Ergebnisprotokoll über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ergebnisprotokoll über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom"

Transkript

1 Ergebnisprotokoll über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom TOP 1 - Bekanntgaben der in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat stimmt dem vom Wasserverband Sulm vorgeschlagenen Finanzierungsmodell für den Bau der beiden HRB Amorbach und Hängelbach ohne Landesförderung zu. 2. Bei Gesamtherstellungskosten von 3,2 Mio. EUR sind von der Stadt Neckarsulm Kosten in Höhe von ,87 EUR zu übernehmen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: - Sonderzuschuss der Stadt Neckarsulm ,00 EUR - Anteil nach Verteilerschlüssel WV Sulm ,87 EUR. 3. Nach den bisherigen Finanzierungsgrundsätzen (bei Landesförderung 70%) betrüge der reguläre Anteil der Stadt Neckarsulm nach Verteilerschlüssel ,40 EUR. Durch den Ausfall der Landesförderung und deren Kompensation durch das vom WV Sulm alternativ vorgeschlagene Finanzierungsmodell trägt die Stadt Neckarsulm Mehrkosten in Höhe von ,47 EUR. TOP 2 - Zukunft des Neckarsulm Journal und Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neckarsulm Vorlage: /1 1. Das Neckarsulm Journal wird eingestellt. Die Doppelausgabe Juli/August ist die letzte Ausgabe. 2. Die Stadt Neckarsulm veröffentlicht ihre amtlichen Bekanntmachungen ab 1. September 2018 in der Wochenzeitung von Nussbaum Medien. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, a) mit Nussbaum Medien einen entsprechenden Vertrag abzuschließen (Laufzeit 3 Jahre). b) die entsprechende Änderung der Satzung über Form der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Neckarsulm herbeizuführen. c) Regelungen für die Veröffentlichung der Gemeinderatsfraktionen in der Wochenzeitung zu erarbeiten. bei 1 Enthaltung

2 TOP 3 - Annahme von Zuwendungen an die Stadt Neckarsulm gem. 78 Abs. 4 GemO Vorlage: Die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen werden angenommen. TOP 4-9. Änderung der Abwassersatzung Vorlage: Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur 9. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) der Stadt Neckarsulm lt. Anlage 1. TOP 5 - Finanzübersicht I. Quartal 2018 Vorlage: Kenntnisnahme TOP 6 - Einziehung (Entwidmung) der Restfläche des Flst (Allemendstraße) auf der Gemarkung Neckarsulm-Dahenfeld Vorlage: Die Restfläche von ca. 43 m² eines Fußwegegrundstücks der Allmendstraße auf Gemarkung Neckarsulm-Dahenfeld wird gem. 7 des Straßenverkehrsgesetzes für Baden-Württemberg eingezogen. TOP 7 - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung Einkaufscenter Hohenloher Straße 2", Plan Nr /8 in Neckarsulm Satzungsbeschluss nach 10, 12 BauGB Vorlage: Entsprechend den Ausführungen in der Abwägungsübersicht werden die im Zuge der Behördenbeteiligung vorgetragenen Anregungen berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen. 2. Auf Grundlage der 10 Abs. 1, 12 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom (GBl. S. 698) beschließt der Gemeinderat Neckarsulm in öffentlicher Sitzung am den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Erweiterung Einkaufs-center Hohenloher Straße 2, Plan Nr /8 in Neckarsulm unter Einstellung und Abwägung aller unmittelbar und mittelbar betroffenen privaten und öffentlichen Belange als Satzung.

3 3. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan der FIRU mbh Kaiserslautern vom / mit zeichnerischen Festsetzungen und aufgedrucktem Textteil sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom , gefertigt durch PS Planung & Service GmbH / Ingenieure und Architekten, Ansbach. 4. Die Begründung zum Bebauungsplan, gefertigt durch die FIRU mbh Kaiserslautern, wird in der Fassung vom / festgestellt. TOP 8 - Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung "Erweiterung Amorbach", 7. Änderung - Plan Nr /7 - und Erlass der örtlichen Bauvorschriften hier: Zustimmung zum Rechtsplanentwurf und Planoffenlage ( 3 Abs.2 BauGB) Vorlage: Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Erweiterung Amorbach, 7. Änderung PlanNr /7 sowie die gleichnamigen örtlichen Bauvorschriften werden jeweils als Entwurf festgestellt. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom mit aufgedrucktem Textteil vom , gefertigt durch das Amt für Stadtentwicklung Neckarsulm, Abt. Stadtplanung. 2. Die Begründung zum Bebauungsplanentwurf - gefertigt durch das Amt für Stadtentwicklung Neckarsulm, Abt. Stadtplanung - wird in der Fassung vom festgestellt. 3. Der Entwurf des Bebauungsplans (mit Begründung) wird gemäß 13 Abs. 2 Ziffer 2 i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. TOP 9 - Eigenkontrollverordnung (EKVO): Kanalsanierungskonzept Neckarsulm - Vergabe Sanierungsarbeiten 2018 Vorlage: Der Vergabe von Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise Los 1, Renovierung, an die Fa. Swietelsky-Faber in Höhe von ,10 Brutto wird zugestimmt. 2. Der Vergabe von Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise Los 2, Reparatur, an die Fa. LineTec in Höhe von ,06 Brutto wird zugestimmt.

4 TOP 10 - Satzung zur 7. Änderung der Wasserversorgungssatzung vom der Stadtwerke Neckarsulm Vorlage: Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom der Stadtwerke Neckarsulm: Satzung zur 7. Änderung der Wasserversorgungssatzung WVS für die Stadtwerke Neckarsulm Aufgrund der 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg sowie 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm am folgende Änderung der Wasserversorgungssatzung WVS für die Stadtwerke Neckarsulm i.d.f. der 6. Änderung vom : 1 Satzungsänderung Absatz (1) Satz 2 erhält folgende Fassung: Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Ablauf des Monats über, in dem der neue Eigentümer/Erbbauberechtigte im Grundbuch eingetragen wird Absatz (2) erhält folgende Fassung: In den Fällen des 40 Abs. 1 Satz 2 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Anschlussnehmer mit Ende des Benutzungsverhältnisses; für den neuen Anschlussnehmer mit Ablauf des Kalenderjahres. 3. In 46 wird Absatz (4) mit folgender Fassung hinzugefügt: Die Gebührenschuld gemäß 39 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last ( 13 Abs. 3 i.v. mit 27 KAG) 2 Inkrafttreten Diese Satzungsänderung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschrift gegenüber der Stadt Neckarsulm unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

5 Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 dieses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 7 Vorlage Nr. 185/2017 Sitzung des Gemeinderats am öffentlich- AZ

STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 7 Vorlage Nr. 185/2017 Sitzung des Gemeinderats am öffentlich- AZ STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 7 Vorlage Nr. 185/2017 Sitzung des Gemeinderats am 21.11.2017 -öffentlich- AZ 022.31 Satzung zur Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen in der Stadt Güglingen

Mehr

Gemeinde Neukirch. Vorkaufsrechtssatzung für die Gemeinde Neukirch. Sitzungsvorlage

Gemeinde Neukirch. Vorkaufsrechtssatzung für die Gemeinde Neukirch. Sitzungsvorlage Sitzungsvorlage Gemeinde Neukirch Gremium Sachbearbeiter Telefon e-mail Datum der Sitzung Gemeinderat 07.03.2016 Herr Riedesser 07528/92092-19 Riedesser@neukirch-gemeinde.de öffentlich Aktenzeichen Teilakte

Mehr

STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 4 Vorlage Nr. 169/2017 Sitzung des Gemeinderats am 17. Oktober öffentlich-

STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 4 Vorlage Nr. 169/2017 Sitzung des Gemeinderats am 17. Oktober öffentlich- STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 4 Vorlage Nr. 169/2017 Sitzung des Gemeinderats am 17. Oktober 2017 -öffentlich- Satzung zur Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen in der Stadt Güglingen

Mehr

Gemeinde Alfdorf Rems-Murr-Kreis

Gemeinde Alfdorf Rems-Murr-Kreis Gemeinde Alfdorf Rems-Murr-Kreis Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung WVS)

Mehr

Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen. Satzung über die Festsetzung der Parkgebühren vom

Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen. Satzung über die Festsetzung der Parkgebühren vom Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen Satzung über die Festsetzung der Parkgebühren vom 23.10.2014 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

T O P 5. Träger öffentlicher Belange Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde. Vorgaben und Anregungen Vorschlag der Verwaltung Vorgabe:

T O P 5. Träger öffentlicher Belange Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde. Vorgaben und Anregungen Vorschlag der Verwaltung Vorgabe: T O P 5 Bebauungsplan Mittlere Breite 1. Änderung und Bebauungsplan Innere Breite 6. Änderung - Abwägung der Vorgaben, Bedenken und Anregungen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss 1. Zu entscheiden ist:

Mehr

Gemeinderatsvorlage Nr. 65/2009 Vorberatung

Gemeinderatsvorlage Nr. 65/2009 Vorberatung Fachbereich: Zentrale Verwaltung und Bürgerservice Gemeinderatsvorlage Nr. 65/2009 Vorberatung Vorlage an GR VA AUT öffentlich nichtöffentlich Sitzung am Vorberatung ja nein OR Beirat VA AUT öffentlich

Mehr

Artikel I. Anlage zu 5 Kindertagesstättensatzung

Artikel I. Anlage zu 5 Kindertagesstättensatzung 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in der Gemeinde Niederau (Kindertagesstättensatzung)

Mehr

Hauptsatzung. der Gemeinde St. Peter

Hauptsatzung. der Gemeinde St. Peter Hauptsatzung der Gemeinde St. Peter Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 02. Juli 2001 folgende Hauptsatzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen Gemeinde Deggingen Landkreis Göppingen 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen Der Gemeinderat hat auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Altenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in kommunalen Kindertageseinri

Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Altenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in kommunalen Kindertageseinri Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Altenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in kommunalen Kindertageseinrichtungen (Beitragssatzung der Kindereinrichtungen)

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Erneute Ausfertigung, erneute Bekanntmachung und rückwirkendes Inkraftsetzen von Bebauungsplänen sowie Bekanntmachung der Aufhebung von Bebauungsplänen ( 10 BauGB i.v.m. 214 Abs.

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (Kindergartengebührenordnung)

Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (Kindergartengebührenordnung) Stadt Owen Landkreis Esslingen Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (Kindergartengebührenordnung) Mit Änderungssatzung vom 10.05.2011, In Kraft getreten 01.09.2011 Mit Änderungssatzung vom

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren. Verwaltungsgebührensatzung. vom

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren. Verwaltungsgebührensatzung. vom 0.5 1 Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung - 0.5 SATZUNG über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung - vom 23.11.2006 in Kraft seit 01.01.2007 geändert am: 24.06.2009

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am 01.09.2014 Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: 33 81005 H. O. 21) 23/2014

Mehr

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung. S a t z u n g

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung. S a t z u n g 6.4 Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 27.02.1996

Mehr

Satzung. 4 Gebührenhöhe. (1) Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert. bis ,00 250,00

Satzung. 4 Gebührenhöhe. (1) Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert. bis ,00 250,00 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss(Gutachterausschussgebührensatzung) vom 19.11.1992 geändert am 19.12.2001 in der Fassung vom 24.07.2012

Mehr

Beschlussdatum und -nummer Gemeinderat: , 30/18. Ausfertigungsdatum:

Beschlussdatum und -nummer Gemeinderat: , 30/18. Ausfertigungsdatum: Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hartmannsdorf (Feuerwehrentschädigungssatzung) Beschlussdatum und -nummer Gemeinderat:

Mehr

S a t z u n g. Der GEMEINDE MASSENBACHHAUSEN über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses

S a t z u n g. Der GEMEINDE MASSENBACHHAUSEN über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses S a t z u n g Der GEMEINDE MASSENBACHHAUSEN über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses (GUTACHTERAUSSCHUSS GEBÜHRENSATZUNG) vom 28. Januar 2015 Aufgrund des 4

Mehr

Satzung Geändert durch Satzung vom Geändert durch Satzung vom Geändert durch Satzung vom

Satzung Geändert durch Satzung vom Geändert durch Satzung vom Geändert durch Satzung vom Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Friedrichshafen (Feuerwehrentschädigungssatzung) Geändert durch Satzung vom 01.05.2011 Geändert

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

Satzung über die Höhe der zulässigen Mieten für geförderte Wohnungen

Satzung über die Höhe der zulässigen Mieten für geförderte Wohnungen Satzung über die Höhe der zulässigen Mieten für geförderte Wohnungen -------------------------------------------------------------------------------------------- Erlass 15.12.2008 01.01.2009 20.12.2008

Mehr

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Anlage 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Stadt Bruchsal, Gemarkung Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Inhalt INHALTSÜBERSICHT Teil A A I A - II A III Planungsrechtliche Festsetzungen

Mehr

Stand: G 3. Satzung

Stand: G 3. Satzung Stand: 26.05.2009 G 3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Eppingen hat am 16. Juli 2013 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für

Mehr

1 Allgemeines. Zusätzlich zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler wird ein Mittagessen angeboten.

1 Allgemeines. Zusätzlich zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler wird ein Mittagessen angeboten. Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert-Grundschule außerhalb der Unterrichtszeit Aufgrund

Mehr

S A T Z U N G. Gebührenpflicht. (1) Die Stadt Ludwigsburg erhebt für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss Gebühren.

S A T Z U N G. Gebührenpflicht. (1) Die Stadt Ludwigsburg erhebt für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss Gebühren. S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss in Fassung vom 01.01.2002. (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 Gemeindeordnung

Mehr

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 2. Mai Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 2. Mai Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach Geschäftsstelle 3. Mai 2002 Az.: I/102 - or/kn/eg 56-3149 GR Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 2. Mai 2002 - Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - Öffentlich - 69 - Bestellung

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer GROßE KREISSTADT ROTTWEIL Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg in Verbindung mit 2, 8 Abs. 2, 9 Abs. 3 und

Mehr

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Gemeinderates Sitzung am 13. September 2012 Anwesend: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 14 Gemeinderäte Andreas Bezner, Melanie

Mehr

- 1 - S A T Z U N G. über die Erhebung der HUNDESTEUER in der Gemeinde Ottenhöfen i. Schw.

- 1 - S A T Z U N G. über die Erhebung der HUNDESTEUER in der Gemeinde Ottenhöfen i. Schw. - 1 - Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald S A T Z U N G über die Erhebung der HUNDESTEUER in der Gemeinde Ottenhöfen i. Schw. Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen i. Schw. hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein 1 Nr. 11 / 2017 Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bendorf vom 31. Januar 2017 über eine Veränderungssperre im Bebauungsplangebiet Hauptstraße-Erlenmeyerstraße

Mehr

Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) für öffentliche Bekanntmachungen

Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) für öffentliche Bekanntmachungen Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich Zentrale Dienste - Rathausplatz 2-7 67227 Frankenthal (Pfalz) www.frankenthal.de Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) für öffentliche

Mehr

Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg

Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen vom 7. Juli 2016 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit

Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Seite: 1 von 6 Inhaltsübersicht: 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen 2

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG 1 - Ortsrechtsammlung - 6.2 SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuß vom 27.05.1992 in Kraft seit 06.06.1992 geändert am: 23.05.2001 in Kraft

Mehr

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte Amtliches Veröffentlichungsorgan der Nr. 3 Anröchte, 19.03.2004 9. Jahrgang Inhalt Seite 1. Bebauungsplan Nr. 33 Vor den Birken, Anröchte 13 2. Satzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB über die

Mehr

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen Stadt Oberlungwitz Landkreis Zwickau AZ: 021.131-0./rai Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der

Mehr

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren durch den Gutachterausschuss Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2, 11, 12 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung -

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung - 1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung - Rechtsgrundlage: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in

Mehr

Große Kreisstadt Bad Mergentheim. Main-Tauber-Kreis. Satzung

Große Kreisstadt Bad Mergentheim. Main-Tauber-Kreis. Satzung Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main-Tauber-Kreis Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - vom 29. September 2015 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Stadt Lauffen am Neckar Landkreis Heilbronn

Stadt Lauffen am Neckar Landkreis Heilbronn Stadt Lauffen am Neckar Landkreis Heilbronn Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 29.09.2010 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

SATZUNG (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS AZ: 625.

SATZUNG (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS AZ: 625. GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) INHALTSVERZEICHNIS 1

Mehr

S ATZUNG des DERAWA Zweckverband

S ATZUNG des DERAWA Zweckverband S ATZUNG des DERAWA Zweckverband für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserversorgungssatzung - WVS) Vom 4. Dezember 2003 Auf Grund von 57 Abs. 1, 2 und 3 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in

Mehr

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) hat in der Sitzung am 13.12.2018

Mehr

Gemeinde Ahorn M a i n - T a u b e r - K r e i s

Gemeinde Ahorn M a i n - T a u b e r - K r e i s Gemeinde Ahorn M a i n - T a u b e r - K r e i s S a t z u n g ü b e r d i e E r h e b u n g d e r H u n d e s t e u e r i n d e r G e m e i n d e A h o r n einschließlich Satzungsänderung vom 24. September

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 27.

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 27. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 27. Juni 2017 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. Bbg. S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.1998 (GVBl. I S 62) und des

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten 1 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten Aufgrund des 4 in Verbindung und 21 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, 15.04.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Satzung. gültig ab

Satzung. gültig ab Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg gültig ab 01.09.2017 der Stadt Ludwigsburg vom 27.07.2016, gültig ab 01.09.2017 1/6 Satzung über

Mehr

Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis

Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit den

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

Satzung der Stadt Hachenburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtkern II vom

Satzung der Stadt Hachenburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtkern II vom Satzung der Stadt Hachenburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtkern II vom 01.04.2019 Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153)

Mehr

N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 3. August 2016

N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 3. August 2016 N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 3. August 2016 Punkt 1 Hier: Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung für den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt mit 21

Mehr

Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10.

Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10. Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10. September 2010 Der Stadtrat Schweich hat am 19. Juni 2008 und am 09.

Mehr

Satzung der Gemeinde Vörstetten über

Satzung der Gemeinde Vörstetten über Fassung vom 2017-04-24 Projekt Nr.: 2016-040 1. Fertigung Kirchstraße 2 79279 Vörstetten Satzung der über Bebauungsplan : Gottesacker, 5. Änderung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften

Mehr

Gemeinde Unterreichenbach Landkreis Calw

Gemeinde Unterreichenbach Landkreis Calw Gemeinde Unterreichenbach Landkreis Calw Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. den 2, 5 a, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für

Mehr

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Stadt Bad Dürrheim Landkreis Schwarzwald-Baar S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Mehr

Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Sasbach

Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Sasbach Gemeinde 77880 Sasbach (Ortenaukreis) - 1 - Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Sasbach Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf vom )

Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf vom ) Fachbereich Stadt- und Grünplanung Kundenbereich Stadtplanung Rastatt-Rauental Bebauungsplan Stockfeld Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf

Mehr

45. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006. N i e d e r s c h r i f t

45. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006. N i e d e r s c h r i f t 45. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung am 19.12.2005 um 19.30 Uhr im Rathaus Calden Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung 31

Mehr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr S a t z u n g über die Erhebung von Elternbeiträgen (Benutzungsgebühren) für die Benutzung der in Trägerschaft der Gemeinde Budenheim geführten Kindertagesstätten vom 28.05.2014 Der Gemeinderat hat aufgrund

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G Gemeinde Claußnitz Landkreis Mittelsachsen H A U P T S A T Z U N G der Gemeinde Claußnitz vom 18. 06. 2012 Auf der Grundlage des 4 Abs. 2 in Verbindung mit 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

03/03 Amtsblatt der Stadt Schwerte

03/03 Amtsblatt der Stadt Schwerte 03/03 Amtsblatt der Stadt Schwerte 30.01.2003 Inhalt Seite 13. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte 21 - Aufgebot eines Sparkassenbuches 14. 50. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wannebachstraße"

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma Vom 11.05.2007 Auf Grund von 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 ( SächsGVBl.

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom Seite 1 Gemeinde Dischingen Landkreis Heidenheim Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 26.10.2009 Die Neufassung berücksichtigt: die Satzung vom 26.10.2009 1. Änderung vom 04.07.2011

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 06/2010 20. Jahrgang 05. März 2010 Inhaltsverzeichnis 26 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Genehmigung

Mehr

B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke

B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke Stadt Bad Saulgau B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke (Neufassung unter der Einbeziehung der 1. Änderungssatzung vom 02. 10.2003) Auf Grund von 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes

Mehr

Bestattungsgebührenordnung

Bestattungsgebührenordnung vom 30.05.1972, zuletzt geändert am 31.01.2017 Aufgrund der 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.03.2005 (GBl. S. 206) und der 4 und 11 der Gemeindeordnung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 13 Jahrgang 2013 ausgegeben am 21.10.2013 Seite 1 Inhalt 15/2013 Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Lichtenau zum 31.12.2012 16/2013

Mehr

Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom

Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom 1.6/61.00 gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom 25.11.1991 1 Besonderes Vorkaufsrecht... 2 2 Geltungsbereich... 2 3 Inkrafttreten... 2 Anlage (Plan)... 3 Bekanntmachungsanordnung...

Mehr

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg gültig ab 01.03.2015 der Stadt Ludwigsburg vom 24.06.2015, gültig ab 01.03.2015 1/8 Satzung über

Mehr

Stadt St. Georgen im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis S A T Z U N G. über die. Erhebung einer Vergnügungssteuer. (Vergnügungssteuersatzung)

Stadt St. Georgen im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis S A T Z U N G. über die. Erhebung einer Vergnügungssteuer. (Vergnügungssteuersatzung) Stadt St. Georgen im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis S A T Z U N G über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 08.12.2010 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung. zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 von Horsten Horster Schweiz. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB. Entwurf

Satzung. zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 von Horsten Horster Schweiz. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB. Entwurf Gemeinde Friedeburg Satzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 von Horsten Horster Schweiz im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf mit Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Satzung

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte

1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Großröhrsdorf ( Elternbeitragssatzung) Aufgrund

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Rheinstetten (Hundesteuersatzung) vom

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Rheinstetten (Hundesteuersatzung) vom Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) sowie der 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Rheinstetten am

Mehr

1 Erhebungsgrundsätze. (1) Für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

1 Erhebungsgrundsätze. (1) Für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. S A T Z U N G Ü B E R D I E ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE B E N U T Z U N G V O N K I N D E R T A G E S E I N R I C H T U N G E N D E R S T A D T G Ö P P I N G E N Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 21. Februar 1995

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG)

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) vom 30.06.2015 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Nr. 06 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen

Nr. 06 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen - 1 - Nr. 06 Stadt Grevenbroich 21.02.2018 Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grevenbroich Betr.: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Gu 37 Sondergebiet Einzelhandel Zur Wassermühle

Mehr

Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Gemeinde Altenkirchen. vom in der Fassung vom 15.

Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Gemeinde Altenkirchen. vom in der Fassung vom 15. Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Altenkirchen vom 17.8.2016 in der Fassung vom 15. März 2017 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald

Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Die Verbandsversammlung

Mehr

Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main - Tauber - Kreis

Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main - Tauber - Kreis Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main - Tauber - Kreis Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 17. Dezember 1998 Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren. (Verwaltungsgebührensatzung)

Satzung. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren. (Verwaltungsgebührensatzung) Gemeinde Satzung Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Schönwald

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal Stand: 26.07.2016 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat am 26. Juli 2016 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung)

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung) Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung) Auf Grundlage von 4 in Verbindung mit 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen

Mehr

Satzung. über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs in der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald (Fremdenverkehrsbeitragssatzung)

Satzung. über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs in der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) Gemeinde Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis Satzung Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und 2, 8 und 44 Kommunalabgabengesetz für

Mehr

Vom Inhalt. 1 Beitragspflicht 2 Beitragsschuldner 3 Beitragshöhe 4 Beitragsänderungen 5 Fälligkeiten 6 Inkrafttreten

Vom Inhalt. 1 Beitragspflicht 2 Beitragsschuldner 3 Beitragshöhe 4 Beitragsänderungen 5 Fälligkeiten 6 Inkrafttreten Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege der Stadt Mittweida 1 Beitragspflicht 2 Beitragsschuldner

Mehr

Jahrgang 3 Nr. 3. Inhalt:

Jahrgang 3 Nr. 3. Inhalt: 03.02.2014. Jahrgang 3 Nr. 3 Inhalt: 1. Aufruf von ungepflegten Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen gemäß 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Witten vom 13.12.2002... 2 2. Bebauungsplan Nr.

Mehr