Die neue Ausbildung: Auszubildende und Studierende in der Praxis anleiten
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1 Harlaching Die neue Ausbildung: Auszubildende und Studierende in der Praxis anleiten Kaiser Anna, München Zentrale Praxisanleiterin, München Klinik Harlaching
2 2 Agenda 1. Allgemeine Aspekte 2. Praxisausbildungsplan 3. Praxisanleitung 4. PraxisanleiterInnen 5. Ausbildungsziele 6. Kompetenzen 7. Praktische Abschlussprüfung
3 3 1. Allgemeine Aspekte PflBRefG 8 (1) Der Träger der praktischen Ausbildung trägt die Verantwortung für die Durchführung der praktischen Ausbildung einschließlich ihrer Organisation Die Anforderungen an die praktische Ausbildung sind im Gesetz klarer formuliert PflBRefG 18 (1) Abs. 1 Die Ausbildungsorte in der Praxis erhalten erstmals einen verbindlichen Ausbildungsplan Praxis è Hoher Stellenwert der Ausbildungsorte und der Praxisanleitung Die Kooperation zwischen Hochschulen und Praxiseinsatzorten muss in separaten Verträgen geregelt werden Die Rolle der PraxisanleiterInnen wird stark aufgewertet
4 4 2. Praxisausbildungsplan Bundesinstitut Entwicklung des Lehrplans Praxis für Berufsbildung Landesrahmenlehrpläne der Bundesländer Schulinterne Lehrpläne
5 5 3. Praxisanleitung Verantwortlich für Praxisanleitung Einrichtung der praktischen Ausbildung 10 % Hochschulisch qualifiziertes Personal Pflicht- und Vertiefungseinsätze
6 6 4. PraxisanleiterInnen KrPflAPrV 2 (2) AltPflAPrV 2 (2) PflAPrV 4 (3) abgeschlossene Berufsausbildung Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege abgeschlossene Berufsausbildung Altenpflege oder Gesundheits- und Krankenpflege abgeschlossene Berufsausbildung Gesundheitsund Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege 2 Jahre Berufserfahrung 2 Jahre Berufserfahrung 1 Jahr Berufserfahrung Fachweiterbildung 200 Std. berufspädagogische Fortbildung oder Weiterbildung Fachweiterbildung 300 Std. 24 h jährlich Pflichtfortbildung (berufspädagogisch)
7 7 Ausbildungsziele PflBRefG 5 PflBRefG 37 - selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege - Menschen aller Altersstufen - unmittelbaren Tätigkeit an zu pflegenden Menschen aller Altersstufen - - Kompetenzen - selbstständige umfassende und prozessorientierte Pflege - Lebenslanges Lernen - fachlichen und personalen Kompetenzen auf wissenschaftlicher Grundlage und Methodik - Interdisziplinarität - Vermittlung zusätzlicher Kompetenzen durch Hochschule möglich - Selbstständigkeit und Selbstbestimmung - Beratung & Begleitung - professionelles, ethisch fundiertes Pflegeverständnis und berufliches Selbstverständnis
8 8 6. Kompetenzen Kompetenzen für die staatliche Prüfung nach 9 zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann Anlage 2 (zu 9 Absatz 1 Satz 2) 1. Die Pflege von Menschen aller Altersstufen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren. 2. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik bei Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen Problemlagen planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren unter dem besonderen Fokus von Gesundheitsförderung und Prävention. 3. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik von Menschen aller Altersstufen in hoch belasteten und kritischen Lebenssituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren. 4. In lebensbedrohlichen sowie in Krisen- oder Katastrophensituationen zielgerichtet handeln. 5. Menschen aller Altersstufen bei der Lebensgestaltung unterstützen, begleiten und beraten. 6. Entwicklung und Autonomie in der Lebensspanne fördern. Kompetenzen für die Prüfung der hochschulischen Pflegeausbildung nach 32 Anlage 5 (zu 35 Absatz 2, 36 Absatz 1, 37 Absatz 1) I. Wissenschaftsbasierte Planung, Organisation, Gestaltung, Durchführung, Steuerung und Evaluation auch von hochkomplexen Pflegeprozessen bei Menschen aller Altersstufen. II. Personen- und situationsorientierte Kommunikation und Beratung von zu pflegenden Menschen aller Altersstufen und ihren Bezugspersonen. III. Verantwortliche Gestaltung des intra- und interprofessionellen Handelns in unterschiedlichen systemischen Kontexten und Weiterentwicklung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung von Menschen aller Altersstufen. IV. Reflexion und Begründung des eigenen Handelns vor dem Hintergrund von Gesetzen, Verordnungen, ethischen Leitlinien und Mitwirkung an der Entwicklung und Implementierung von Qualitätsmanagementkonzepten, Leitlinien und Expertenstandards. V. Reflexion und Begründung des eigenen Handelns auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen sowie Beteiligung an der Berufsentwicklung.
9 9 7. Praktische Abschlussprüfung PflAPrV 9 (2) Pflege von Menschen in komplexen Pflegesituationen 9 (4) Durchführung praktische Prüfung à Einrichtung in welcher der Vertiefungseinsatz stattgefunden hat 13 (2) Vornoten werden bei der Bildung der Noten jeweils mit einem Anteil von 25 Prozent berücksichtigt. 13 (3) Die Vornote für den praktischen Teil der Prüfung wird aus dem arithmetischen Mittel der jeweils in den Jahreszeugnissen ausgewiesenen Note der praktischen Ausbildung gemäß 6 Absatz 1 è Praktische Abschlussprüfung dort, wo Vertiefung stattgefunden hat è Ausgleich durch Vornoten wird ermöglicht Satz 2 gebildet.
10 10 7. Praktische Abschlussprüfung PflAPrV 16 (4) Die Prüfung findet in realen und komplexen Pflegesituationen statt. Sie erstreckt sich auf die Pflege von mindestens zwei Menschen, von denen einer einen erhöhten Pflegebedarf aufweist. 16 (5) Ausgestaltung der praktischen Prüfung o Vorbereitungsteil: vorab zu erstellende Ausarbeitung des Pflegeplans o Durchführungsteil: Fallvorstellung (20 Min.), Durchführung der geplanten und situativ erforderlichen Pflegemaßnahmen und Reflexionsgespräch (20 Min.) (gesamt max. 240 Min.) è Fraglich wie die wissenschaftsbasierte Kompetenz abgeprüft werden wird Hochschulische Ausbildung 37 (3) Dabei stellt sie auch die Kompetenz unter Beweis, ihr Pflegehandeln wissenschaftsbasiert oder -orientiert zu begründen und zu reflektieren.
11 11 Wie können diese Kompetenzen in der Praxis vermittelt werden, damit die unterschiedlichen Ausbildungsziele erreicht werden?
12 12 Zentrale Praxisanleitung München Klinik Harlaching 10% Tutoring Spezielle Betreuung von Studierenden Verknüpfung von Inhalten Simulationstraining Planungssicherheit Skills-Lab Fallarbeit Schulstation
13 Harlaching Vielen Dank muenchen-klinik.de
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