Studienplan für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg

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1 Studienplan für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg - Empfehlungen für den sachgerechten Aufbau des Diplomstudiums im Fach BWL - I. Vorbemerkungen Der Studienplan enthält Empfehlungen zur Struktur und Abfolge der Lehrveranstaltungen und Prüfungen mit dem Ziel, den Studierenden die Gestaltung ihres individuellen Studienplans zu erleichtern. Durch den systematischen Abbau von Lehrpersonal (Abschaffung der Dozentenstellen) und durch Einführung neuer Studiengänge (Bachelor- und Masterstudiengänge) wird es sukzessive zu einem Abbau von Lehrveranstaltungen im Diplomstudiengang kommen. Die Studierenden sind deshalb gehalten, sich eng an die Empfehlungen in diesem Studienplan zu orientieren, damit sie ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit abschließen können. II. Grundstudium Die obligatorischen Lehrveranstaltungen des Grundstudiums sind wie folgt zu charakterisieren: a) Betriebswirtschaftslehre I Grundlagen der Stoffgebiete Finanzierung, Investition sowie Planung und Entscheidung. b) Betriebswirtschaftslehre II Grundlagen der Stoffgebiete Absatz, Organisation und Führung sowie Produktion und Umwelt. c) Betriebswirtschaftslehre III Grundlagen der Stoffgebiete Bilanzen sowie Kosten- und Leistungsrechnung. d) Volkswirtschaftslehre I Einführung in die Volkswirtschaftstheorie und -politik. e) Volkswirtschaftslehre II Mikroökonomische Theorie. 1 f) Volkswirtschaftslehre III Makroökonomische Theorie. g) Buchhaltung Technik des betrieblichen Rechnungswesens einschließlich des Jahresabschlusses und der Verrechnung von betrieblichen Innenleistungen. h) Bürgerliches Recht und Handelsrecht Grundlagen des Bürgerlichen Rechts (Rechtsgeschäftslehre, Schuldverhältnisse, Sachen-, Familien- und Erbrecht sowie Zivilprozessrecht) und Einführung in das Handelsrecht. i) Wirtschafts- und Unternehmensrecht Grundlagen der Stoffgebiete Arbeits- und Gesellschaftsrecht einschließlich einer Einführung in die ökonomische Theorie der Gesellschaftsformen. j) Wirtschaftsverwaltungsrecht Grundlagen des Wirtschaftsverwaltungsund Wirtschaftsverfassungsrechts; Aufgaben und Mittel der Wirtschaftsverwaltung. k) Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler I Einführung in die Analysis und die lineare Algebra. l) Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler II Fortführung der linearen Algebra und der Analysis. m) Methodenlehre der Statistik I Einführung in die deskriptive Statistik und Grundlagen der Wahrscheinlichkeitsrechnung. n) Methodenlehre der Statistik II Weiterführung der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Einführung in die schließende

2 Statistik: Punktschätzungen, Intervalschätzungen, Testen von Hypothesen. o) Wirtschaftsstatistik Ökonomische Indizes. Messung von Konzentration und Disparität. Einführung in die deskriptive Zeitreihenanalyse. p) Einführung in die Datenverarbeitung Technische Grundlagen der elektronischen Datenverarbeitung. q) Rechnerpraktikum Abbildung und Lösung betriebswirtschaftlicher Anwendungsprobleme mittels Standard-Softwareprodukten. Bei viersemesstrigen Verlauf des Grundstudiums wird ein an Tabelle 1 angelehnter Studienaufbau vorgeschlagen. Tabelle 1: Vorschlag für ein viersemestriges Grundstudium 1. Semester. Semester 3. Semester 4. Semester Veranstaltung SWS Veranstaltung SWS Veranstaltung SWS Veranstaltung SWS BWL I 4 BWL II 4 BWL III 4 VWL I 3 VWL II 4 VWL III 4 Buchhaltung Mathematik I 4 Mathematik II 4 Einführ. DV Rechnerprakt. 3 BGB/HGB 4 Wi.-/Untern.r. 4 Wi.verw.recht Statistik I 4 Wi.statistik Statistik II 4 Summe 15 Summe 16 Summe 15 Summe 1 Die meisten Grundstudiumsveranstaltungen sind in sich geschlossen. Die Nummerierung durch römische Ziffern orientiert sich an einem sinnvollen Studienaufbau. Diese Vorlesungsabfolge ist jedoch nicht immer zwingend. Einige Lehrveranstaltungen können auch in anderer als der vorgegebenen Reihenfolge belegt werden. In folgenden Einzelfällen sollte jedoch nur mit gutem Grund davon abgewichen werden: a) Mathematik I sollte vor Mathematik II und vor VWL II und VWL III besucht werden. b) Statistik I sollte vor Wirtschaftsstatistik und vor Statistik II besucht werden. c) Wirtschaftsstatistik sollte vor oder zeitgleich mit VWL III besucht werden. d) Buchhaltung sollte vor BWL III besucht werden. e) Die Einführung in die Datenverarbeitung sollte vor dem Rechnerpraktikum und nach oder zeitgleich mit BWL I besucht werden. Bei der Studienplanung sollte berücksichtigt werden, dass Klausuren nicht nur am Ende der Vorlesungszeit nach Abschluss der Lehrveranstaltungen geschrieben werden (Semestertermin), sondern auch kurz vor Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters (Ferientermin), die sich auf dieselbe Lehrveranstaltung beziehen. Insofern haben die Studierenden ein Wahlrecht, entweder den ersten oder den zweiten Klausurtermin wahrzunehmen. Hierdurch kann die Prüfungsbelastung zeitlich entzerrt werden, wenn die vorle-

3 sungsfreie Zeit zur Klausurvorbereitung genutzt wird. Der Begriff der Regelstudienzeit unterstellt ein Vollzeitstudium unter Einschluss der vorlesungsfreien Zeit. Ein eventuelles dreisemestriges Grundstudium wird bei guten wirtschaftswissenschaftlichen und mathematischen Vorkenntnissen empfohlen. Es setzt eine überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit voraus, da es zu einer Belastung von ca. 0 Semesterwochenstunden pro Semester führt. Der Studienaufbau könnte dann ungefähr wie in Tabelle dargestellt aussehen. Je nach Studienfortschritt ist auch ein Mittelweg zwischen vier- und dreisemestrigem Grundstudium möglich. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in einigen Fächern des Hauptstudiums Lehrveranstaltungen über mehrere Semester hinweg aufeinander aufbauen können. Deshalb kann es beim Ü- bergang vom Grundstudium zum Hauptstudium sinnvoll sein, einzelne Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums zu besuchen, obwohl das Grundstudium noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Eine vorläufige Zulassung zum Hauptstudium kann beantragt werden, sobald nicht mehr als drei Teilleistungen des Grundstudiums ausstehen. Tabelle : Vorschlag für ein dreisemestriges Grundstudium 1. Semester. Semester 3. Semester Veranstaltung SWS Veranstaltung SWS Veranstaltung SWS BWL I 4 BWL III 4 BWL II 4 VWL I 3 VWL II 4 VWL III 4 Buchhaltung Mathematik I 4 Mathematik II 4 Einführ. DV Rechnerprakt. 3 BGB/HGB 4 Wi.-/Untern.r. Wi.verw.recht 4 Statistik I 4 Wi.statistik Statistik II 4 Summe 1 Summe 0 Summe 17 3 III. Hauptstudium Im Gegensatz zum Grundstudium ist das Hauptstudium eine Studienphase, in der die Freiheit besteht, aus einer größeren Zahl von Lehrveranstaltungen auszuwählen. Den Studierenden stehen für das dritte Pflichtfach, für die beiden Wahlpflichtfächer sowie für eventuelle Zusatzfächer zahlreiche Wahlmöglichkeiten zur Verfügung, die zur Setzung von Studienschwerpunkten genutzt werden können. Zusätzlich zu den Studienschwerpunkten, die sich aus der Wahl von Fächern ergeben, können innerhalb der Fächer durch die Auswahl von Lehrveranstaltungen weitere Vertiefungen erreicht werden. Sofern eine Lehrveranstaltung für den Erwerb von Leistungspunkten mehreren Fächern zugeordnet wurde, können erworbene Leistungspunkte aus der Veranstaltung nur für ein Fach angerechnet werden. Vorlesungen sollen das Stoffgebiet eines Faches systematisch abdecken. Ergänzende Lehrveranstaltungen in einem Prüfungsfach dienen der Vertiefung des Wissensgebietes und der Bildung von Studienschwerpunkten.

4 Durch den Besuch von ergänzenden Lehrveranstaltungen kann in der Regel die Zahl der Leistungspunkte in dem Prüfungsfach erhöht werden. Die Vorlesungen werden in regelmäßigem Turnus angeboten; bei den ergänzenden Lehrveranstaltungen kann nicht von einem regelmäßigen Angebot ausgegangen werden. Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre beschäftigt sich mit den ökonomischen Fragestellungen, die grundsätzlich in allen Unternehmen unabhängig von dem Wirtschaftszweig, in dem sie tätig sind, sowie in allen unternehmerischen Funktionen auftreten. Sie bildet hiernach das Fundament für die Vertiefung einzelner Fragestellungen in Speziellen Betriebswirtschaftslehren und Wahlpflichtfächern. Die Titel der Vorlesungen in der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre stimmen in der Regel inhaltlich mit der Benennung der Stoffgebiete in 10 Abs. 1 der Studienordnung überein. Es wird angestrebt, die Vorlesungen in der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre im zweisemestrigen Turnus anzubieten. Wird in Allgemeiner Betriebswirtschaftslehre ein Leistungsnachweis aus einem Seminar in einem Stoffgebiet erworben, so sind Leistungspunkte aus Vorlesungen in mindestens vier anderen Stoffgebieten zu erwerben. Wird ein Leistungsnachweis aus einem Seminar in Allgemeiner Betriebswirtschaftslehre nicht erworben, so sind Leistungspunkte aus Vorlesungen in mindestens fünf unterschiedlichen Stoffgebieten zu erwerben. Die Titel der Vorlesungen in der Volkswirtschaftslehre stimmen in der Regel inhaltlich mit der Benennung in 11 Abs. 1 der Studienordnung überein. Es wird angestrebt, in jedem Semester ein ausreichendes Angebot an volkswirtschaftlichen Vorlesungen sicherzustellen. Die am Department Wirtschaftswissenschaften angebotenen Speziellen Betriebswirtschaftslehren sind in 1 Abs. 1 der Studienordnung aufgeführt. Der Umfang der zu besuchenden Lehrveranstaltungen richtet sich nach der Mindestzahl der Leistungs- 4 punkte, die für das Bestehen der Fachprüfung entsprechend der Stellung des Faches in der individuellen Wahl der Studierenden (drittes Pflichtfach, erstes Wahlpflichtfach, zweites Wahlpflichtfach oder Zusatzfach) notwendig sind. Die Stoffgebiete der Speziellen Betriebswirtschaftslehren werden durch die Vorlesungen und ergänzende Lehrveranstaltungen abgedeckt. Die restlichen Mindest-Leistungspunkte sowie die darüber hinaus zu erwerbenden Leistungspunkte nach Abs. Satz der Prüfungsordnung sind in den Pflichtfächern und den gewählten Fächern aus Prüfungsleistungen in Vorlesungen, ergänzenden Lehrveranstaltungen und Seminaren zu erwerben. Jede Spezielle Betriebswirtschaftslehre wird in der Regel durch drei Vorlesungen mit einer Dauer von jeweils zwei Semesterwochenstunden abgedeckt. Es wird angestrebt, zu jeder Vorlesung eine Übung anzubieten. Die neben den Speziellen Betriebswirtschaftslehren zulässigen sonstigen zweiten Wahlpflichtfächer sind in 13 Abs. 5 der Diplomprüfungsordnung abschließend aufgezählt. Die Mindestanzahl von Leistungspunkten in den zweiten Wahlpflichtfächern beläuft sich einheitlich auf 15 Leistungspunkte. Die Vielfalt der Wahlmöglichkeiten im Hauptstudium führt dazu, dass die Übersicht über den zeitlichen Ablauf des Hauptstudiums und des Erwerbs der Leistungspunkte (vgl. Tabelle 3 am Ende) nur ein Beispiel sein kann. Die zeitliche Einordnung von Vorlesungen und Seminaren beruht auf der Annahme, dass das fünfte Semester des Hauptstudiums für die Anfertigung der Diplomarbeit genutzt wird. Bei der individuellen Zusammenstellung des Studienplans ist insbesondere zu beachten, dass nicht jede ergänzende Lehrveranstaltung in den einzelnen Fächern in regelmäßigem Turnus angeboten werden kann. Weiter kann nicht in jedem Fall si-

5 chergestellt werden, dass in einem Seminar in dem gewünschten Semester auch ein Seminarplatz zugewiesen werden kann. Bei der Gestaltung des individuellen Studienplans ist es zweckmäßig, folgende Gesichtspunkte zu beachten: Da der Wechsel von einem gewählten Fach zu einem anderen nur einmal zulässig ist und die erste Anmeldung zu einer Klausur in einem Fach als Wahl des Faches gelten muss, ist es zweckmäßig, zu Beginn des Hauptstudiums zunächst Leistungspunkte in den ersten beiden Pflichtfächern zu erwerben und sich im Hinblick auf die zu wählenden Fächer zunächst möglichst umfassend und eingehend zu orientieren. Ein Seminar in einem Fach sollte nach Möglichkeit nach dem Besuch mehrerer Vorlesungen in dem betreffenden Fach belegt werden, zumal der Erwerb von Leistungspunkten aus einer bestimmten Vorlesung bzw. aus Vorlesungen in der Regel Voraussetzung für die Aufnahme in ein Seminar ist. Die freien sechs Leistungspunkte (d.h. die weder der ABWL noch einer gewählten Speziellen Betriebswirtschaftslehre zuzuordnen sind) gemäß Abs. Satz der Prüfungsordnung sind aus den Fächern zu erbringen, die von dem Studierenden gewählt wurden. Die in der Prüfungsordnung genannten Mindest-Leistungspunkte für das Bestehen der Diplomprüfung können nicht in jedem Fall exakt erreicht werden, so dass in einzelnen Fächern auch mehr Leistungspunkte zu erwerben sein werden; die über die Mindestanzahl hinausgehenden Leistungspunkte sind Teil der verbleibenden 15 Leistungspunkte gemäß Abs. Satz der Prüfungsordnung (vgl. Fußnoten in Tabelle 3). Die Diplomarbeit kann angefertigt werden, wenn der Prüfling mindestens 1 Leistungspunkte aus Seminaren erworben hat. Das Thema der Diplomarbeit sollte aus einem Bereich stammen, mit dem sich der Prüfling während des Hauptstudiums intensiv beschäftigt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können auf Antrag auch andere als die in 13 Abs. 5 der Prüfungsordnung genannten Fächer als Zusatzfächer gewählt werden, die auch in anderen Departments oder Fakultäten angeboten werden können. Da in anderen Departments oder Fakultäten der Studienverlauf u. U. völlig anders aufgebaut ist und unter dem Einschluss von notwendigen Studienleistungen des jeweiligen Grundstudiums auch länger dauern kann, sollte sich der Studierende vor der Entscheidung für ein solches Zusatzfach gründlich informieren und den Antrag auf Zulassung des Faches rechtzeitig stellen, damit darin Leistungspunkte erworben werden können. Um zu einer zeitlichen Verteilung der Prüfungsbelastung zu kommen, sollte berücksichtigt werden, dass zu jeder Vorlesung zwei Prüfungstermine angeboten werden, die alternativ gewählt werden können. Die erste Prüfung findet am Ende der Vorlesungszeit statt, die zweite in der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters. Bei den Prüfungen kann es sich entweder um eine Klausur oder um eine mündliche Prüfung handeln. Unter Berücksichtigung dessen, dass mindestens zwei Seminare besucht werden müssen und Vorlesungen teils mit und teils ohne Übung angeboten werden, sind im Hauptstudium etwa 5 Prüfungen zu absolvieren, die sich unter Berücksichtigung der Regelstudienzeit und eines Semesters für die Diplomarbeit auf vier Semester verteilen. Dadurch ergibt sich das Erfordernis, in jedem Semester etwa sechs Prüfungen zu bestehen. Wird die vorlesungsfreie Zeit zur Vorbereitung auf Prüfungen mit genutzt, so können drei Prüfungen am Ende der Vorlesungszeit und drei Prüfungen am Ende der vorlesungsfreien Zeit (ca. sechs bzw. zehn Wochen später) absolviert werden. 5

6 Tabelle 3: Vorschlag für den zeitlichen Aufbau der Fachprüfungen im Hauptstudium Veranstaltungen 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester Typ Leistungspunkte Leistungspunkte Leistungspunkte Leistungspunkte Allg. BWL Vorl. + Übungen (A)BWL Seminar 6 3) VWL Vorl. + Übungen VWL Seminar 6 3. Pflichtfach Vorl. + Übungen 1. Wahlpflichtfach Vorl + Übungen. Wahlpflichtfach Vorl + Übungen Abs. Satz DPO ) ) 4 1) ) (4) ) (3) 3) (6) 4) () Summe Tabelle 4: Semesterwochenstundenbelastung im Hauptstudium Veranstaltungen 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester Typ SWS SWS SWS SWS Allg. BWL Vorl. + Übungen (A)BWL Seminar VWL Vorl. + Übungen VWL Seminar 3. Pflichtfach Vorl. + Übungen 1. Wahlpflichtfach Vorl. + Übungen. Wahlpflichtfach Vorl. + Übungen Summe

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