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- Anneliese Klaudia Kalb
- vor 8 Jahren
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1 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom bis zum Stand: Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
2 2 Dienstag, 07. April 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Albrecht, Saal Ns 177/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 41- jährigen Angeklagten X aus Osnabrück, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 14. Juli 2014 wegen Diebstahls in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Januar 2014 in den Geschäftsräumen eines Bekleidungsgeschäftes in Osnabrück eine Lederjacke und ein Shirt im Gesamtwert von 469,90 eingesteckt zu haben, um die Waren ohne Bezahlung mitzunehmen. Im Februar 2014 soll er in einem Supermarkt in Osnabrück Waren im Gesamtwert von 44,97 eingesteckt haben, um sie mitzunehmen, ohne zu bezahlen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand 11:00 Uhr: 5 Ns 172/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 62- jährige Angeklagte X aus Sulingen. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 01. Aug wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nachdem die Angeklagte im Juni 2013 bereits Möbelstücke im Gesamtwert von 220,00 bei der Zeugin A in Belm erworben hatte, soll die Angeklagte sich in der Folgezeit mit A darauf geeinigt haben, weitere Möbelstücke käuflich zu erwerben. Die beiden sollen einen Kaufpreis von 400,00, zahlbar in monatlichen Raten zu je 200,00, vereinbart haben. Dabei soll die Angeklagte aber von vornherein nicht willens gewesen sein, den Kaufpreis zu zahlen und dies auch nicht getan haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen 14:00 Uhr: 5 Ns 15/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 40-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 10. Dez wegen Diebstahls und wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtfreiheitstrafe von 3 Monaten und 2 Wochen. Der Angeklagte soll im Juli 2014 im Rahmen einer Feier in einer Osnabrücker Gaststätte T- Shirts der Gäste fotografiert und nachher ein Bild mit einem SS-Totenkopf mit einer sogenannten Triskele im Hintergrund auf seiner öffentlich zugänglichen Facebook-Seite hochgeladen haben.
3 3 Im Oktober 2014 soll er in den Geschäftsräumen eines Elektronikmarktes Waren im Wert von 39,99 eingesteckt haben, ohne zu bezahlen. Mit der Veräußerung habe der Angeklagte seine Drogensucht finanzieren wollen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer Donnerstag, 09. April 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Albrecht, Saal Ns 207/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 50- jährigen Angeklagten X aus Engden und den jetzt 38-jährigen Y aus Engden. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte die Angeklagten am 30. Okt wegen Betruges in 19 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von je 90 Tagessätzen zu je 40,00. Die Angeklagte sollen seit Oktober 2010 Gesellschafter einer Bio-Ei GbR gewesen sein und einen Stall für Legehennen betrieben haben. Entgegen ihrer Registrierung bei dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sollen sich im September 2010 insgesamt 3,25 % mehr Legehennen im Stall befunden haben. Durch diese Überbelegung sollen die Anforderungen an die registrierte Haltungsform nicht mehr erfüllt gewesen sein. Diese Eier dieser Legehennen sollen in keinem Fall mehr der fraglichen Haltungsart zuzurechnen gewesen sein. Daher hätten sie nicht als Nahrungsmittel vermarktet werden dürfen. Die Angeklagten sollen dennoch aufgrund eines gemeinsamen Planens die Eier unter Angabe der Haltungsform Biohaltung vermarktet haben. Dabei soll es ihnen darauf angekommen sein, den Kaufpreis für vermeintliche Bioeier zu erhalten, ohne darauf einen Anspruch zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1 Zeuge 12:00 Uhr: 5 Ns 41/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 75-jährigen Angeklagten X aus Biberach an der Riß. Das Amtsgericht in Osnabrück verwarf den Einspruch des Angeklagten gegen einen Strafbefehl mit Urteil vom 24. Juli Dem Angeklagten wird Seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, im Januar 2014 mit einem Pkw einen Parkplatz in Melle befahren zu haben und dabei beim Rückwärtsfahren an das Fahrzeug des Geschädigten A gefahren zu sein. Dabei soll ein Schaden in Höhe von ca. 500,00 entstanden sein. Der Angeklagte soll danach trotz Kenntnis des Unfalls davon gefahren sein, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand
4 4 13:30 Uhr: 5 Ns 2/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 22-jährigen Angeklagten X aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 30. Okt wegen Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im März 2014 seine jetzige Verlobte und damalige Freundin in der Lingener Innenstadt an der Schulter gepackt und sie dann beschimpfend quer durch die Innenstadt gezerrt zu haben. Unterwegs soll er sie auch zu Boden und in einen Busch gestoßen haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 6 Zeugen und 1 Bewährungshelfer Donnerstag, 09. April 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: Ri inlg Angermeyer, Saal 87 7 Ns 189/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30- jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 10. Sept wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Sachbeschädigung in Tatmehrheit mit Diebstahl in Tatmehrheit mit Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2013 in einem Schnellimbiss in Osnabrück den Polizeibeamten W. mit dem Wort Pissnelke beschimpft zu haben, nachdem der Angeklagte einen dortigen Polizeieinsatz gestört haben soll. Anfang März 2014 soll er in einem Supermarkt in Osnabrück Waren im Gesamtwert von 15,78 eingesteckt haben, um sie mitzunehmen, ohne zu bezahlen. Ende März 2014 soll der Angeklagte in der Wohnung seiner Freundin aus Wut gegen die Wohnungstür geschlagen haben, so dass das Türblatt beschädigt worden sein soll. Dabei soll ein Schaden in Höhe von 280,00 entstanden sein. Im April 2014 soll es vor einem Dönerimbiss in der Osnabrücker Innenstadt zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Bekannten des Angeklagten und zwei jungen Männern gekommen sein. Der Angeklagte soll auf die Situation zugekommen sein und dem Zeugen A mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge und 1 Bewährungshelfer
5 5 Donnerstag, 09. April 2015, 22. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal :15 Uhr: 22 Ns 38/14 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 42- jährigen Angeklagten X aus Meppen. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 01. Sept wegen vorsätzlicher Körperverletzung in 2 Fällen und Missbrauchs von Notrufen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: - Im März 2014 soll er dem Hausmeister H in einer Wohnung am Herrenmühlenweg in Meppen einen Schlag ins Gesicht versetzt haben, wodurch H ein Hämatom erlitten haben soll Minuten später soll der Angeklagte im Rahmen eines Notrufs mitgeteilt haben, er sei von dem Hausmeister brutal zusammengeschlagen worden. Tatsächlich soll es dazu aber nicht gekommen sein. - Im Mai 2014 soll er in dem Haus am Herrenmühlenweg in Meppen dem Zeugen A zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 9 Zeugen Freitag, 10. April 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Albrecht, Saal Ns 18/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27- jährigen Angeklagten X aus Nordhorn, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 23. Jan wegen schweren Raubes im minder schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Mit Urteil vom 05. Mai 2014 verwarf das Landgericht Osnabrück die Berufung des Angeklagten mit der Maßgabe, dass die Freiheitsstrafe auf 1 Jahr und 6 Monate ermäßigt und zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 08. Jan das Urteil des Landgerichts Osnabrück auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Osnabrück zurück. Im August 2013 soll sich der Angeklagte gemeinsam mit weiteren Personen zur Wohnung des Geschädigten A in Nordhorn begeben haben, in der falschen Vermutung, A habe zuvor aus einem Maisfeld 5 Cannabispflanzen entwendet. Der Angeklagte soll dabei einen ca. 50 cm langen Holzknüppel mit Schrauben am Ende mit sich geführt haben. Nachdem der Angeklagte und ein weiterer Beteiligter die Wohnung des A betraten, soll der Angeklagte diesen Knüppel hervorgeholt und erklärt haben, dass dieser für A bzw. dessen Kopf gedacht sei. Dabei soll er gesagt haben: Ich würde dir den am liebsten über den Kopf hauen. Der
6 6 Angeklagte soll daraufhin die weiteren Personen in die Wohnung des A gelassen haben, die dann ein Notebook und eine Spielekonsole an sich genommen haben sollen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter 11:30 Uhr: 5 Ns 29/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 33- jährige Angeklagte X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 27. Okt wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30,00. Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2014 durch ein geöffnetes Fenster Zugang zu einer Firma in Osnabrück verschafft zu haben und dort ein Portemonnaie entwendet zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand
11.07.2011 bis zum 15.07.2011
Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 11.07.2011 bis zum 15.07.2011 Stand: 06.07.2011 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten
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