5. Sitzung: SC Velleianum Dr. Anna Margarete Seelentag
|
|
- Oskar Junge
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Propädeutikum Rechts- und Verfassungsgeschichte II 5. Sitzung: SC Velleianum Dr. Anna Margarete Seelentag
2 Teil I: Römisches Recht, Frage 1a Charakterisieren Sie kurz Autor und Werk des unter Ziffer 1 zitierten Textes.
3 Teil I: Römisches Recht, Frage 1a Charakterisieren Sie kurz Autor und Werk des unter Ziffer 1 zitierten Textes. Gaius und seine Institutionen Wissen
4 Teil I: Römisches Recht, Frage 1b Beschreiben Sie kurz die Juristen und ihre Werke, denen die unter Ziffern 2 und 3 zitierten Texte ursprünglich entnommen sind, sowie das Werk, durch das diese Texte überliefert sind.
5 Teil I: Römisches Recht, Frage 1b Beschreiben Sie kurz die Juristen und ihre Werke, denen die unter Ziffern 2 und 3 zitierten Texte ursprünglich entnommen sind, sowie das Werk, durch das diese Texte überliefert sind.
6 Teil I: Römisches Recht, Frage 1b Beschreiben Sie kurz die Juristen und ihre Werke, denen die unter Ziffern 2 und 3 zitierten Texte ursprünglich entnommen sind, sowie das Werk, durch das diese Texte überliefert sind. Ulpian und Paulus Ediktkommentare Digesten Wissen
7 Teil I: Römisches Recht, Frage 1c Beschreiben Sie kurz die Bedeutung des Juristen Julian.
8 Teil I: Römisches Recht, Frage 1c Beschreiben Sie kurz die Bedeutung des Juristen Julian. hochklassischer Jurist und hoher Staatsbeamter Ediktredaktion um 130 im Auftrag Hadrians Beilegung des Schulengegensatzes Wissen
9 Teil I: Römisches Recht, Frage 2 Erörtern Sie anhand der unter Ziffern 1 und 3 zitierten Texte die Rechtsnatur und den formalen Aufbau eines Senatsbeschlusses.
10 Teil I: Römisches Recht, Frage 2 Erörtern Sie anhand der unter Ziffern 1 und 3 zitierten Texte a) die Rechtsnatur eines Senatsbeschlusses. b) den formalen Aufbau eines Senatsbeschlusses.
11 Teil I: Römisches Recht, Frage 2 Erörtern Sie anhand der unter Ziffern 1 und 3 zitierten Texte a) die Rechtsnatur eines Senatsbeschlusses. b) den formalen Aufbau eines Senatsbeschlusses.
12 Teil I: Römisches Recht, Frage 2 Erörtern Sie anhand der unter Ziffern 1 und 3 zitierten Texte a) die Rechtsnatur eines Senatsbeschlusses.
13 Teil I: Römisches Recht, Frage 2 Erörtern Sie anhand der unter Ziffern 1 und 3 zitierten Texte a) die Rechtsnatur eines Senatsbeschlusses. Text 1: Gaius 1.4 Ein Senatsbeschluss ist das, was der Senat durch seine Festsetzung befiehlt, und er hat die Geltungskraft eines Gesetzes, mag dies auch umstritten gewesen sein.
14 Teil I: Römisches Recht, Frage 2 Erörtern Sie anhand der unter Ziffern 1 und 3 zitierten Texte a) die Rechtsnatur eines Senatsbeschlusses. Text 1: Gaius 1.4 Ein Senatsbeschluss ist das, was der Senat durch seine Festsetzung befiehlt, und er hat die Geltungskraft eines Gesetzes, mag dies auch umstritten gewesen sein. Text 3: Ulpian 29 ad edictum D ( ) ist der Senat der Ansicht, dass die Magistrate, an die man sich in einer solchen Sache wendet, in der rechten Ordnung handeln werden, wenn sie darauf achten, dass in dieser Sache der Wille des Senats gewahrt wird.
15 Teil I: Römisches Recht, Frage 2 Erörtern Sie anhand der unter Ziffern 1 und 3 zitierten Texte a) die Rechtsnatur eines Senatsbeschlusses. Text 1: Gaius 1.4 Ein Senatsbeschluss ist das, was der Senat durch seine Festsetzung befiehlt, und er hat die Geltungskraft eines Gesetzes, mag dies auch umstritten gewesen sein. Text 3: Ulpian 29 ad edictum D ( ) ist der Senat der Ansicht, dass die Magistrate, an die man sich in einer solchen Sache wendet, in der rechten Ordnung handeln werden, wenn sie darauf achten, dass in dieser Sache der Wille des Senats gewahrt wird. => Bringen Sie hier auch Ihr Wissen zur Entwicklung der SCta als Rechtsquelle ein!
16 Teil I: Römisches Recht, Frage 2 Erörtern Sie anhand der unter Ziffern 1 und 3 zitierten Texte b) den formalen Aufbau eines Senatsbeschlusses.
17 Teil I: Römisches Recht, Frage 2 Erörtern Sie anhand der unter Ziffern 1 und 3 zitierten Texte b) den formalen Aufbau eines Senatsbeschlusses. Text 3: Ulpian 29 ad edictum D Später ist der Senatsbeschluss ergangen, durch den allen Frauen in umfassender Weise Schutz gewährt wird. Der Wortlaut dieses Senatsbeschlusses ist folgender: In Bezug auf das, was die Konsuln Marcus Silanus und Velleus Tutor über die Verbindlichkeiten derjenigen Frauen, die Schuldnerinnen für andere wurden, vorgetragen und wozu sie die Frage gestellt haben, was in dieser Sache geschehen soll, haben die Senatoren folgendermaßen beschlossen: Obgleich hinsichtlich der Bürgschaften und Darlehensaufnahmen für andere, wodurch Frauen für einen anderen (als für ihren Ehemann) eintreten, ersichtlich schon früher (bisweilen) Recht in der Weise gesprochen worden ist, dass aus diesem Grund weder ein dinglicher Herausgabeanspruch den Frauen gegenüber gegeben ist noch gegen sie eine schuldrechtliche Klage erteilt wird, weil es nicht angemessen ist, dass sie Aufgaben der Männer wahrnehmen und an Verpflichtungen dieser Art gebunden sind, ist der Senat der Ansicht, dass die Magistrate, an die man sich in einer solchen Sache wendet, in der rechten Ordnung handeln werden, wenn sie darauf achten, dass in dieser Sache der Wille des Senats gewahrt wird. [...]
18 Teil I: Römisches Recht, Frage 2 Erörtern Sie anhand der unter Ziffern 1 und 3 zitierten Texte b) den formalen Aufbau eines Senatsbeschlusses. Text 3: Ulpian 29 ad edictum D Später ist der Senatsbeschluss ergangen, durch den allen Frauen in umfassender Weise Schutz gewährt wird. Der Wortlaut dieses Senatsbeschlusses ist folgender: In Bezug auf das, was die Konsuln Marcus Silanus und Velleus Tutor über die Verbindlichkeiten derjenigen Frauen, die Schuldnerinnen für andere wurden, vorgetragen und wozu sie die Frage gestellt haben, was in dieser Sache geschehen soll, haben die Senatoren folgendermaßen beschlossen: Obgleich hinsichtlich der Bürgschaften und Darlehensaufnahmen für andere, wodurch Frauen für einen anderen (als für ihren Ehemann) eintreten, ersichtlich schon früher (bisweilen) Recht in der Weise gesprochen worden ist, dass aus diesem Grund weder ein dinglicher Herausgabeanspruch den Frauen gegenüber gegeben ist noch gegen sie eine schuldrechtliche Klage erteilt wird, weil es nicht angemessen ist, dass sie Aufgaben der Männer wahrnehmen und an Verpflichtungen dieser Art gebunden sind, ist der Senat der Ansicht, dass die Magistrate, an die man sich in einer solchen Sache wendet, in der rechten Ordnung handeln werden, wenn sie darauf achten, dass in dieser Sache der Wille des Senats gewahrt wird. [...]
19 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 Stellen Sie anhand der unter Ziffern 2-5 zitierten Texte den Zweck und die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. Dabei sind insbesondere die Texte 4 und 5 ausführlich zu interpretieren.
20 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 a) Stellen Sie den Zweck des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren!
21 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 a) Stellen Sie den Zweck des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren!
22 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 a) Stellen Sie den Zweck des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 3: Ulpian 29 ad edictum D und 3 Später ist der Senatsbeschluss ergangen, durch den allen Frauen in umfassender Weise Schutz gewährt wird. ( ) weil es nicht angemessen ist, dass sie Aufgaben der Männer wahrnehmen und an Verpflichtungen dieser Art gebunden sind ( ). 3. Aber Schutz gewährt der Senat ihnen nur, wenn sie nicht arglistig gehandelt haben; ( ). Die Schwäche der Frauen hat nämlich Hilfe verdient, nicht ihre Arglist.
23 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 a) Stellen Sie den Zweck des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 5: Paulus 30 ad edictum D Wenn eine Frau dem Anschein nach zu eigenen Zwecken Geld als Darlehen aufgenommen hat, um es einem anderen zu kreditieren, findet der Senatsbeschluss keine Anwendung; ansonsten würde niemand mit Frauen Verträge schließen, weil er nicht wissen kann, was sie zu tun beabsichtigen.
24 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren!
25 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 2: Paulus 30 ad edictum D pr. In dem senatusconsultum Velleianum ist in umfassender Weise bestimmt worden, dass Frauen für einen anderen (durch befreiende Schuldübernahme oder durch Begründung einer Schuld, Interzession) nicht eintreten dürfen.
26 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 2: Paulus 30 ad edictum D pr. In dem senatusconsultum Velleianum ist in umfassender Weise bestimmt worden, dass Frauen für einen anderen (durch befreiende Schuldübernahme oder durch Begründung einer Schuld, Interzession) nicht eintreten dürfen. => Verbotstatbestand: TBM nennen, Kategorien von Verbotsgesetzen
27 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 3: Ulpian 29 ad edictum D und 3 1. Später ist der Senatsbeschluss ergangen, durch den allen Frauen in umfassender Weise Schutz gewährt wird. Der Wortlaut dieses Senatsbeschlusses ist folgender: In Bezug auf das, was die Konsuln Marcus Silanus und Velleus Tutor über die Verbindlichkeiten derjenigen Frauen, die Schuldnerinnen für andere wurden, vorgetragen und wozu sie die Frage gestellt haben, was in dieser Sache geschehen soll, haben die Senatoren folgendermaßen beschlossen: Obgleich hinsichtlich der Bürgschaften und Darlehensaufnahmen für andere, wodurch Frauen für einen anderen (als für ihren Ehemann) eintreten, ersichtlich schon früher (bisweilen) Recht in der Weise gesprochen worden ist, dass aus diesem Grund weder ein dinglicher Herausgabeanspruch den Frauen gegenüber gegeben ist noch gegen sie eine schuldrechtliche Klage erteilt wird, weil es nicht angemessen ist, dass sie Aufgaben der Männer wahrnehmen und an Verpflichtungen dieser Art gebunden sind, ist der Senat der Ansicht, dass die Magistrate, an die man sich in einer solchen Sache wendet, in der rechten Ordnung handeln werden, wenn sie darauf achten, dass in dieser Sache der Wille des Senats gewahrt wird. 3. Aber Schutz gewährt der Senat ihnen nur, wenn sie nicht arglistig gehandelt haben; ( ).
28 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 3: Ulpian 29 ad edictum D und 3 1. Später ist der Senatsbeschluss ergangen, durch den allen Frauen in umfassender Weise Schutz gewährt wird. Der Wortlaut dieses Senatsbeschlusses ist folgender: In Bezug auf das, was die Konsuln Marcus Silanus und Velleus Tutor über die Verbindlichkeiten derjenigen Frauen, die Schuldnerinnen für andere wurden, vorgetragen und wozu sie die Frage gestellt haben, was in dieser Sache geschehen soll, haben die Senatoren folgendermaßen beschlossen: Obgleich hinsichtlich der Bürgschaften und Darlehensaufnahmen für andere, wodurch Frauen für einen anderen (als für ihren Ehemann) eintreten, ersichtlich schon früher (bisweilen) Recht in der Weise gesprochen worden ist, dass aus diesem Grund weder ein dinglicher Herausgabeanspruch den Frauen gegenüber gegeben ist noch gegen sie eine schuldrechtliche Klage erteilt wird, weil es nicht angemessen ist, dass sie Aufgaben der Männer wahrnehmen und an Verpflichtungen dieser Art gebunden sind, ist der Senat der Ansicht, dass die Magistrate, an die man sich in einer solchen Sache wendet, in der rechten Ordnung handeln werden, wenn sie darauf achten, dass in dieser Sache der Wille des Senats gewahrt wird. 3. Aber Schutz gewährt der Senat ihnen nur, wenn sie nicht arglistig gehandelt haben; ( ). Gültigkeit der Interzessionsgeschäfte nach ius civile aber prätorische exceptio Senatusconsulti Vellaeani Lex minus quam perfecta
29 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 4: Iulian 4 ad Urseium Ferocem D pr. Wenn eine Frau entgegen dem Senatusconsultum Velleianum für mich eine Schuld bei Titius übernommen hat und ich der Frau die Schuld bezahlt habe und Titius von ihr dieses Geld einklagt, wird die Einrede dieses Senatsbeschlusses der Frau nicht nützen; sie laufe nämlich nicht Gefahr, das Geld zu verlieren, weil sie es schon hat.
30 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 4: Iulian 4 ad Urseium Ferocem D pr. Wenn eine Frau entgegen dem Senatusconsultum Velleianum für mich eine Schuld bei Titius übernommen hat und ich der Frau die Schuld bezahlt habe und Titius von ihr dieses Geld einklagt, wird die Einrede dieses Senatsbeschlusses der Frau nicht nützen; sie laufe nämlich nicht Gefahr, das Geld zu verlieren, weil sie es schon hat.
31 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 4: Iulian 4 ad Urseium Ferocem D pr. => Sachverhalt rekonstruieren!
32 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 4: Iulian 4 ad Urseium Ferocem D pr. Frau hat sich verbotswidrig zugunsten E bei T verpflichtet, z.b. ein Darlehen aufgenommen und das Geld an E übergeben.
33 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 4: Iulian 4 ad Urseium Ferocem D pr. Frau hat sich verbotswidrig zugunsten E bei T verpflichtet, z.b. ein Darlehen aufgenommen und das Geld an E übergeben. E zahlt der Frau das erhaltene Geld zurück.
34 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 4: Iulian 4 ad Urseium Ferocem D pr. Frau hat sich verbotswidrig zugunsten E bei T verpflichtet, z.b. ein Darlehen aufgenommen und das Geld an E übergeben. E zahlt der Frau das erhaltene Geld zurück. T klagt gegen die Frau auf Rückzahlung des Darlehens.
35 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 4: Iulian 4 ad Urseium Ferocem D pr. Frau hat sich verbotswidrig zugunsten E bei T verpflichtet, z.b. ein Darlehen aufgenommen und das Geld an E übergeben. E zahlt der Frau das erhaltene Geld zurück. T klagt gegen die Frau auf Rückzahlung des Darlehens. Frau macht die exceptio Senatisconsulti Vellaeani geltend.
36 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 4: Iulian 4 ad Urseium Ferocem D pr. Frau macht die exceptio Senatisconsulti Vellaeani geltend. Entscheidung des Prätors?
37 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 4: Iulian 4 ad Urseium Ferocem D pr. Frau macht die exceptio Senatisconsulti Vellaeani geltend. Entscheidung des Prätors? Prätor gewährt ihr die Einrede nicht.
38 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 4: Iulian 4 ad Urseium Ferocem D pr. Frau macht die exceptio Senatisconsulti Vellaeani geltend. Entscheidung des Prätors? Prätor gewährt ihr die Einrede nicht. Begründung: Sie benötigt den Schutz des SC Velleianum nicht.
39 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 4: Iulian 4 ad Urseium Ferocem D pr. Frau macht die exceptio Senatisconsulti Vellaeani geltend. Entscheidung des Prätors? Prätor gewährt ihr die Einrede nicht. Begründung: Sie benötigt den Schutz des SC Velleianum nicht. Frau wird zur Zahlung an T verurteilt.
40 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 4: Iulian 4 ad Urseium Ferocem D pr. => Funktionsweise der exceptio SCti Vellaeani => Auslegung nach Sinn und Zweck
41 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 5: Paulus 30 ad edictum D Wenn eine Frau dem Anschein nach zu eigenen Zwecken Geld als Darlehen aufgenommen hat, um es einem anderen zu kreditieren, findet der Senatsbeschluss keine Anwendung; ansonsten würde niemand mit Frauen Verträge schließen, weil er nicht wissen kann, was sie zu tun beabsichtigen.
42 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 5: Paulus 30 ad edictum D Wenn eine Frau dem Anschein nach zu eigenen Zwecken Geld als Darlehen aufgenommen hat, um es einem anderen zu kreditieren, findet der Senatsbeschluss keine Anwendung; ansonsten würde niemand mit Frauen Verträge schließen, weil er nicht wissen kann, was sie zu tun beabsichtigen.
43 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 5: Paulus 30 ad edictum D Wenn eine Frau dem Anschein nach zu eigenen Zwecken Geld als Darlehen aufgenommen hat, um es einem anderen zu kreditieren, findet der Senatsbeschluss keine Anwendung; ansonsten würde niemand mit Frauen Verträge schließen, weil er nicht wissen kann, was sie zu tun beabsichtigen.
44 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 5: Paulus 30 ad edictum D Wenn eine Frau dem Anschein nach zu eigenen Zwecken Geld als Darlehen aufgenommen hat, um es einem anderen zu kreditieren, findet der Senatsbeschluss keine Anwendung; ansonsten würde niemand mit Frauen Verträge schließen, weil er nicht wissen kann, was sie zu tun beabsichtigen. => Vergleich mit Konstellation in Text 4!
45 Teil I: Römisches Recht, Frage 3 b) Stellen Sie die Wirkungsweise des SC Velleianum dar. anhand der Texte 2-5! insbesondere Texte 4 und 5 ausführlich interpretieren! Text 5: Paulus 30 ad edictum D => Vergleich mit Konstellation in Text 4! => Auslegung des Verbotstatbestandes nach Sinn und Zweck
46 Teil I: Römisches Recht Zum Senatusconsultum Velleianum: Kaser, Max / Knütel, Rolf Römisches Privatrecht, 20. Aufl. München 2014 S. 330 f. m.w.n.
47 Teil II: Recht des Jh., Frage 1 Charakterisieren Sie mit kurzen Worten die rechtshistorische Epoche, der der unter Ziffer 1 zitierte Text entstammt.
48 Teil II: Recht des Jh., Frage 1 Charakterisieren Sie mit kurzen Worten die rechtshistorische Epoche, der der unter Ziffer 1 zitierte Text entstammt. Usus modernus pandectarum Wissen
49 Teil II: Recht des Jh., Frage 2 Charakterisieren Sie kurz die unter Ziffern 2, 4, und 5 genannten Kodifikationen.
50 Teil II: Recht des Jh., Frage 2 Charakterisieren Sie kurz die unter Ziffern 2, 4, und 5 genannten Kodifikationen. Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (1756) Preußisches Allgemeines Landrecht (1794) Österreichisches ABGB (1811) Wissen
51 Teil II: Recht des Jh., Frage 3 Interpretieren Sie und vergleichen Sie die unter Ziffern 1, 2 und 3 zitierten Texte im Hinblick auf die Rezeption des SC Velleianum.
52 Teil II: Recht des Jh., Frage 3 Interpretieren Sie und vergleichen Sie die Texte 1-3 im Hinblick auf die Rezeption des SC Velleianum.
53 Teil II: Recht des Jh., Frage 3 Interpretieren Sie und vergleichen Sie die Texte 1-3 im Hinblick auf die Rezeption des SC Velleianum. Text 1: Samuel Stryk Man kann nicht generell behaupten, dass die Praxis (hinsichtlich) des SC Velleianum überall in Deutschland gleich sei. Denn vor der Rezeption des Römischen Rechts wurde der Name dieses Senatsbeschlusses kaum bekannt. Und obgleich man nicht verneinen kann, dass auch zu der damaligen Zeit in den meisten Gegenden Deutschlands den Frauen die Bürgschaft nicht erlaubt war, so ist das jedoch nicht dem SC Velleianum zuzuschreiben, sondern den damaligen überkommenen Bräuchen... Ein Beispiel der Nichtrezeption des SC Velleianum begegnet in der verneuten Reformation der Stadt Nürnberg von , wo festgelegt ist, dass, mögen auch die Frauen sich im kaiserlichen Recht hinsichtlich der Bürgschaft eines einzigartigen Privilegs erfreuen, dennoch zur Förderung des öffentlichen Wohls und der Verkehrssicherheit die Witwen und Jungfrauen, die das 18. Jahr vollendet haben und keinen curator mehr haben, wenn sie eigene Güter besitzen und sich verbürgen, ebenso wie Männer verpflichtet werden.
54 Teil II: Recht des Jh., Frage 3 Interpretieren Sie und vergleichen Sie die Texte 1-3 im Hinblick auf die Rezeption des SC Velleianum. Text 1: Samuel Stryk Man kann nicht generell behaupten, dass die Praxis (hinsichtlich) des SC Velleianum überall in Deutschland gleich sei. Denn vor der Rezeption des Römischen Rechts wurde der Name dieses Senatsbeschlusses kaum bekannt. Und obgleich man nicht verneinen kann, dass auch zu der damaligen Zeit in den meisten Gegenden Deutschlands den Frauen die Bürgschaft nicht erlaubt war, so ist das jedoch nicht dem SC Velleianum zuzuschreiben, sondern den damaligen überkommenen Bräuchen... Ein Beispiel der Nichtrezeption des SC Velleianum begegnet in der verneuten Reformation der Stadt Nürnberg von , wo festgelegt ist, dass, mögen auch die Frauen sich im kaiserlichen Recht hinsichtlich der Bürgschaft eines einzigartigen Privilegs erfreuen, dennoch zur Förderung des öffentlichen Wohls und der Verkehrssicherheit die Witwen und Jungfrauen, die das 18. Jahr vollendet haben und keinen curator mehr haben, wenn sie eigene Güter besitzen und sich verbürgen, ebenso wie Männer verpflichtet werden.
55 Teil II: Recht des Jh., Frage 3 Interpretieren Sie und vergleichen Sie die Texte 1-3 im Hinblick auf die Rezeption des SC Velleianum. Text 2: Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis Von Weibs-Personen überhaupt ist die Regul, daß sie sich Intercessionsweis für andere nicht obligiren können, immassen ihnen solchenfalls Exceptio Senatus Consulti'Velleiani... zu statten kommt.
56 Teil II: Recht des Jh., Frage 3 Interpretieren Sie und vergleichen Sie die Texte 1-3 im Hinblick auf die Rezeption des SC Velleianum. Text 2: Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis Von Weibs-Personen überhaupt ist die Regul, daß sie sich Intercessionsweis für andere nicht obligiren können, immassen ihnen solchenfalls Exceptio Senatus Consulti'Velleiani... zu statten kommt.
57 Teil II: Recht des Jh., Frage 3 Interpretieren Sie und vergleichen Sie die Texte 1-3 im Hinblick auf die Rezeption des SC Velleianum. Text 3: v. Kreittmayr, Anmerkungen zum CMBC Weibsleute können sich zwar wohl principaliter für sich selbst, nicht aber für andere obligiren, folglich auch weder Bürgschaft leisten, noch sonst einigermaßen intercediren, denn wenn gleich solches ihnen so wenig als den Mannsleuten de iure naturae verwehrt ist,..., so geht es doch de iure civili nicht an, indem selbes dem weiblichen Geschlecht die exceptionem senatus consulti Velleiani, welche von ihrem Urheber Vellejo also genant wird, dagegen einräumt,...; man kritisirt zwar die Raison dieser römischen Rechts-Verordnung, welche hauptsächlich auf der Imbecillitate sexus beruht,..., und es wollen auch einige den heutigen Gebrauch derselben in Zweifel ziehen,...; allein was dort oder da specialiter statuirt und Herkommens ist, das macht noch keine General-Gewohnheit aus; hier zu Land ist solche wenigst nicht angenommen, sondern da bleibt es bey dem jure romane communi...
58 Teil II: Recht des Jh., Frage 3 Interpretieren Sie und vergleichen Sie die Texte 1-3 im Hinblick auf die Rezeption des SC Velleianum. Text 3: v. Kreittmayr, Anmerkungen zum CMBC Weibsleute können sich zwar wohl principaliter für sich selbst, nicht aber für andere obligiren, folglich auch weder Bürgschaft leisten, noch sonst einigermaßen intercediren, denn wenn gleich solches ihnen so wenig als den Mannsleuten de iure naturae verwehrt ist,..., so geht es doch de iure civili nicht an, indem selbes dem weiblichen Geschlecht die exceptionem senatus consulti Velleiani, welche von ihrem Urheber Vellejo also genant wird, dagegen einräumt,...; man kritisirt zwar die Raison dieser römischen Rechts-Verordnung, welche hauptsächlich auf der Imbecillitate sexus beruht,..., und es wollen auch einige den heutigen Gebrauch derselben in Zweifel ziehen,...; allein was dort oder da specialiter statuirt und Herkommens ist, das macht noch keine General-Gewohnheit aus; hier zu Land ist solche wenigst nicht angenommen, sondern da bleibt es bey dem jure romane communi...
59 Teil II: Recht des Jh., Frage 3 Interpretieren Sie und vergleichen Sie die Texte 1-3 im Hinblick auf die Rezeption des SC Velleianum. Texte 1-3 inhaltlich vergleichen Unterschiede aus ihrem jeweiligen Kontext, der in Fragen 1 und 2 abgeprüft wurde, heraus erklären.
60 Teil II: Recht des Jh., Frage 4 Unter welchen Voraussetzungen hält das Preußische Allgemeine Landrecht (Text 4) die Bürgschaften der in I genannten Personen für gültig? Wie äußern sich dazu das österreichische ABGB (Text 5) und der Entwurf eines allgemeinen Handelsgesetzbuchs für Deutschland (Text 6)?
61 Teil II: Recht des Jh., Frage 4 a) Unter welchen Voraussetzungen hält das Preußische Allgemeine Landrecht (Text 4) die Bürgschaften der in I genannten Personen für gültig? b) Wie äußert sich dazu das österreichische ABGB (Text 5)? c) Wie äußert sich dazu der Entwurf eines allgemeinen Handelsgesetzbuchs für Deutschland (Text 6)?
62 Teil II: Recht des Jh., Frage 4 a) Unter welchen Voraussetzungen hält das Preußische Allgemeine Landrecht (Text 4) die Bürgschaften der in I genannten Personen für gültig? b) Wie äußert sich dazu das österreichische ABGB (Text 5)? c) Wie äußert sich dazu der Entwurf eines allgemeinen Handelsgesetzbuchs für Deutschland (Text 6)? => Eng an den Texten arbeiten, kein Wissen erforderlich!
63 Teil II: Recht des Jh., Frage 4 a) Unter welchen Voraussetzungen hält das Preußische Allgemeine Landrecht (Text 4) die Bürgschaften der in I genannten Personen für gültig?
64 Teil II: Recht des Jh., Frage 4 a) Unter welchen Voraussetzungen hält das Preußische Allgemeine Landrecht (Text 4) die Bürgschaften der in I genannten Personen für gültig? 221. Den Wittwen und ledigen Frauenspersonen müssen bey Uebernehmung einer Bürgschaft, die rechtlichen Wirkungen und Folgen derselben vor Gericht erklärt werden Die Erklärung muß in verständlichen Ausdrücken geschehen; so daß die Bürgin dadurch einen hinlänglichen Begriff von den rechtlichen Folgen der zu übernehmenden Bürgschaft erhalten könne Die Stelle dieser von dem Richter zu machenden Erklärung vertritt es nicht, wenn gleich in dem Instrumente die rechtlichen Folgen der Bürgschaft ausgedrückt sind, und die Bürgin gerichtlich erklärt hat, daß sie das Instrument selbst gelesen habe, oder daß ihr dasselbe vorgelesen worden Wenn diese Vorschriften ( ) nicht beobachtet worden, so bleibt die Bürgschaft einer Frauensperson ohne rechtliche Wirkung.
65 Teil II: Recht des Jh., Frage 4 b) Wie äußert sich dazu das österreichische ABGB (Text 5)?
66 Teil II: Recht des Jh., Frage 4 b) Wie äußert sich dazu das österreichische ABGB (Text 5)? Fremde Verbindlichkeiten kann ohne Unterschied des Geschlechtes jedermann auf sich nehmen, dem die freye Verwaltung seines Vermögens zusteht.
67 Teil II: Recht des Jh., Frage 4 c) Wie äußert sich dazu der Entwurf eines allgemeinen Handelsgesetzbuchs für Deutschland (Text 6)?
68 Teil II: Recht des Jh., Frage 4 c) Wie äußert sich dazu der Entwurf eines allgemeinen Handelsgesetzbuchs für Deutschland (Text 6)? a) Art. 12: Der Handelsfrau steht in Betreff ihrer Handelsgeschäfte nicht die Berufung auf die Rechtswohlthaten der Frauenspersonen zu, auch wenn sie bei der Betreibung ihres Handelsgewerbes nicht thätig ist. b) Motive zu Art. 12 Dagegen schien es geeignet, den Satz aufzunehmen, daß der Handelsfrau in Betreff ihrer Handelsgeschäfte nicht die Berufung auf die Rechtswohlthaten der Frauenspersonen zustehe. Es ist insbesondere die Berufung auf das Senatus consultum Vellejanum, welche durch diesen Satz ausgeschlossen wird, wie sie denn auch schon durch manche Particullarrechte ausgeschlossen ist. Der Zusatz: 'auch wenn sie bei der Betreibung ihres Handelsgewerbes nicht thätig ist,' ist nothwendig, weil es eine Streitfrage ist, ob eine Handelsfrau, welche, ohne selber thätigen Theil zu nehmen, durch Andere das Gewerbe betreiben läßt, in aller Beziehung als Handelsfrau gelte.
69 Teil II: Recht des Jh. Kurzfassung zum römischen Recht in der europäischen Rechtsentwicklung nach der Antike: Waldstein, Wolfgang / Rainer, Michael: Römische Rechtsgeschichte, 11. Aufl. München 2014, S mit Zeittafel S. 299 f. ausführlicher das Kurzlehrbuch von: Schlosser, Hans: Grundzüge der Neueren Privatrechtsgeschichte, 10. Aufl. Heidelberg 2005
Elternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
Mehr6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???
6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele
ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits
MehrIWW Studienprogramm. Modul XXVI (R2): Unternehmensrecht. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Wirtschaftsprivatrecht kompakt-rechtliche Grundlagen für wirtschaftliches
MehrDAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG
DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG von Urs Schaffer Copyright by Urs Schaffer Schaffer Consulting GmbH Basel www.schaffer-consulting.ch Info@schaffer-consulting.ch Haben Sie gewusst dass... >
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
MehrKreativ visualisieren
Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns
MehrLösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB
Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache
1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 9. Dezember 2014. in dem Rechtsstreit. ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242; RVG VV Nr. 3206, Nr. 3506
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z R 9 4 / 1 3 vom 9. Dezember 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242;
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrBefragt wurden 4.003 Personen zwischen 14 und 75 Jahren von August bis September 2013. Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz)
Wissen, Einstellung und Verhalten der deutschen Allgemeinbevölkerung (1 bis Jahre) zur Organspende Bundesweite Repräsentativbefragung 201 - Erste Studienergebnisse Befragt wurden.00 Personen zwischen 1
MehrFall 3. Ausgangsfall:
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte
MehrKündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.
Rechtsquellen: SGB IX 84, 85 ff. Stichworte: Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Leitsatz: Die Durchführung eines Präventionsverfahrens
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 140/11 BESCHLUSS vom 17. April 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 543 Abs. 1 Nr. 1 Hat das Berufungsgericht eine im Tenor seines Urteils ohne Einschränkung
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung
MehrBürgerhilfe Florstadt
Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,
MehrGemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.
Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer
MehrRechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding
Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen
MehrSchnellstart - Checkliste
Schnellstart - Checkliste http://www.ollis-tipps.de/schnellstart-in-7-schritten/ Copyright Olaf Ebers / http://www.ollis-tipps.de/ - Alle Rechte vorbehalten - weltweit Seite 1 von 6 Einleitung Mein Name
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX Z A 16/14. vom. 18. September 2014. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IX Z A 16/14 BESCHLUSS vom 18. September 2014 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill,
MehrPrimzahlen und RSA-Verschlüsselung
Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. Juli 2004. in der Rechtsbeschwerdesache
BUNDESGERICHTSHOF X ZB 40/03 BESCHLUSS vom 13. Juli 2004 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO 91 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. Die Beauftragung eines am Sitz des Insolvenzverwalters
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)
Die Bayerische Staatsministerin der Justiz Dr. Beate Merk Es gilt das gesprochene Wort Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz) Telefon: 089/5597-3111
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrSitua?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde
Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrDeine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung
Deine Meinung ist wichtig Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Text und Gestaltung Dr. phil. Ruth Donati, Psychologin FSP Lic. phil. Camille Büsser, Psychologe FSP unter Mitwirkung von:
MehrGeld Verdienen im Internet leicht gemacht
Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das
MehrRüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank
Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die
MehrBUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?
BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 3.02 OVG 10 A 10426/02 In der Verwaltungsstreitsache hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. Dezember 2002 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 3 E 41/15 4 L 465/14 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Erinnerungsführer - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt:
MehrDossier D2 Kommanditgesellschaft
Dossier Kommanditgesellschaft Sie ist auch eine Personengesellschaft, unterscheidet sich aber in folgenden Punkten von der Kollektivgesellschaft. Gesellschafter (Teilhaber) Die Kommanditgesellschaft hat
MehrKulturelle Evolution 12
3.3 Kulturelle Evolution Kulturelle Evolution Kulturelle Evolution 12 Seit die Menschen Erfindungen machen wie z.b. das Rad oder den Pflug, haben sie sich im Körperbau kaum mehr verändert. Dafür war einfach
MehrHerrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrMehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt
Mehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt 1. Arbeits-Markt bedeutet: Menschen mit Behinderung arbeiten da, wo Menschen ohne Behinderung auch arbeiten. Zum Beispiel: Im Büro,
MehrFragebogen für Hauptamtliche im Konfi 3. Falls derzeit kein Konfi 3 läuft, bitte Zahlen des vorherigen Jahrgangs eintragen.
Konfi 3 Fragebogen für Hauptamtliche im Konfi 3 Falls derzeit kein Konfi 3 läuft, bitte Zahlen des vorherigen Jahrgangs eintragen. RAHMENBEDINGUNGEN ZU KONFI 3 IN IHRER GEMEINDE Seit welchem Jahr läuft
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
Mehr1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr
1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine
MehrAbmahnung erhalten Was tun?
Abmahnung erhalten Was tun? - Wie sind die ersten Reaktionsmöglichkeiten nach dem Eingang einer Abmahnung - Abmahnungen haben in den letzen Jahren im Internet stark zugenommen. Dieses Whitepaper nennt
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrWelche Gedanken wir uns für die Erstellung einer Präsentation machen, sollen Ihnen die folgende Folien zeigen.
Wir wollen mit Ihnen Ihren Auftritt gestalten Steil-Vorlage ist ein österreichisches Start-up mit mehr als zehn Jahren Erfahrung in IT und Kommunikation. Unser Ziel ist, dass jede einzelne Mitarbeiterin
MehrAllensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern
August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrAchten Sie auf Spaß: es handelt sich dabei um wissenschaftliche Daten
Tipp 1 Achten Sie auf Spaß: es handelt sich dabei um wissenschaftliche Daten Spaß zu haben ist nicht dumm oder frivol, sondern gibt wichtige Hinweise, die Sie zu Ihren Begabungen führen. Stellen Sie fest,
MehrSonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen
Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de
MehrStudienplatzbeschaffung
Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!
MehrL10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016
L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrKinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt
Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrInformationsblatt Induktionsbeweis
Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrDer Gabelstapler: Wie? Was? Wer? Wo?
Schreibkompetenz 16: schlusszeichen (Fragezeichen) sprechen zeichen Um eine Frage zu kennzeichnen, wird ein Fragezeichen (?) gesetzt. Fragewörter (zum Beispiel wo, wer, was, wie) zeigen an, dass ein Fragezeichen
MehrArbeitsblatt / Arbeitsblätter
Arbeitsblatt / Arbeitsblätter M 1: Tafelbild Online-Shopping Sonstige Käufer Verkäufe r Zahlungsmethode? Überweisung Nachnahme Bareinzahlung/Barzahlung (PayPal)/(Kreditkarten) M 2: Ausgangssituation Die
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrB könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben.
Hausbau B schließt mit der K-Bau GmbH einen Bauvertrag. Darin verpflichtet sich die K-Bau GmbH gegenüber B zur Herstellung eines einzugsfertigen Neubaus. Nach einigen Monaten beendet die K-Bau GmbH ihre
MehrVor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung)
5.24. Abmahnung 5.24.1. Wann ist eine Abmahnung erforderlich? Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung) z.b. wegen unentschuldigten Fehlens in
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrMt 22,15-22. Leichte Sprache
Mt 22,15-22 Leichte Sprache Als Jesus lebte, gab es im Land Israel fromme Leute. Die frommen Leute hießen Pharisäer. Einige Pharisäer mochten Jesus nicht leiden. Diese Pharisäer wollten, dass Jesus ins
MehrPapa - was ist American Dream?
Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft
MehrPädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?
Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung
MehrStand: 28.11.2012. Adressnummern ändern Modulbeschreibung
Seite 1 Inhalt Allgemein...3 Installation...3 manuelle Eingabe von alten und neuen Adressnummern...4 Vorbereiten von Adressnummern-Änderungen in Tabellen...5 Seite 2 Allgemein Das INKS-Modul ermöglicht
MehrVorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna
Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist
MehrBei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,
Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist
MehrSchriftliche Opfererklärung und Rederecht
Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Telefon 0900-0101 (Ortstarif) (Victim Support in the Netherlands) Manchmal ist es möglich, in der Rechtssache als Opfer das Wort zu ergreifen. Sie können dann
MehrErfolg im Verkauf durch Persönlichkeit! Potenzialanalyse, Training & Entwicklung für Vertriebsmitarbeiter!
Wer in Kontakt ist verkauft! Wie reden Sie mit mir? Erfolg im Verkauf durch Persönlichkeit! Potenzialanalyse, Training & Entwicklung für Vertriebsmitarbeiter! www.sizeprozess.at Fritz Zehetner Persönlichkeit
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrDatensicherung. Beschreibung der Datensicherung
Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten
MehrUMSETZUNGSHILFE Nr. 54 Konsequenz in der Führung von Mitarbeitern
UMSETZUNGSHILFE Nr. 54 Konsequenz in der Führung von Mitarbeitern Januar 2014 Enrico Briegert & Thomas Hochgeschurtz Wie können Sie als Führungskraft Verhalten beeinflussen? Nutzen Sie dazu die drei Dimensionen:
MehrDeswegen fordern wir Falken ein Lernen mit Lust, statt Notenfrust!
Das was man in der Schule lernt ist offensichtlich so wichtig, dass kein Kind oder Jugendlicher ohne sie auskommt. Schüler die anderer Meinung sind, werden mit Polizeigewalt zurück in die Klassenzimmer
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
MehrMehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.
Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel
Mehr»gefallene Frauen«galten. Aber die Stigmatisierung finde weiterhin auf der beruflichen und finanziellen Ebene statt. 2 Irgendwie gehört das aber
»gefallene Frauen«galten. Aber die Stigmatisierung finde weiterhin auf der beruflichen und finanziellen Ebene statt. 2 Irgendwie gehört das aber alles zusammen. Denn hätten die Alleinerziehenden nicht
MehrIst Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?
UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.
MehrFall: (Obersatz zu den 5 W s )
G:\Vorlesung\Repetitorium BGB und SachenR\4-6_Beispielsfall_mit_ausformulierter_Loesung im Gutachten-Stil-hier_Vollmacht_und_Mietrecht.doc Seite 1 Beispielsfall zur Lösung einer Klausur im Gutachten -
MehrAbwesenheitsnotiz im Exchange Server 2010
Abwesenheitsnotiz im Exchange Server 2010 1.) Richten Sie die Abwesenheitsnotiz in Outlook 2010 ein und definieren Sie, an welche Absender diese gesendet werden soll. Klicken Sie dazu auf Datei -> Informationen
MehrWenn man nach Beendigung der WINDOWS-SICHERUNG folgendes angezeigt bekommt
1. Für alle, die mit wenig zufrieden sind Wenn man nach Beendigung der WINDOWS-SICHERUNG folgendes angezeigt bekommt Bild 1 bekommt man erst mal einen Schreck. Die Meldung wurden nicht gesichert beunruhigt,
Mehr