Integration (Ausländische Qualifikationen respektieren)

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1 Forum für Migrantinnen und Migranten in Kiel Kiel, 8. Mai Zentrale politische Zielsetzungen Das Gesetz soll beitragen zur: Sicherung der Fachkräftebasis Vorhandenes Potential aktivieren Transparenz über ausländische Qualifikationen herstellen Arbeitsmarktintegration verbessern ( Vermeidung von Sozialtransfers) Integration (Ausländische Qualifikationen respektieren) Chance geben, vorhandene Fähigkeiten zu entfalten Attraktivität Deutschlands für Zuwanderer erhöhen 28. März 2012 Seite 2 1

2 2. Potentielle Zielgruppen und Geltungsumfang des Gesetzes Derzeit ca ausländische Qualifikationen ohne Anerkennung (Datenbasis: Mikrozensus 2008) (Fach-) Hochschulabschlüsse Meister-/Techniker-Fachschulabschlüsse Lehre oder sonstiger berufsqualifizierender Abschluss Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz gilt für 350 auf Bundesebene geregelte Ausbildungsberufe 60 Änderungen in Berufsgesetzen und Verordnungen (Geltung für durch Bundesrecht reglementierte Berufe) Berufe nach Landesrecht sind nicht erfasst: Anpassungsbedürfnis bei Landesgesetzen 28. März 2012 Seite 3 3. Neue Aufgaben für Kammern Handwerkskammern (HWK) Dezentraler Ansatz (Leitkammer) Industrie- und Handelskammern (IHK) Zentralmodell (IHK-Fosa) Freie Berufe Landwirtschaftskammern 28. März 2012 Seite 4 2

3 3.1 Neue Aufgaben für Kammern Aufgaben der zuständigen Stellen Verfahrensberatung für Antragsteller/-innen Durchführung von Gleichwertigkeitsprüfungen ausländischer Ausbildungsnachweise mit inländischen Referenzqualifikationen nach einheitlichen Standards. Berücksichtigung sonstiger Berufsqualifikationen und praktischer Berufserfahrung. Ggf. Durchführung von Kompetenzanalysen Bescheidung der Antragsteller Erfüllung der Statistikpflichten nach 17 BQFG. Bereitstellung allgemeiner Informationen über Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren, insbesondere gegenüber Betrieben 28. März 2012 Seite Inländischer Meister- und Gesellenabschluss als Referenzqualifikation Die deutsche Referenzqualifikation muss auf Bundesrecht beruhen. Referenzqualifikation ist im Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung festzulegen Gleichwertigkeitsfeststellung anhand aktuell gültigen deutschen Abschlusses als Referenzqualifikation. Im Handwerk können Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren für 40 a HwO 50 b HwO alle handwerklichen Ausbildungsberufe alle Meisterberufe durchgeführt werden. 28. März 2012 Seite 6 3

4 3.3 Fortbildungsabschlüsse als Referenzqualifikation Keine Spezialregelung in der HwO, daher gilt 2 BQFG gilt unmittelbar für handwerkliche Fortbildungsabschlüsse nach 42 HwO Z. B. Geprüfter Betriebswirt HwO, KFZ-Servicetechniker sowie rechtlich selbständige Teile der Meisterprüfung (z. B. Teil I und II als Referenzqualifikation) 28. März 2012 Seite 7 4. Abgrenzung von Ausbildungsabschlüssen anderer Wirtschaftsbereiche Zuständigkeit für Gleichwertigkeitsfeststellungsanträge bei Berufen auf doppelter Rechtsgrundlage ist zwischen ZDH und DIHK unter Einbindung des BMBF abgestimmt. Kriterium: Zahl der Ausbildungsverträge im Bundesgebiet Handwerkskammern sollen danach auch für folgende BBiG-Berufe zuständig sein: Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk Kosmetiker/-in Ausbaufacharbeiter/-in, Hochbaufacharbeiter/in Bauwerksabdichter/-in 28. März 2012 Seite 8 4

5 5. Gebührenregelung Der Gebührenrahmen bei der HWK beträgt 100 bis 600 Euro. Der Gebührenrahmen wird auch die internen Gebühren bei Einschaltung einer Leitkammer mit abdecken. Kosten für die Kompetenzfeststellung werden dem Antragsteller als Aufwand (Auslagenersatz) zusätzlich zur Gebühr in Rechnung gestellt werden müssen. BMBF und Länder streben einen anderen Gebührenrahmen an. 28. März 2012 Seite 9 5