Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1) Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen dem Getränkefachvertrieb Karin Schmauser, Hansestr. 6, Roth nachstehend Lieferant genannt und ihren Geschäftspartnern nachstehend Kunde genannt soweit nicht individuell etwas vereinbart worden ist. Alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden regeln sich nach den nachstehenden Vertragsbedingungen. Diese werden mit der Auftragserteilung vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 2) Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn eine entsprechende Bestätigung erteilt oder die Lieferung ausgeführt wird. 3) Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit bearbeitet und ausgeliefert. Von uns nicht zu vertretende Lieferstörungen z.b. Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen sowie höhere Gewalt berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Sollten wir mit unseren Vertragsverpflichtungen in Verzug geraten, kann der Kunde erst nach einer von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens drei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche können in diesem Falle nur geltend gemacht werden, wenn der Schadenseintritt auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits beruht. 4) Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge, der gelieferten und/oder zurückgenommenen Gebinde (Voll und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Ware sind unverzüglich bei Empfang bzw. Abholung geltend zu machen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Tagen nach Lieferung, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von drei Tagen nach ihrem Erkennen schriftlich geltend zu

2 machen, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Entscheidend ist der Eingang der Mängelrüge bei uns. Bei berechtigten Mängeln steht dem Kunden lediglich das Recht zu, Ersatzlieferung zu verlangen. Für den Fall, dass diese nicht zur Beseitigung der Mängel führen, bleibt ihm vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auch dritter Personen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung der Ware durch den Kunden entstehen, ebenso wie nicht neue Ware, sind von der Gewährleistung nicht umfasst. 5) Die Lieferung erfolgt nach unseren jeweils gültigen Konditionen. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter innerhalb von Liegenschaften des Kunden gehen auf Risiko des Kunden (Haftungsausschluss). Vergütungen für Warenrücknahmen können nur bei vollständigen und sortenreinen Gebinden unter Verrechnung einer Rücknahmegebühr erfolgen. Für angebrochene Gebinde kann nur der Pfandwert vergütet werden. Abholfahrten hierfür und für Leergutrücknahmen sind gesondert zu vergüten. 6) Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind Lieferungen und Leistungen sofort nach Erhalt in bar oder nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug, insbesondere ohne Skonto, zu begleichen. Bei Zahlung durch Scheck oder Banklastschrift tritt die Erfüllung erst mit Eingang der Gutschrift ein. Bei Zahlungsverzug berechnen wir die Kontokorrentzinsen, welche wir selbst zu zahlen haben, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8% über dem Bundesbankdiskontsatz; dem Kunden bleibt vorbehalten einen geringeren Zinsschaden geltend zu machen und nachzuweisen. Schecks, Wechsel und Banklastschriften werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und ohne weitere Kosten für uns hereingenommen. Wir übernehmen keine Gewähr für Vorlage und Protest. Sollte uns bekannt werden, dass der Kunde von ihm gegebene Wechsel oder Schecks nicht eingelöst hat, sind wir befugt, die von ihm erhaltenen Wechsel/Schecks zurückzugeben und sofortige Barleistung zu verlangen. Bei noch nicht erfüllten Verträgen

3 können wir vom Vertrag zurücktreten. Uns entstehende Kosten trägt der Kunde. 7) Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Kohlensäure usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden den Kunden nur leihweise überlassen. Für Mehrwegflaschen, Kisten, Kohlensäure und Pfandfässer wird Pfandgeld erhoben, es ist zugleich bei Lieferung bzw. mit der Rechnung zu bezahlen. 8) Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie sonstiger offener Forderungen unser Eigentum, das gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet der Kunde bereits jetzt unwiderruflich, dass unsere Mitarbeiter sein Grundstück betreten und die Ware herausholen können. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Zu Sicherung unserer Ansprüche tritt er schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware mit dem Rang vor dem Rest an uns ab. Falls unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt wird, werden wir Eigentümer im Verhältnis der Rechnungswerte der von uns gelieferten Ware. Im gleichen Verhältnis werden die dem Kunden erwachsenen Forderungen aus dem Verkauf derartiger Ware an uns abgetreten. Sollten die abgetretenen Kaufpreisforderungen zu einer Übersicherung unsererseits von mehr als 20 % der jeweils offenen Forderungen gegen den Kunden führen, sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, darüberhinausgehende Sicherungen nach unserer Wahl freizugeben. 9) Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

4 10) In jedem Falle sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schadenseintritt auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits beruht. 11) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für kaufmännische Kunden der Hauptsitz des Lieferanten. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leihinventar 1) Die Leihgegenstände werden in gebrauchsfähigem Zustand übergeben und bleiben unveräußerliches Eigentum des Lieferanten. 2) Die Leihgegenstände sind pfleglich und sorgfältig zu behandeln. 3) Fehlende Leihgegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. 4) Bei Beschädigung werden die anfallenden Reparaturkosten in Rechnung gestellt. 5) Vereinbarte Rückgabetermine sind verbindlich einzuhalten. 6) Werden bestellte Gerätschaften sowie Zelte nicht rechtzeitig, also mindestens acht Tage vor Veranstaltungsbeginn abgesagt, werden die vollen Leihgebühren fällig. 7) Die Preise verstehen sich für ein Wochenende bzw. eine Veranstaltung bis zu fünf Tagen. 8) Der Entleiher sorgt für ordnungsgemäße An und Abfuhrmöglichkeiten sowie die notwendigen Anschlüsse für Versorgung- und Entsorgung. 9) Kosten die durch unsachgemäße Inbetriebnahme entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

5 10) Die ordnungsgemäße Abnahme der entliehenen Geräte laut Schankanlagenverordnung obliegt dem Entleiher. 11) In den entliehenen Gegenständen dürfen nur Waren, die vom Lieferanten bezogen wurden, zum Ausschank kommen. 12) Für Schäden, die durch den Gebrauch der Gegenstände entstehen, lehnt der Lieferant jegliche Haftung ab. 13) Leihgegenstände sind vor der Rückgabe sorgfältig zu reinigen, andernfalls werden die anfallenden Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Stand: 01. Oktober 2018

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