Gesuch um finanzielle Unterstützung für

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1 FINANZABTEILUNG Dorfstrasse 48 Postfach Uetendorf Gesuch um finanzielle Unterstützung für Nach den Richtlinien des Reglements über Gemeindebeiträge an Schulgelder von privaten Bildungsangeboten Aufgabenhilfe und/oder Nachhilfeunterricht im Fach für das Schuljahr Durch die Eltern auszufüllen Personalien des Kindes Geburtsdatum: Personalien der Eltern Name und Vornamen Adresse, Ort: Telefon: Anzahl Kinder: Ort und Datum Unterschrift der Eltern Eine allfällige finanzielle Unterstützung wird für ein ganzes Schuljahr bewilligt. Für eine Verlängerung müssen die Eltern zwingend ein neues Gesuch mit der Empfehlung der Lehrkraft einreichen. Betreuungsperson, die Aufgabenhilfe oder Nachhilfeunterricht erteilt (muss beim Elternverein als solche eingetragen sein oder nach Absprache durch Klassenlehrkraft) Adresse: Telefon:

2 Durch die Lehrkraft auszufüllen Klassenlehrer/in Adresse: Telefon Schule / Privat: empfehle Aufgabenhilfe oder empfehle Nachhilfeunterricht im Fach: Begründung: Unterschrift der Lehrkraft Uetendorf,

3 Durch die Gemeinde auszufüllen Ist Gesuchsteller/in in Uetendorf wohnhaft (EWK)? ja nein Steuerveranlagung Kanton und Gemeinde Letzte def. Taxation: Jahr Massgebendes Einkommen Steuerbares Einkommen: Fr. 100 % Fr. Steuerbares Vermögen: Fr. 5 % Fr Total Fr. Beitragsbemessung Steuerpflichtiges Einkommen plus 5 % des steuerpflichtigen Vermögens Gemeindebeitrag Fr. 0-25' % Fr. 25'001-30' % Fr. 30'001-35' % Fr. 35'001-40' % Fr. 40'001-45' % Fr. 45'001-50' % Fr. 50' % ab 55' % Auszahlungsentscheid Die Gemeinde zahlt einen Beitrag aus: ja, Fr. nein (max. Fr. 3'000. pro Jahr) Begründung des Entscheides (falls nein): Zahlungskontrolle bei allfälliger Ratenzahlung 1. Rate Fr. am 2. Rate Fr. am 3. Rate Fr. am 4. Rate Fr. am Hinweis für Verbuchung: Konto Finanzverwaltung Uetendorf Die Ressortleiterin Finanzen: Der Leiter Finanzen: Uetendorf, Brigitte Gilomen Dieter Amstutz Eröffnung an Gesuchsteller/Gesuchstellerin Finanzverwaltung Uetendorf Unterrichtende Person

4 Anwesenheitskontrolle Aufgabenhilfe und/oder Nachhilfeunterricht im Fach für das Schuljahr Personalien des Kindes Adresse, Ort: Geburtsdatum: Datum Betreuungsperson Abwesenheit infolge Krankheit Unentschuldigte Abwesenheit Unterschrift Schülerin/schüler Unterschrift Betreuungsperson Uetendorf,

5 Richtlinien zur Aufgabenhilfe und Nachhilfeunterricht 1. Zweck / Gründe 1.1. Die Aufgabenhilfe sowie der Nachhilfeunterricht soll Schülerinnen und Schüler eine zusätzliche Hilfe bieten, dem normalen Schulunterricht folgen zu können. Sie ist eine gezielte Förderung benachteiligter Schülerinnen und Schüler. Der Unterricht soll das Kind zum Lernen ermutigen, die Schulaufgaben überwachen und Lernhilfe anbieten. Die Gründe für Aufgabenhilfe/Nachhilfeunterricht können insbesondere sein: - Fremdsprachigkeit der Eltern - Überlastung oder Überforderung der Eltern - Krankheitsbedingte Abwesenheit der Eltern - Ungünstiges Arbeitsumfeld zu Hause - Charakterliche Gründe, Beziehungsprobleme, Erziehungsschwierigkeiten - Soziale Gründe Die Aufgabenhilfe/Nachhilfeunterricht ist kein Förder- oder Stützunterricht (z.b. für einen Übertritt in die Sekundarklasse), kein Mittags- oder Zvieri-Tisch oder Hütedienst. 2. Finanzierung / Elternbeiträge / Kosten 2.1. Die Finanzierung der Aufgabenhilfe/Nachhilfe erfolgt durch die Eltern und durch die Gemeinde Der Elternbeitrag hängt von der Anwesenheit des Kindes am Unterricht sowie dem steuerbaren Einkommen/Vermögen der Eltern ab Die Entschädigungen der Aufgabenhilfe/Nachhilfeunterricht richten sich nach den Ansätzen des Elternvereins Unterschied zwischen Aufgabenhilfe und Nachhilfeunterricht: Aufgabenhilfe max. pro Stunde und Kind CHF Hilfe und Überwachung der Hausaufgaben in Gruppen bis zu 3 Kindern Nachhilfeunterricht CHF pro 45 Minuten Einzelunterricht. Lösung spezieller Probleme. 3. Organisation / Dauer 3.1. Die Eltern oder die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer stellen das Gesuch für Aufgabenhilfe oder Nachhilfeunterricht Gesuchsformulare können beim Schulsekretariat (Tel ) bezogen werden Die Adressen und Telefonnummern der Aufgaben- oder Nachhilfeunterricht erteilenden Personen sind in den Uetendorfer Nachrichten publiziert oder können bei der zuständigen Person des Elternvereins, Frau Annette Wäckerlin, Gewerbestrasse 16, 3661 Uetendorf, Tel erfragt werden Das Gesuch ist durch die Eltern auszufüllen und unterzeichnet mit der Empfehlung der zuständigen Lehrkraft der Gemeindeverwaltung Uetendorf, Präsidialabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf, abzugeben.

6 3.5. Das Gesuch wird durch die Finanzverwaltung anhand von Richtlinien geprüft Der Entscheid, ob sich die Gemeinde finanziell an der Aufgabenhilfe oder dem Nachhilfeunterricht beteiligt, wird den Eltern schriftlich mitgeteilt Eine Aufgabenhilfe dauert maximal 60 Min, eine Lektion Nachhilfeunterricht dauert in der Regel 45 Min. Pro Woche werden maximal zwei Lektionen Aufgabenhilfe oder Nachhilfeunterricht bewilligt Die Aufgabenhilfe/Nachhilfeunterricht wird grundsätzlich während eines Schuljahres besucht Zu Beginn eines Schuljahres wird die Fortführung überprüft; bei Bedarf ebenfalls bei Lehreroder Klassenwechsel Die Betreuungsperson für Aufgabenhilfe/Nachhilfeunterricht führt eine Anwesenheitskontrolle über den Besuch des Unterrichts. Unentschuldigte Fehlstunden führen zu einer Kürzung des Gemeindebeitrages. Der Unterricht muss zu 90 % besucht worden sein (Ausnahme Krankheit). Die Anwesenheitskontrolle wird Ende Schuljahr der Finanzverwaltung zur Fakturierung übergeben. 4. Aufnahme 4.1. Die Lehrkraft definiert die Lernschwäche des Kindes und beantragt mit dem entsprechenden Formular die Aufgabenhilfe/Nachhilfeunterricht Der Antrag erfolgt in der Regel durch die Klassenlehrkraft nach Absprache mit den Eltern. Er ist nach Ablauf eines Schuljahres neu einzureichen Eltern können mit der Lehrkraft abklären, ob Aufgabenhilfe/Nachhilfe für ihr Kind nötig ist. 5. Aufgaben 5.1. Die Lehrkraft unterstützt und kontrolliert den Besuch der Aufgabenhilfe. Hilft beispielsweise mit, einen geeigneten Termin zu finden. Gibt der Betreuungsperson regelmässig Rückmeldungen, ob die Hilfe dem Kind merkliche Verbesserungen mit Verhalten und Lernen bringt. Ist besorgt, dass das Kind die geeigneten Lehrmittel in die Aufgabenhilfe/Nachhilfe mitbringt, evtl. ist ein besonderes Aufgabenheft zu führen Die Eltern unterstützen die Betreuungsperson, indem sie das Kind dazu auffordern, die Aufgabenhilfe/Nachhilfe regelmässig zu besuchen. Sie sind verantwortlich, dass Absenzen frühzeitig der Betreuungsperson gemeldet werden. Sie bezahlen den Elternbeitrag nach erfolgter Rechnung Die Betreuungsperson richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler. Sie setzt sich mit der Lehrkraft in Verbindung, wenn Schwierigkeiten und Unregelmässigkeiten auftauchen. Bei fortschreitenden Unregelmässigkeiten hat sie das Recht, die/den Aufgabenhilfe/Nachhilfeunterricht nach Rücksprache mit Lehrkraft abzubrechen. Ein Abbruch ist der Finanzverwaltung mitzuteilen. Sie füllt laufend die Anwesenheitskontrollen durch. Die Richtlinien wurden vom Gemeinderat Uetendorf am 23. August 2007 genehmigt.

7 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Eine allfällige finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde wird jeweils für ein ganzes Schuljahr bewilligt. Für eine Verlängerung müssen die Eltern zwingend ein neues Gesuch mit der Empfehlung der Lehrkraft einreichen. Ohne positiven Entscheid der Finanzverwaltung übernimmt die Gemeinde keine Kosten. Pro Woche werden maximal zwei Lektionen Aufgabenhilfe oder Nachhilfeunterricht bewilligt. Durch die Betreuungsperson wird eine Anwesenheitskontrolle geführt, welche zur Abrechnung mit den Eltern dient.