ECVET-Analyse Credit Points
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1 Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben. Verfasser Projektnummer AP Datum Seite Dr. Lothar Muschter Kerstin Jakob LLP DE-LEONARDO-ECVET Nr. der Finanzhilfevereinbarung: / von 9 Thema ECVET-Analyse Credit Points ECVET-Analyse Credit Points Entsprechend der im Antrag beschriebenen Zielstellung wird in der ECVET-Analyse zur Vergabe/Zuordnung von Credit Points nach den folgenden Schritten verfahren, die in zwei Phasen gegliedert werden können: Phase 1: Ermittlung der Lernzeiten und Credit Points 1. Beschreibung und Definition von beruflichen Kompetenzen entsprechend Zertifikatsdefinition 2. Ermittlung der erforderlichen Lernzeiten für die Kompetenzbestandteile, die über formelles Lernen erworben werden könnten, auf der Basis der Curricula einer Qualifizierungsmaßnahme, die auf die Zertifizierung vorbereiten könnte 3. Bestimmung der notwendigen Praxiszeiten, um die erwarteten Aufgaben zu beherrschen 4. Umrechnung der Praxiszeiten in ein Lernzeitäquivalent 5. Bestimmung der Gesamtzeiten durch das Zusammenrechnen der einzelnen zutreffenden Kompetenzen 6. Analyse und Einordnung auf der Basis der EQF und NQF 7. Vergleichende Bewertungen nach 5 und 6 und Festlegung der Credits für die Gesamtqualifikation, also das Zertifikat 8. Aufteilung der Qualifikation in UNITS und Zuordnung der Credit Points nach ECVET Phase 2: Kompetenzfeststellung und Anerkennung 9. Wenn gefordert, Nachweis der praktischen Erfahrungen 10. Absolvierung eines Kompetenzanerkennungsverfahrens 11. Anerkennung der Anrechnungspunkte Mit dieser Methode können einer Person für erworbene Kompetenzen Leistungspunkte anerkannt werden, unabhängig vom Weg, wie diese erworben wurden. 1
2 Phase 1: Ermittlung der Lernzeiten und Credit Points Schritte 1 bis 8 1. Beschreibung und Definition von beruflichen Kompetenzen entsprechend Zertifikatsdefinition Die erforderlichen beruflichen Kompetenzen wurden in Learning-Outcomes gegliedert und ausführlich beschrieben. Dabei wurde eine Struktur zugrunde gelegt, die aus Kompetenzen, Fertigkeiten sowie Fachwissen und entsprechend dem deutschen NQF auch aus personalen Kompetenzen mit der Sozialkompetenz und Selbständigkeit besteht. Die damit gebildeten Lerneinheiten beschreiben, die für die Ausübung der jeweiligen beruflichen Aufgaben notwendigen Kompetenzen unabhängig vom Weg des Lernens. Dabei ist vor allem die deutsche duale Ausbildung besonders vom Lernen am Arbeitsplatz und vom informellen Lernen geprägt. Im Rahmen des Projektes wurden entsprechend der folgenden Äquivalenzmatrix insgesamt 12 Lernergebniseinheiten des EQF-Niveaus 3, 21 Lernergebniseinheiten des EQF-Niveaus 4 und 2 Lernergebniseinheiten des EQF-Niveaus 5 beschrieben. Äquivalenzmatrix Lernergebniseinheiten Spedition und Logistikdienstleistung Bürokauffrau/- IT- Netzwerk- Systemkauffrau/ administrator/in (IHK) - liche Abläufe Kommunikationssysteme und -dienste Fracht und Transport 4 Zollangelegenheiten 4 Schadensfälle 4 Logistikkonzepte 4 Lagerleistungen 4 3
3 2. Ermittlung der erforderlichen Lernzeiten für die Kompetenzbestandteile, die über formelles Lernen erworben werden könnten, auf der Basis der Rahmenlehrpläne bzw. der Curricula einer Qualifizierungsmaßnahme, die auf die Zertifizierung vorbereiten könnte Grundlage für die Ermittlung dieser Lernzeiten sind die in den Rahmenlehrplänen festgelegten Zeiten des berufstheoretischen Unterrichtes an der Berufsschule und die Ausbildungszeiten für die in das Projekt einbezogenen Berufe. Entsprechend dem Rahmenlehrplan/Curricula und der Kompetenzbeschreibung erfolgte durch Fachlehrer eine Aufteilung der Gesamtunterrichtszeiten auf die einzelnen definierten Lernergebniseinheiten. Die folgende Übersicht zeigt die zu den jeweiligen Lernergebniseinheiten vorgenommenen Zuordnungen der Unterrichtstunden - also der Stunden formalen Lernens: Äquivalenzmatrix - Stunden Formales Lernen (Berufsschule/Träger) Spedition und Bürokauffrau/ Logistik-dienstleistung Bürowirt-schaft Kaufmän-nische/r IT-Systemkauffrau/ Netzwerkadministrator/in (IHK) liche Abläufe Kommunikationssysteme und- dienste Fracht und Transport 37 Zollangelegenheiten 120 Schadensfälle 6 Logistikkonzepte 120 Lagerleistungen 40 40
4 Bereits an dieser Stelle zeigte sich wie problematisch die Zuordnung von Credit Points auf der Basis der Lernleistungen sein wird. Die gleichen Learning Outcomes erfordern auf Grund ihrer unterschiedlichen Bedeutung für die Qualifikation unterschiedliche Lernzeiten. Das führt für die gleiche Kompetenz unweigerlich zu einer unterschiedlichen Zahl an Kreditpunkten in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Weitere Besonderheiten ergeben sich für die Assistentenberufe. Diese beinhalten im Lehrplan Unterrichtszeiten, die nicht dem Erwerb beruflicher Kompetenzen zuzuordnen sind, wie z.b. Sport. Die darauf entfallenden Lernzeiten wurden unberücksichtigt gelassen. Das heißt, die auf diese Fächer entfallenden Zeiten wurden herausgerechnet.
5 3. Bestimmung der notwendigen Praxiszeiten, um die erwarteten Aufgaben zu beherrschen In der dualen Ausbildung in Deutschland ergeben sich die Praxiszeiten aus der festgelegten Dauer der Berufsausbildung und der im Rahmenlehrplan vorgeschriebenen Unterrichtszeiten an der Berufsschule. Unterstellt man, dass die zeitliche Gewichtung der theoretischen Unterrichtsstunden den zu erwartenden zeitlichen Anforderungen in der beruflichen Realität adäquat ist, so ergeben sich daraus die zeitlichen Relationen der Praxiszeiten in den einzelnen Lernergebniseinheiten. Somit kann über ein relativ einfaches Rechenexempel aus dem Rahmenlehrplan auf den Workload des Auszubildenden während der Tätigkeit im Betrieb für die einzelnen definierten Lernergebniseinheiten geschlossen werden. Die folgende Matrix zeigt die sich daraus ergebende zeitliche Aufteilung auf die ausgewählten. Für die beiden Assistentenberufe, die in Deutschland nicht den Regularien der Kammern unterliegen und das Zertifikatsbeispiel, dass aus dem Bereich der beruflichen Weiterbildung kommt, wurde adäquat verfahren. Äquivalenzmatrix - Stunden Praktische Ausbildung (Betrieb/Berufsschule/Träger) Spedition und Bürokauffrau/ Logistik-dienstleistung Bürowirt-schaft Kaufmän-nische/r IT-Systemkauffrau/ Netzwerkadministrator/in (IHK) liche Abläufe Kommunikationssysteme und- dienste Fracht und Transport 195 Zollangelegenheiten 643 Schadensfälle 47 Logistikkonzepte 624 Lagerleistungen
6 4. Bestimmung der Gesamtzeiten durch das Zusammenrechnen der einzelnen zutreffenden Kompetenzen Bei der Zusammenführung der nach Punkt 4 und 5 ermittelten Lernzeiten wird die sogenannte Notional Learning Time bestimmt. Das Konzept der Notional Learning Time wird im universitären englischsprachigen Raum verwendet und bezieht alle Wege des Lernens ein. Notional Learning Time ist ein Maßstab, welchen Aufwand ein Lernender in einen Lernprozess investiert, um die gefragten Lernergebnisse zu erreichen. Es wird als Durchschnittszeit definiert, die ein Lernender im Rahmen einer Bildung aufbringen muss, um die gegebenen Lernergebnisse zu erzielen. Notional Learning Time ist ein Durchschnittswert, der jedoch nicht nur die theoretischen Schulungszeiten mit einem Lehrer/ Dozenten umfasst, sondern auch die eigene Vorbereitung, das Lernen in der beruflichen Praxis im Betrieb und den gesamten Prüfungsprozess umfasst. Sie ist als solches auch der Maßstab für Blended Learning. Die rechnerische Zusammenfassung der Gesamtlernzeit zu einem Gesamt-workload zeigt die folgende Grafik: Äquivalenzmatrix - Stunden Gesamtausbildung (Betrieb/Berufsschule/Träger) Spedition und Bürokauffrau/ Logistik-dienstleistung Bürowirt-schaft Kaufmän-nische/r IT-Systemkauffrau/ Netzwerkadministrator/in (IHK) liche Abläufe Kommunikationssysteme und- dienste Fracht und Transport 232 Zollangelegenheiten 763 Schadensfälle 53 Logistikkonzepte 744 Lagerleistungen
7 5. Analyse und Einordnung auf der Basis EQF und NQF Neben der empirischen Ermittlung des Lernzeitäquivalents wurde eine Einordnung der Lernergebniseinheiten für die nach dem EQF/DQF vorgenommen. Die unter Punkt 1 dargestellte Matrix der Lernergebniseinheiten zeigt diese Zuordnung. Die Zuordnung erfolgte zu den Niveaustufen 3 bis 5. Das unterschiedliche Niveau der dreijährigen dualen Ausbildung und der zweijährigen Assistentenberufe zeigt sich in der überwiegenden Zuordnung der Lernergebniseinheiten zum Niveau 4 für die duale Ausbildung und zum Niveau 3 für die Assistentenberufe. Die berufliche Weiterbildung zum Netzwerkadministrator zu Niveau 5 ist die logische Schlussfolgerung aus der Tatsache, dass diese Qualifikation in der Regel durch Teilnehmer besucht wird, die schon über eine Berufsausbildung im IT-Bereich verfügen. 6. Vergleichende Bewertungen nach 5 und 6 sowie Festlegung der Credits für die Gesamtqualifikation, also das Zertifikat Die Einordnung in den EQF nach Punkt 6 bestätigt die ermittelten Lernzeiten nach Punkt 5, die notwendig sind, um die geforderten Kompetenzen zu erwerben. Dabei handelt es sich um die Notional Learning Time, die alle Formen des Lernens einschließt. Entsprechend der EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung entspricht ein Jahr Lernzeit einem Wert von 60 Credits. Damit ergeben sich für die drei verschiedenen Qualifizierungstypen die folgenden Gesamtwerte für die anzurechnenden Credits. Dreijährige duale Berufsausbildung Zweijährige Assistentenberufe Weiterbildung zum Netzwerkadministrator 8 Monate 180 Credits 120 Credits 42 Credits
8 7. Aufteilung der Qualifikation in UNITS und Zuordnung der Credit Points nach ECVET Für die Zuordnung der Credit Points zu den Lerneinheiten sind mehrere Annahmen zu treffen bzw. Faktoren zu beachten. Es gelten die jeweiligen Gesetze und Verordnungen über die Qualifizierungsinhalte und die Durchführung, z.b. Bundesfachschulverordnung, Berufsbildungsgesetz. Da der Auszubildende im dualen System zu fast 80 % im Betrieb lernt, muss die durchschnittliche jährliche Arbeitszeit in die Lernzeit einfließen. Die Rahmenlehrstoffpläne geben die zeitliche Zuordnung der theoretischen Inhalte in der Berufsbildung vor. Diese bilden die Grundlage für die Wichtung der Lerneinheit innerhalb der Qualifizierung. Unter Beachtung der Tabelle der Gesamtlernzeiten, dargestellt in der Äquivalenzmatrix im Punkt 5, erfolgt die Aufteilung der Gesamtpunktzahl für die jeweilige Qualifikation auf die Lerneinheiten entsprechend der zeitlichen Gewichtung der Ausbildungsinhalte. Die folgende Tabelle zeigt die konkrete Zuordnung der Credits zu den einzelnen Lernergebniseinheiten: Äquivalenzmatrix - Credits (Leistungspunkte) Spedition und Bürokauffrau/ Logistik-dienstleistung Bürowirt-schaft Kaufmän-nische/r IT-Systemkauffrau/ Netzwerkadministrator/in (IHK) liche Abläufe Kommunikationssysteme und- dienste Fracht und Transport 8 Zollangelegenheiten 25 Schadensfälle 2 Logistikkonzepte 25 Lagerleistungen 9 8
9 Phase 2: Kompetenzfeststellung und Anerkennung Schritte 9 bis 11 Bezogen auf die ausgewählten Berufe und die ausgewählte Weiterbildung Die Art und Weise der Kompetenzfeststellung und die damit verbundenen Nachweise der erbrachten Lernleistungen in der Berufsausbildung sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Das Prinzip der Abschlussprüfung unter Vorlage der sogenannten Berichtshefte für die Lernzeit am Lernort Betrieb garantiert, dass die Lernleistungen schlüssig nachgewiesen werden müssen. Diese Prüfungen finden für die Kammerberufe bei den Kammern statt, nach bundesweit einheitlichen Regeln. Die Assistentenberufe schließen mit einer sogenannten staatlich geregelten Prüfung bei den Trägern der Berufsausbildung ab. Da diese eine staatliche Zulassung haben müssen, wird auch hier gewährleistet, dass Berufsurkunden nur dann vergeben werden, wenn die Prüfung erfolgreich bestanden und die erworbenen Kompetenzen nachgewiesen wurden. Der Kompetenznachweis des Zertifikates zum Netzwerkadministrator wird durch kammerinterne Regelungen gesteuert. Diese garantieren auch hier den schlüssigen Nachweis der in der beruflichen Weiterbildung erworbenen Fachkompetenzen. Bezogen auf die nachhaltige Nutzung der entwickelten Tools Die Ergebnisse des Projektes sollen nachhaltig zur Kompetenzfeststellung und Anerkennung für berufliche Kompetenzen genutzt werden, die insbesondere durch nicht-formales und informelles Lernen erworben wurden. Auch für diese Anwendungsfälle ist der eindeutige Nachweis wichtig, um eine berufliche Anerkennung dieser Lernleistung zu ermöglichen. Deshalb wurde eine Prüfungsordnung entwickelt, die auf dem Einsatz der CEMES-Methode und der CEMES-Plattform basiert. Die Entwicklung dieser Prüfungsordnung wurde angelehnt an die Prüfungsregularien der Kammern in Deutschland. Damit soll der Einsatz dieser entwickelten Tools als Zugangsvoraussetzung zu den Kammerprüfungen ermöglicht werden. Dieses Ziel zu erreichen, wird auch nach Projektende weiterverfolgt. Zusammenfassung Das hier angewendete theoretische Konstrukt zur Zuordnung von Credit Points wurde im Projekt entwickelt und diskutiert. Es stellt eine Möglichkeit dar, für Lerneinheiten empirisch Punktzahlen zu bestimmen, die auf der Notional Learning Time basieren. Dieses Verfahren ist stark problembehaftet und in der Anwendung nicht schlüssig. Die Untersuchung hat eindeutig ergeben, dass sich für die gleiche Lerneinheit verschiedene Zahlen an Kreditpunkten ergeben, abhängig vom Bildungskontext in dem sie erworben werden. Damit ist die Sinnfälligkeit von Kreditpunkten anzuzweifeln, auch wenn in dem hier vorliegenden Fall die Kreditpunkte einer Kompetenzbeschreibung zugeordnet wurden. Die sich aus der ECVET-Analyse ergebenden unterschiedlichen Werte für die Credit Points können als Wichtung ihrer Bedeutung innerhalb der Qualifikation interpretiert werden, liefern aber darüber hinaus keine weiteren Informationen.
Programmmoduls für die CEMES-Plattform zur onlinebasierten Ermittlung der Leistungspunkte
Verfasser Dr. Lothar Muschter Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser;
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