Bestimmungsgemäße Verwendung. und vorhersehbarer Missbrauch. Dr. Wolfgang Kreinberg

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1 Bestimmungsgemäße Verwendung Bestimmungsgemäße Verwendung und vorhersehbarer Missbrauch Dr. Wolfgang Kreinberg 1/71

2 Bestimmungsgemäße Verwendung Was ist bestimmungsgemäße Verwendung und was vorhersehbarer Fehlgebrauch? Ausgangspunkt der (externen) technischen Dokumentation sollte eine Sicherheitsbewertung des Produktes bilden. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Beurteilung formuliert jeder technischer Redakteur wie auch jede technische Redakteurin das Sicherheitskapitel, die technisch unvermeidbaren Restrisiken fließen in die Anleitung ein. Der Hersteller ist verpflichtet, die Anwender vor Risiken zu warnen, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung und auch bei vorhersehbarem Fehlgebrauch auftreten können. Quelle: Britta Görs 2/71

3 Bestimmungsgemäße Verwendung versus vorhersehbarer Fehlgebrauch Bezüglich der bestimmungsgemäßen Verwendung ist u. a. die Frage zu beantworten: Welche Aufgabe hat das Produkt? Weitere wichtige Aspekte wie Betriebsarten sowie die Einsatzbereiche in Industrie, Gewerbe oder Haushalt sind ebenfalls zu betrachten. Bezüglich des vorhersehbaren Fehlgebrauchs steht u. a. die Frage zur Diskussion, was passiert, wenn andere als die vorgeschriebenen Ersatzteile oder Betriebsmittel, wie Kühl- oder Schmiermittel verwendet werden. Die DIN EN definiert den vorhersehbaren Fehlgebrauch als Anwendung eines Produkts in einer Weise, die nicht von Produzent oder Lieferant beabsichtigt ist, die sich jedoch aus vorhersehbarem menschlichen Verhalten ergeben kann. (Entwurffassung der Norm, im DIN-VDE Taschenbuch 351). Quelle: Britta Görs 3/71

4 Bestimmungsgemäße Verwendung versus vorhersehbarer Fehlgebrauch Was ist nun unter vorhersehbarem menschlichen Verhalten zu verstehen? Mögliche Antworten können zum Beispiel die Beschwerden von Anwendern wie auch Service- und Wartungsberichte geben. Grundsätzlich ist der Produkthersteller verpflichtet, vor Risiken zu warnen und mit fast jedem technischen Produkt ist ein konstruktiv nicht vermeidbares Restrisiko verbunden. Aber wo endet ein Fehlgebrauch und wo fängt der Missbrauch an? Die Beurteilung lässt sich nur im Einzelfall und vor dem Hintergrund der zu erwartenden Anwender treffen. Quelle: Britta Görs 4/71

5 Bestimmungsgemäße Verwendung Gemäß der Maschinenrichtlinie muss der Hersteller die bestimmungsgemäße Verwendung seines Produktes festlegen und den vorhersehbaren also nahe liegenden Missbrauch erfassen. Beide Punkte muss er zum Bau seiner Maschine heranziehen und berücksichtigen. Die Betriebsanleitung muss ebenfalls Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung und einer möglichen sachwidrigen Verwendung des Produktes enthalten. Insbesondere der vorhersehbare Missbrauch ist für viele Entwickler bzw. Hersteller dabei scheinbar ein großes Problem, da er das Vorstellungsvermögen auf andere Art und Weise fordert. 5/71

6 Bestimmungsgemäße Verwendung Der Hersteller einer Maschine oder eines anderen Produktes muss die bestimmungsgemäße Verwendung d.h. den vorgesehenen Einsatzzweck nach bestem Wissen und Gewissen festlegen. Die Angabe der bestimmungsgemäßen Verwendung muss bzw. kann dabei folgende Punkte umfassen: 6/71

7 Bestimmungsgemäße Verwendung die Beschreibung bzw. Definition des Einsatzzweckes, für den die Maschine vom Hersteller konzipiert und gebaut wurde. die Angabe der Einsatz- bzw. Leistungsgrenzen der Maschine, falls die Maschine auch außerhalb der Leistungsgrenzen betrieben werden kann. Dazu können z.b. die Angaben über die max. zulässigen Werkstückabmessungen und -gewichte gehören. die Angabe der persönlichen Schutzausrüstung, die evtl. für die bestimmungsgemäße Verwendung erforderlich ist. 7/71

8 Bestimmungsgemäße Verwendung die Beschreibung unbedingt erforderlicher Umgebungsoder Randbedingungen. Angaben zur Qualifikation des Bedieners, falls erforderlich. die Angabe der zulässigen Arbeiten, die vom Benutzer ausgeführt werden dürfen. Dieser Punkt ist insbesondere bei Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten von Bedeutung. die Angabe eines Haltbarkeitsdatums, falls eine Maschine oder ein Produkt nach einem bestimmten Zeitraum nicht mehr sicher betrieben werden kann bzw. verwendet werden darf. 8/71

9 Bestimmungsgemäße Verwendung biologische Randbedingungen, die der Benutzer für die bestimmungsgemäße Verwendung erfüllen muss (z.b. Geschlecht, Alter, Größe etc.). Es ist allerdings nicht ohne Weiteres zulässig, die Verwendung einer Maschine auf Männer zu beschränken, wenn dem Hersteller bekannt ist, dass an dem Arbeitsplatz Männer und Frauen arbeiten. 9/71

10 Bestimmungsgemäße Verwendung Damit sich der Hersteller nicht hinter willkürlich eingeschränkten Anwendungsbedingungen verstecken kann, verlangt die Richtlinie von ihm ebenfalls die Berücksichtigung vorhersehbarer ungewöhnlicher Situationen. 10/71

11 Vorhersehbarer Missbrauch Diese Definition bereitet den meisten Herstellern weit mehr Schwierigkeiten, als die Angabe der bestimmungsgemäßen Verwendung. Je nach Produkt ist hier mehr oder weniger auch das Vorstellungsvermögen des Entwicklers gefragt. Der Entwickler bzw. Hersteller muss sich fragen, welche Einsatzmöglichkeiten - außer den von ihm zugelassenen - es für sein Produkt noch gibt oder geben könnte. 11/71

12 Vorhersehbarer Missbrauch Diese Definition bereitet den meisten Herstellern weit mehr Schwierigkeiten, als die Angabe der bestimmungsgemäßen Verwendung. Es gilt, die nahe liegenden und vorhersehbaren Einsatzmöglichkeiten zu erfassen und dem Benutzer diese ggf. zu verbieten. Eine völlige Zweckentfremdung des Produktes durch den Benutzer ist dabei aber nicht Gegenstand der Betrachtung. 12/71

13 Vorhersehbarer Missbrauch Ein Beispiel für den vorhersehbaren Missbrauch kann die Verwendung eines Schraubendrehers als Meißel sein. Dieser Missbrauch ist schon fast üblich und kann konstruktiv nicht verhindert werden. 13/71

14 Vorhersehbarer Missbrauch Als völlig zweckentfremdet kann aber vermutlich die Verwendung eines Härteofens zum Grillen von Spanferkeln in der Nachtschicht bei einem Automobilhersteller angesehen werden. Allerdings muss der Hersteller spätestens mit Bekanntwerden einer solchen Verwendung geeignete Gegenmaßnahmen treffen. Eine gute Informationsquelle über die tatsächliche Verwendung eines Produktes ist dabei immer der Kundendienst. Er bekommt die missbräuchliche Verwendung eines Produktes häufig als Erster mit. 14/71

15 Vorhersehbarer Missbrauch So konnte sich z.b. ein Hersteller von industriellen Bügelmaschinen keine andere Verwendung als das Bügeln von Textilien für seine Maschinen vorstellen. Der Kundendienst hatte aber die Erfahrung gemacht, dass die dampfbeheizten Bügelplatten dem Personal eines Textilherstellers auch zum Aufwärmen des Mittagessens dienten. 15/71

16 Vorhersehbarer Missbrauch Um den vorhersehbaren Missbrauch zu erfassen, sollte der Entwickler bzw. Hersteller versuchen, folgende Fragen zu beantworten: 16/71

17 Vorhersehbarer Missbrauch Um den vorhersehbaren Missbrauch zu erfassen, sollte der Entwickler bzw. Hersteller versuchen, folgende Fragen zu beantworten: Für was könnte ich persönlich das Produkt noch verwenden? Können meine Vorstellungen auf einen möglichen Anwender übertragen werden? Kann das Produkt als Hilfsmittel in einem nicht vorgesehenen Arbeitsprozess dienen? Kann der Benutzer das Produkt bzw. Gerät manipulieren, um sich die Arbeit und den Umgang mit dem Gerät auf unzulässige Art zu erleichtern? 17/71

18 Vorhersehbarer Missbrauch Um den vorhersehbaren Missbrauch zu erfassen, sollte der Entwickler bzw. Hersteller versuchen, folgende Fragen zu beantworten: Kann der Benutzer das Gerät einfach manipulieren, um den Einsatzzweck zu ändern oder zu erweitern? Wird der Anwender durch die Sicherheitseinrichtungen bei seiner Arbeit behindert? In solchen Fällen muss damit gerechnet werden, dass Sicherheitseinrichtungen unzulässigerweise überbrückt oder demontiert werden. 18/71

19 Vorhersehbarer Missbrauch Um den vorhersehbaren Missbrauch zu erfassen, sollte der Entwickler bzw. Hersteller versuchen, folgende Fragen zu beantworten: Muss damit gerechnet werden, dass der Benutzer evtl. erforderliche persönliche Schutzausrüstungen aus Bequemlichkeit nicht benutzt? Besitzt der Kundendienst Erfahrungen über den Missbrauch durch den Anwender? 19/71

20 Vorhersehbarer Missbrauch Um den vorhersehbaren Missbrauch zu erfassen, sollte der Entwickler bzw. Hersteller versuchen, folgende Fragen zu beantworten: Liegen Informationen über den Missbrauch von früheren Modellgenerationen oder ähnlichen Produkten eigener oder fremder Herstellung vor? Kann eine Nachlässigkeit des Benutzers oder eine Fehlbedienung zu einem Missbrauch führen? 20/71

21 Verwendung / Missbrauch Muss der Hersteller mit einem Missbrauch seines Produktes rechnen, so muss er zuerst die geeigneten konstruktiven Gegenmaßnahmen treffen. Lässt sich der Missbrauch nicht oder nicht vollständig verhindern, so muss er in der Betriebsanleitung auf diese sachwidrige Verwendung hinweisen und davor warnen. Die Punkte bestimmungsgemäße Verwendung und vorhersehbarer Missbrauch sind K.O.-Kriterien für jede Betriebsanleitung. Eine Betriebsanleitung ohne Angaben zu diesen Punkten erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben und muss als mangelhaft bewertet werden. 21/71

22 Verwendung / Missbrauch Leitlinien zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (LV 46) Aktualisierung September 2008 zur Ausgabe 2007 Die nachfolgenden Aussagen zur tendenziellen Zuordnung dienen zur Orientierung. 22/71

23 Leitlinien zum GPSG (LV 46) Tendenzielle Zuordnung zu vorhersehbarer Fehlanwendung: Situationen, die rational begründbar sind, den üblichen Erfahrungen und dem gesunden Menschenverstand entsprechen. ( Beispiel: Berührung der Backofentür durch Kleinkinder) Es kann nicht vorausgesetzt werden, dass die Fehlanwendung des Produkts als solche vom Verwender erkannt wird. (Beispiel: Verkettung von Mehrfachsteckdosen Überhitzungsgefahr) 23/71

24 Leitlinien zum GPSG (LV 46) Tendenzielle Zuordnung zu vorhersehbarer Fehlanwendung: Die Fehlanwendung wird als solche zwar vom Verwender erkannt, aber in der Gefahr unterschätzt. (Beispiel: Gabelstapler Schnellkurvenfahrt / Fahren mit angehobener Last Kippgefahr) Die Fehlanwendung ist weit verbreitet und wird vom Verwender als solche nicht mehr wahrgenommen. (Beispiel: Stecker wird am Kabel aus der Steckdose gezogen) 24/71

25 Leitlinien zum GPSG (LV 46) Tendenzielle Zuordnung zu vorhersehbarer Fehlanwendung: Die Bequemlichkeit des Menschen erwartbar (Weg des geringsten Widerstandes). (Beispiel: Kabeltrommel wird nicht vollständig abgewickelt) Verhalten im Falle einer Fehlfunktion, einer Störung oder eines Ausfalls während des Gebrauchs des Produkts. (Beispiel: Beseitigung der Verstopfung am Einzugstrichter eines Gartenhäckslers Fehlanwendung ist aus Gründen der.) 25/71

26 Leitlinien zum GPSG (LV 46) Tendenzielle Zuordnung zu vorhersehbarer Fehlanwendung: Verhalten aufgrund von Unachtsamkeit oder Konzentrationsmangel (Beispiel: Verwechselung von Bedienteilen). 26/71

27 Leitlinien zum GPSG (LV 46) Zur Abwendung von Gefahren bei der vorhersehbaren Fehlanwendung hat der Hersteller Maßnahmen nach folgender Rangfolge zu treffen: 1. Inhärente Sicherheit 2. Technische und ergänzende Schutzmaßnahmen 3. Benutzerinformationen. 27/71

28 Leitlinien zum GPSG (LV 46) Nicht unter vorhersehbare Fehlanwendung fallen z. B. folgende Verhaltensweisen: vorsätzliche Gesundheitsverletzung (z. B. Messer als Mordwaffe, Baseballschläger als Knüppel) vorsätzliche Zerstörung von Produkten (Vandalismus) vorsätzliches außer Kraft setzen von Schutzeinrichtungen mit hohem Aufwand. Verwendung eines Produktes unter Missachtung anforderungsgerechter Benutzerinformationen 28/71

29 Aktuelle Rechtsprechung 2013 Fehlanwendung nicht berücksichtigt: Inverkehrbringen verboten EU gibt dänischem Inverkehrbringensverbot Recht Die dänische Marktüberwachungsbehörde hatte das Inverkehrbringen einer Mehrzweck- Erdbewegungsmaschine verboten. Begründung: Der Grund für die dänische Maßnahme war die Nichtübereinstimmung der Maschine mit der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderung nach Nummer des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG, der zufolge eine selbstfahrende Maschine mit aufsitzendem Fahrer, wenn bei ihr ein Risiko durch herabfallende Gegenstände oder herabfallendes Material besteht, entsprechend konstruiert und, sofern es ihre Abmessungen gestatten, mit einem entsprechenden Schutzaufbau versehen sein muss. 29/71

30 Aktuelle Rechtsprechung 2013 Fehlanwendung nicht berücksichtigt: Inverkehrbringen verboten EU gibt dänischem Inverkehrbringensverbot Recht Der Einlassung des Herstellers, dass eine entsprechende Gefährdung nicht vorhanden sei, wenn die Maschine für Aufgaben geliefert werde, bei denen das Risiko herabfallender Gegenstände oder herabfallenden Materials nicht bestehe. ist die EU-Kommission nicht gefolgt. Der Hersteller muss nämlich auch eine vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung der Maschine berücksichtigen. Dies schließt eine Gefährdung durch herabfallende Gegenstände oder herabfallendes Material bei der in Rede stehenden Maschine nicht aus. 30/71

31 Aktuelle Rechtsprechung 2013 Fehlanwendung nicht berücksichtigt: Inverkehrbringen verboten EU gibt dänischem Inverkehrbringensverbot Recht Den vollständigen Beschluss der EU-Kommission finden Sie hier: BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 8. April 2013 über eine Maßnahme der dänischen Behörden zum Verbot eines Typs einer Mehrzweck- Erdbewegungsmaschine gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 1874) 31/71

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