Große Anfrage. BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Friederike Föcking, Katharina Wolff, Nikolaus Haufler, Karl-Heinz Warnholz, Hjalmar Stemmann (CDU) und Fraktion vom und Antwort des Senats Betr.: Situation der Zeitarbeit in Hamburg Die Zahl der Zeitarbeitskräfte hat sich in den Jahren 2000 bis 2010 mehr als verdoppelt und liegt derzeit bei rund Beschäftigten bundesweit. Das entspricht nicht ganz 3 Prozent aller Erwerbstätigen. In Hamburg waren Ende Juni 2011 rund Menschen in dieser Branche tätig. Trotz dieses vergleichsweise geringen Anteils steht die Zeit- beziehungsweise Leiharbeit im Mittelpunkt vieler arbeitsmarktpolitischer Debatten, gilt sie den einen doch als Ideallösung zur Wahrung unternehmerischer Flexibilität, den anderen hingegen als weiteres Beispiel prekärer Beschäftigung. Wie eine aktuelle Studie (Herausforderung Zeitarbeit vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung belegt, sind die Effekte der Zeitarbeit sowohl für den Arbeitsmarkt als auch für die wirtschaftliche Entwicklung ambivalent: Zeitarbeit bietet durchaus Chancen für Arbeitnehmer ohne Ausbildung sowie für Arbeitslose: Mit rund 35 Prozent beschäftigte die Zeitarbeitsbranche Ende 2010 gut doppelt so viele unausgebildete Arbeitnehmer wie die Gesamtwirtschaft. Außerdem waren fast zwei Drittel der Zeitarbeitskräfte unmittelbar zuvor arbeitslos oder noch nie beschäftigt gewesen. Unter den Zeitarbeitsbeschäftigten sind Männer, Personen zwischen 25 und 50, Ausländer, Personen ohne Berufsabschluss sowie Vollzeiterwerbstätige deutliche überrepräsentiert. So waren 2010 von allen Zeitarbeitskräften 37 Prozent Hilfsarbeiter (zum Vergleich: 3 Prozent in der Gesamtwirtschaft). Der Anteil derjenigen, die einen Fertigungsberuf ausüben, ist ebenfalls überproportional hoch. Rund die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse enden nach weniger als drei Monaten, wenn auch offenbar in jüngerer Zeit sich dieser Trend etwas abmildert. Anders als in der sogenannten Substitutionsthese angenommen, verdrängt Zeitarbeit offenbar nicht die Stammbelegschaft. Vielmehr wird sie vor allem von großen Unternehmen genutzt, um kurzfristige Produktionsspitzen in konjunkturell günstigen Phasen aufzufangen und so Effizienzgewinne zu erlangen, dadurch die Stammbelegschaft zu sichern oder gar zu erhöhen. Bemerkenswerterweise sind dies vor allem Unternehmen mit ohnehin flexiblen Arbeitszeitmodellen. Über 90 Prozent der Zeitarbeitnehmer/-innen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, in der Regel bei Zeitarbeitsfirmen (85,3 Prozent). Darüber hinaus sind nur knapp 10 Prozent von ihnen geringfügig beschäftigt (in der Gesamtwirtschaft fast 21 Prozent).

2 Drucksache 20/4969 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode In Hamburg ist mittlerweile jede dritte bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldete offene Stelle eine aus dem Feld der Zeitarbeit. Angesichts der gestiegenen Bedeutung dieser Branche auch in Hamburg hat der Senat bereits im letzten Jahr ein Konzept zur Zeitarbeit angekündigt. Dieses liegt bisher nicht vor. Umso wichtiger ist es, eine Bestandsaufnahme der Zeitarbeit in Hamburg zu machen, um Chancen und Risiken dieses Beschäftigungszweigs für Wirtschaft und Arbeitsmarkt der Stadt ermitteln zu können. Dabei gilt es auch, aktuelle Entwicklungen wie die Tarifvereinbarungen zwischen den Branchenverbänden der Zeitarbeitsfirmen und den Metall- und Chemiegewerkschaften sowie die Frage der Tariflöhne für die Beschäftigten der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft (GHB) zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Zur Beschäftigung von Leiharbeitskräften geben die Statistik der Arbeitnehmerüberlassung und die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) Auskunft. Die Statistik nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ( 8 AÜG) wertet halbjährlich die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen der Verleihbetriebe, die nicht zwingend Arbeitnehmerüberlassung als Betriebszweck haben müssen, aus. Die Daten liegen circa acht Monate nach Ende des Berichtszeitraumes vor. Die Beschäftigungsstatistik der BA erlaubt lediglich Auswertungen für alle Beschäftigten ohne Unterscheidung zwischen Leiharbeitnehmern und Stammpersonal der Zeitarbeitsunternehmen. Diese Daten liegen nach etwa sechs Monaten vor und werden gegebenenfalls hilfsweise für die Beantwortung einzelner Fragestellungen herangezogen, wenn die Statistik nach dem AÜG keine Auswertungen zulässt. Aussagen zu den Einsatzbereichen von Leiharbeitskräften sind mit keinem der beiden Statistiksysteme möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der BA - Regionaldirektion Nord (RD Nord), des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister, der staatlichen Hamburger Hochschulen, des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) und der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky (SUB) wie folgt: I. Struktur der Beschäftigten in der Zeitarbeit in Hamburg 1. Wie viele Zeitarbeitskräfte gibt es derzeit in Hamburg und wie hat sich deren Zahl seit 2010 entwickelt? (Bitte absolute Zahlen sowie Anteil an allen Erwerbstätigen benennen.) Die BA kann anhand ihrer Statistiken nur den Bezug zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (als Teilmenge aller Erwerbstätigen) herstellen: Jahr Monat Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) gesamt Bestand an Leiharbeitnehmern* Anteil Leiharbeit an SvB März ,4 % Juni ,7 % September ,0 % Dezember ,6 % März ,7 % Juni ,0 % September ,1 % Dezember ,9 % * Zahl aus der Statistik nach dem AÜG Quelle: BA-RD Nord 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/ Wie setzt sich diese Zahl aktuell zusammen (bitte aufgliedern nach Geschlecht, Altersgruppen sowie Bildungsabschluss)? Siehe Anlage 1. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Aus welchen Herkunftsländern stammen wie viele der in Hamburg in der Zeitarbeit Beschäftigten (bitte aufgliedern nach Deutschland, EU- Ländern, darunter EU-8-Länder sowie Drittstaaten mit Angaben absolut und prozentual sowie Angaben für die Jahre 2010 bis 2012)? Siehe Anlage 1. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie viele der Beschäftigten waren unmittelbar vorher arbeitslos (davon langzeitarbeitslos), zuvor noch nicht beschäftigt, anderweitig erwerbstätig oder bereits zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Wie viele von den zuvor sozialversicherungspflichtig Beschäftigten waren bereits zuvor bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt? Nach Auskunft der BA-RD Nord können auf Basis der Statistik nach dem AÜG nur Zugänge an Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern nach vorangegangener Beschäftigung ausgewertet werden. Daten über vorangegangene Arbeitslosigkeit von Leiharbeitnehmern liegen der BA nicht vor. Im Übrigen siehe Anlage 2. II. Beschäftigungssituation 1. In welchen Branchen und Berufen sind die Zeitarbeitskräfte tätig (bitte die zehn zahlenmäßig bedeutendsten Branchen für die Jahre 2010 bis 2012 benennen)? Siehe Anlagen 3 und 4. Die Statistik über Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer wurde ab dem Berichtszeitraum zweites Halbjahr 2011 auf die Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) umgestellt. Siehe Anlage Wie hat sich die Zahl der offenen Stellen in der Zeitarbeit in Hamburg und deren Anteil an allen offenen Stellen seit Juli 2011 entwickelt? Für welche Branchen werden welche Mindestqualifikationen hauptsächlich gesucht? (Bitte die zehn wichtigsten Angebotsbereiche nennen.) 3. Wie unterscheidet sich das Einkommen der Zeitarbeiter in Hamburg von den durchschnittlich erzielten Löhnen beziehungsweise Gehältern in der Gesamtwirtschaft? (Bitte Angaben für die zehn wichtigsten Branchen.) Ist dem Hamburger Senat bekannt, inwieweit tarifvertragliche Vereinbarungen in der Zeitarbeit das Prinzip des equal pay in Hamburg unterlaufen? Wie hoch sind durch tarifvertragliche Vereinbarungen die Lohnunterschiede zur Stammbelegschaft hierbei? Wie viele betroffene Zeitarbeitskräfte gibt es? (Bitte jeweils nach Branchen aufgliedern.) In Hamburg betrug der durchschnittliche Bruttojahresverdienst vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (einschließlich Sonderzahlungen) im Jahr Euro. Der Durchschnittsverdienst der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben des Wirtschaftszweigs Befristete Überlassung von Arbeitskräften, dem die Zeitarbeitsfirmen zugeordnet sind, betrug im Jahr Euro. In die Berechnung dieser Ergebnisse wurden alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der per Stichprobe ausgewählten Betriebe einbezogen. In die Berechnung der Durchschnittsverdienste im Wirtschaftszweig Befristete Überlassung von Arbeitskräften fließen infolgedessen nicht nur die Verdienstsummen der Zeitarbeitnehmer ein, die anderen Firmen befristet überlassen werden, sondern auch die Verdienste des Stammpersonals der Verleihfirmen, die dort zum Beispiel Leitungs- oder Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Im Übrigen siehe Anlage 6 und Vorbemerkung. 3

4 Drucksache 20/4969 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Die verbindliche Lohnuntergrenze gemäß 3a AÜG liegt zurzeit in Westdeutschland bei 7,89 Euro die Stunde. Gemäß 9 Nummer 2 AÜG ist der Verleiher grundsätzlich verpflichtet, der Leiharbeitskraft die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren, wie sie im Betrieb des Entleihers für eine vergleichbare Arbeitskraft des Entleihers gelten. Von diesem Grundsatz kann nur durch die Anwendung eines gesonderten Tarifvertrags abgewichen werden. Dieser darf die verbindlich festgelegte Lohnuntergrenze allerdings nicht unterschreiten. Inwiefern tarifvertragliche Regelungen das Prinzip Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ( Equal pay for equal work ) unterlaufen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Daten vor Wie groß sind die saisonalen Schwankungen in der Hamburger Zeitarbeit? Bestand an Leiharbeitnehmern in Hamburg : Jahresdurchschnitt Januar Februar März April Mai * Juni Juli August September Oktober November Dezember Jahresdurchschnitt Januar Februar März April Mai * Juni Juli August September Oktober November Dezember * Jahresdurchschnitt/Stichtag zum Ende des Monats Quelle: BA-RD Nord nach AÜG-Statistik 5. Wie lange sind Zeitarbeitskräfte durchschnittlich in Hamburg beschäftigt? Wie viele Beschäftigte sind weniger als einen Monat, weniger als drei Monate und länger als ein Jahr beschäftigt? Insgesamt wurden im zweiten Halbjahr Arbeitsverhältnisse zwischen Verleihern und Leiharbeitskräften in Hamburg beendet. Davon bestand das Arbeitsverhältnis in Fällen weniger als eine Woche, in Fällen von einer Woche bis unter drei Monate, in Fällen drei Monate und länger. Eine Auswertung für den Zeitraum länger als 1 Jahr ist der BA-RD Nord nicht möglich.

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/ Welche Konsequenzen werden die kürzlich zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und der IG Metall beziehungsweise IG Bergbau, Chemie und Energie getroffenen Tarifvereinbarungen auf die Beschäftigungssituation von Zeitarbeitskräften in Hamburg voraussichtlich haben? Die Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer erhalten, wenn die Vereinbarungen in Kraft treten, für die Dauer ihres jeweiligen Einsatzes im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in den Kundenbetrieben der Metall- und Elektroindustrie (IG Metall), der chemischen Industrie, der Kunststoff verarbeitenden Industrie sowie der Kautschuk verarbeitenden Industrie (IG Bergbau, Chemie und Energie) Branchenzuschläge. Diese berechnen sich je nach Einsatzdauer in einem Kundenbetrieb in Prozentwerten des zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.v. und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit beziehungsweise zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Entgelttarifvertrages. Siehe hierzu Anlage 7. Die Branchenzuschläge sind auf den gleichen Lohn einer entsprechenden Arbeitskraft im Stammbetrieb ( Equal pay for equal work ) begrenzt und betragen faktisch 90 Prozent des Tarifstundenentgelts, da die in der Metall- und Elektroindustrie gezahlte Leistungszulage nicht berücksichtigt wird. In der chemischen Industrie, der Kunststoff verarbeitenden Industrie sowie der Kautschuk verarbeitenden Industrie sind die Branchenzuschläge auch auf 90 Prozent begrenzt, da hier ein Eingliederungsabschlag von 10 Prozent vorgenommen wird. Die Vereinbarungen gelten ab ihrem Inkrafttreten auch für die jeweiligen Hamburger Unternehmen. III. Zeitarbeitsfirmen (Verleiher) 1. Welche Zeitarbeitsfirmen gibt es in Hamburg und wie viele davon arbeiten nach dem Agentur-, wie viele nach dem Unternehmensprinzip? (Bitte gegebenenfalls mit Angabe bestimmter Schwerpunktbereiche, in die entliehen wird.) In Hamburg gab es mit Stand vom 31. Dezember Verleihbetriebe. Durch das AÜG ist in Deutschland das Unternehmensprinzip für alle Zeitarbeitsunternehmen vorgeschrieben. Nach Auskunft der BA darf diese die zu den jeweiligen Betrieben erhobenen Daten nur für den vom Arbeitgeber erteilten Auftrag verarbeiten also Arbeitgeberberatung und Stellenvermittlung. Der Datenschutz verbietet die Weitergabe, sodass nähere Daten zu den Unternehmen nicht herausgegeben werden können. 2. Wie groß sind die Hamburger Zeitarbeitsfirmen? Bitte Angaben für eigenes Stammpersonal und Anzahl der zu vermittelnden Zeitarbeitskräfte gestaffelt nach Größenklassen (unter 50 Arbeitskräfte/ Arbeitskräfte/mehr als 150 Arbeitskräfte) angeben? Eine getrennte Auswertung nach Stammpersonal und den zu vermittelnden Zeitarbeitskräften ist statistisch nicht abbildbar. In der folgenden Tabelle ist die Anzahl der Verleihbetriebe in Hamburg mit der jeweiligen Anzahl an Leiharbeitskräften dargestellt: Verleihbetriebe* mit Leiharbeitnehmern Anzahl der Verleihbetriebe 1 bis bis bis bis bis bis bis

6 Drucksache 20/4969 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Verleihbetriebe* mit Leiharbeitnehmern Anzahl der Verleihbetriebe 150 und mehr 45 Insgesamt 579 * Betriebe, die Arbeitnehmer überlassen dürfen (Wirtschaftszweig muss nicht ausschließlich oder überwiegend in der Arbeitnehmerüberlassung liegen und es sind auch rechtlich unselbstständige Betriebsstätten von Unternehmen mit mehreren Niederlassungen im Gebiet Hamburg enthalten) Quelle: BA-RD Nord nach AÜG-Statistik Stichtag 31. Dezember Wie hoch sind die Umsätze und Gewinne der Hamburger Zeitarbeitsfirmen durchschnittlich? (Bitte nach Größenklassen angeben.) Die Umsätze von Zeitarbeitsfirmen werden für rechtlich selbstständige Unternehmen mit Unternehmenssitz in Hamburg im Wirtschaftszweig Befristete Überlassung von Arbeitskräften erfasst. Diese Zahl ist wesentlich niedriger als die der Verleihbetriebe (unter Frage III. 2.), da dort auch unselbstständige Betriebsstätten von Unternehmen mit mehreren Niederlassungen aufgeführt werden. Umsatz von rechtlich selbstständigen Zeitarbeitsunternehmen mit Unternehmenssitz in Hamburg im Wirtschaftszweig Befristete Überlassung von Arbeitskräften in Hamburg 2010* Umsatz Unternehmen/ Einrichtungen insgesamt Umsatz von... bis unter... Euro Anzahl Euro je Unternehmen gesamt davon: mehr als Mill Mill. 2 Mill Mill. 5 Mill Mill. 10 Mill Mill. 25 Mill Mill. und mehr * Die Zahlen stammen aus der Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich, in der jährlich eine Stichprobe von Unternehmen des Dienstleistungsbereichs befragt wird. Im Zuge der Aufbereitung werden alle Daten auf die Gesamtzahl der Dienstleistungsunternehmen hochgerechnet. Bei der Hochrechnung kann es zu Rundungsdifferenzen zwischen den Gesamtzahlen und der Summe der Untergliederungen kommen. Quelle: Statistikamt Nord Zahlen für 2011 liegen noch nicht vor. Gewinne von Unternehmen werden statistisch nicht erfasst. IV. Kundenbetriebe (Entleiher) 1. Wie ist die Struktur der Kundenbetriebe in Hamburg, die Zeitarbeit nutzen? (Bitte Angaben nach Betriebsgröße gestaffelt und für die zehn wichtigsten Nutzerbranchen gesondert.) 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/ Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Motive, die Hamburger Unternehmen auf Zeitarbeitskräfte zurückgreifen lässt? Welche Auswirkungen hat Zeitarbeit in diesen Unternehmen auf die Stammbelegschaft (Arbeitsplatzabbau/-aufbau; Lohneinbußen/-steigerungen; Überstundenauf-/-abbau und so weiter.) 3. Wie unterscheiden sich für diese Kundenunternehmen die Kosten durchschnittlich zwischen einem Mitarbeiter aus der Stammbelegschaft und einer Zeitarbeitskraft? Bitte Angaben für die zehn wichtigsten Branchen in absoluten Zahlen inklusive aller Kosten (Bruttolohnkosten, Sozialversicherungskosten mit Arbeitgeberanteil, Entleihkosten und so weiter). Hierzu liegen den zuständigen Behörden keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Siehe Anlage 8. V. Die Freie und Hansestadt Hamburg als Entleiher oder Verleiher 1. Laut Drs. 19/7541 und 20/715 waren 2008 bis 2010 im Jahresdurchschnitt 700 Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt wie hat sich diese Zahl 2011 und 2012 (erstes Halbjahr) entwickelt? In welchen Bereichen (öffentliche Verwaltung, Anstalten des öffentlichen Rechts, öffentliche Unternehmen sowie Unternehmen, an denen die Freie und Hansestadt Hamburg beteiligt ist) sind derzeit wie viele Zeitarbeitskräfte unmittelbar oder mittelbar im Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt (bitte nach Beschäftigungsstätten gesondert und mit jeweiliger Beschäftigungsdauer angeben)? 2. Welche Unterschiede gibt es für diese im öffentlichen Dienst der Freien Hansestadt Hamburg unmittelbar oder mittelbar beschäftigten Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen gegenüber der jeweiligen Stammbelegschaft hinsichtlich Entlohnung und sonstiger arbeitsvertraglicher Bedingungen und Leistungen? Zur Umsetzung der Drs. 20/715 wurde am 12. April 2012 die Richtlinie über die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der Freien und Hansestadt Hamburg (Leiharbeit-Richtlinie) erlassen. Danach hat die Dienststelle sicherzustellen und hierüber Nachweis zu führen, dass die Leiharbeitskräfte für die Dauer des Einsatzes bei der Freien und Hansestadt Hamburg das gleiche Entgelt erhalten, wie die Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg, die eine entsprechende Tätigkeit ausüben ( Equal pay for equal work ). Für Leiharbeitskräfte, die vor dem 12. April 2012 ihre Beschäftigung bei der Freien und Hansestadt Hamburg begonnen haben, können sich im Einzelfall bereits tarifvertraglich bedingte Unterschiede zur Stammbelegschaft unter anderem in den Bereichen Höhe des Entgelts, Höhe des Urlaubsanspruchs und den Kündigungsfristen ergeben. 3. Welche Gründe liegen für eine Beschäftigung von Leiharbeitnehmern und -arbeitnehmerinnen bei der Freien und Hansestadt Hamburg vor? Folgende Gründe für den Einsatz von Leiharbeitskräften bei der Freien und Hansestadt Hamburg müssen seit dem Erlass der Leiharbeit-Richtlinie kumulativ gegeben sein: Bei dem Einsatz der Leiharbeitskraft handelt es sich um einen besonderen Einzelfall. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um einen sehr kurzfristig aufgetretenen personellen Engpass handelt, der in seiner Tragweite so nicht vorhersehbar war. 7

8 Drucksache 20/4969 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Interne organisatorische und personelle Maßnahmen (zum Beispiel die kurzfristige Umorganisation, Vertretungsregelungen, die Anordnung von Mehrarbeit/Überstunden) konnten die Situation nicht entschärfen. Eine Anfrage der Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg bei den zuständigen Stellen des Personalamtes, ob dort geeignetes Personal im Rahmen der strukturellen Mobilität zur Verfügung steht, führte zu einem negativen Ergebnis Sind diese Ziele mit dem Einsatz von Leiharbeitern erreicht worden? Ja. Im Übrigen siehe Antworten zu V. 3. und VI Wird die Freie und Hansestadt Hamburg auch in Zukunft auf Zeitarbeitsbeschäftigte zurückgreifen? Wenn ja, in welchen Bereichen und warum? Wenn nein, warum nicht? Ja, wenn zur Erfüllung der Aufgaben keine hauptberuflich Beschäftigten unverzüglich zur Verfügung stehen. Im Übrigen äußert sich der Senat grundsätzlich nicht zu hypothetischen Fragen. Nein. 6. Laut Drs. 20/4484 gibt es derzeit drei unternehmensinterne Verleihbetriebe der Freien und Hansestadt Hamburg. Gibt es weitere Verleihbetriebe in städtischer Hand? VI. Bedeutung der Zeitarbeit aus Sicht des Senats 1. Welche Bedeutung misst der Senat der Zeitarbeit als arbeitsmarktpolitisches Instrument bei? Welche Bedeutung hat diese aus Sicht des Senats für Langzeitarbeitslose, für ältere Arbeitskräfte sowie für gering Qualifizierte? Der Senat sieht in der Beschäftigung von Leiharbeitskräften ein geeignetes Mittel für Unternehmen, vorübergehende und zeitlich befristete Personalbedarfe, die durch unvorhersehbare individuell begründete Ausfälle von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder aufgrund von Arbeitsspitzen entstehen, zu überbrücken. Reguläre, auf Dauer angelegte Funktionen sollten jedoch nicht mit Leiharbeitskräften besetzt werden. Gerade für Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitskräfte sowie gering Qualifizierte kann die Leiharbeit einen ersten und sinnvollen Schritt in eine reguläre Beschäftigung darstellen. Allerdings gelten für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer im Vergleich zu den Stammbelegschaften oft schlechtere Arbeitsbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Entlohnung, aber auch beim Zugang zu betrieblicher Weiterbildung und bei der Mitbestimmung. Der Senat hat sich daher für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Leiharbeitsbranche auf Bundesebene eingesetzt. Gute Arbeit soll sich lohnen und eine Angleichung an die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaft stattfinden ( Equal pay for equal work ). Nein. 2. Unterscheidet sich diese Beurteilung hinsichtlich der Zeitarbeit von Fachpersonal gegenüber der von Hilfspersonal? Wenn ja, inwiefern? 3. Wann beabsichtigt der Senat, das schon lange angekündigte Konzept zur Leiharbeit vorzulegen? Zum Konzept des Senates zur Leiharbeit siehe Drs. 20/4676, Anlage: Personalbericht 2012, Band I: Personalstrukturbericht, C.6 Einsatz von Leiharbeitskräften zum Bürgerschaftlichen Ersuchen Leiharbeit im öffentlichen Dienst begrenzen (Drs. 20/715). Die dort genannte Richtlinie ist am 12. April 2012 erlassen worden.

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/4969 Für den Bereich der öffentlichen Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg wird zurzeit eine eigenständige Richtlinie erarbeitet und zwischen den Behörden abgestimmt. Ein konkretes Veröffentlichungsdatum kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden. Nein. 4. In der Wohn- und Betreuungspersonalverordnung vom hat der Senat die Zeitarbeit für einen Bereich gesetzlich eingeschränkt. Beabsichtigt der Senat weitere rechtliche Beschränkungen der Zeitarbeit in Hamburg? Wenn ja, welche? 5. Welche Bedeutung misst der Senat der Zeitarbeit als Mittel zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Hamburger Unternehmen bei? Siehe Antwort zu VI. 1. 9

10 10 Beschäftigte am Arbeitsort insgesamt sowie im Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung 1) Land Hamburg Ausgewählte Stichtage Daten der Beschäftigungsstatistik sind für drei Jahre nach dem Stichtag vorläufig und können revidiert werden. Merkmal (WZ 03) Insgesamt (WZ 08) (WZ 08) (WZ 03) absolut (WZ 08) darunter: Arbeitnehmerüberlassung (WZ 08) Beschäftigungsstatistik Anteil an Beschäftigung insgesamt (in %) (WZ 03) (WZ 08) (WZ 08) Beschäftigte nach der Beschäftigungsart Sv-pflichtig Beschäftigte ,7 3,5 3,4 Geringf. entlohnte Beschäftigte ,7 2,2 2,2 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen Männer ,1 4,4 4,2 Frauen ,3 2,4 2,4 15 bis unter 25 Jahre ,9 4,9 4,7 25 bis unter 50 Jahre ,8 3,7 3,6 50 bis unter 65 Jahre ,0 2,3 2,3 65 Jahre und älter ,7 1,1 1,4 ohne Berufsausbildung ,5 6,3 5,1 mit Berufsausbildung ,6 4,0 3,6 Fach- und Hochschulabschluss ,7 1,5 1,1 Anlage 1 Drucksache 20/4969 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

11 11 Merkmal (WZ 03) Insgesamt (WZ 08) (WZ 08) (WZ 03) darunter: Arbeitnehmerüberlassung Anteil an Beschäftigung insgesamt absolut (in %) (WZ 08) (WZ 08) (WZ 03) (WZ 08) (WZ 08) noch Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen keine Zuordnung einer Ausbildung möglich ,0 2,2 3,7 Staatsangehörigkeit: Deutschland ,7 3,4 3,3 Staatsangehörigkeit: Ausland ,1 4,6 4,5 Summe Afrika gesamt ,8 11,4 10,1 Summe Amerika gesamt ,8 4,7 5,3 Summe Asien gesamt ,7 3,6 3,3 Summe Australien/ Ozeanien gesamt ,1 1,4 Europa ohne EU ,1 4,5 4,1 EU ohne Deutschland ,8 3,5 4,2 EU-Beitrittsstaaten vom ,9 3,6 6,5 EU-8 2) ,9 3,7 6,5 EU-Beitrittsstaaten vom ,7 2,6 2,8 Erstellungsdatum: , Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Stichtage in 2003: Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2003 (Wirtschaftsunterklasse "Überlassung von Arbeitskräften"). Stichtage in 2010 und 2011: Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008 (Wirtschaftsgruppen 782 "Befristete Überlassung von Arbeitskräften" und 783 "Sonstige Überlassung von Arbeitskräften"). Beschäftigte in Betrieben mit Schwerpunkt "Überlassung von Arbeitskräften". Inklusive Stammpersonal. 2) Für die acht neuen EU-Mitgliedstaaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen aus dem Jahr 2004 gilt ab dem 1. Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/4969

12 12 Zugang an Leiharbeitnehmern nach vorangegangener Beschäftigung 2. Halbjahr 2011 Insgesamt Veränderungen gegenüber dem Vorjahr (in %) Insgesamt Bei der erstmaligen Begründung eines Vertragsverhältnisses zum Verleiher waren... unmittelbar vorher beschäftigt nicht unmittelbar vorher, aber früher bereits beschäftigt davon davon als Leiharbeitskräfte bei anderen Verleihern als sonstige Erwerbstätige Insgesamt letzte Beschäftigung aufgegeben vor 1 bis unter 12 Monaten 1 Jahr und mehr überhaupt noch nicht beschäftigt Hamburg , Quelle: BA-RD Nord Es wird nur die vorangegangene Erwerbstätigkeit erfasst, ohne diese näher zu spezifizieren. Eine Auswertung über die vorangegangene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist damit nicht möglich. Es können nur die Daten ausgewertet werden, die im Rahmen des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) auch erhoben wurden (für nähere Informationen zu den Statistikvordrucken AÜG-Belege siehe: Die Zahlen entstammen der Statistik nach dem AÜG. Anlage 2 Drucksache 20/4969 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

13 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/4969 Anlage 3 Statistik nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Bestand an Leiharbeitnehmern nach ausgeübter Tätigkeit 1) Land Hamburg Ausgewählte Stichtage Ausgeübte Tätigkeit (KldB 1988) Jun 10 Dez 10 Jun Insgesamt Chemiearbeiter, Kunststoffverabeiter Metallerzeuger, -bearbeiter Schlosser, Mechaniker und zugeordnete Berufe Elektriker Montierer und Metallberufe Bauberufe Bau-, Raumausstatter, Polsterer Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe übrige Fertigungsberufe Ingenieure, Chemiker, Techniker Warenkaufleute Verwaltungs-, Büro-, Organisationsberufe Gesundheitsdienstberufe allgemeine Dienstleistungsberufe übrige Dienstleistungsberufe sonstige Berufe 2) Erstellungsdatum: , Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Die Statistik über Leiharbeitnehmer wird ab dem Berichtszeitraum 2. Halbjahr 2011 auf die KldB 2010 umgestellt. Da die Vorbereitungsphase hierfür sich mit dem Abgabetermin der Verleihbetriebe für den Berichtszeitraum 1. Halbjahr 2011 überschnitten hat, ist nicht auszuschließen, dass einige Arbeitgeber bei der Verschlüsselung der Angaben zur Tätigkeit versehentlich die neue Klassifikation bereits für den Berichtszeitraum 1. Halbjahr 2011 angewandt haben. Dies kann im Rahmen der statistischen Aufbereitung der Arbeitgebermeldungen nicht erkannt und korrigiert werden. Bei der Interpretation der berufsfachlich gegliederten statistischen Ergebnisse für das 1. Halbjahr 2011 ist daher zu beachten, dass dies zu Verzerrungen geführt haben kann. 2) Zusammenfassung der Kategorien Bergleute, Mineralgewinner, Pflanzenbauer, Tierzuchtu. Fischereiberufe sowie Sonstige Arbeitskräfte 13

14 Drucksache 20/4969 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Anlage 4 Statistik nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Bestand an Leiharbeitnehmern nach ausgeübter Tätigkeit 1) Land Hamburg Ausgewählte Stichtage Ausgeübte Tätigkeit (KldB 2010) Dez 11 1 Insgesamt 2) Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 75 Metallerzeugung,-bearbeitung, Metallbau Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe Mechatronik-, Energie- u. Elektroberufe Lebensmittelherstellung u. -verarbeitung 653 Übr. Berufe (Rohstoffgew.,Prod.,Fertig.) Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 626 Verkehr, Logistik (außer Fahrzeugführ.) Führer von Fahrzeug- u. Transportgeräten Schutz-,Sicherheits-, Überwachungsberufe 205 Reinigungsberufe 509 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung Geisteswissenschaften,Kultur,Gestaltung 736 Erstellungsdatum: , Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Die Statistik über Leiharbeitnehmer wurde ab dem Berichtszeitraum 2. Halbjahr 2011 auf die KldB 2010 umgestellt. Näheres zur KldB 2010 finden Sie unter: KldB2010/KldB2010-Nav.html Eine Umstellung von statistischen Daten zur Arbeitnehmerüberlassung früherer Berichtszeiträume auf die KldB 2010 ist nicht möglich, da es auf der hohen Aggregationsebene der erfassten Daten zur beruflichen Gliederung 2) mit keine Zuordnung möglich 14

15 Arbeitsmarktstatistik 15 Zugang und Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen 1) nach Berufsbereichen (Zielberuf, KldB 2010) und dem Anforderungsniveau - insgesamt und im Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung 2) Land Hamburg Zeitreihe, Datenstand: Juli 2012 Aufgrund einer Datenrevision zum Berichtsmonat April 2012 können die aktuellen Daten von bisherigen Daten abweichen (s. Tabellenblatt Hinweise Arbeitsstellen ). Berufsbereich (Zielberuf, KldB 2010) Wirtschaftszweige insgesamt Insgesamt Anforderungsniveau Zugang Jul 11 Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Insgesamt Helfer Fachkraft Spezialist Experte Ohne Angabe Insgesamt * 9 5 * * 1 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 2 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung Insgesamt Helfer 11 * 4 * * * 3 * 17 * * 10 * Fachkraft * * * * Spezialist * * * - * * - - * * * * * Experte * * * * 3 Insgesamt Helfer Fachkraft Spezialist Experte Anlage 5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/4969

16 16 Berufsbereich (Zielberuf, KldB 2010) noch Wirtschaftszweige insgesamt 3 Bau,Architektur, Vermessung,Gebäudetechn. 4 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 6 Kaufm.Dienstl.,Handel, Vertrieb,Tourismus 7 Unternehmensorga, Buchhalt,Recht,Verwalt. Anforderungsniveau Zugang Jul 11 Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Insgesamt Helfer * * 52 Fachkraft Spezialist 22 * * * * * Experte 30 * * * * 29 * Insgesamt Helfer 6 - * * * * * * * * * 7 - Fachkraft * * * * Spezialist * Experte * 49 * 74 * * Insgesamt Helfer Fachkraft Spezialist * 29 * * * 53 * Experte * 10 * * * 22 * Insgesamt Helfer 105 * * Fachkraft Spezialist Experte 31 * * Insgesamt Helfer Fachkraft Spezialist Experte Drucksache 20/4969 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

17 17 Zugang Berufsbereich Anforderungs- Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun (Zielberuf, KldB 2010) niveau Jul Jul noch Wirtschaftszweige insgesamt Insgesamt Helfer Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung Fachkraft Spezialist Experte Insgesamt Helfer * * * * 9 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung Fachkraft Spezialist * * * Experte * * 29 * 22 * 11 * * * darunter: Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung Insgesamt Helfer Insgesamt Fachkraft Spezialist Experte Ohne Angabe Insgesamt * * 5 * * 1 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau Insgesamt Helfer * * * * 7 * 3-11 * * 5 * Fachkraft 4 - * * - * - - * 7 * 7 * Spezialist * * * * - - * Experte Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/4969

18 18 Zugang Berufsbereich Anforderungs- Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun (Zielberuf, KldB 2010) niveau Jul 11 Jul noch darunter: Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung 2 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 3 Bau,Architektur,Vermessung, Gebäudetechn. 4 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 6 Kaufm.Dienstl.,Handel, Vertrieb,Tourismus Insgesamt Helfer Fachkraft Spezialist Experte Insgesamt Helfer * * Fachkraft Spezialist * 9 * * * * * 5 Experte 9 9 * 14 * * * 7 * 6 7 * 5 Insgesamt Helfer * - * * - * - * * - * 7 - Fachkraft * * 36 * * 33 * 32 * Spezialist Experte * * * Insgesamt Helfer Fachkraft Spezialist * Experte * Insgesamt Helfer 35 * * * 4 8 * * 5 * Fachkraft Spezialist Experte 7 * * * 6 9 * * 9 * Drucksache 20/4969 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

19 19 Zugang Berufsbereich Anforderungs- Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun (Zielberuf, KldB 2010) niveau Jul 11 Jul noch darunter: Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung Insgesamt Unternehmensorga,Buchhalt, Recht,Verwalt. 8 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 9 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung Helfer * Fachkraft Spezialist Experte * Insgesamt Helfer Fachkraft Spezialist * * * 9 Experte * * * 4 Insgesamt Helfer * Fachkraft Spezialist * * * * 14 * * * * * * 13 * Experte * * * * 3 * * * * * * - * Anteil Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung an Wirtschaftszweigen insgesamt (in %) Insgesamt 47,3 49,6 48,7 48,4 49,5 47,1 45,4 45,3 47,2 43,4 45,8 43,3 43,5 Helfer 61,4 66,3 56,1 53,7 63,8 63,9 62,5 42,2 56,2 53,0 50,3 51,0 52,9 Insgesamt Fachkraft 46,0 47,9 49,5 49,9 47,7 46,9 42,7 47,4 47,3 45,1 46,6 45,4 43,9 Spezialist 43,1 46,0 47,2 45,0 55,1 44,7 49,3 45,1 43,8 46,5 48,4 42,7 39,8 Experte 32,2 26,1 29,7 28,0 35,1 32,8 37,3 35,7 41,3 22,5 28,4 21,9 30,7 Ohne Angabe Insgesamt 90,0 86,7 61,7 79,2 63,0 13,6 23,1 100,0 X X 100,0 X X Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/4969

20 20 Zugang Berufsbereich Anforderungs- Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun (Zielberuf, KldB 2010) niveau Jul 11 Jul noch Anteil Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung an Wirtschaftszweigen insgesamt (in %) 1 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 2 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 3 Bau,Architektur,Vermessung, Gebäudetechn. 4 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit Insgesamt 41,0 12,0 33,3 23,1 18,9 29,6 13,0-34,9 38,9 25,0 34,3 28,6 Helfer X X X X X X 100,0 X 64,7 X X 50,0 X Fachkraft 17,4 - X X X X - - X 29,2 X 38,9 X Spezialist X X X X X X X X X X X X X Experte X X X X X X X X X X X X - Insgesamt 66,4 64,7 64,0 66,9 62,6 67,6 55,6 62,5 66,2 54,0 59,5 58,4 56,3 Helfer 72,0 59,3 60,8 75,6 75,0 69,1 75,4 57,8 59,0 56,1 37,4 52,6 39,8 Fachkraft 69,5 68,8 65,1 71,1 62,2 69,7 51,4 67,1 69,7 64,5 66,0 62,1 62,2 Spezialist 41,0 64,1 55,4 47,9 64,2 50,8 46,3 40,9 35,8 51,8 44,0 50,0 35,0 Experte 50,0 44,0 67,2 36,7 52,0 64,3 59,6 59,6 70,2 27,0 49,5 44,2 54,5 Insgesamt 56,4 62,0 52,0 59,1 49,8 59,6 45,6 45,4 53,8 50,8 54,4 57,1 51,4 Helfer 60,0 79,7 36,1 40,6 55,6 94,7 61,1 X X 54,3 83,8 X 32,7 Fachkraft 59,2 63,3 58,5 61,7 50,5 62,3 47,1 55,7 60,6 57,0 56,1 67,1 59,6 Spezialist 54,5 X X 50,0 X X X X 25,0 X X X X Experte 30,0 X X 66,7 X X X 18,9 X X X X X Insgesamt 44,1 39,8 47,4 33,1 57,2 54,6 51,8 57,0 51,0 48,3 58,2 44,6 41,7 Helfer X X X X X X X X X X X 100,0 X Fachkraft 63,9 60,0 X X X X 63,8 64,4 X 63,5 X 50,0 X Spezialist 43,1 41,8 51,9 38,6 76,9 59,3 X 67,3 70,6 54,5 71,4 49,0 59,4 Experte X 23,3 27,9 8,6 34,3 X 28,6 X 14,9 X X 22,7 X Insgesamt 50,8 55,0 53,7 42,0 50,2 44,5 51,9 45,2 44,5 48,6 45,6 38,5 45,0 Helfer 70,4 76,6 72,8 43,9 76,0 67,6 72,2 56,7 75,7 68,2 61,9 51,7 68,8 Fachkraft 42,8 38,8 47,9 41,5 41,0 33,5 41,6 42,6 30,8 40,9 37,2 32,3 34,0 Spezialist 30,6 38,8 X 20,7 X X X 22,6 X 30,8 20,8 26,5 31,6 Experte 47,6 42,9 X 70,0 X X X 27,3 X 42,1 27,3 66,7 42,3 noch Anlage 5 Drucksache 20/4969 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

21 21 Zugang Berufsbereich Anforderungs- Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun (Zielberuf, KldB 2010) niveau Jul 11 Jul noch Anteil Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung an Wirtschaftszweigen insgesamt (in %) Insgesamt 24,7 28,1 23,8 28,2 26,1 28,3 33,9 27,1 26,1 28,0 27,3 29,8 26,9 6 Kaufm.Dienstl.,Handel, Vertrieb,Tourismus 7 Unternehmensorga,Buchhalt, Recht,Verwalt. 8 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 9 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung Helfer 33,3 X X X 7,4 17,8 X X 6,1 X 11,8 27,8 45,2 Fachkraft 20,6 26,7 22,8 27,4 27,1 28,3 29,3 30,4 29,9 30,3 27,8 29,2 26,3 Spezialist 50,0 53,3 43,3 50,0 32,4 32,1 60,6 55,6 25,0 35,1 40,7 45,2 26,0 Experte 22,6 X X X 25,0 27,3 X X 28,1 X 24,4 15,8 20,0 Insgesamt 52,7 55,1 56,1 61,6 61,6 55,6 57,5 56,6 56,2 47,7 60,1 50,2 54,2 Helfer 40,9 56,8 38,9 67,3 73,3 62,9 63,0 64,9 51,5 55,6 41,7 50,0 X Fachkraft 53,5 57,1 55,3 59,5 60,3 55,1 59,2 58,5 56,6 49,0 64,5 50,8 53,8 Spezialist 56,5 62,7 73,5 72,8 68,0 64,9 59,0 54,9 60,6 59,5 66,8 58,6 60,3 Experte 43,4 25,3 32,1 42,9 45,1 33,3 40,0 44,7 44,2 26,0 29,8 28,8 X Insgesamt 22,5 23,6 23,7 27,1 30,7 24,8 18,4 29,3 21,2 26,2 22,1 29,6 25,5 Helfer 51,8 51,1 40,0 52,1 57,1 68,3 22,6 62,5 42,2 39,1 52,9 64,2 40,3 Fachkraft 16,7 22,0 25,2 27,2 30,0 21,4 17,8 27,3 20,6 25,0 21,6 31,7 27,6 Spezialist 23,5 9,2 17,1 X 36,1 22,5 23,5 28,8 16,9 40,9 X X 16,7 Experte 16,7 10,4 5,6 X 5,0 5,8 9,1 10,3 11,7 6,3 X X 5,8 Insgesamt 43,1 37,8 60,7 46,8 69,0 59,7 41,7 39,0 54,9 42,2 36,6 34,8 41,2 Helfer X X X X X X X X X X X X X Fachkraft 48,2 48,3 71,5 59,3 77,0 77,6 48,4 44,0 66,7 45,4 43,7 42,5 53,4 Spezialist X X X X X X X X X X X 24,5 X Experte X X X X X X X X X X X X X noch Anlage 5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/4969

22 22 Bestand Anforderungs- Berufsbereich Aug Sep Nov Dez Feb (Zielberuf, KldB 2010) Jul 11 Okt 11 Jan 12 Mrz 12 Apr 12 Mai 12 Jun 12 Jul 12 niveau Wirtschaftszweige insgesamt Insgesamt Helfer Insgesamt Fachkraft Spezialist Experte Ohne Angabe Insgesamt Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 2 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung Insgesamt Helfer * * * * * * * Fachkraft * * Spezialist 4 * * * * * * - * - * 3 3 Experte - * * * * * * * * * * 5 8 Insgesamt Helfer Fachkraft Spezialist Experte noch Anlage 5 Drucksache 20/4969 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

23 23 Berufsbereich (Zielberuf, KldB 2010) Anforderungsniveau noch Wirtschaftszweige insgesamt 3 Bau,Architektur, Vermessung,Gebäudetechn. 4 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 6 Kaufm.Dienstl., Handel,Vertrieb,Tourismus 7 Unternehmensorga, Buchhalt,Recht,Verwalt. Bestand Jul 11 Aug Sep Nov Dez Feb Okt 11 Jan Mrz 12 Apr 12 Mai 12 Jun 12 Jul Insgesamt Helfer Fachkraft Spezialist * 66 * 82 * Experte * 87 * 87 * Insgesamt Helfer 6 5 * * * * Fachkraft * * Spezialist Experte * * Insgesamt Helfer Fachkraft Spezialist Experte Insgesamt Helfer Fachkraft Spezialist Experte Insgesamt Helfer Fachkraft Spezialist Experte noch Anlage 5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/4969

24 24 Berufsbereich (Zielberuf, KldB 2010) Anforderungsniveau noch Wirtschaftszweige insgesamt 8 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 9 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung Bestand Jul 11 Aug Sep Nov Dez Feb Okt 11 Jan Mrz 12 Apr 12 Mai 12 Jun 12 Jul Insgesamt Helfer Fachkraft Spezialist Experte Insgesamt Helfer * * * * * * * Fachkraft Spezialist 111 * * * * * Experte 27 * * * * * * * * * * * * darunter: Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung Insgesamt Insgesamt Helfer Fachkraft Spezialist Experte Ohne Angabe Insgesamt Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau Insgesamt Helfer * * * * * * 5 * Fachkraft * * * Spezialist * * * * * * - - * * Experte noch Anlage 5 Drucksache 20/4969 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

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