Ergreifen Sie die Initiative 7 Abkürzungen 8. Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 9. Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 13

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2 Schnellübersicht Ergreifen Sie die Initiative 7 Abkürzungen 8 Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 13 3 Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben 25 4 Leistungen der Krankenkassen 37 5 Freiwillige Leistungen öffentlicher Institutionen 43 6 Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung 47 7 Wenn Kinder oder Jugendliche betroffen sind 55 8 Sonstige finanzielle Unterstützungen 59 9 Ansprüche und Vergünstigungen von A Z Hilfreiche Adressen Literaturhinweise 110 Stichwortverzeichnis

3 Ergreifen Sie die Initiative In der BRD leben rund 7,3 Mio. schwerbehinderte Menschen. Bezogen auf die gesamte Bevölkerung ist demnach jeder elfte Einwohner behindert. Das sind immerhin 9 Prozent. Oftmals wissen die Betroffenen jedoch nicht, welche finanziellen Leistungen ihnen zustehen; es ist ihnen peinlich, danach zu fragen oder einen entsprechenden Antrag zu stellen. Allerdings wird es den Betroffenen nicht gerade leicht gemacht. Es ist nicht allein damit getan, dass verkündet wird, welche finanziellen Hilfen es gibt. Das Problem liegt darin, dass derartige Zuwendungen beantragt werden müssen. An wen kann man sich hierfür wenden? Wer hilft beim Ausfüllen der nötigen Formulare? Zwar gibt es zu diesem Thema Broschüren und sonstiges Informationsmaterial, aber leider finden sich darin oft unverständliche Formulierungen, so dass Sie nach dieser Lektüre genauso schlau sind wie vorher. Oder: Sie werden erst gar nicht über mögliche Ansprüche aufgeklärt. Hinzu kommt, dass die angebotenen Leistungen für behinderte Menschen je nach Bundesland sehr unterschiedlich sein können. Dieser Walhalla-Fachratgeber informiert Sie umfassend und verständlich über die finanzielle Seite Ihrer Behinderung; er zeigt Ihnen, wo finanzielle Unterstützung beantragt werden muss und wer Ihnen beim Ausfüllen von Anträgen behilflich sein kann. 1 Wichtiger Hinweis: Seit 2013 gibt es den Schwerbehindertenausweis als handliche Plastikkarte im Bankkartenformat. Nähere Informationen finden Sie auf Seite 11. Bernd Röger Verschenken Sie nichts: Beantragen Sie alle Leistungen, die Ihnen zustehen. 7

4 Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 1. Erstantrag Verschlimmerungsantrag Gültigkeit und Verlängerung des Ausweises

5 2 1. Erstantrag Jeder Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis muss bei der zuständigen Kreisverwaltung bzw. beim Versorgungsamt gestellt werden. Dort wird das Vorliegen einer Behinderung, der Grad der Behinderung (GdB) und weitere gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen geprüft. Die Antragstellung kann zunächst formlos erfolgen. Auf ein formloses Schreiben hin sendet der Kreis (Versorgungsamt) Ihnen einen Antragsvordruck zu. Dort werden außer Angaben zur Person auch Angaben zu den Gesundheitsstörungen, zu ärztlichen Behandlungen, Krankenhausaufenthalten, Rehabilitationsverfahren etc. benötigt. Geben Sie alle behandelnden Ärzte mit Anschrift an, damit umgehend eine Arztanfrage gestellt werden kann. Wenn der ausgefüllte und unterschriebene Antrag zusammen mit den benötigten Unterlagen beim Kreis bzw. Versorgungsamt vorliegt, werden die von Ihnen benannten Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Stellen angeschrieben und um Übersendung entsprechender Informationen über Ihren Gesundheitszustand gebeten. Sobald die notwendigen medizinischen Unterlagen vorliegen, werden sie an den ärztlichen Dienst der zuständigen Behörde weitergeleitet. Dort erfolgt die Auswertung der Unterlagen. Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, wird ein Feststellungsbescheid über den GdB und ein Merkzeichen erteilt. Wichtig: Es wird erst dann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, wenn der GdB mindestens 50 beträgt. Beantragen Sie rechtzeitig die Verlängerung Ihres Ausweises, wenn dieser nur befristet gültig ist. 10

6 Gültigkeit und Verlängerung 2. Verschlimmerungsantrag Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann ein höherer GdB bescheinigt werden. Hierzu ist wie beim Erst antrag zu verfahren. Behandelnde Ärzte und Krankenhäuser werden dann erneut um Auskunft gebeten. Wichtig: Ergibt die Prüfung der Voraussetzungen, dass sich der Gesundheitszustand gebessert hat oder die vorherige Bewertung unrichtig war, kann der GdB herabgesetzt werden Gültigkeit und Verlängerung des Ausweises Die Dauer der Gültigkeit eines Schwerbehindertenausweises ist auf dem Anschreiben des Kreises (Sozialamts) bzw. Versorgungsamtes ersichtlich. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt fünf Jahre. Dasselbe gilt entsprechend auch für eine Verlängerung des Ausweises. Beantragen Sie rechtzeitig (ca. drei Monate vor Ablauf) eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer. Eine Verlängerung ist zweimal möglich; danach wird ein neuer Ausweis ausgestellt. Dazu ist ein neues Lichtbild erforderlich. Wichtig: Ist eine Änderung des Gesundheitszustands nicht zu erwarten, kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden. In den anderen Fällen erfolgt die Verlängerung für längstens fünf Jahre. Seit 2013 gibt es den Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte im Bankkartenformat. Dadurch wird der Ausweis handlicher und benutzerfreundlicher. Den genauen Zeitpunkt, ab dem der neue Ausweis tatsächlich zu haben ist, legt jedes Bundesland selbstständig fest. Allerdings soll die Umstellung von Papier auf das neue Format spätestens am abgeschlossen sein. Die bisherigen Schwerbehindertenausweise in Papierform behalten auf jeden Fall bis zum zeitlichen Ablauf ihre Gültigkeit. Fragen Sie bei Ihrem Versorgungsamt nach. 11

7 Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 1. Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (G) Außergewöhnliche Gehbehinderung (ag) Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln (B) Befreiung von Rundfunkgebühren (RF) Hilflosigkeit (H) Blindheit (Bl) Gehörlosigkeit (Gl) Notwendigkeit für die Benutzung der 1. Wagenklasse (1. Kl.) Sondergruppen (VB oder EB) Freifahrt und Kfz-Steuerermäßigung Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Parken auf Behindertenparkplätzen Übersicht: Merkzeichen und Vorteile

8 Um bestimmte Rechte in Anspruch nehmen zu können (z.b. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr), muss im Schwerbehindertenausweis das jeweilige Merkzeichen eingetragen sein. Die unterschiedlichen Merkzeichen werden nachfolgend beschrieben Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (G) Dieses Merkzeichen wird im Ausweis eingetragen, wenn der Betroffene in seinem Gehvermögen eingeschränkt ist. Die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr kann auch durch innere Leiden (z.b. Herzschäden) eingeschränkt sein. Wichtig: Nach aktueller Rechtsprechung gilt als ortsübliche Wegstrecke eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn die Orientierungsfähigkeit des behinderten Menschen erheblich gestört ist (z.b. Sehbehinderung ab einem GdB von 70). Liegt der GdB in dem Fall unter 70 (z.b. 50 oder 60), kann die Voraussetzung auch erfüllt sein, wenn die Kombination mit einer anderen Behinderung (Störung der Ausgleichsfunktion z.b. Schwerhörigkeit beidseitig) einen GdB von 70 ergibt. Dem Ausweisinhaber steht die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur dann zu, wenn er eine entsprechende Wertmarke besitzt. Alternativ besteht die Möglichkeit einer 50-prozentigen Kfz-Steuerermäßigung. Es ist also ein Rechenexempel, was besser ist. 2. Außergewöhnliche Gehbehinderung (ag) Dieses Merkzeichen wird im Ausweis eingetragen, wenn sich der Betroffene nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung fortbewegen kann. 14

9 Befreiung von Rundfunkgebühren Wichtig: Die Fortbewegung muss auf das Schwerste eingeschränkt sein. Eine Einschränkung des Orientierungsvermögens alleine reicht hierfür nicht aus. Neben der unentgeltlichen Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (bei Vorliegen einer gültigen Wertmarke) steht dem Ausweisinhaber eine 100-prozentige Kfz-Steuerermäßigung zu. Näheres zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem nachfolgenden Punkt 11 Kfz-Steuerermäßigung und Freifahrt Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln (B) Dieses Merkzeichen ist auf der Vorderseite des Ausweises eingetragen und durchgestrichen. Es wird erst dann gültig, wenn die Notwendigkeit zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen wurde. Eingetragen wird es, wenn außerdem eine erhebliche (außergewöhnliche) Gehbehinderung (Merkzeichen ag ) festgestellt wurde. Wichtig: Der Berechtigte darf im öffentlichen Personenverkehr ohne km-begrenzung eine Begleitperson kostenlos mitnehmen, auch wenn er selbst eine Fahrkarte erwerben muss. 4. Befreiung von Rundfunkgebühren (RF) Seit gibt es die GEZ nicht mehr. Die Rundfunkgebühren werden jetzt vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln erhoben. Es wird nur noch pro Wohnung ein Beitrag berechnet. Die Anzahl der Rundfunk-/Fernsehgeräte und Personen in einer Wohnung spielt keine Rolle mehr. Darüber hinaus hat es auch einige Änderungen gegeben, die die Befreiung von Menschen mit Behinderung betreffen. So können folgende Personen einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellen: taubblinde Menschen Empfänger von Blindenhilfe 15

10 Merkzeichen 3 Menschen, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Der ermäßigte Beitrag beträgt 5,99 Euro pro Monat. Einen Antrag können stellen: blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Hinweis: Allerdings passiert es oft, dass berufstätigen Menschen mit Behinderung von den Versorgungsämtern unterstellt wird, regelmäßig an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Das Merkzeichen RF wird dann verweigert. Erhalten Menschen mit Behinderung staatlichen Sozialleistungen oder Ausbildungsförderung, können sie ebenfalls eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie unter in der Rubrik Der Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung. Sie können es online ausfüllen und anschließend ausdrucken. Sie erhalten das Formular aber auch bei Städten und Gemeinden sowie bei zuständigen Behörden. Als Nachweis brauchen Sie: die Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde (z.b. Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde, Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ) über den Bezug der Sozialleistung oder über die Zuerkennung des Merkzeichens RF im Original, einen aktuellen Bescheid über die Bewilligung der Sozialleistung in beglaubigter Kopie, alternativ im Original, 16

11 Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben 1. Steuerliche Erleichterungen Arbeit und Beruf Sonstige Nachteilsausgleiche

12 Es gibt viele Nachteile, die behinderte Menschen im Arbeitsleben und in der Gesellschaft hinnehmen müssen. Daher hat der Gesetzgeber einige Maßnahmen zum Nachteilsausgleich geschaffen, die zumindest im finanziellen Bereich einen Ausgleich schaffen sollen. Wichtig: Nicht jeder Mensch mit Behinderung hat Anspruch auf alle Leistungen. Für die Bewilligung müssen jeweils ganz bestimm te Voraussetzungen erfüllt sein (u.a. sind die jeweiligen Merk zei chen auf dem Schwerbehindertenausweis ausschlaggebend) Steuerliche Erleichterungen Anstatt Einzelnachweise für die höheren Kosten zu führen, die durch die Behinderung entstehen, kann anstelle einer Steuerermäßigung nach 33 EStG ein Behinderten-Pauschbetrag geltend gemacht werden. Hierzu ist der Nachweis einer Behinderung durch den Kreis nötig. Grad der Behinderung von 25 und 30 von 35 und 40 von 45 und 50 von 55 und 60 von 65 und 70 von 75 und 80 von 85 und 90 von 95 und 100 Behinderten-Pauschbetrag 310 EUR 430 EUR 570 EUR 720 EUR 890 EUR EUR EUR EUR Stand: Juni 2014 Für Personen, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen H (hilflos) eingetragen ist oder die von der Pflegekasse in die Pflegestufe III eingestuft sind, erhöht sich der Pauschbetrag auf Euro. Das Gleiche gilt auch für blinde Menschen. 26

13 Steuerliche Erleichterungen Wichtig: Der Behinderten-Pauschbetrag wird auch dann in voller Höhe gewährt, wenn die Behinderung erst im Laufe des Jahres festgestellt wird. Werbungskosten Zu den abzugsfähigen Werbungskosten für Arbeitnehmer zählen u.a. die Kosten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ( 9 Abs. 1 EStG). Fragen Sie einen Steuerberater, ob es lohnender ist, eine Entfernungspauschale zu wählen oder die tatsächlichen Kfz-Kosten durch Einzelnachweis zu belegen. 4 Außergewöhnliche Belastungen Als außergewöhnliche Belastung nach 33b EStG gilt der Pauschbetrag von jährlich 310 bis Euro, sofern nicht durch Einzelnachweise ein höherer Betrag nachgewiesen wird. Ausschlaggebend für die Höhe des Pauschbetrags ist der festgestellte GdB. Lassen Sie sich den Pauschbetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Somit erhalten Arbeitnehmer eine höhere Netto- Lohn-Auszahlung. Neben dem Behinderten-Pauschbetrag kann als außer gewöhnliche Belastung u.a. Folgendes berücksichtigt werden: außerordentliche Krankheitskosten, z.b. ein Kranken haus aufenthalt mit Operation oder eine Heilkur unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Mehr belas tung für außergewöhnlich gehbehinderte, blinde oder hilflose Menschen Aufwendungen für eine Hilfe im Haushalt bis maximal 924 Euro jährlich 27

14 Leistungen der Krankenkassen 1. Private Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung

15 Stichwortverzeichnis Ablehnungsbescheid 80 Altersrente für Schwerbehinderte 80 Änderungsantrag 81 Ansprüche behinderter Kinder 81 Ausbildung eines Kindes 89 Außergewöhnliche Belastungen 27, 82 Außergewöhnliche Gehbehinderung 14 BahnCard 45, 82 Bausparverträge 75, 82 Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit 14 Befreiung von Rundfunkgebühren 15 Begleitperson 21, 101 Begleitung 83 Behinderten-Fahrdienste 44 Behindertenparkplätze 83 Behinderten-Pauschbeträge 84 Behindertentoilette 84 Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis 21, 84 Beitragsermäßigung 85 Beitragszeiten 32 Bestattungsgeld 73 Besteuerung 29 Betreuungsleistungen 50 Blindengeld 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 85 Blindenhilfe 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 86 Blindheit 19 Bundespräsidialamt 72 Deutsche Krebshilfe e.v. 73 Einziehung des Ausweises 86 Erheblich Pflegebedürftige 49 Ermäßigter Fahrpreis 87 Erwerbsminderungsrente 32, 88 Fahrdienst 56, 88 Fernsehgebührenbefreiung 98 Flugverkehr 87 Freifahrt 20 Gebührenbefreiung 90 Gehörlosigkeit 19 Gesetzliche Krankenversicherung 38, 90 Gleichstellung 91 Gleichstellungsantrag 30 Grad der Behinderung 91 Grundsicherung 53 Gültigkeit 11 Gültigkeitsdauer 91 Haushaltshilfe 92 Hilflosigkeit 18 Hinzuverdienst 92 Hundesteuererlass 92 Kfz-Steuer 93 Kfz-Steuerermäßigung 20 Kfz-Versicherung 77 Kinderbetreuungskosten 57 Kindererziehungszeiten 32 Kindergeld 56, 93 Kulturveranstaltungen 94 Kündigungsschutz 33,

16 Stichwortverzeichnis Kurtaxe 87 Kurzzeitpflege 48 Mehrarbeit 95 Merkzeichen 14, 24, 95 Mitversicherung von Rollstühlen 94 Mobilfunk 96 Nachteilsausgleiche 34, 96 Notwendigkeit einer ständigen Begleitung 15 Öffentliche Verkehrsmittel 89 Örtliche Fürsorgestellen 96 Parken 22 Parkerleichterungen 97 Pauschbetrag 52, 97 Pflegebedürftigkeit 97 Pflegegeld 48 Pflegehilfsmittel 48 Pflegesachleistung 48 Pflegestufen 49 Pflegeversicherung 48 Platzreservierung 45, 90 Private Krankenversicherung 38 Privathaftpflichtversicherung 76 Rente 29, 31 Rentenabschläge 33 Rundfunkgebührenpflicht 17, 76, 83 Schwerpflegebedürftige 49 Schwerstpflegebedürftige 49 Sondergruppen 19 Sozialtarif 76, 100 Sterbegeld 73, 98 Steuerermäßigungen 99 Steuerliche Erleichterungen 26 Straßenverkehrsamt 101 Streckenverzeichnis 99 Taxischein 39 Technische Hilfsmittel 48 Teilstationäre Pflege 48 Teilzeit 100 Telefonieren 76 TÜV 101 Ubergangsgeld 101 Unentgeltliche Beförderung 102 Vergünstigungen 36 Verlängerung des Ausweises 11, 102 Verschlimmerungsantrag 11 Versorgungsamt 103 Versorgungsausgleich 32 Vollstationäre Pflege 48 Waisenrente 56 Werbungskosten 103 Wertmarke 21, 103 Wohnberechtigungsschein 104 Wohngeld 103 Wohnraumförderung 104 Zusatzurlaub 31, 105 Zuzahlungen

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