Tagung Umgang mit Regulierungen und Behörden
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- Lieselotte Hermann
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1 Tagung Umgang mit Regulierungen und Behörden ATEX 137 Aus Sicht des Betreibers SUVA Luzern Do. 21 Sept. 2006
2 Referent François Schlessinger Leiter technische Kontrolle Clariant Produkte (Schweiz) AG
3 Fragen & Antworten (1)? Frage: Wie sind die Abgrenzungen und Verantwortlichkeiten zwischen ATEX 95 und 137 in der Schweiz geregelt?
4 Geräte ATEX 95 94/9/EG Arbeitsplatz ATEX /92/EG Maximalanforderung an Geräte Freier Markt Minimalanforderungen Schutz der Mitarbeiter
5 Explosionsschutzmassnahmen Geräte - Hersteller VGSEB (ATEX 95; 94/9/EG, ) Produkt Design Risikoanalyse Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (März 1998) Arbeitsplatz - Arbeitgeber VUV (ATEX 137; 1999/92/EG, ) Anlagenplanung Risikoanalyse SUVA-Merkblatt 2153 Explosionsschutz - Grundsätze, Mindestvorschriften, Zonen (Okt. 2003) Baumusterprüfung Qualitätssicherung Interne Fertigungskontrolle Explosionszoneneinteilung Konformität Betriebsanleitungen Explosionsschutzdokument
6 Verantwortlichkeiten zw. Betreiber und Hersteller Explosionsfähige Gemische Innerhalb atmosphärischer Bedingungen Geräte bzgl. EX-Schutz geprüft (Laborbedingungen) Verantwortung beim Hersteller / Prüfstelle (Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen) Ausserhalb atmosphärischer Bedingungen EX-Zoneneinteilung Verantwortung beim Betreiber Keine explosionsfähigen Gemische Funktionale Sicherheit der Geräte und Schutzsysteme Verantwortung beim Geräteplaner / Hersteller / Prüfstelle Risikoanalyse des Prozesses inkl. der verwendeten Geräte und Schutzsysteme Festlegung von Schutzmassnahmen (z.b. Inertisierung) Verantwortung beim Betreiber -20 C bis 60 C / 0,8 bis 1,1 bar Geräte bzgl. EX-Schutz in der Regel nicht geprüft durch Prüfstelle und / oder Hersteller Verantwortung beim Betreiber (Bundesgesetz / Verordnung über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten, sowie die EG-Maschinenrichtlinie)
7 Gemisch ausserhalb der atmosphärischen Bedingungen 60 Grad C 1,1 bar UEG Ex-Zone 2 Ex-Zone 1 Ex-Zone 0 OEG 21 % Sauerstoff OEG - 20 Grad C selten gelegendlich ständig 0,8 bar Gemisch ausserhalb der atmosphärischen Bedingungen F.Schlessinger
8 Fragen & Antworten (2)? Frage: Wie wurde das SUVA Merkblatt Explosionsschutz in den BCI-Firmen umgesetzt bzw. ausgebildet?
9 Wichtige Neuerungen - SUVA BISHER Bei Geräten Elektrische Zündquellen beachten Dokumentation EX-Zonenplan EX-Zonen Gase, Dämpfe und Nebel 0, 1 und 2 Zoneneinteilung obliegt Feuerpolizeilichen Organen Durchführungsorganen des Arbeitschutzes (Arbeitsinspektorate, SUVA) NEU Bei Geräten Elektrische und nicht elektrische Zündquellen beachten Gerätekategorien 1, 2, 3 für G Gase / D Dust Explosionsschutzdokument Sicherheitsmanagement Risikoanalysen EX-Zonenplan EX-Zonen Gase, Dämpfe und Nebel 0, 1 und 2 sowie für Stäube 20, 21 und 22 Zoneneinteilung obliegt Arbeitgeber (gem. VUV) Feuerpolizei, Arbeitsinspektorate, SUVA
10 Explosionsschutzmassnahmen SUVA-Merkblatt 2153 Grundsätze Beispiele Leitfaden zum SUVA-Merkblatt Konkrete Umsetzung, Regeln für die Praxis Weiterführende Beispiele
11 Definition der Explosionszonen Konzentration Konzentration Konzentration UEG UEG UEG Zeit Zeit Zeit Zone 0 bzw. 20 Zone 1 bzw. 21 Zone 2 bzw. 22 ständig, häufig gelegentlich normalerweise nicht
12 Gas, Dämpfe und Nebel Stäube *) Kann die maximal erreichbare Oberflächentemperatur nicht sicher begrenzt werden, d.h. sie kann bei vorhersehbarer Störung oder im Betriebsfall überschritten werden, so ist die maximale Oberflächentemperatur analog der Bestimmung der Gerätekategorie 1G einzuhalten. Oberflächen die mit Staubwolken in Berührung kommen können: T max < 2/3 Mindestzündtemperatur Oberflächen, auf welchen sich Staub ablagern kann: T max < Glimmtemperatur 75 C
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14 Fragen & Antworten (3) Die Ex-Zoneneinteilung ist Aufgabe des Betreibers. Dies gilt sowohl für die Raumzonen, wie auch für die Zoneneinstufung innerhalb der verfahrenstechnischen Anlage, also z.b. in einem Rührbehälter, Pumpe, Armatur, Rohrleitung etc.? Frage: Wie wird die Zoneneinstufung innerhalb der verfahrenstechnischen Anlage in der Basler Chemischen und pharmazeutischen Industrie BCI dokumentiert und kommuniziert - z.b. Hersteller?
15 Explosionsschutzdokument Das allgemeine Explosionsschutzdokument enthält oder verweist auf: geltende Regelungen/Weisungen generelle Schutzmassnahmen generelle organisatorische Maßnahmen Zweck: firmeninterne Zusammenstellung aller gesetzlichen Auflagen und Pflichten Nachweis für Behörden Das anlagespezifische Explosionsschutzdokument enthält: Bezeichnung Anlage Bezeichnung Betreiber Verweis auf Risikoanalysen spezifische Schutzmassnahmen Verweis auf Ex-Zonen innen/außen, Ausnahmen Zweck: Dokumentation für Anlagenbetreiber Nachweis für Behörden (z. B. bei Abnahmen)
16 EX-Zonenplan SUVA-Merkblatt (Schleuse als Zonengrenze) Natürliche oder künstliche Lüftung EX-Zone 0 EX-Zone 2 (überdruckbelüftet) NG (nicht gefährdet)
17 EX-Zonenplan Schraffuren gemäss SUVA bzw. EN-Normen Angabe der Explosionsgruppe (IIA, IIB, IIC) Angabe der Temperaturklassen Massnahmen an Zonengrenzen Türschliesser Bodenschwellen Überdruckbelüftung
18 Beispiel Kennzeichnung von Ex-Zonen im R+I-Schema Zonengrenze Installation Das Innere dieser Installation ist generell als Zone 1, Temperaturklasse T3 und Explosionsgruppe IIC eingestuft. Zonengrenzen sind durch eine Ex-Kennzeichnung markiert
19 Gas pr EN :2005 Equipment protection level (EPL) Ex-Zone Gerätekategorie Anwendung 0 1 1G Ga 1 2 1G oder 2G Gb 2 3 1G, 2G oder 3G Gc Staub Ex-Zone Gerätekategorie Anwendung D Da D oder 2D Db D, 2D oder 3D Dc
20 Fragen & Antworten (4) In der Praxis stellt sich häufig die Frage, in wie weit denn die Herstellung einer verfahrenstechnischen Anlage unter die ATEX 95 fällt.? Frage: Wie sind die Abgrenzungen zwischen Gerät, Baugruppe und Installation in der ATEX 95 /137, beziehungsweise aus Sicht des Betreibers geregelt?
21 Installation, Gerät oder Baugruppe? Konformitätserklärung/en Betriebsanleitung/en Spezifikations-und Datenblätter, Software etc. Riementrieb Getriebe Kupplung Gleitringdichtung Rührorgan Membranpumpe Druckbehälter Armaturen
22 Baugruppe durch Hersteller CE Baugruppe Konformitätserklärung Dokumentation der Einzelgeräte und ggf. Komponenten und Geräte Betriebsanleitung Spezifikations-und Datenblätter, Software etc. + Hersteller der Baugruppe 1. Gefahren- und Risikoanlayse für Baugruppe 2. Konformitätserklärung und Betriebsanleitung, der Baugruppe und der Geräte 3. Datenschild mit mind. der CE-Kennzeichnung, Baujahr, Hersteller und Typenbezeichnung
23 Installation durch Betreiber Gefahren- und Risikoanlayse durch Betreiber Gefahren- und Risikoanlayse und ggf. Festlegung der zusätzlichen Maßnahmen für den sicheren Betrieb der Anlage wird durch den Betreiber (Engeeniering - Sicherheitsdienst etc.) festgelegt und u.a. im Explosionsschutzdokument bzw. in den referenzierenden Dokumenten festgehalten.
24 Installation, Gerät oder Baugruppe? Eine Betrachtung der Merkmale von "Baugruppen" und "Installationen" zeigt, dass die Unterscheidung nicht durch die Größe der resultierenden Einheit, sondern nur durch die Verantwortung bei der Zusammenstellung begründet ist. Die gleiche "Sache" kann demzufolge, je nach Vertragsgestaltung zwischen Hersteller und Nutzer, eine Baugruppe oder eine Installation sein, es kommt im Grunde genommen nur auf die exakte und eindeutige Zuweisung der entsprechenden Verantwortlichkeiten an.
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26 Fragen & Antworten (5) Geräte, welche über eine eigene potentielle Zündquelle/n verfügen, sowie Schutzsysteme, müssen u.a. über eine EG-Konformität im Sinne der 94/9/EG (ATEX 95) Richtlinie verfügen.? Frage: Wie geht die BCI bei Geräten vor, welche unter ATEX verkauft, aber aus der Sicht des Betreibers nicht unter die ATEX fallen?
27 Werbung mit ATEX-Zulassung z.b. Mechanischer Luftmengenregler
28 Werbung mit ATEX-Zulassung Mechanische Kupplungen Baumusterprüfbescheingung
29 Wir sagen dem Lieferanten / Hersteller nicht, dass ein bestimmtes Gerät nicht unter die ATEX fällt, sondern nur, dass wir kein ex-geschütztes Gerät kaufen
30 Voraussetzung für diese Aussage ist aber, dass der Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung durchführt und im Explosionsschutzdokument einen entsprechenden Hinweis aufnimmt
31 Die Zündgefahrenbewertung wurde in folgenden Arbeitsschritten durchgeführt: Analyse der Zündgefahr und deren Ursache Bewertung der Zündgefahr bezüglich der Häufigkeit ihres Auftretens Bestimmung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und deren Dokumentation Abschließende Bewertung und Dokumentation mit: - Dokumentation der Zündgefahrenbewertung - Protokoll der Zündgefahrenbewertung
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