Chancen und Herausforderungen bei Ausschreibungen für erneuerbare Energien aus Sicht eines regionalen Energieversorgers
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- Berndt Elmar Lichtenberg
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1 Chancen und Herausforderungen bei Ausschreibungen für erneuerbare Energien aus Sicht eines regionalen Energieversorgers Ulrich Bemmann Energietag Köln von Osborne Clarke, 04. März 2015
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3 Aktuelle Marktentwicklung PV Anlagen Quelle: BMWi Marktanalyse,
4 Aktuelle Markteinschätzungen zu PV Freiflächen Fazit aus Sicht des Forschungsvorhabens Ausgestaltung des Pilot- Ausschreibungssystems für PV Freiflächenanlagen im Auftrag des BMWi s: Die Degression der Fördersätze für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit dem Instrument des sog. atmenden Deckels hat dazu geführt, dass die Fördersätze für Freiflächenanlagen so stark abgesunken sind, dass Freiflächenanlagen i.d.r. kaum noch wirtschaftlich betrieben werden können. "Die Auktion wird keine Kostensenkung bewirken, ich erwarte eher das Gegenteil", sagte Jörg Jasper von der EnBW AG ( BDEW Tagung smart renewables) 4
5 Aktuelle Pressemeldungen (Quelle: e21.info) Versorger/Investoren: Die großen Energieversorger zeigen sich bei der Auktionierung von Solarfreiflächenparks zurückhaltend. Bei den ersten Auktionsrunden in diesem Jahr bleiben die meisten von ihnen im Beobachterstatus. Von den Konzernen wird sich EnBW an einer der drei ersten Auktionsrunden beteiligen. Das Unternehmen will mit der Erweiterung eines Solarparks im schwäbischen Leibertingen ins Rennen um die auktionierten Fördergelder gehen Projektierer: Beteiligen wollen sich in jedem Fall die Unternehmen Baywa Re, IBC Solar, Pfalzsolar und Abakus Solar. Von Pfalzsolar hieß es z.b.: Die Teilnahme am Ausschreibungsmodell sei wichtig, um Erfahrungen in dem neuen Vergütungsmodell zu sammeln. Was passiert 2015 tatsächlich? 5
6 Zeitplan Das BMWi stellt die Eckpunkte für ein Ausschreibungsdesign für PV- Freiflächenanlagen öffentlich zur Konsultation & Referentenentwürfe zur Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen Verabschiedung der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) Zu diesen Gebotsterminen soll das jeweilige Ausschreibungsvolumen seitens der BNetzA ausgeschrieben werden Ende der Konsultationsfrist Im Laufe des Jahres 2015 Entwicklung eines Ausschreibungsdesigns für Wind onshore Am wurde fristgerecht von der BNetzA der erste Gebotstermin bekannt gemacht. 6
7 Zusammenfassung der Verordnung Ziele der Pilotausschreibung Kostengünstige Erreichung der Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien - unter Wahrung hoher Akzeptanz und Akteursvielfalt Kontinuierliche Weiterführung des Zubaus von Photovoltaik-Freiflächen (400 MW/a) Sammlung von Erfahrungen für das künftige Ausschreibungsdesign für die anderen Erneuerbare-Energien-Sparten (ab 2017) Im Einklang mit den Vorgaben der EU-Kommission in ihren Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien. Allgemeine Informationen Bundesnetzagentur ist die ausschreibende Stelle Ausschreibungen werden mindestens 6 Wochen im Voraus angekündigt; Gebote werden innerhalb von zwei Wochen geprüft und bezuschlagt; Nachrückverfahren ist vorgesehen. 7
8 Struktur und Zieltrias gemäß EEG 2014 (Quelle: IZES ggmbh) 8
9 Zusammenfassung der Verordnung Kriterium Ausschreibungsvolumen Flächenbeschränkungen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Ausschreibung Gebotsverfahren Ausgestaltung 500 MW in 2015, 400 MW in 2016 und 300 MW in 2017 in jeweils drei Ausschreibungsrunden Gebot auf den anzulegenden Wert für die gleitende Marktprämie In 2015 Beschränkung auf derzeit gültige Flächenkategorien gemäß EEG (Konversionsflächen, versiegelte Flächen, Seitenrandstreifen) Ab 2016 zusätzlich Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und Errichtung von bis zu 10 Projekten auf Ackerflächen in sog. benachteiligten Gebieten. Mindestgröße / Maximalgröße je Projekt: 0,1 / 10 MW Bewerbung mit einem konkreten Projekt (mindestens Unterlegung durch Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan); Zuschlag erfolgt personengebunden. Hinterlegung einer Sicherheit (4 /kw) und Zahlung einer Gebühr (715 ) Bei weiter fortgeschrittenen Planungen (Offenlegungs- oder Bebauungsplanbeschluss) Halbierung der Sicherheit Abgabe von einmaligen, verdeckten Geboten. Für die erste Runde gilt pay-as-bid ; zweite und dritte Runde Umstellung auf Uniform-Pricing, dann aus heutiger Sicht wieder pay as bid. Festlegung eines veröffentlichten Höchstpreises (nach dem EEG gemäß anzulegender Wert für Dachanlagen mit einer Leistung von bis zu 1 MW). 9
10 Zusammenfassung der Verordnung Kriterium Sekundärmarkt Kaution Pönale Ausgestaltung Förderberechtigungen sind nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Zuschlag Leistung einer Kaution (sog. Bid-bond) zur Absicherung einer Pönale (im Falle der Nichtrealisierung oder einer verspäteten Realisierung) in Höhe von 50 /kw. Bei weiter fortgeschrittenen Planungen Halbierung des Bid-bonds. Realisierung der Projekte innerhalb von 18 Monaten nach Zuschlagserteilung. Im Falle einer verspäteten Realisierung oder bei Nicht-Realisierung wird eine Pönale fällig. Erfolgt die Realisierung später als 18 Monate, erfolgt eine Reduzierung des anzulegenden Wertes um 0,3 ct/kwh. Ist das Projekt nach 24 Monaten noch nicht realisiert, wird die Förderberechtigung entzogen und die Kaution in vollem Umfang einbehalten. Übertragungspönale in Höhe von 0,3 ct/kwh, falls Errichtung des Projekts an einem anderen als dem vorgesehenen Standort. Rückgaberecht der Förderberechtigung (innerhalb von 9 Monaten entfällt 50% der Pönale) 10
11 Überblick über Ausschreibungsverfahren Quelle: FFAV 11
12 Bekanntmachung der BNetzA Quelle: ErneuerbareEnergien/PV-Freiflaechenanlagen/Gebotstermin_15_04_2015/Gebotstermin_15_04_2015_node.html 12
13 Anforderungen an Projektentwickler und Bieter Sofern ein Bieterwettbewerb gelingt, sind nur 5-10 MW Projekte (mit vertretbaren / niedrigen Netzanschlusskosten) aufgrund der Kostenoptimierung erfolgsversprechend. Aufgrund der Sicherheits-/Pönalenregelung erscheint es sinnvoll, möglichst weitgehend entwickelte Projekte (d.h. einschl. beschlossenen Bebauungsplan bzw. mit vorliegender Baugenehmigung) einzureichen. Demgegenüber stehen die höheren Risiken für die Vorlauf- und Finanzierungskosten der Projektentwicklung durch die Unsicherheit des ausbleibenden Zuschlags (insbesondere aufgrund der Notwendigkeit, mit mehreren Projekten in der Ausschreibung anzutreten, um die Chancen des Zuschlags zu erhöhen). Risiko durch verspätete Baugenehmigungen, deren Ablauf nur bedingt vom Projektentwickler / Bieter beeinflussbar ist. 13
14 Anforderungen an Projektentwickler und Bieter Je nach Finanzkraft / Risikobereitschaft des Projektentwicklers / Bieters fehlen die Mittel für die Sicherheitsleistung. Wenn eine Bank in die Finanzierung des Projektes einzubeziehen ist, verkompliziert dies den Prozess der Organisation der Finanzierung eines Projektes zusätzlich - und verringert die Chancen kleinerer Akteure. Risiko, ob Konkurrenzprojekte im 4 km Umkreis entwickelt werden. Projektentwicklungskosten je nach Reife des Projektes in Höhe von /kw (d.h. 100 T T ) ohne Sicherheit auf Förderberechtigung. Flächensicherung für Gebotsabgabe nicht erforderlich. 14
15 Chancen und Herausforderungen aus Sicht eines EVU s Grundsätzlich ist ein weiterer, angestrebter Ausbau des PV-Portfolios mit Freiflächenanlagen möglich. Mit dem Zuschlag liegt klare, gesicherte Vergütungsstruktur vor und damit ist eine belastbare Investitionsentscheidung möglich. Eigene (kommunale) Flächen können genutzt werden, sofern die Flächenrestriktion eingehalten werden.. Aufgrund der Finanzkraft sind EVU s gute Partner für Projektentwickler. Verpflichtende Direktvermarktung i.d.r. für EVU kein Problem. Zeitpunkt des richtigen Einstiegs (eigene Projektentwicklung, Partner eines Projektentwicklers, Kauf von schlüsselfertigen Projekten, ). 15
16 Anmerkungen zur Preisgestaltung Angebotspreis ist mit zwei Nachkommastellen abzugeben. Lt. FFAV Begründung soll durch die Festlegung eines Höchstwertes verhindert werden, dass insb. durch strategisches Verhalten und bei mangelndem Wettbewerb die Förderkosten stark steigen. pay-as-bid Verfahren wird vom Gesetzgeber bevorzugt, um Überforderung zu vermeiden. Unabhängig vom Vergabeverfahren wird es immer eine Abwägung zwischen Zuschlagswahrscheinlichkeit und maximaler Rendite sein. Spekulative Bieter können den Zeitraum zwischen Zuschlag und Pönalenfrist nutzen, eine Optimierung vor dem Hintergrund der Weltmarktpreisentwicklung für PV-Module vorzunehmen. Beim aktuell zugelassenen Höchstwert von 11,29 ct/kwh ist die Wahrscheinlichkeit einer wirtschaftlichen Realisierbarkeit im Gegensatz zum aktuellen EEG Vergütungssatz von 9,07 ct/kwh gegeben. 16
17 Weitere Anmerkungen Warum wird zunächst eine Ausschreibungsrunde mit pay-as-bid, dann zwei mit Uniform-pricing und anschließend wieder pay-as-bid durchgeführt, jedoch keine Ausschreibungsrunden mit weiteren alternativen Ausschreibungsinstrumenten wie Kapazitätsprämie? Evaluierung der Erfahrungen mit der Pilotausschreibung PV-Freiflächenanlagen (Erstausschreibung 2015!) ist u.a. Basis für die Novellierung des EEG s Zusätzliche Verwaltungskosten bei der BNetzA von ca. 1 Mio. /a. Noch Fragen? 17
18 Copyright Copyright 2009 der RheinEnergie AG. Alle Rechte vorbehalten. Weitergabe und Vervielfältigung dieser Publikation oder von Teilen daraus sind, zu welchem Zweck und in welcher Form auch immer, ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch die RheinEnergie AG nicht gestattet. In dieser Publikation enthaltene Informationen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die vorliegenden Angaben werden von der RheinEnergie bereitgestellt und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Die RheinEnergie übernimmt keinerlei Haftung oder Garantie für Fehler oder Unvollständigkeit in dieser Publikation. Die RheinEnergie steht lediglich für Produkte und Dienstleistungen nach der Maßgabe ein, die in der Vereinbarung über die jeweiligen Produkte und Dienstleistungen ausdrücklich geregelt ist. Aus den in dieser Publikation enthaltenen Informationen ergibt sich keine weiterführende Haftung. Sofern diese Publikation Verweise auf Internetseiten enthält, die nicht von der RheinEnergie verantwortet werden, so ist die RheinEnergie für diese Inhalte nicht verantwortlich. RheinEnergie AG Parkgürtel Köln 18
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