ERASMUS+ Information zur Bewerbung im Projekt 2016 für das Wintersemester 2016/2017 oder Sommersemester Inhalt. 1. Was ist ERASMUS+?
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- Monica Böhm
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1 ERASMUS+ Information zur Bewerbung im Projekt 2016 für das Wintersemester 2016/2017 oder Sommersemester 2017 Inhalt 1. Was ist ERASMUS+? 2. Die Förderung 3. Wer kann sich bewerben? 4. Bewerbung 5. Wo und bis wann muss man sich bewerben? 6. Nach der Bewerbung Stand: Januar 2016
2 1. Was ist ERASMUS? Das Hochschulprogramm ERASMUS+ der europäischen Kommission ist das nachfolge Programm des sehr erfolgreichen LLP-ERASMUS und fügt bisher separate Programmsparten zusammen. Förderfähig ist weiterhin eine grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozent*innen und Hochschulpersonal. Folgende europäische Länder nehmen am ERASMUS Programm teil: Die 27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei. 2. Die Förderung Die HBK Braunschweig fördert aus ERASMUS-Mitteln der EU Studienaufenthalte an ERASMUS-Partnerhochschulen. En Studienaufenthalt muss mind. 3 und kann max. 12 Monate umfassen. Eine monatliche Förderung wird für 4 Monate gewährt. Die Leistungen des Programms sind: Mobilitätszuschuss von monatlich ca. 150 bis zu max.500 Euro je nach Länder Gruppe für 4 Monate Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthaltes akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen Online-Sprachenförderung über das ERASMUS-Portal 3. Wer kann sich bewerben? Am ERASMUS Programm können alle Studierenden teilnehmen, die Bürger*innen eines ERASMUS -Teilnehmerlandes sind. Und Studierende aus Nicht-EU-Ländern, wenn sie an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, um ihren Studienabschluss hier zu erlangen. Bitte halten Sie bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes mit ihrem jeweiligen Fachklassenlehrer*innen oder Studiengangskoordinator*innen Rücksprache. Eventuell empfiehlt sich ein bestimmtes Semester für einen Studienaufenthalt. Studierende der Freien Kunst sollten vor Antritt des Auslandsaufenthaltes 1 Jahr in einer Fachklasse studiert haben. Studierende der 6-semsterigen Bachelorstudiengänge und die Masterstudierenden bewerben sich bereits Ende des 1. Semesters. Studierende der auslaufenden Designstudiengänge beachten bitte, dass sie vor der Bewerbung für ein Auslandsemester ihre Studienplanung mit der zentralen Studiengangskoordination abstimmen. Auch die Wahl der Gasthochschule und insbesondere die dort zu besuchenden Lehrveranstaltungen müssen mit den Fachklassenlehrer*innen oder Studiengangskoordinator*innen abgestimmt werden Im Anhang dieser Ausschreibung gibt es eine Liste der ERASMUS Partnerhochschulen. Dieser Liste ist zu entnehmen, welche Hochschulen für einen Austausch zur Verfügung stehen. Grundsätzlich sollte bei der Auswahl der Gasthochschule bedacht werden, dass der Unterricht in der Regel in der jeweiligen Landessprache erfolgt. ERASMUS+ sieht vor, dass die Hochschulen festlegen können, welches Sprachniveau die Austauschstudierenden haben sollten. Eine genaue Information dazu liegt z.z. leider nicht von allen Partnern vor, in der Regel dürfte die Anforderung bei dem Niveau B1 liegen. Ist aber im Theoriebereich ggf. höher und in der Regel eine Empfehlung. Für die Teilnahme am Ausstausch ist ein Sprachtest der Stipendiaten obligatorisch. Hierfür und für Sprachkurse in ein EU-Portal eingerichtet worden
3 Für die Bewerbung ist der Nachweis des bisherigen Niveaus ausreichend. 4. Bewerbung Eine Bewerbung für ein ERASMUS-Stipendium findet an der HBK einmal jährlich zum Ende des Wintersemesters statt. Die Bewerbungen sind für das kommende Wintersemester und das übernächste Sommersemester. Folgende Unterlagen werden für eine Bewerbung benötigt: 1. vollständig ausgefülltes Antragsformular 2. ausführlicher Lebenslauf mit Angaben über Fremdsprachenkenntnisse (sog. Europass-Lebenslauf) 3. Motivationsschreiben 4. Stellungnahme einer lehrenden Person (bei Studierenden der Freien Kunst: Stellungnahme des/der Fachklassenlehrers/ Fachklassenlehrerin), der/die mit den Arbeiten vertraut ist und den Antrag unterstützt (siehe Antragsformular) 5. Transcript of Records (Nachweis über die bisher erbrachten Studienleistungen/Auflistung der besuchten Veranstaltungen, wird vom Prüfungsamt unterzeichnet). Das International Office stellt entsprechende Vorlagen zur Verfügung 6. Ein aussagekräftiges Portfolio, max Arbeitsproben, Format nicht größer als DINA4 (gilt für Bewerber aus den Designstudiengängen, der Freien Kunst, der Kunstvermittlung und dem Darstellenden Spiel) 7. Sprachnachweis über das Sprachniveau zum Zeitpunkt der Bewerbung (Nachweis durch Einstufungstest TU o.a., Abiturzeugnis, so Niveau A1-C1 ausgewiesen ist, o.ä.) Der Lebenslauf, das Motivationsschreiben und das Transcript of Records müssen jeweils in deutscher und englischer Sprache vorgelegt werden. Ein Portfolio bitte nur in englischer Sprache vorbereiten. Bitte unbedingt ihre HBK -Adresse und Telefonnummer angeben, unter denen Sie zu erreichen sind. 5. Wo und bis wann muss man sich bewerben? Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 15. Februar 2016 um 12 Uhr in Gebäude 16, Raum 006 im International Office abgegeben werden. 6. Nach der Bewerbung Alle eingegangenen Bewerbungsunterlagen werden durch das Team des International Office gesichtet und für eine Auswahl vorbereitet. Folgende Auswahlkriterien werden den Bewerbungen zu Grunde gelegt: -künstlerische und gestalterische Qualität der Bewerbung/des Portfolios -Motivationsschreiben -Integrierbarkeit des Stipendiums in den Studienverlauf -Kenntnisse der jeweiligen Landessprache -Stellungnahme der lehrenden Person -Gesamteindruck der schriftlichen Bewerbung -politisches, soziales und kulturelles Engagement Das Ergebnis wird den betreffenden Bewerbern umgehend mitgeteilt
4 Für die endgültige Stipendienbewilligung ist die Zusage der Partnerhochschule über die Annahme der Student*innen notwendig. Bei Fragen wenden sie sich bitte an das International Office: Sie finden uns im Verwaltungsgebäude 16, Raum 006, Tel.: Gerne können sie auch zu einer Beratung während unserer Sprechzeiten vorbei schauen: Montags und donnerstags Uhr Falls es ihnen nicht möglich sein sollte, zu diesen Zeiten das International Office zu besuchen, kann ggf. ein Ausweichtermin vereinbart werden oder sie stellen uns ihre Fragen per Ansprechpartnerin: Susanne Fleischhacker - 4 -
5 Stand ERASMUS+ Monatsrate nach Ländergruppen Die Monatsrate ist in drei Ländergruppen strukturiert zu denen Abstandsgebote eingehalten werden müssen. Die Abstandsgebote sind: Gruppe 1 = Gruppe 2 plus min. 50 Euro Gruppe 2 = 200 bis 450 Euro Gruppe 3 =Gruppe 2 minus min. 50 Euro Die monatliche Förderrate berechnet sich weiterhin aus der Höhe des Gesamtbudgets, das der HBK zur Verfügung steht, durch die Summe der geförderten Auslandsmonate. Die erste Rate umfasst 70% des jeweiligen Stipendiums. Die Ländergruppen setzen sich wie folgt zusammen: Gruppe 1: Österreich, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Schweden, Großbritannien Gruppe 2: Belgien, Zypern, Tschechien, Spanien, Griechenland, Kroatien, Island, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Türkei Gruppe 3 Bulgarien, Estland, Ungarn, Litauen, Lettland, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Mazedonien Das International Office - 5 -
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