Landesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks NRW. Merkblatt. Abmahnung in der Gebäudereinigung

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1 MUSTER Landesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks NRW Merkblatt in der Gebäudereinigung 1. Allgemeines Die besitzt eine Doppelfunktion. Sie dient einerseits dazu, den Arbeitnehmer noch einmal in aller Deutlichkeit auf eine von ihm begangene Pflichtverletzung und das Ende der Geduld des Arbeitgebers hinzuweisen. Andererseits ist sie Kündigungsvoraussetzung für die meisten vom Arbeitnehmer wiederholt begangenen Pflichtverletzungen. In der muss eine eindeutig formulierte Kündigungsandrohung enthalten sein. Soweit diese fehlt, handelt es sich nur um eine Ermahnung, die nicht ausreicht eine Kündigung vorzubereiten. Es ist zusätzlich angebracht, als Überschrift oder später im Text die Erklärung als zu bezeichnen. Dies ersetzt aber nicht die Kündigungsandrohung. Eine hat demnach folgenden Aufbau: Überschrift: konkrete und detaillierte Beschreibung der Pflichtverletzung Kündigungsandrohung für den Wiederholungsfall 2. Welches Fehlverhalten kann abgemahnt werden? Grundsätzlich können alle objektiven Pflichtverletzungen abgemahnt werden. Objektive Pflichtverletzungen sind solche, die die Verletzung einer Pflicht darstellen, die mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen. Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundlegend zerstören und der Arbeitnehmer von vorne herein auch nicht mit einer einmaligen Duldung seines Verhaltens rechnen kann, können ohne vorherige zur Kündigung berechtigten. Dazu gehören zum Beispiel Diebstahl, Unterschlagung, schwere unprovozierte Beleidigungen von Kunden oder Vorgesetzten, Tätlichkeiten 3. Wie oft muss vor Ausspruch der Kündigung abgemahnt werden? Eine feste Regel gibt es nicht. Leichte, gleichgerichtete Pflichtverletzungen, wie geringfügige Verspätungen oder schlechte Reinigung sind unter Umständen drei oder vier Mal abzumahnen, bevor die nächste Pflichtverletzung Grund für eine Kündigung sein kann.

2 Schwere Pflichtverletzungen wie unentschuldigtes Fehlen, Arbeitsverweigerung, fehlende Reinigung sind ein bis zwei Mal abzumahnen, bevor im nächsten Fall die Kündigung ausgesprochen werden kann. Die notwendige Zahl der en ist auch abhängig von der Dauer der Beschäftigungszeit. Ist ein Arbeitnehmer bereits 10 oder gar 20 Jahre unbeanstandet beschäftigt, so sind mehr en notwendig als bei einem Arbeitnehmer, der erst 1 oder 2 Jahre Betriebszugehörigkeit aufweist. Auf keinen Fall darf gleichzeitig abgemahnt und gekündigt werden. Da die in erster Linie dazu dienen soll, die Leistung des Arbeitnehmers zu verbessern, muss er nach Erhalt der eine Bewährungschance erhalten. Nur ein neues gleichgerichtetes Fehlverhalten kann dann zur Kündigung berechtigen. 4. sberechtigung Im Gegensatz zur Kündigungsberechtigung ist ein größerer Personenkreis berechtigt, en auszusprechen. Dies kann auch durch den unmittelbar weisungsberechtigten Vorgesetzten des abzumahnenden Arbeitnehmers geschehen, wie zum Beispiel durch den Objektleiter oder Vorarbeiter. Es ist jedoch zu empfehlen, die sberechtigung nur denjenigen Arbeitnehmern zu übertragen, die auch in der Lage sind, den Sachverhalt so präzise darzustellen, dass er den rechtlichen Anforderungen gerecht wird. 5. Form der en können zwar grundsätzlich formlos, also auch mündlich, erklärt werden, sollten jedoch aus Beweisgründen schriftlich ausgefertigt werden. Soweit sgespräche stattfinden, sollten diese in der Gegenwart von Zeugen stattfinden und deren Inhalt in Stichworten sofort notiert und von dem Arbeitnehmer und/oder den Zeugen unterzeichnet werden. 6. Zeitpunkt der Eine sollte möglichst zeitnah zu dem festgestellten Fehlverhalten ausgesprochen werden, da andernfalls bei dem Arbeitnehmer der Eindruck entstehen könnte, der Arbeitgeber habe verziehen oder dulde dieses Fehlverhalten. Eine feste Frist gibt es nicht. Von verschiedenen Arbeitsgerichten wird die Auffassung vertreten, ein Recht zur sei nach einem halben Jahr verwirkt. 7. Zustellung der Die sollte so wie eine Kündigung in schriftlicher Form durch einen Zeugen dem Arbeitnehmer direkt übergeben oder von einem Zeugen oder durch Einwurf-Einschreiben in dessen Briefkasten geworfen werden.

3 8. Rechte des Arbeitsnehmers Der Arbeitnehmer ist berechtigt, eine Gegendarstellung zu dem vorgeworfenen Sachverhalt zu den Personalakten zu geben. Wenn er die für unberechtigt hält, kann er auch vor dem Arbeitsgericht auf Rücknahme und Beseitigung aus der Personalakte klagen. 9. und Betriebsrat en sind mitbestimmungsfrei. Der Betriebsrat muss daher weder vor Ausspruch einer angehört noch hierüber informiert werden. 10. Wie lange wirkt eine? Es gibt auch hierzu keine festen Fristen. Sie richtet sich je nach Schwere der abgemahnten Pflichtverletzung. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass eine nach zwei Jahren ihre Wirkung verliert. Bei schweren Delikten, die eine sofortige Kündigung gerechtfertigt hätten, kann diese Frist auch länger sein, bei leichten auch kürzer. 11. Inhalt der Die Formulierung sollte sachlich und frei von überflüssigen Wertungen sein. In der ist noch einmal kurz auf die Pflicht hinzuweisen und sodann unter genauer Angabe von Zeit, Ort und Art der Pflichtverletzung die konkret begangene Pflichtverletzung zu schildern. Es sollten im keinem Fall die en nummeriert werden oder in einer mehrere Pflichtverletzungen abgemahnt werden. Soweit in einer ein Sachverhalt zu Unrecht abgemahnt wurde, ist die insgesamt unwirksam, auch hinsichtlich der übrigen, abmahnungswürdigen Pflichtverletzungen. Auch der Hinweis auf vorangegangene en und Gespräche erübrigt sich. Allein aus der sollte sich für einen unbeteiligten Dritten, zum Beispiel dem Arbeitsrichter, der volle Sachverhalt erschließen. Musterabmahnungen für typische Fälle in der Gebäudereinigung sind im Anhang beigefügt.

4 RAe Martin Lehr und Bernhard Nordhausen Fachanwälte für Arbeitsrecht Landesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks NRW Frankenwerft Köln M U S T E R A B M A H N U N G E N Allgemein: zu Ihren Pflichten gehört es, (Beschreibung der Pflicht). Am (Datum), um (Uhrzeit), haben Sie (Ort der Pflichtverletzung) (Beschreibung der Pflichtverletzung). Ort, Datum erhalten: (Unterschrift des Arbeitnehmers)

5 Schlechtleistung: zu Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten gehört es, die Ihnen zur Reinigung übertragenen Räume ordnungsgemäß zu reinigen. Am (Wochentag), den (Datum) mussten Sie in der Zeit von (Uhrzeit) bis (Uhrzeit) im (Bezeichnung des Gebäudes) auch das Zimmer (Nummer), (Nummer.) Stock, (Bezeichnung des Gebäudeteils, z. B. Hauptgebäude) reinigen. Wir mussten bei einer Kontrolle am (Datum) um (Uhrzeit) feststellen, dass (genaue Bezeichnung des Ortes und der Art der Verschmutzung: z.b. : in der linken hinteren Ecke vom Eingang aus gesehen unterhalb des Fensters zwei leere Getränkedose sowie eine Bananenschale lagen). Indem Sie diese Gegenstände nicht entfernten, verletzten Sie Ihre Reinigungspflicht.

6 Verspätung: Ihre Arbeit beginnt (Wochentag) um (Uhrzeit) an Ihrem Arbeitsplatz im (Bezeichnung des Gebäudes). Am (Wochentag), den (Datum), erschienen Sie erst um (Uhrzeit). Eine derartige Verspätung sind wir nicht gewillt hinzunehmen.

7 Störung des Betriebsfriedens: am (Wochentag), den (Datum), äußerten Sie sich gegenüber Ihre/r/m Arbeitskolleg/in/en Frau/Herrn, (Name des/der Mitarbeiter/s/in), in beleidigender, ehrverletzender Weise. Sie bezeichneten sie/ihn als (wörtliche, zitierende Wiedergabe der gesprochenen Worte, z. B. dusslige Kuh). Durch diese Äußerungen haben Sie den Betriebsfrieden schwerwiegend gestört.

8 Unentschuldigtes Fehlen: am (Wochentag), den (Datum) erschienen Sie ohne jede Entschuldigung nicht an Ihrem Arbeitsplatz. Ein unentschuldigtes Fehlen stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Sollte sich ein derartiges oder ein gleichgerichtetes Fehlverhalten wiederholen, werden wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigen. Wir fordern Sie außerdem dazu auf, sofort wieder an Ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen. Sollte dies nicht bis zum (Datum drei Tage nach Druck-, bzw. Absendedatum) geschehen sein, werden wir das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. *** Soweit der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachreicht, ist diese durch eine wegen verspäteter Benachrichtigung im Krankheitsfall zu ersetzen

9 Fehlende unverzügliche Benachrichtigung im Krankheitsfall: am (Wochentag), den (Datum), sind Sie, ohne uns von Ihrem Fernbleiben und dem Grund für Ihr Fehlen zu benachrichtigen, nicht zur Arbeit erschienen. Entgegen Ihrer Pflicht aus 5 Abs.1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz haben Sie uns nicht unverzüglich, das heißt spätestens bis zum Arbeitsbeginn mitgeteilt, dass Sie nicht an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen können. Ein späteres Einreichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Ihr Verhalten stellt eine arbeitsvertragswidrige Meldepflichtverletzung dar. Diese Fehlverhalten mahnen wir hiermit ausdrücklich ab.

10 Fehlender Nachweis im Krankheitsfall: in der Zeit vom (Datum) bis einschließlich (Datum) sind Sie krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erschienen. Sie haben uns zwar am (Datum) telefonisch von Ihrer Erkrankung/Arbeitsunfähigkeit unterrichtet, aber entgegen 5 Abs.1 Satz1 Entgeltfortzahlungsgesetzes / 5 Rahmentarifvertrag die am (Datum) ausgestellte ärztliche Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit uns erst am (Datum) zukommen lassen. Diese hätte uns spätestens am vierten Werktag der Erkrankung, dem (Datum), vorliegen müssen. Durch dieses Verhalten haben Sie gegen Ihre arbeitsvertragliche Nachweispflicht verstoßen.

11 Alkoholgenuß am Arbeitsplatz: es ist Ihnen durch die Betriebsordnung (oder Arbeitsvertrag) verboten, an Ihrem Arbeitsplatz Alkohol zu sich zu nehmen. Am (Wochentag), den (Datum), wurden Sie gegen (Uhrzeit) dabei beobachtet, wie Sie (z.b. zwei Flaschen Bier) getrunken haben.

12 Arbeiten unter Alkoholeinfluß: Sehr geehrte/r Frau/ Herr, es ist Ihnen verboten, alkoholisiert an Ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen. Am (Wochentag), den (Datum), um (Uhrzeit), mussten wir feststellen, dass Sie unter Alkoholeinfluss standen. Sie waren nicht mehr in der Lage gerade zu stehen / deutlich zu sprechen / Sie hatten glasige Augen / Ihr Atem roch nach Alkohol. Im Beisein des Zeugen, (Namen), forderten wir Sie auf, Gleichgewichts- und Koordinationstests auszuführen. Sie weigerten sich, diese durchzuführen. / Bei dem Versuch (Beschreibung der Übung, z. B. auf einem Bein zu stehen) (Ergebnis der Übung, z. B. verloren Sie das Gleichgewicht). (u.u. weitere Übungen und Ergebnisse). Anschließend forderten wir Sie auf, einen Arzt zwecks Abgabe einer Blutprobe aufzusuchen. Da Sie sich weigerten, ist unsere Feststellung nicht widerlegt. Dieses Fehlverhalten, alkoholisiert am Arbeitsplatz zu erscheinen, mahnen wir hiermit ausdrücklich ab.

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