Position des Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.v. zu Photovoltaik und Naturschutz

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1 Psitin des Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.v. zu Phtvltaik und Naturschutz - Stand Einleitung Der BUND Landesverband Sachsen-Anhalt unterstützt die Energiewende und den Ausbau der erneuerbaren Energien. Knkret müssen swhl die Windenergie (n shre) als auch die Phtvltaik nch intensiver ausgebaut werden, um die Klimaschutzziele zur erreichen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass in Flge der Förderungsrichtlinien im Rahmen des Erneuerbare-Energien Gesetzes (EEG) vr allem grße Freiflächenphtvltaikanlagen gebaut wurden. Oftmals handelte es sich bei den überbauten Flächen um wertvlle und schützenswerte Habitate (z. B. strukturreiche Brachen der alte Militärflächen mit einem Msaik aus verschiedenen Sukzessinsstadien), die in der ansnsten sehr intensiv genutzten Kulturlandschaft selten gewrden sind. In Flge der bisherigen Nutzungsauflassung haben sich slche Flächen ft zu Lebensstätten und Rückzugsrt für seltene und bedrhte Tierarten entwickelt und dienen als wichtige Trittsteinbitpe. Durch die Nutzung slcher Flächen für die Bebauung mit Phtvltaikanlagen ergaben sich ft Knfliktfelder mit dem Natur- und Artenschutz, die zudem ft auch zu Bauverzögerungen und wirtschaftlichen Einbußen bei Investren führten. Dieses Psitinspapier sll durch knkrete Vrgaben dazu beitragen, einen natur- und artenschutzverträglicheren Ausbau vn Freiflächenphtvltaikanlagen zu ermöglichen und gleichzeitig eine möglichst knfliktfreie und damit wirtschaftlich attraktive Errichtung vn Phtvltaikanlagen zu fördern. 2. Phtvltaik auf Dächern und Freiflächen Bei der Phtvltaik muss grundsätzlich zwischen Freiflächenphtvltaikanlagen, als grßen zusammenhängenden Slarparks, die ft mehrere Hektar Fläche umfassen, und Phtvltaikanlagen auf bzw. an Gebäuden (Fassaden) unterschieden werden. Der BUND Landesverband Sachsen-Anhalt spricht sich sehr deutlich dafür aus, dass Phtvltaikanlagen auf bzw. an Gebäuden stets den Freiflächenphtvltaikanlagen vrgezgen werden, um den weiteren Flächenverbrauch zu minimieren. Dazu stehen in Sachsen-Anhalt unzählige Dach- und Fassadeflächen vn Privathäusern, Plattenbaugebieten, Industrie- und Gewerbebauten, öffentlichen Einrichtungen etc. zur Verfügung, die derzeit ungenutzt sind. Eine Bevrzugung vn Dachflächen für die Errichtung vn Phtvltaikanlagen würde den Druck auf zumeist deutlich kstenaufwändiger zu bebauende und ftmals naturschutzfachlich wertvlle Freiflächen nehmen und das bereits vrhandene Ptenzial an geeigneten Flächen besser ausschöpfen. Zur Ermittlung des zur Verfügung stehenden Dachflächenptenzials, sllten alle Städte und Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt ein Dachkataster einführen. Darüber hinaus sllte die 1

2 Installatin vn Phtvltaikanlagen beim Ausbau bzw. Neubau vn Gebäuden stärker berücksichtigt und gefördert werden. Einen Neubau vn Gebäuden, die ausschließlich für die Nutzung vn Phtvltaik gedacht sind, lehnt der BUND strikt ab. 3. Vrgaben für die naturschutzverträgliche Errichtung vn Freiflächenphtvltaikanlagen 3.1 Flächenauswahl Bei der Flächenauswahl für die Bebauung mit Freiflächenphtvltaikanlagen sllten grundsätzlich immer Flächen mit geringem öklgischen Wert genutzt werden. Dadurch sinken zum einen die Ksten für ansnsten sehr umfangreiche naturschutzfachliche Gutachten und Kmpensatins- swie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, was im Endeffekt die Wirtschaftlichkeit einer slchen Anlage steigert (u. a. auch durch schnelleren Baufrtschritt). Zum anderen bleiben Flächen mit hhem Naturschutzwert (z. B. mit Vrkmmen seltener Arten, gewässerreiche Gebiete) unbebaut und bieten weiterhin einen Lebensraum für darin lebende Arten bzw. Lebensgemeinschaften. Dadurch bleibt die wichtige Funktin slcher Flächen als Bitpverbundelement in der snst sehr intensiv genutzten Landschaft erhalten. Durch eine im Vrfeld eines Vrhabens gut durchdachte Flächenauswahl können Freiflächenphtvltaikanlagen insgesamt wirtschaftlicher und naturverträglicher umgesetzt werden. Die grundsätzlich für eine Bebauung mit Phtvltaik geeigneten Flächen können hinsichtlich ihres Knfliktptenzials mit dem Natur- und Artenschutz in die drei Kategrien Tabuflächen, Restriktinsflächen und Vrzugsflächen eingeteilt werden. Vrzugsflächen Unter die Kategrie Vrzugsflächen fallen alle Flächen, die ffensichtlich einen geringen naturschutzfachlichen Wert besitzen. Slche Flächen sllten stets als Standrt für Freiflächenphtvltaikanlagen bevrzugt werden. Aufgrund des geringen öklgischen Wertes slcher Flächen, ergeben sich nur geringe Ansprüche an die naturschutzfachliche Planung (vgl. Kap. A-1 und A-3 im Anhang). Die Bebauung dieser Flächen ist smit häufig kstengünstiger und kann in der Regel in kürzeren Planungszeiträumen umgesetzt werden. Flgende Flächentypen gehören dieser Kategrie an: grße, vllversiegelte Flächen (z. B. alte Flugzeuglandebahnen) hne Aufwuchs strukturarme Depnien mit anspruchslser Vegetatin (in der Regel Scherrasen) und hne Gehölzaufwuchs intensiv genutzter Acker hne Saum- und Snderstrukturen * * nur außerhalb der aktuellen Vrkmmensgebiete des Feldhamsters 2

3 Ft 4: Beispiel für einen intensiv genutzten Acker. Ft 5: Beispiel für eine zur Bebauung vrgesehene Altdepnie. Bei der Nutzung vn intensiv bewirtschafteten Ackerflächen (grße Ackerschläge, Mnkulturen, intensiver Pestizid- und Düngereinsatz) für die Phtvltaik existieren aufgrund der Knkurrenz zur Nahrungsmittelprduktin vielfach Bedenken. In diesem Zusammenhang ist aber zu berücksichtigen, dass bereits zum heutigen Zeitpunkt ein grßer Teil der Landwirtschaftsflächen zum Anbau vn Energiepflanzen (Mais, Raps und andere Ölsaaten) für Bigasanlagen und nicht zur Nahrungsmittelprduktin genutzt werden. Gegenüber dem Anbau vn Energiepflanzen ist die Energieeffizienz einer Phtvltaikanlage pr Hektar Ackerfläche etwa 10-mal höher. Darüber hinaus können sich aktuell intensiv bewirtschaftete Ackerflächen durch die zeitweise Nutzung als Phtvltaikanlage durch den Verzicht vn Dünger und Pestiziden swie eine extensive Bewirtschaftung erhlen. Die Bdenqualität swie die Bidiversität werden auf diesen Flächen dadurch deutlich verbessert. Nach der Betriebsdauer des Slarparks können die 3

4 Anlagen vllständig zurückgebaut und die extensivierten Flächen in einen öklgischen Landbau überführt werden, was zuvr nicht möglich gewesen wäre. Eine Nutzung vn intensiv genutzten Ackerflächen ist im Gegensatz zum grßflächigen Anbau vn Energiepflanzen daher deutlich zu bevrzugen. Restriktinsflächen Bei Restriktinsflächen handelt es sich um Flächen, die grundsätzlich für Freiflächenphtvltaik genutzt werden können. Sie sind in der Regel durch längere Nutzungsauflassung vn höherem bzw. hhem öklgischen Wert, der ft aus dem Vrhandensein vn Gehölzaufwuchs, verschiedenen Sukzessinstadien, Kleingewässern, einem generellen Strukturreichtum (Rhböden, Tthlz, Stein-/Geröllhaufen etc.) und Gebäuden bzw. Gebäuderesten resultiert. Durch den höheren öklgischen Wert ergeben sich auf diesen Flächen höhere Anfrderungen an die zu Grunde liegenden Naturschutzfachplanungen und damit auch höhere Ksten für Gutachten und Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen und längere Planungszeiträume. Flgende Flächentypen fallen unter die Kategrie Restriktinsflächen: alte Militärflächen Rückbau-/Abrissflächen Industriebrachen snstige Brachen Alttagebaue der Abbaugruben Bergbauhalden Altdepnien im frtgeschrittenen Sukzessinsstadium Ackersäume 4

5 Ft 2: Beispiel für eine zur Bebauung vrgesehene alte Bergbauhalde mit hhem Strukturreichtum. Ft 3: Beispiel für eine zur Bebauung vrgesehene Industriebrache mit hhem Strukturreichtum. 5

6 Tabu-Flächen In der Kategrie Tabu-Flächen werden alle naturschutzfachlich besnders wertvllen swie nach den verschiedenen Gesetzen, Richtlinien und Verrdnungen geschützten Habitate zusammengefasst. Eine Errichtung vn Freiflächenphtvltaikanlagen innerhalb slcher Flächen wird aufgrund des sehr hhen naturschutzfachlichen Knfliktptenzials durch den BUND Sachsen-Anhalt strikt abgelehnt. Die flgenden Flächentypen gehören zu dieser Kategrie: Feuchtgebiete (Ramsar), Naturschutzgebiete, Flächennaturdenkmale, NATURA 2000-Gebiete, Kernznen vn Bisphärenreservaten, Natinalparks, geschützte Landschaftsbestandteile in gesetzlich geschützten Bitpen ( 30 BNatSchG, 22 NatSchG LSA) Flächen für den Bitpverbund (vgl. Bitpverbundknzept Sachsen-Anhalt) Ft 1: Feuchtgrünland im FFH-Gebiet Elbaue zwischen Grieb und Prettin als Beispiel für eine Tabu-Fläche. 6

7 Abb. 1: Fließschema zur naturschutzverträglichen Flächenwahl für die Errichtung vn Phtvltaikanlagen Installatinsvlumen (kwp)? /Welche Flächengröße wird benötigt? Existiert ein Dachkataster? Sind Dachflächen für die Gesamtanlage verfügbar? Sind geeignete Freiflächen verfügbar? B-Pläne/Knzepte der Gemeinde, Altlastenkataster nutzen Einstufung der Flächen gemäß Psitinspapier des BUND JA NEIN Planung und Umsetzung Schutzgebiete / geschütze Bitpe / Bitpverbundflächen Alte Militärflächen/ Industriebrachen/ Alttagebaue / Bergbauhalden/ Brachen.Ä. Vllversiegelte Flächen hne Bewuchs / Intensivacker / strukturarme Depnien Tabuflächen Restriktinsflächen Bebauung mit höheren Anfrderungen an Planung möglich Vrzugsflächen zügige Bebauung mit geringeren Anfrderungen an Planung möglich Bebauung an diesem Standrt nicht möglich - umfassende Kartierungen (Vegetatinsperide) - ASB - Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung - Ptenzialanalyse - einzelne Kartierungen (wenige Wchen) - Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung NEIN - sind Artenschutzverbte ( 44 Abs. 1 BNatSchG) ausgeschlssen? - ist angemessene Kmpensatin möglich? - können ntwendige Vermeidungs- und vrgezgene Ausgleichsmaßnahmen in räumlicher Nähe umgesetzt werden? - kann ein Mnitring sichergestellt werden? JA Planung und Umsetzung 3.2 Planungsrahmen Allgemeines Die räumlichen Planungen vn Freiflächenphtvltaikanlagen sllten swhl auf kmmunaler (Anlagengröße bis ca. 10 ha Fläche) als auch auf reginaler Ebene (Anlagengröße über 10 ha Fläche) gesteuert werden. Dazu sllten entsprechende Vrplanungen (Grbscreening für Standrtwahl) erflgen. Bei der Standrtwahl ist eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange swie der Bürger/Anwhner nötig, um eine größtmögliche Akzeptanz zu erreichen. 7

8 3.2.2 Naturschutzfachliche Planung Bei der naturschutzfachlichen Planung sind die geltenden Bestimmungen der landesspezifischen (LNatSchG), natinalen (BNatSchG) und eurpäischen (NATURA RAMSAR) Gesetze, Verrdnungen und Richtlinien vllumfänglich zu beachten. Dazu sind entsprechende Fachplanungen wie ein Artenschutzfachbeitrag swie eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach den landesspezifischen Vrgaben und Standards zu erarbeiten. Den Planungen müssen dabei entsprechende (aktuelle) Fachdaten zum Vrkmmen vn geschützten Bitpen bzw. Arten zu Grunde liegen. In Abhängigkeit des beplanten Flächentyps (Restriktinsfläche der Vrzugsfläche) ergibt sich für die Datengrundlage und die artenschutzfachlichen Betrachtungen ein unterschiedlicher Detaillierungsgrad (vgl. Kap. A-1 und A-3 im Anhang). Im Vrfeld der Planungen sllte mit allen Akteuren des Naturschutzes eine Definitin vn Aufgaben- der Untersuchungsumfängen swie eine Überprüfung der vrhandenen Datengrundlage und der (vgl. Kap. A-1) der Planungsunterlagen erflgen (scping). Kritisch zu betrachten sind derzeitige Trends zur Errichtung vn Phtvltaikanlagen, die ursprünglich für Dächer knstruiert wurden. Die Trägersysteme dieser Anlagen sind deutlich niedriger (30 bis 40 cm Bdenabstand) als die herkömmlicher Anlagentypen. Zudem werden durch diesen Anlagentyp im Vergleich zu den bisherigen Anlagen przentual deutlich größere Flächenteile überbaut. Die üblichen unbebauten Reihen zwischen den Mdulreihen fehlen weitgehend. Damit ist der Versiegelungsgrad bei slchen Anlagen deutlich höher, wdurch die negativen Auswirkungen auf die Naturschutzgüter vraussichtlich weiter zunehmen. Aufgrund des besnders hhen Knfliktptenzials dürfen slche Anlagentypen nicht als Standard etabliert werden und bedürfen einer besnders kritischen Begeleitung durch Behörden und Verbände Mindeststandards für den Bau und die Unterhaltung vn Phtvltaikanlagen Flgende Kriterien sllten beim Bau und der dauerhaften Unterhaltung vn Freiflächenphtvltaikanlagen berücksichtigt werden, um eine größtmögliche Vereinbarkeit vn Naturschutz und Investitin zu gewährleisten. Diese Kriterien sllten in den entsprechenden Planungen verbindlich festgesetzt werden. kein Einsatz vn synthetischen Düngern swie Pestiziden (Pflanzenschutzmittel, Insektizide, Fungizide, Ttalherbizide etc.) geringstmögliche Bdenversiegelung (Aufständerung durch Rammung der Aufschrauben auf den Bden) Umzäunung mit durchgängigem Mindestabstand (Bdenberkante - Zaununterkante) vn 20 cm, um die öklgische Durchgängigkeit (Kleintiere) zu gewährleisten extensive Bewirtschaftung der Phtvltaikfläche Mindesthöhe der Mdule vn 80 cm (Mdulunterkante) 8

9 Anhang A-1 Datengrundlagen / Kartierungen Um die Anfrderungen an das allgemeine und besndere Artenschutzrecht ( 39 und 44 Bundesnaturschutzgesetz) zu erfüllen, müssen im Vrfeld der Errichtung vn Freiflächenphtvltaikanlagen entsprechende artenschutzfachliche Betrachtungen (im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag) erflgen. Die Grundlage slcher artenschutzrechtlichen Betrachtungen sllten aktuelle, systematisch erhbene Bestandsdaten (nicht älter als 4 Jahre) zu den im knkreten Fall relevanten Artengruppen sein. Um alle bau-, anlagen- und betriebsbedingten Auswirkungen hinreichend beurteilen zu können, sllten Daten swhl für den direkten Vrhabensbereich als auch das weitere Umfeld (je nach Artengruppe ca m-Radius) vrliegen. Dies wird z. B. nötig, wenn baubedingter Lärm etc. hinsichtlich einer Störung vn im Umfeld brütenden Vgelarten beurteilt werden sll. Ergänzend sllte stets eine Datenabfrage zum Vrkmmen vn Arten beim Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) und ggf. weiteren Institutinen erflgen, um weitere Hinweise zum Vrkmmen geschützter Arten zu erhalten. Dabei sllte der Radius der Datenabfrage mindestens m um das geplante Vrhaben betragen. Da es sich bei den im LAU verfügbaren Daten lediglich um eine stichprbenhafte Sammlung vn Artfunden handelt und in der Regel keine flächendeckenden und systematischen Erhebungen zu Grunde liegen, dürfen diese Daten nicht zur Ableitung eines Negativnachweises dienen. In Abhängigkeit der Flächenauswahl (vgl. Kap. 3.1) ergeben sich hinsichtlich der den Planungen zu Grunde liegenden Daten/Kartierungen unterschiedliche Ansprüche. S sind die Anfrderungen an die Datengrundlage für die. g. Vrzugsflächen in der Regel deutlich geringer als bei den naturschutzfachlich wertvlleren Restriktinsflächen. A-1.1 Vrzugsflächen Auf Vrzugsflächen ist aufgrund des geringen Habitatptenzials grundsätzlich nur mit einem geringen Knfliktptenzial zu rechnen. Aufwändige Datenerfassungen ganzer Artengruppen über eine Vegetatinsperide sind daher für diese Flächenkategrie nicht erfrderlich. Die gesetzlich vrgeschriebene Einzelfallprüfung im Sinne einer Ptenzialeinschätzung ist allerdings immer ntwendig. Die flgenden ausgewählten Arten bedürfen auf Vrzugsflächen einer Erfassung / Betrachtung: intensiv genutzter Acker (ausgenmmen Säume und Snderstrukturen) Ptenzialanalyse Feldhamster --> wenn Vrhaben im aktuellen Vrkmmensgebiet und geeignete Böden im Vrhabensraum existieren, dann muss eine aktuelle Feldhamsterkartierung erflgen Erfassung der Feldlerche und Bestimmung der Bestandsdichte 9

10 strukturarme Depnien mit anspruchslser Vegetatin (in der Regel Scherrasen) und hne Gehölzaufwuchs Erfassung der Feldlerche und bei Ptenzial auch weiterer Bdenbrüter und Bestimmung der Bestandsdichte Erfassung der Zauneidechse vllversiegelte Flächen (z. B. alte Flugzeuglandebahnen) hne Aufwuchs und Saumstrukturen gesnderte Erfassungen sind in der Regel nicht erfrderlich A-1.2 Restriktinsflächen Aufgrund der höheren Habitateignung der Restriktinsflächen (vgl. Kap. 3.1), sind für diese Flächenkategrie meist umfangreichere Datenerhebungen ganzer Artengruppen über eine Vegetatinsperide nötig, um das Vrhaben hinreichend bewerten zu können. Bei der Erhebung vn Bestandsdaten sind zwingend die etablierten methdischen und fachlichen Standards (entsprechende Technik, Anzahl der Begehungen, Anzahl Prbeflächen etc.) einzuhalten (vgl. Methdenhandbücher, Vrgaben Landesamt für Umweltschutz etc.). In der Regel sind aktuelle Erfassungen zu flgenden Artengruppen ntwendig: Brutvögel (mind. 5 Begehungen, zusätzlich 1 Nachtbegehung) Reptilien (mind. 5 Begehungen auf repräsentativen Transekten, im Vrkmmensgebiet der Schlingnatter und bei geeigneten Lebensräumen Einsatz vn mind. 20 künstlichen Verstecken je Hektar und mind. 10 Begehungen) Fledermäuse Erfassung aller Quartierstrukturen (Gebäude und Bäume) Erfassung aller vrkmmenden Fledermausarten swie der Häufigkeit (Akustikuntersuchungen mittels Detektr/Batcrder etc.) Erfassung des Status (Frtpflanzungs-, Zwischen-, Winterquartiere der Jagdflächen) im Gebiet (repräsentative Netzfänge an mehreren Standrten und Terminen) Ermittlung vn Wchenstubenquartieren, ggf. durch Telemetrie Amphibien (wenn Gewässer auf Vrhabensfläche vrhanden der Fläche augenscheinlich als Landlebensraum relevant; 5 Begehungen) intensiv genutzter Acker inklusive Säume und Snderstrukturen Bei Verdacht auf weitere artenschutzrechtlich relevante Arten (z. B. Feldhamster, Wildkatze, Nachtkerzenschwärmer, Libellen etc.) sind ggf. zusätzliche Erfassungen nötig. 10

11 A-2 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Das Vrgehen der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung richtet sich standardmäßig nach dem Bewertungsmdell Sachsen-Anhalt gemäß der gemeinsamen Richtlinie des MLU, MBV, MI und MW vm Grundlage für eine Bilanzierung ist die Ermittlung der aktuellen Bitpausstattung im direkten Eingriffsbereich und ggf. dem unmittelbaren Umfeld durch eine Bitpkartierung. Bei den Geländearbeiten sllten kennzeichnende Pflanzenarten, die Nutzungsweise und die tieröklgische Bedeutung swie Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. Alle aufgenmmenen Bitp- und Nutzungstypen werden entsprechend der Bitp- und Nutzungstypenliste der Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung vn Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt (Bewertungsmdell Sachsen-Anhalt), Anlage 1 (MLU 2004) einem entsprechenden Cde zugerdnet. Dem ermittelten Bitpwert vr dem Bau muss der Bitpwert der Eingriffsfläche nach erflgtem Eingriff gegenübergestellt werden. Dabei ergibt sich in der Regel ein Punktedefizit, welches Kmpensatinsmaßnahmen nötig macht. Das Punktedefizit wird maßgeblich durch den vrhergesagten Bitpwert nach dem Eingriff beeinflusst. Eine Berechnung des Bitpwertes auf den Phtvltaikflächen nach dem erflgten Eingriff sllte stets separat für die direkt überbauten Flächen swie die Bereiche zwischen den Mdulreihen erflgen. Da in der Regel mindestens 50 % der bebauten Fläche vn Phtvltaikmdulen überschattet wird, ist drt grundsätzlich vn einem geringeren Habitatwert auszugehen. Sfern die gefrderte Mindesthöhe vn 80 cm (gemessen an der Mdulunterkante) eingehalten wird, ist unter den Mdulen nch genügend Licht für die Entwicklung einer Gras- Krautflur verfügbar. Im Lichtschatten unter den Mdulen ist jedch mit der Ausbildung artenärmerer Bestände aus schattentleranten, stickstffliebenden Saumarten wie beispielsweise Brennessel, Giersch und Klettenlabkraut swie knkurrenzstarken Gräsern (Schwingel-, Rispengras- und Straußgrasarten) zu rechnen. Die Bereiche unter den Mdultischen werden sich smit deutlich vn den Vegetatinsbeständen in den besnnten Bereichen zwischen den Mdulreihen unterscheiden. Aufgrund der. g. Beeinträchtigung der Bitpe kann unter den Mdulen allenfalls ein Bitpwert vn 7 Punkten je m 2 bilanziert werden, was in etwa der öklgischen Wertigkeit eines häufig gemähten Gartenrasens entspricht. Bei Unterschreitung der gefrderten Mindesthöhe muss eine Bilanzierung als teilversiegelte Fläche mit höchsten 2 bis 4 Wertpunkten erflgen. Zwischen den Mdulreihen kann in Abhängigkeit vn der festgesetzten Bewirtschaftung ggf. der Bitptyp Grünland mittlerer Standrte (mesphiles Grünland) etabliert werden. Aufgrund der reduzierten öklgischen Wertigkeit (nur kleinräumige Streifen, nicht für alle Grünlandarten nutzbar) kann das im Slarpark entstehende Grünland naturschutzfachlich jedch nicht im vllen Umfang mit mesphilem Grünland im Offenland gleichgesetzt werden 11

12 (z. B. Brutvögel, Fledermäuse). Es kann daher lediglich ein maximaler Bitpwert vn 12 bis 14 Wertpunkten je m 2 bilanziert werden. Der Zielbitptyp muss in den Planunterlagen knkret definiert werden. Darüber hinaus müssen die dafür ntwendigen Pflegemaßnahmen verbindlich und dauerhaft festgesetzt werden. Durch ein Mnitring muss der Zielbitptyp regelmäßig überprüft werden, ggf. sind regulierende Maßnahmen nötig. Das Punktwertdefizit muss durch geeignete Maßnahmen dauerhaft kmpensiert werden. Die Kmpensatin ist dazu nachvllziehbar herzuleiten (Errechnung gemäß Bewertungsmdell LSA). Die Kmpensatin muss entsprechend den landesweiten Vrgaben immer anhand der öklgischen Funktin bzw. schutzgutbezgen (wenn Offenland zerstört/degradiert wird, sllte an anderer Stelle auch Offenland wiederhergestellt werden) herleitet werden. Eine Herleitung vn Maßnahmen über eine Kalkulatin etwaiger entstehender Ksten ist unzulässig. Die hergeleiteten Maßnahmen müssen in den Planunterlagen detailliert beschrieben und verbindlich für die gesamte Betriebsdauer der Phtvltaikanlage festsetzt werden. Fazit Gegenüberstellung der Bitpwerte vr und nach dem Bau der Phtvltaikanlage und Ermittlung des Punktedefizites (Kmpensatinsbedarf) dabei separate Berechnung des Bitpwertes nach dem Bau für die direkt überschatteten und die dazwischen liegenden, nicht bebauten Bereiche bei mindestens 80 cm Bdenabstand: unter den Mdulen Bitpwert max. 7 Punkte je m 2, ansnsten 2 bis 4 Punkte je m 2 zwischen den Mdulreihen max. Bitpwert vn 12 bis 14 Punkten je m 2 (abhängig vn der jeweiligen Pflege) verbindliche Herleitung, Festlegung und dauerhafte Sicherung vn dem Kmpensatinswert (Punktedefizit) angemessenen Kmpensatinsmaßnahmen für die gesamte Dauer des Eingriffs 12

13 Beispielrechnung: Bau einer 10 ha grßen Phtvltaikanlage auf einer ruderalen Gras-/Krautflur mit 30 % ruderalisiertem Halbtrckenrasen. Dabei Herstellung vn mesphilem Grünland durch zweimalige Mahd (mit Abtransprt des Schnittgutes) zwischen den Mdulreihen. Zur Kmpensatin dauerhafte Pflege eines Scherrasens als mesphiles Grünland. Bitptyp Bitpwert - Punkte je m 2 Bitpwert vr Bau der Phtvltaikanlage Flächengröße in m 2 Bitpwert - Punkte für gesamte Fläche Ruderale ( URA ) Gras-/Krautflur ruderalisierter Halbtrckenrasen ( RHD) Summe Bitpwert vr Errichtung der Anlage Bitpwert nach dem Bau der Phtvltaikanlage vllversiegelte Fläche für Trafs und Wege mesphiles Grünland zwischen den Mdulreihen ( GMA ) Scherrasen/Ansaatgrünland ( GSB/GSA ) * Summe Bitpwert nach Errichtung der Anlage Punktedefizit - Kmpensatinsbedarf (Differenz aus Bitpwert vr und nach dem Bau der Anlage) Ermittlung der Kmpensatin: Bitpwert der Kmpensatinsflächen vr der Pflege Scherrasen ( GSB ) Bitpwert der Kmpensatinsflächen durch dauerhafte Pflege (zweimalige Mahd mit Abtransprt des mahdgutes) Mesphiles Grünland ( GMA ) Erreichte Kmpensatin (Differenz aus Bitpwert nach und vr der Maßnahmenumsetzung Differenz Kmpensatinsbedarf und erreichte Kmpensatin = Eingriff vllständig kmpensiert * abgewertet vn 16 auf 14 Punkte, da eingeschränkte öklgische Funktin 13

14 A-3 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Die Abarbeitung des Artenschutzrechtes sllte in Frm eines Artenschutzbeitrages (ASB) erflgen. In diesem Fachbeitrag werden: die artenschutzrechtlichen Verbtstatbestände nach 44 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle eurpäischen Vgelarten, Arten des Anhang IV FFH-Richtlinie), die durch das Vrhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. mögliche Vermeidungs-, Miminierungs- und vrgezgene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) frmuliert sfern das Eintreten eines der mehrerer Verbtstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG möglich ist, im Anschluss die Ausnahmeprüfung gemäß 45 Abs. 7 BNatSchG durchgeführt. Der Fachbeitrag kann sich frmal an der Mustervrlage der Landesstraßenbaubehörde für Artenschutzbeiträge (ASB ST 2014) rientieren. Die artenschutzrechtlichen Beurteilungen sllten auf entsprechend fundierten Datengrundlagen basieren (siehe Kap. A-1). Bei mangelnder Datengrundlage beziehungsweise bei schwer nachweisbaren Arten, ist generell vm wrst case auszugehen. Das heißt, für diese Arten muss grundsätzlich eine Betrffenheit angenmmen werden sfern der Vrhabensraum im Verbreitungsgebiet der Art liegt und die standörtlichen Gegebenheiten grundsätzlich als Lebensraum für die jeweilige Art in Frage kmmen. Bei möglicher vrhabensbedingter Betrffenheit vn Arten sind entsprechende Vermeidungsund Minimierungs- (z. B. Umsiedlung streng geschützter Arten, Bauzeitenbeschränkungen etc.) swie vrgezgene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zu planen und durchzuführen. Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen und deren Erflg müssen klare Ziele frmuliert werden, an denen die Maßnahmen im Rahmen des Mnitrings gemessen werden können. A-4 Erflgskntrlle (Mnitring) Swhl die Zielbitpe und Pflegemaßnahmen in den Phtvltaikflächen (vgl. Kap. A-2) als auch die definierten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen zumindest in den ersten Betriebsjahren einer zeitlich gestaffelten Erflgskntrlle (1., 2. und 3. swie 5. und 7. Jahr) unterzgen werden. Bei vn den Zielvrgaben abweichenden Mnitringergebnissen müssen entsprechende regulierende Maßnahmen ergriffen werden. Die Ergebnisse des Mnitrings sllten künftig grundsätzlich öffentlich zugänglich gemacht werden. 14

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