-Ing Frank Dröscher Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immissionsschutz - Ermittlung und Bewertung von Luftschadstoffen, Gerüchen und Geräuschen Karina Traub, M.Sc. Geoökologie Blatt 9

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