Checkliste für werdende Eltern an der htw saar: Von der Schwangerschaft bis zum Wiedereinstieg. Sie erwarten ein Baby? Herzlichen Glückwunsch!
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- Swen Möller
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1 Sie erwarten ein Baby? Herzlichen Glückwunsch! Checkliste für werdende Eltern an der htw saar: Von der Schwangerschaft bis zum Wiedereinstieg Während in den nächsten Wochen Ihr Bauch und Ihre Vorfreude wachsen, gilt es einiges zu bedenken und vorzubereiten. Prinzipiell empfiehlt es sich, über alle Schritte, die die Arbeit betreffen, zunächst mit der oder dem direkten Vorgesetzten zu sprechen, d.h. sie oder ihn zu informieren über die Schwangerschaft und den Beginn der Mutterschutzfrist, die Inanspruchnahme der Elternzeit, ihre Lage (ab wann), Dauer (wie lange) und Form (ohne Beschäftigung oder mit Teilzeitbeschäftigung) usw. Auch der Wiedereinstieg sollte gemeinsam geplant werden. Und noch ein Tipp vorweg: Ist das Baby erst einmal da, möchte man zunächst seine ganze Aufmerksamkeit auf das Neugeborene und die Familie richten. Da ist es angenehm, wenn möglichst viel von dem, was nach noch an Formularen einzureichen ist, schon vorbereitet ist. So kann man etwa die Anträge für Eltern- und Kindergeld vorab schon weitgehend ausfüllen und sich von der Krankenkasse schon vor der Entbindung ein Antragsformular auf Familienversicherung zuschicken lassen. Dann müssen später nur noch die Daten des Kindes ergänzt und die Geburtsurkunde beigelegt werden. Deshalb finden Sie auf den folgenden Seiten eine Checkliste über alles, was getan werden muss. Die rechtlichen Grundlagen, auf die sich die Checkliste stützt, sind u.a. das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), das Teilzeitund Befristungsgesetz (TzBfG) und das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Grundsätzliche Informationen zu den Themen Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, Elternzeit und Elterngeld enthält das vorliegende Dokument nur wenige. Hier sei verwiesen auf die Internetseiten und Publikationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: oder die einschlägigen Publikationen der Arbeitskammer des Saarlandes https://www.arbeitskammer.de. Hier erhalten im Übrigen alle saarländischen Arbeitnehmer(innen) kostenlose Beratung auch in (arbeits)rechtlichen Fragen. Informationen über Elterngeld und Elternzeit finden Sie unter: Achtung: Befristete Arbeitsverträge verlängern sich nicht automatisch um die Mutterschutz- bzw. Elternzeit. Bitte sprechen sie in diesem Fall mit der. Im Zweifelsfall kann auch hier die Arbeitskammer des Saarlandes weiterhelfen (https://www.arbeitskammer.de ). Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. 1
2 VOR : Wer? / Was? (Bis) Wann? Wo? / (Bei) Wem? Hinweise OK? 1. Mutter: Schwangerschaft Die Schwangerschaft soll der/dem Der bzw. dem Vorgesetzten sowie der Personal- Die benötigt eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin. Sie schickt der werdenden Mutter dann ein sog. Mutterschutzschreiben, das das Datum des Beginns der Mutterschutzfrist angibt sowie In- der/dem Arbeitgeabteilunformationen zum Mutterschaftsgeld und zur Elternzeit enthält. (Der formlose Antrag auf Arbeitgeber/in ber/in mitgeteilt werden. Die Kosten für die Elternzeit wird erst nach gestellt, siehe unter 11.). mitteilen Es empfiehlt ärztliche Bescheinigung trägt auf Wochen nach, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Ent- Damit stehen die Mutterschutzfristen vorläufig fest: 6 Wochen vor und 8 (ärztliche Bescheinigung sich, aus eigenem Antrag die htw bindung. Für die Zeit der Mutterschutzfrist nach besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlän- ausstellen lassen) Interesse, saar. dies so früh gert sich die 8- bzw. 12-wöchige Frist um den Zeitraum der Schutzfrist vor, wie möglich zu tun. der nicht in Anspruch genommen werden konnte. Für die Schwangere gilt ein Kündigungsverbot bis 4 Monate nach der Entbindung bzw. auch während der Elternzeit. Für die Schwangere und Stillende gelten besondere Schutzbestimmungen und Pausenregelungen. Gesetzliche Grundlage: MuSchG (http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/index.html) 2. Mutter / Vater: Ggf. Kind auf Warteliste für Krippenplatz setzen lassen Möglichst zu Beginn der Schwangerschaft Bei den entsprechenden Einrichtungen Neben der Hohenzollern-KiTa der htw saar und der AWO gibt es in Saarbrücken und Umgebung eine Reihe weiterer Krippen. Da die Plätze knapp sind, empfiehlt es sich, sich bei mehreren Einrichtungen auf die Warteliste setzen zu lassen. Links zu Kindertageseinrichtungen finden sich hier: 2
3 Wer? / Was? (Bis) Wann? Wo? / (Bei) Wem? 3. Vater: Spätestens 7 Wochen vor ggf. Elternzeit dem errechneten einplanen Geburts- termin, falls die Elternzeit des Vaters direkt nach der Geburt beginnen soll Hinweise Auch als Vater sollte man frühzeitig mit seinem Vorgesetzten klären, wann man die Elternzeit genommen werden soll. Der formlose Antrag wird nach bei der gestellt. Gesetzliche Grundlage: BEEG (http://www.gesetze-iminternet.de/bundesrecht/beeg/gesamt.pdf ) OK? 4. Mutter: Mutterschaftsgeld beantragen (neue ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin ausstellen lassen) In der Woche vor Beginn des Mutterschutzes. (spätestens 6 Wochen und nicht früher als 7 Wochen vor dem Termin) Gesetzlich Versicherte: bei der Krankenkasse Privat Versicherte: beim Bundesversicherungsamt in Berlin; Zum Beantragen des Mutterschaftsgeldes, bekommt die Schwangere von ihrer/ihrem Gynäkologin/Gynäkologen eine entsprechende Bescheinigung, die sie ausgefüllt bei der Krankenkasse einreichen muss. Die Bescheinigung muss spätestens 6 Wochen, darf aber nicht früher als 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ausgestellt worden sein. Eine Kopie dieser Bescheinigung bekommt die. Von der (Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBS), erhalten Sie den Unterschiedsbetrag zwischen dem Mutterschaftsgeld und Ihrem Nettoverdienst, den sog. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Gesetzlich Versicherte erhalten von ihrer Krankenversicherung für die Dauer der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld in Höhe von höchstens 13 Euro pro Kalendertag; privat Versicherte Arbeitnehmerinnen können vom Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld erhalten. Online-Antrag unter: 5. Mutter & Vater (wenn nicht verheiratet): Vaterschaftsanerkennung & Sorgeerklärung Vor oder nach (besser vorher) Beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, muss die Vaterschaft beim Standesamt bzw. Jugendamt anerkannt werden und die Mutter zustimmen. Dies kann auch schon vor der Geburt erfolgen. Bei nicht-verheirateten Eltern hat das alleinige Sorgerecht die Mutter. Sie können aber durch eine Sorgeerklärung bestimmen, dass das Sorgerecht für Ihr Kind gemeinsam ausgeübt wird. Diese Erklärung kann nur beim Jugendamt auch bereits vor des Kindes abgegeben werden. Adressen der saarländischen Jugendämter: 3
4 NACH Wer? / Was? (Bis) Wann? Wo? / (Bei) Wem? Hinweise OK? 6. Mutter / Vater: Innerhalb Beim Standesamt I.d.R. werden die Geburtsdaten des Kindes in der Klinik aufgenommen und ans Standesamt einer Woche am Geburtsort des übermittelt, so dass nur noch die Geburtsurkunden vom Standesamt abgeholt werden müssen. Dazu sind bestimmte (je nach Familienstand unterschiedliche) Unterlagen vorzulegen; nach der Kindes Geburt am besten vorab beim Standesamt nachfragen, welche. Geburtsanzeige beim Standesamt / Geburtsurkunden abholen Bei jedem der nachfolgend beschriebenen, mit verbundenen Anträge muss eine Geburtsurkunde (oder eine Kopie) beigelegt werden. 7. Mutter & Vater (wenn nicht verheiratet): Vaterschaft & Sorgeerklärung nach Geburt (sofern nicht schon vorher geschehen) Beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar Vaterschaft anerkennen lassen, ggf. gemeinsame Sorgeerklärung abgeben (siehe 5.) 8. Mutter: Mutterschaftsgeld für die Zeit nach beantragen Möglichst bald nach Bei der Krankenkasse Ggf. zusammen mit der Beantragung der Familienversicherung des Kindes (siehe 9.). Geburtsbescheinigung für das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse einreichen 9. Mutter / Vater: Antrag auf Familienversicherung Möglichst bald nach Bei der Krankenkasse Das Kind ist beim mehr verdienenden Elternteil mitzuversichern. Wenn das Kind beim Vater mitversichert werden soll, Kopie surkunde beilegen 10. Mutter: Geburt dem Arbeitgeber anzeigen Möglichst bald nach So bald wie möglich nach die Geburtsurkunde vorlegen. Dies dient unter anderem dazu, dass die Mutterschutzfrist nach der Entbindung festgesetzt werden kann. Am besten gleich mit der Abgabe des Antrags auf Elternzeit verbinden (siehe 11.). 4
5 Wer? / Was? (Bis) Wann? Wo? / (Bei) Wem? 11. Mutter / Vater: ggf. Elternzeit beantragen 12. Mutter / Vater: Elterngeld beantragen 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit, d.h. spätestens 7 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist, wenn Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz beginnen soll Nach (Elterngeld wird max. 3 Monate rückwirkend gezahlt) Elterngeldstelle des Saarlandes Hinweise Als Mutter wird man nach Meldung der Schwangerschaft zusammen mit dem Mutterschutzschreiben von der an die Vorbereitung der Elternzeit erinnert (siehe 1.). Als Vater muss von sich Kontakt mit der aufnehmen. Soll die Elternzeit direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist beginnen, muss der Antrag in der ersten Lebenswoche des Kindes gestellt werden. Daher am besten vorher vorbereiten! Die Beschäftigten müssen sich bei der Beantragung verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von 2 Jahren Elternzeit genommen wird. Dies kann einmalig ohne Begründung geändert werden. Im Antrag kann auch ein Teilzeitwunsch geltend gemacht werden. Gesetzliche Grundlage: BEEG (http://www.gesetze-iminternet.de/bundesrecht/beeg/gesamt.pdf ) Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Sie können die Dokumente als PDF am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken. Beide Elternteile unterschreiben ihn und schicken ihn dann mit den notwendigen Anlagen (.a. Geburtsbescheinigung für das Elterngeld) bei der Krankenkasse einreichen zur Elterngeldstelle oder geben ihn direkt dort ab. Im Antrag müssen Sie festlegen, welcher Elternteil wann das Elterngeld beziehen möchte. Danach sind Änderungen nur noch für die Zukunft möglich. Sollten sich während der Bezugsmonate Änderungen ergeben (z.b. weil Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit erhöht oder reduziert haben), müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen. Diese entscheidet nach Ablauf der zwölf beziehungsweise 14 Monate, ob Ihnen noch Elterngeld zusteht oder ob Sie Elterngeld zurückzahlen müssen. Weitere Infos und Antragformular: OK? 13. Mutter / Vater: Kindergeld beantragen Nach Angestellt der htw saar sind im öffentlichen Dienst beschäftigt; das Kindergeld wird ihnen durch den Arbeitgeber gezahlt. Das Antragsformular bekommen Sie von der oder online unter: https://www.formularebfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=bce8d9fe7b89fc2cbc5d Der Antrag wird bei der zusammen mit sbescheinigung für das Kindergeld eingereicht. (Soll ein Elternteil, das nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, das Kindergeld beziehen, so ist die Familienkasse der örtlichen Arbeitsagentur zuständig) 5
6 Wer? / Was? (Bis) Wann? Wo? / (Bei) Wem? 14. Mutter / Vater Nach Finanzamt Lohnsteuerkartenänderung (Kinderfreibetrag, ggf. Steuerklassenwechsel) Hinweise Die meisten Paare entscheiden sich dafür, dass der besser verdienende Elternteil das Kind auf seine Lohnsteuerkarte nimmt. Da das Elterngeld steuerfrei ist, rentiert sich für die Dauer des Bezugs bei verheirateten Paaren ggf. auch ein Lohnsteuerklassenwechsel. Aber Achtung: Man erhält während der Elternzeit auch die November-Sonderzahlung, deren Höhe ebenfalls von der Steuerklasse abhängig ist. Vor dem Wiedereinstieg in die Beschäftigung ggf. erneuten Wechsel nicht vergessen! OK? 15. Mutter Sie möchten nach der Mutterschutzfrist wieder arbeiten? Keine Fristen / Vorgesetzter Wenn Sie nach der Mutterschutzfrist wieder arbeiten möchten, teilen Sie dies Ihrer Arbeitsstelle mit. Organisieren Sie eine Kinderbetreuung und eine Notfallbetreuung, falls die reguläre Betreuung ausfällt. Denken Sie an die Stillpausen; diese dürfen nicht auf Ruhepausen angerechnet werden und müssen nicht vor- oder nachgearbeitet werden. 16. Mutter / Vater Wiedereinstieg / Sonderurlaub / Teilzeit nach der Elternzeit Spätestens 3 Monate vor Ende der Elternzeit / Vorgesetzter a) Wiedereinstieg Bereiten Sie sich darauf vor, indem Sie mit Ihrer Beschäftigungsstelle regelmäßig Kontakt halten und verlässliche Kinderbetreuung organisieren. b) Sonderurlaub (befristet): Frühzeitig bei Ihrer Beschäftigungsstelle beantragen c) Teilzeit (befristet oder unbefristet): Frühzeitig bei Ihrer Beschäftigungsstelle beantragen, spätestens 3 Monate vor Ende der Elternzeit muss der Antrag bei der gestellt werden. Rechte und Pflichten nach dem TV-L vorab abklären, z.b. Auswirkungen eines unbezahlten Sonderurlaubs auf die Stufenlaufzeit oder auf die Zusatzversorgung (RVK). 17. Mutter / Vater Wiederaufnahme des Dienstes anzeigen Möglichst am ersten Arbeitstag Möglichst gleich am ersten Arbeitstag nach dem Ende des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit 6
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