KOPIE AN: MINISTERIUM FÜR UMWELT UND GEWÄSSER WASSERMANAGEMENT Stadt SOFIA. STAATLICHE REGULIERUNGSKOMMISSION FÜR ENERGIE UND WASSER Stadt SOFIA

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1 An T. Skenderska d /Unterschrift - nicht MINISTERIUM FÜR UMWELT UND GEWÄSSER WASSERVERSORGUNGSGESELLSCHAFT WESTÄGÄISCHES GEBIET - BLAGOEVGRAD Postfach 441, Sv. Dimitar Solunski Blvd. 66, Fax: 073/ , Tel.: 073/ , bdblg@wabd.bg Schalter: 173/ Ausgangs Nr. PP-01-51/ /Stempel der Gemeinde Simitli,, Reg.-Nr. und Datum / / AN DEN BÜRGERMEISTER DER GEMEINDE SIMITLI KOPIE AN: MINISTERIUM FÜR UMWELT UND GEWÄSSER WASSERMANAGEMENT Stadt SOFIA REGIONALES INSPEKTORAT FÜR UMWELT UND WASSER Stadt BLAGOEVGRAD STAATLICHE REGULIERUNGSKOMMISSION FÜR ENERGIE UND WASSER Stadt SOFIA SEHR GEEHRTE HERREN, In der Anlage senden wir Abwasser-Einleitungsgenehmigung, ausgestellt vom Direktor der, Stadt. Anlage: nach dem Text. /Unterschrift nicht ING. VLADIMIR DINOV Direktor der Wasserversorgungsgesellschaft Westägäisches Gebiet, Stadt /Stempel des Ministeriums für Umwelt und Wasser, Wasserversorgungsgesellschaft Westägäisches Gebiet, Stadt /

2 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND GEWÄSSER WASSERVERSORGUNGSGESELLSCHAFT WESTÄGÄISCHES GEBIET 1 GENEHMIGUNG ZUR ABWASSEREINLEITUNG IN OBERFLÄCHLICHE WASSEROBJEKTE Aufgrund des Art. 46, Abs. 1, P. 1e; Art. 52, Abs. 1, P.3 des Wassergesetzes und Art. 16, Abs. 1 und Abs. 2 der Verordnung Nr. 10 vom zur Erteilung von Genehmigungen zur Abwassereinleitung in oberflächliche Wasserobjekte und Festlegung der individuellen Emissionsbegrenzungen von Verschmutzungsquellen, erteile ich die vorliegende Genehmigung zur Abwassereinleitung in den Fluss Krupnischka, Flusstal von Struma aus Baustelle: Planung und Bau einer Abwasserkläranlage des Dorfes Tschernitsche, in der Gemeindeflur vom Dorf Krupnik, Gemeinde Simitli von Bezeichnung: Anmeldung: Anschrift: GEMEINDE SIMITLI ANGABEN ÜBER DEN EIGENTÜMER GEMEINDE SIMITLI Sitz Einheitliche Id.-Nr. (EIN) Postanschrift Anmeldung: Anschrift: Bezeichnung: Lage: Einleitungsgenehmigung Amtsperson: /Unterschrift nicht ANGABEN ÜBER DEN BENUTZER Sitz EIN Postanschrift ANGABEN ÜBER DIE BAUSTELLE Planung und Bau einer Abwasserkläranlage des Dorfes Tschernitsche, bemessen am Einlauf auf 1500 Einwohnerwerte (EW) Anschrift Grundstück Nr , Gelände Rekata - Gemeindeflur vom Dorf Krupnik Nr. nach dem Einheitlichen Klassifikator der Verwaltungs- und Gebietseinheiten (EKATTE)

3 Flusstal: Wassereinzugsgebiet: Angaben über die Wassernutzung: Einleitungsort, Auslegungskategorie des Wasserobjekts Struma Fluss Krupnischka - II Kategorie ANDERE ANGABEN Wassernutzung mit Begründung der Wassernutzung: erbrachte anderem Grund: Dienstleistung von WiK EOOD, Strom Nr. 1 allgemeiner Strom /kommunal-fäkales und Industrieabwasser/ des gereinigtes Abwassers. Beschreibung des Einleitungsortes: die Einleitung des gereinigtes Abwassers aus AKA in den Fluss Krupnischka /linkes Ufer/ wird durch einen Einlaufsammler erfolgen, unmittelbar nach dem Auslauf der AKA. 2 Geographische Koordinaten am Einleitungspunkt: N 41 o E 23 o Stelle der internen Vorschrift zur Errichtung und Ausstattung der erforderlichen Stellen zur internen sbedingungen und sbehörde: Einleitungsgenehmigung Nr / Amtsperson: /Unterschrift nicht Die Stellen der internen werden vorgesehen wie folgt: Stelle Nr. 1 am Einlauf der AKA. Stelle Nr. 2 am Auslauf der AKA. Beschreibung der Stellen der internen : die interne nach Inbetriebnahme der AKA erfolgt an Stelle Nr. 1 und Stelle Nr. 2. Stellen Nr. 1 und 2 zur internen sind dauerhaft mit Signalanlagen auszustatten und ist ein sicherer und ständiger Zugang der sbehörden dazu sicherzustellen. Termin: bis zum Abschluß der Bauarbeiten der AKA. 1. sbehörde Wasserversorgungsgesellschaft Westägäisches Gebiet, unterstützt durch das Regionale Inspektorat für Umwelt und Wasser. 2. Die sbehörde kontrolliert die Erfüllung der in der Genehmigung festgelegten Bedingungen, unter denen die AKA zu planen und zu errichten ist. 3. Der Inhaber der Genehmigung ist verpflichtet, der sbehörde jederzeit Zugang zur Baustelle, um Kontrolle der Erfüllung der in der Genehmigung festgelegten Bedingungen durchzuführen. 4. Der Inhaber der Genehmigung ist verpflichtet, der sbehörde die erforderlichen Unterlagen, Angaben, Informationen, Auskünfte und Erläuterungen, die mit der genehmigten Nutzung und dem Überprüfungsgegenstand verbunden sind, vorzulegen.

4 3 INDIVIDUELLE EMISSIONSBEGRENZUNGEN NACH STRÖMEN UND EINLEITUNGSTELLEN Einleitung Nr. 1 Parameter Interne Häufigkeit der Probeart Probeentnahme Q durchschn. pro Tag (m 3 /Tag) 202,3 Q pro Jahr (m 3 /Tag) bis Aktive Reaktion ph monatlich einmalig der Einleitungsparameter mg/dm 3 kg/tag (an Ungelöste Stoffe 60 12,138 monatlich tagesdurchn. der Stelle Nr. 2 BSB ,058 monatlich tagesdurchn. zwecks interne CSB (bichromat) ,288 alle 3 Monate tagesdurchn. ) Gesamtphosphor 2 0,405 alle 3 Monate einmalig Termin zum Erreichen der individuellen Emissionsbegrenzungen: Not- und Nebenleitungen bei Kläranlagen Nach Errichtung und normaler Inbetriebnahme der AKA, aber nicht später als d ANDERE EINLEITUNGSBEDINGUNGEN 1. Es ist vorzusehen, dass alle Not- und Nebenleitungen zur Einleitung von nicht geklärtem Abwasser von der sbehörde mit einer Plombe zu versehen sind; 2. Die Nutzung der Nebenleitungen während der Erprobungen der AKA, vor ihrer Inbetriebnahme soll nur nach Genehmigung der sbehörde unter den Bedingungen des Art. 126, Abs. 1 des Wassergesetzes erfolgen. Behandlung, Beförderung und Entseuchung der Abfälle und Schlämme aus den Abwasserkläranlagen Entseuchung des gereinigtes Abwassers: Einleitungsgenehmigung Amtsperson: /Unterschrift nicht 1. Es ist vorzusehen, dass die Sammlung, die Beförderung, Aufbewahrung und/oder Entseuchung der Schlämme aus der künftigen AKA in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Abfallgesetzes zu erfolgen ist. 2. Falls Schlammverwertung in der Landwirtschaft vorgesehen ist, soll sie unter Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung über die Ordnung und das Verfahren zur Schlammverwertung bei Abwasserreinigung durch die Nutzung in der Landwirtschaft erfolgen. 1. Es ist eine Entseuchung /beim Auftreten von Gesundheitsrisiko/ des gereinigten Abwassers nach den Vorschriften der Behörden des Gesundheitsministeriums oder nach den Bestimmungen des Art. 15, Abs. 2 der Verordnung Nr. 8/ vorzusehen. 2. Die Notwendigkeit der der Restchlormenge im gereinigten Abwasser vor der Einleitung in den Wassereinlauf /nur in den Fällen, wenn die Entseuchung durch Chlorierung erfolgt/ ist vorzusehen.

5 3 Andere Bedingungen nach der Baustellen- Spezifik: Geltungsdauer der Genehmigung: Vor der Inbetriebnahme der AKA ist nach den Bestimmungen des Art. 46, Abs. 1, P. 3 des Wassergesetzes eine Anmeldung zur Erteilung einer neuen Genehmigung einzureichen. Anfang: Ende: Andere Bedingungen: 1. Die Bestimmungen des Art. 123, Art. 125, Art. 126, Art. 127, Art. 130, Art. 131 des Wassergesetzes sind zu berücksichtigen. 2. Die Verlängerung der Geltungsdauer der Genehmigung erfolgt nach Art. 78 des Wassergesetzes. 3. Änderung der Genehmigung erfolgt nach Art. 72 Art. 77 des Wassergesetzes. 4. Die Aufhebung der Geltung der Genehmigung erfolgt nach den Bestimmungen des Art. 79, Abs. 1 und Abs. 2 des Wassergesetzes. 5. Der Entzug der Genehmigung kann nach Art. 79, Abs. 3 des Wassergesetzes und Art. 23 der Verordnung Nr. 10/ über die Erteilung von Zulassungen zur Abwassereinleitung in Wasserobjekte und Festlegung der individuellen Emissionseinschränkungen in Bezug auf die Punktquellen der Gewässerverunreinigung bei Nichterfüllung der Genehmigungsbestimmungen erfolgen. Die vorliegende Genehmigung kann nach den Bestimmungen der Verwaltungsprozessordnung innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung durch den Direktor der Wasserversorgungsgesellschaft Westägäischeds Gebiet vor dem Minister für Umwelt und Gewässer und/oder innerhalb von 14 Tagen vor dem Verwaltungsgericht - angefochten werden. /Unterschrift nicht ING. VLADIMIR DINOV Direktor der Wasserversorgungsgesellschaft Westägäisches Gebiet /Stempel des Ministeriums für Umwelt und Gewässer, Wasserversorgungsgesellschaft, Westägäisches Gebiet/ Einleitungsgenehmigung Amtsperson: /Unterschrift nicht

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