Vereinsberatung: Steuern. Spielgemeinschaften. Vereinsgemeinschaften

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1 Spielgemeinschaften Vereinsgemeinschaften

2 Gesetzliche Voraussetzungen 705 ff BGB: 705 BGB Gesellschaft bürgerlichen Rechts 705 BGB Inhalt eines Gesellschaftsvertrages 706 BGB Beiträge der Gesellschafter 707 BGB Beitragserhöhung 708 BGB Sorgfaltspflicht der Gesellschafter 709 BGB Gemeinschaftliche Geschäftsführung 710 BGB Übertragung der Geschäftsführung 712 BGB Ende der Geschäftsführung 713 BGB Verweisungsnorm für Rechts und Verpflichtungen der Geschäftsführer 718 BGB Gesellschaftsvermögen 719 BGB Bindung an die gesamte Hand 721 BGB Gewinn- und Verlustrechnung 722 BGB Anteile an Gewinn und Verlust

3 Steuergesetzesgrundlage 180 Abgabenordnung Nach 180 Abgabenordnung müssen einheitlich und gesonderte Feststellungen durchgeführt werden, wenn die Einnahmen und/oder Einkünfte mehr als einer Person zuzurechnen sind. Eine Spielgemeinschaft besteht immer aus mehr als einer Person (mindestens 2 Vereinen). So liegt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor. Eine Spielgemeinschaft kann aus mindestens zwei oder mehreren Vereinen gebildet werden. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts liegt auch vor, wenn mindestens zwei oder mehrere Vereine gemeinsam eine Veranstaltung durchführen. Eine Spielgemeinschaft oder Vereinsgemeinschaft ist ein eigenständigen steuerliches Rechtsbebilde (Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR)

4 Verein A Fußballsparte Vereinsberatung: Steuern Spielgemeinschaft Verein B Fußballsparte Verein C Fußballsparte Teilnahme am Spielbetrieb Fußball einer gemeinsamen Mannschaft Grundlage: schriftliche Vereinbarung zwischen Verein A,B,C (Gesellschaftsvertrag) Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

5 Verein A Sportveranstaltung Vereinsberatung: Steuern Vereinsgemeinschaft Verein B Sportveranstaltung Verein C Sportveranstaltung Durchführung einer gemeinsamen z.b. Sportveranstaltung Grundlage: schriftliche Vereinbarung zwischen Verein A,B,C zur Durchführung z.b. einer Veranstaltung (Gesellschaftsvertrag) Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

6 Grundlage einer Spiel- oder Vereinsgemeinschaft Gesellschaftsvertrag Namentliche Bezeichnung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (XY GbR, oder Veranstaltungs GbR, oder XY Spielgemeinschaft) Genaue Bezeichnung der gemeinsamen Tätigkeit (Spielgemeinschaft: Fußballspielgemeinschaft, Veranstaltung: Fußballturnier oder Sommerfest) Genaue und abschließende Benennung der Gesellschafter der GbR (Vereinsnamen) (Nennung aller beteiligten Vereine vollständige Namensnennung der Vereine) Beteiligungsverhältnisse (Wenn keine Beteiligungsverhältnisse vertraglich vereinbart wurden, gilt grundsätzlich die Aufteilung der Beteiligung nach gleichen Teilen) Geschäftsführung (Namentliche Benennung eines oder mehrere Geschäftsführer und/oder Empfangsbevollmächtigten) Einbringung eventuellen Vereinsvermögens eines Gesellschafters in die GbR (Sollte ein beteiligter Verein eigenes Vereinsvermögens in die GbR eingebracht haben, ist eventuell ein Eigentumsvorbehalt in den Vertrag aufzunehmen (Sonderbetriebsvermögen) Auflösungsbestimmungen der GbR oder das Ausscheiden eines Gesellschafters muss vertraglich geregelt werden (Behandlung des Vermögens der GbR im Falle der Auflösung, oder die Behandlung des Gesellschafteranteil beim ausscheiden eines Gesellschafters aus der GbR)

7 Bezeichnung der Gesellschafter Name der Gesellschaft Tätigkeit der Gesellschaft Beteiligungsverhältnisse Gesellschaftsvertrag Geschäftsführung Regelung von Sondervermögen Auflösung der GbR Ausscheiden eines Beteiligten

8 Steuerliche Pflichten einer Gesellschaft Vorlage eines Gesellschaftsvertrags bei der Finanzverwaltung Abgabe von jährlichen Steuererklärungen (Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte; Umsatz- und Gewerbesteuererklärung) Aufzeichnungspflichten durch die Führung von Geschäftsbüchern (Kassen- und Protokollbuch) Durchführung von jährlichen Gesellschafterversammlungen (Mitgliederversammlung) Schriftliche Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Aufnahme oder ausscheiden eines Gesellschafters. Schriftliche Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Änderungen der Beteiligungsverhältnisse Haftung eines jeden Gesellschafters in voller Höhe

9 Steuerliche Behandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Verein A gemeinnützig Verein B gemeinnützig Verein A gemeinnützig Verein B nicht gemeinnützig GbR genießt die steuerlichen Vorteile gemeinnütziger Vereine GbR hat nicht die steuerlichen Vorteile gemeinnütziger Verein Besteuerungsgrenzen Zwecke betrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ,- vorhanden Keine Besteuerungsgrenzen Steuerpflicht Ausnahme der Freibeträge der Einzelsteuergesetze

10 Steuerliche Behandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Einnahmen Sportveranstaltung Aufteilung der Einnahmen nach dem Beteiligungsverhältnis Hinzurechnung der anteiligen Einnahmen beim Gesellschafter für die Beurteilung der Zweckbetriebsgrenze (35.000,- ) Einnahmen kommerzielle Veranstaltung Aufteilung der Einnahmen nach dem Beteiligungsverhältnis Hinzurechnung der anteiligen Einnahmen beim Gesellschafter für die Beurteilung der Steuergrenze von ,- Anteiliger Gewinn/Verlust zum Kassenbericht des Gesellschafters Anteiliger Gewinn/Verlust zum Kassenbericht des Gesellschafters

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