Sozialreferat Sozialamt S I - ZH

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sozialreferat Sozialamt S I - ZH"

Transkript

1 Telefon: Telefax: Sozialreferat Sozialamt S I - ZH Frauenhilfe München Auslagerung der Beratungsstelle aus dem Gebäude des Frauenhauses; Erweiterung der Konzeption und Stellenausweitung der Beratungsstelle; Erweiterung des Platzangebots im Frauenhaus und Stellenausweitung; Einrichtung einer externen Beratungsstelle für von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen Empfehlung der Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen vom Personelle und finanzielle Aufstockung der Frauenhilfe München Empfehlung der Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen vom Anlagen Beschluss des Sozialhilfeausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Historische Entwicklung Mit Beschluss des Stadtrats vom wurde die Gründung der Frauenhilfe München ermöglicht. Die Frauenhilfe München umfasst den Betrieb des Frauenhauses, einer geschützten Wohnmöglichkeit für die Frauen und Kinder mit situationsgerechter Beratung, sowie eine ambulante Beratungsstelle für Frauen mit Gewalterfahrung, die nicht im Frauenhaus leben. Beide Angebote wurden von Beginn an in ein und demselben stadteigenen Anwesen vorgehalten. In den Jahren 1978 bis 1983 wurde die Frauenhilfe München als Modelleinrichtung der Landeshauptstadt München und des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit geführt, 1984 erfolgte die Überführung in eine Regeleinrichtung.

2 Seite 2 Die ambulante Beratungsstelle wird seit Inbetriebnahme durch Zuschuss der Stadt München finanziert. Das Frauenhaus wurde anfänglich im Rahmen des Defizitausgleichs finanziert, im Jahre 1980 wurde auf Tagessatzfinanzierung nach dem Bundessozialhilfegesetz umgestellt. Der Freistaat Bayern leistet einen Zuschuss zum Betrieb des Frauenhauses, derzeit in Höhe von DM ,-- jährlich. Zwischen der Landeshauptstadt München und der Frauenhilfe besteht ein Betriebsführungsvertrag, der den Gegebenheiten laufend angepasst wurde. Die Frauenhilfe München erfuhr in den Jahren seit 1978 mehrere Trägerwechsel; seit 1991 ist Träger die Frauenhaus München GmbH, Gesellschafter ist der Paritätische Wohlfahrtsverband. Die Konzeption sowohl des Frauenhauses als auch der ambulanten Beratungsstelle wurde über die Jahre hinweg laufend aktualisiert und den sich aus der Beratungs- und Betreuungsarbeit ergebenden Erkenntnissen und Veränderungen angepasst. 2. Gegenwärtige Struktur der Beratungsstelle Die Beratungsstelle befindet sich im selben Gebäude wie das Frauenhaus, in einem separaten Flur außerhalb des Wohnbereichs der Frauenhausbewohnerinnen. Die im Frauenhaus vorhandene Infrastruktur (Verwaltung/Hauswirtschaft) wird von der Beratungsstelle mitgenutzt. Die Leitung erfolgt durch die Leiterin des Frauenhauses. Die Kosten werden der Beratungsstelle anteilig zugeordnet. Diese ist mit zwei Beraterinnen in Teilzeitarbeits-verhältnissen besetzt (55 Std./Woche). Zwischen Frauenhaus und Beratungsstelle besteht eine enge fachliche Zusammenarbeit. Die Beratungsstelle der Frauenhilfe leistet präventive Arbeit. Ihre Zielgruppe sind Frauen, die von ihrem Partner misshandelt werden oder von Misshandlung bedroht sind und nicht im Frauenhaus leben wollen, können oder müssen. Das Angebot umfasst folgende Aufgaben: persönliche, einmalige oder kurzfristige psychosoziale Beratung längerfristige Beratung telefonische Beratung Gruppenarbeit Paarberatung auf Wunsch der Frau und in Kooperation mit anderen Einrichtungen Beratung von Fachkräften, Angehörigen und des sozialen Umfelds Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit Der Bedarf eines eigenständigen Beratungsangebots für die o.g. Zielgruppe lässt sich daraus ableiten, dass die Beratungsstelle in den letzten Jahren gleichbleibend hoch in Anspruch genommen worden ist. Nach Aussage des Trägers konnte aufgrund der vorhandenen personellen Kapazitäten nicht immer ein sofortiger Beratungstermin vereinbart werden, oft bestanden Wartezeiten von ein bis zwei Wochen für die Betroffenen.

3 Seite 3 Etwa 10 % der beratenen Frauen ziehen ins Frauenhaus ein, bei 90 % der beratenen Frauen können im Rahmen der Beratung andere Lösungsmöglichkeiten gefunden werden. Von Gewalt betroffene Frauen befinden sich in unterschiedlichen Lebenssituationen und in unterschiedlichen Phasen der Gewaltspirale, woraus sich die Notwendigkeit eines differenzierten Hilfsangebots ergibt. Der Aufenthalt im Frauenhaus ist hierbei ein unabdingbares Hilfsangebot, das allerdings nur einen Teil von misshandelten Frauen erreicht. Die Beratungsstelle trägt diesem Bedarf Rechnung, was sich auch daran zeigt, dass die Beratungsstelle im Unterschied zum Frauenhaus überwiegend von Frauen aus mittleren und höheren sozialen Schichten genutzt wird. Die Beratungsstelle ist in ihrer Art das einzige, fachlich spezialisierte ambulante Beratungsangebot für misshandelte Frauen in München und wichtiger Bestandteil des sozialen Netzes. 3. Auslagerung der Beratungsstelle aus dem Gebäude des Frauenhauses a) Problemstellung Es liegt ein Antrag der Frauenhilfe auf Auslagerung der ambulanten Beratungsstelle aus dem Gebäude des Frauenhauses vor, denn durch die bisherige räumliche Einbindung in das Frauenhaus entstehen folgende Probleme: Grundsätzlich benötigt eine Beratungsstelle einen niedrigschwelligen und Offenheit signalisierenden Zugang für ihre Nutzerinnen. Für eine Beratungsstelle, die sich gezielt an von Gewalt betroffene Frauen wendet, ist dies besonders wichtig, da diese in einer Situation leben, die von Geheimhaltung und Tabuisierung der Gewalt, massiver Kontrolle und Isolierung durch den Mann gekennzeichnet ist. Von Gewalt betroffene Frauen haben deshalb besonders hohe Hemmschwellen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Voraussetzungen für einen niedrigschwelligen Zugang sind aufgrund des Anonymitätsgebots des Frauenhauses nicht gegeben. Die Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch. Die Adresse wird erst genannt, wenn ein persönlicher Beratungstermin vereinbart wird. Die Nutzerinnen werden daraufhin gewiesen, dass sie die Adresse niemandem, auch nicht nahestehenden Personen mitteilen dürfen. Eine Begleitung durch nahestehende Personen ist nur im Ausnahmefall möglich; dies wird ebenfalls als Hürde empfunden. Die gleichen Zugangshindernisse gelten für die Beratung und Information für private und professionelle Helferinnen von betroffenen Frauen. Auch Öffentlichkeitsarbeit kann nur eingeschränkt geleistet werden. Darüber hinaus ist die Sicherheit der Frauenhausbewohnerinnen durch die räumliche Einbindung der Beratungsstelle gefährdet. Zum Schutz der Frauenhausbewohnerinnen darf die Adresse des Frauenhauses so wenig wie möglich bekannt gegeben werden. Die Räume der Beratungsstelle befinden sich jedoch im Gebäude des Frauenhauses. Dies bedeutet, dass die Adresse des Frauenhauses an die Nutzerinnen der Beratungsstelle gegeben werden muss und somit unnötig breit gestreut wird. *

4 Seite 4 b) Problemlösung Die räumliche Auslagerung der Beratungsstelle würde die strukturell notwendigen Voraussetzungen Niedrigschwelligkeit und Offenheit des Zugangs schaffen, dass von Gewalt betroffene Frauen die ambulante Hilfe leichter in Anspruch nehmen können. Gleichzeitig würde die Sicherheit des Frauenhauses verbessert werden, da mit der Nutzung der Beratungsstelle nicht zwangsläufig deren Adresse bekannt gegeben werden müsste. Die enge fachliche Zusammenarbeit zwischen Frauenhaus und Beratungsstelle sollte insbesondere im Hinblick auf die Schnittstellen beibehalten werden, ebenso die Abstimmung von Öffentlichkeits- und Vernetzungsaktivitäten. Zusätzliche Vorteile für das Frauenhaus würden dadurch entstehen, dass die Nachbetreuung von ehemaligen Frauenhausbewohnerinnen in den Räumen der Beratungsstelle durchgeführt werden könnte, was deren Wunsch nach weiterer Verselbständigung nach dem Auszug entgegenkäme. Das Angebot der Paarberatung für Frauenhausbewohnerinnen, die in Kooperation mit einer Beratungseinrichtung erfolgt, die mit gewalttätigen Männern arbeitet, könnte auch in Räumen durchgeführt werden, die im weiteren Sinne zum Angebot des Frauenhauses gehören. Dies gäbe den Frauen Sicherheit und Vertrautheit. Bisher muss eine Paarberatung in fremden Räumen stattfinden, da es im Frauenhaus aus Schutzgründen keine Möglichkeit gibt. Vorstehende Begründung des Trägers der Frauenhilfe München für die geplante Auslagerung der Beratungsstelle aus dem Frauenhaus ist aus Sicht des Sozialreferats in vollem Umfang stichhaltig und nachvollziehbar. Dem Antrag des Trägers sollte deshalb stattgegeben werden. 4. Erweiterung der Konzeption und Stellenausweitung der Beratungsstelle Der vorliegende Antrag der Frauenhilfe stellt darauf ab, dass sich das bisherige Angebot der Beratungsstelle unter den vorhandenen gesetzlichen Bedingungen bewährt hat und deshalb in seiner Grundstruktur beibehalten werden soll, geht jedoch davon aus, dass sich der quantitative Bedarf und die fachlichen Anforderungen an die Beratung durch das Gewaltschutzgesetz, das voraussichtlich am in Kraft treten wird, erheblich erweitern werden. Mit dem Gewaltschutzgesetz erhalten Opfer häuslicher Gewalt die notwendigen zivilrechtlichen Instrumente, um sich erfolgreich gegen die Gewalttäter wehren und gegebenenfalls in der ehelichen Wohnung verbleiben zu können. Der Gesetzentwurf formuliert in 1 gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen (Näherungs- und Kontaktverbote) sowie in 2 die Voraussetzungen für die Überlassung einer gemeinsamen Wohnung. Die Schutzordnungen müs-

5 Seite 5 sen jedoch von der Frau selbst bei Gericht beantragt werden. Dies setzt voraus, dass sie bereits über die rechtlichen Möglichkeiten informiert ist und dass sie zu einer Entscheidung über ihre weitere Zukunft gekommen ist. Dies stellt einen sehr schwierigen Prozess dar, der die Begleitung durch Fachkräfte erfordert. Die Erfahrungen aus der Frauenhausarbeit und der Beratungsstelle zeigen, dass Frauen meist sehr große Hemmschwellen haben, die erfahrene Gewalt zu veröffentlichen. Damit betroffene Frauen durch das Gewaltschutzgesetz ihre verbesserten Rechte, aber auch ihre wirtschaftlichen und sozialen Handlungsmöglichkeiten wahrnehmen können, benötigen sie ein erweitertes ambulantes Hilfsangebot, das neben den bisherigen Erfordernissen die psychosoziale Beratung mit juristischer Information verknüpft. Dabei ist die besondere Situation von Frauen mit Gewalterfahrungen zu berücksichtigen. Durch das Gewaltschutzgesetz wird sich ergeben: ein erhöhter Informationsbedarf über erweiterte rechtliche und praktische Möglichkeiten zum Schutz für Frauen und Kinder ein erhöhter Bedarf an niederschwelligen Angeboten für Frauen, die in der eigenen Wohnung bleiben können und wollen ein erhöhter Bedarf an zielgruppenspezifischer Öffentlichkeitsarbeit, um betroffene Frauen über die erweiterten Hilfs- und Schutzmöglichkeiten zu informieren ein erhöhter Bedarf an Schulungen der Institutionen, die mit häuslicher Gewalt konfrontiert werden ein erhöhter Bedarf an vernetzter Arbeit und Abstimmung mit anderen Einrichtungen In der aktuellen Diskussion zur Umsetzung des Aktionsplans der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird außerdem die Forderung erhoben, die zivilrechtlichen Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes mit polizeilichen Befugnissen für den Ausspruch einer Wegweisung und eines Rückkehrverbotes gegen den Täter zu verknüpfen. Es ist davon auszugehen, dass durch die Diskussion, unabhängig davon, ob das Polizeiaufgabengesetz tatsächlich verändert wird, die Polizei bei häuslicher Gewalt verstärkt Platzverweise für die Täter aussprechen wird. Dadurch erhöht sich der Beratungsbedarf, da auch hiervon betroffene Frauen Hilfe und Begleitung benötigen, um einen Weg aus der Krise zu finden und sich zu schützen. Die Beratungsstelle der Frauenhilfe will den künftigen Anforderungen mit einer veränderten Konzeption Rechnung tragen, die vorsieht, das vorhandene psychosoziale Beratungsangebot um die juristische Information zu ergänzen. In der Beratungsstelle sollen folgende Angebote zur Verfügung stehen: regelmäßige, wöchentliche Sprechstunden persönliche Gesprächstermine regelmäßige Informationsveranstaltungen, z.b. zum Gewaltschutzgesetz, Familienrecht Erstellung von Informationsmaterial interdisziplinäre Zusammenarbeit der juristischen und sozialpädagogischen Fachkräfte *

6 Seite 6 Der Tatsache, dass auch Migrantinnen mit geringen oder fehlenden Deutschkenntnissen das spezialisierte Beratungsangebot nutzen sollen, muss mit dem Einsatz von Dolmetscherinnen Rechnung getragen werden. Die Zusammenarbeit mit speziellen Migrantinnenberatungsstellen muss intensiviert werden. Die Beratungszeit für Frauen mit geringen oder fehlenden Sprachkenntnissen verdoppelt bis verdreifacht sich. Durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit sollen von Gewalt betroffene Frauen gezielter ter angesprochen und informiert werden. Um sie besser zu erreichen, sollen darüber hinaus verstärkt niedrigschwellige Maßnahmen, wie z.b. themenbezogene Informationsveranstaltungen angeboten werden. Die Kooperation und Vernetzung mit anderen Einrichtungen soll ausgeweitet werden. Um die vorstehenden notwendigen Veränderungen bewältigen zu können, geht die Frauenhilfe München aufgrund von Erfahrungen vergleichbarer Beratungsstellen in anderen Städten und ihren langjährigen Erfahrungen in ihrer bisherigen Beratungs-tätigkeit von einem zusätzlichen Personalbedarf für die Beratungsstelle aus, nämlich 1,5 Stellen für Sozialpädagoginnen und ½ Stelle für das Sekretariat, darüber hinaus werden Honorarmittel für juristische Beratung, Dolmetscherinnen und Kinderbetreuung veranschlagt. Der personelle und konzeptionelle Ausbau der ambulanten Beratungsstelle der Frauenhilfe ist nach der Begründung des Trägers aus Sicht des Sozialreferats, insbesondere im Hinblick auf das zu erwartende Gewaltschutzgesetz, notwendig. 5. Erweiterung des Platzangebots im Frauenhaus und Stellenausweitung Die Frauenhilfe München beantragt die Erhöhung der Frauenhausberatungsstunden um 30 Wochenstunden und begründet dies mit dem erheblichen Anstieg der fachlichen und zeitlichen Anforderungen an die Beratung in den letzten Jahren. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf den starken Anstieg des Migrantinnenanteils. Der Anteil der Migrantinnen hat sich in den letzten 10 Jahren kontinuierlich erhöht und liegt heute um ca. 50 % höher als Die Tatsache, dass ein Drittel der Migrantinnen über keine Deutschkenntnisse verfügt, begründet einen doppelten bis dreifachen zeitlichen Beratungsaufwand, darüber hinaus muss sich die Beratung verstärkt mit migrationsspezifischen Problemen befassen. In der Frauenhilfe leben jährlich ca. 185 Frauen verschiedener Nationalitäten (bis zu 40). Die Beratung wird insgesamt erheblich komplexer, da sie sich auf eine Vielzahl von Kulturen und Lebenssituationen einstellen muss. Ein weiterer Grund dafür, dass die Anforderungen an die Beratung steigen, ist die Tatsache, dass sich die wirtschaftliche und soziale Lage der Frauenhausbewohnerinnen verschlechtert hat. Geringere wirtschaftliche Ressourcen haben zur Folge, dass es für die Frauenhausbewohnerinnen erheblich schwieriger wird, sich ein eigenständiges Leben aufzubauen.

7 Seite 7 Für die Beratungsarbeit bedeutet dies, dass mehr Bewohnerinnen bei der Erschließung und Nutzung von öffentlichen Unterstützungsleistungen in großem Umfang unterstützt werden müssen. Dies bedeutet einen Mehraufwand an Beratung. Durch die geplante Auslagerung der ambulanten Beratungsstelle aus dem Frauenhaus werden dort Räume frei. Dies bietet die Möglichkeit, die Platzzahl für Frauenhausbewohnerinnen von 45 auf 46 zu erhöhen. Die Münchener Frauenhäuser und auch alle anderen Einrichtungen des Hilfenetzes für Frauen sind durchwegs voll belegt und verfügen über Wartelisten; durch die verschärfte Situation auf dem Wohnungsmarkt erhöht sich der Druck auf die Einrichtungen, weil die Fluktuationsrate naturgemäß sinkt. Der Bedarf an zusätzlichen Plätzen besteht allerorten. Es ist also sehr zu begrüßen, wenn die Kapazitäten im Frauenhaus ausgebaut werden können. Daraus resultiert ebenfalls ein zusätzlicher Bedarf an Beratungskapazitäten. Das Sozialreferat befürwortet den Antrag des Trägers der Frauenhilfe München auf Zuschaltung von Personalkapazitäten in Höhe von 30 Wochenstunden. Die vom Träger dargelegte Begründung ist stichhaltig und nachvollziehbar. Auch bei den Beschäftigten des Sozialreferats, die mit den Frauenhausbewohnerinnen befasst sind, stellt sich die Problematik entsprechend dar. 6. Finanzielle Konsequenzen a) Auslagerung der Beratungsstelle Die Beratungsstelle der Frauenhilfe München wird im Zuschussweg finanziert. Für das Jahr 2001 beläuft sich das Finanzierungsvolumen auf ,-- DM ( ,-- EURO). Darin enthalten ist ein Betrag von ,-- DM (15.339,-- ). Mietkosten für die von der Beratungsstelle genutzten Räume im Frauenhaus, sowie 1.400,-- DM (716,-- ) für Abgaben und Gebühren, d.h. insgesamt die Summe von ,-- DM (16.055,-- ). Die Frauenhaus München GmbH plant den Kauf einer ca. 100 qm großen Immobilie; die Beratungsräume sollen behindertengerecht zugänglich sein, damit auch behinderte Frauen das Angebot nutzen können. Bisher wurde über kein konkretes Objekt verhandelt, der Träger geht aber von folgender Kalkulation aus: Kosten der Räume ca ,-- DM ( ) ca. 8 % NK für den Kauf ca ,-- DM ( ,-- ) Gesamtkosten ca ,-- DM ( ) Finanzierung: Eigenkapital ,-- DM ( ,-- ) Darlehen ,-- DM ( ,-- ) Gesamtsumme ,-- DM ( ,-- ) Finanzierung des Darlehens: (Angebot der Bank Stand 12/00) *

8 Seite 8 Darlehenslaufzeit 20 Jahre Zinssatz 5,9 % nom. p.a., 10 Jahre festgeschrieben 6,03 % eff. Tilgung nach einem Tilgungsfreijahr halbjährlich in 37 Raten zu 5.400,-- DM (2.761,-- ) und 1 Abschlussrate von DM (102,-- ) Monatliche Belastung: Zinsen 1.000,-- DM (511,-- ) Tilgung 900,-- DM (460,-- ) Nebenkosten inkl. 800,-- DM (409,-- ) Rücklagenbildung mtl. Gesamtaufwand 2.700,-- DM (1.380,-- ) bisheriger Aufwand 2.616,-- DM (1.338,-- ) Die angesetzte Zinsbelastung i.h. v ,-- DM (511,-- ) mtl. wird sich im Laufe der Zeit verringern. Voraussichtlich werden noch Instandhaltungskosten und Abschreibungspauschalen zwischen 480,-- DM (245,-- ) und 1.030,-- DM (527,-- ) in den nächsten Jahren dazukommen. Durch die Auslagerung der Beratungsstelle aus dem Gebäude des Frauenhauses entstehen unter Zugrundelegung vorstehender Kalkulation keine bzw. kaum Mehrausgaben für den Haushalt der Stadt. Es wird dem Träger des Frauenhauses mit städtischen Mitteln ermöglicht, Eigentum zu schaffen, statt wie bisher notwendige Mietzahlungen zu leisten. Aus Sicht des Sozialreferats ist dies gerechtfertigt unter der Voraussetzung, dass der bisher als notwendig veranschlagte finanzielle Aufwand nicht überschritten wird. Deshalb soll dem Träger in der zu schließenden Kostenvereinbarung (vgl. Ziffer 7) aufgegeben werden, bei der Verwendung der städtischen Mittel darauf zu achten, dass in erster Linie laufende, derzeit nicht kalkulierbare Erhaltungskosten abgedeckt werden und erst zweitrangig Zins und Tilgungsraten. Nach Tilgung des Darlehens besteht für die Stadt ein finanzieller Vorteil, da dann nur noch die laufenden Betriebs- und Erhaltungskosten abzudecken sind. Die Finanzierung erfolgt bisher durch Haushaltsmittel des Referates. Finanzierung 2001 Haushaltsmittel des Referates: Haushaltsansatz ,-- DM ( ,-- ) HHSt Haushaltsausgabereste ,-- DM ( 8.663,-- ) Finanzierung 2002 Haushaltsmittel des Referates: Haushaltsansatz ,-- DM ( ,-- ) HHSt ( ,-- DM) ,-- Haushaltsausgabereste ( ,-- DM) 5.793,-- Guthaben des Trägers aus 2000 ( 2.345,-- DM) 1.199,-- ( ,-- DM) ,-- b) Erweiterung der Konzeption und Stellenausweitung der Beratungsstelle

9 Seite 9 Das Finanzierungsvolumen der Beratungsstelle der Frauenhilfe München beläuft sich im Jahre 2001 auf ,-- DM ( ,-- ) und setzt sich wie folgt zusammen: anteilige Miete und Nebenkosten ,-- DM (16.055,-- ) 1 Teilzeitstelle Sozialpädagogin IV b (25 Stunden) ,-- DM (33.654,-- ) 1 Teilzeitstelle Sozialpädagogin IV b (30 Stunden) ,-- DM (41.663,-- ) Leitung 4.275,-- DM (4 % des Zeitanteils der Leiterin des Frauenhauses) (2.186,-- ) Verwaltung 5.496,-- DM (4 % des Zeitanteils der Beschäftigten im Frauenhaus) (2.810,-- ) Hauswirtschaft und Instandsetzung 5.440,-- DM (4 % des Zeitanteils der Beschäftigten im Frauenhaus) (2.781,-- ) Personalnebenkosten ,-- DM ( 7.330,-- ) Sachkosten ,-- DM ( 8.124,-- ) Gesamtkosten ( ,-- ) ,-- DM Für die konzeptionelle und personelle Erweiterung der Beratungsstelle sind folgende zusätzliche Kosten zu veranschlagen: 1,5 VZ-Stellen Sozialpädagoginnen ,-- DM (BAT IV b, 35 Jahre, vh., 1 Kind) (71.057,-- ) 0,5 VZ-Stelle Sekretariat ,-- DM (BAT VI, 35 Jahre, vh., 1 Kind) (18.406,-- ) Honorarmittel für juristische Beratung ,-- DM (300 Std./Jahr à DM 90,--) (13.805,-- ) Honorarmittel für Dolmetscherinnen 2.000,-- DM (20 Std./Jahr) (1.023,-- ) Honorarmittel für Kinderbetreuung 400,-- DM ( ) Gesamtaufwand ( ,-- ) ,-- DM Die Gesamtkosten für die Beratungsstelle werden sich somit knapp verdoppeln, nämlich auf ,-- DM ( ,-- ). Zur Finanzierung der neu hinzu kommenden Kosten ist es nötig, den Haushaltsansatz bei der HHSt (sonstige Einrichtungen der Sozialhilfe / Frauenhilfe München GmbH) um ,-- DM ( ,-- ) zu erhöhen. Die Finanzierung erfolgt in 2002 aus Haushaltsresten des Sozialreferates. Für 2003 und die folgenden Jahre wird das Sozialreferat den Bedarf zum jeweiligen Haushalt anmelden. *

10 Seite 10 c) Erweiterung des Platzangebots im Frauenhaus und Stellenausweitung Durch den geplanten Auszug der Beratungsstelle aus dem Frauenhaus steigt der finanzielle Aufwand für die Mietkosten des Frauenhauses um den Betrag von jährlich ,-- DM (16.055,-- ), der bisher für die Beratungsstelle angesetzt wurde. Gleichzeitig kann das Platzangebot im Frauenhaus von 45 auf 46 erhöht werden mit der Folge, dass die Gesamtkosten nicht mehr auf 45, sondern auf 46 Plätze verteilt werden. Die notwendige Zuschaltung von Personalkapazitäten im Umfang von 30 Wochenstunden erhöht die Kosten für das Frauenhaus um den Betrag von jährlich ,-- DM (36.913,-- ). Insgesamt steigt das Finanzierungsvolumen des Frauenhauses von ,-- DM ( ,-- ) auf ,-- DM ( ,-- ). Die Finanzierung erfolgt durch kostendeckende Tagessätze aus Sozialhilfemitteln. Durch den erhöhten Personalaufwand steigen die Kosten je Platz wie folgt (Zahlen 2001 zugrunde gelegt): bisher neu Mietkosten 267,97 DM 276,79 DM (mtl. pro Person) (137,01 ) (141,52 ) Betreuungskosten 149,35 DM 151,57 DM (tgl. pro Platz) ( 76,36 ) ( 77,50 ) 7. Änderung des Betriebsführungsvertrages Zwischen dem Sozialreferat und dem Träger der Frauenhilfe GmbH regelt ein gemeinsamer Betriebsführungsvertrag sowohl den Betrieb des Frauenhauses als auch der ambulanten Beratungsstelle. Im Hinblick auf die personelle Mehrausstattung im Frauenhausbereich sowie die Erhöhung des Platzangebots von 45 auf 46 und im Hinblick auf die Auslagerung der Beratungsstelle ist der Vertrag anzupassen. Für den Betrieb der Beratungsstelle in dem neu anzumietenden Objekt ist eine eigene Kostenvereinbarung abzuschließen. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Walter, der Frauengleichstellungsstelle, dem Personal- und Organisationsreferat, der Stadtkämmerei und dem Kommunalreferat ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Der Korreferent hat der Vorlage zugestimmt / nicht zugestimmt / die Vorlage zur Kenntnis genommen. Die Verwaltungsbeirätin hat der Vorlage zugestimmt / nicht zugestimmt / die Vorlage zur Kenntnis genommen. II. Antrag des Referenten 1. Veränderungen bei der Beratungsstelle

11 Seite 11 a) Der Auslagerung der ambulanten Beratungsstelle der Frauenhilfe München aus dem Gebäude des Frauenhauses wird zugestimmt. Dem Antrag des Trägers, die bisher zur Zahlung von Miete für die Beratungsstelle eingesetzten Mittel des So-zialreferats i.h.v. mtl ,-- DM (1.338,-- ) künftig zur Zahlung von Erhaltungskosten, Zins und Tilgung entsprechend den in der künftigen Kostenvereinbarung niederzulegenden Konditionen zu verwenden, wird stattgegeben. b) Dem Antrag der Frauenhilfe auf Erweiterung der Konzeption und Stellenausweitung der Beratungsstelle wird zugestimmt. Der Haushaltsansatz für den Betrieb der Beratungsstelle bei der HHSt (sonstige Einrichtungen der Sozialhilfe) wird für das Haushaltsjahr 2002 aus Restmitteln des Sozialreferates um ,-- DM ( ,-- ) erhöht auf insgesamt ,-- DM ( ,-- ). Das Sozialreferat wird beauftragt, den Gesamtbedarf der Beratungsstelle zum Haushalt 2003 anzumelden. 2. Veränderungen im Frauenhaus Der Erweiterung des Platzangebots im Frauenhaus von 45 auf 46 Plätze und der Aufstockung der Beratungskapazitäten um wöchentlich 30 Stunden wird mit einem erhöhten Kostenaufwand von jährlich ,-- DM (36.193,-- ) zugestimmt. 3. Vertragliche Auswirkungen Das Sozialreferat wird beauftragt, den mit der Frauenhaus München GmbH bestehenden Betriebsführungsvertrag den künftigen Gegebenheiten anzupassen und für den Betrieb der Beratungsstelle wegen der Auslagerung und der personellen Mehrausstattung eine eigene Kostenvereinbarung abzuschließen. 4. Die Empfehlungen der Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen, beide vom sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Sozialhilfeausschuss Die Vorsitzende Der Referent Dr. Gertraud Burkert Bürgermeisterin Friedrich Graffe Berufsm. Stadtrat *

12 Seite 12 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt an die Frauengleichstellungsstelle z. K. V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Abschrift wird bestätigt. 2. An das Personal- und Organisationsreferat an S I L an S G 2 an die Frauenhilfe München z. K. Am I.A.

Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 25.01.2012 Öffentliche Sitzung

Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 25.01.2012 Öffentliche Sitzung Telefסּn: 0 233-49584 Telefax: 0 233-49577 Sozialreferat Seite 1 von 5 Stadtjugendamt S-II-KJF/JA Förderung des Trägers Lilalu e.v. Betreuungsplätze für Münchner Kinder in den Ferien Antrag Nr. 08-14 /

Mehr

Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft

Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Telefon: 0233-92129 Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablösung von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 31.03.2011 Sitzungsvorlage

Mehr

Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC

Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC Telefon 233-2 62 30 Telefax 233-2 15 48 Herr Schwarz Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells im Personal- und Organisationsreferat;

Mehr

P R E S S E K O N F E R E N Z

P R E S S E K O N F E R E N Z P R E S S E K O N F E R E N Z mit LH-Stv. Franz Hiesl Grüne-Wohnbausprecherin LAbg. Maria Wageneder OÖVP-Wohnbausprecher LAbg. Mag. Thomas Stelzer Freitag, 28. November 2008, 10.00 Uhr, Presseclub, Ursulinenhof,

Mehr

Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft

Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Telefon: 233-27514 Telefax: 233-21136 Alexander Doll Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Stadtwerke und MVV Wie sinnvoll sind Wasserenthärtungsanlagen in München? Antrag Nr.

Mehr

am 23.10.2013 TOP Ö 143

am 23.10.2013 TOP Ö 143 Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr

Referat für Arbeit und Wirtschaft Geschäftsleitung Wirtschaftsförderung Standortmarketing

Referat für Arbeit und Wirtschaft Geschäftsleitung Wirtschaftsförderung Standortmarketing Telefon: 233 24952 Telefax: 233 27651 Tanja Botsch Telefon: 233 24782/26180 Telefax: 233 27966 Katrin Kinder Rainer Kreuzer Referat für Arbeit und Wirtschaft Geschäftsleitung Wirtschaftsförderung Standortmarketing

Mehr

und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/12

und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/12 Telefon: 0 233-26338 Telefax: 0 233-28078 Seite Referat 1 von 6für Stadtplanung und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/12 Optimierung der Beteiligungsstruktur Konzern GEWOFAG Umsetzung

Mehr

Referat für Arbeit und Wirtschaft FB Wirtschaftsförderung

Referat für Arbeit und Wirtschaft FB Wirtschaftsförderung Telefon 16 2 12 90 Telefax 16 2 79 66 Andreas Lotte Referat für Arbeit und Wirtschaft FB Wirtschaftsförderung Fonds zur Absicherung von Existenzgründungsdarlehen (Stadtratsbeschluß vom 13.05.1998) Beschluss

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

Sozialreferat. Telefסּn: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824. Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1

Sozialreferat. Telefסּn: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824. Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1 Telefסּn: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824 Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1 Neufestsetzung der Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte des SGB II und SGB XII Mietobergrenzen

Mehr

Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009

Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009 Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009 Landratsamt Lindau (Bodensee) Die BayernLabo bietet mit Unterstützung des Freistaates Bayern folgende

Mehr

Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Schuldner- und Insolvenzberatung

Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Schuldner- und Insolvenzberatung Telefon: 233-28666 Telefax: 233-24769 Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Schuldner- und Insolvenzberatung S - I - SIB Einrichtung einer sozialen Schuldnerberatung mit einer Vollzeitstelle in Neuperlach

Mehr

Darlehen - als Möglichkeit der... -Finanzierung

Darlehen - als Möglichkeit der... -Finanzierung Darlehen - als Möglichkeit der.... -Finanzierung Situation: Bestattungsinstitut Thomas Bayer e. K. benötigt für ein Investitionsprojekt 0.000 Euro. Die Hausbank bietet dieses Darlehen mit folgenden Konditionen

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement

Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Telefon: 233 2 53 27 Telefax: 233 2 11 36 Frau Lang-Hornfeck Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement SWM Bildungsstiftung Geschäftsordnung für den Vorstand Sitzungsvorlage Nr. 02-08 /

Mehr

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle.

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle. STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle. MAXIMUM IUS WIR ÜBER UNS Ein starkes Team, Qualität und Kontinuität, setzt sich für Ihre Interessen ein! MAXIMUM IUS

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Informationsveranstaltung

Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Informationsveranstaltung Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Familienbildung 08.07.2013 1 Ausgangslage im Landkreis Regensburg: Landkreis Regensburg: 41 Gemeinden, 185.000 Einwohner,

Mehr

Fall 3. Ausgangsfall:

Fall 3. Ausgangsfall: PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Energie- und Abfallsparen an städtischen Schulen und Kindertagesstätten 2010-2012

Energie- und Abfallsparen an städtischen Schulen und Kindertagesstätten 2010-2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Öffentliche Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.: Auskunft erteilt: Frau Karner Ruf: 492-6704 E-Mail: KarnerA@stadt-muenster.de Datum: 17.02.2010 Betrifft

Mehr

Finanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt

Finanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt Finanzierungsvergleich für Anton Anschlussfinanzierung und Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt erstellt durch Maisenbacher, Hort & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt Rintheimer Str.

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen...

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen... DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT lesen, bevor Sie selbst verkaufen... Bevor Sie mit uns über Ihre Immobilie reden, sprechen wir mit Ihnen über unser diskretes Verkaufsmarketing. Wir sind der Meinung, dass Sie

Mehr

- Zuschuss an den Träger für den laufenden Betrieb in Höhe von 967.844, - Euro - Stadtbezirk 15, Trudering - Riem

- Zuschuss an den Träger für den laufenden Betrieb in Höhe von 967.844, - Euro - Stadtbezirk 15, Trudering - Riem Telefסּn: 0 233-20167 Telefax: 0 233-20191 Sozialreferat Seite 1 von 7 Stadtjugendamt S-II- KT/FT Kinderkrippe Schatzbogen 52, 5 4 und 62 Errichtung einer Einrichtung von sechs Gruppen mit 72 Plätzen Träger:

Mehr

Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum

Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum Nachrichten aus dem Rathaus: Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien... http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_23909.html von 2 06.03.2012 10:47 Nr. 539 / 02.06.2009 Zehn Jahre 100 Häuser für

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig 100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher Robert Rademacher Präsident Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Zentralverband - 1. Fabrikatshändlerkongress Schlussworte Robert Rademacher 24. Oktober 2008 Frankfurt Es gilt das gesprochene Wort Meine sehr

Mehr

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

An die Gläubiger der ALPHA Events UG An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Konzeption & Umsetzung eines länderübergreifenden IKZM - Prozesses

Konzeption & Umsetzung eines länderübergreifenden IKZM - Prozesses Ergebnisse der online-befragung Konzeption & Umsetzung eines länderübergreifenden IKZM - Prozesses Prognos AG Mai 2009 1 Allgemeine Hinweise zur online - Befragung Untersuchungsgegenstand: Forschungsvorhaben

Mehr

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.

Mehr

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds. Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten

Mehr

Mustervereinbarung. Die Mustervereinbarung soll auch ein Impuls sein, die Qualität nach Innen und Außen zu sichern und weiter zu entwickeln.

Mustervereinbarung. Die Mustervereinbarung soll auch ein Impuls sein, die Qualität nach Innen und Außen zu sichern und weiter zu entwickeln. Mustervereinbarung Die vorliegende Mustervereinbarung zur Kooperation von Kindertageseinrichtung und Grundschule soll Unterstützung, Orientierung und Anregung zur kreativen und verbindlichen Zusammenarbeit

Mehr

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in

Mehr

Sozialreferat. Telefסּn: 0 233-48219 Telefax: 0 233-21115. Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1. Abzweigung des Kindergeldes bei behinderten Kindern

Sozialreferat. Telefסּn: 0 233-48219 Telefax: 0 233-21115. Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1. Abzweigung des Kindergeldes bei behinderten Kindern Telefסּn: 0 233-48219 Telefax: 0 233-21115 Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1 Abzweigung des Kindergeldes bei behinderten Kindern Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 08029 2 Anlagen

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

Baufinanzierung mit Wohnriester

Baufinanzierung mit Wohnriester 12 finanzplanung konkret 1/2009 Finanz-Training Von Prof. Heinrich Bockholt Baufinanzierung mit Wohnriester 1. Kurzer Produktüberblick Seit dem 1.1.2008 ist rückwirkend das Eigenheimrentengesetz (=Wohnriester)

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-

Mehr

Presse-Information 04.01.2013

Presse-Information 04.01.2013 04.01.2013 1 Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach zur wirtschaftlichen Situation von Unternehmen im Geschäftsgebiet der Volksbank Herrenberg Rottenburg Optimistische Unternehmen in Herrenberg

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Welche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+?

Welche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+? Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Sie möchten Ihr Kind mit der Online-Anwendung kita finder+ in einer Kindertageseinrichtung oder einem Tagesheim anmelden. Hier erhalten Sie die wichtigsten

Mehr

Aspekte zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit von. Sportboothäfen im Zeichen des demografischen Wandels

Aspekte zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit von. Sportboothäfen im Zeichen des demografischen Wandels Aspekte zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit von Sportboothäfen im Zeichen des Vortrag von Frank Engler hanseboot 4. November 2011 Vom März 1997 bis Ende 2010: Geschäftsführer der Sporthafen Kiel GmbH

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1. Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung

Mehr

Die Parteien streiten über den Anspruch der Klägerin auf Bewilligung von Sonderkonditionen für ein Wohnungsbaudarlehen.

Die Parteien streiten über den Anspruch der Klägerin auf Bewilligung von Sonderkonditionen für ein Wohnungsbaudarlehen. BAG Urteil vom 27.07.1994-10 AZR 538/93 Redaktion TK Lexikon Arbeitsrecht 27. Juli 1994 Tatbestand HI436639_5 Die Parteien streiten über den Anspruch der Klägerin auf Bewilligung von Sonderkonditionen

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

MERKBLATT. Krisenprävention. I. Früh den Grundstein legen. langfristige Positionierung und den Erfolg oder

MERKBLATT. Krisenprävention. I. Früh den Grundstein legen. langfristige Positionierung und den Erfolg oder MERKBLATT Krisenprävention Auch wenn die Geschäfte bei Ihnen zurzeit gut laufen, sollten Sie bereits jetzt mit verschiedenen Maßnahmen Krisenprävention betreiben. Denn eines ist so gut wie sicher: Die

Mehr

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt

Mehr

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe Sozialberichterstattung NRW. Kurzanalyse 02/2010 09.07.2010 12.07.2010 Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008

Mehr

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas Das Bildungspaket Mitmachen möglich machen So informieren Sie Eltern, Kinder und Jugendliche Helfen Sie mit, dass bedürftige Kinder die Leistungen auch

Mehr

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Fremdwährungsanteil bei strägerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Christian Sellner 2 Im europäischen Vergleich ist das Volumen der Fremdwährungskredite in Österreich sehr

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 16/4664 16. Wahlperiode 12. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach

Mehr

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung 1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf

Mehr

Bausparen vermögensaufbau. Die eigene. Immobilie einfach. bausparen. Weil jeder seinen FREIraum braucht.

Bausparen vermögensaufbau. Die eigene. Immobilie einfach. bausparen. Weil jeder seinen FREIraum braucht. Bausparen vermögensaufbau Die eigene Immobilie einfach bausparen. Weil jeder seinen FREIraum braucht. Schaffen Sie jetzt den FREIraum für Ihre eigenen Ideen. Ein eigenes Dach über dem Kopf gibt Ihrer Kreativität

Mehr

Direktorium Hauptabteilung II Abteilung Verwaltung D-HA II/V 1

Direktorium Hauptabteilung II Abteilung Verwaltung D-HA II/V 1 Telefon 16-9 25 50 Telefax 16-98992550 Direktorium Hauptabteilung II Abteilung Verwaltung D-HA II/V 1 Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats 1. Wertgrenzen für Betriebe gewerblicher Art 2. Gewährträgerhaftung

Mehr

Ihre Fragen unsere Antworten

Ihre Fragen unsere Antworten Ihre Fragen unsere Antworten Wie werde ich WOGEDO-Mitglied? Und was sind Geschäftsanteile? Hier finden Sie die Antworten auf die meist gestellten Fragen. I. WOGEDO ALLGEMEIN 1. Wie funktioniert die WOGEDO

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Sozialreferat. Telef : nסּ 0 233-48377 Telefax: 0 233-48378. Amt für Soziale Sicherung Kommunale Altenhilfe S-I-A/M

Sozialreferat. Telef : nסּ 0 233-48377 Telefax: 0 233-48378. Amt für Soziale Sicherung Kommunale Altenhilfe S-I-A/M Telef : nסּ 0 233-48377 Telefax: 0 233-48378 Sozialreferat Seite 1 von 6 Amt für Soziale Sicherung Kommunale Altenhilfe S-I-A/M Großer Bauunterhalt für die an die MÜNCHENSTIFT GmbH verpachteten Häuser in

Mehr

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit

Mehr

Biete: 1 ½ Zi-Whg. 40 qm, Du, WC, EBK, 370 + NK/KT/CT T. 685933

Biete: 1 ½ Zi-Whg. 40 qm, Du, WC, EBK, 370 + NK/KT/CT T. 685933 Biete: 1 ½ Zi-Whg. 40 qm, Du, WC, EBK, 370 + NK/KT/CT T. 685933 Die Wohnungssuchbörse in Pinneberg Vortrag von Jürgen Seeba Soziale Wohnraumhilfe und Beratungsstelle für Wohnungslose Diakonisches Werk

Mehr

Kreisverwaltungsrefera

Kreisverwaltungsrefera Telefon: 0 233-27125 Telefax: 0 233-20342 Frau Schmidt irmgard.schmidt@muenchen.de Kreisverwaltungsrefera Seite 1 von 5 t Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Verkehrsanordnungen KVR-III132

Mehr

EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT

EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT Haus Süd Haus Nord EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT München Modell * * ausgenommen DG-Wohnungen München-Trudering, WA 7 Typisch Trudering perfektes Ensemble Wer in Trudering lebt, kennt die

Mehr

Zinssicherung im B2B Markt April 2010

Zinssicherung im B2B Markt April 2010 Zinssicherung im BB Markt Ergebnisse einer repräsentativen Telefonbefragung bei 400 BB-Finanzentscheidern (Februar-März 00) Zinssicherung im BB Markt April 00 0.06.00 7:8:58 Zusammenfassung der Ergebnisse

Mehr

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V14 Raten ohne Ende? Ziel: Sensibilisierung für die Folgen der Nichteinhaltung von Verträgen und die daraus entstehenden

Mehr

Bürgerversammlung 03.06.2015

Bürgerversammlung 03.06.2015 Bürgerversammlung 03.06.2015 Bürgerversammlung 03.06.2015 Tagesordnung 1. Bericht des Bürgermeisters 2. Finanzlage der Stadt und der Stadtwerke Zwiesel 3. Finanzierung von Kindertagesstätten (2004 heute)

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Sozialreferat. Telefסּn: 0 233-40400 Telefax: 0 233-40500. Amt für Wohnen und Migration S-III-L

Sozialreferat. Telefסּn: 0 233-40400 Telefax: 0 233-40500. Amt für Wohnen und Migration S-III-L Telefסּn: 0 233-40400 Telefax: 0 233-40500 Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Wohnen und Migration S-III-L Darstellung der aktuellen Flüchtlingssituation in München Antrag Nr. 14-20 / A 01361 der Stadtratsfraktionen

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab: Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe Das Wichtigste vorab: Der Zahlungsverkehr (inkl. Karten, Online-Banking, Vordrucke usw.) wird bis auf weiteres

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % % Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Baureferat Hochbau. Telefon: 0 233-60831 Telefax: 0 233-61725. Die Landeshauptstadt München setzt auf Ökostrom

Baureferat Hochbau. Telefon: 0 233-60831 Telefax: 0 233-61725. Die Landeshauptstadt München setzt auf Ökostrom Telefon: 0 233-60831 Telefax: 0 233-61725 Baureferat Hochbau Seite 1 Die Landeshauptstadt München setzt auf Ökostrom Antrag Nr. 08-14 / A 02375 von Herrn Stadtrat Alexander Reissl, Herrn Stadtrat Helmut

Mehr

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium

Mehr