Konsequenzen undichter Kanäle für die Verantwortlichen
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- Stephan Schumacher
- vor 5 Jahren
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1 Konsequenzen undichter Kanäle für die Verantwortlichen Göttingen, den
2 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Ingenieure, Berater und weitere Experten in unserer BBH Consulting AG. Wir betreuen über Mandanten und sind die führende Kanzlei für die Energie- und Infrastrukturwirtschaft. BBH ist bekannt als die Stadtwerke-Kanzlei. Wir sind aber auch viel mehr. In Deutschland und auch in Europa. Die dezentralen Versorger, die Industrie, Verkehrsunternehmen, Investoren sowie die Politik, z.b. die Europäische Kommission, die Bundesregierung, die Bundesländer und die öffentlichen Körperschaften, schätzen BBH. 4 rund 250 Berufsträger, rund 550 Mitarbeiter 4 Büros in Berlin, München, Köln, Hamburg, Stuttgart, Erfurt und Brüssel 2
3 Sascha Köhler Rechtsanwältin Frau Köhler befasst sich vorwiegend mit Fragen aus dem Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. 8 Geboren 1987 in Halle (Saale) Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staats- und Verfassungslehre der Universität Leipzig (Prof. Dr. Enders) Rechtsreferendariat in Leipzig und Glasgow Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer mittelständischen Kanzlei in Leipzig 8 Seit 2015 Rechtsanwältin bei BBH Berlin Berlin Magazinstr Tel +49 (0) sascha.koehler@bbh-online.de 3
4 Agenda 1. Verantwortlichkeit für Kanäle 2. Dichtheitsprüfung 3. Haftung bei undichten Kanälen 4. Strafrechtliche Konsequenzen 4
5 Inhalte Verantwortlichkeit für Kanäle 5
6 Eigentum an Abwasseranlagen Anlagen im öffentlichen Straßenraum Anlagen auf privaten Grundstücken 6
7 Eigentum an Abwasseranlagen Letzte Abzweigstelle der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung Grundstücksgrenze Grundstücksanschluss Öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung Grundstücksentwässerungsanlage 7
8 Eigentum an Abwasseranlagen Letzte Abzweigstelle der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung Übergabeschacht Grundstücksanschluss Öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung Grundstücksentwässerungsanlage 8
9 Regelungen in Abwassersatzungen Abgrenzung Grundstücksanschluss und Grundstücksentwässerungsanlage Kostentragung für Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen durch Gebührenschuldner Gebühren und Beiträge Anschluss- und Benutzungszwang Einleitungswerte 9
10 Entsorgungsbedingungen Allgemeine Entsorgungsbedingungen = AGB Keine Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Entsorgung von Abwasser Inhalt und Reichweite grundsätzlich frei bestimmbar Keine spezifischen gesetzlichen Vorgaben, oft Anlehnung an AVBWasserV oder übliche Satzungsinhalte 10
11 Inhalte Dichtheitsprüfung 11
12 Gesetzliche Vorgaben Gesetzliche Vorgaben Bundesrecht Landesrecht Satzung/ Entsorgungsbedingungen 12
13 Bundesrecht: WHG Abwasseranlagen Öffentliche und Private Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung 13
14 Bundesrecht: WHG 60 WHG Schädlichkeit Abwasser so gering wie möglich Errichtung, Betrieb, Unterhaltung Einhaltung Anforderungen Abwasserbeseitigung 14
15 Bundesrecht: WHG 61 WHG Keine zeitlichen Vorgaben Selbstüberwachungspflicht für Einleiter Umfasst Dichtheit Überwachung Zustand, Funktionsfähigkeit, Unterhaltung, Betrieb 15
16 Landesrecht Landesrecht kann Regelungen treffen Kaum umgesetzt (z.b. in 51 Abs. 2 Wassergesetz Baden- Württemberg) 16
17 Satzung/Entsorgungsbedingungen Satzung/Entsorgungsbedingungen Regelung Pflicht zur Dichtheitsprüfung 17
18 Inhalte Haftung bei undichten Kanälen 18
19 Allgemeines Deliktsrecht Verkehrssicherungspflichtig: Inhaber der Sachherrschaft Verschulden: Vorsatz oder Fahrlässigkeit Keine Begrenzung der Haftung 19
20 Allgemeines Deliktsrecht Übertragung Verkehrssicherungspflicht auf Dritte? Voraussetzung Durch Vertrag möglich Grenzen Sicherung der Gefahrenquelle Fehler bei der Übertragung und der Überwachung der Erfüllung 20
21 Haftpflichtgesetz Haftung des Anlageninhabers Wirkung von Flüssigkeiten oder Anlage zur Abgabe dieser Tötung eines Menschen, Verletzung von Körper oder Gesundheit, Beschädigung Sache 21
22 Haftpflichtgesetz Anlageninhaber Tatsächliche Verfügungsgewalt Eigenverantwortliche und wirtschaftliche Herrschaft Anweisungsbefugnis 22
23 Haftpflichtgesetz Haftung verschuldensunabhängig Haftungshöhe begrenzt 23
24 Inhalte Strafrechtliche Konsequenzen 24
25 Umweltstrafrecht StGB Vorsatz und Fahrlässigkeit Gewässerverunreinigung Bodenverunreinigung 25
26 Umweltstrafrecht Austretendes Abwasser verunreinigt Boden oder Gewässer Gewässerbegriff umfasst auch Grundwasser Bodenverunreinigung = Stoffe entgegen verwaltungsrechtlicher Vorschriften in Boden einbringen, freisetzen oder eindringen lassen Täter: bei Gewässerverunreinigung derjenige, der Sachherrschaft über den gefährlichen Bereich innehat; bei Bodenverunreinigung Adressat der verwaltungsrechtlichen Pflicht 26
27 Fazit Regelungen in Satzung/Entso rgungsbedingungen? Spielraum bei der Ausgestaltung der Entsorgungsverhältnisse Haftungstatbestand erfüllt? Straftatbestand erfüllt? 27
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Sascha Köhler, BBH Berlin Tel +49 (0)
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